Regelwerk, Gefahrgut Teile
ADNR: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, Tab.: A, B, C
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit
1.1.1 Aufbau
1.1.2 Geltungsbereich
1.1.3 Freistellungen
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
1.1.3.2 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen
1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit dem Betrieb der Schiffe und Fahrzeuge, dem Betrieb ihrer besonderen Einrichtungen, den Haushaltszwecken oder der Aufrechterhaltung der Sicherheit
1.1.3.4 Freistellungen in Zusammenhang mit Sondervorschriften oder mit in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
1.1.3.5 Freistellungen in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen
1.1.3.6 Freistellungen in Zusammenhang mit der Freimenge an Bord von Schiffen
1.1.3.7 Freistellungen für die Beförderung von Lithiumbatterien
1.1.4 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
1.1.4.1 Allgemeines
1.1.4.2 Beförderungen in einer Transportkette, die eine See-, Straßen-, Eisenbahn- oder Luftbeförderung einschließt
1.2 Begriffsbestimmungen und Maßeinheiten
1.2.1 Begriffsbestimmungen
A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
1.2.2 Maßeinheiten
1.3 Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind
1.3.1 Anwendungsbereich
1.3.2 Art der Unterweisung
1.3.2.1 Einführung
1.3.2.2 Aufgabenbezogene Unterweisung
1.3.2.3 Sicherheitsunterweisung
1.3.2.4 Unterweisung für Klasse 7
1.3.3 Dokumentation
1.4 Sicherheitspflichten der Beteiligten
1.4.1 Allgemeine Sicherheitsvorsorge
1.4.2 Pflichten der Hauptbeteiligten
1.4.2.1 Absender
1.4.2.2 Beförderer
1.4.2.3 Empfänger
1.4.3 Pflichten anderer Beteiligter
1.4.3.1 Verlader
1.4.3.2 Verpacker
1.4.3.3 Befüller
1.4.3.4 Betreiber eines Tankcontainers oder eines ortsbeweglichen Tanks
1.5 Sonderregelungen, Ausnahmegenehmigungen, Gleichwertigkeit und Abweichungen
1.5.1 Sonderregelungen
1.5.1.1 Anordnungen vorübergehender Art
1.5.1.2 Ausnahmegenehmigungen
1.5.1.3 Gleichwertigkeit und Abweichungen
1.5.1.4 Bescheinigung über Ausnahmegenehmigungen, Abweichungen und Gleichwertigkeiten
1.6.1 Verschiedenes
1.6.2 Druckgefäße und Gefäße für Gase der Klasse 2
1.6.3 Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge und Kesselwagen), aufsetzbare und bewegliche Tanks, Batteriefahrzeuge und Batteriewagen
1.6.4 Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC)
1.6.5 Fahrzeuge
1.6.6 Klasse 7
1.6.7 Schiffe
1.6.7.1 Trockengüterschiffe
Tabelle der Übergangsvorschriften
1.6.7.2 Tankschiffe
Tabelle 2 Tabelle der Übergangsvorschriften
1.6.7.2.2 Übergangsvorschriften Stoffe
1.6.7.3 Übergangsvorschriften für die Beförderung von umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen in Tankschiffen
1.6.7.3.1 Schiffsbezogene Übergangsfristen
1.6.7.3.2 Stoffbezogene Übergangsfristen
1.7 Allgemeine Vorschriften für die Klasse 7
1.7.1 Anwendungsbereich
1.7.2 Strahlenschutzprogramm
1.7.3 Qualitätssicherung
1.7.4 Sondervereinbarung
1.7.5 Radioaktive Stoffe mit weiteren gefährlichen Eigenschaften
1.7.6. Nichteinhaltung
1.8 Maßnahmen zur Kontrolle und zur sonstigen Unterstützung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
1.8.1 Einhaltung der Vorschriften
1.8.1.1 Allgemeines
1.8.1.2 Kontrollverfahren
1.8.1.3 Verstöße gegen die Vorschriften
1.8.1.4 Kontrollen in Unternehmen sowie an Be- und Entladestellen
1.8.1.5 Probeentnahme
1.8.1.6 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
1.8.2 Amtshilfe
1.8.3 Sicherheitsberater
1.8.3.12 Prüfungen
1.8.3.18 Schulungsnachweis des Sicherheitsberaters
1.8.4 Liste der zuständigen Behörden und der von ihnen benannten Stellen
1.8.5 Meldungen von Ereignissen mit gefährlichen Gütern
1.8.5.4 Muster des Berichts über Ereignisse bei der Beförderung gefährlicher Güter
1.10 Vorschriften für die Sicherung
1.10.1 Allgemeine Vorschriften
1.10.2 Unterweisung im Bereich der Sicherung
1.10.3 Vorschriften für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential
1.10.3.2 Sicherungspläne
Tabelle: Liste der gefährlichen Güter mit hohem Gefahrenpotential
2.1 Allgemeine Vorschriften
2.1.1 Einleitung
2.1.2 Grundsätze der Klassifizierung
2.1.3 Zuordnung von nicht namentlich genannten Stoffen einschließlich Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle)
2.1.3.10 Tabelle der überwiegenden Gefahr
2.1.4 Zuordnung von Proben
2.2 Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen
2.2.1 Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
2.2.1.1 Kriterien
2.2.1.1.5 Beschreibung der Unterklassen
2.2.1.1.6 Beschreibung der Verträglichkeitsgruppen der Stoffe und Gegenstände
2.2.1.1.7 Zuordnung von Feuerwerkskörpern zu Unterklassen
2.2.1.1.7.5 Tabelle für die vorgegebene Klassifizierung von Feuerwerkskörpern1
2.2.1.1.8 Glossar der Benennungen
2.2.1.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe und Gegenstände
2.2.1.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.2 Klasse 2 Gase
2.2.2.1 Kriterien
2.2.2.1.6 Druckgaspackungen
2.2.2.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Gase
2.2.2.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.3 Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe
2.2.3.1 Kriterien
2.2.3.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.3.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.41 Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
2.2.41.1 Kriterien
Tabelle 1: Bestimmung von Kontroll- und Notfalltemperatur
2.2.41.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.41.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.41.4 Verzeichnis der bereits zugeordneten selbstzersetzlichen Stoffe in Verpackungen
2.2.42 Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe
2.2.42.1 Kriterien
2.2.42.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.42.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.43 Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
2.2.43.1 Kriterien
2.2.43.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.43.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.51 Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
2.2.51.1 Kriterien
2.2.51.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.51.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.52 Klasse 5.2 Peroxide
2.2.52.1 Kriterien
Tabelle 1: Bestimmung von Kontroll- und Notfalltemperatur
2.2.52.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.52.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.52.4 Verzeichnis der bereits zugeordneten organischen Peroxide in Verpackungen
2.2.61 Klasse 6.1 Giftige Stoffe
2.2.61.1 Kriterien
2.2.61.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.61.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.62 Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
2.2.62.1 Kriterien
2.2.62.1.5 Freistellungen
2.2.62.1.12 Infizierte Tiere
2.2.62.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.62.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.7 Klasse 7 Radioaktive Stoffe
2.2.7.1 Begriffsbestimmungen
2.2.7.1.2 Kontamination
2.2.7.1.3 Besondere Begriffsbestimmungen
2.2.7.2 Klassifizierung
2.2.7.2.1 Allgemeine Vorschriften
Tabelle 2.2.7.2.1.1: Zuordnung der UN-Nummern
2.2.7.2.2 Bestimmung der Aktivitätswerte
Tabelle 2.2.7.2.2.1: Grundlegende Radionuklidwerte für einzelne Radionuklide
Tabelle 2.2.7.2.2.2: Grundlegende Radionuklidwerte für unbekannte Radionuklide oder Gemische
2.2.7.2.3 Bestimmung anderer Stoffeigenschaften
2.2.7.2.3.1 Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA)
2.2.7.2.3.2 Oberflachenkontaminierter Gegenstand (SCO)
2.2.7.2.3.3 Radioaktive Stoffe in besonderer Form
2.2.7.2.3.4 Gering dispergierbare radioaktive Stoffe
2.2.7.2.3.5 Spaltbare Stoffe
Tabelle 2.2.7.2.3.5: Massebegrenzungen je Sendung für die Ausnahme von den Vorschriften für Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten
2.2.7.2.4 Klassifizierung von Versandstücken oder unverpackten Stoffen
2.2.7.2.4.1 Klassifizierung als freigestelltes Versandstück
Tabelle 2.2.7.2.4.1.2: Aktivitätsgrenzwerte für freigestellte Versandstücke
2.2.7.2.4.2 Klassifizierung als Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA)
2.2.7.2.4.3 Klassifizierung als oberflächenkontaminierte Gegenstände (SCO)
2.2.7.2.4.4 Klassifizierung als Typ A-Versandstück
2.2.7.2.4.5 Klassifizierung von Uranhexafluorid
2.2.7.2.4.6 Klassifizierung als Typ B(U)-, Typ B(M)- oder Typ C-Versandstücke
2.2.8 Klasse 8 Ätzende Stoffe
2.2.8.1 Kriterien
2.2.8.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.8.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.9 Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
2.2.9.1 Kriterien
2.2.9.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe und Gegenstände
2.2.9.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.3.0 Allgemeines
2.3.1 Prüfung auf Ausschwitzen für Sprengstoffe des Typs A
Abb. 1: Belastungskörper, glockenförmig; Masse 2220 g; aufhängbar auf Bronzekolben
Abb. 2: Zylindrischer Bronzekolben; Maße in mm Aufriss und Grundriss; Maße in mm
Abb. 3: Hohler Bronzezylinder, einseitig verschlossen
2.3.2 Prüfungen bezüglich der nitrierten Cellulosemischungen der Klasse 4.1
2.3.3 Prüfungen der entzündbaren flüssigen Stoffe der Klassen 3, 6.1 und 8
2.3.3.1 Prüfung zur Bestimmung des Flammpunktes
2.3.3.2 Prüfung zur Bestimmung des Gehalts an Peroxid
2.3.4 Prüfung zur Bestimmung des Fließverhaltens
2.3.4.1 Prüfgerät
2.3.4.2 Prüfverfahren
2.3.4.3 Beurteilung der Prüfergebnisse
Abb. 4 Penetrometer
2.3.5 Zuordnung metallorganischer Stoffe zu den Klassen 4.2 und 4.3
Abbildung 2.3.5: Flussdiagramm für die Zuordnung metallorganischer Stoffe zu den Klassen 4.2 und 4.3 a), b)
2.4 Kriterien für wasserverunreinigende Stoffe in Tankschiffen
2.4.1 Allgemeine Begriffsbestimmungen
2.4.2 Begriffsbestimmungen und Datenanforderungen
2.4.3 Kategorien und Kriterien für die Zuordnung von Stoffen
2.4.4 Kategorien und Kriterien für die Zuordnung von Gemischen
Abbildung 2.4.4.2: Schrittweiser Ansatz für die Zuordnung von Gemischen in Abhängigkeit von ihren akuten und chronischen wasserverunreinigenden Eigenschaften
2.4.4.3 Zuordnung von Gemischen, wenn für das gesamte Gemisch Daten verfügbar sind
2.4.4.4 Grundsätze der Extrapolation
2.4.4.4.2 Verdünnung
2.4.4.4.3 Fertigungslose
2.4.4.4.4 Konzentration von Gemischen, die den strengsten Kategorien (chronische Giftigkeit 1 und akute Giftigkeit 1) zugeordnet sind
2.4.4.4.5 Interpolation innerhalb einer Giftigkeitskategorie
2.4.4.4.6 Im Wesentlichen ähnliche Gemische
2.4.4.5 Zuordnung von Gemischen, wenn Daten für alle Bestandteile oder nur für bestimmte Bestandteiles des Gemisches verfügbar sind
2.4.4.6 Additionsmethode
2.4.4.6.1 Zuordnungsverfahren
2.4.4.6.2 Zuordnung zur Kategorie der akuten Giftigkeit 1, 2 oder 3
2.4.4.6.3 Zuordnung zu den Kategorien der chronischen Giftigkeit 1, 2, 3 und 4
Tabelle 2.4.4.6.3.4: Zuordnung eines Gemisches nach seiner chronischen Giftigkeit auf der Grundlage der Addition der zugeordneten Bestandteile
2.4.4.6.4 Gemische mit hoch giftigen Bestandteilen
Tabelle 2.4.4.6.4: Multiplikationsfaktoren für hoch giftige Bestandteile von Gemischen
2.4.4.6.5 Zuordnung von Gemischen mit Bestandteilen ohne verwertbare Information
Teil 3
Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen in Zusammenhang mit begrenzten Mengen und freigestellten Mengen
3.1 Allgemeines
3.1.1 Einführung
3.1.2 Offizielle Benennung für die Beförderung
3.1.2.8 Benennungen der Gattungseintragungen oder der ≪nicht anderweitig genannten≫ (N.A.G.) Eintragungen
3.1.2.9 Gemische und Lösungen, die einen gefährlichen Stoff enthalten
3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Tabelle A
3.2.1 Verzeichnis der gefährlichen Güter in numerischer Reihenfolge - Erläuterungen
3.2.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter in alpabetischer Reihenfolge
A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
3.2.3 Verzeichnis der zur Beförderung in Tankschiffen zugelassenen gefährlichen Güter in numerischer Reihenfolge - Erläuterungen
3.3 Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften
3.4 In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter
3.4.1 Allgemeine Vorschriften
3.4.6 Tabelle
3.5 In freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter
3.5.1 Freigestellte Mengen
3.5.2 Verpackungen
3.5.3 Prüfungen für Versandstücke
3.5.4 Kennzeichnung der Versandstücke
3.5.5 Höchste Anzahl Versandstücke in einem Fahrzeug, Wagen oder Container
3.5.6 Dokumentation
Teil 4
Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen, Tanks und CTU für die Beförderung in loser Schüttung
Teil 5
Vorschriften für den Versand
5.1 Allgemeine Vorschriften
5.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften
5.1.4 Zusammenpackung
5.1.5 Allgemeine Vorschriften für die Klasse 7
5.1.5.1 Beförderungsgenehmigung und Benachrichtigung
5.1.5.1.1 Allgemeines
5.1.5.1.2 Beförderungsgenehmigung
5.1.5.1.3 Beförderungsgenehmigung durch Sondervereinbarung
5.1.5.1.4 Benachrichtigungen
5.1.5.2 Zulassung/Genehmigung durch die zuständige Behörde
5.1.5.3 Bestimmung der Transportkennzahl (TI) und der Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI)
Tabelle 5.1.5.3.1: Multiplikationsfaktoren für Tanks, Container und unverpackte LSA-I-Stoffe und SCO-I-Gegenstände
Tabelle 5.1.5.3.4: Kategorien der Versandstücke und Umverpackungen
5.1.5.4 Zusammenfassung der Vorschriften für Zulassung/Genehmigung und vorherige Benachrichtigung
5.2 Kennzeichnung und Bezettelung
5.2.1 Kennzeichnung von Versandstücken
5.2.1.8 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen
5.2.1.9 Ausrichtungspfeile
5.2.2 Bezettelung von Versandstücken
5.2.2.1 Bezettelungsvorschriften
5.2.2.2 Vorschriften für Gefahrzettel
5.2.2.2.2 Gefahrzettelmuster nach ADR/RID/IMDG Code
Klassen: 1, 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 7, 8, 9
5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung von Containern, MEGC, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und Fahrzeugen
5.3.1 Anbringen von Großzetteln (Placards)
5.3.1.1 Anbringen von Großzetteln nach ADR oder RID
5.3.1.1.1 Allgemeine Vorschriften
5.3.1.1.2 Anbringen von Großzetteln (Placards) an Containern, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks
5.3.1.1.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) an Trägerfahrzeugen, auf denen Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbewegliche Tanks befördert werden
5.3.1.1.4 Anbringen von Großzetteln (Placards) an Fahrzeugen und Wagen für die Beförderung in loser Schüttung, an Tankfahrzeugen, Kesselwagen, Batterie-Fahrzeugen, Batteriewagen, Fahrzeugen mit Aufsetztanks und Wagen mit abnehmbaren Tanks
5.3.1.1.5 Anbringen von Großzetteln (Placards) an Fahrzeugen und Wagen, in denen nur Versandstücke befördert werden
5.3.1.1.7 Beschreibung der Großzettel (Placards)
Großzettel (Placard) für radioaktive Stoffe der Klasse 7(Muster 7D)
5.3.1.2 Anbringen von Großzetteln nach IMDG-Code
5.3.2 Orangefarbene Kennzeichnung
5.3.2.1 Allgemeine Vorschriften für die orangefarbene Kennzeichnung
5.3.2.2 Beschreibung der orangefarbenen Tafeln
5.3.2.3 Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr
5.3.3 Kennzeichen für Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden
5.3.4 Zusätzliche Kennzeichnung nach IMDG-Code
5.3.4.1 Angabe des richtigen technischen Namens
5.3.4.2 Angabe von UN-Nummern
5.3.4.3 Zusätzliche Kennzeichnung für erwärmte Stoffe
5.3.4.4 Kennzeichnung für Meeresschadstoffe
5.3.4.5 Begrenzte Mengen
5.3.6 Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
5.4.1 Beförderungspapier für die Beförderung gefährlicher Güter und damit zusammenhängende Informationen
5.4.1.1 Allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein müssen bei Beförderung in Versandstücken, in loser Schüttung oder in Tankschiffen
5.4.1.1.1 Allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein müssen bei Beförderung in Versandstücken oder in loser Schüttung
5.4.1.1.2 Allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein müssen bei Beförderung in Tankschiffen
5.4.1.1.3 Sondervorschriften für Abfälle
5.4.1.1.4 Sondervorschriften für in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter
5.4.1.1.5 Sondervorschriften für Bergungsverpackungen
5.4.1.1.6 Sondervorschriften für ungereinigte leere Umschließungsmittel und leere Ladetanks von Tankschiffen
5.4.1.1.7 Sondervorschriften für Beförderungen in einer Transportkette, die eine See-, Straßen-, Eisenbahnoder Luftbeförderung einschließt
5.4.1.1.14 Sondervorschriften für die Beförderung von erwärmten Stoffen
5.4.1.1.15 Sondervorschriften für die Beförderung von Stoffen, die durch Temperaturkontrolle stabilisiert werden
5.4.1.1.16 Erforderliche Angaben gemäß 3.3 Sondervorschrift 640
5.4.1.1.17 Sondervorschriften für die Beförderung fester Stoffe in Schüttgut-Containern gemäß 6.11.4 des ADR
5.4.1.1.18 Sondervorschriften für die Beförderung in Bilgenentölungsbooten und Bunkerbooten
5.4.1.2 Zusätzliche oder besondere Angaben für bestimmte Klassen
5.4.1.2.1 Sondervorschriften für die Klasse 1
5.4.1.2.2 Zusätzliche Vorschriften für die Klasse 2
5.4.1.2.3 Zusätzliche Vorschriften für selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1 und organische Peroxide der Klasse 5.2
5.4.1.2.4 Zusätzliche Vorschriften für die Klasse 6.2
5.4.1.2.5 Sondervorschriften für die Klasse 7
5.4.1.4 Form und Sprache
5.4.1.5 Nicht gefährliche Güter
5.4.2 Container-Packzertifikat
5.4.3 Schriftliche Weisungen
5.4.4 Beispiel eines Formulars für die multimodale Beförderung gefährlicher Güter
5.5.2 Sondervorschriften für begaste Fahrzeugen, Wagen, Container und Tanks
Teil 6
Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen
(einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen) und Tanks und CTU für die Beförderung in loser Schüttung
Teil 7
Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
7.1 Trockengüterschiffe
7.1.0 Allgemeine Vorschriften
7.1.0.1 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
7.1.1 Beförderungsart
7.1.1.10 Beförderung von Versandstücken
7.1.1.11 Beförderung in loser Schüttung
7.1.1.12 Lüftung
7.1.1.13 Maßnahmen vor dem Laden
7.1.1.14 Handhaben und Stauen der Ladung
7.1.1.16 Maßnahmen während des Ladens, Beförderns, Löschens und Handhabens der Ladung
7.1.1.18 Container, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, MEGC, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer
7.1.1.19 Fahrzeuge und Wagen
7.1.1.21 Beförderung in Ladetanks
7.1.2 Anforderungen an die Schiffe
7.1.2.0 Bau
7.1.2.5 Gebrauchsanweisungen für Geräte und Einrichtungen
7.1.2.8 Klassifikation
7.1.2.19 Schubverbände und gekuppelte Fahrzeuge
7.1.3 Allgemeine Betriebsvorschriften
7.1.3.1 Zugang zu Laderäumen, Wallgängen und Doppelböden; Kontrollen
7.1.3.15 Sachkundiger an Bord
7.1.3.20 Ballastwasser
7.1.3.22 Öffnen von Laderäumen
7.1.3.31 Maschinen
7.1.3.32 Brennstofftanks
7.1.3.41 Feuer und offenes Licht
7.1.3.42 Beheizen der Laderäume
7.1.3.44 Reinigungsarbeiten
7.1.3.51 Elektrische Einrichtungen
7.1.3.70 Antennen, Blitzableiter, Drahtseile, Masten
7.1.4 Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
7.1.4.1 Begrenzung der beförderten Mengen
7.1.4.2 Zusammenladeverbot (lose Schüttung)
7.1.4.3 Zusammenladeverbot (Versandstücke in Laderäumen)
7.1.4.4 Zusammenladeverbote (Container, ,Fahrzeuge, Wagen)
7.1.4.5 Zusammenladeverbot (Seeschiffe)
7.1.4.7 Lade- und Löschstellen
7.1.4.8 Zeitpunkt und Dauer der Lade- und Löscharbeiten
7.1.4.9 Umladen
7.1.4.10 Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln
7.1.4.11 Stauplan
7.1.4.12 Lüftung
7.1.4.13 Maßnahmen vor dem Laden
7.1.4.14 Handhaben und Stauen der Ladung
Tabelle A Mindestabstände zwischen Versandstücken der Kategorie II-GELB oder III-GELB und Personen
Tabelle B Mindestabstände zwischen Versandstücken der Kategorie II-Gelb oder III-Gelb und Versandstücken mit der Aufschrift "FOTO" oder Postsäcken
Tabelle C Aktivitätsgrenzwerte je Transportmittel für LSa und SCO-Gegenständen in Industrieversandstücken oder unverpackt
Tabelle D Grenzwerte für die Transportkennzahl je Container und Transportmittel, die nicht unter ausschließlicher Verwendung stehen
Tabelle E Grenzwerte für die Kritikalitätssicherheitskennzahlen je Container und Transportmittel mit spaltbaren Stoffen
7.1.4.15 Maßnahmen nach dem Löschen
7.1.4.16 Maßnahmen während des Ladens, Beförderns, Löschens und Handhabens der Ladung
7.1.4.41 Feuer und offenes Licht
7.1.4.51 Elektrische Einrichtungen
7.1.4.53 Beleuchtung
7.1.4.75 Gefahr der Funkenbildung
7.1.4.76 Kunststofftrossen
7.1.5 Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
7.1.5.0 Bezeichnung
7.1.5.1 Beförderungsart
7.1.5.2 Fahrt der Schiffe
7.1.5.3 Festmachen
7.1.5.4 Stillliegen
7.1.5.5 Anhalten der Schiffe
7.1.5.8 Meldepflicht
7.1.6 Zusätzliche Anforderungen
7.1.6.11 Beförderung in loser Schüttung
7.1.6.12 Lüftung
7.1.6.13 Maßnahmen vor dem Laden
7.1.6.14 Handhaben und Stauen der Ladung
7.1.6.16 Maßnahmen während des Ladens, Beförderns, Löschens und Handhabens der Ladung
7.2.0 Allgemeine Vorschriften
7.2.0.1 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
7.2.1 Beförderungsart
7.2.1.21 Beförderung in Ladetanks
7.2.2 Anforderungen an die Schiffe
7.2.2.0 Bau
7.2.2.4 Schiffstypen
7.2.2.5 Gebrauchsanweisungen für Geräte und Einrichtungen
7.2.2.6 Gasspüranlagen
7.2.2.8 Klassifikation
7.2.2.19 Schubverbände und gekuppelte Fahrzeuge
7.2.2.21 Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen
7.2.2.22 Öffnungen der Ladetanks
7.2.3 Allgemeine Betriebsvorschriften
7.2.3.1 Zugang zu Ladetanks, Restetanks, Pumpenräumen unter Deck, Kofferdämmen, Wallgängen, Doppelböden und Aufstellungsräumen; Kontrollen
7.2.3.2 Pumpenräume unter Deck
7.2.3.6 Gasspüranlagen
7.2.3.7 Entgasen leerer Ladetanks
7.2.3.12 Lüftung
7.2.3.15 Sachkundiger an Bord
7.2.3.20 Ballastwasser
7.2.3.22 Zugangsöffnungen von Aufstellungsräumen, Pumpenräumen unter Deck, Kofferdämmen; Öffnungen der Ladetanks und Restetanks; Abschlussvorrichtungen
7.2.3.25 Verbindung zwischen Rohrleitungen
7.2.3.28 Kühlanlage
7.2.3.29 Beiboote
7.2.3.31 Maschinen
7.2.3.32 Brennstofftanks
7.2.3.41 Feuer und offenes Licht
7.2.3.42 Ladungsheizungsanlage
7.2.3.44 Reinigungsarbeiten
7.2.3.51 Elektrische Einrichtungen
7.2.4 Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
7.2.4.1 Begrenzung der beförderten Mengen
7.2.4.2 Übernahme von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen und Übergabe von Schiffsbetriebsstoffen
7.2.4.7 Lade- und Löschstellen
7.2.4.9 Umladen
7.2.4.10 Prüfliste
7.2.4.11 Ladungsbuch, Stauplan
7.2.4.12 Reiseregistrierung
7.2.4.13 Maßnahmen vor dem Laden
7.2.4.14 Handhaben und Stauen der Ladung
7.2.4.15 Maßnahmen nach dem Löschen
7.2.4.16 Maßnahmen während des Ladens, Beförderns, Löschens und Handhabens der Ladung
7.2.4.17 Verschluss der Fenster und Türen
7.2.4.18 Überwachung der Gasphase in Ladetanks und leeren angrenzenden Räumen
7.2.4.19 Inertisierung von Tankschiffen
7.2.4.21 Füllen von Ladetanks
7.2.4.22 Öffnen von Öffnungen der Ladetanks
7.2.4.24 Gleichzeitiges Laden und Löschen
7.2.4.25 Lade- und Löschleitungen
7.2.4.28 Berieselungsanlage
7.2.4.40 Feuerlöscheinrichtungen
7.2.4.41 Feuer und offenes Licht
7.2.4.42 Ladungsheizungsanlage
7.2.4.51 Elektrische Einrichtungen
7.2.4.53 Beleuchtung
7.2.4.60 Besondere Ausrüstung
7.2.4.74 Rauchverbot, Verbot von Feuer und offenem Licht
7.2.4.75 Gefahr der Funkenbildung
7.2.4.76 Kunststofftrossen
7.2.5 Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
7.2.5.0 Bezeichnung
7.2.5.1 Beförderungsart
7.2.5.3 Festmachen
7.2.5.4 Stillliegen
Teil 8
Vorschriften für die Besatzung, die Ausrüstung, den Betrieb und die Dokumentation
8.1 Allgemeine Vorschriften für die Schiffe und die Ausrüstung
8.1.2 Urkunden
8.1.4 Feuerlöscheinrichtungen
8.1.5 Besondere Ausrüstungen
8.1.6 Prüfung und Untersuchung der Ausrüstung
8.1.7 Elektrische Einrichtungen
8.1.8 Zulassungszeugnis
8.1.9 Vorläufiges Zulassungszeugnis
8.1.10 Ladungsbuch
8.2 Vorschriften für die Ausbildung der Sachkundigen
8.2.1 Allgemeine Vorschriften für die Ausbildung der Sachkundigen
8.2.2 Besondere Vorschriften für die Schulung der Sachkundigen
8.2.2.3 Aufbau der Schulungen
8.2.2.3.1 Basiskurse
8.2.2.3.2 Wiederholungskurse
8.2.2.3.3 Aufbaukurse
8.2.2.3.4 Wiederholungskurse
8.2.2.4 Lehrplan für die Basis- und Aufbaukurse
8.2.2.5 Lehrplan für die Wiederholungskurse
8.2.2.6 Anerkennung der Schulungen
8.2.2.7 Prüfungen
8.2.2.7.1 Basiskurs
8.2.2.7.2 Aufbaukurse Gas und Chemie
8.2.2.8 Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADNR
8.3 Verschiedene Vorschriften, die von der Schiffsbesatzung zu beachten sind
8.3.1 Personen an Bord
8.3.2 Tragbare Lampen
8.3.3 Zutritt an Bord
8.3.4 Rauchverbot, Verbot von Feuer und offenem Licht
8.3.5 Gefahren bei Arbeiten an Bord
8.6.1 Zulassungszeugnis
8.6.1.1 Muster für das Zulassungszeugnis Trockengüterschiffe
8.6.1.2 ADNR-Teil des Musters des einheitlichen Dokuments für das vorläufige Schiffsattest und das vorläufige Zulassungszeugnis Trockengüterschiffe
8.6.1.3 Muster des Zulassungszeugnisses Tankschiffe
8.6.1.4 ADNR-Teil des Musters des einheitlichen Dokuments für das vorläufige Schiffsattest und das vorläufige Zulassungszeugnis Tankschiffe
8.6.2 Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADNR gemäß 8.2.1.3, 8.2.1.5 oder 8.2.1.7
8.6.3 Prüfliste ADNR
8.6.4 Abgabe von Restmengen und des Nachlenzsystems
8.6.4.1 Vorrichtung zur Abgabe von Restmengen
8.6.4.2 Prüfung des Nachlenzsystems
8.6.4.3 Nachweis über die Prüfung des Nachlenzsystems
9.1.0 Bauvorschriften für Trockengüterschiffe
9.1.0.0 Baustoffe
9.1.0.11 Laderäume
9.1.0.12 Lüftung
9.1.0.17 Wohnungen und Betriebsräume
9.1.0.20 Ballastwasser
9.1.0.31 Maschinen
9.1.0.32 Brennstofftanks
9.1.0.34 Abgasrohre
9.1.0.35 Lenzeinrichtung
9.1.0.40 Feuerlöscheinrichtungen
9.1.0.41 Feuer und offenes Licht
9.1.0.52 Art und Aufstellungsort der elektrischen Einrichtungen
9.1.0.56 Elektrische Kabel
9.1.0.70 Drahtseile, Masten
9.1.0.71 Zutritt an Bord
9.1.0.74 Rauchverbot, Verbot von Feuer und offenem Licht
9.1.0.80 Zusätzliche Vorschriften für Doppelhüllenschiffe
9.1.0.88 Klassifikation
9.1.0.91 Laderäume
9.1.0.92 Notausgang
9.1.0.93 Stabilität (Allgemein)
9.1.0.94 Stabilität (Intakt)
9.1.0.95 Stabilität (im Leckfall)
9.2 Bauvorschriften für Seeschiffe, die den Vorschriften von SOLAS 74 Kapitel II-2 Regel 19 oder SOLAS 74 Kapitel II-2 Regel 54 entsprechen
9.2.0.0 Baustoffe
9.2.0.20 Ballastwasser
9.2.0.31 Maschinen
9.2.0.34 Abgasrohre
9.2.0.41 Feuer und offenes Licht
9.2.0.71 Zutritt an Bord
9.2.0.80 Zusätzliche Vorschriften für Doppelhüllen-Seeschiffe
9.2.0.88 Klassifikation
9.2.0.91 Laderäume
9.2.0.93 Stabilität (Allgemein)
9.2.0.94 Stabilität (Intakt)
9.2.0.95 Stabilität (im Leckfall)
9.3 Bauvorschriften für Tankschiffe
9.3.1 Bauvorschriften für Tankschiffe des Typs G
9.3.1.0 Baustoffe
9.3.1.8 Klassifikation
9.3.1.10 Schutz gegen das Eindringen von Gasen
9.3.1.11 Aufstellungsräume und Ladetanks
9.3.1.12 Lüftung
9.3.1.13 Stabilität (Allgemein)
9.3.1.14 Stabilität (Intakt)
9.3.1.15 Stabilität (im Leckfall)
9.3.1.16 Maschinenräume
9.3.1.17 Wohnungen und Betriebsräume
9.3.1.18 Inertgasanlage
9.3.1.21 Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen
9.3.1.22 Öffnungen der Ladetanks
9.3.1.23 Druckprüfung
9.3.1.24 Druck- und Temperaturregelung der Ladung
9.3.1.25 Pumpen und Leitungen
9.3.1.27 Kühlanlage
9.3.1.28 Berieselungsanlage
9.3.1.31 Maschinen
9.3.1.32 Brennstofftanks
9.3.1.34 Abgasrohre
9.3.1.35 Lenz- und Ballasteinrichtung
9.3.1.40 Feuerlöscheinrichtungen
9.3.1.41 Feuer und offenes Licht
9.3.1.50 Unterlagen für die elektrischen Anlagen
9.3.1.51 Elektrische Einrichtungen
9.3.1.52 Art und Aufstellungsort der elektrischen Einrichtungen
9.3.1.53 Erdung
9.3.1.56 Elektrische Kabel
9.3.1.60 Besondere Ausrüstung
9.3.1.71 Zutritt an Bord
9.3.1.74 Rauchverbot, Verbot von Feuer und offenem Licht
9.3.1.92 Notausgang
9.3.2 Bauvorschriften für Tankschiffe des Typs C
9.3.2.0 Baustoffe
9.3.2.8 Klassifikation
9.3.2.10 Schutz gegen das Eindringen von Gasen
9.3.2.11 Aufstellungsräume und Ladetanks
9.3.2.12 Lüftung
9.3.2.13 Stabilität (Allgemein)
9.3.2.14 Stabilität (Intakt)
9.3.2.15 Stabilität (im Leckfall)
9.3.2.16 Maschinenräume
9.3.2.17 Wohnungen und Betriebsräume
9.3.2.18 Inertgasanlage
9.3.2.20 Einrichtung der Kofferdämme
9.3.2.21 Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen
9.3.2.22 Öffnungen der Ladetanks
9.3.2.23 Druckprüfung
9.3.2.25 Pumpen und Leitungen
9.3.2.26 Restetanks und Slopbehälter
9.3.2.28 Berieselungsanlage
9.3.2.31 Maschinen
9.3.2.32 Brennstofftanks
9.3.2.34 Abgasrohre
9.3.2.35 Lenz- und Ballasteinrichtung
9.3.2.40 Feuerlöscheinrichtungen
9.3.2.41 Feuer und offenes Licht
9.3.2.42 Ladungsheizungsanlage
9.3.2.50 Unterlagen für die elektrischen Anlagen
9.3.2.51 Elektrische Einrichtungen
9.3.2.52 Art und Aufstellungsort der elektrischen Einrichtungen
9.3.2.53 Erdung
9.3.2.56 Elektrische Kabel
9.3.2.60 Besondere Ausrüstung
9.3.2.71 Zutritt an Bord
9.3.2.74 Rauchverbot, Verbot von Feuer und offenem Licht
9.3.2.92 Notausgang
9.3.3 Bauvorschriften für Tankschiffe des Typs N
9.3.3.0 Baustoffe
9.3.3.8 Klassifikation
9.3.3.10 Schutz gegen das Eindringen von Gasen
9.3.3.11 Aufstellungsräume und Ladetanks
9.3.3.12 Lüftung
9.3.3.13 Stabilität (Allgemein)
9.3.3.14 Stabilität (Intakt)
9.3.3.15 Stabilität (im Leckfall)
9.3.3.16 Maschinenräume
9.3.3.17 Wohnungen und Betriebsräume
9.3.3.18 Inertgasanlage
9.3.3.20 Einrichtung der Kofferdämme
9.3.3.21 Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen
9.3.3.22 Öffnungen der Ladetanks
9.3.3.23 Druckprüfung
9.3.3.25 Pumpen und Leitungen
9.3.3.26 Restetanks und Slopbehälter
9.3.3.28 Berieselungsanlage
9.3.3.31 Maschinen
9.3.3.32 Brennstofftanks
9.3.3.34 Abgasrohre
9.3.3.35 Lenz- und Ballasteinrichtung
9.3.3.40 Feuerlöscheinrichtungen
9.3.3.41 Feuer und offenes Licht
9.3.3.42 Ladungsheizungsanlage
9.3.3.50 Unterlagen für die elektrischen Anlagen
9.3.3.51 Elektrische Einrichtungen
9.3.3.52 Art und Aufstellungsort der elektrischen Einrichtungen
9.3.3.53 Erdung
9.3.3.56 Elektrische Kabel
9.3.3.60 Besondere Ausrüstung
9.3.3.71 Zutritt an Bord
9.3.3.74 Rauchverbot, Verbot von Feuer und offenem Licht
9.3.4 Alternative Bauweisen
9.3.4.1 Allgemeines
9.3.4.2 Vorgehensweise
9.3.4.3 Berechnungsverfahren
9.3.4.4 Ermittlung des Kollisionsenergie-Absorptionsvermögens
9.3.4.4.1 Allgemeines
9.3.4.4.2 Erzeugen der Finiten Elementmodelle (FE-Modelle)
9.3.4.4.3 Materialeigenschaften
9.3.4.4.4 Bruchkriterien
9.3.4.4.5 Berechnung des Kollisionsenergie-Absorptionsvermogens
9.3.4.4.6 Begriffsbestimmungen für das auftreffende Schiff und den auftreffenden Bug
9.3.4.4.7 Annahmen für Kollisionsfälle
9.3.4.4.8 Zeichnungen
9.3.4.4.8.1 Schubleichterbug