Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

ZZulV
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§ 1 Allgemeine Vorschriften

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Farbstoffe

§ 4 Süßungsmittel

§ 5 Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel

§ 6 Zusatzstoffe für Säuglings- und Kleinkindernahrung

§ 6a Zusatzstoffe für Trinkwasser

§ 7 Höchstmengenfestsetzungen

§ 8 Verwendung von Lebensmitteln mit Zusatzstoffen

§ 9 Kenntlichmachung

§ 9a Übergangsvorschrift

§ 9b Weitergeltung der Regelungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

§ 10 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1 Zusatzstoffe, die zum Färben von Lebensmitteln oder zum Erzielen von Farbeffekten bei Lebensmitteln zugelassen sind

Teil A Farbstoffe, die für Lebensmittel allgemein, ausgenommen bestimmte Lebensmittel, zugelassen sind

Teil B Farbstoffe, die für bestimmte Lebensmittel zugelassen sind

Teil C Lebensmittel, für die nur bestimmte Farbstoffe zugelassen sind

Anlage 2 Zum Süßen von Lebensmitteln zugelassene Zusatzstoffe

Teil A Zuckeraustauschstoffe

Teil B Süßstoffe

Anlage 3 Allgemein zugelassene Zusatzstoffe

Anlage 4 Begrenzt zugelassene Zusatzstoffe

Teil A Zusatzstoffe, die für Lebensmittel allgemein, ausgenommen bestimmte Lebensmittel, zugelassen sind

Teil B Zusatzstoffe, die nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen sind

Teil C Lebensmittel, für die nur für bestimmte Zusatzstoffe zugelassen sind

Anlage 5 Zusatzstoffe, die für Lebensmittel zur Konservierung oder als Antioxidationsmittel zugelassen sind

Teil a Liste 1 Zugelassene Sorbate, Benzoate und p-Hydroxybenzoate

Teil a Liste 2 Zulassungen

Teil B Liste 1 Zugelassene(s) Schwefeldioxid und Sulfite

Teil B Liste 2 Zulassungen

Teil C Liste 1 Nitrate und Nitrite

Teil C Liste 2 Andere Konservierungsstoffe

Teil D Antioxidationsmittel für bestimmte Lebensmittel

Anlage 6 In Säuglings- und Kleinkindernahrung zugelassene Zusatzstoffe

Teil A In Säuglings- und Kleinkindernahrung zugelassene Zusatzstoffe

Teil B In Säuglingsanfangsnahrung zugelassene Zusatzstoffe

Teil C In Säuglingsfolgenahrung zugelassene Zusatzstoffe

Teil D In Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder zugelassene Zusatzstoffe

Teil E Zusatzstoffe, die in Säuglings- und Kleinkindernahrung für besondere medizinische Zwecke zugelassen sind

Anlage 6a (zu § 6a) Zusatzstoffe, die für Trinkwasser zugelassen sind

Anlage 7