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Regelwerk, EU 2012, Energienutzung - EU Bund

Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG
- Energieeffizienzrichtlinie oder "EED" -

(ABl. Nr. L 315 vom 14.11.2012 S. 1, ber. 2013 L 113 S. 24;
RL 2013/12/EU - ABl. Nr. L 141 vom 28.05.2013 S. 28 Inkrafttreten Art.3;
RL (EU) 2018/844 - ABl. Nr. L 156 vom 19.06.2018 S. 75 Inkrafttreten Umsetzung, ber. L 249 S. 19;
VO (EU) 2018/1999 - ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 1 Inkrafttreten;
RL (EU) 2018/2002 - ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 210 Inkrafttreten Umsetzung;
Beschl. (EU) 2019/504 - ABl. LI 85 vom 27.03.2019 S. 66 Inkrafttreten Anwendung Fristen;
VO (EU) 2019/826 - ABl. L 137 vom 23.05.2019 S. 3 Inkrafttreten;
RL (EU) 2019/944 - ABl. L 158 vom 14.06.2019 S. 125 Inkrafttreten Gültig Umsetzung A;
VO (EU) 2023/807 - ABl. L 101 vom 14.04.2023 S. 16 Inkrafttreten;
RL (EU) 2023/1791 - ABl. L 231 vom 20.09.2023 S. 1 Inkrafttreten Gültig *)



aufgehoben/ersetzt zum 12.10.2025 gem. Art. 38 der RL (EU) 2023/1791 - Inkrafttreten Gültig, Umsetzung, Entsprechungstabelle

Neufassung - Ersetzt RL"n 2004/8/EG und 2006/32/EG - Entsprechungstabelle

Ergänzende Informationen
Empf."en (EU) 2019/1660; 2019/1659; 2019/1658 zur Umsetzung der Energieeinsparverpflichtungen nach der EED

VO (EU) 2015/2402
Beschl. 2013/242/EU

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 194 Absatz 2,

fbsnigen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der Union verbessern und dadurch das Wirtschaftswachstum fördern und hochwertige Arbeitsplätze in einer Reihe von Branchen, die mit Energieeffizienz zusammenhängen, schaffen.

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsaktes an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Union steht vor beispiellosen Herausforderungen, die auf die verstärkte Abhängigkeit von Energieimporten, knappe Energieressourcen sowie das Erfordernis, dem Klimawandel Einhalt zu gebieten und die Wirtschaftskrise zu überwinden, zurückzuführen sind. Energieeffizienz ist ein wertvolles Instrument, um diese Herausforderungen anzugehen. Sie verbessert die Versorgungssicherheit der Union durch die Verringerung des Primärenergieverbrauchs sowie der Energieeinfuhren. Sie trägt dazu bei, Treibhausgasemissionen kostenwirksam zu senken und dadurch den Klimawandel abzumildern. Der Umstieg auf eine energieeffizientere Wirtschaft sollte auch die Verbreitung innovativer technologischer Lösungen beschleu-

(2) In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 8./9. März 2007 wurde hervorgehoben, dass die Energieeffizienz in der Union gesteigert werden muss, um das Ziel - nämlich Einsparungen beim Primärenergieverbrauch der Union bis 2020 um 20 % gegenüber den Projektionen - zu erreichen. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011 wurde betont, dass das auf der Tagung des Europäischen Rates vom Juni 2010 vereinbarte, aber derzeit gefährdete Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020 erreicht werden muss. Die Projektionen aus 2007 ergaben für 2020 einen Primärenergieverbrauch von 1.842 Mio. t RÖE. Bei einer Verringerung um 20 % ergeben sich 1.474 Mio. t RÖE im Jahr 2020; dies entspricht einer Senkung um 368 Mio. t RÖE gegenüber den Projektionen.

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(Stand: 22.09.2023)

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