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Regelwerk, EU 2021, Verwaltung - EU Bund

Beschluss (GASP) 2021/2008 des Rates vom 16. November 2021 zur Änderung und Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte

(ABl. L 407 vom 17.11.2021 S. 37)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 6,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) und über die Liste der daran teilnehmenden Mitgliedstaaten 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 11. Dezember 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2315 angenommen.

(2) Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e des Beschlusses (GASP) 2017/2315 legt der Rat die Liste der Projekte fest, die im Rahmen der SSZ ausgearbeitet werden sollen und die sowohl die Unterstützung der Fähigkeitenentwicklung als auch die Bereitstellung im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten von substanzieller Unterstützung für Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) widerspiegeln.

(3) Am 6. März 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/340 2 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte angenommen.

(4) Am 6. März 2018 hat der Rat zudem eine Empfehlung zu einem Fahrplan für die Umsetzung der SSZ 3 (im Folgenden "Empfehlung") angenommen.

(5) Nach Nummer 9 der Empfehlung sollte der Rat die Liste der SSZ-Projekte bis November 2018 aktualisieren und das nächste Bündel von Projekten hinzufügen, und zwar nach dem Verfahren des Artikels 5 des Beschlusses (GASP) 2017/2315, der insbesondere vorsieht, dass der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter"), zur Ermittlung und Bewertung von SSZ-Projekten, auf der Grundlage der vom SSZ-Sekretariat durchgeführten Bewertungen, eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates abgeben kann, der unter Berücksichtigung des militärischen Ratschlags des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) anzunehmen ist.

(6) Am 25. Juni 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/909 4 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Steuerung von SSZ-Projekten angenommen.

(7) Am 19. November 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1797 5 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 angenommen.

(8) Am 14. Mai 2019 hat der Rat eine Empfehlung zur Bewertung der Fortschritte der teilnehmenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der SSZ 6 angenommen.

(9) Am 12. November 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/1909 7 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 angenommen.

(10) Am 20. November 2020 hat der Rat Schlussfolgerungen zur strategischen Überprüfung der SSZ 2020 angenommen.

(11) Am 20. November 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1746 8 zur Änderung und Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 angenommen.

(12) Am 29. September 2021 hat der Hohe Vertreter eine Empfehlung zur Ermittlung und Bewertung von Projektvorschlägen im Rahmen der SSZ an den Rat gerichtet.

(13) Am 19. Oktober 2021 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee den Empfehlungen im militärischen Ratschlag des EUMC zur Empfehlung des Hohen Vertreters zur Ermittlung und Bewertung von Projektvorschlägen im Rahmen der SSZ zugestimmt.

(14) Der Rat sollte daher den Beschluss (GASP) 2018/340 ändern und aktualisieren

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2018/340 wird wie folgt geändert:

1. Der Liste in Artikel 1 werden folgende Projekte hinzugefügt:

"48. Simulations- und Testzentrum für Hauptkampfpanzer (MTB-SIMTEC)

49. EU-Militärpartnerschaft (EU MilPart)

50. Wesentliche Teile der europäischen Geleitkräfte (4E)

51. Mittelgroßes semiautonomes Überwasserfahrzeug (M-SASV)

52. Strategischer Lufttransport für übergroße Lasten (SATOC)

53. Kleine ferngesteuerte Flugsysteme (RPAS) der nächsten Generation (NGSR)

54. Drehflügel-Andockstation für Drohnen

55. Kleine skalierbare Waffen (SSW)

56. Luftstreitkräfte

57. Künftige mittelgroße taktische Lasten (FMTC)

58. Cyber-Range-Verbände (CRF)

59. Automatisierte Modellierung, Erkennung und Beurteilung der Schäden in bebautem Gebiet (AMIDA-UT)

60. Gemeinsamer Hub für Bildmaterial staatlicher Stellen (CoHGI)

61. Verteidigung von Weltraumressourcen (DoSA)."

2. In Anhang I werden die Einträge in Anhang I des vorliegenden Beschlusses angefügt.

3.

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