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Regelwerk, EU 2022, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) 2022/2576 des Rates vom 19. Dezember 2022 über mehr Solidarität durch eine bessere Koordinierung der Gasbeschaffung, zuverlässige Preis-Referenzwerte und den grenzüberschreitenden Austausch von Gas

(ABl. L 335 vom 29.12.2022 S. 1 A;
VO (EU) 2023/2919 - ABl. L 2023/2919 vom 29.12.2023 Inkrafttreten)


Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 122 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der grundlose und ungerechtfertigte Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine und die beispiellose Reduzierung der Erdgaslieferungen aus der Russischen Föderation in die Mitgliedstaaten gefährden die Versorgungssicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten. Gleichzeitig haben der Einsatz der Gasversorgung als Waffe und die Manipulation der Märkte durch vorsätzliche Unterbrechungen der Gasflüsse durch die Russische Föderation zu sprunghaft ansteigenden Energiepreisen in der Union geführt, was nicht nur die Wirtschaft der Union gefährdet, sondern auch die Versorgungssicherheit ernsthaft beeinträchtigt.

(2) Dies erfordert eine entschlossene und koordinierte Reaktion der Union, um ihre Bürgerinnen und Bürger und ihre Wirtschaft vor überhöhten und manipulierten Marktpreisen zu schützen und sicherzustellen, dass Gas grenzüberschreitend an alle Verbraucher fließt, die es benötigen - auch bei Gasknappheit. Um die Abhängigkeit von Erdgaslieferungen aus der Russischen Föderation zu verringern und überhöhte Preise zu senken, ist es von entscheidender Bedeutung, Gaseinkäufe bei externen Lieferanten besser zu koordinieren.

(3) Gemäß Artikel 122 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) kann der Rat auf Vorschlag der Kommission und im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage angemessenen Maßnahmen beschließen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten. Das hohe Risiko einer vollständigen Einstellung der russischen Gaslieferungen und der extreme Anstieg der Energiepreise, der die Wirtschaft der Union gefährdet, stellen solche gravierenden Schwierigkeiten dar.

(4) Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 18. Mai 2022 mit dem Titel "REPowerEU-Plan" angekündigt, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine Energiebeschaffungsplattform der EU für die gemeinsame Beschaffung von Gas, Flüssigerdgas (LNG) und Wasserstoff einzurichten. Diese Ankündigung wurde vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 30. und 31. Mai 2022 gebilligt. Im Rahmen des REPowerEU-Plans legte die Kommission auch die Strategie für das auswärtige Engagement der EU im Energiebereich vor, in der erläutert wird, wie die Union einen weltweiten gerechten Übergang zu grüner Energie unterstützt, um nachhaltige, sichere und erschwingliche Energie zu gewährleisten - auch durch Diversifizierung der Energieversorgung der Union - indem insbesondere politische Verpflichtungen mit bestehenden oder neuen Gaslieferanten ausgehandelt werden, um die Gaslieferungen nach Europa zu erhöhen und so die russischen Gaslieferungen nach Europa zu ersetzen.

(5) Die Energiebeschaffungsplattform der EU kann eine entscheidende Rolle bei der Suche nach für beide Seiten vorteilhaften Partnerschaften spielen, die zur Versorgungssicherheit beitragen, und zu niedrigeren Einfuhrpreisen für Gas aus Drittländern führen, indem das kollektive Gewicht der Union in vollem Umfang genutzt wird. Eine verstärkte internationale Kontaktaufnahme zu Gaslieferanten (sowohl von Pipelinegas als auch von LNG) sowie zu den künftigen Lieferanten von grünem Wasserstoff ist hierfür von entscheidender Bedeutung. Insbesondere eine wesentlich stärkere Koordinierung mit und zwischen den Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern im Rahmen der Energiebeschaffungsplattform der EU würde sicherstellen, dass das kollektive Gewicht der Union mehr zum Tragen kommt.

(6) Da weiterhin gravierende Schwierigkeiten bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit bestehen, sollte die gemeinsame Beschaffung dazu beitragen, dass Unternehmen in allen Mitgliedstaaten einen gerechteren Zugang zu neuen oder zusätzlichen Gasquellen erhalten, und im Interesse der Endverbraucher dazu beitragen, dass die Preise für diejenigen, die das Gas einzeln über den Dienstleister kaufen, niedriger sind als dies möglicherweise ansonsten der Fall gewesen wäre.

(7) Die gemeinsame Beschaffung könnte zu einer günstigeren Behandlung oder Förderung der Versorgung mit erneuerbaren Gasen wie Biomethan und Wasserstoff führen, sofern diese sicher in das Gasnetz eingespeist werden können, sowie zur Lieferung von Gas, das andernfalls abgelassen oder abgefackelt würde. Da es bisher keine formellen rechtlichen Anforderungen in einer relevanten Rechtsordnung gibt, werden Unternehmen, die Verträge gemäß dieser Verordnung schließen, den Berichterstattungsrahmen der Methanpartnerschaft der VN für den Öl- und Gassektor 2.0 für die Messung, Meldung und Überprüfung von Methanemissionen entlang der Lieferkette in die Union nutzen können.

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