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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Verordnung (EU) 2023/2869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 zur Änderung bestimmter Verordnungen in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2023/2869 vom 20.12.2023)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Ein einfacher und strukturierter Zugang zu Daten, einschließlich zu Informationen, die freiwillig bereitgestellt werden, ist wichtig, damit Entscheidungsträger in Wirtschaft und Gesellschaft fundierte Entscheidungen treffen können, die dem effizienten Funktionieren des Marktes dienen. Ein derartiger Zugang ist ferner erforderlich, um die Möglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Hinblick auf Wachstum, Sichtbarkeit und Innovation zu fördern. Die Einrichtung gemeinsamer europäischer Datenräume in wichtigen Wirtschaftszweigen, einschließlich des Finanzsektors, dient dem einfachen Zugang zu zuverlässigen Informationsquellen in diesen Wirtschaftszweigen. Der Finanzsektor dürfte in den nächsten Jahren selbst einen digitalen Wandel durchlaufen und die Union sollte diesen Wandel insbesondere durch die Förderung eines datengesteuerten Finanzwesens unterstützen. Darüber hinaus besteht ein wichtiges Instrument zur Verwirklichung des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft in der Union darin, das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems zu stellen. Damit dieser Übergang zu einer grünen Wirtschaft gelingen kann, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Informationen über die Nachhaltigkeit und sozialpolitische Steuerung von Unternehmen für Investoren leicht zugänglich sind, damit sie bei Investitionsentscheidungen besser informiert sind. Zu diesen Zwecken muss der öffentliche Zugang zu finanziellen und nichtfinanziellen Informationen sowie zu Informationen im Zusammenhang mit den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance über natürliche oder juristische Personen ("Unternehmen"), die selbst zur Veröffentlichung solcher Informationen verpflichtet sind oder solche Informationen freiwillig gegenüber einer Sammelstelle offenlegen, verbessert werden. Auf Unionsebene besteht diesbezüglich ein effizientes Mittel in der Einrichtung einer zentralen Plattform, die elektronischen Zugang zu allen relevanten Informationen bietet.

(2) In ihrer Mitteilung vom 24. September 2020 mit dem Titel "Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen - neuer Aktionsplan" schlug die Kommission vor, den Zugang der Öffentlichkeit zu finanziellen und nichtfinanziellen Informationen von Unternehmen durch die Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals (European Single Access Point, ESAP) zu verbessern. In der Mitteilung der Kommission vom 24. September 2020 über eine Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU wird allgemein dargelegt, wie die Union den digitalen Wandel des Finanzwesens in den kommenden Jahren unterstützen könnte, und insbesondere, wie ein datengesteuertes Finanzwesen gefördert werden kann. In ihrer Mitteilung vom 6. Juli 2021 mit dem Titel "Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft" rückte die Kommission schließlich ein nachhaltiges Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems, um mit diesem Schlüsselinstrument die Umstellung auf eine grüne Wirtschaft in der Union im Rahmen des europäischen Grünen Deals herbeizuführen, der in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 vorgestellt wird.

(3) Das ESAP wird gemäß der Verordnung (EU) 2023/2859 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 eingerichtet, um der Öffentlichkeit einfachen zentralisierten Zugang zu Informationen über Unternehmen und ihre Produkte zu bieten, die in Bezug auf Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevant sind und die Behörden und Unternehmen gemäß den einschlägigen Gesetzgebungsakten der Union veröffentlichen müssen. Diese Veröffentlichung sollte nach dem Grundsatz der "einmaligen Vorlage" erfolgen und keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Offenlegungspflichten nach sich ziehen. Darüber hinaus sollte jedes nach dem Recht eines Mitgliedstaats geregelte Unternehmen in der Lage sein, einer Sammelstelle auf freiwilliger Basis Informationen über seine Wirtschaftstätigkeiten vorzulegen, die für Finanzdienstleistungen oder Kapitalmärkte relevant sind oder Nachhaltigkeit betreffen, um diese Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2023/2859 über das ESAP zugänglich zu machen.

(4) Eine Reihe von Verordnungen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit sollten geändert werden, um das Funktionieren des ESAP zu ermöglichen. Um ein solides und effizientes Funktionieren des ESAP in angemessener Weise zu erreichen, muss die Sammlung und Übermittlung der Informationen schrittweise ausgebaut werden. Die Anforderung, dem ESAP Informationen zur Verfügung zu stellen, soll fester Bestandteil der im Anhang der Verordnung (EU) 2023/2859

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