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Zu § 1:
Diese Unfallverhütungsvorschrift behandelt die Errichtung, die Aufstellung und den Betrieb von Kälteanlagen und Kühleinrichtungen. Kälteanlagen oder Kühleinrichtungen können auch in Kühlgeräten, z.B. Kühlschrank, Gefriertruhe, Klimagerät, Speiseeisbereiter, Verkaufskühlmöbel, Wärmepumpen eingebaut sein. Sie können sowohl ortsfest als auch ortsbeweglich betrieben werden. Bei Anlagen oder Einrichtungen in Eisenbahnen, Straßenfahrzeugen, Flugzeugen, Schiffen und in Untertagebetrieben gilt die Unfallverhütungsvorschrift neben eventuell zusätzlich weitergehenden Bestimmungen.
Hinsichtlich arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen siehe UVV "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A4).
Hinsichtlich der allgemeinen Anforderungen und Ausnahmen wird auf §§ 2 und 3 UVV "Grundsätze der Prävention" (ab1/2004) (BGV A1) verwiesen.
Werden Behälter, Wärmeaustauscher, Rohranordnungen, Apparate, Rohrleitungen oder Ausrüstungsteile in Kälteanlagen, Wärmepumpen oder Kühleinrichtungen durch Überdruck beansprucht, ist die "Druckbehälterverordnung" (ZH 1/400) zu beachten. Auf die besondere Zuordnung zu Prüfgruppen wird hingewiesen, ebenso auf die abweichende Regelung für die wiederkehrenden Prüfungen gemäß Anhang II zu § 12 Nr. 14 Druckbehälterverordnung (jetzt BetrSichV). Die zu treffenden Anforderungen sind in den Technischen Regeln Druckbehälter ( TRB) bzw. Technischen Regeln Rohrleitungen ( TRR) enthalten, insbesondere in Nummer 14 "Druckbehälter in Kälteanlagen und Wärmepumpenanlagen" der Technischen Regeln Druckbehälter TRB 801 "Besondere Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV" (jetzt BetrSichV) sowie TRB 801 Nr. 45 12 DruckbehV (jetzt BetrSichV); Gehäuse von Ausrüstungsteilen" sowie in den Technischen Regeln Rohrleitungen ( TRR) bezüglich der Rohrleitungen für giftige, ätzende oder brennbare Kältemittel der Gruppen 2 und 3.
Auf die bauaufsichtlichen Richtlinien für die Aufstellung von Wärmepumpen wird besonders verwiesen.
Zu § 1 Abs. 2:
Für Kälteanlagen, bei denen Luft oder Wasser als Kältemittel verwendet werden, gelten die Druckbehälterverordnung und die UVV "Verdichter" (VBG 16).
Werden Luft oder Wasser als Kühlmittel in einer Kühleinrichtung verwendet, gelten die Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift.
Bei Gefährdungen, die sich aus Zusatzstoffen, Sorptionsmitteln oder anderen Arbeitsmitteln ergeben können, sind die "Gefahrstoffverordnung" und § 46 UVV "Grundsätze der Prävention" (ab1/2004) (BGV A1) anzuwenden.
Zu § 2 Nr. 1:
Kälteanlagen arbeiten mit Kältemitteln, die in einem geschlossenen Kreislauf bewegt werden. Die nutzbare Kälte wird durch die Verdampfung des flüssigen Kältemittels erzeugt. Das Gas wird durch Druckerhöhung und Kühlung verflüssigt.
Zur Kälteanlage gehören die Maschinen, z.B. Verdichter, Kältemittel- und Lösungspumpen sowie Apparate, Behälter, Regeleinrichtungen, Armaturen und Leitungen, die der Aufrechterhaltung des geschlossenen Kreislaufs und der Kälteübertragung dienen; siehe Anhang 2 Bilder 2 bis 5.
Anlagen, die vorwiegend zur Nutzung von Wärme angewendet werden, werden als Wärmepumpen bezeichnet. Wärmepumpen arbeiten wie Kälteanlagen; sie nutzen jedoch die bei der Verflüssigung freiwerdende Wärme; siehe DIN EN 255-1 "Wärmepumpen; Anschlußfertige Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern zum Heizen oder zum Heizen und Kühlen; Benennungen, Definitionen und Bezeichnungen", DIN 33830-1 "Wärmepumpen; Anschlußfertige Heiz-Absorptionswärmepumpen; Begriffe; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung" und DIN 33 831-1 "Wärmepumpen; Anschlußfertige Heiz-Wärmepumpen mit verbrennungsmotorisch angetriebenen Verdichtern; Begriffe, Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung".
Zu § 2 Nr. 2:
Kühleinrichtungen arbeiten mit Kühlmitteln im nicht geschlossenen Kreislauf (offene Systeme). Bei diesen wird das Kühlmittel, z.B. Trockeneis, flüssige Luft, Stickstoff, nicht wiederholt einer Aggregatzustandsänderung unterworfen. Die Kühlmittel werden einem Vorratsbehälter entnommen und verdampft oder in einen Raum eingebracht.
Eine Kühleinrichtung umfaßt Behälter, Apparate, Rohrleitungen, Armaturen, Regel-, Meß- und Sicherheitseinrichtungen.
Die Kälteleistung kann z.B. durch folgende Verfahren erbracht werden:
Zu Kühleinrichtungen zählen auch folgende Kühlverfahren:
1. Das Gefriergut selbst wird als Kältespeicher verwendet.
2. Sole als Kältespeicher wird eingefroren (z.B. zu eutektischen Platten) und in einen Kühlbehälter eingebracht. Die zum Auftauen erforderliche Wärme wird dem Raum oder dem Kühlgut entzogen.
Zu § 2 Nr. 4:
Kälteträger (Kältespeicher) tauen auf oder erwärmen sich.
Solche Kälteträger (Kältespeicher) können z.B. zu Platten gefrorene eutektische Mischungen, unterkühltes Gefriergut, gekühlte Sole oder andere flüssige Medien sein. Bei flüssigen Medien findet dabei im allgemeinen keine Aggregatzustandsänderung statt.
Zu § 3 Abs. 1:
Die Gruppeneinteilung der Kältemittel (siehe Anhang 1 "Einteilung und Eigenschaften der Kältemittel") ist international anerkannt. Die chemischen Eigenschaften und die gesundheitsschädigenden Einwirkungen auf Menschen wurden dabei berücksichtigt. Neuentwickelte, nicht aufgeführte Kältemittel und Kältemittelmischungen werden in die für diese in Frage kommenden Gruppen sinngemäß eingereiht; Benennung der Kältemittel siehe DIN 8962 "Kältemittel-Kurzzeichen".
Für die Auswahl der Kältemittel sollten nicht nur deren physikalische Eigenschaften maßgebend sein, sondern vor allem ihre Wirkung auf den Menschen bei auftretenden Undichtigkeiten, ihre Brennbarkeit und Explosionsgefahr berücksichtigt werden.
Wichtig ist auch die Verträglichkeit mit Stoffen in der unmittelbaren Umgebung. So kann z.B. eine Gefährdung durch Reaktionen des Kältemittels mit möglicherweise im Raum vorhandenen Gasen oder mit den in Wärmeaustausch befindlichen Stoffen durch die Wahl geeigneter Kältemittel vermieden werden.
Bestimmte Halogenkohlenwasserstoffe, z.B. R 11, R 12, R 13, sind nicht brennbar und haben nur eine geringe gesundheitsschädigende Wirkung. Sie sind schwerer als Luft. Bei hohen Konzentrationen besteht Erstickungsgefahr durch Verringerung des Sauerstoffanteils besonders in Bodennähe. Bei Einwirkung von offenem Feuer, heißen oder glühenden Metallflächen oder ultraviolettem Licht (Lichtbogen) können giftige Zersetzungsprodukte entstehen.
Kohlenstoffdioxid ist als Kältemittel der Gruppe 1 zugeordnet. Da Kohlenstoffdioxid in Kälteanlagen mit einem hohen Betriebsdruck angewendet wird, sollten solche Anlagen nur in Industriebetrieben Anwendung finden.
Von den Kältemitteln der Gruppe 2 kommt Ammoniak außer bei Absorberanlagen nur bei mittleren und großen Anlagen zur Anwendung. Durch seinen auffallenden Geruch (Geruchsschwelle unterhalb des MAK-Wertes) machen sich Undichtigkeiten bemerkbar, bevor größere Belästigungen oder ätzende Wirkungen auftreten. Da der Explosionsbereich nur einen engen und hohen Konzentrationsbereich (15,4 bis 33,6 Vol.-%) umfaßt, konnten bezüglich des Explosionsschutzes für Ammoniak gewisse Erleichterungen eingeräumt werden; siehe § 24.
Es empfiehlt sich, die übrigen Kältemittel dieser Gruppe wegen ihrer gesundheitsschädigenden Wirkung und wegen ihrer Brennbarkeit nur für spezielle Zwecke anzuwenden.
Die Kältemittel der Gruppe 3, die leicht entzündlich sind und explosionsfähige Atmosphäre bilden können, sollten nur in gut überwachten Betrieben zur Anwendung gelangen (z.B. chemische Industrie, Raffinerien, Laboratorien).
Auf die Verwendungsbeschränkungen (z.B. Ausstiegsfristen) der Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen (FCKW-Halon-Verbots-Verordnung) in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Verordnung (EWG) Nr. 594/91 des Rates vom 4. März 1991 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3952/92 des Rates vom 30. Dezember 1992 über den beschleunigten Verzicht auf Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, wird hingewiesen.
Zu § 3 Abs. 2:
Mehrere Kältemittel in einer Anlage können z.B. in einer mehrstufigen Kälteanlage mit Kaskadenschaltung (mehrere Kreisläufe mit unterschiedlichen Temperaturbereichen) angewendet werden.
Zu § 4 Abs. 1:
Siehe auch:
1. DIN-Normen
DIN 2401-1 | Innen- oder außendruckbeanspruchte Bauteile; Druck- und Temperaturangaben, Begriffe, Nenndruckstufen, |
DIN 2403 | Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflußstoff, |
DIN 2405 | Rohrleitungen in Kälteanlagen; Kennzeichnung, DIN 3158 Kältemittelarmaturen; Sicherheitstechnische Festlegungen; Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN 3159 | Flanschanschlüsse für Kältemittel-Armaturen bis ND 25, DIN 3160 Durchgang-Absperrventile für Kältemittelkreisläufe, Nenndruck 25, |
DIN 3161 | Eck-Absperrventile für Kältemittelkreisläufe, Nenndruck 25, |
DIN 3162 | Schutzkappen für Ventile in Kältemittelkreisläufen, Nenndruck 25, |
DIN 3163 | Durchgang-Regelventile für Kältemittelkreisläufe, Nenndruck 25, |
DIN 3164 | Stellungsanzeiger für Ventile in Kältemittelkreisläufen, |
DIN 3440 | Temperaturregel- und -begrenzungseinrichtungen für Wärmeerzeugungsanlagen; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung, |
DIN 4140 | Dämmarbeiten an betriebs- und haustechnischen Anlagen; Ausführung von Wärme- und Kältedämmungen |
DIN 4361 | Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse; Berührungs-Schutzeinrichtungen für Kompressoren, Sicherheitstechnische Anforderungen |
DIN 4753-1 | Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser; Anforderungen, Kennzeichnung, Ausrüstung und Prüfung |
DIN V 8418 | Benutzerinformation; Hinweise für die Erstellung, |
DIN 8900-2 | Wärmepumpen; Anschlußfertige Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern, Prüfbedingungen, Prüfumfang, Kennzeichnung, |
DIN 8901 | Kälteanlagen und Wärmepumpen; Schutz von Erdreich, Grund- und Oberflächenwasser; Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen und Prüfung, |
DIN 8962 | Kältemittel-Kurzzeichen, |
DIN 8971 | Einstufige Verflüssigungssätze für Kältemaschinen; Normbedingungen für Leistungsangaben; Prüfung; Angaben in Kenndatenblättern und auf typenschildern, |
DIN 8972-1 | Fließbilder kältetechnischer Anlagen; Fließbildarten, Informationsinhalt, |
DIN 8972-2 | Fließbilder kältetechnischer Anlagen; Zeichnerische Ausführung, graphische Symbole, |
DIN 8973 | Motorverdichter für Kältemaschinen; Normbedingungen für Leistungsangaben; Prüfung; Angaben in Kenndatenblättern und auf typenschildern, |
DIN 8975-1 | Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung; Auslegung, |
DIN 8975-2 | Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Anforderungen für Gestaltung, Ausrüstung, Aufstellung und Betreiben, Werkstoffauswahl für Kälteanlagen, |
DIN 8975-3 | Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Anforderungen für Gestaltung, Ausrüstung, Aufstellung und Betreiben, Angaben für Betriebsanleitungen, |
DIN 8975-4 | Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung; Bescheinigung über die Prüfung; Kennzeichnungsschild, |
DIN 8975-5 | Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung; Prüfung vor Inbetriebnahme, |
DIN 8975-6 | Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung; Kältemittel-Rohrleitungen, |
DIN 8975-7 | Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung; Sicherheitseinrichtungen in Kälteanlagen gegen unzulässige Druckbeanspruchungen, |
DIN 8975-8 | Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Anforderungen für Gestaltung, Ausrüstung, Aufstellung und Betreiben, Füllstandsanzeige-Einrichtungen für die Kältemittelbehälter, Flüssigkeitsstandanzeiger, |
DIN 8975-9 | Kälteanlagen; sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung; Flexible Leitungen im Kältemittelkreislauf, |
E DIN 8975-10 | Kälteanlagen; Sicherheitstechnische Grundsätze für Gestaltung, Ausrüstung und Aufstellung; Emissionsminderung von Kältemitteln aus Kälteanlagen, |
DIN 16006 | Überdruckmeßgeräte mit Rohrfeder; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung, |
DIN 16007 | Überdruckmeßgeräte mit elastischem Meßglied für Luftkompressoren und Luftkompressoranlagen; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung, |
DIN 18036 | Eissportanlagen; Anlagen für den Eissport mit Kunsteisflächen; Grundlagen für Planung und Bau, |
DIN 31 000/ VDE 1000 | Allgemeine Leitsätze für das sicherheitsgerechte Gestalten technischer Erzeugnisse, |
DIN 31 001-1 | Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse; Schutzeinrichtungen; Begriffe, Sicherheitsabstände für Erwachsene und Kinder, |
DIN 31 051 | Instandhaltung; Begriffe und Maßnahmen, |
DIN 32 733 | Sicherheitsschalteinrichtungen zur Druckbegrenzung in Kälteanlagen und Wärmepumpen; Anforderungen und Prüfung, |
DIN 33830-1 | Wärmepumpen; Anschlußfertige Heiz-Absorptionswärmepumpen; Begriffe, Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, |
DIN 33830-3 | Wärmepumpen; Anschlußfertige Heiz-Absorptionswärmepumpen; Kältetechnische Sicherheit, Prüfung, |
DIN 33 831-1 | Wärmepumpen; Anschlußfertige Heiz-Wärmepumpen mit verbrennungsmotorisch angetriebenen Verdichtern; Begriffe, Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung |
DIN EN 294 | Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen, |
DIN EN 344 | Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch, |
DIN EN 345 | Spezifikation der Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch, |
DIN EN 378-1 | Kälteanlagen und Wärmepumpen; Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen; Teil 1: Grundlegende Anforderungen, |
DIN EN 60 204-1 | Sicherheit von Maschinen; Elektrische Ausrüstung von Maschinen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen, |
DIN EN 35 335-1/ | Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und VDE 0700-1 ähnliche Zwecke; Teil 1: Allgemeine Anforderungen, |
DIN EN | Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und 60 335-2-24 ähnliche Zwecke; Teil 2: Besondere Anforderungen für Kühl- und Gefriergeräte und Eisbereiter, |
DIN EN | Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und 60335-2-40 ähnliche Zwecke; Teil 2: Besondere Anforderungen an elektrisch betriebene Wärmepumpen, Klimageräte und Raumluft-Entfeuchter, |
DIN EN 255-1 | Wärmepumpen; Anschlußfertige Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern zum Heizen oder zum Heizen und Kühlen; Benennungen, Definitionen und Bezeichnungen, |
DIN EN 292-1 | Sicherheit von Maschinen; Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze; Grundsätzliche Terminologie, Methodik, |
DIN EN 292-2 | Sicherheit von Maschinen; Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze; Technische Leitsätze und Spezifikationen |
DIN EN 28187 | Haushalts-Kühlgeräte; Kühl-Gefriergeräte; Eigenschaften und Prüfverfahren (ISO 8187: 1991), |
DIN VDE 0100-100 | Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Anwendungsbereich, Allgemeine Anforderungen, |
DIN VDE 0106-100 | Schutz gegen elektrischen Schlag; Anordnung von Betätigungselementen in der Nähe berührungsgefährlicher Teile, |
DIN VDE 0165 | Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, |
DIN VDE 0700-240 | Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke; Kühl- und Gefriergeräte für besondere Zwecke und Eisbereiter, |
2. Technische Regeln Druckbehälter (TRB)
TRB 001 | Allgemeines - Aufbau und Anwendung der TRB (ZH 1/608.1), |
TRB 002 | Allgemeines - Erläuterungen zu Begriffen der Druckbehälterverordnung (ZH 1/621.22), |
TRB 010 | Allgemeines - Zusammenstellung der in den TRB in Bezug genommenen technischen Normen und Vorschriften (ZH 1/621.26), |
TRB 100 | Werkstoffe (ZH 1/612), |
TRB 200 | Herstellung (ZH 1/613), |
TRB 300 | Berechnung (ZH 1/614), |
TRB 401 | Ausrüstung der Druckbehälter - Kennzeichnung (ZH 1/621.10), |
TRB 402 | Ausrüstung der Druckbehälter - Öffnungen und Verschlüsse (ZH 1/621.11), |
TRB 403 | Ausrüstung der Druckbehälter - Einrichtungen zum Erkennen und Begrenzen von Druck und Temperatur (ZH 1/621.16), |
TRB 404 | Ausrüstung der Druckbehälter - Ausrüstungsteile (ZH 1/621.17), |
TRB 500 | Verfahrens- und Prüfrichtlinien für Druckbehälter (ZH 1/621.24), |
TRB 502 | Sachkundiger nach § 32 DruckbehV (ZH 1/621.1), Verfahren und Registrieren der Baumusterprüfung sowie Prüfung von Druckbehältern durch den Hersteller (ZH 1/621.25), |
TRB 505 | Prüfungen durch Sachverständige - Erstmalige Prüfung - Vorprüfung (ZH 1/621.5), |
TRB 511 | Prüfungen durch Sachverständige - Erstmalige Prüfung |
TRB 512 | Bauprüfung und Druckprüfung (ZH 1/621.6), Prüfungen durch Sachverständige - Abnahmeprüfung (ZH 1/621.7), |
TRB 513 | Prüfungen durch Sachverständige - Wiederkehrende Prüfungen (ZH 1/621.8), |
TRB 514 | Prüfungen durch Sachverständige - Prüfung in besonderen Fällen (ZH 1/621.9), Bescheinigung der ordnungsmäßigen Herstellung (ZH 1/621.2), |
TRB 515 | Prüfung durch den Hersteller - Druckprüfung (ZH 1/621.3), |
TRB 521 | Muster für Herstellerbescheinigungen (ZH 1/621.4), |
TRB 531 | Prüfungen durch Sachkundige - Abnahmeprüfung (ZH 1/621.13), |
TRB 532 | Prüfungen durch Sachkundige - Wiederkehrende Prüfungen (ZH 1/621.14) |
TRB 533 | Prüfungen durch Sachkundige - Prüfung in besonderen Fällen (ZH 1/621.15), |
TRB 600 | Aufstellung der Druckbehälter (ZH 1/621.18), |
TRB 610 | Druckbehälter - Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen (ZH 1/621 |
TRB 700 | Betrieb von Druckbehältern (ZH 1/621.12), |
TRB 801 | Besondere Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV (jetzt BetrSichV), |
TRB 801 | Besondere Druckbehälter nach Anhang II zu § 12> Nr. 45 DruckbehV (jetzt BetrSichV); Gehäuse von Ausrüstungsteilen, |
TRB 851 | Füllanlagen zum Abfüllen von Druckgasen aus Druckgasbehältern in Druckbehälter - Errichten (ZH 1/621.20), |
TRB 852 | Füllanlagen zum Abfüllen von Druckgasen aus Druckgasbehältern in Druckbehälter - Betreiben (ZH 1/621.21), |
3. AD-Merkblätter
a 1 | Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung; Berstsicherungen, |
a 2 | Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung; Sicherheitsventile, |
W 10 | Werkstoffe für tiefe Temperaturen; Eisenwerkstoffe, |
weiter . |
(Stand: 16.06.2018)
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