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Regelwerk, EU 2019, Verwaltung - EU Bund

Beschluss (GASP) 2019/1909 des Rates vom 12. November 2019 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte

(ABl. L 293 vom 14.11.2019 S. 113)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 6,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) und über die Liste der daran teilnehmenden Mitgliedstaaten 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 11. Dezember 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2315 angenommen.

(2) Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e des Beschlusses (GASP) 2017/2315 legt der Rat die Liste der Projekte fest, die im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) ausgearbeitet werden sollen und die sowohl die Unterstützung der Fähigkeitenentwicklung als auch die Bereitstellung - im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten - von substanzieller Unterstützung für Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik widerspiegeln.

(3) Am 6. März 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/340 2 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte angenommen.

(4) Am 6. März 2018 hat der Rat eine Empfehlung 3 zu einem Fahrplan für die Umsetzung der SSZ (im Folgenden "Empfehlung") angenommen.

(5) Nach Nummer 9 der Empfehlung sollte der Rat die Liste der SSZ-Projekte bis November 2018 aktualisieren und das nächste Bündel von Projekten hinzufügen, und zwar nach dem Verfahren des Artikels 5 des Beschlusses (GASP) 2017/2315, der insbesondere vorsieht, dass der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter"), zur Ermittlung und Bewertung von SSZ-Projekten, auf der Grundlage der vom SSZ-Sekretariat durchgeführten Bewertungen, eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates abgeben kann, der unter Berücksichtigung des militärischen Ratschlags des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) anzunehmen ist.

(6) Am 25. Juni 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/909 4 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Steuerung von SSZ-Projekten angenommen.

(7) Der Rat hat am 19. November 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1797 5 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 angenommen.

(8) Der Rat hat am 14. Mai 2019 eine Empfehlung 6 zur Bewertung der Fortschritte der teilnehmenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) angenommen.

(9) Am 30. September 2019 hat die Hohe Vertreterin gegenüber dem Rat eine Empfehlung zur Ermittlung und Bewertung von Projektvorschlägen im Rahmen der SSZ abgegeben.

(10) Am 22. Oktober 2019 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee den Empfehlungen im militärischen Ratschlag des EUMC zur Empfehlung der Hohen Vertreterin zur Ermittlung und Bewertung von Projektvorschlägen im Rahmen der SSZ zugestimmt.

(11) Der Rat sollte daher den Beschluss (GASP) 2018/340 ändern und aktualisieren

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2018/340 wird wie folgt geändert:

1.Der Liste in Artikel 1 werden folgende Projekte hinzugefügt:

"35. Integriertes gemeinsames europäisches Ausbildungs- und Simulationszentrum (EUROSIM)

36. EU Cyber-Akademie und Innovation Hub (EU CAIH)

37. Zentrum für medizinische Ausbildung für Spezialeinsatzkräfte (SMTC)

38. Ausbildungseinrichtung für CBRN-Abwehr (CBRNDTR)

39. EU-Netz von Tauchzentren (EUNDC)

40. Maritimes unbemanntes U-Bootabwehrsystem (MUSAS)

41. Europäische Patrouillenkorvette (EPC)

42. Luftgestützter elektronischer Angriff (AEA)

43. Koordinierungszentrum für den Cyber- und Informationsraum (CIDCC)

44. Flugkörper-Frühwarnung und -Abwehr durch weltraumgestützte Überwachung des Bedrohungsraums (TWISTER)

45. Materialien und Komponenten für die technologische Wettbewerbsfähigkeit der EU (MAC-EU)

46. EU-Fähigkeiten zur kollaborativen Kampfführung (ECoWAR)

47. Europäisches globales System zur Integration der RPAS-Architektur (RPAS: ferngesteuertes Flugsystem)".

2. In Anhang I werden die Einträge in Anhang I des vorliegenden Beschlusses angefügt.

3. Anhang II erhält die Fassung des Wortlauts in Anhang II des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. November 2019

1) ABl. L 331 vom 14.12.2017 S. 57.

2) Beschluss (GASP) 2018/340 des Rates vom 6. März 2018 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte (ABl. L 65 vom 08.03.2018 S. 24).

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