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Regelwerk, EU 2018, Verwaltung - EU Bund

Beschluss (GASP) 2018/1797 des Rates vom 19. November 2018 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte

(ABl. Nr. L 294 vom 21.11.2018 S. 18)



Der Rat der Europäische Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 6,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) und über die Liste der daran teilnehmenden Mitgliedstaaten 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 11. Dezember 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2315 erlassen.

(2) Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e des Beschlusses (GASP) 2017/2315 legt der Rat die Liste der Projekte fest, die im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) ausgearbeitet werden sollen und die sowohl die Unterstützung der Fähigkeitenentwicklung als auch die Bereitstellung - im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten - von substanzieller Unterstützung für Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik widerspiegeln.

(3) Am 6. März 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/340 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte 2 erlassen.

(4) Am 6. März 2018 hat der Rat eine Empfehlung zu einem Fahrplan für die Umsetzung der SSZ 3 (im Folgenden "Empfehlung") angenommen.

(5) Nach Nummer 9 dieser Empfehlung sollte der Rat die Liste der SSZ-Projekte bis November 2018 aktualisieren und das nächste Bündel von Projekten hinzufügen, und zwar nach dem Verfahren des Artikels 5 des Beschlusses (GASP) 2017/2315, der insbesondere vorsieht, dass der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter"), zur Ermittlung und Bewertung von SSZ-Projekten, auf der Grundlage der vom SSZ-Sekretariat durchgeführten Bewertungen, eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates abgeben kann, der unter Berücksichtigung des militärischen Ratschlags des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) zu erlassen ist.

(6) Am 25. Juni 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/909 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Steuerung von SSZ-Projekten 4 erlassen.

(7) Am 11. Oktober 2018 hat die Hohe Vertreterin gegenüber dem Rat eine Empfehlung zur Ermittlung und Bewertung von Projektvorschlägen im Rahmen der SSZ abgegeben.

(8) Am 13. November 2018 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee den Empfehlungen im militärischen Ratschlag des EUMC zur Empfehlung der Hohen Vertreterin zur Ermittlung und Bewertung von Projektvorschlägen im Rahmen der SSZ zugestimmt.

(9) Der Rat sollte daher den Beschluss (GASP) 2018/340 ändern und aktualisieren

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2018/340 wird wie folgt geändert:

1. Der Liste in Artikel 1 werden folgende Projekte hinzugefügt:

"18. Helicopter Hot and High Training H3 (Hubschrauberausbildung in großer Höhe und unter hohen Temperaturen)

19. Joint EU Intelligence School

20. EU Test- und Bewertungszentren

21. Integrierte unbemannte Bodensysteme (UGS)

22. EU bodengestützte Kurzstreckenraketensysteme ohne Sichtverbindung (BLOS)

23. Verlegefähiges modulares Fähigkeitenpaket für Unterwassereinsätze (DIVEPACK)

24. Europäisches Ferngesteuertes Flugsystem für mittlere Flughöhen und große Flugdauer - Europäisches MALE RPAS (Eurodrone)

25. Europäische Kampfhubschrauber TIGER Mark III

26. Abwehrsystem für unbemannte Flugsysteme (Drohnenabwehrsystem) (C-UAS)

27. Europäische Plattform für Luftschiffe für die oberen Luftschichten (EHAAP) - dauerhafte ISR (Intelligence, Surveillance and Reconnaissance)-Fähigkeit

28. Einheitlicher verlegefähiger Gefechtsstand (CP) für Sondereinsatzkräfte (SOF) zur taktischen Führung (C2) bei kleinen gemeinsamen Operationen (SJO) - (SOCC) für SOJ

29. Elektronische Kampfführung - Fähigkeits- und Interoperabilitätsprogramm für die künftige JISR (Joint Intelligence, Surveillance and Reconnaissance) -Zusammenarbeit

30. CBRN (Chemical, Biological, Radiological and Nuclear) -Überwachung als Dienst (CBRN SaaS)

31. Co-basing

32. Geo-meteorological and Oceanographic (GeoMETOC) Support Coordination Element (GMSCE)

33. EU-Funknavigationslösung (EURAS)

34. Europäisches Netz für militärische Weltraumlageerfassung (EU-SSA-N)".

2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

" Artikel 2

Die Liste der Projektmitglieder für jedes einzelne Projekt ist in Anhang I wiedergegeben."

3. Folgender Artikel wird eingefügt:

" Artikel 2a

Zu Informationszwecken ist die Konsolidierte aktualisierte Liste der Projektmitglieder für jedes einzelne Projekt in Anhang II wiedergegeben."

4. Der Anhang wird wie folgt geändert:

a) Er wird in "Anhang I" umnummeriert;

b) Die Einträge in Anhang I

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