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Verordnung (EU) 2022/1032 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1938 und (EG) Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 173 vom 30.06.2022 S. 17, ber. L 245S. 70)
Ergänzende Informationen |
VO (EU) 2022/2576 |
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 194 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Auch wenn bereits in der Vergangenheit kurzfristige Störungen der Gasversorgung aufgetreten sind, unterscheidet sich die Situation im Jahr 2022 aufgrund mehrerer Faktoren von früheren Krisen bei der Gasversorgung. So hat die Eskalation der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine seit Februar 2022 zu beispiellosen Preisanstiegen geführt. In Folge dieser Preisanstiege dürften sich die Anreize für die Befüllung unterirdischer Speicheranlagen in der Union grundlegend ändern. In der derzeitigen geopolitischen Lage können weitere Störungen der Gasversorgung nicht ausgeschlossen werden. Solche Versorgungsstörungen könnten den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft der Union ernsthaften Schaden zufügen, da die Union noch immer erheblich von externen Gaslieferungen abhängig ist, die von dem Konflikt beeinträchtigt werden können.
(2) Die jüngsten Ereignisse sind umfangreich und haben weitreichende Folgen, die die gesamte Union betreffen, so dass eine umfassende Reaktion der Union erforderlich ist. Diese Reaktion sollte Maßnahmen priorisieren, die die Gasversorgungssicherheit auf Unionsebene verbessern können - insbesondere für geschützte Kunden. Energieeinsparungen und Energieeffizienz tragen wesentlich zu diesem Ziel bei. Ein koordiniertes Handeln der Union ist daher von entscheidender Bedeutung, um Risiken aufgrund möglicher Störungen der Gasversorgung zu vermeiden - unbeschadet des Rechts eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), seine Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur seiner Energieversorgung zu bestimmen.
(3) Unterirdische Gasspeicheranlagen tragen zur Versorgungssicherheit bei, und gut gefüllte unterirdische Gasspeicheranlagen sichern die Gasversorgung durch ein zusätzliches Gasangebot im Fall von hoher Nachfrage oder bei Versorgungsstörungen. Da Störungen der Versorgung mit Pipeline-Gas jederzeit auftreten können, sollten Maßnahmen in Bezug auf die Füllstände der unterirdischen Gasspeicheranlagen in der Union eingeführt werden, um die Gasversorgungssicherheit für den Winter 2022/2023 zu gewährleisten.
(4) In der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 ist ein Solidaritätsmechanismus als Instrument zur Begrenzung der Auswirkungen einer schwerwiegenden Notlage innerhalb der Union, in der die Gasversorgung durch Solidarität geschützter Kunden als wesentliche Sicherheitsanforderung und notwendige Priorität in einem Mitgliedstaat in Gefahr ist, vorgesehen. Bei einer Notlage in der Union wird durch eine sofortige Reaktion sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten die Kunden besser schützen können.
(5) Die Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben gezeigt, dass die bestehenden Vorschriften für die Versorgungssicherheit nicht für plötzliche tiefgreifende Änderungen der geopolitischen Lage konzipiert sind, bei denen Versorgungsengpässe und Preisspitzen möglicherweise nicht nur auf den Ausfall von Infrastruktur oder extreme Wetterbedingungen zurückzuführen sind, sondern auch auf mit Absicht herbeigeführte Ereignisse von großer Tragweite und länger andauernde oder plötzliche Versorgungsstörungen. Es ist daher erforderlich, Maßnahmen gegen die plötzlich stark erhöhten Risiken zu treffen, die sich durch die derzeitigen Veränderungen der geopolitischen Lage ergeben, einschließlich einer Diversifizierung der Energieversorgung der Union.
(6) Auf der Grundlage der Analyse unter anderem der Angemessenheit von Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung durch die Kommission sowie der eingehenden Analyse der unionsweiten Risikovorsorge durch die Kommission und die im Rahmen der Verordnung (EU) 2017/1938
(Stand: 05.01.2023)
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