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Tankbezeichnung Lage des Tanks Fassungsvermögen (m3)
Spanten
von-bis
Lage in der Schiffsquerrichtung
       
  Gesamtfassungsvermögen: ................................ m3


3 Einrichtungen für das Zurückbehalten und die Beseitigung von Ölrückständen (Ölschlamm) (Regel 12) sowie Sammeltank(s) für ölhaltiges Bilgenwasser
3.1 Auf dem Schiff sind folgende Tanks für Ölrückstände (Ölschlamm) für das Zurückbehalten von Ölrückständen (Ölschlamm) an Bord vorgesehen:


Tankbezeichnung Lage des Tanks Fassungsvermögen (m3)
Spanten
von-bis
Lage in der Schiffsquerrichtung
       
  Gesamtfassungsvermögen: ................................ m3


3.2 Einrichtungen für die Beseitigung von in Tanks für Ölrückstände (Ölschlamm) zurückbehaltenen Ölrückständen (Ölschlamm):
3.2.1 14 Verbrennungsanlage für Ölrückstände (Ölschlamm) [ ]
3.2.2 für die Verbrennung von Ölrückständen (Ölschlamm) geeigneter Hilfskessel [ ]
3.2.3 andere anerkannte Einrichtungen, angeben, welche [ ]
3.3 Auf dem Schiff ist folgender Sammeltank/sind folgende Sammeltanks für das Zurückbehalten von ölhaltigem Bilgenwasser an Bord vorgesehen:


Tankbezeichnung Lage des Tanks Fassungsvermögen (m3)
Spanten
von-bis
Lage in der Schiffsquerrichtung
       
  Gesamtfassungsvermögen: ................................ m3


4 Genormter Abflussanschluss (Regel 13)  
4.1 Das Schiff ist mit einer Rohrleitung für die Abgabe von Rückständen aus den Maschinenraumbilgen und Ölschlamm an Auffanganlagen ausgerüstet, an der ein genormter Abflussanschluss nach Regel 13 angebracht ist  
5 Bordeigener Notfallplan für Ölverschmutzungen/Meeresverschmutzungen (Regel 37)  
5.1 Das Schiff führt einen Notfallplan für Ölverschmutzungen nach Regel 37 mit  
5.2 Das Schiff führt einen Notfallplan für Meeresverschmutzungen nach Regel 37 Absatz 3 mit  
6 Befreiung  
6.1 Befreiungen von den Vorschriften der Anlage I Kapitel 3 des Übereinkommens sind nach Regel 3 Absatz 1 von der Verwaltung in Bezug auf die unter der (den) Nummer(n)........................................................................................................ dieses Berichts aufgeführten Punkte gewährt worden  
7 Gleichwertiger Ersatz (Regel 5)  
7.1 Gleichwertiger Ersatz ist von der Verwaltung für bestimmte Vorschriften der Anlage I in Bezug auf die unter der (den) Nummer(n) dieses Berichts aufgeführten Punkte zugelassen worden  
8 Einhaltung des Teils II-a Kapitel 1 des Polar Codes  
8.1 Das Schiff entspricht den zusätzlichen Anforderungen der auf die Umweltaspekte gerichteten Bestimmungen der Einleitung sowie Teil II-a Kapitel 1 Absatz 1.2 des Polar Codes  

Hiermit wird bescheinigt, dass dieser Bericht in jeder Hinsicht zutreffend ist.

Ausgestellt in.................................... .......................................................... ..........................................................
  (Ort der Ausstellung des Berichts)  
.........................................................   ..........................................................
(Tag der Ausstellung)   (Unterschrift des ermächtigten Bediensteten, der den Bericht ausfertigt)
(Siegel bzw. Stempel der Stelle)    
     

Formblatt B 14 18c 20 20

Nachtrag zum Internationalen Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung (IOPP-Zeugnis)

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(Stand: 25.04.2024)

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