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BPD 2021-8 - Bauprüfdienst
Zu prüfende Rechtsbereiche im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO
- Hamburg -
Vom 29. November 2021
(Quelle: https://www.hamburg.de/; vom 02.12.2021; 26.04.2022 aufgehoben)
Archiv: 2017-2, 2018-4, 2019-4, 2020-2, 2020-5
1. Gegenstand des Bauprüfdienstes
Im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung werden alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft, die für die Genehmigung eines Vorhabens beachtlich sind ( §§ 62, 72 Hamburgische Bauordnung - HBauO). Der Bauprüfdienst (BPD) hat das Ziel, die betroffenen Rechtsbereiche aufzuzeigen und die jeweils zuständigen Behörden und Stellen zu benennen, die von der Bauaufsichtsbehörde am Verfahren zur Abgabe einer Stellungnahme gegebenenfalls zu beteiligen sind ( § 70 Abs. 5 HBauO).
Als Service für die Bauaufsichtsbehörden werden in den Rechtsbereichen "Städtebaurecht/Bauplanungsrecht" und "Bauordnungsrecht", für die sie überwiegend selber zuständig sind, sachverständige Stellen aufgelistet, die sie zur Lösung von Fachfragen hinzuziehen können oder müssen.
Der Bauprüfdienst 2020-5 ist nicht mehr anzuwenden.
Das Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung, insbesondere die Zusammenarbeit der Bauaufsichtsbehörde mit den zu beteiligenden Behörden und Stellen, wird in dem BPD Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO erläutert. 1
2. Berücksichtigte Änderungen
Die Neufassung des BPD berücksichtigt in der Anlage 1 folgende Änderungen:
3. Rechtsgrundlagen
4. Begriffe
4.1. Bauaufsichtsbehörden
Die Bauaufsichtsbehörden 2 führen das Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung durch. Zuständig sind die Bezirksämter (Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Fachbereich Bauprüfung). Abweichend hiervon werden die Aufgaben im Hafennutzungsgebiet von der Hamburg Port Authority (HPA) und im Bereich der Kehrwiederspitze, Speicherstadt, HafenCity und den Vorbehaltsgebieten (z.B. Mitte Altona) von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (BSW/ABH) wahrgenommen.
4.2. Fachrechtsdienststellen
Fachrechtsdienststellen sind Behörden und Stellen, die in der Regel aufgrund von Zuständigkeitsanordnungen des Senats die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen überwachen, die bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen zu berücksichtigen sind.
4.3. Sachverständige Stellen
Sachverständige Stellen sind Behörden und Stellen, die fachlichen Sachverstand in Rechtsbereichen besitzen, für die andere zuständig sind.
5. Erläuterungen zu den Anlagen
5.1. Anlage 1 - Zu prüfende Rechtsbereiche
Im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung sind von der Bauaufsichtsbehörde neben den Rechtsvorschriften, für deren Einhaltung sie selber zuständig sind, Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen zu berücksichtigen, für die sich andere Fachrechtsdienststellen verantwortlich zeichnen ( §§ 62, 70 Abs. 5 HBauO). Die Anlage 1 listet die Rechtsbereiche, Rechtsvorschriften und zuständigen Fachrechtsdienststellen auf (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), deren Anforderungen in Abhängigkeit vom Einzelfall zu berücksichtigen sind.
5.1.1. Spalte 2 - Rechtsvorschrift
Rechtsvorschriften werden als Abkürzungen wiedergegeben, um das Lesen der Tabelle zu erleichtern. Sie werden in Anführungszeichen gesetzt, wenn der Gesetzgeber eine Abkürzung selber nicht vorgesehen hat. Die Abkürzungen in der Spalte 2 sind mit einem Link auf das Gesetz bzw. die Verordnung im Internet 3 versehen.
5.1.2. Spalte 3 - Sachverhalt
Die Spalte 3 listet stichwortartig rechtliche Sachverhalte auf, die die Beteiligung einer Fachrechtsdienststelle auslösen können. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
5.1.3. Spalte 4 - Behördliche Entscheidung
Die Baugenehmigung schließt die im Fachrecht geregelten behördlichen Entscheidungen ein; sie sind in der Baugenehmigung zu benennen ( §§ 62, 72 Abs. 2 HBauO). Welche das sein können, ist der 4. Spalte der Anlage 1 zu entnehmen.
In Klammern aufgeführte Begriffe stellen verwaltungsinterne Mitbestimmungspflichten dar oder kennzeichnen Vorschriften, die eine Anzeige- oder Mitteilungspflicht vorsehen. Sie sind keine behördlichen Entscheidungen im Sinne von § 72 Abs. 2 HBauO und in der Baugenehmigung nicht zu benennen.
5.1.4. Spalte 5 - Fachrechtsdienststellen
Die Spalte 5 führt die Fachrechtsdienststellen auf, die im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung gegebenenfalls zu beteiligen sind ( § 70 Abs. 5 HBauO).
In den Rechtsbereichen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts werden als Fachrechtsdienststellen, soweit zuständig, nur die bezirklichen Bauaufsichtsbehörden (Bezirksamt/WBZ 2) benannt, auch wenn aufgrund der Lage eines Vorhabens die BSW oder HPa zuständig sein sollten. Die Wahl dieser lediglich bezirklichen Bezeichnung schließt deshalb gegebenenfalls die Bauaufsichtsbehörden der BSW oder HPa in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein. Die Anlage 1 hat aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht das Ziel, nach räumlicher Zuständigkeit der verschiedenen Bauaufsichtsbehörden weiter zu differenzieren.
5.1.5. Spalte 6 - Sachverständige Stellen
Die Bauaufsichtsbehörde bedient sich zur Lösung von fachlichen Fragestellungen in Rechtsbereichen, für die sie selber zuständig sind (insbesondere im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht), sachverständiger Stellen, z.B.
In der Anlage 1 Spalte 6 werden diese sachverständigen Stellen benannt. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nennung und Reihenfolge sind kein Indiz für Priorität oder Häufigkeit der Beteiligung. Zu prüfende Rechtsvorschriften werden nur aufgelistet, wenn eine sachverständige Stelle zur Verfügung steht.
Ob eine sachverständige Stelle beteiligt werden kann (z.B. auf dem Wege der Amtshilfe nach § 4 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder zwingend zu beteiligen ist (z.B. weil deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben nach § 70 Abs. 5 HBauO berührt wird 4 bzw. eine verpflichtende Senatsdrucksache es erfordert 5, ist im Einzelfall zu bewerten.
Sachverständige Stellen außerhalb der Zuständigkeitsbereiche der Bauaufsichtsbehörden bleiben unberücksichtigt. Die Abbildung sachverständiger Stellen im komplexen Fachrecht unter Berücksichtigung deren jeweils spezifischer Abstimmungsprozesse zur Entscheidungsfindung ist nicht Ziel dieses BPD.
5.2. Anlage 2 - Abkürzung der Behörden und Stellen
Die in der Anlage 1 benutzen Leitzeichen der Behörden und Stellen werden in der Anlage 2 erläutert.
Es wird die amtliche Bezeichnung der zuständigen Fachrechtsdienststellen verwendet. Sie kann von der im Postaustausch-Verteiler (FHH) benutzten Bezeichnung abweichen. So erfolgt z.B. die Verteilung der Post an das Archäologische Museum Hamburg (AMH) über das Bezirksamt Harburg (H/AMH).
6. Zu prüfende Rechtsbereiche in anderen bauaufsichtlichen Verfahren
Die Beteiligungspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Einholung von Stellungnahmen anderer Behörden und Stellen ( § 70 Abs. 5 HBauO) gilt auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO, wenn deren Aufgabenbereich zum Prüfungsumfang gehört. Sie gilt auch im Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO, wenn Belange anderer Behörden und Stellen Bestandteil der zu beantwortenden Fragen sind. In diesen Fällen ist die Anlage 1 sinngemäß anzuwenden.
7. Hinweis zum Arbeitskreis Gewerbebau
Die Beteiligung des Arbeitskreises Gewerbebau 6 bleibt in der Anlage 1 unberücksichtigt, weil seine Empfehlungen keine zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen sind und er nur auf Veranlassung des Antragstellers tätig wird.
8. Fortschreibung der Anlagen
Die Fortschreibung der Anlagen erfolgt durch BSW/ABH 2. Die Bauaufsichtsbehörden, Fachrechtsdienststellen und sachverständigen Stellen werden um Mitteilung gebeten, wenn sich Aufgaben, Zuständigkeiten oder Dienststellenbezeichnungen ändern. Mitteilungen können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
oberstebauaufsichtabh2@bsw.hamburg.de
Zu prüfenden Rechtsbereiche | Anlage 1 |
Rechtsbereich | Rechtsvorschrift |
Sachverhalt |
Baugenehmigung schließt behördliche Entscheidung ein ... 7 | Fachrechtsdienststelle | sachverständige Stelle |
|
Städtebaurecht/ Bauplanungsrecht | § 11 BauGB | Einhaltung städtebaulicher Verträge (mittelbar von Bedeutung) bei | ||||
- Bezirksplänen | Bezirksamt / SL | |||||
- Senatsplänen | BSW / LP | |||||
§ 14 Abs. 2 BauGB | Vorhaben im Geltungsbereich einer Veränderungssperre bei | Ausnahme von der Veränderungssperre | ||||
- Bezirksplänen | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL | ||||
- Senatsplänen | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / LP | ||||
§ 15 BauGB | Zurückstellung von Baugesuchen bei | |||||
- Bezirksplänen | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL | ||||
- Senatsplänen | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / LP | ||||
§§ 30 ff. BauGB i. V .m. BauNVO, 8 BPVO | Zulässigkeit von Vorhaben | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL BSW / LP BSW / LP / A BSW / ABH 2 BUKEa / N 1 |
|||
- Gesicherte Erschließung bei ... | ||||||
- Hauptverkehrsstraßen, Senatsplänen und Vorbehaltsgebieten | Bezirksamt / WBZ 2 | BVM / VE 3 | ||||
- allen anderen Straßen | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / MR | ||||
- Großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit mehr als 1.200 m2 und unter 1.200 m2 BGF, wenn mit nicht unwesentlichen landesplanerischen und städtebaulichen Auswirkungen zu rechnen ist (Bauprüfdienst 8/1997 großflächiger Einzelhandel) | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL BSW / LP |
||||
- Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen | Bezirksamt / WBZ 2 | BUKEa / I 1 | ||||
innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a des BImSchG (i. V. m. § 15 BauNVO) 9 | BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko) | |||||
- Vorhaben, die im Nahbereich von Bahnanlagen unzumutbaren Belästigungen oder Störungen, z.B. durch Erschütterungen, ausgesetzt sein können ( § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO) 10 | Bezirksamt / WBZ 2 | DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA, KieswerkG, BUKEa / I |
||||
§ 31 BauGB | Befreiungen ( § 31 Abs. 2 BauGB) | |||||
- Befreiungen vom Bebauungsplan 11 | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL, betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange,
BSW / LP |
||||
- Überbauung festgesetzter Leitungsrechte | Bezirksamt / WBZ 2 | Leitungsunternehmen | ||||
- Befreiung von Lärmfestsetzungen des Bebauungsplans | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / LP | ||||
- Befreiungen für großflächigen Einzelhandel ( § 11 BauNVO, Zentrenkonzept, Zentrenschädigung) |
Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL BSW / LP |
||||
- Informationspflicht gegenüber OD, WoK und BVM 12 bei planungsrechtlichen Entscheidungen 13. | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / LP / A BVM / VE 3 FBA, AdB |
||||
Befreiung ( § 31 Abs. 3 BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt 14 | Bezirksamt / WBZ 2 | |||||
§ 33 BauGB | Vorweggenehmigung von Vorhaben bei | |||||
- Bezirksplänen | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL | ||||
- Senatsplänen und Bezirksplänen mit Flächennutzungsplanänderung | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / LP BUKEa / N 1 |
||||
§ 34 BauGB | Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL bzw. MR, BSW / LP / A BSW / LP |
|||
- Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a des BImSchG 15 | BUKEa / I 1 BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko) |
|||||
- Vorhaben, deren gesunde Wohn- oder Arbeitsverhältnisse im Nahbereich von Bahnanlagen, von denen Belästigungen oder Störungen, z.B. durch Erschütterungen, ausgehen können, gewahrt bleiben müssen. 16 | DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA/RI, KieswerkG, BUKEa / I |
|||||
Herstellung des Benehmens nach § 18 Abs. 3 S. 1 BNatSchG 17 | Bezirksamt / WBZ, SL oder MR | |||||
§ 35 BauGB | Außenbereich | |||||
- zur Frage ob ein landwirtschaftlicher Betrieb privilegiert ist ( § 35 Abs. 1 BauGB) |
Bezirksamt / WBZ 2 | BUKEa / A | ||||
- Beteiligung der einzelnen Stellen, die jeweils für die in § 35 Abs. 3 BauGB genannten Bereiche zuständig sind, insbesondere | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL, MR, BSW / LP | ||||
- Vorhaben mit schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a des BImSchG ( § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB) 18 | Bezirksamt / WBZ 2 | BUKEa / I 1 BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko) |
||||
- Informationspflicht gegenüber OD, WoK und BVM 19] bei planungsrechtlichen Entscheidungen. 20 Hier: vor Zulassung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB, wenn Grün-, Park- und sonstige Freiflächen von mehr als 2000 m2 und größenunabhängig im LAPRO dargestellte überörtliche Grünverbindungen betroffen sind | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / LP / A | ||||
- Vorhaben, denen öffentliche Belange im Nahbereich von Bahnanlagen, von denen Belästigungen oder Störungen, z.B. durch Erschütterungen, ausgehen können, nicht entgegenstehen dürfen 21 | DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA/RI, KieswerkG, BUKEa / I | |||||
- Herstellung des Benehmens nach § 18 Abs. 3 BNatSchG 22 | Bezirksamt / WBZ, SL oder MR | |||||
§ 37 BauGB | Entscheidung von planungsrechtlichen Abweichungen für bauliche Anlagen des Bundes und des Landes | Abweichung | BSW / ABH 2 | |||
§§ 45 ff. BauGB | Vorhaben im Geltungsbereich eines Umlegungsgebietes, Bodenordnung | Genehmigung nach § 51 BauGB | BSW / WSB 3 | |||
§ 109 BauGB | Enteignungsverfahren | Genehmigung nach § 109 BauGB | FB / Amt 1 | |||
§§ 136 ff. BauGB | Vorhaben im Bereich städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen | |||||
- Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB | Zurückstellung nach § 15 BauGB i. V. m. § 141 Abs. 4 BauGB |
Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SR bzw. SL | |||
- förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 1 BauGB | Genehmigung nach § 144 Abs. 1 i. V. m. § 145 BauGB | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SR bzw. SL | |||
Genehmigung zur Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast nach § 144 Abs. 2 Nr. 4 BauGB | Bezirksamt | Bezirksamt / SR bzw. SL | ||||
Genehmigung der Teilung eines Grundstücks nach § 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB | Bezirksamt | Bezirksamt / SR bzw. SL | ||||
§§ 165 ff. BauGB | Vorhaben im Geltungsbereich städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen | |||||
- vorbereitende Untersuchungen § 165 Abs. 4 BauGB | Zurückstellung nach § 15 BauGB i. V. m. §§ 165 Abs. 4 und 141 Abs. 4 BauGB | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / WSB 3 Bezirksamt / SR bzw. SL | |||
- Entwicklungsbereich § 165 ff. BauGB | Genehmigung nach §§ 169 Abs. 1 i V. m. § 145 Abs. 1 BauGB | Bezirksamt | ||||
- Liegenschaftsangelegenheiten nach §§ 166 Abs. 3, 168, 169 BauGB | FB / LIG | |||||
§§ 171a ff. BauGB | Vorhaben im Geltungsbereich von Stadtumbaumaßnahmen | |||||
- Aufstellungsbeschluss nach § 171b Abs. 1 BauGB i. V. m. § 171d BauGB | Zurückstellung nach § 15 BauGB i. V. m. § 171d Abs. 2 BauGB | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL oder SR | |||
- Veränderungssperre nach § 14 BauGB i. V. m. §§ 171d Abs. 1 und 16 Abs. 2 BauGB | Ausnahme n. § 14 Abs. 2 BauGB | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL oder SR | |||
- Verordnung (Satzung) nach § 171d Abs. 1 BauGB | Genehmigung nach § 171d Abs. 1, 4 BauGB i. V. m. § 173 BauGB | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL oder SR | |||
§§ 172 ff. BauGB | Vorhaben im Bereich eines Erhaltungsgebiets | |||||
- Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 2 BauGB | Zurückstellung nach § 15 BauGB i. V. m. § 172 Abs. 2 BauGB | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL | |||
- "Städtebauliche" Erhaltungsverordnung 23 nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB | Genehmigung nach § 173 BauGB i. V. m. § 172 Abs. 1 BauGB | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL oder SR | |||
- "Soziale" Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB | Genehmigung nach § 173 BauGB i. V. m. § 172 Abs. 1 BauGB | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL oder SR | |||
- Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB ("bei städtebaulichen Umstrukturierungen") | Genehmigung nach § 173 BauGB i. V. m. § 172 Abs. 1 BauGB | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL oder SR | |||
Bauordnungsrecht | HBauO i. V. m. GarVO, FeuVO, PVO, VstättVO, VkVO, BeVO | bauordnungsrechtliche Prüfung | Bezirksamt / WBZ 2 | |||
§§ 4, 5 HBauO | Erschließung, Zugänglichkeit | |||||
- bei Hauptverkehrsstraßen, Senatsplänen, Vorbehaltsgebieten | Bezirksamt / WBZ 2 | BVM / VE 3 BIS / VD 5 |
||||
- bei allen anderen Straßen | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / MR | ||||
Wasserversorgung | Bezirksamt / WBZ 2 | HWW | ||||
Abwassersammelgruben, Abwasserableitung per Baulast über andere Grundstücke | BUKEa / W 21 | HSE / G 11 | ||||
Rettungs- und Löscharbeiten | Bezirksamt / WBZ 2 | BIS / F 04 | ||||
§§ 12, 13 HBauO | Gestaltung, Werbung | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL oder MR | |||
- Mitwirkung OD bei Bauvorhaben mit besonderer Bedeutung für das Stadtbild 24 | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / LP / A | ||||
- Werbung, die verkehrsgefährdend sein kann | ||||||
- im direkten Einflussbereich von Lichtzeichenanlagen,
- an Hauptverkehrsstraßen |
Bezirksamt / WBZ 2 | BIS / VD 52 | ||||
- an allen übrigen Straßen | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / MR i. V. m. BIS / PK 25 | ||||
§ 15 HBauO | Prüfung der bautechnischen Nachweise gemäß "Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSW 26 bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPA" 27
- zu errichtender baulicher Anlage - anderer vorhandener Anlagen, z.B. Gebäude an der Grundstücksgrenze von Nachbargrundstücken oder Gebäude, unterirdische Tunnelanlagen oder Brückenbauwerke der S- und U-Bahn 28 |
Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / ABH 3 HPA/Statische Prüfstelle Hafen | |||
Berücksichtigung der Standsicherheit von Gebäuden, unterirdische Tunnelanlagen oder Brückenbauwerke der S- und U-Bahn | DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA/RI, KieswerkG | |||||
§ 16 HBauO | Schutz gegen schädliche Einflüsse | Bezirksamt / WBZ 2 | ||||
- schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (außer Kampfmittel) | Bezirksamt / VS 3 BUKEa / N 2 HPa / PA3 / B 29 |
|||||
- im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, 110 kV-Netz ( 26. BImSchV) | Stromnetz Hamburg GmbH | |||||
- im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, eigenes 110 kV-Netz der Deutschen Bahn ( 26. BImSchV) | DB Energie GmbH | |||||
- im Einwirkungsbereich von elektromagnetischen Feldern, 380 kV-Netz ( 26. BImSchV) | 50 Hertz Transmission GmbH | |||||
§§ 17, 24 ff. HBauO | Brandschutz 30 | Bezirksamt / WBZ 2 | BIS / F 04 BSW / ABH 2 |
|||
- zum Brandverhalten von Baustoffen und Bauarten | BSW / ABH 3 31 | |||||
- Löschwasserversorgung (Hydranten) | Hamburg Wasser (hier HWW) |
|||||
§ 18 Abs. 1 HBauO | Wärmeschutz von Gebäuden | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / ABH 3, HPA/Statische Prüfstelle Hafen | |||
§ 19 HBauO | Verkehrssicherheit des öffentlichen Bahnverkehrs, z.B.
- erforderlicher Sichträume, - Blendwirkung oder Beeinträchtigung der Sicht auf Signalanlagen durch Beleuchtung oder Werbeanlagen 32 |
DB Imm, Hochbahn, AKN, HPA/RI, KieswerkG | ||||
§ 19a HBauO | Anwendbarkeit nicht geregelter Bauarten | |||||
- bei Grundstücksentwässerungsanlagen | Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung | BUKEa / W 21 | ||||
- im Übrigen | Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung | BSW / ABH 3 | ||||
§ 20c HBauO | Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall | |||||
- bei Grundstücksentwässerungsanlagen | Zustimmung im Einzelfall | BUKEa / W 21 | ||||
- im Übrigen | Zustimmung im Einzelfall | BSW / ABH 3 | ||||
§ 40 HBauO | Lüftungs-, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Sonderbauten nach I 2.3 der Anlage zu § 60 HBauO (Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSW 33 bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPA) 34 | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / ABH 3 | |||
§ 41 HBauO | Feuerungsanlagen | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / ABH 3 | |||
§ 42 HBauO | Anlagen zum Sammeln und Beseitigen von Abwasser, Kleinkläranlagen | BUKEa / W 21 | ||||
§ 43 HBauO | Abfälle | Bezirksamt / WBZ 2 | SRH / RT - 54 | |||
§ 43a HBauO | Elektrische Anlagen in Sonderbauten nach I 2.3 der Anlage zu § 60 HBauO (Allgemeine Festlegung über die Beteiligung der BSW 35 | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / ABH 3 | |||
bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der HPa 36 | ||||||
§ 48 HBauO | Notwendige Kfz-Stellplätze und Fahrradplätze | Bezirksamt / WBZ 2 | ||||
- Abweichung von der Fa "Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze" | (Zustimmung) | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / ABH 2 BVM / VE 3 |
|||
§ 51 HBauO | Entscheidungen zum Brandschutz (Zustimmungsvorbehalte der BSW [ehemals BSU] bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen) 37 | (Zustimmung) | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / ABH 2 (Bauko) | ||
§ 69 HBauO | Abweichungen vom Bauordnungsrecht | Bezirksamt / WBZ 2 | ||||
◾ bei Grundstücksentwässerungsanlagen, z.B.
- § 4 Erschließung der Grundstücke, |
BUKEa / W 21 | |||||
◾ beim Brandschutz (Zustimmungsvorbehalte der BSW [ehemals BSU] bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen 38) |
(Zustimmung) | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / ABH 2 (Bauko) | |||
◾ bei Gestaltungsverordnungen (Zustimmungsvorbehalte der BSW [ehemals BSU] bei bauordnungsrechtlichen Abweichungsentscheidungen 39) | (Zustimmung) | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / LP / A BSW / LP 3 |
|||
§ 81a HBauO | Einhaltung der technischen Baubestimmungen, z.B. | Bezirksamt / WBZ 2 | ||||
- Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr | BIS / F 04 | |||||
- DIN 18065 (Gebäudetreppen) Hier: Transport von Personen auf einer Trage (Nr. 6.3.3) i. V. m. § 32 HBauO | BIS / F 04 | |||||
- DIN 18040 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen) i. V. m. § 52 HBauO | BSW / ABH 2 |
Rechtsbereich | Rechtsvorschrift | Sachverhalt | Baugenehmigung schließt behördliche Entscheidung ein ... 7 | Fachrechtsdienststelle | sachverständige Stelle |
Abwasserbeseitigung | §§ 7, 8 und 10 HmbAbwG | Herstellung/Wiederinbetriebnahme Sielanschluss | Anschlussgenehmigung | ||
- in Hamburg | HSE / GE 11 | ||||
- auf Neuwerk | HPa / O 231 | ||||
§ 11a HmbAbwG | Abwassereinleitung von
- Niederschlagswasser mit Einleitmengenbegrenzung, - nachteilig verändertem Niederschlagswasser, - Grundwasser aus einer Drainage, - nicht häusliches Abwasser, z.B. gewerbliches/industrielles Abwasser |
Einleitungsgenehmigung | |||
◾ auf Neuwerk | HPa / O 231 | ||||
◾ im Übrigen | BUKEa / I bzw. W | ||||
Apothekenwesen | § 1 ApoG i. V. m. § 4 ApBetrO | Apotheke | BJV / V 4 | ||
Arbeitsschutz | |||||
Arbeitsstätten | § 3a ArbStättV und Anhang Nrn. 1.1 - 2.3, 3.4 - 4.3 und 5.1, BioStoffV, DruckLV, LärmVibrationsArbSchV, ArbSchG | Arbeitsstätten 40, Arbeiten in Druckluft oder mit biologischen Arbeitsstoffen | Ausnahme § 3a Abs. 3 | ||
- Betriebe und Verwaltungen des Bundes ( § 21 Abs. 5 ArbSchG) | Unfallkasse des Bundes | ||||
- im Übrigen | BJV / V 3 | ||||
Gefahrstoffe | GefStoffV, ChemG | Gefahrstoffe/Asbest | BJV / V 3 | ||
§ 3 Abs. 1 ChemKlimaschutzV, Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase | Bau und Betrieb von Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten | BUKEa / I | |||
Gerätesicherheit | § 15 BetrSichV ProdSG |
überwachungsbedürftige Anlagen, z.B.
- Dampfkesselanlagen, Füllanlagen für Druckgase oder Füllstellen, Tankstellen, Lageranlagen für Füllstellen für leichtentzündliche Flüssigkeiten ( § 15 BetrSichV) - Aufzugsanlagen ( 12. ProdSV) - Druckgeräte ( 14. ProdSV) - Explosionsschutz ( 11. ProdSV) - Maschinen ( 9. ProdSV) |
Erlaubnis | BJV / V 2 | |
Bergrecht | §§ 108, 110 BBergG | Anpassung an Erfordernisse des Bergbaus | (Zustimmung) | LBEG | |
§ 127 BBergG | Bohrungen von mehr als 100 m, z.B. zur Erdwärmenutzung (Geothermie) 41 | LBEG | |||
Bestattungswesen | BestattG Ha 2020 | Errichtung und Betrieb von Leichenhallen mit Kühleinrichtungen und Belüftungsanlagen (§ 7 Abs. 3), sofern sie keine öffentlichen Leichenhallen sind (Leichenhallen der Friedhöfe und Krematorien, der Krankenhäuser und des Instituts für Rechtsmedizin) (§ 7 Abs. 4) | Genehmigung | Bezirksamt Wandsbek/ Ga 4 | |
Errichtung und Betrieb eines Krematoriums (§ 15 Abs. 3) | Genehmigung | BUKEa / N und I | |||
Nutzung von Gebäuden auf Friedhöfen zu Friedhof fremden Zwecken z.B. zu sozialen, kulturellen, gewerblichen oder öffentlichen Zwecken (§ 20 Abs. 3) | Zulassung | ||||
- in Bezug auf die Friedhöfe Ohlsdorf, Öjendorf, Volksdorf | HF | ||||
- im Übrigen | Bezirksamt / MR | ||||
Brandsicherheit | §§ 5- 8 FeuerwG HA | Risikovorsorge gefährlicher Objekte, z.B.
- Alarm- und Gefahrenabwehrpläne - Feuerwehrpläne - Bereitstellung von Löschmittel - Hinweise über Lager- und Verarbeitungsgut - Brandsicherheitswachen |
BIS / F 04 | ||
Bundesfernstraßen 42 | § 8 FStrG | - Sondernutzung freie Strecke | Erlaubnis/Vertrag | FBA | |
- Sondernutzung Ortsdurchfahrt | Erlaubnis/Vertrag | Bezirksamt / MR oder WBZ | |||
§ 8a FStrG | Zufahrten, Zugänge von Bundesstraßen | Erlaubnis | FBA | ||
§ 9 FStrG | Vorhaben im Bereich Bundesfernstraßen | Ausnahme (Zustimmung) | FBA | ||
Bundeswasserstraßen | §§ 10, 31 WaStrG | Anlagen an Bundeswasserstraßen | HPa / Pa 23 | ||
Denkmalschutz 43 | § 8 DSchG | Vorhaben in unmittelbarer Umgebung eines Denkmals (Baudenkmäler, Ensembles, Gartendenkmäler und Bodendenkmäler) | Genehmigung | BKM / K 3 | |
§ 9 DSchG 44 | Veränderung eines geschützten Baudenkmals, Ensembles, Gartendenkmals gemäß § 4 DSchG | Genehmigung | BKM / K 3
AMH / Bodendenkmalpflege |
||
Ausnahme: Denkmalschutzensemble Frank'sche Siedlung |
Genehmigung | Bezirksamt Hamburg-Nord / WBZ 2 | |||
§ 9 DSchG | Veränderung eines Bodendenkmals gemäß § 4 DSchG | Genehmigung | AMH / Bodendenkmalpflege | ||
§ 14 DSchG 45 | Änderung der Bodennutzung eines Bodendenkmals | Genehmigung | AMH / Bodendenkmalpflege | ||
§ 16 DSchG 46 | Vorhaben im Grabungsschutzgebiet | Genehmigung | AMH / Bodendenkmalpflege | ||
Eisenbahnwesen | § 10 SeilBG HA | Vorhaben entlang der Trasse von Seilbahnen | BVM / VM 1 | ||
Fernmeldewesen | § 55 ff. TKG | Vermeidung von Funkstörung bestehender Richtfunkverbindungen durch Bauwerke mit einer Höhe über 20 m, z.B. Windenergieanlagen, Hochhäuser | |||
- Richtfunkstrecken militärischer Anwender | BAIUDBw / Infra I 3 | ||||
- Richtfunkstrecken übriger Anwender | "BNetzA" 47, Richtfunkbetreiber | ||||
§ 64 TKG | Vermeidung der Beeinflussung von Funkstellen des Ortungsfunks (Radar) oder im öffentlichen Interesse betriebenen Funkmessstationen der Bundesnetzagentur bei | ||||
- Bauwerken mit einer Höhe über 20 m, z.B. Windenergieanlagen, Hochhäuser,
- Photovoltaikanlagen ab einer Fläche von 200 m2 |
BNetzA | ||||
Forstwirtschaft | § 4, 7a WaldG Ha 48 | Vorhaben im Wald | Genehmigung | BUKEa / A | |
Gaststättenrecht | § 2 ff. GastVO | bauliche Anlage der Gaststätte, Gaststättenbetriebsräume | Bezirksamt / VS 1 oder WBZ | ||
Gentechnik | § 8 Abs. 2 GenTG | Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 1 bzw. 2 | BUKEa / I 1 | ||
Gesundheitswesen | |||||
Lebensmittel | LFGB, Verordnungen (EG) zum Lebensmittelrecht | - Herstellung und Handel mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Bedarfsgegenständen,
- Herstellung von Kosmetika oder Tabak - Schlachtbetriebe |
Bezirksamt / VS | ||
Krankheitsbekämpfung/Infektionsschutz | § 13 ff. TrinkwV | Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Brauchwasser | Bezirksamt / VS | ||
◾ Bereich Hafen und Flughafen | Bezirksamt / VS | ||||
§§ 16, 33 und 36 IfSG i. V. m. §§ 4, 5 HmbKHG und § 13 HmbGDG § 3 HmbMedHygVO | Einrichtungen unter Hygieneaufsicht
- Krankenhäuser - Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen - Einrichtungen für ambulantes Operieren - Dialyseeinrichtungen - Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden - Tageskliniken - Zahnarztpraxen - Praxen sonstiger Heilberufe - sonstige Einrichtungen und Gewerbe, z.B. Labore |
Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS | |||
Einrichtungen ohne Anzeigenotwendigkeit, z.B.
- Arztpraxen - Pflegeeinrichtungen - sonstige Gemeinschaftseinrichtungen (Flüchtlingsunterkünfte) |
Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS | ||||
§ 16 IfSG | Allgemeine Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus | Bezirksamt / Ga 3
bzw. VS |
|||
§ 37 IfSG | Anlagen zur Wassergewinnung und Wasserversorgung, Schwimm- und Badebecken | Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS | |||
Hygiene-Verordnung i. V. m. IfSG | Gewerbebetriebe wie Piercingstudios, Fußpflege etc. | Bezirksamt / Ga 3 bzw. VS | |||
§ 2 Abs.3 HmbPSchG, HmbPSchV | Bauliche Anforderungen an Raucherräume in Gaststätten | Bezirksamt / VS | |||
ShKG HA | Bauliche Anforderungen an Shisha-Einrichtungen, z.B. raumlufttechnische Anlage, Rauchgasabzugsanlage, Kohlenstoffmonoxid-Warngeräte | Bezirksamt / VS | |||
Gewerberecht | GewO | Genehmigungs- und überwachungsbedürftiges Gewerbe, z.B.
- Schaustellung von Personen ( § 33a GewO) |
Erlaubnis | Bezirksamt / VS 1 oder WBZ | |
- Privatkrankenanstalten ( § 30 GewO) | Erlaubnis | Sozialbehörde / G 12 | |||
§ 18 ProstSchG | Bauliche Anforderungen an Prostitutionsstätten | Ausnahme (§ 18 Abs. 3 ProstSchG) 49 | Bezirksamt Altona / FA-BEA*Pro 50 | ||
Glücksspielbetriebe/Lotterien | GlüStV 2021, HmbGlüÄndStVAG | - Zulässigkeit von Wettvermittlungsstellen (Vermittlung von Sportwetten) 51,
- Aufstellung von Wettterminals in anderen Nutzungen |
BIS / A24 | ||
Spielgeräte | HmbSpielhG, GlüStV 2021, SpielV | - Zulässigkeit von Spielhallen (gewerbsmäßige Aufstellung von Spielgeräten oder Veranstaltung anderer Spiele im Sinne § 33c Abs. 1 S. 1 oder § 33d Abs. 1 S. 1 GewO) 52, | Erlaubnis | Bezirksamt / VS 1 oder WBZ | |
- Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten in anderen Nutzungen | |||||
Grün- und Erholungsanlagen | § 4 GrAnlG HA, Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen | Benutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen | Erlaubnis | Bezirksamt / MR oder WBZ 3 | |
Hafen und Schifffahrt | |||||
Hafenentwicklung | § 3 HafenEG | Hafenerweiterungsgebiet | Ausnahme | HPa / Pa 4 | |
§ 6 HafenEG | Hafennutzungsgebiet | Ausnahme | HPa / Pa 4 | ||
§ 8 (2) HafenEG | Veränderungssperre | Ausnahme | HPa / Pa 4 | ||
Hafenverkehr und Schifffahrt | § 42 HfVerkO HA | Schifffahrtspolizeiliche Belange bei Baumaßnahmen auf oder an Hafengewässern | Erlaubnis | HPa / HM | |
§ 42 HfVerkO HA | Schifffahrtspolizeiliche Belange bei Baumaßnahmen auf oder an Alster und ihren Kanälen und Fleeten | Erlaubnis | BUKEa / W 1 | ||
Hafensicherheit | HmbHafenSG, GGBVOHH | Sicherheit im Hafen (Schutz vor terroristischen Anschlägen, im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter) | BIS / WSP 061 / Da Hafensicherheit | ||
Kleingartenwesen | BkleingG | Bauliche Anlagen in Kleingärten | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / MR BUKEa / N 1 |
|
Klimaschutz/ Energieeinsparung | GEG | Sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden, Nutzung erneuerbarer Energien | Befreiung ( § 102 GEG) 53 |
(Zuständigkeitsanordnung steht aus) | BSW / ABH 3, HPA/Statische Prüfstelle Hafen 54 |
GEIG | Ladeinfrastruktur/ Ladepunkte für Elektromobilität bei neu zu errichtenden Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen bzw. Nichtwohngebäuden mit mehr als 6 Stellplätzen ( §§ 6, 7, 11) | (Zuständigkeitsanordnung steht aus) | |||
Ladeinfrastruktur/ Ladepunkte für Elektromobilität bei größeren Renovierungen von bestehenden Gebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen ( §§ 8, 9, 11) 55 | |||||
HmbKliSchG i.V.m. HmbKliSchUmsVO | - Beschränkungen für den Neuanschluss und Ersatz elektrischer Heizungen ( § 11)
- Beschränkung für mechanische Raumkühlung ( § 13) - Verpflichtung zum Vorhalten von Anlagen zur Stromerzeugung durch Nutzung solarer Strahlungsenergie auf Dächern ( § 16 HmbKliSchG) - Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien ( § 17) oder Durchführung geeigneter Ersatzmaßnahmen ( § 18) |
(Zuständigkeitsanordnung steht aus) | |||
Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft | |||||
Veterinärwesen | TierSchG, TierSchHuV, TierGesG, TierSeuchErV, TierSchNutztV |
Tierhaltung/Schutz vor Tierseuchen
- Nutztier-, Hunde- oder sonstige Tierhaltung - Vorbeugung von Erkrankungen bei Nutztieren - Tierklinik, Tierarztpraxis - Räume zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern |
Bezirksamt / VS | ||
TierNebG | Beseitigung tierischer Nebenprodukte
- erarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte - Pasteurisierung tierischer Nebenprodukte - Anforderungen an Biogas- oder Kompostierungsanlagen |
Bezirksamt / VS | |||
Landwirtschaftliches Bodenrecht | § 34 FlurbG | Nutzungsänderung | (Zustimmung) | LGV / Z 56 | |
Luftverkehr | §§ 12-17, 18a LuftVG | Bauschutzbereich und Flugsicherungseinrichtungen im Bereich von nicht militärischen Flug- und Landeplätzen | (Zustimmung) | BWI / WL 57 | |
Bauschutzbereich des militärischen Flug- und Landeplatzes Nordholz (Nähe Neuwerk) | BAIUDBw / Infra I 3 | ||||
§ 18a LuftVG | Störung von Flugsicherungseinrichtung (Vorhaben auf Neuwerk, wie Windenergieanlagen, Funktürme oder -masten sowie Hochbauten mit einer Höhe von mehr als 30 m über Grund) | BAIUDBw / Infra I 3 | |||
Naturschutz und Landschaftspflege | § 4 Baumschutzverordnung 58 | Baumbestand außerhalb des Hafengebietes | Ausnahme | Bezirksamt / WBZ 3, WBZ 4 oder MR | |
Baumbestand im Hafennutzungsgebiet | Ausnahme | HPa / Pa 3 / N | |||
Baumbestand auf den Friedhöfen von Hamburger Friedhöfe AöR | Ausnahme | Hamburger Friedhöfe AöR | |||
§ 5 Abs. 2 des Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Hmb. Landesrechts auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege 59 | Grünordnungspläne | ||||
- Befreiungen | Befreiung | BUKEa / N 1 | |||
- im Übrigen | BUKEa / N 1 oder Bezirksamt / WBZ | ||||
§§ 14, 15, 17 BNatSchG, §§ 6, 8 HmbBNatSchAG 60 | Eingriff in Natur und Landschaft | Bezirksamt / MR; SL oder WBZ | |||
im Hafengebiet | HPa / Pa 3 / N | ||||
§ 18 Abs. 3 BNatSchG | Herstellung des Benehmens bei Entscheidungen nach § 35 Abs. 1, 4 und § 34 BauGB 61 | (Benehmen) | Bezirksamt / WBZ, SL oder MR | ||
Im Hafengebiet | (Benehmen) | HPa / S 43 / N | |||
§ 22 Abs. 3 BNatSchG i. V. m. § 10 Abs. 3 HmbBNatSchAG | - Einstweilig sichergestellte Teile von Natur und Landschaft
- Untersagung der Veränderung von Natur und Landschaft |
BUKEa / N 3 | |||
§ 23 BNatSchG i. V. m. § 10 HmbBNatSchAG und den NaturschutzgebietsVO 62 | Vorhaben im Naturschutzgebiet | Befreiung | BUKEa / N 3 oder Bezirksamt / WBZ, SL oder MR | ||
§ 26 BNatSchG i. V. m. § 10 HmbBNatSchAG 63 und den LandschaftsschutzVO | Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet | Ausnahme, Genehmigung, Zulassung oder Zustimmung | Bezirksamt / WBZ, SL oder MR | ||
◾ Befreiungen | Befreiung | BUKEa / N 3 | |||
§ 28 BNatSchG i. V. m § 10 HmbBNatSchAG und NaturdenkmalVO 64 | Vorhaben im Naturdenkmal | Befreiung | BUKEa / N 3 | ||
§ 39 Abs. 5 BNatSchG | Fällen von Bäumen in der Vegetationsperiode | Befreiung | Bezirksamt / WBZ oder MR | ||
Im Hafengebiet | HPa / Pa 3 / N | ||||
§ 39 Abs. 6 BNatSchG 65 | Winterquartiere von Fledermäusen | BUKEa / N 3 | |||
§ 41 BNatSchG | Vogelschutz an Energiefreileitungen | BUKEa / N 3 | |||
§ 30 BNatSchG i. V. m. § 14 HmbBNatSchAG und der Anlage zum Gesetz 66 | Gesetzlich geschützte Biotope | Ausnahmegenehmigung, Befreiung | BUKEa / N 3 | ||
§ 43 BNatSchG i. V. m. § 16 HmbBNatSchAG | Tiergehege | (Anzeige) | Bezirksamt / VS 2 | ||
§ 42 BNatSchG | Zoos | Genehmigung | BUKEa / N 3 | ||
§§ 44, 45 BNatSchG 67 | Besonders geschützte Arten | Ausnahme | BUKEa / N 3 | ||
Befreiung | BUKEa / N 3 | ||||
§§ 33, 34 BNatSchG 68 | Schutz von Natura 2000-Gebieten | Befreiung | BUKEa / N 3 | ||
§ 61 BNatSchG i. V. m. § 15 HmbBNatSchAG 69 | Vorhaben an Gewässern und Uferzonen | Ausnahme § 61 Abs. 3 | Bezirksamt / WBZ oder MR | ||
§ 5 WattMG HA | Vorhaben im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer | BUKEa / N 3 | |||
Sozialhilfe- und Wohlfahrtswesen | § 8 Abs. 1 HmbWBG, §§ 2-4, 17-19 WBBauVO | Anforderungen an Servicewohnanlagen | Befreiung | Bezirksamt / GA | |
§ 16 Abs. 1 HmbWBG, §§ 2, 5-9, 17-19 WBBauVO | Anforderungen an Wohneinrichtungen | Befreiung | Bezirksamt / GA | ||
§ 19 Abs. 1 HmbWBG, §§ 2, 10-14, 17-19 WBBauVO | Anforderungen an Einrichtungen der Tagespflege | Befreiung | Bezirksamt / GA | ||
§ 19 Abs. 1 HmbWBG, §§ 2, 15-14, 17-19 WBBauVO | Anforderungen an Hospize und Einrichtungen der Kurzzeitpflege | Befreiung | Bezirksamt / GA | ||
§ 23 Abs. 2 HmbWBG; § 27 Abs. 2 HmbWBG | Wohnassistenzgemeinschaften 70 | (Anzeige) | Bezirksamt Altona / Ga 71 | ||
Sozialrecht | § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII | Räumliche Voraussetzungen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung | 72 | Sozialbehörde / FS 342 | |
Sprengstoffrecht | §§ 18, 25 SprengG, i. V. m. 2. SprengV | Lagerung von Explosivstoffen sowie explosionsgefährlichen Stoffen in kleinen Mengen außerhalb eines Lagers 73 | BJV / V3 | ||
Ausnahme:
- Aufbewahrung "kleiner Mengen" (i. S. der 2. SprengV) von bestimmten pyrotechnischen Gegenständen (Kategorie 1 oder 2 sowie der Kategorie T1 - [ § 6 der 2. SprengV] in Warenhäusern, Kaufhallen oder ähnlichen Verkaufsgeschäften |
Bezirksamt |
Rechtsbereich | Rechtsvorschrift | Sachverhalt | Baugenehmigung schließt behördliche Entscheidung ein ... 7 | Fachrechtsdienststelle | Sachverständige Stelle |
Strahlenschutz | §§ 10, 12, 17, 20 StrlSchG |
Bauliche Anforderungen des Strahlenschutzes, z.B. bei Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, dessen Betrieb, Umgang mit radioaktiven Stoffen, Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern, | BJV / V 3 | ||
§ 123 StrlSchG, § 154 StrlSchV 74 | Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen | (Zuständigkeitsanordnung liegt noch nicht vor) | |||
Befreiung ( § 123 Abs. 3 StrlSchG) | (Zuständigkeitsanordnung liegt noch nicht vor) | ||||
Umweltschutz | |||||
Immissionsschutz | § 3 Abs. 3 und 5 Nr. 1 und 3 BImSchG (Betriebsstätten, sonstige ortsfeste Einrichtungen, Grundstücke), §§ 22 ff. BImSchG | Schädliche Umweltauswirkungen von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen 75 nach BImSchG, sofern nicht ... | Bezirksamt / VS 3 76 | ||
- im räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen ( § 4 BImSchG) | BUKEa / I | ||||
- Anlagen in Betriebsbereichen von Störfallbetrieben ( § 3 Abs. 5a BImSchG) 77 | BUKEa / I | ||||
- für die von der HPa betriebenen Anlagen und von dieser ausgeführte Strom- und Hafenbauten sowie die Hafenbahn und Wasserfahrzeuge, soweit sie nicht unter § 38 BImSchG fallen | HPa / PA | ||||
§ 22 der 1. BImSchV | Feuerungsanlagen | Ausnahme | Bezirksamt / VS | ||
§§ 7, 8 der 26. BImSchV | Sendefunkanlagen/Telekommunikationsendeinrichtungen | Bezirksamt / WBZ 2 | |||
Ausnahme | Bezirksamt / WBZ 2 | ||||
§ 4 BEMFV i. V. m. FuAG |
Begrenzung elektromagnetischer Felder, Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur 78 | Bundesnetzagentur | |||
§ 5 FluLärmG | Bauverbot im Lärmschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg | Ausnahme | Bezirksamt / WBZ 2 | BSW / LP 2 BUKEa / I 2 (Fluglärmschutzbeauftragte/r - FLSB) 79 |
|
§ 6 FluLärmG | Schallschutzanforderungen an zulässige bauliche Anlagen | Bezirksamt / WBZ 2 | BUKEa / I 2 | ||
FluLärmHmbV | Lärmschutzbereiche des Verkehrsflughafens Hamburg | Bezirksamt / WBZ 2 | BUKEa / I 2 | ||
Bodenschutz | § 5 BBodSchG | Entsiegelungsgebot | Entsiegelungsgebot | ||
- im Hafengebiet | HPa / Pa 3 / B | ||||
- im Übrigen | Bezirksamt / VS oder VS 3 | ||||
Umweltverträglichkeit | HmbUVPG 80 | UVP-Pflicht | Bezirksamt / WBZ 2 | Bezirksamt / SL oder MR | |
Abfallrecht | § 11 HmbAbfG | Anschluss- und Benutzungspflicht | SRH / SRH / RT - 54 | ||
AbfBenVO | Abfallentsorgungseinrichtungen | SRH / SRH / RT - 54 | |||
AltpapierVO BioAbfVO HWTVO |
Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Bioabfall, Altpapier, Wertstoffe | SRH / SRH / RT - 54 | |||
§§ 1, 2 KrWG i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 NachwV und § 3 Abs. 1 AVV | Überschreitung der Kleinmengen von insgesamt 2 Tonnen gefährlicher Abfälle jährlich bei der Erzeugung oder Bewirtschaftung von Abfällen | BUKEa / I | |||
Verkehrsrecht | § 45 StVO (außer Abs. 2) |
Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum | |||
- im direkten Einflussbereich von Lichtzeichenanlagen,
- an Hauptverkehrsstraßen |
BIS / VD 52 | ||||
- an allen übrigen Straßen | BIS / PK 81 | ||||
Verteidigung | §§ 1, 3 SchBerG | Vorhaben im Schutzbereich einer Verteidigungsanlage, z.B. in Appen (Gemarkungen Rissen und Sülldorf) | Genehmigung Befreiung |
BAIUDBw / K4 | |
Waffenrecht | § 27 WaffG i. V. m. § 3 HBauO i. V. m. den Schießstandrichtlinien | Schießstand | BIS / J 4 | ||
Wasserrecht | |||||
Gewässerschutz | § 9 WHG, Erlaubnis nach §§ 8, 10 WHG | Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer sowie Einleiten von Stoffen, z.B. Abwässer, Grundwasser, in ein oberirdisches Gewässer | |||
◾ Hafen/Elbe, Außen-/Binnenalster, Untere Bille | Erlaubnis | BUKEa / I bzw. W | |||
◾ im Übrigen | Erlaubnis | Bezirksamt / MR oder WBZ 4 | |||
§ 10 i. V. m. §§ 8, 13 WHG | Grundwasserbenutzungen wie z.B.
- Grundwasserförderung - Versickerung von Niederschlagswasser, vorgeklärtem Abwasser oder Grundwasser - Einbau von Ersatzbaustoffen in den Untergrund - Erdwärmenutzung (Geothermie) |
Erlaubnis | BUKEa / W 1 | ||
§ 15 HWaG | Vorhaben in, an und über Gewässern I. und II. Ordnung | wasserrechtliche Genehmigung | |||
◾ im Gebiet nach Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung | HPa / Pa 23 | ||||
◾ nach Abschn. II der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung | Bezirksamt / MR oder WBZ 4 | ||||
◾ im Übrigen | BUKEa / W 1 | ||||
§ 52 WHG i. V. m. WasserschutzgebietsVO | Vorhaben in Wasserschutzgebieten | Befreiung | |||
- bei Betrieben in Zone III und bei AwSV-
- Anlagen |
BUKEa / I bzw. W | ||||
- im Übrigen | BUKEa / W 1 | ||||
§§ 62, 63 WHG i. V. m. § 28 HWaG und AwSV | Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 82 | wasserrechtliche Eignungsfeststellung | |||
- bei sog. privaten Heizölanlagen außerhalb des Hafengebietes | Bezirksamt / WBZ 2 oder 3 | ||||
- im Übrigen | BUKEa / I bzw. W | ||||
§ 46 WHG | Grundwasserförderung | BUKEa / W 1 | |||
§ 32b HWaG i. V. m. § 3 ErlfrVersV HA | Niederschlagsversickerung auf Wohngrundstücken | BUKEa / W 1 | |||
Hochwasserschutz | § 76, 78, 78a, c, d WHG | Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern, Hochwasserentstehungsgebiet 83 | |||
- im Gebiet nach Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung | Genehmigung ( § 78 Abs. 5 WHG), Zulassung ( § 78a Abs. 2 WHG, Ausnahme ( § 78c Abs. 1 WHG), Genehmigung ( § 78d Abs. 4 WHG) Ausnahme 84, (Anzeige § 78 Abs. 6 Satz 2 WHG, Anzeige § 78c Abs.2 WHG) | HPa / Pa 23 | |||
- nach Abschn. II der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung | Genehmigung ( § 78 Abs. 5 WHG), | Bezirksamt / MR oder WBZ 4 | |||
Zulassung ( § 78a Abs. 2 WHG, Ausnahme ( § 78c Abs. 1 WHG), Genehmigung ( § 78d Abs. 4 WHG) Ausnahme 85, (Anzeige § 78 Abs. 6 Satz 2 WHG, Anzeige § 78c Abs.2 WHG) |
|||||
§ 3a HWaG § 9 DeichO |
Öffentliche Hochwasserschutzanlage außerhalb des Hafengebietes gemäß Abschn. I der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung | Deichrechtliche Genehmigung | LSBG / G 4 86 | ||
Öffentliche Hochwasserschutzanlage im Hafengebiet gemäß Abschn. III der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung | Deichrechtliche Genehmigung | HPa / Pa 22 | |||
§ 3a HWaG §§ 17,18 PolderO |
Private Hochwasserschutzanlage außerhalb des Hafengebietes gemäß Abschn. I der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung | Polderrechtliche Genehmigung | LSBG / G 4 | ||
Private Hochwasserschutzanlage im Hafengebiet gemäß Abschnitt III. der wasserrechtlichen Zuständigkeitsanordnung | Polderrechtliche Genehmigung | HPa / Pa 22 | |||
§ 53 HWaG | Hochwassergefährdeter Bereich im Tidegebiet der Elbe | Genehmigung | HPa / Pa 22 Bezirksamt / MR oder WBZ 4 |
||
§ 63b HWaG | Aufenthalt/Übernachten/Wohnen in Außendeichgebieten | Ausnahme | HPa / Pa 22 Bezirksamt / MR oder WBZ 4 |
||
§§ 7 ff. FlSchuV HA | Flutschutz HafenCity | LSBG / G 4 | |||
Wegerecht | § 18 HWG | Überfahrten | Erlaubnis | Bezirksamt / MR | |
§ 19 (1) HWG | Sondernutzungen, z.B. Werbeanlagen, Vordächer, Wärmedämmverbundsysteme 87 | Sondernutzungserlaubnis über 6 Monate | Bezirksamt / MR oder WBZ 3 | ||
§ 19 (5) HWG | Langfristige Sondernutzung für bauliche Anlagen | Sondernutzungsvertrag 88 | Bezirksamt / MR oder WBZ 3 89 | ||
§ 25 HWG | Private Verkehrsflächen | Erlaubnis | Bezirksamt / MR oder WBZ 3 | ||
§ 26 HWG | Höhenanweisung | Bezirksamt / MR oder WBZ 3 | |||
vorgenannte Aufgaben | im Bereich des Hamburger Hafens | HPa / Pa 24 | |||
Wohnungsbauwesen | § 9 bis 11 HmbWoSchG | Zweckentfremdung von Wohnraum 90 | Genehmigung | Bezirksamt / VS bzw. GS | |
§ 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 HmbWoFG auch i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 1 HmbWoBindG | Nutzung von Mietwohnraum zu anderen Zwecken, bauliche Änderung von Mietwohnraum | Genehmigung | Bezirksamt / VS bzw. GS | ||
Zivilschutz | § 7 ZSKG | Veränderungen an öffentlichen Schutzräumen | (Zustimmung) | ||
- im Eigentum des Bundes | BMI / BKK | ||||
- im Übrigen | BSW / ABH 33 | ||||
§ 8 ZSKG | Veränderungen an Hausschutzräumen | (Zustimmung) | BSW / ABH 33 |
Abkürzungen der Behörden und Stellen | Anlage 2 |
Bezirksamt:
WBZ | Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt |
WBZ 2 | Fachamt Bauprüfung |
WBZ 3 | Service Foyerbereich |
GA | Fachamt Gesundheit |
GS | Fachamt Grundsicherung und Soziales |
MR | Fachamt Management des öffentlichen Raumes |
SL | Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung |
SR | Fachamt Sozialraummanagement |
VS | Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt |
FA-BEA*Pro (nur im Bezirksamt Altona) | Fachamt Beratungen, Erlaubnisse und Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz |
Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange:
AKN | AKN Eisenbahn AG |
AMH | Stiftung "Archäologisches Museum Hamburg und Stadtmuseum Harburg" 91 |
AdB | Die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Nord (Grunderwerb/Liegenschaftsverwaltung) |
BAIUDBw | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr |
BAIUDBw / Infra I 3 | Infrastruktur (z.B. Luftverkehr, Richtfunk) |
BAIUDBw / K4 | Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel, Haushalt - Bewachung, Schutzbereiche, Offshore-Großprojekte, IT, ZIMI, Manöver/Übungen, NEPS/POL, Konversion, Mobilitätsmanagement |
BIS | Behörde für Inneres und Sport |
BIS / a 24 | Glückspielaufsicht |
BIS / J 41 | Polizei Hamburg, Waffen- und Jagdangelegenheiten |
BIS / F04 | Feuerwehr - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz |
BIS / PK | Polizeikommissariat |
BIS / VD 5 | Zentrale Straßenverkehrsbehörde |
BIS / WSP 061 | Wasserschutzpolizei |
BJV | Behörde für Justiz und Verbraucherschutz |
BJV /V1 | Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen |
BJV /V2 | Produkt- und Anlagensicherheit |
BJV /V3 | Amt für Arbeitsschutz |
BJV /V4 | Pharmaziewesen und Medizinprodukte |
BKM | Behörde für Kultur und Medien |
BKM / K 3 | Denkmalschutzamt |
BKM / M 1 | Medien- und Digitalwirtschaft |
BMI / BBK | Bundesministerium des Innern, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe |
"BNetzA" 92 | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen |
BSW | Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen |
BSW / ABH 2 | Amt für Bauordnung und Hochbau, Abteilung Oberste Bauaufsicht |
BSW / ABH 2 (Bauko) | Baukoordinierungskommission des Amtes für Bauordnung und Hochbau |
BSW / ABH 2 (Störfall-Bauko) | Fachbehördliche Koordinierungskommission beim Amt für Bauordnung und Hochbau |
BSW / ABH 3 | Amt für Bauordnung und Hochbau, Abteilung Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik |
BSW / LP / A | Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Arbeitsstab OD |
BSW / LP 1 | Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Abteilung Bauleitplanung |
BSW / LP 2 | Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Abteilung Landes- und Stadtentwicklung |
BSW / LP 3 | Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Abteilung Projekte |
BSW / OD | Oberbaudirektor |
BSW / WoK | Wohnungsbaukoordination |
BSW / WSB 3 | Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung, Abteilung Bodenordnung |
BUKEA | Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft |
BUKEa / W | Wasser, Abwasser und Geologie |
BUKEa / W 1 | Wasserwirtschaft |
BUKEa / W 2 | Abwasserwirtschaft |
BUKEa / W 21 | Grundstücksentwässerung, Indirekteinleiter |
BUKEa / N | Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz |
BUKEa / N 1 | Landschaftsplanung und Stadtgrün |
BUKEa / N 2 | Bodenschutz und Altlasten |
BUKEa / N 3 | Naturschutz |
BUKEa / I | Immissionsschutz und Abfallwirtschaft |
BUKEa / I 1 | Betrieblicher Umweltschutz |
BUKEa / I 2 | Fluglärmschutzbeauftragte, Planerischer Immissionsschutz |
BUKEa / I 3 | Abfallwirtschaft |
BUKEa / A | Agrarwirtschaft |
BVM | Behörde für Verkehr und Mobilitätswende |
BVM / VE 3 | Verkehrsbelange in der Stadtentwicklung |
BVM / VM 1 | Öffentlicher Verkehr |
BVM / VI 3 | Konstruktive Bauwerke und Projekte Dritter |
BWI | Behörde für Wirtschaft und Innovation |
BWI / WL | Luftverkehr |
DB Imm | Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Nord |
FB | Finanzbehörde |
FBA | Fernstraßen-Bundesamt Referat S1 - Straßenrecht/Straßenverkehrsrecht |
GGBVOHH | Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg |
Hamburger Friedhöfe AöR | Hamburger Friedhöfe - Anstalt öffentlichen Rechts - |
Hamburg Wasser | Hamburger Wasserwerke GmbH und Hamburger Stadtentwässerung AöR |
HF | Hamburger Friedhöfe - Anstalt öffentlichen Rechts - (AöR) |
Hochbahn | Hamburger Hochbahn AG |
HPA | Hamburg Port Authority |
HPa / HM | Harbour Master`s Divison (Oberhafenamt) |
HPa / O 231 | Anlagenmanagement Neuwerk |
HPa / PA | Port Affairs Department (Hafenbehörde) |
HPa / Pa 22 | Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr |
HPa / Pa 23 | Wasserbehörde |
HPa / Pa 24 | Wegebehörde |
HPa / Pa 3 / B | Umwelt- und Naturschutz - Bodenschutz |
HPa / Pa 3 / N | Umwelt- und Naturschutz - Naturschutz |
HPa / Pa 4 | Grundsatzangelegenheiten |
HPa / RI | Railway infrastructure (Hafenbahn) |
HPa / Statische Prüfstelle Hafen | Statische Prüfstelle im Hafengebiet |
HSE | Hamburger Stadtentwässerung AöR (Unternehmen von Hamburg Wasser) |
HWW | Hamburger Wasserwerke (Unternehmen von Hamburg Wasser) |
KieswerkG | Kieswerk Glinde Schweder GmbH & Co. KG |
LBEG | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Niedersachsen |
LGV | Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung |
LGV / Z | Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung, Zentrale Dienste |
LIG | Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen |
LSBG | Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer |
LSBG / G 4 | Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Gewässer und Hochwasserschutz |
Sozialbehörde | Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration |
Sozialbehörde / G 12 | Amt für Gesundheit, Gesundheitliche und pflegerische Versorgung, Gesundheitsberufe und Senioren, Versorgungsplanung |
Sozialbehörde / FS 3 | Amt für Familie, Abteilung Familie und Kindertagesbetreuung |
SRH | Stadtreinigung Hamburg |
SRH / TS 4 | Stadtreinigung Hamburg, Bau- und Anlagentechnik |
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1) Siehe Thema "Bauprüfdienste" auf der Internetseite http://www.hamburg.de/baugenehmigung/
2) Siehe auch "Ansprechpartner" auf der Internetseite https://www.hamburg.de/baugenehmigung/
3) https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/search
4) Siehe z.B. BPD 2019-3 Bauvorhaben im Nahbereich von Bahnanlagen
5) Beispiel: Beteiligung der Prüfstelle für Baustatik zur Prüfung der Standsicherheitsnachweise ( § 15 HBauO)
6) Internetseite https://www.hamburg.de/baugenehmigung/, Fachanweisungen
7) Hinsichtlich Zustimmung und Einvernehmen nur, soweit sie erteilt oder fingiert sind. Sofern sie verweigert werden, kann die Genehmigung nicht erteilt werden.
8) Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes werden ergänzt durch die Regelungen der jeweils zugehörigen BauNVO (Fassungen von 1962, 1968, 1977, 1990 oder 2017) bzw. der BPVO.
10) BPD Bauvorhaben im Nahbereich von Bahnanlagen
11) Befreiungen von Grünordnungsplänen siehe Rechtsbereich "Naturschutz- und Landschaftspflege"
12) Zum Zeitpunkt der Senatsdrucksache: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI)
13) Senatsdrucksache Nr. 2012/01545 vom 10.07.2012. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg
14) Verordnung über die Bestimmung der Freien und Hansestadt Hamburg als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB (HmbGVBl 2021, S. 530), befristet bis 31.12.2026
16) BPD Bauvorhaben im Nahbereich von Bahnanlagen
17) Siehe auch Naturschutz, § 18 Abs. 3 BNatSchG
19) Zum Zeitpunkt der Senatsdrucksache: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI)
20) Senatsdrucksache Nr. 2012/01545 vom 10.07.2012. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg
21) BPD Bauvorhaben im Nahbereich von Bahnanlagen
22) Siehe auch Naturschutz, § 18 Abs. 3 BNatSchG
23) An die Stelle der "Satzung" nach § 172 Abs. 1 BauGB tritt die Form der Rechtsverordnung des Senats ( § 4 Bauleitplanfeststellungsgesetz)
24) Senatsbeschluss Nr. 96/0234 vom 14.05.1996, Definition der Funktion des OD. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg.
25) Zuständiges Polizeikommissariat siehe: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11262156/
26) Zum Zeitpunkt der Senatsdrucksache: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)
27) vom 01. Oktober 2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7/2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3/2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg
28) BPD Bauvorhaben im Nahbereich von Bahnanlagen
29) Im Hafengebiet
30) Siehe auch Rechtsbereich "Brandsicherheit"
31) Die Beteiligung in Brandschutzfragen erfolgt über ABH2
32) BPD Bauvorhaben im Nahbereich von Bahnanlagen
33) Zum Zeitpunkt der Senatsdrucksache: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)
34) vom 01. Oktober 2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7/2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3/2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg
35) Zum Zeitpunkt der Senatsdrucksache: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU)
36) vom 01. Oktober 2006 (Anlage 4 zur Senatsdrucksache 2006/1025 vom 8. August 2006, MittVw 7/2006 Seite 94) und Änderung vom 27. März 2009 (MittVw 3/2009 Seite 58). Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg
37) Senatsdrucksache Nr. 2012/01518. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg
38) Senatsdrucksache Nr. 2012/01518. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg
39) Senatsdrucksache Nr. 2012/01518. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg
40) Hierzu gehören auch besondere Wohnformen für pflegebedürftige und behinderte Menschen (Siehe BPD Besondere Wohnformen)
41) In Abhängigkeit von der Stellungnahme des LBEG ist zu klären, ob und ggf. welche Teile eines Vorhabens zur Gewinnung der Erdwärme im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung bzw. in einem eigenständigen bergrechtlichen Verfahren zu prüfen sind.
42) Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit den Ortsdurchfahrten ( § 1 FStrG)
43) Auf die Anzeigepflicht nach § 17 DSchG bei Funden (bisher unbekannten Bodendenkmälern), z.B. bei der Baudurchführung, wird hingewiesen
44) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
45) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
46) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
47) Die Bundesnetzagentur ("BNetzA") als zuständige Behörde für die Zuteilung von Frequenzen für das Betreiben von Richtfunkanlagen ( § 55 TKG) teilt auf Anfrage lediglich Namen und Anschriften der in Frage kommenden Richtfunkbetreiber mit.(siehe auch BPD 2021-2 Windenergieanlagen, Nr. 12)
48) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
49) Die "Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes (§ 12 ProstSchG) wird nicht Bestandteil der Baugenehmigung, weil sie personenbezogene Anforderungen beinhaltet
50) Zentral für Hamburg
51) Siehe BPD Spielhallen und Wettbüros
52) Siehe BPD Spielhallen und Wettbüros
53) Zitat aus Begründung: § 102 fasst die bisherigen Befreiungsregelungen in § 24 Absatz 2 und § 25 der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie in § 9 des EEWärmeG zusammen und führt das bisherige Recht insoweit ohne inhaltliche Änderung fort.
54) Sachverständige Unterstützung der Bauaufsichtsbehörden im Rahmen der Prüfung der bautechnischen Nachweise zum Wärmeschutz und zur Energieeinsparung nach § 68 Abs. 2 HBauO i. V. m. den Allgemeinen Festlegungen über die Beteiligung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (ehemals "Umwelt") bei der Wahrnehmung bauaufsichtlicher Aufgaben der Bezirksämter und der Hamburg Port Authority. Siehe Bauinfobox (ABH) - Zugriff nur für Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg
55) Ausnahme nach § 14 GEIG verlangt keine behördliche Entscheidung
56) Die BSW hat ihre zuständigen Aufgaben als Flurbereinigungsbehörde nach der Anordnung zur Durchführung des Flurbereinigungsgesetzes dem LGV übertragen
57) Sie beteiligt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zur Berücksichtigung der Belange gemäß. § 18a LuftVG in ihrer Stellungnahme
58) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
59) HmbGVBl. Nr. 18 Jahrgang 2010, Seite 350, insbesondere Seite 369
60) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
61) Siehe Bauplanungsrecht/Städtebaurecht, § 35 und § 34 BauGB
62) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
63) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
64) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
65) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
66) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
67) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
68) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
69) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
70) Betreibergestützte Wohngemeinschaften, die durch einen Ambulanten Dienst betrieben werden
71) Zentral für Hamburg
72) Die "Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung" ( § 45 Abs. 1 SGB VIII) wird nicht Bestandteil der Baugenehmigung, weil sie personenbezogene Anforderungen beinhaltet.
73) Die Lagerung von größeren Mengen erfordert eine Lagergenehmigung nach § 17 SprengG durch BJV/V3 bzw. einer Genehmigung nach § 4 BImSchG i. V. m. 4. BImSchV durch BUKEA/IB. Beide Genehmigungsverfahren schließen andere das Lager bzw. die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, z.B. die Baugenehmigung ( § 17 Abs. 1 Satz 2 SprengG, § 13 BImSchG). In diesen Fällen entfällt ein Baugenehmigungsverfahren bei der Bauaufsichtsbehörde ( § 59 Absatz 1 Satz 2 HBauO).
74) Weitergehende Maßnahmen nach § 154 StrlSchV sind nur erforderlich, wenn in Hamburg Radonvorsorgegebiete festgelegt werden, nach § 121 StrlSchG innerhalb von 2 Jahren nach Erlass der StrlSchV am 29. November 2018 (BGBl. 2018, Teil 1, Nr. 41, 5. Dezember 2018)
75) z.B. auch Geräuscheinwirkungen von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder ( § 22 Abs. 1a BImSchG, §§ 5 ff HmbLärmSchG) oder Geräusche durch Sport (§ 4a HmbLärmSchG, Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV).
76) BUKEA/I steht der Fachrechtsdienststelle als sachverständige Dienststelle zur Verfügung.
77) Insbesondere, sofern noch nicht erfolgt, zur Prüfung der Notwendigkeit der Durchführung eines Anzeigeverfahrens nach § 23a BImSchG zur Feststellung, ob ein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 23b BImSchG (mit Konzentrationswirkung) durchzuführen ist. Im Rahmen von Beratung und Auskunft vor Antragstellung sollte Bauherrinnen und Bauherren frühzeitig der Kontakt zu den zuständigen Stellen der BUKEa vermittelt werden. Sofern ein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, entfällt aufgrund dessen "Konzentrationswirkung" das Baugenehmigungsverfahren.
78) Einzureichende Bauvorlage
79) Beteiligungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 FLSBG
80) Bei Prüfung der Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns nach § 72a Absatz 1 HBauO besonders zu beachten
81) Zuständiges Polizeikommissariat siehe: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11262156/
82) Hierzu gehört auch die Zurückhaltung der bei Brandereignissen austretenden wassergefährdenden Stoffen, Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie die entstehenden Verbrennungsprodukte mit wassergefährdenden Eigenschaften ( § 20 AwSV - Rückhaltung bei Brandereignissen). Siehe auch VVTB, Lfd. Nr. a 2.2.1.13, (LöRüRL,1992-08) in Verbindung mit. Lfd. Nr. a 2.1.16 der Änderungen und Ergänzungen der Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) im Bundesland Hamburg).
83) Aktuell gibt es keine gesetzlichen Hochwasserentstehungsgebiete in Hamburg (Stand 21.02.2018)
84) Nach den Verordnungen über Überschwemmungsgebiete, z.B. § 5 der Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Brookwetterung.
85) Nach den Verordnungen über Überschwemmungsgebiete, z.B. § 5 der Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Brookwetterung
86) Der LSBG handelt als Dienstleister für die fachlich zuständige Dienststelle, hier der BUKEa (Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft)
87) Die Prüfung der Zulässigkeit von Maßnahmen, die die Bauausführung betreffen, findet nicht statt ( § 62 Abs. 1 Satz 2 HBauO), z.B. Baustellenzufahrten, Baustelleneinrichtungen auf öffentlichem Grund
88) Der Sondernutzungsvertrag ist gesondert abzuschließen und wird zum Bestandteil der Baugenehmigung erklärt
89) Die Abstimmungserfordernisse von langfristigen Sondernutzungsverträgen regelt die Fachanweisung "Sondernutzung öffentlicher Wege" der BVM (ehemals BWVI)
90) I. V. m. der Verordnung über die Feststellung einer Gefährdungslage nach § 9 Absatz 1 HmbWoSchG (befristet bis 31. März 2028)
91) Bezeichnung gemäß Anordnung zur Durchführung des DSchG
92) Keine Amtliche Bezeichnung
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(Stand: 04.03.2025)
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