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Beschluss (GASP) 2020/1746 des Rates vom 20. November 2020 zur Änderung und Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte
(ABl. L 393 vom 23.11.2020 S. 12)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 6,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) und über die Liste der daran teilnehmenden Mitgliedstaaten 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 11. Dezember 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2315 angenommen.
(2) Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e des Beschlusses (GASP) 2017/2315 legt der Rat die Liste der Projekte fest, die im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) ausgearbeitet werden sollen und die sowohl die Unterstützung der Fähigkeitenentwicklung als auch die Bereitstellung - im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten - von substanzieller Unterstützung für Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) widerspiegeln.
(3) Am 6. März 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/340 2 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte angenommen.
(4) Am 6. März 2018 hat der Rat eine Empfehlung 3 zu einem Fahrplan für die Umsetzung der SSZ (im Folgenden "Empfehlung") angenommen.
(5) Nach Nummer 9 der Empfehlung soll der Rat die Liste der SSZ-Projekte bis November 2018 aktualisieren und das nächste Bündel von Projekten hinzufügen, und zwar nach dem Verfahren des Artikels 5 des Beschlusses (GASP) 2017/2315, der insbesondere vorsieht, dass der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, zur Ermittlung und Bewertung von SSZ-Projekten, auf der Grundlage der vom SSZ-Sekretariat durchgeführten Bewertungen, eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates abgeben kann, der unter Berücksichtigung des militärischen Ratschlags des Militärausschusses der Europäischen Union anzunehmen ist.
(6) Am 25. Juni 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/909 4 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Steuerung von SSZ-Projekten angenommen.
(7) Der Rat hat am 19. November 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1797 5 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 angenommen.
(8) Der Rat hat am 14. Mai 2019 eine Empfehlung 6 zur Bewertung der Fortschritte der teilnehmenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) angenommen.
(9) Der Rat hat am 12. November 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1909 7 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 angenommen.
(10) Am 5. Februar 2020 informierte das SSZ-Sekretariat den Rat darüber, dass die Projektmitglieder des Projekts "Kompetenzzentrum für Ausbildungsmissionen der Europäischen Union (EUTM CC)" beschlossen haben, das Projekt zu beenden.
(11) Der Beschluss (GASP) 2018/340 sollte daher geändert und aktualisiert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Wortlaut des Anhangs zu diesem Beschluss ersetzt Anhang II des Beschlusses (GASP) 2018/340.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. November 2020.
2) Beschluss (GASP) 2018/340 des Rates vom 6. März 2018 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte (ABl. L 65 vom 08.03.2018 S. 24).
3) Empfehlung des Rates vom 6. März 2018 zu einem Fahrplan für die Umsetzung der SSZ (ABl. C 88 vom 08.03.2018 S. 1).
4) Beschluss (GASP) 2018/909 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Steuerung von SSZ-Projekten (ABl. L 161 vom 26.06.2018 S. 37).
5) Beschluss (GASP) 2018/1797 des Rates vom 19. November 2018 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte (ABl. L 294 vom 21.11.2018 S. 18).
6) Empfehlung des Rates vom 14. Mai 2019 zur Bewertung der Fortschritte der teilnehmenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der ständigen strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) (ABl. C 166 vom 15.05.2019 S. 1).
7) Beschluss (GASP) 2019/1909 des Rates vom 12. November 2019 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340
(Stand: 05.04.2021)
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