Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Technische Regeln Druckbehälter
¨
TRB 200 - Herstellung

Ausgabe Juli 1980
(BArbBl. 7-8/1980 S. 65; 3/1982 S. 95; 2/1984 S.104; 2/1986 S. 82; 7-8/1986 S. 55; 2/1989 S. 107; 5/1993 S. 46; 9/1995 S. 87aufgehoben)



1 Geltungsbereich

Diese TRB gilt für die Herstellung von Druckbehältern sowie für die im Rahmen der Herstellung erforderlichen Prüfungen.

2 Allgemeines

2.1 Druckbehälter müssen sachgemäß hergestellt sein.

2.2 Die Anforderungen der Nr. 2.1 gelten insbesondere als erfüllt, wenn die Druckbehälter so hergestellt sind, wie es in den folgenden AD-Merkblättern angegeben ist:

  1. HP 0
  2. HP 1 Abschnitt 3
  3. HP 2/1
  4. HP 3
  5. HP 4
  6. HP 5/1
  7. HP 5/2
  8. HP 5/3
  9. HP 5/3 Anlage 1
  10. HP 7/1
  11. HP 7/2
  12. HP 7/3
  13. HP 7/4
  14. HP 8/1
  15. HP 8/2

2.3 Flansche aus Stahl können insbesondere nach AD-Merkblatt W 9 hergestellt werden. Die dort genannten Festlegungen für Prüfungen durch den Sachverständigen betreffen Druckbehälter der Gruppen III, IV, VI und VII (DruckbehV (jetzt BetrSichV)).

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 20.08.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion