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Regelwerk, EU 2018, Verwaltung - EU Bund

Beschluss (GASP) 2018/340 des Rates vom 6. März 2018 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte

(ABl. Nr. L 65 vom 08.03.2018 S. 24;
Beschl. (GASP) 2018/1797 - ABl. Nr. L 294 vom 21.11.2018 S. 18 Inkrafttreten A;
Beschl. (GASP) 2019/1909 - ABl. L 293 vom 14.11.2019 S. 113 A;
Beschl. (GASP) 2020/1746 - ABl. L 393 vom 23.11.2020 S. 12 A;
Beschl. (GASP) 2021/2008 - ABl. L 407 vom 17.11.2021 S. 37 A;
Beschl. (GASP) 2023/995 - ABl. L 135 vom 23.05.2023 S. 123 A;
Beschl. (GASP) 2024/1972 - ABl. L 2024/1972 vom 16.07.2024)


Der Rat der Europäische Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 6,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) und über die Liste der daran teilnehmenden Mitgliedstaaten 1,

auf Vorschlag der Bundesrepublik Deutschland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik und der Italienischen Republik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 11. Dezember 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2315 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e jenes Beschlusses erlässt der Rat einen Beschluss oder eine Empfehlung, zur Festlegung der Liste der Projekte, die im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) ausgearbeitet werden sollen und die sowohl die Unterstützung der Fähigkeitenentwicklung als auch die Bereitstellung im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten von substanzieller Unterstützung für Operationen und Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik widerspiegeln.

(3) Am 11. Dezember 2017 haben die an der SSZ teilnehmenden Mitgliedstaaten eine Erklärung angenommen, in der auf der Grundlage von Projektvorschlägen eine erste Liste von 17 Projekten aufgestellt wird, die im Rahmen der SSZ durchgeführt werden sollen. Diese Erklärung wurde im Hinblick darauf angenommen, dass der Rat Anfang 2018 gemäß Artikel 46 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 5 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 einen förmlichen Beschluss erlässt.

(4) Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 bestimmt, dass die Liste der Projektmitglieder jedes einzelnen Projekts dem Beschluss des Rates nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e beigefügt wird.

(5) Um Einheitlichkeit sicherzustellen, wird die Durchführung aller Projekte der SSZ auf der Grundlage der gemeinsamen Vorschriften für die Steuerung von Projekten, einschließlich gegebenenfalls unter anderem Vorschriften zur Rolle von Beobachtern, erfolgen, die gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f des Beschlusses (GASP) 2017/2315 zu erlassen sind, und welche die Mitgliedstaaten, die sich an einem bestimmten Projekt beteiligen, anpassen können, falls dies für das Projekt erforderlich ist.

(6) Daher sollte der Rat einen Beschluss zur Festlegung der Liste von im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekten erlassen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1 18 19 21 23 24

Folgende Projekte sind die im Rahmen der SSZ auszuarbeiten:

  1. - gestrichen -
  2. Europäische gesicherte softwaredefinierte Funktechnik (ESSOR)
  3. Netz von Logistik-Drehkreuzen in Europa und zur Unterstützung von Operationen
  4. Militärische Mobilität
  5. Kompetenzzentrum für Ausbildungsmissionen der Europäischen Union (EUTM CC)
  6. Europäisches Zentrum für die Zertifizierung der Ausbildung von europäischen Armeen
  7. Operative Funktion "Energie" (EOF)
  8. Paket verlegefähiger militärischer Fähigkeiten zur Katastrophenhilfe
  9. (Semi-)autonome maritime Minenbekämpfungssysteme (MAS MCM)
  10. Hafen- und Meeresüberwachung und -schutz (HARMSPRO)
  11. Verbesserung der Meeresüberwachung
  12. Plattform für den Austausch von Informationen über die Reaktion auf Cyberbedrohungen und -vorfälle
  13. Teams für die rasche Reaktion auf Cybervorfälle und die gegenseitige Unterstützung im Bereich der Cybersicherheit
  14. Strategisches Kommando- und Kontrollsystem (C2) für GSVP-Missionen und -Operationen
  15. Schützenpanzer/Amphibisches Angriffsfahrzeug/Leichtes gepanzertes Fahrzeug
  16. Indirekte Feuerunterstützung (EuroArtillery)
  17. - gestrichen -
  18. Helicopter Hot and High Training H3 (Hubschrauberausbildung in großer Höhe und unter hohen Temperaturen)
  19. Joint EU Intelligence School
  20. EU Test- und Bewertungszentren

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