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Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011
- DORa -
(Digital Operational Resilience Act)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 333 vom 27.12.2022 S. 1, ber. L 2024/90822)
Ergänzende Informationen |
VO'en (EU) 2024/2956; 2024/1774; 2024/1773; 2024/1772; 2024/1505; 2024/1502 |
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Übermittlung des Entwurfs des Gesetzgebungsaktes an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank 1,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unterstützen im digitalen Zeitalter komplexe Systeme, die für alltägliche Aktivitäten eingesetzt werden. Sie sorgen dafür, dass Schlüsselsektoren unserer Volkswirtschaften, einschließlich des Finanzsektors, am Laufen gehalten werden, und verbessern das Funktionieren des Binnenmarkts. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung verstärken auch das IKT-Risiko, das die Gesellschaft insgesamt - und insbesondere das Finanzsystem - anfälliger für Cyberbedrohungen oder IKT-Störungen macht. Während die allgegenwärtige Nutzung von IKT-Systemen und die hohe Digitalisierung und Konnektivität heute grundlegende Merkmale der Tätigkeiten von Finanzunternehmen der Union sind, muss ihre digitale Resilienz erst noch besser angegangen und in ihre allgemeinen operativen Rahmen integriert werden.
(2) Die Nutzung von IKT hat in den letzten Jahrzehnten einen derart zentralen Stellenwert bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen erlangt, dass sie heute entscheidend zur Ausführung typischer alltäglicher Aufgaben aller Finanzunternehmen beiträgt. Auf Digitalisierung beruhen heute beispielsweise Zahlungen, die von bargeld- und papiergestützten Methoden zunehmend auf die Nutzung digitaler Lösungen verlagert wurden, sowie Wertpapierclearing und -abrechnungssysteme, elektronischer und algorithmischer Handel, Darlehens- und Finanzierungsgeschäfte, Peer-to-Peer-Finanzierung, Bonitätseinstufung, Schadensmanagement und Back-Office-Transaktionen. Auch der Versicherungssektor hat sich durch den Einsatz von IKT verändert - vom Aufkommen digitaler Versicherungsvermittler, die ihre Dienste online anbieten und mit InsurTech arbeiten, bis hin zu digitalen Versicherungsgeschäften. Das Finanzwesen ist nicht nur sektorweit weitgehend digital geworden, sondern die Digitalisierung hat auch die Verflechtungen und Abhängigkeiten innerhalb des Finanzsektors sowie von Infrastrukturen Dritter und Drittdienstleistern verstärkt.
(3) Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) bekräftigte in einem Bericht aus dem Jahr 2020 über systemische Cyberrisiken, wie das bestehende hohe Maß an Verflechtungen zwischen Finanzunternehmen, Finanzmärkten und Finanzmarktinfrastrukturen und insbesondere die gegenseitigen Abhängigkeiten ihrer IKT-Systeme eine Systemanfälligkeit herbeiführen könnten, da lokalisierte Cybervorfälle in einem der rund 22.000 Finanzunternehmen der Union über geografische Grenzen hinweg rasch auf das gesamte Finanzsystem übergreifen könnten. Schwerwiegende IKT-Sicherheitsverletzungen, die im Finanzsektor auftreten können, betreffen nicht nur Finanzunternehmen, die isoliert betrachtet werden. Ebenso können sich hierdurch ermittelte Schwachstellen über die Übertragungskanäle des Finanzsystems verbreiten und die Stabilität des Finanzsystems der Union beeinträchtigen, etwa durch Liquiditätsengpässe und einen allgemeinen Verlust des Vertrauens in die Finanzmärkte.
(4) Politische Entscheidungsträger, Regulierungsbehörden und Normungsgremien auf internationaler Ebene, Unionsebene und nationaler Ebene haben sich in den letzten Jahren mit dem IKT-Risiko befasst, um die digitale Resilienz zu stärken, Standards festzulegen und die Regulierungs- und Aufsichtsarbeit zu koordinieren. Auf internationaler Ebene sind der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, der Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen, der Rat für Finanzstabilität, das Institut für Finanzstabilität sowie die G7 und G20 bestrebt, den zuständigen Behörden und Marktteilnehmern in verschiedenen Rechtsordnungen Instrumente an die Hand zu geben, um die Resilienz ihrer Finanzsysteme zu stärken. Diesen Arbeiten lag auch die Notwendigkeit zugrunde, das IKT-Risiko im Kontext eines stark vernetzten globalen Finanzsystems zu berücksichtigen und sich um mehr Kohärenz der relevanten bewährten Verfahren zu bemühen.
(Stand: 19.12.2024)
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