Regelwerk, Schifffahrt

MARPOL 73/78
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Übereinkommen
Artikel 1 Allgemeine Verpflichtungen aufgrund des Übereinkommens
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendung
Artikel 4 Verstöße
Artikel 5 Zeugnisse und Sonderregeln über die Überprüfung von Schiffen
Artikel 6 Aufdeckung von Verstößen und Durchführung des Übereinkommens
Artikel 7 Unangemessene Verzögerung für Schiffe
Artikel 8 Meldungen über Ereignisse, die Schadstoffe betreffen
Artikel 9 Andere Verträge und Auslegung
Artikel 10 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 11 Übermittlung von Informationen
Artikel 12 Schiffsunfälle
Artikel 13 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel 14 Fakultative Anlagen
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Änderungen
Artikel 17 Förderung der technischen Zusammenarbeit
Artikel 18 Kündigung
Artikel 19 Hinterlegung und Registrierung
Artikel 20 Sprachen
Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe
Artikel I Allgemeine Verpflichtungen
Artikel II Durchführung der Anlage II des Übereinkommens
Artikel III Übermittlung von Informationen
Artikel IV Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel V Inkrafttreten
Artikel VI Änderungen
Artikel VII Kündigung
Artikel VIII Verwahrer
Artikel IX Sprachen
Protokoll I Bestimmungen über Meldungen von Ereignissen in Verbindung mit Schadstoffen
Artikel I Meldepflicht
Artikel II Zu meldende Fälle
Artikel III Inhalt der Meldung
Artikel IV Zusätzliche Meldung
Artikel V Meldeverfahren
Protokoll II Schiedsverfahren
Artikel I
Artikel II
Artikel III
Artikel IV
Artikel V
Artikel VI
Artikel VII
Artikel VIII
Artikel IX
Artikel X
Protokoll von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen
Artikel 1 Zu ändernde Übereinkunft
Artikel 2 Hinzufügung einer Anlage VI zu dem Übereinkommen
Artikel 3 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 4 Änderungsverfahren
Artikel 5 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 7 Kündigung
Artikel 8 Verwahrer
Artikel 9 Sprachen

Anlagen
von Marpol 73/78 Regeln zur Verhütung der ...

Anlage I Verschmutzung durch Öl
Kapitel 1 Allgemeines
Regel 1 Begriffsbestimmungen
Regel 2 Anwendung
Regel 3 Befreiung und Verzicht
Regel 4 Ausnahmen
Regel 5 Gleichwertiger Ersatz
Kapitel 2 Besichtigung und Ausstellung von Zeugnissen
Regel 6 Besichtigungen
Regel 7 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses
Regel 8 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses durch eine andere Regierung
Regel 9 Form des Zeugnisses
Regel 10 Geltungsdauer und Gültigkeit des Zeugnisses
Regel 11 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen
Kapitel 3 Anforderungen an Maschinenräume aller Schiffe
Teil A Bauart
Regel 12 Tanks für Ölrückstände (Ölschlamm)
Regel 12A Schutz von Brennstofftanks
Abb. 1 Begrenzungslinien der Brennstofftanks im Sinne des Absatzes 6
Abb. 2 Begrenzungslinien der Brennstofftanks im Sinne der Absätze 7 und 8
Abb. 3 Abmessungen für die Berechnung der Mindest-Ölaustrittsmenge im Sinne des Absatzes 11.5.3.3
Regel 13 Genormter Abflussanschluss
Teil B Ausrüstung
Regel 14 Ölfilteranlage
Teil C Überwachung des Einleitens von Öl im Schiffsbetrieb
Regel 15 Überwachung des Einleitens von Öl
A Einleiten außerhalb von Sondergebieten
B Einleiten innerhalb von Sondergebieten
C Anforderungen an Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 400 in allen Gebieten mit Ausnahme des Antarktisgebiets
D Allgemeine Anforderungen
Regel 16 Trennung von Öl und Wasserballast und Beförderung von Öl in Vorpiektanks
Regel 17 Öltagebuch, Teil I - Betriebsvorgänge im Maschinenraum
Kapitel 4 Anforderungen an den Ladebereich von Öltankschiffen
Teil A Bauart
Regel 18 Tanks für getrennten Ballast
Regel 19 Anforderungen an Doppelhüllen und Doppelböden von Öltankschiffen, die am oder nach dem 6. Juli 1996 geliefert worden sind
Abb. 1 - Begrenzungslinien des Ladetanks im Sinne des Absatzes 3
Abb. 2 - Begrenzungslinien des Ladetanks im Sinne des Absatzes 4
Abb. 3 - Begrenzungslinien des Ladetanks im Sinne des Absatzes 6
Regel 20 Anforderungen an Doppelhüllen und Doppelböden von Öltankschiffen, die vor dem 6. Juli 1996 abgeliefert worden sind
Regel 21 Verhütung der Ölverschmutzung durch Öltankschiffe, die Schweröl als Ladung befördern
Regel 22 Schutz des Pumpenraumbodens
Regel 23 Unfallbedingte Ölausflussmerkmale
Regel 24 Angenommene Beschädigungen
Regel 25 Hypothetischer Ölausfluss
Regel 26 Begrenzung der Größe und Anordnung der Ladetanks
Regel 27 Intaktstabilität
Regel 28 Unterteilung und Leckstabilität
Regel 29 Sloptanks
Regel 30 Pump-, Leitungs- und Einleiteinrichtungen
Teil B Ausrüstung
Regel 31 Überwachungs- und Kontrollsystem für das Einleiten von Öl
Regel 32 Öl/Wasser Grenzflächen-Messgeräte
Regel 33 Vorschriften für Tankwaschen mit Rohöl
Teil C Überwachung des Einleitens von Öl im Schiffsbetrieb
Regel 34 Überwachung des Einleitens von Öl
A Einleiten außerhalb von Sondergebieten
B Einleiten innerhalb von Sondergebieten
C Anforderungen an Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 150
D Allgemeine Anforderungen
Regel 35 Betrieb des Tankwaschens mit Rohöl
Regel 36 Öltagebuch, Teil II - Ladungs- oder Ballast-Betriebsvorgänge
Kapitel 5 Verhütung der Verschmutzung in folge eines Ölverschmutzungsereignisses
Regel 37 Bordeigener Notfallplan für Ölverschmutzungen
Kapitel 6 Auffanganlagen
Regel 38 Auffanganlagen
A Auffanganlagen außerhalb von Sondergebieten
B Auffanganlagen innerhalb von Sondergebieten
C Allgemeine Vorschriften
Kapitel 7 Besondere Anforderungen an feste oder schwimmende Plattformen
Regel 39 Besondere Anforderungen an feststehende oder bewegliche Plattformen
Kapitel 8 Verhütung der Verschmutzung während des Umpumpens von Ölladung zwischen Öltankschiffen auf See
Regel 40 Anwendungsbereich
Regel 41 Allgemeine Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen
Regel 42 Mitteilung
Kapitel 9 Besondere Vorschriften für die Verwendung und die Beförderung beziehungsweise das Mitführen von Ölen in Polargewässern
Regel 43 Besondere Vorschriften für die Verwendung und die Beförderung von Ölen im Antarktisgebiet
Regel 43A Besondere Vorschriften für die Verwendung und das Mitführen von Ölen als Brennstoff in arktischen Gewässern
Kapitel 10 Überprüfung der Einhaltung dieses Übereinkommens
Regel 44 Anwendung
Regel 45 Überprüfung der Einhaltung
Anhänge
Anhang I Liste der Öle
Anhang II Muster für IOPP-Zeugnis und Nachträge
Formblatt A Bericht über Bau und Ausrüstung von anderen Schiffen als Öltankschiffen
Formblatt B Bericht über Bau und Ausrüstung von Öltankschiffen
Anhang III Muster eines Öltagebuchs
Teil I - Betriebsvorgänge im Maschinenraum (Alle Schiffe)
A) Füllen der Brennstofftanks mit Ballast oder Reinigen der Tanks
B) Einleiten von schmutzigem Ballast- oder Waschwasser aus den unter Buchstabe a bezeichneten Brennstofftanks
C) Sammlung und Abgabe bzw. Beseitigung von Ölrückständen (Ölschlamm und andere Ölrückstände)
D) Nichtselbsttätiges Einleiten über Bord oder Abgeben bzw. sonstige Beseitigung von Bilgenwasser, das sich in Maschinenräumen angesammelt
E) Selbsttätiges Einleiten über Bord oder Abgeben bzw. sonstige Beseitigung von Bilgenwasser, das sich in Maschinenräumen angesammelt hat
F) Zustand der Ölfilteranlage
G) Unfallbedingtes oder durch andere außergewöhnliche Umstände verursachtes Einleiten von Öl
H) Bunkern von Brennstoff oder von Schmieröl als Massengut
I) Weitere Betriebsvorgänge und allgemeine Bemerkungen
Teil II - Betriebsvorgänge im Zusammenhang mit dem Füllen bzw. Entleeren von Lade- und Ballasttanks (Öltankschiffe)
A) Übernahme von Ölladung
( B) Umpumpen von Ölladung während der Reise
( C) Löschen von Ölladung
( D) Tankwaschen mit Rohöl (nur bei COW-Tankschiffen)
( E) Füllen von Ladetanks mit Ballast
( F) Füllen von eigens für sauberen Ballast bestimmten Tanks mit Ballast (nur bei CBT-Tankschiffen)
( G) Reinigung von Ladetanks
( H) Einleiten bzw. Abgabe von schmutzigem Ballast
( I) Einleiten von Wasser aus Sloptanks ins Meer
( J) Abgabe bzw. Beseitigung von nicht anderweitig erfassten Rückständen und ölhaltigen Gemischen
( K) Einleiten von sauberem Ballast aus Ladetanks
( L) Einleiten von Ballast aus eigens für sauberen Ballast bestimmten Tanks (nur bei CBT-Tankschiffen)
( M) Zustand des Überwachungs- und Kontrollsystems für das Einleiten von Öl
( N) Unfallbedingtes oder durch andere außergewöhnliche Umstände verursachtes Einleiten von Öl
( O) Weitere Betriebsvorgänge und allgemeine Bemerkungen Tankschiffe, die in einem besonderen Verkehr eingesetzt sind
( P) Übernahme von Ballastwasser
( Q) Umpumpen von Ballastwasser innerhalb des Schiffes
( R) Abgabe von Ballastwasser an Auffanganlagen
Anhang IV Muster eines Ausnahmezeugnisses für UNSP-Bargen
Anlage II Verschmutzung durch als Massengut beförderte schädliche flüssige Stoffe
Kapitel 1 Allgemeines
Regel 1 Begriffsbestimmungen
Regel 2 Anwendung
Regel 3 Ausnahmen
Regel 4 Befreiungen
Regel 5 Gleichwertiger Ersatz
Kapitel 2 Einstufung schädlicher flüssiger Stoffe
Regel 6 Einstufung und Einordnung schädlicher flüssiger Stoffe
Kapitel 3 Besichtigungen und Zeugnisausstellungen
Regel 7 Besichtigung von Chemikalientankschiffen und Ausstellung von Zeugnissen
Regel 8 Besichtigungen
Regel 9 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses
Regel 10 Geltungsdauer und Gültigkeit des Zeugnisses
Kapitel 4 Entwurf, Bau, Anordnungen und Ausrüstung
Regel 11 Entwurf, Bau, Ausrüstung und Betrieb
Regel 12 Pump-, Leitungs-, Entladeeinrichtungen und Sloptanks
Kapitel 5 Betriebliches Einleiten von Rückständen mit schädlichen
Regel 13 Kontrolliertes Einleiten von Rückständen mit schädlichen flüssigen Stoffen
1 Vorkehrungen für das Einleiten
2 Standards für das Einleiten
3 Lüftung von Ladungsrückständen
4 Befreiung vom Vorwaschen
5 Verwendung von Reinigungsmitteln oder Zusätzen
6 Einleiten von Rückständen der Gruppe X
7 Einleiten von Rückständen der Gruppen Y und Z
8 Einleiten im Antarktisgebiet
Regel 14 Handbuch über Verfahren und Vorkehrungen
Regel 15 Ladungstagebuch
Kapitel 6 Überwachungsmaßnahmen durch Hafenstaaten
Regel 16 Überwachungsmaßnahmen
Kapitel 7 Verhütung der Verschmutzung in folge eines Ereignisses unter Beteiligung
Regel 17 Bordeigener Notfallplan für Meeresverschmutzungen durch schädliche flüssige Stoffe
Kapitel 8 Auffanganlagen
Regel 18 Auffanganlagen und Einrichtungen für das Löschen von Ladung an Umschlagplätzen
Kapitel 9 Überprüfung der Einhaltung dieses Übereinkommens
Regel 19 Anwendung
Regel 20 Überprüfung der Einhaltung
Kapitel 10 Internationaler Code für Schiffe, die in Polargewässern verkehren
Regel 21 Begriffsbestimmungen
Regel 22 Anwendung und Vorschriften
Anhänge
Anhang 1 Richtlinien für die Einstufung schädlicher flüssiger Stoffe
Anhang 2 Muster eines Ladungstagebuchs für Schiffe, die schädliche flüssige Stoffe als Massengut befördern
( A) Übernahme der Ladung
( B) Umpumpen der Ladung
( C) Löschen der Ladung
( D) Vorwaschpflicht in Übereinstimmung mit dem Handbuch des Schiffes über Verfahren und Vorkehrungen
( E) Reinigen von Ladetanks mit Ausnahme der Pflichtvorwäsche (andere Vorwaschvorgänge, Abschlusswäsche, Lüftung usw.)
( F) Einleiten von Tankwaschwasser ins Meer
( G) Füllen von Ladetanks mit Ballast
( H) Einleiten bzw. Abgabe von Ballastwasser aus Ladetanks
( I) Unfallbedingtes oder durch andere außergewöhnliche Umstände verursachtes Einleiten
( J) Überwachung durch ermächtigte Besichtiger
( K) Weitere betriebliche Vorgänge und Bemerkungen
Anhang 3 Muster für das Internationale Zeugnis über die Verhütung der Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut
Anhang 4 Standard-Muster für das Handbuch über Verfahren und Vorkehrungen
Abschnitt 1 Die Hauptmerkmale der Anlage II von MARPOL 73/78
Abschnitt 2 Beschreibung der Ausrüstung des Schiffes und der Vorkehrungen auf dem Schiff
2.2 Allgemeine Anordnung des Schiffes und Beschreibung der Ladetanks
2.3 Beschreibung der Ladungs-, Pump- und Leitungseinrichtungen und des Restlenzsystems
2.4 Beschreibung der Ballasttanks, der Ballastpump- und der Ballastleitungseinrichtungen
2.5 Beschreibung der eigens für Ölschlamm bestimmten Tanks samt der dazugehörigen Pump- und Leitungseinrichtungen
2.6 Beschreibung des Abflusssystems unterhalb der Wasserlinie für das Einleiten von Ausflüssen, die schädliche flüssige Stoffe enthalten
2.7 Beschreibung der Vorrichtungen für das Anzeigen und Aufzeichnen der Einleitrate
2.8 Beschreibung des Ladetank-Lüftungssystems
2.9 Beschreibung der Tankwaschvorrichtungen und des Tankwaschwasser-Heizsystems
Abschnitt 3 Verfahren für das Löschen der Ladung und das Lenzen der Tanks
3.2 Löschen der Ladung
3.3 Lenzen der Ladetanks
3.4 Ladungstemperatur
3.5 Verfahren für den Fall, dass ein Ladetank nicht in Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Verfahren entladen werden kann
3.6 Ladungstagebuch
Abschnitt 4 Verfahren für die Tankreinigung, das Einleiten von Rückständen sowie die Aufnahme und Abgabe von Ballast
Abschnitt 5 Angaben und Verfahren
Tabelle 2 Angaben zum Ladetank
Ergänzungsteil A Ablaufdiagramme Reinigung von Ladetanks und Beseitigung von Tankwaschwasser/Ballastwasser, das Rückstände von Stoffen der Gruppen X, Y oder Z enthält
Ergänzungsteil B Vorwaschverfahren
Ergänzungsteil C Verfahren der Tankreinigung
Ergänzungsteil D Von der Verwaltung vorgeschriebene oder zugelassene zusätzliche Angaben und betrieblche Anweisung
Anhang 5 Berechnung der in Ladetanks, Pumpen und den dazugehörigen Rohrleitungen verbleibenden Menge an Rückständen
1 Einführung
1.1 Zweck
1.2 Hintergrund
2 Konstruktionskriterien und Leistungsprüfung
3 Leistungsprüfung unter Durchsatz von Wasser
3.1 Prüfbedingungen
3.2 Prüfverfahren
Abbildung 5-1
Abbildung 5-2
Anhang 6 Vorwaschverfahren
A Regelungen für Schiffe, die vor dem 1. Juli 1994 gebaut worden sind
Tabelle 6-1: Anzahl der Waschgänge, die an jedem Aufstellplatz ablaufen müssen
B Regelungen für Schiffe, die am oder nach dem 1. Juli 1994 gebaut worden sind, und empfohlen für Schiffe, die vor dem 1. Juli 1994 gebaut worden sind
Anhang 7 Verfahren der Tankreinigung durch Lüften
Abbildung 7-1. Mindest-Luftdurchsatz in Abhängigkeit von der Eindringtiefe des Luftstrahls.
Anlage III Meeresverschmutzung durch Schadstoffe, die auf See in verpackter Form befördert werden
Kapitel 1 Allgemeines
Regel 1 Begriffsbestimmungen
Regel 2 Anwendung
Regel 3 Verpackung
Regel 4 Beschriftung, Markierung und Kennzeichnung
Regel 5 Dokumente
Regel 6 Stauung
Regel 7 Mengenbeschränkungen
Regel 8 Ausnahmen
Regel 9 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen
Kapitel 2 Überprüfung der Einhaltung dieser Anlage
Regel 10 Anwendung
Regel 11 Überprüfung der Einhaltung
Anhang Kriterien für die Bestimmung von Schadstoffen in verpackter Form
Anlage IV Verschmutzung durch Schiffsabwasser
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Regel 1 Begriffsbestimmungen
Regel 2 Anwendung
Regel 3 Ausnahmen und Befreiungen
Kapitel 2 Besichtigungen und Ausstellung von Zeugnissen
Regel 4 Besichtigungen
Regel 5 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses
Regel 6 Ausstellung oder Bestätigung eines Zeugnisses durch eine andere Regierung
Regel 7 Form des Zeugnisses
Regel 8 Geltungsdauer und Gültigkeit des Zeugnisses
Kapitel 3 Ausrüstung und Überwachung des Einleitens
Regel 9 Abwassersysteme
Regel 10 Genormte Abflussanschlüsse
Regel 11 Einleiten von Abwasser
Kapitel 4 Auffanganlagen
Regel 12 Auffanganlagen
Regel 12bis Auffanganlagen für Fahrgastschiffe innerhalb von Sondergebieten
Kapitel 5 Hafenstaatkontrolle
Regel 13 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen
Regel 14
Kapitel 6 Überprüfung der Einhaltung dieser Anlage
Regel 15 Anwendung
Regel 16 Überprüfung der Einhaltung
Kapitel 7 Internationaler Code für Schiffe, die in Polargewässern verkehren
Regel 17 Anwendung
Regel 18 Überprüfung der Einhaltung
Anhang I Muster eines Zeugnisses
Anhang II Muster eines Ausnahmezeugnisses für UNSP-Bargen
Anlage V Verschmutzung durch Schiffsmüll
Kapitel 1 Allgemeines
Regel 1 Begriffsbestimmungen
Regel 2 Anwendung.
Regel 3 Allgemeines Verbot des Einbringens oder Einleitens von Müll ins Meer
Regel 4 Einbringen oder Einleiten von Müll außerhalb von Sondergebieten
Regel 5 Besondere Vorschriften für das Einbringen oder Einleiten von Müll von festen oder schwimmenden Plattformen
Regel 6 Einbringen oder Einleiten von Müll innerhalb von Sondergebieten
Regel 7 Ausnahmen
Regel 8 Auffanganlagen
Regel 9 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen
Regel 10 Aushänge, Müllbehandlungspläne und Führen eines Mülltagebuchs
Kapitel 2 Überprüfung der Einhaltung dieser Anlage
Regel 11 Anwendung
Regel 12 Überprüfung der Einhaltung
Kapitel 3 Internationaler Code für Schiffe, die in Polargewässern verkehren
Regel 13 Begriffsbestimmungen
Regel 14 Anwendung und Vorschriften
Anhang I Kriterien für die Einstufung von Schüttgütern als schädlich für die Meeresumwelt
Anhang II Muster eines Mülltagebuchs
Anlage VI Luftverunreinigung durch Schiffe
Kapitel 1 Allgemeines
Regel 1 Anwendung
Regel 2 Begriffsbestimmungen
Regel 3 Ausnahmen und Befreiungen
Regel 4 Gleichwertiger Ersatz
Kapitel 2 Besichtigungen, Ausstellung von Zeugnissen und Überwachungsmaßnahmen
Regel 5 Besichtigungen
Regel 6 Ausstellung oder Bestätigung von Zeugnissen und Übereinstimmungsbescheinigungen betreffend die Meldung des Verbrauchs an ölhaltigem Brennstoff
Regel 7 Ausstellung eines Zeugnisses durch eine andere Vertragspartei
Regel 8 Form der Zeugnisse und der Übereinstimmungsbescheinigungen betreffend die Meldung des Verbrauchs an ölhaltigem Brennstoff
Regel 9 Geltungsdauer und Gültigkeit der Zeugnisse und der Übereinstimmungsbescheinigungen betreffend die Meldung des Verbrauchs an ölhaltigem Brennstoff
Regel 10 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen
Regel 11 Aufdeckung von Verstößen und Durchsetzung dieser Anlage
Kapitel 3 Vorschriften über die Bekämpfung von Emissionen aus Schiffen
Regel 12 Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Regel 13 Stickstoffoxide (NOx)
Regel 14 Schwefeloxide (SOx) und Partikelmasse
Regel 15 Flüchtige organische Verbindungen (VOCs)
Regel 16 Verbrennung an Bord
Regel 17 Auffanganlagen
Regel 18 Verfügbarkeit und Qualität von ölhaltigem Brennstoff
Kapitel 4 Regeln betreffend die Energieeffizienz von Schiffen
Regel 19 Anwendung
Regel 20 Zielsetzung
Regel 21 Funktionelle Anforderungen
Regel 22 Erreichter Energieeffizienz-Kennwert (Erreichter EEDI)
Regel 23 Erreichter Energieeffizienz-Kennwert für vorhandene Schiffe (erreichter EEXI)
Regel 24 Vorgeschriebener EEDI
Tabelle 1: Reduktionsfaktoren (in Prozent) für den EEDI im Verhältnis zur EEDI-Referenzlinie
Tabelle 2: Parameter zur Bestimmung der Referenzwerte für die verschiedenen Schiffstypen
Regel 25 Vorgeschriebener EEXI
Tabelle 3 - Reduktionsfaktoren (in Prozent) für den EEXI im Vergleich zur EEDI-Referenzlinie
Regel 26 Plan für das Energieeffizienz-Management des Schiffes (SEEMP)
Regel 27 Erfassung und Meldung der Daten über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen
Regel 28 Betrieblicher Kohlenstoffintensitätsindikator (KII)
Regel 29 Förderung der technischen Zusammenarbeit und Technologietransfer im Zusammenhang mit der Verbesserung der Energieeffizienz von Schiffen
Kapitel 5 Überprüfung der Einhaltung dieser Anlage
Regel 30 Anwendung
Regel 31 Überprüfung der Einhaltung
Anhänge
Anhang I Muster eines Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Luftverunreinigung durch Schiffe (IAPP-Zeugnis)
Nachtrag IAPP-Zeugnis
Anhang II Prüfzyklen und Wichtungsfaktoren
Anhang III Kriterien und Verfahren für die Festlegung von Emissions-Überwachungsgebieten
1 Ziele
2 Verfahren für die Festlegung von Emissions-Überwachungsgebieten
3 Kriterien für die Festlegung eines Emissions-Überwachungsgebiets
4 Verfahren für die Beurteilung und Beschlussfassung betreffend Vorschläge zur Festlegung von Emissions-Überwachungsgebfeten durch die Organisation
5 Funktionsweise von Emissions-Überwachungsgebieten
Anhang IV Baumusterzulassung und Betriebsbedingungen für bordseitige Verbrennungsanlagen
Anhang V Obligatorische Angaben in der Bunkerlieferbescheinigung
Anhang VI Überprüfungsverfahren für eine Probe von ölhaltigem Brennstoff im Sinne der Anlage VI von MARPOL
Teil 1 - Nach Maßgabe von MARPOL gelieferte Probe
1 Allgemeine Vorschriften
2 Überprüfungsverfahren - Teil 1
Tabelle 1: Zusammenfassung des Verfahrens für Teil 1 - Nach Maßgabe von MARPOL gelieferte Probe
Teil 2 - Probe des verwendeten Brennstoffs und An-Bord-Probe
3 Allgemeine Vorschriften
4 Überprüfungsverfahren - Teil 2
Tabelle 2: Zusammenfassung des Verfahrens für Proben des verwendeten Brennstoffs und An-Bord-Proben
Anhang VII Emissions-Überwachungsgebiete
Anhang VIII Muster eines Internationalen Zeugnisses über die Energieeffizienz (IEE)
Anhang IX An die Datenbank der IMO über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen zu übermittelnde Angaben (Regel 27)
Anhang X Muster der Übereinstimmungsbescheinigung - Meldung des Verbrauchs an ölhaltigem Brennstoff
Anhang XI Formular für die Freistellungsbescheinigung für UNSP Bargen