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Regelwerk, EU 2024, Verwaltung - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/1972 des Rates vom 15. Juli 2024 zur Änderung und Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte

(ABl. L 2024/1972 vom 16.07.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 6,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) und über die Liste der daran teilnehmenden Mitgliedstaaten 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 11. Dezember 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2315 angenommen.

(2) Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e des Beschlusses (GASP) 2017/2315 legt der Rat die Liste der Projekte fest, die im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) ausgearbeitet werden sollen, und die sowohl die Unterstützung der Fähigkeitenentwicklung als auch die Bereitstellung, im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten, von substanzieller Unterstützung für Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) widerspiegeln.

(3) Am 6. März 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/340 2 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte angenommen.

(4) Am 6. März 2018 hat der Rat zudem eine Empfehlung zu einem Fahrplan für die Umsetzung der SSZ 3 (im Folgenden "Empfehlung") angenommen.

(5) Nach Nummer 9 der Empfehlung sollte der Rat die Liste der SSZ-Projekte bis November 2018 aktualisieren, um das nächste Bündel von Projekten hinzufügen, und zwar nach dem Verfahren des Artikels 5 des Beschlusses (GASP) 2017/2315, das insbesondere vorsieht, dass der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Auswahl und Bewertung von SSZ-Projekten, auf der Grundlage der vom SSZ-Sekretariat durchgeführten Bewertungen, eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates abgeben kann, der unter Berücksichtigung des militärischen Ratschlags des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) anzunehmen ist.

(6) Am 25. Juni 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/909 4 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Steuerung von SSZ-Projekten angenommen.

(7) Am 19. November 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1797 5 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 angenommen.

(8) Am 16. November 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/2008 6 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 angenommen.

(9) Am 22. Mai 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/995 7 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 angenommen.

(10) Am 13. November 2023 hat der Rat eine Empfehlung zur Bewertung der Fortschritte der teilnehmenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der SSZ angenommen 8.

(11) Am 30. April 2024 informierte das SSZ-Sekretariat den Rat darüber, dass die Projektmitglieder der Projekte "Kernelement für EUFOR- Krisenreaktionsoperationen (EUFOR CROC)" und "Europäisches Sanitätskommando (EMC)" beschlossen haben, diese Projekte zu beenden.

(12) Der Beschluss (GASP) 2018/340 sollte daher geändert und aktualisiert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2018/340 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 werden folgende Projekte gestrichen, und die zugehörigen Nummern bleiben leer:

"1. Europäisches Sanitätskommando" und

"17. Kernelement für EUFOR-Krisenreaktionsoperationen (EUFOR CROC)"

2. Anhang II wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2024.

1) ABl. L 331 vom 14.12.2017 S. 57.

2) Beschluss (GASP) 2018/340 des Rates vom 6. März 2018 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte (ABl. L 65 vom 08.03.2018 S. 24).

3) Empfehlung des Rates vom 6. März 2018 zu einem Fahrplan für die Umsetzung der SSZ (ABl. C 88 vom 08.03.2018 S. 1).

4) Beschluss (GASP) 2018/909 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Steuerung von SSZ-Projekten (ABl. L 161 vom 26.06.2018 S. 37).

5) Beschluss (GASP) 2018/1797

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