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Festlegung der Marktwerte und Förderabgabesätze für bergfreie Bodenschätze für den Erhebungszeitraum 2023
- Brandenburg -
Vom 30 . September 2024
(Amtsbl. Nr. 42 vom 23.10.2024 S. 1009)
Archiv: 2009 , 2011 , 2012 , 2014 , 2015 , 2016 , 2017 , 2018 , 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Aufgrund der §§ 31 und 32 des Bundesberggesetzes ( BBergG) vom 13 . August 1980 (BGBl . I S . 1310), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22 . März 2023 (BGBl . 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, und § 8 der Verordnung über Feldes- und Förderabgabe im Land Brandenburg ( BbgFördAV) vom 11 . Dezember 2015 (GVBl . II Nr. 69), die zuletzt durch Artikel 61 des Gesetzes vom 5 . März 2024 (GVBl . I Nr. 9 S . 28) geändert worden ist, werden für nachfolgende Bodenschätze die Marktwerte errechnet und daraus resultierende Förderabgabesätze festgelegt.
0 Ermittlung der Marktwerte
Die Grundlage für die Ermittlung der Marktwerte für den Erhebungszeitraum 2023 für die bergfreien Bodenschätze Kiese und Sande sowie Quarz- und Spezialsande im Sinne der Bodenschatzziffern 9.23 und 9.26, Natursteine im Sinne der Bodenschatzziffern 9.27, 9.29 und 9.30 und tonige Gesteine im Sinne der Bodenschatzziffern 9.18, 9.19, 9.21 und 9.22 bilden die vom Statistischen Bundesamt (Destatis), Wiesbaden in der Datenbank GENESIS-Online zum Verarbeitenden Gewerbe, Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden - Tabelle 42131-0004 veröffentlichten statistischen Erhebungen, Stand 17 . Juli 2024, abgerufen am 17 . Juli 2024 (Datenlizenz Deutschland - Genesis-Online - Version 2 .0 [https://www .govdata .de/dlde/by-2-0]).
1 Steinsalz und Sole
( §§ 17 und 18 BbgFördAV)
Auf der Grundlage einer vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bundesweit durchgeführten Erhebung wird für Steinsalz und Sole im Sinne von § 3 Absatz 3 BBergG der Marktwert für den Erhebungszeitraum 2023 wie folgt berechnet:
Auf die vorgenannte durchgeführte statistische Erhebung zur Produktion beziehungsweise zur Gewinnung von Steinsalz und Sole erfolgte ausschließlich von zwei Unternehmen für den Erhebungszeitraum 2023 die Meldung zur Produktionsmenge und zu Produktionserlösen (Produktionswerten) . Wegen der statistischen Geheimhaltung betrieblicher Einzelangaben werden Daten für Produkte, die von weniger als drei Unter-
nehmen produziert beziehungsweise gewonnen werden, nicht veröffentlicht. Es erfolgt vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg somit ausschließlich die Veröffentlichung des errechneten Marktwertes.
Produktionswert (Deutschland): | unveröffentlicht (Datenschutz) |
Produktionsmenge (Deutschland): | unveröffentlicht (Datenschutz) |
Quotient aus Produktionswert und Produktionsmenge: | 29,91 Euro/t |
Der Marktwert für Steinsalz und Sole im Sinne von § 3 Absatz 3 BBergG wird auf 29,91 Euro pro Tonne festgesetzt. Die Förderabgabe nach § 31 Absatz 2 Satz 1 BBergG in Verbindung mit den §§ 17 und 18 BbgFördAV beträgt 0,299 Euro pro Tonne. Die Förderabgabe ermäßigt sich auf 0,150 Euro pro Tonne, soweit das Steinsalz beziehungsweise die Sole bei der Errichtung eines Untergrundspeichers gewonnen wurde und nicht wirtschaftlich verwertet werden konnte.
2 Kiese und Sande sowie Quarz- und Spezialsande im Sinne der Bodenschatzziffern 9.23 und 9.26 ( § 19 BbgFördAV)
Auf der Grundlage der in der Datenbank GENESIS-Online vom Statistischen Bundesamt (Destatis), Wiesbaden für die Meldenummern 0812 11.900 und 0812 12.103 mit Stand 17. Juli 2024 veröffentlichten Daten wird für Kiese und Sande sowie Quarz- und Spezialsande im Sinne der Bodenschatzziffern 9.23 und 9.26 der Marktwert für den Erhebungszeitraum 2023 wie folgt berechnet:
Produktionswert (Deutschland): | 1.109 269.000 Euro |
Produktionsmenge (Deutschland): | 116.832 549 t |
Quotient aus Produktionswert und Produktionsmenge: | 9,49 Euro/t |
50 v. H. des Quotienten aus Produktionswert und Produktionsmenge: | 4,75 Euro/t |
(Stand: 23.10.2024)
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