Regelwerk, Schifffahrt

MARPOL 73/78
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  Übereinkommen
  Artikel 1 Allgemeine Verpflichtungen aufgrund des Übereinkommens
  Artikel 2 Begriffsbestimmungen
  Artikel 3 Anwendung
  Artikel 4 Verstöße
  Artikel 5 Zeugnisse und Sonderregeln über die Überprüfung von Schiffen
  Artikel 6 Aufdeckung von Verstößen und Durchführung des Übereinkommens
  Artikel 7 Unangemessene Verzögerung für Schiffe
  Artikel 8 Meldungen über Ereignisse, die Schadstoffe betreffen
  Artikel 9 Andere Verträge und Auslegung
  Artikel 10 Beilegung von Streitigkeiten
  Artikel 11 Übermittlung von Informationen
  Artikel 12 Schiffsunfälle
  Artikel 13 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
  Artikel 14 Fakultative Anlagen
  Artikel 15 Inkrafttreten
  Artikel 16 Änderungen
  Artikel 17 Förderung der technischen Zusammenarbeit
  Artikel 18 Kündigung
  Artikel 19 Hinterlegung und Registrierung
  Artikel 20 Sprachen
  Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe
  Artikel I Allgemeine Verpflichtungen
  Artikel II Durchführung der Anlage II des Übereinkommens
  Artikel III Übermittlung von Informationen
  Artikel IV Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
  Artikel V Inkrafttreten
  Artikel VI Änderungen
  Artikel VII Kündigung
  Artikel VIII Verwahrer
  Artikel IX Sprachen
  Protokoll I Bestimmungen über Meldungen von Ereignissen in Verbindung mit Schadstoffen
  Artikel I Meldepflicht
  Artikel II Zu meldende Fälle
  Artikel III Inhalt der Meldung
  Artikel IV Zusätzliche Meldung
  Artikel V Meldeverfahren
  Protokoll II Schiedsverfahren
  Artikel I
  Artikel II
  Artikel III
  Artikel IV
  Artikel V
  Artikel VI
  Artikel VII
  Artikel VIII
  Artikel IX
  Artikel X
  Protokoll von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen
  Artikel 1 Zu ändernde Übereinkunft
  Artikel 2 Hinzufügung einer Anlage VI zu dem Übereinkommen
  Artikel 3 Allgemeine Verpflichtungen
  Artikel 4 Änderungsverfahren
  Artikel 5 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
  Artikel 6 Inkrafttreten
  Artikel 7 Kündigung
  Artikel 8 Verwahrer
  Artikel 9 Sprachen

Anlagen
von Marpol 73/78 Regeln zur Verhütung der ...

  Anlage I Verschmutzung durch Öl
  Regel 1 Begriffsbestimmungen
  Regel 2 Anwendung
  Regel 3 Befreiung und Verzicht
  Regel 4 Ausnahmen
  Regel 5 Gleichwertiger Ersatz
  Regel 6 Besichtigungen
  Regel 7 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses
  Regel 8 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses durch eine andere Regierung
  Regel 9 Form des Zeugnisses
  Regel 10 Geltungsdauer und Gültigkeit des Zeugnisses
  Regel 11 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen
  Abb. 1 Begrenzungslinien der Brennstofftanks im Sinne des Absatzes 6
  Abb. 2 Begrenzungslinien der Brennstofftanks im Sinne der Absätze 7 und 8
  Abb. 3 Abmessungen für die Berechnung der Mindest-Ölaustrittsmenge im Sinne des Absatzes 11.5.3.3
  Regel 14 Ölfilteranlage
  A Einleiten außerhalb von Sondergebieten
  B Einleiten innerhalb von Sondergebieten
  C Anforderungen an Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 400 in allen Gebieten mit Ausnahme des Antarktisgebiets
  D Allgemeine Anforderungen
  Abb. 1 - Begrenzungslinien des Ladetanks im Sinne des Absatzes 3
  Abb. 2 - Begrenzungslinien des Ladetanks im Sinne des Absatzes 4
  Abb. 3 - Begrenzungslinien des Ladetanks im Sinne des Absatzes 6
  Regel 23 Unfallbedingte Ölausflussmerkmale
  Regel 24 Angenommene Beschädigungen
  Regel 25 Hypothetischer Ölausfluss
  Regel 26 Begrenzung der Größe und Anordnung der Ladetanks
  Regel 27 Intaktstabilität
  Regel 28 Unterteilung und Leckstabilität
  Regel 29 Sloptanks
  Regel 30 Pump-, Leitungs- und Einleiteinrichtungen
  Regel 31 Überwachungs- und Kontrollsystem für das Einleiten von Öl
  Regel 32 Öl/Wasser Grenzflächen-Messgeräte
  Regel 33 Vorschriften für Tankwaschen mit Rohöl
  A Einleiten außerhalb von Sondergebieten
  B Einleiten innerhalb von Sondergebieten
  C Anforderungen an Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 150
  D Allgemeine Anforderungen
  Regel 37 Bordeigener Notfallplan für Ölverschmutzungen
  A Auffanganlagen außerhalb von Sondergebieten
  B Auffanganlagen innerhalb von Sondergebieten
  C Allgemeine Vorschriften
  Regel 39 Besondere Anforderungen an feststehende oder bewegliche Plattformen
  Regel 40 Anwendungsbereich
  Regel 41 Allgemeine Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen
  Regel 42 Mitteilung
  Regel 43 Besondere Vorschriften für die Verwendung und die Beförderung von Ölen im Antarktisgebiet
  Regel 43A Besondere Vorschriften für die Verwendung und das Mitführen von Ölen als Brennstoff in arktischen Gewässern
  Regel 44 Anwendung
  Regel 45 Überprüfung der Einhaltung
  Anhang I Liste der Öle
  Formblatt A Bericht über Bau und Ausrüstung von anderen Schiffen als Öltankschiffen
  Formblatt B Bericht über Bau und Ausrüstung von Öltankschiffen
  A) Füllen der Brennstofftanks mit Ballast oder Reinigen der Tanks
  B) Einleiten von schmutzigem Ballast- oder Waschwasser aus den unter Buchstabe a bezeichneten Brennstofftanks
  C) Sammlung und Abgabe bzw. Beseitigung von Ölrückständen (Ölschlamm und andere Ölrückstände)
  D) Nichtselbsttätiges Einleiten über Bord oder Abgeben bzw. sonstige Beseitigung von Bilgenwasser, das sich in Maschinenräumen angesammelt
  E) Selbsttätiges Einleiten über Bord oder Abgeben bzw. sonstige Beseitigung von Bilgenwasser, das sich in Maschinenräumen angesammelt hat
  F) Zustand der Ölfilteranlage
  G) Unfallbedingtes oder durch andere außergewöhnliche Umstände verursachtes Einleiten von Öl
  H) Bunkern von Brennstoff oder von Schmieröl als Massengut
  I) Weitere Betriebsvorgänge und allgemeine Bemerkungen
  A) Übernahme von Ölladung
 ( B) Umpumpen von Ölladung während der Reise
 ( C) Löschen von Ölladung
 ( D) Tankwaschen mit Rohöl (nur bei COW-Tankschiffen)
 ( E) Füllen von Ladetanks mit Ballast
 ( F) Füllen von eigens für sauberen Ballast bestimmten Tanks mit Ballast (nur bei CBT-Tankschiffen)
 ( G) Reinigung von Ladetanks
 ( H) Einleiten bzw. Abgabe von schmutzigem Ballast
 ( I) Einleiten von Wasser aus Sloptanks ins Meer
 ( J) Abgabe bzw. Beseitigung von nicht anderweitig erfassten Rückständen und ölhaltigen Gemischen
 ( K) Einleiten von sauberem Ballast aus Ladetanks
 ( L) Einleiten von Ballast aus eigens für sauberen Ballast bestimmten Tanks (nur bei CBT-Tankschiffen)
 ( M) Zustand des Überwachungs- und Kontrollsystems für das Einleiten von Öl
 ( N) Unfallbedingtes oder durch andere außergewöhnliche Umstände verursachtes Einleiten von Öl
 ( O) Weitere Betriebsvorgänge und allgemeine Bemerkungen Tankschiffe, die in einem besonderen Verkehr eingesetzt sind
 ( P) Übernahme von Ballastwasser
 ( Q) Umpumpen von Ballastwasser innerhalb des Schiffes
 ( R) Abgabe von Ballastwasser an Auffanganlagen
  Anlage II Verschmutzung durch als Massengut beförderte schädliche flüssige Stoffe
  Regel 1 Begriffsbestimmungen
  Regel 2 Anwendung
  Regel 3 Ausnahmen
  Regel 4 Befreiungen
  Regel 5 Gleichwertiger Ersatz
  Regel 6 Einstufung und Einordnung schädlicher flüssiger Stoffe
  Regel 7 Besichtigung von Chemikalientankschiffen und Ausstellung von Zeugnissen
  Regel 8 Besichtigungen
  Regel 9 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses
  Regel 10 Geltungsdauer und Gültigkeit des Zeugnisses
  Regel 11 Entwurf, Bau, Ausrüstung und Betrieb
  Regel 12 Pump-, Leitungs-, Entladeeinrichtungen und Sloptanks
  Regel 13 Kontrolliertes Einleiten von Rückständen mit schädlichen flüssigen Stoffen
  1 Vorkehrungen für das Einleiten
  2 Standards für das Einleiten
  3 Lüftung von Ladungsrückständen
  4 Befreiung vom Vorwaschen
  5 Verwendung von Reinigungsmitteln oder Zusätzen
  6 Einleiten von Rückständen der Gruppe X
  7 Einleiten von Rückständen der Gruppen Y und Z
  8 Einleiten im Antarktisgebiet
  Regel 14 Handbuch über Verfahren und Vorkehrungen
  Regel 15 Ladungstagebuch
  Regel 16 Überwachungsmaßnahmen
  Regel 17 Bordeigener Notfallplan für Meeresverschmutzungen durch schädliche flüssige Stoffe
  Regel 18 Auffanganlagen und Einrichtungen für das Löschen von Ladung an Umschlagplätzen
  Regel 19 Anwendung
  Regel 20 Überprüfung der Einhaltung
  Regel 21 Begriffsbestimmungen
  Regel 22 Anwendung und Vorschriften
 ( A) Übernahme der Ladung
 ( B) Umpumpen der Ladung
 ( C) Löschen der Ladung
 ( D) Vorwaschpflicht in Übereinstimmung mit dem Handbuch des Schiffes über Verfahren und Vorkehrungen
 ( E) Reinigen von Ladetanks mit Ausnahme der Pflichtvorwäsche (andere Vorwaschvorgänge, Abschlusswäsche, Lüftung usw.)
 ( F) Einleiten von Tankwaschwasser ins Meer
 ( G) Füllen von Ladetanks mit Ballast
 ( H) Einleiten bzw. Abgabe von Ballastwasser aus Ladetanks
 ( I) Unfallbedingtes oder durch andere außergewöhnliche Umstände verursachtes Einleiten
 ( J) Überwachung durch ermächtigte Besichtiger
 ( K) Weitere betriebliche Vorgänge und Bemerkungen
  2.2 Allgemeine Anordnung des Schiffes und Beschreibung der Ladetanks
  2.3 Beschreibung der Ladungs-, Pump- und Leitungseinrichtungen und des Restlenzsystems
  2.4 Beschreibung der Ballasttanks, der Ballastpump- und der Ballastleitungseinrichtungen
  2.5 Beschreibung der eigens für Ölschlamm bestimmten Tanks samt der dazugehörigen Pump- und Leitungseinrichtungen
  2.6 Beschreibung des Abflusssystems unterhalb der Wasserlinie für das Einleiten von Ausflüssen, die schädliche flüssige Stoffe enthalten
  2.7 Beschreibung der Vorrichtungen für das Anzeigen und Aufzeichnen der Einleitrate
  2.8 Beschreibung des Ladetank-Lüftungssystems
  2.9 Beschreibung der Tankwaschvorrichtungen und des Tankwaschwasser-Heizsystems
  3.2 Löschen der Ladung
  3.3 Lenzen der Ladetanks
  3.4 Ladungstemperatur
  3.5 Verfahren für den Fall, dass ein Ladetank nicht in Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Verfahren entladen werden kann
  3.6 Ladungstagebuch
  Tabelle 2 Angaben zum Ladetank
  Ergänzungsteil A Ablaufdiagramme Reinigung von Ladetanks und Beseitigung von Tankwaschwasser/Ballastwasser, das Rückstände von Stoffen der Gruppen X, Y oder Z enthält
  Ergänzungsteil B Vorwaschverfahren
  Ergänzungsteil C Verfahren der Tankreinigung
  Ergänzungsteil D Von der Verwaltung vorgeschriebene oder zugelassene zusätzliche Angaben und betrieblche Anweisung
  1.1 Zweck
  1.2 Hintergrund
  Abbildung 5-1
  Abbildung 5-2
  Tabelle 6-1: Anzahl der Waschgänge, die an jedem Aufstellplatz ablaufen müssen
  Abbildung 7-1. Mindest-Luftdurchsatz in Abhängigkeit von der Eindringtiefe des Luftstrahls.
  Anlage III Meeresverschmutzung durch Schadstoffe, die auf See in verpackter Form befördert werden
  Regel 1 Begriffsbestimmungen
  Regel 2 Anwendung
  Regel 3 Verpackung
  Regel 4 Beschriftung, Markierung und Kennzeichnung
  Regel 5 Dokumente
  Regel 6 Stauung
  Regel 7 Mengenbeschränkungen
  Regel 8 Ausnahmen
  Regel 9 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen
  Regel 10 Anwendung
  Regel 11 Überprüfung der Einhaltung
  Anlage IV Verschmutzung durch Schiffsabwasser
  Regel 1 Begriffsbestimmungen
  Regel 2 Anwendung
  Regel 3 Ausnahmen und Befreiungen
  Regel 4 Besichtigungen
  Regel 5 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses
  Regel 6 Ausstellung oder Bestätigung eines Zeugnisses durch eine andere Regierung
  Regel 7 Form des Zeugnisses
  Regel 8 Geltungsdauer und Gültigkeit des Zeugnisses
  Regel 9 Abwassersysteme
  Regel 10 Genormte Abflussanschlüsse
  Regel 11 Einleiten von Abwasser
  Regel 12 Auffanganlagen
  Regel 12bis Auffanganlagen für Fahrgastschiffe innerhalb von Sondergebieten
  Regel 13 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen
  Regel 14
  Regel 15 Anwendung
  Regel 16 Überprüfung der Einhaltung
  Regel 17 Anwendung
  Regel 18 Überprüfung der Einhaltung
  Anlage V Verschmutzung durch Schiffsmüll
  Regel 1 Begriffsbestimmungen
  Regel 2 Anwendung.
  Regel 3 Allgemeines Verbot des Einbringens oder Einleitens von Müll ins Meer
  Regel 4 Einbringen oder Einleiten von Müll außerhalb von Sondergebieten
  Regel 5 Besondere Vorschriften für das Einbringen oder Einleiten von Müll von festen oder schwimmenden Plattformen
  Regel 6 Einbringen oder Einleiten von Müll innerhalb von Sondergebieten
  Regel 7 Ausnahmen
  Regel 8 Auffanganlagen
  Regel 9 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen
  Regel 10 Aushänge, Müllbehandlungspläne und Führen eines Mülltagebuchs
  Regel 11 Anwendung
  Regel 12 Überprüfung der Einhaltung
  Regel 13 Begriffsbestimmungen
  Regel 14 Anwendung und Vorschriften
  Anlage VI Luftverunreinigung durch Schiffe
  Regel 1 Anwendung
  Regel 2 Begriffsbestimmungen
  Regel 3 Ausnahmen und Befreiungen
  Regel 4 Gleichwertiger Ersatz
  Regel 5 Besichtigungen
  Regel 6 Ausstellung oder Bestätigung von Zeugnissen und Übereinstimmungsbescheinigungen betreffend die Meldung des Verbrauchs an ölhaltigem Brennstoff
  Regel 7 Ausstellung eines Zeugnisses durch eine andere Vertragspartei
  Regel 8 Form der Zeugnisse und der Übereinstimmungsbescheinigungen betreffend die Meldung des Verbrauchs an ölhaltigem Brennstoff
  Regel 9 Geltungsdauer und Gültigkeit der Zeugnisse und der Übereinstimmungsbescheinigungen betreffend die Meldung des Verbrauchs an ölhaltigem Brennstoff
  Regel 10 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen
  Regel 11 Aufdeckung von Verstößen und Durchsetzung dieser Anlage
  Regel 12 Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
  Regel 13 Stickstoffoxide (NOx)
  Regel 14 Schwefeloxide (SOx) und Partikelmasse
  Regel 15 Flüchtige organische Verbindungen (VOCs)
  Regel 16 Verbrennung an Bord
  Regel 17 Auffanganlagen
  Regel 18 Verfügbarkeit und Qualität von ölhaltigem Brennstoff
  Regel 19 Anwendung
  Regel 20 Zielsetzung
  Regel 21 Funktionelle Anforderungen
  Regel 22 Erreichter Energieeffizienz-Kennwert (Erreichter EEDI)
  Regel 23 Erreichter Energieeffizienz-Kennwert für vorhandene Schiffe (erreichter EEXI)
  Regel 24 Vorgeschriebener EEDI
  Tabelle 1: Reduktionsfaktoren (in Prozent) für den EEDI im Verhältnis zur EEDI-Referenzlinie
  Tabelle 2: Parameter zur Bestimmung der Referenzwerte für die verschiedenen Schiffstypen
  Regel 25 Vorgeschriebener EEXI
  Tabelle 3 - Reduktionsfaktoren (in Prozent) für den EEXI im Vergleich zur EEDI-Referenzlinie
  Regel 26 Plan für das Energieeffizienz-Management des Schiffes (SEEMP)
  Regel 27 Erfassung und Meldung der Daten über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen
  Regel 28 Betrieblicher Kohlenstoffintensitätsindikator (KII)
  Regel 29 Förderung der technischen Zusammenarbeit und Technologietransfer im Zusammenhang mit der Verbesserung der Energieeffizienz von Schiffen
  Regel 30 Anwendung
  Regel 31 Überprüfung der Einhaltung
  Nachtrag IAPP-Zeugnis
  1 Ziele
  2 Verfahren für die Festlegung von Emissions-Überwachungsgebieten
  3 Kriterien für die Festlegung eines Emissions-Überwachungsgebiets
  4 Verfahren für die Beurteilung und Beschlussfassung betreffend Vorschläge zur Festlegung von Emissions-Überwachungsgebfeten durch die Organisation
  5 Funktionsweise von Emissions-Überwachungsgebieten
  Tabelle 1: Zusammenfassung des Verfahrens für Teil 1 - Nach Maßgabe von MARPOL gelieferte Probe
  Tabelle 2: Zusammenfassung des Verfahrens für Proben des verwendeten Brennstoffs und An-Bord-Proben