Anlage I Verschmutzung durch Öl |
Kapitel 1 Allgemeines |
Regel 1 Begriffsbestimmungen |
Regel 2 Anwendung |
Regel 3 Befreiung und Verzicht |
Regel 4 Ausnahmen |
Regel 5 Gleichwertiger Ersatz |
Kapitel 2 Besichtigung und Ausstellung von Zeugnissen |
Regel 6 Besichtigungen |
Regel 7 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses |
Regel 8 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses durch eine andere Regierung |
Regel 9 Form des Zeugnisses |
Regel 10 Geltungsdauer und Gültigkeit des Zeugnisses |
Regel 11 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen |
Kapitel 3 Anforderungen an Maschinenräume aller Schiffe |
Teil A Bauart |
Regel 12 Tanks für Ölrückstände (Ölschlamm) |
Regel 12A Schutz von Brennstofftanks |
Abb. 1 Begrenzungslinien der Brennstofftanks im Sinne des Absatzes 6 |
Abb. 2 Begrenzungslinien der Brennstofftanks im Sinne der Absätze 7 und 8 |
Abb. 3 Abmessungen für die Berechnung der Mindest-Ölaustrittsmenge im Sinne des Absatzes 11.5.3.3 |
Regel 13 Genormter Abflussanschluss |
Teil B Ausrüstung |
Regel 14 Ölfilteranlage |
Teil C Überwachung des Einleitens von Öl im Schiffsbetrieb |
Regel 15 Überwachung des Einleitens von Öl |
A Einleiten außerhalb von Sondergebieten |
B Einleiten innerhalb von Sondergebieten |
C Anforderungen an Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 400 in allen Gebieten mit Ausnahme des Antarktisgebiets |
D Allgemeine Anforderungen |
Regel 16 Trennung von Öl und Wasserballast und Beförderung von Öl in Vorpiektanks |
Regel 17 Öltagebuch, Teil I - Betriebsvorgänge im Maschinenraum |
Kapitel 4 Anforderungen an den Ladebereich von Öltankschiffen |
Teil A Bauart |
Regel 18 Tanks für getrennten Ballast |
Regel 19 Anforderungen an Doppelhüllen und Doppelböden von Öltankschiffen, die am oder nach dem 6. Juli 1996 geliefert worden sind |
Abb. 1 - Begrenzungslinien des Ladetanks im Sinne des Absatzes 3 |
Abb. 2 - Begrenzungslinien des Ladetanks im Sinne des Absatzes 4 |
Abb. 3 - Begrenzungslinien des Ladetanks im Sinne des Absatzes 6 |
Regel 20 Anforderungen an Doppelhüllen und Doppelböden von Öltankschiffen, die vor dem 6. Juli 1996 abgeliefert worden sind |
Regel 21 Verhütung der Ölverschmutzung durch Öltankschiffe, die Schweröl als Ladung befördern |
Regel 22 Schutz des Pumpenraumbodens |
Regel 23 Unfallbedingte Ölausflussmerkmale |
Regel 24 Angenommene Beschädigungen |
Regel 25 Hypothetischer Ölausfluss |
Regel 26 Begrenzung der Größe und Anordnung der Ladetanks |
Regel 27 Intaktstabilität |
Regel 28 Unterteilung und Leckstabilität |
Regel 29 Sloptanks |
Regel 30 Pump-, Leitungs- und Einleiteinrichtungen |
Teil B Ausrüstung |
Regel 31 Überwachungs- und Kontrollsystem für das Einleiten von Öl |
Regel 32 Öl/Wasser Grenzflächen-Messgeräte |
Regel 33 Vorschriften für Tankwaschen mit Rohöl |
Teil C Überwachung des Einleitens von Öl im Schiffsbetrieb |
Regel 34 Überwachung des Einleitens von Öl |
A Einleiten außerhalb von Sondergebieten |
B Einleiten innerhalb von Sondergebieten |
C Anforderungen an Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 150 |
D Allgemeine Anforderungen |
Regel 35 Betrieb des Tankwaschens mit Rohöl |
Regel 36 Öltagebuch, Teil II - Ladungs- oder Ballast-Betriebsvorgänge |
Kapitel 5 Verhütung der Verschmutzung in folge eines Ölverschmutzungsereignisses |
Regel 37 Bordeigener Notfallplan für Ölverschmutzungen |
Kapitel 6 Auffanganlagen |
Regel 38 Auffanganlagen |
A Auffanganlagen außerhalb von Sondergebieten |
B Auffanganlagen innerhalb von Sondergebieten |
C Allgemeine Vorschriften |
Kapitel 7 Besondere Anforderungen an feste oder schwimmende Plattformen |
Regel 39 Besondere Anforderungen an feststehende oder bewegliche Plattformen |
Kapitel 8 Verhütung der Verschmutzung während des Umpumpens von Ölladung zwischen Öltankschiffen auf See |
Regel 40 Anwendungsbereich |
Regel 41 Allgemeine Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen |
Regel 42 Mitteilung |
Kapitel 9 Besondere Vorschriften für die Verwendung und die Beförderung beziehungsweise das Mitführen von Ölen in Polargewässern |
Regel 43 Besondere Vorschriften für die Verwendung und die Beförderung von Ölen im Antarktisgebiet |
Regel 43A Besondere Vorschriften für die Verwendung und das Mitführen von Ölen als Brennstoff in arktischen Gewässern |
Kapitel 10 Überprüfung der Einhaltung dieses Übereinkommens |
Regel 44 Anwendung |
Regel 45 Überprüfung der Einhaltung |
Anhänge |
Anhang I Liste der Öle |
Anhang II Muster für IOPP-Zeugnis und Nachträge |
Formblatt A Bericht über Bau und Ausrüstung von anderen Schiffen als Öltankschiffen |
Formblatt B Bericht über Bau und Ausrüstung von Öltankschiffen |
Anhang III Muster eines Öltagebuchs |
Teil I - Betriebsvorgänge im Maschinenraum (Alle Schiffe) |
A) Füllen der Brennstofftanks mit Ballast oder Reinigen der Tanks |
B) Einleiten von schmutzigem Ballast- oder Waschwasser aus den unter Buchstabe a bezeichneten Brennstofftanks |
C) Sammlung und Abgabe bzw. Beseitigung von Ölrückständen (Ölschlamm und andere Ölrückstände) |
D) Nichtselbsttätiges Einleiten über Bord oder Abgeben bzw. sonstige Beseitigung von Bilgenwasser, das sich in Maschinenräumen angesammelt |
E) Selbsttätiges Einleiten über Bord oder Abgeben bzw. sonstige Beseitigung von Bilgenwasser, das sich in Maschinenräumen angesammelt hat |
F) Zustand der Ölfilteranlage |
G) Unfallbedingtes oder durch andere außergewöhnliche Umstände verursachtes Einleiten von Öl |
H) Bunkern von Brennstoff oder von Schmieröl als Massengut |
I) Weitere Betriebsvorgänge und allgemeine Bemerkungen |
Teil II - Betriebsvorgänge im Zusammenhang mit dem Füllen bzw. Entleeren von Lade- und Ballasttanks (Öltankschiffe) |
A) Übernahme von Ölladung |
( B) Umpumpen von Ölladung während der Reise |
( C) Löschen von Ölladung |
( D) Tankwaschen mit Rohöl (nur bei COW-Tankschiffen) |
( E) Füllen von Ladetanks mit Ballast |
( F) Füllen von eigens für sauberen Ballast bestimmten Tanks mit Ballast (nur bei CBT-Tankschiffen) |
( G) Reinigung von Ladetanks |
( H) Einleiten bzw. Abgabe von schmutzigem Ballast |
( I) Einleiten von Wasser aus Sloptanks ins Meer |
( J) Abgabe bzw. Beseitigung von nicht anderweitig erfassten Rückständen und ölhaltigen Gemischen |
( K) Einleiten von sauberem Ballast aus Ladetanks |
( L) Einleiten von Ballast aus eigens für sauberen Ballast bestimmten Tanks (nur bei CBT-Tankschiffen) |
( M) Zustand des Überwachungs- und Kontrollsystems für das Einleiten von Öl |
( N) Unfallbedingtes oder durch andere außergewöhnliche Umstände verursachtes Einleiten von Öl |
( O) Weitere Betriebsvorgänge und allgemeine Bemerkungen Tankschiffe, die in einem besonderen Verkehr eingesetzt sind |
( P) Übernahme von Ballastwasser |
( Q) Umpumpen von Ballastwasser innerhalb des Schiffes |
( R) Abgabe von Ballastwasser an Auffanganlagen |
Anhang IV Muster eines Ausnahmezeugnisses für UNSP-Bargen |
Anlage II Verschmutzung durch als Massengut beförderte schädliche flüssige Stoffe |
Kapitel 1 Allgemeines |
Regel 1 Begriffsbestimmungen |
Regel 2 Anwendung |
Regel 3 Ausnahmen |
Regel 4 Befreiungen |
Regel 5 Gleichwertiger Ersatz |
Kapitel 2 Einstufung schädlicher flüssiger Stoffe |
Regel 6 Einstufung und Einordnung schädlicher flüssiger Stoffe |
Kapitel 3 Besichtigungen und Zeugnisausstellungen |
Regel 7 Besichtigung von Chemikalientankschiffen und Ausstellung von Zeugnissen |
Regel 8 Besichtigungen |
Regel 9 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses |
Regel 10 Geltungsdauer und Gültigkeit des Zeugnisses |
Kapitel 4 Entwurf, Bau, Anordnungen und Ausrüstung |
Regel 11 Entwurf, Bau, Ausrüstung und Betrieb |
Regel 12 Pump-, Leitungs-, Entladeeinrichtungen und Sloptanks |
Kapitel 5 Betriebliches Einleiten von Rückständen mit schädlichen |
Regel 13 Kontrolliertes Einleiten von Rückständen mit schädlichen flüssigen Stoffen |
1 Vorkehrungen für das Einleiten |
2 Standards für das Einleiten |
3 Lüftung von Ladungsrückständen |
4 Befreiung vom Vorwaschen |
5 Verwendung von Reinigungsmitteln oder Zusätzen |
6 Einleiten von Rückständen der Gruppe X |
7 Einleiten von Rückständen der Gruppen Y und Z |
8 Einleiten im Antarktisgebiet |
Regel 14 Handbuch über Verfahren und Vorkehrungen |
Regel 15 Ladungstagebuch |
Kapitel 6 Überwachungsmaßnahmen durch Hafenstaaten |
Regel 16 Überwachungsmaßnahmen |
Kapitel 7 Verhütung der Verschmutzung in folge eines Ereignisses unter Beteiligung |
Regel 17 Bordeigener Notfallplan für Meeresverschmutzungen durch schädliche flüssige Stoffe |
Kapitel 8 Auffanganlagen |
Regel 18 Auffanganlagen und Einrichtungen für das Löschen von Ladung an Umschlagplätzen |
Kapitel 9 Überprüfung der Einhaltung dieses Übereinkommens |
Regel 19 Anwendung |
Regel 20 Überprüfung der Einhaltung |
Kapitel 10 Internationaler Code für Schiffe, die in Polargewässern verkehren |
Regel 21 Begriffsbestimmungen |
Regel 22 Anwendung und Vorschriften |
Anhänge |
Anhang 1 Richtlinien für die Einstufung schädlicher flüssiger Stoffe |
Anhang 2 Muster eines Ladungstagebuchs für Schiffe, die schädliche flüssige Stoffe als Massengut befördern |
( A) Übernahme der Ladung |
( B) Umpumpen der Ladung |
( C) Löschen der Ladung |
( D) Vorwaschpflicht in Übereinstimmung mit dem Handbuch des Schiffes über Verfahren und Vorkehrungen |
( E) Reinigen von Ladetanks mit Ausnahme der Pflichtvorwäsche (andere Vorwaschvorgänge, Abschlusswäsche, Lüftung usw.) |
( F) Einleiten von Tankwaschwasser ins Meer |
( G) Füllen von Ladetanks mit Ballast |
( H) Einleiten bzw. Abgabe von Ballastwasser aus Ladetanks |
( I) Unfallbedingtes oder durch andere außergewöhnliche Umstände verursachtes Einleiten |
( J) Überwachung durch ermächtigte Besichtiger |
( K) Weitere betriebliche Vorgänge und Bemerkungen |
Anhang 3 Muster für das Internationale Zeugnis über die Verhütung der Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut |
Anhang 4 Standard-Muster für das Handbuch über Verfahren und Vorkehrungen |
Abschnitt 1 Die Hauptmerkmale der Anlage II von MARPOL 73/78 |
Abschnitt 2 Beschreibung der Ausrüstung des Schiffes und der Vorkehrungen auf dem Schiff |
2.2 Allgemeine Anordnung des Schiffes und Beschreibung der Ladetanks |
2.3 Beschreibung der Ladungs-, Pump- und Leitungseinrichtungen und des Restlenzsystems |
2.4 Beschreibung der Ballasttanks, der Ballastpump- und der Ballastleitungseinrichtungen |
2.5 Beschreibung der eigens für Ölschlamm bestimmten Tanks samt der dazugehörigen Pump- und Leitungseinrichtungen |
2.6 Beschreibung des Abflusssystems unterhalb der Wasserlinie für das Einleiten von Ausflüssen, die schädliche flüssige Stoffe enthalten |
2.7 Beschreibung der Vorrichtungen für das Anzeigen und Aufzeichnen der Einleitrate |
2.8 Beschreibung des Ladetank-Lüftungssystems |
2.9 Beschreibung der Tankwaschvorrichtungen und des Tankwaschwasser-Heizsystems |
Abschnitt 3 Verfahren für das Löschen der Ladung und das Lenzen der Tanks |
3.2 Löschen der Ladung |
3.3 Lenzen der Ladetanks |
3.4 Ladungstemperatur |
3.5 Verfahren für den Fall, dass ein Ladetank nicht in Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Verfahren entladen werden kann |
3.6 Ladungstagebuch |
Abschnitt 4 Verfahren für die Tankreinigung, das Einleiten von Rückständen sowie die Aufnahme und Abgabe von Ballast |
Abschnitt 5 Angaben und Verfahren |
Tabelle 2 Angaben zum Ladetank |
Ergänzungsteil A Ablaufdiagramme Reinigung von Ladetanks und Beseitigung von Tankwaschwasser/Ballastwasser, das Rückstände von Stoffen der Gruppen X, Y oder Z enthält |
Ergänzungsteil B Vorwaschverfahren |
Ergänzungsteil C Verfahren der Tankreinigung |
Ergänzungsteil D Von der Verwaltung vorgeschriebene oder zugelassene zusätzliche Angaben und betrieblche Anweisung |
Anhang 5 Berechnung der in Ladetanks, Pumpen und den dazugehörigen Rohrleitungen verbleibenden Menge an Rückständen |
1 Einführung |
1.1 Zweck |
1.2 Hintergrund |
2 Konstruktionskriterien und Leistungsprüfung |
3 Leistungsprüfung unter Durchsatz von Wasser |
3.1 Prüfbedingungen |
3.2 Prüfverfahren |
Abbildung 5-1 |
Abbildung 5-2 |
Anhang 6 Vorwaschverfahren |
A Regelungen für Schiffe, die vor dem 1. Juli 1994 gebaut worden sind |
Tabelle 6-1: Anzahl der Waschgänge, die an jedem Aufstellplatz ablaufen müssen |
B Regelungen für Schiffe, die am oder nach dem 1. Juli 1994 gebaut worden sind, und empfohlen für Schiffe, die vor dem 1. Juli 1994 gebaut worden sind |
Anhang 7 Verfahren der Tankreinigung durch Lüften |
Abbildung 7-1. Mindest-Luftdurchsatz in Abhängigkeit von der Eindringtiefe des Luftstrahls. |
Anlage III Meeresverschmutzung durch Schadstoffe, die auf See in verpackter Form befördert werden |
Kapitel 1 Allgemeines |
Regel 1 Begriffsbestimmungen |
Regel 2 Anwendung |
Regel 3 Verpackung |
Regel 4 Beschriftung, Markierung und Kennzeichnung |
Regel 5 Dokumente |
Regel 6 Stauung |
Regel 7 Mengenbeschränkungen |
Regel 8 Ausnahmen |
Regel 9 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen |
Kapitel 2 Überprüfung der Einhaltung dieser Anlage |
Regel 10 Anwendung |
Regel 11 Überprüfung der Einhaltung |
Anhang Kriterien für die Bestimmung von Schadstoffen in verpackter Form |
Anlage IV Verschmutzung durch Schiffsabwasser |
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen |
Regel 1 Begriffsbestimmungen |
Regel 2 Anwendung |
Regel 3 Ausnahmen und Befreiungen |
Kapitel 2 Besichtigungen und Ausstellung von Zeugnissen |
Regel 4 Besichtigungen |
Regel 5 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses |
Regel 6 Ausstellung oder Bestätigung eines Zeugnisses durch eine andere Regierung |
Regel 7 Form des Zeugnisses |
Regel 8 Geltungsdauer und Gültigkeit des Zeugnisses |
Kapitel 3 Ausrüstung und Überwachung des Einleitens |
Regel 9 Abwassersysteme |
Regel 10 Genormte Abflussanschlüsse |
Regel 11 Einleiten von Abwasser |
Kapitel 4 Auffanganlagen |
Regel 12 Auffanganlagen |
Regel 12bis Auffanganlagen für Fahrgastschiffe innerhalb von Sondergebieten |
Kapitel 5 Hafenstaatkontrolle |
Regel 13 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen |
Regel 14 |
Kapitel 6 Überprüfung der Einhaltung dieser Anlage |
Regel 15 Anwendung |
Regel 16 Überprüfung der Einhaltung |
Kapitel 7 Internationaler Code für Schiffe, die in Polargewässern verkehren |
Regel 17 Anwendung |
Regel 18 Überprüfung der Einhaltung |
Anhang I Muster eines Zeugnisses |
Anhang II Muster eines Ausnahmezeugnisses für UNSP-Bargen |
Anlage V Verschmutzung durch Schiffsmüll |
Kapitel 1 Allgemeines |
Regel 1 Begriffsbestimmungen |
Regel 2 Anwendung. |
Regel 3 Allgemeines Verbot des Einbringens oder Einleitens von Müll ins Meer |
Regel 4 Einbringen oder Einleiten von Müll außerhalb von Sondergebieten |
Regel 5 Besondere Vorschriften für das Einbringen oder Einleiten von Müll von festen oder schwimmenden Plattformen |
Regel 6 Einbringen oder Einleiten von Müll innerhalb von Sondergebieten |
Regel 7 Ausnahmen |
Regel 8 Auffanganlagen |
Regel 9 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen |
Regel 10 Aushänge, Müllbehandlungspläne und Führen eines Mülltagebuchs |
Kapitel 2 Überprüfung der Einhaltung dieser Anlage |
Regel 11 Anwendung |
Regel 12 Überprüfung der Einhaltung |
Kapitel 3 Internationaler Code für Schiffe, die in Polargewässern verkehren |
Regel 13 Begriffsbestimmungen |
Regel 14 Anwendung und Vorschriften |
Anhang I Kriterien für die Einstufung von Schüttgütern als schädlich für die Meeresumwelt |
Anhang II Muster eines Mülltagebuchs |
Anlage VI Luftverunreinigung durch Schiffe |
Kapitel 1 Allgemeines |
Regel 1 Anwendung |
Regel 2 Begriffsbestimmungen |
Regel 3 Ausnahmen und Befreiungen |
Regel 4 Gleichwertiger Ersatz |
Kapitel 2 Besichtigungen, Ausstellung von Zeugnissen und Überwachungsmaßnahmen |
Regel 5 Besichtigungen |
Regel 6 Ausstellung oder Bestätigung von Zeugnissen und Übereinstimmungsbescheinigungen betreffend die Meldung des Verbrauchs an ölhaltigem Brennstoff |
Regel 7 Ausstellung eines Zeugnisses durch eine andere Vertragspartei |
Regel 8 Form der Zeugnisse und der Übereinstimmungsbescheinigungen betreffend die Meldung des Verbrauchs an ölhaltigem Brennstoff |
Regel 9 Geltungsdauer und Gültigkeit der Zeugnisse und der Übereinstimmungsbescheinigungen betreffend die Meldung des Verbrauchs an ölhaltigem Brennstoff |
Regel 10 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen |
Regel 11 Aufdeckung von Verstößen und Durchsetzung dieser Anlage |
Kapitel 3 Vorschriften über die Bekämpfung von Emissionen aus Schiffen |
Regel 12 Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen |
Regel 13 Stickstoffoxide (NOx) |
Regel 14 Schwefeloxide (SOx) und Partikelmasse |
Regel 15 Flüchtige organische Verbindungen (VOCs) |
Regel 16 Verbrennung an Bord |
Regel 17 Auffanganlagen |
Regel 18 Verfügbarkeit und Qualität von ölhaltigem Brennstoff |
Kapitel 4 Regeln betreffend die Energieeffizienz von Schiffen |
Regel 19 Anwendung |
Regel 20 Zielsetzung |
Regel 21 Funktionelle Anforderungen |
Regel 22 Erreichter Energieeffizienz-Kennwert (Erreichter EEDI) |
Regel 23 Erreichter Energieeffizienz-Kennwert für vorhandene Schiffe (erreichter EEXI) |
Regel 24 Vorgeschriebener EEDI |
Tabelle 1: Reduktionsfaktoren (in Prozent) für den EEDI im Verhältnis zur EEDI-Referenzlinie |
Tabelle 2: Parameter zur Bestimmung der Referenzwerte für die verschiedenen Schiffstypen |
Regel 25 Vorgeschriebener EEXI |
Tabelle 3 - Reduktionsfaktoren (in Prozent) für den EEXI im Vergleich zur EEDI-Referenzlinie |
Regel 26 Plan für das Energieeffizienz-Management des Schiffes (SEEMP) |
Regel 27 Erfassung und Meldung der Daten über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen |
Regel 28 Betrieblicher Kohlenstoffintensitätsindikator (KII) |
Regel 29 Förderung der technischen Zusammenarbeit und Technologietransfer im Zusammenhang mit der Verbesserung der Energieeffizienz von Schiffen |
Kapitel 5 Überprüfung der Einhaltung dieser Anlage |
Regel 30 Anwendung |
Regel 31 Überprüfung der Einhaltung |
Anhänge |
Anhang I Muster eines Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Luftverunreinigung durch Schiffe (IAPP-Zeugnis) |
Nachtrag IAPP-Zeugnis |
Anhang II Prüfzyklen und Wichtungsfaktoren |
Anhang III Kriterien und Verfahren für die Festlegung von Emissions-Überwachungsgebieten |
1 Ziele |
2 Verfahren für die Festlegung von Emissions-Überwachungsgebieten |
3 Kriterien für die Festlegung eines Emissions-Überwachungsgebiets |
4 Verfahren für die Beurteilung und Beschlussfassung betreffend Vorschläge zur Festlegung von Emissions-Überwachungsgebfeten durch die Organisation |
5 Funktionsweise von Emissions-Überwachungsgebieten |
Anhang IV Baumusterzulassung und Betriebsbedingungen für bordseitige Verbrennungsanlagen |
Anhang V Obligatorische Angaben in der Bunkerlieferbescheinigung |
Anhang VI Überprüfungsverfahren für eine Probe von ölhaltigem Brennstoff im Sinne der Anlage VI von MARPOL |
Teil 1 - Nach Maßgabe von MARPOL gelieferte Probe |
1 Allgemeine Vorschriften |
2 Überprüfungsverfahren - Teil 1 |
Tabelle 1: Zusammenfassung des Verfahrens für Teil 1 - Nach Maßgabe von MARPOL gelieferte Probe |
Teil 2 - Probe des verwendeten Brennstoffs und An-Bord-Probe |
3 Allgemeine Vorschriften |
4 Überprüfungsverfahren - Teil 2 |
Tabelle 2: Zusammenfassung des Verfahrens für Proben des verwendeten Brennstoffs und An-Bord-Proben |
Anhang VII Emissions-Überwachungsgebiete |
Anhang VIII Muster eines Internationalen Zeugnisses über die Energieeffizienz (IEE) |
Anhang IX An die Datenbank der IMO über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen zu übermittelnde Angaben (Regel 27) |
Anhang X Muster der Übereinstimmungsbescheinigung - Meldung des Verbrauchs an ölhaltigem Brennstoff |
Anhang XI Formular für die Freistellungsbescheinigung für UNSP Bargen |