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Regelwerk, EU 2023, Verwaltung - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/995 des Rates vom 22. Mai 2023 zur Änderung und Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte

(ABl. L 135 vom 23.05.2023 S. 123)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 6,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) und über die Liste der daran teilnehmenden Mitgliedstaaten 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 11. Dezember 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2315 angenommen.

(2) Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e des Beschlusses (GASP) 2017/2315 legt der Rat die Liste der Projekte fest, die im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) ausgearbeitet werden sollen, und die sowohl die Unterstützung der Fähigkeitenentwicklung als auch die Bereitstellung, im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten, von substanzieller Unterstützung für Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) widerspiegeln.

(3) Am 6. März 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/340 2 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte angenommen.

(4) Am 6. März 2018 hat der Rat zudem eine Empfehlung zu einem Fahrplan für die Umsetzung der SSZ 3 (im Folgenden "Empfehlung") angenommen.

(5) Nach Nummer 9 der Empfehlung sollte der Rat die Liste der SSZ-Projekte bis November 2018 aktualisieren, um die nächste Reihe von Projekten hinzufügen, und zwar nach dem Verfahren des Artikels 5 des Beschlusses (GASP) 2017/2315, das insbesondere vorsieht, dass der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter"), zur Ermittlung und Bewertung von SSZ-Projekten, auf der Grundlage der vom SSZ-Sekretariat durchgeführten Bewertungen, eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates abgeben kann, der unter Berücksichtigung des militärischen Ratschlags des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) anzunehmen ist.

(6) Am 25. Juni 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/909 4 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Steuerung von SSZ-Projekten angenommen.

(7) Am 19. November 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1797 5 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 angenommen.

(8) Am 16. November 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/2008 6 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 angenommen.

(9) Am 14. November 2022 hat der Rat eine Empfehlung zur Bewertung der Fortschritte der teilnehmenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der SSZ angenommen 7.

(10) Am 31. März 2023 hat der Hohe Vertreter eine Empfehlung zur Ermittlung und Bewertung von Projektvorschlägen im Rahmen der SSZ an den Rat gerichtet.

(11) Am 4. April 2023 informierte das SSZ-Sekretariat den Rat darüber, dass die Projektmitglieder des Projekts "Indirekte Feuerunterstützung (EuroArtillery)" beschlossen haben, das Projekt zu beenden.

(12) Am 24. April 2023 informierte das SSZ-Sekretariat den Rat darüber, dass die Projektmitglieder der Projekte "EU Test- und Evaluierungszentren" und "Co-basing" beschlossen haben, diese Projekte zu beenden.

(13) Am 4. Mai 2023 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee den Empfehlungen im militärischen Ratschlag des EUMC auf Empfehlung des Hohen Vertreters zur Ermittlung und Bewertung von Projektvorschlägen im Rahmen der SSZ zugestimmt.

(14) Der Rat sollte daher den Beschluss (GASP) 2018/340 ändern und aktualisieren

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2018/340 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 werden folgende Projekte angefügt:

"62. Europäische Trainingsakademie für militärischen Lufttransport - (EDA-TA);

63. Integrierte unbemannte Bodensysteme 2 (iUGS 2);

64. Artillerie-Ortungssensoren (CoBaS);

65. Anti-Torpedo-Torpedo (ATT);

66. Schutz kritischer Infrastruktur im Meer (CSIP);

67. Künftige Kurzstrecken-Luft-Luft-Rakete (FSRM);

68. Nächste Generation mittlerer Transporthubschrauber (NGMH);

69. Integriertes mehrschichtiges Luftverteidigungs- und Raketenabwehrsystem (IMLAMD);

70. Arktisches Kommando- und Kontrollsystem -Effektoren und Sensoren (ACCESS);

71. Widerstandsfähige Kommunikationsinfrastruktur und Kommunikationsnetze (ROCOMIN);

72. ROLE 2F."

2. Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert;

3. Anhang II wird gemäß Anhang II dieses Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

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