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Regelwerk, EU 2014, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 173 vom 12.06.2014 S. 84, ber. 2015 L 6 S. 6, ber. L 270 S. 4, ber. L 278 S. 54;
VO (EU) 2016/1033 - ABl. Nr. L 175 vom 30.06.2016 S. 1 Inkrafttreten A;
VO (EU) 2019/2033 - ABl. L 314 vom 05.12.2019 S. 1, ber. L 20 S. 26 Inkrafttreten Gültig Übergangsbestimmungen A, ber. 2020 L 405 S. 79;
VO (EU) 2019/2175 - ABl. L 334 vom 27.12.209 S. 1 Inkrafttreten Gültig A, ber. 2022 L 131 S. 13;
VO (EU) 2021/23 - ABl. L 22 vom 22.01.2021 S. 1 Inkrafttreten rückwirkende Gültigkeit;
VO (EU) 2022/858 - ABl. L 151 vom 02.06.2022 S. 1 Inkrafttreten rückwirkende Gültigkeit A;
VO (EU) 2022/2554 - ABl. L 333 vom 27.12.2022 S. 1 Inkrafttreten Gültig A;
VO (EU) 2023/2869 - ABl. L 2023/2869 vom 20.12.2023 Inkrafttreten A;
VO (EU) 2024/791 - ABl. L 2024/791 vom 08.03.2024 Inkrafttreten)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der VO (EU) 600/2014

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank 1,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Finanzkrise hat Transparenzdefizite der Finanzmärkte zutage treten lassen, die schädliche sozioökonomische Auswirkungen haben können. Die Erhöhung der Transparenz ist eines der gemeinsamen Prinzipien bei der Stärkung des Finanzsystems, wie dies auch in der Londoner Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G20 vom 2. April 2009 bekräftigt wurde. Zur Verbesserung der Transparenz und der Funktionsweise des Binnenmarkts für Finanzinstrumente sollte ein neuer Rahmen geschaffen werden, der einheitliche Anforderungen an die Transparenz von Geschäften auf den Märkten für Finanzinstrumente festlegt. Dieser Rahmen sollte umfassende Vorschriften für ein breites Spektrum von Finanzinstrumenten vorgeben. Er sollte die in der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 festgelegten Anforderungen an die Transparenz von Aufträgen und Geschäften im Aktienbereich ergänzen.

(2) Die Hochrangige Gruppe auf dem Gebiet der Finanzaufsicht in der EU unter Vorsitz von Jacques de Larosière forderte die Union auf, eine stärker harmonisierte Finanzregulierung auf den Weg zu bringen. Im Kontext der künftigen europäischen Aufsichtsarchitektur hat der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 18. und 19. Juni 2009 die Notwendigkeit unterstrichen, ein einheitliches, für alle Finanzinstitute im Binnenmarkt geltendes europäisches Regelwerk zu schaffen.

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