Regelwerk, Bau und Planung

V-BauGB
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1. Anwendungsbereich

2. Baugesetzbuch

2.1 Gesetz über das Baugesetzbuch
2.2 Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften
2.3 Überleitungsvorschriften
2.4 Inkrafttreten

3. Rechtsvorschriften des Bundes zur Anwendung des BauGB

3.1 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

3.1.1 BauNVO 1962
3.1.2 BauNVO 1968
3.1.3 BauNVO 1977
3.1.4 Umstellung vorhandener Pläne auf die BauNVO 1977

3.2 Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV)

3.2.1 PlanzV 1965
3.2.2 PlanzV 1981

3.3 Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV)

3.4 Sonstige für die Anwendung des BauGB bedeutsame Rechtsvorschriften des Bundes

4. Rechtsvorschriften des Landes zur Anwendung des BauGB

4.1 Verordnungen zur Durchführung des BauGB

4.2 Niedersächsische Gemeindeordnung

4.3 Gesetzliche Vorschriften über das Außerkrafttreten von Flächennutzungsplänen bei der Neugliederung von Gemeinden

4.4 Verwaltungsverfahrensgesetz

4.5 NBauO

4.6 Sonstige für die Anwendung des BauGB erhebliche Rechtsvorschriften des Landes

5. Andere Verwaltungsvorschriften, Empfehlungen und Hinweise zum BauGB

5.1 Andere Verwaltungsvorschriften

5.2 Empfehlungen, Hinweise

5.3 Fachliche Weisungen

6. Städtebauförderungsrecht

6.1 Weitergeltende Vorschriften des StBauFG

6.2 Städtebauförderungsrichtlinien

7. Unterrichtung des Sozialministers

Sechster Abschnitt
Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen

25 Aufstellungsbeschluß (§ 2 Abs. 1 Satz 2)

25.1 Erforderlichkeit

25.2 Bekanntmachung

25.3 Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde

25.4 Fehlerhafter Aufstellungsbeschluß

26. Ausarbeitung von Bauleitplänen

26.1 Befugnis zur Übertragung

26.2 Von der Übertragung ausgeschlossene Aufgaben

27. Beteiligung der Bürger (§ 3)

27.1 Allgemeines

27.1.1 Formen der Bürgerbeteiligung

27.1.2 Beteiligte Bürger

27.2 Frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1)

27.2.1 Zeitpunkt
27.2.2 Inhalt
27.2.3 Art
27.2.4 Verfahren
27.2.5 Absehen von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

27.3 Förmliches Auslegungsverfahren (§ 3 Abs. 2)

27.3.1 Entscheidung über die Auslegung
27.3.2 Gegenstand der Auslegung
27.3.3 Ort der Auslegung
27.3.4 Auslegungszeit
27.3.5 Dauer der Auslegung
27.3.6 Bekanntmachung
27.3.7 Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange
27.3.8 Beteiligung des Stadtbezirksrates

27.4 Abweichende Regelungen nach dem BauGB-MaßnahmenG

28. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4)

28.1 Träger öffentlicher Belange

28.1.1 Behörden im funktionalen Sinne
28.1.2 Öffentliche Belange
28.1.3 Träger von öffentlichen Belangen
28.1.4 Betroffene Träger öffentlicher Belange
28.1.5 Aufzählung von Trägern öffentlicher Belange
28.1.6 Beteiligung von benachbarten Gemeinden

28.2 Beteiligungsverfahren

28.2.1 Beteiligungspflicht
28.2.2 Stufen der Beteiligung, Unterlagen
28.2.3 Beteiligung einer Behörde in mehrfacher Hinsicht
28.2.4 Frist für Stellungnahme
28.2.5 Verbindung des Verfahrens mit der Bürgerbeteiligung

28.3 Stellungnahme

28.3.1 Inhalt
28.3.2 Form

28.4 Wirkung des Beteiligungsverfahrens

28.4.1 Ausbleiben der Stellungnahme
28.4.2 Bindung der Gemeinde

28.5 Abweichende Regelungen nach dem BauGB-MaßnahmenG

29.1 Beteiligung von Mitgliedsgemeinden

29.2 Beteiligung von Stadtbezirken

29.3 Beteiligung der Ortschaften

30 Behandlung der Bedenken und Anregungen (§ 3 Abs. 2)

30.1 Prüfung

30.2 Mitteilung des Prüfungsergebnisses

30.3 Änderung des Planentwurfs

31 Änderung des Planentwurfs (§ 3 Abs. 3)

31.1 Erneutes Auslegungsverfahren (§ 3 Abs. 3 Satz 1)

31.2 Eingeschränkte Beteiligung (§ 3 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 und Satz 2)

31.2.1 Voraussetzungen
31.2.2 Zuständigkeit für die Entscheidung
31.2.3 Beteiligte
31.2.4 Frist

31.3 Von Nr. 31.1 abweichende Regelung nach dem BauGB-MaßnahmenG

32. Feststellungsbeschluß, Satzungsbeschluß

32.1 Abschließende Beschlüsse
32.2 Zeitpunkt für die Beschlußfassung
32.3 Zuständigkeit
32.4 Verfahrensvorschriften

33. Beratung der Gemeinden durch die Aufsichtsbehörde

34. Genehmigung von Bauleitplänen (§§ 6, 11, 216)

34.1 Genehmigungsvorbehalt, Anwendungsbereich

34.2 Aufsichtsbehörde

34.3 Vorlage des Bauleitplans zur Genehmigung

34.4 Genehmigungsantrag, Unterlagen

34.4.1 Genehmigungsantrag
34.4.2 Unterlagen
34.4.3 Wirksamkeit des Genehmigungsantrages

34.5 Dauer des Genehmigungsverfahrens (§ 6 Abs. 4, § 11 Abs. 2)

34.5.1 Verfahrensfrist
34.5.2 Beginn der Frist
34.5.3 Fristverlängerung

34.6 Genehmigungsfiktion

34.7 Rücknahme des Antrages auf Genehmigung

34.8 Art und Gegenstand der Prüfung

34.8.1 Prüfungsmaßstab
34.8.2 Formellrechtliche Prüfung
34.8.3 Materiellrechtliche Prüfung
34.8.4 Einhaltung von Pflichten zur Kennzeichnung, nachrichtlichen Übernahme und Aufnahme von Vermerken
34.8.5 Prüfungsverfahren

34.9 Inhalt der Entscheidung der Aufsichtsbehörde

34.9.1 Genehmigung
34.9.2 Versagung der Genehmigung
34.9.3 Genehmigung unter Auflagen
34.9.4 Genehmigung mit Maßgaben
34.9.5 Vorweggenehmigung räumlicher oder sachlicher Teile
34.9.6 Herausnahme von räumlichen oder sachlichen Teilen aus dem Flächennutzungsplan
34.9.7 Teilgenehmigung

34.10 Form der Entscheidung der Aufsichtsbehörde

34.10.1 Verwaltungsakt
34.10.2 Inhalt der Genehmigung
34.10.3 Anhörung der Gemeinde
34.10.4 Begründung
34.10.5 Rechtsbehelfsbelehrung

34.11 Rechtswirkung der Genehmigung

34.12 Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung

34.13 Nr. 34.1 ergänzende Regelung des BauGB-MaßnahmenG

35 Anzeige von Bebauungsplänen (§ 11 Abs. 1 und 3)

35.1 Anzeigevorbehalt

35.2 Aufsichtsbehörde

35.2.1 Landkreis
35.2.2 Bezirksregierung
35.2.3 Fachaufsicht

35.3 Anzeigeverfahren

35.4 Anzeige, Unterlagen

35.4.1 Anzeige
35.4.2 Unterlagen
35.4.3 Wirksamkeit der Anzeige

35.5 Dauer der Prüfung

35.5.1 Prüfungsfrist
35.5.2 Beginn der Frist

35.6 Rücknahme der Anzeige

35.7 Art und Gegenstand der Prüfung

35.8 Entscheidung der Aufsichtsbehörde

35.8.1 Fehlerfreie Bebauungspläne
35.8.2 Geltendmachung von Rechtsverletzungen bei fehlerhaften Bebauungsplänen
35.8.3 Geltendmachung von Rechtsverletzungen mit Maßgaben
35.8.4 Geltendmachung der Verletzung von Formvorschriften
35.8.5 Geltendmachung von Rechtsverletzungen für Teile des Bebauungsplans
35.8.6 Form der Geltendmachung von Rechtsverletzungen
35.8.7 Rückgabe der Planunterlage

35.9 Anzeige von Bebauungsplänen bei gleichzeitiger Aufstellung, Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans

35.10 Verletzung von Vorschriften über die Anzeige

35.11 Von Nr. 35.5.1 abweichende Regelung nach dem BauGB-MaßnahmenG

36. Ausfertigung von Bauleitplänen

36.1 Grundsatz

36.2 Zuständigkeit

36.3 Form

37.1 Bekanntmachung des Flächennutzungsplans (§ 6 Abs. 5)

37.1.1 Rechtspflicht zur Bekanntmachung
37.1.2 Inhalt
37.1.3 Art und Form der Bekanntmachung
37.1.4 Zuständigkeit
37.1.5 Rechtswirkung

37.2 Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans

37.2.1 Beschluß
37.2.2 Neufassung
37.2.3 Verfahren
37.2.4 Wirkung

37.3 Bekanntmachung des Bebauungsplans (§ 12)

37.3.1 Rechtspflicht
37.3.2 Inhalt
37.3.3 Art und Form der Bekanntmachung
37.3.4 Zuständigkeit
37.3.5 Rechtswirkung

38 Übersendung von Planabschriften

38.1 Übersendungspflicht

38.2 Abschriften

Siebenter Abschnitt
Änderung, Ergänzung und Aufhebung der Bauleitpläne

39 Änderung und Ergänzung der Bauleitpläne

39.1 Allgemeines

39.1.1 Änderung
39.1.2 Ergänzung
39.1.3 Planunterlage
39.1.4 Nummerierung
39.1.5 Prüfungen

39.2 Vereinfachte Änderungen oder Ergänzungen des Flächennutzungsplans (§ 13 Abs. 2)

39.2.1 Materielle Voraussetzungen
39.2.2 Erforderlichkeit
39.2.3 Nicht erforderliche Verfahren
39.2.4 Beteiligungsverfahren
39.2.5 Genehmigung, Bekanntmachung

39.3 Vereinfachte Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans (§ 13 Abs. 1)

19.3.1 Materielle Voraussetzungen
39.3.2 Nicht erforderliche Verfahren
39.3.3 Beteiligungsverfahren
39.3.4 Genehmigung, Anzeige, Bekanntmachung

39.4 Von Nr. 39.3.1 abweichende Regelung nach dem BauGB-MaßnahmenG

40. Aufhebung und Außerkrafttreten der Bauleitpläne

40.1 Aufhebungsverfahren

40.2 Aufhebung durch neuen Bauleitplan

40.3 Außerkrafttreten wegen Fortfalls der Planungsgrundlage

40.4 Außerkrafttreten wegen Funktionslosigkeit

40.5 Verfahrensvermerk

Achter Abschnitt
Planunterlagen, Urkunden

41. Planunterlagen für Bauleitpläne

41.1 Planunterlagen für Flächennutzungspläne

41.1.1 Einheitlicher Maßstab
41.1.2 Verschiedene Maßstäbe
41.1.3 Angaben zum Stand der Planunterlage

41.2 Planunterlagen für Bebauungspläne

41.2.1 Grundlagen
41.2.2 Genauigkeit und Vollständigkeit im allgemeinen
41.2.3 Genauigkeit und Vollständigkeit bei Bebauungsplänen ohne Auswirkungen auf die geometrische Form der Grundstücke
41.2.4 Genauigkeit und Vollständigkeit bei Bebauungsplänen mit Auswirkungen auf die geometrische Form der Grundstücke
41.2.5 Zweck des Bebauungsplans
41.2.6 Vervielfältigungen
41.2.7 Angaben zum Stand der Planunterlage

41.3 Vermessungs- und katastertechnische Bescheinigungen auf Bebauungsplänen

41.3.1 Wortlaut der Bescheinigungen
41.3.2 Bildung neuer Grenzen

42. Planzeichen, Text, Verfahrensvermerke, sonstige Angaben

42.1 Planzeichen

42.2 Textliche Darstellungen oder Festsetzungen

42.3 Zusammenfassung von zeichnerischer und textlicher Darstellung und Festsetzung

42.4 Präambel, Verfahrensvermerke, sonstige Angaben

43. Urschriften, Abschriften, Urkunden

43.1 Urschriften, Abschriften

43.1.1 Urschrift
43.1.2 Beglaubigte Abschriften

43.2 Urkunden

43.2.1 Allgemeines
43.2.2 Einzelurkunden
43.2.3 Gesamturkunden

43.3 Verwahrung, Sicherung

Zweites Kapitel
Besonderes Städtebaurecht

Erster Teil
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

201. Anwendungsbereich des Sanierungsrechts, Verhältnis zu anderen Vorschriften

201.1 Sanierungsrecht

201.2 Verhältnis zum allgemeinen Städtebaurecht

201.2.1 Grundsatz
201.2.2 Bei Anwendung von § 144 ausgeschlossene Vorschriften
201.2.3 Bei Anwendung der §§ 152 bis 156 ausgeschlossene Vorschriften

201.2.4 Ergänzungen des allgemeinen Städtebaurechts

201.3 Anwendungsbereich

201.3.1 Sachlicher Anwendungsbereich
201.3.2 Räumlicher Anwendungsbereich
201.3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

202. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

202.1 Allgemeines

202.2 Städtebauliche Gesamtmaßnahme, Einzelmaßnahmen

202.2.1 Merkmale der Gesamtmaßnahme
202.2.2 Einzelmaßnahmen
202.2.3 Gruppen von Einzelmaßnahmen

202.3 Städtebauliche Mißstände

202.3.1 Allgemeines
202.3.2 Substanzschwächen
202.3.3 Funktionsschwächen

202.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung

202.5 Behebung von städtebaulichen Mißständen

202.5.1 Wesentliche Verbesserung des Gebiets
202.5.2 Wesentliche Umgestaltung des Gebiets
202.5.3 Behebung, Minderung
202.5.4 Maßnahmen zur Behebung

202.6 Erforderlichkeit von Sanierungsmaßnahmen

202.7 Öffentliches Interesse

202.8 Einheitliche Vorbereitung

202.9 Dauer der Sanierung, Gebot der zügigen Durchführung

202.9.1 Beginn und Ende der Sanierung
202.9.2 Zulässige Dauer der Sanierung
202.9.3 Gebot der zügigen Durchführung

202.10 Sanierungsgebiet

202.10.1 Gebietsbezug von Sanierungsmaßnahmen
202.10.2 Abgrenzung des Sanierungsgebiets
202.10.3 Größe des Sanierungsgebiets
202.10.4 Erschließungsanlagen

202.11 Ersatz- und Ergänzungsgebiete

202.11.1 Zweck
202.11.2 Voraussetzungen
202.11.3 Größe
202.11.4 Förmliche Festlegung
202.11.5 Rechtswirkungen

203. Verfahrensarten der Sanierung

203.1 Allgemeines

203.2 Sanierung im umfassenden Verfahren

203.3 Sanierung im vereinfachten Verfahren

203.4 Bestimmung der Verfahrensart

203.5 Beurteilungsmaßstab für die Wahl des umfassenden oder des vereinfachten Verfahrens

203.6 Maßstab für den Ausschluß von § 144 Abs. 1, § 144 Abs. 2 oder von § 144 insgesamt

203.7 Wechsel vom umfassenden zum vereinfachten Verfahren

203.8 Wechsel vom vereinfachten zum umfassenden Verfahren

203.9 Wechsel von Verfahrensarten innerhalb des vereinfachten Verfahrens

203.10 Überleitung für bereits laufende vereinfachte Sanierungsverfahren

204. Aufgaben der Gemeinde

204.1 Allgemeines

204.1.1 Verzicht auf generelle Aufgabenzuweisung im BauGB
204.1.2 Eigener Wirkungskreis
204.1.3 Gesteigerte Verantwortung der Gemeinde
204.1.4 Zuständigkeit bei Samtgemeinden

204.2 Sanierungsrechtlich begründete Aufgaben der Gemeinde

204.3 Aufgaben und Befugnisse der Gemeinde im übrigen

204.4 Übernahme von Baumaßnahmen vom Eigentümer

204.5 Übertragung von Ordnungsmaßnahmen auf den Eigentümer

205. Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes

205.1 Allgemeine Aufgaben und Zuständigkeiten

205.2 Sanierungsrechtliche Aufgaben und Zuständigkeiten

205.3 Förderungsrechtliche Zuständigkeiten

206. Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen

206.1 Allgemeines

206.2 Betroffene

206.3 Information, Anhörung, Erörterung

206.4 Mitwirkung der Betroffenen

206.5 Auskunftspflicht

206.6 Datenschutz

206.6.1 Geschützte Daten
206.6.2 Verpflichtung von Beauftragten

207. Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger

207.1 Allgemeines

207.2 Träger öffentlicher Belange, öffentliche Aufgabenträger, Bedarfsträger

207.3 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

207.4 Unterstützungspflicht

207.5 Abstimmung bei Planungen und Maßnahmen

207.6 Durchführungsmaßnahmen auf Grundstücken öffentlicher Aufgabenträger

207.6.1 Zustimmungsvorbehalt des Bedarfsträgers
207.6.2 Öffentlich zweckgebundene Grundstücke
207.6.3 Interessenabwägung bei Zustimmungen des Bedarfsträgers

208. Abwägung bei Sanierungsmaßnahmen

208.1 Sanierungsrechtliches Abwägungsgebot

208.1.1 Inhalt
208.1.2 Verhältnis zu anderen Abwägungsgeboten

208.2 Gegenstand der sanierungsrechtlichen Abwägung

208.2.1 Vorbereitungsmaßnahmen
208.2.2 Durchführungsmaßnahmen

208.3 Abwägungsvorgang, Abwägungsergebnis

208.3.1 Abwägungsvorgang und Abwägungsergebnis
208.3.2 Abwägungsergebnis

208.4 Allgemeine Ziele für die Abwägung

208.5 Abwägungsmaterial

208.6 Mängel der Abwägung

Zweiter Abschnitt
Vorbereitung der Sanierung

209. Vorbereitung im allgemeinen

209.1 Maßnahmen der Vorbereitung

209.1.1 Vorbereitungsmaßnahmen im eigentlichen Sinne
209.1.2 Fiktive Vorbereitungsmaßnahmen

209.2 Beginn und Ende der Vorbereitung

209.2.1 Beginn der Vorbereitung
209.2.2 Dauer der Vorbereitung

210. Vorbereitende Untersuchungen

210.1 Erforderlichkeit

210.1.1 Grundsatz
210.1.2 Absehen von vorbereitenden Untersuchungen

210.2 Aufgabe und Inhalt der vorbereitenden Untersuchungen

210.2.1 Feststellung der Notwendigkeit der Sanierung
210.2.2 Bestandsaufnahme und Bewertung der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge
210.2.3 Festlegung der anzustrebenden allgemeinen Ziele der Sanierung
210.2.4 Begründung der Durchführbarkeit im allgemeinen
210.2.5 Ermittlung nachteiliger Auswirkungen

210.3 Ausgeschlossene Planungen und Untersuchungen

210.4 Untersuchungsbereich

210.5 Verfahren

210.5.1 Einleitungsbeschluß
210.5.2 Bekanntmachung
210.5.3 Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen
210.5.4 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Betroffenen

210.6 Beendigung der vorbereitenden Untersuchungen

210.6.1 Abschluß, Bericht
210.6.2 Abbruch der vorbereitenden Untersuchungen

210.7 Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen in Stufen

211. Sanierungssatzung

211.1 Erforderlichkeit, Bedeutung

211.1.1 Zweck der Sanierungssatzung
211.1.2 Wirkungen

211.2 Voraussetzungen

211.2.1 Verfahrensrechtliche Voraussetzung
211.2.2 Materiellrechtliche Voraussetzungen

211.3 Form und Inhalt der Sanierungssatzung

211.3.1 Notwendiger Inhalt
211.3.2 Abgrenzung des Sanierungsgebiets
211.3.3 Begründung, Bericht
211.3.4 Beschlußfassung

211.4 Anzeige der Sanierungssatzung

211.4.1 Anzeigevorbehalt, Sonderaufsicht
211.4.2 Aufsichtsbehörde
211.4.3 Anzeigeverfahren
211.4.4 Form der Anzeige, erforderliche Unterlagen
211.4.5 Wirksamkeit der Anzeige, Rücknahme

211.5 Dauer der Prüfung

211.5.1 Prüfungsfrist
211.5.2 Beginn der Frist

211.6 Prüfung der Sanierungssatzung

211.6.1 Prüfungsmaßstab
211.6.2 Prüfungsverfahren

211.7 Entscheidung der Aufsichtsbehörde

211.7.1 Bei fehlerfreien Sanierungssatzungen
211.7.2 Geltendmachung von Rechtsverletzungen bei fehlerhaften Sanierungssatzungen
211.7.3 Geltendmachung von Rechtsverletzungen mit Nebenbestimmungen
211.7.4 Geltendmachung von Rechtsverletzungen mit Maßgaben
211.7.5 Geltendmachung von Rechtsverletzungen für Teile der Sanierungssatzung
211.7.6 Form der Geltendmachung von Rechtsverletzungen

211.8 Bekanntmachung, Wirksamwerden

211.8.1 Bekanntmachung
211.8.2 Wirksamwerden

211.9 Benachrichtigungen, Mitteilungen

211.9.1 Mitteilung an das Grundbuchamt
211.9.2 Benachrichtigung sonstiger Stellen

211.10 Wirksamkeitsvoraussetzungen

211.11 Änderung der Sanierungssatzung

211.11.1 Umfassende Änderung
211.11.2 Vereinfachte Änderung

212. Bestimmung von Zielen und Zwecken der Sanierung

212.1 Bedeutung

212.2 Inhalt

212.3 Form der Bestimmung

212.3.1 Eigenständige Bestimmung
212.3.2 Verbindung mit anderen Planungen

212.4 Verfahren zur Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung

212.4.1 Beteiligung der Betroffenen und der Träger öffentlicher Belange
212.4.2 Abwägung
212.4.3 Beschluß

213. Städtebauliche Planung

213.1 Allgemeines

213.1.1 Erforderlichkeit, Bedeutung
213.1.2 Stufen und Formen der städtebaulichen Sanierungsplanung

213.2 Städtebauliche Gesamtkonzeption

213.3 Städtebaulicher Rahmenplan

213.3.1 Bedeutung, Wirkungen
213.3.2 Fortschreitende Planung
213.3.3 Planungsgebiet
213.3.4 Inhalt im allgemeinen, Bestandteile
213.3.5 Bestandsanalyse
213.3.6 Städtebauliches Konzept
213.3.6a Umweltplan
213.3.7 Verkehrsplan
213.3.8 Gestaltungsplan
213.3.9 Durchführungsplan
213.3.10 Form des Rahmenplans
213.3.11 Verfahren
213.3.12 Fortschreibung, Konkretisierung

213.4 Bebauungsplan

214. Kosten- und Finanzierungsübersicht

214.1 Erforderlichkeit

214.2 Bedeutung, Verhältnis zu anderen Planungen

214.2.1 Bedeutung der Kosten- und Finanzierungsübersicht
214.2.2 Abstimmung mit anderen Planungen der Gemeinde
214.2.3 Abstimmung mit Planungen und Maßnahmen anderer öffentlicher Aufgabenträger

214.3 Räumlicher Bezugsrahmen

214.4 Zeitlicher Bezugsrahmen

214.5 Einnahmen

214.5.1 Begriff
214.5.2 Einnahmengruppen
214.5.3 Zweckgebundene Einnahmen aus der Sanierung
214.5.4 Gesamtdeckung

214.6 Ausgaben

214.6.1 Begriff
214.6.2 Sanierungsbedingte Ausgaben
214.6.3 Gemeinde als Ausgabenträger
214.6.4 Ausgaben anderer öffentlicher Aufgabenträger
214.6.5 Ausgaben und Kosten der Eigentümer
214.6.6 Ausgabengruppen

214.7 Inhalt, Form

214.7.1 Bestandteil
214.7.2 Einnahmen- und Ausgabenplan
214.7.3 Abrechnung
214.7.4 Vermögensübersicht

214.8 Zeitpunkt für die Aufstellung und Fortschreibung

214.8.1 Aufstellung
214.8.2 Fortschreibung

214.9 Vorlage der Übersicht

214.10 Aufgabe der Bezirksregierung

214.10.1 Prüfung
214.10.2 Abstimmung mit anderen Aufgabenträgern
214.10.3 Unterstützung der Sanierungsmaßnahme

Dritter Abschnitt
Durchführung der Sanierung

215. Durchführung der Sanierung im allgemeinen

215.1 Durchführungsmaßnahmen

215.2 Erforderlichkeit

215.3 Gebietsbezug

215.4 Zeitraum der Durchführung

216. Ordnungsmaßnahmen

216.1 Bestandteile

216.2 Bodenordnung

216.2.1 Allgemeines
216.2.2 Bodenordnung im engeren Sinne
216.2.3 Vertragliche oder freiwillige Umlegung
216.2.4 Grunderwerb

216.3 Umzug von Bewohnern und Betrieben

216.4 Freilegung von Grundstücken

216.5 Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen

216.5.1 Allgemeines
216.5.2 Erschließungsanlagen im sanierungsrechtlichen Sinne
216.5.3 Ausgeschlossene Anlagen
216.5.4 Anlagenspaltung
216.5.5 Herstellung und Änderung

216.6 Sonstige Ordnungsmaßnahmen

216.6.1 Allgemeines
216.6.2 Änderung von öffentlichen Versorgungseinrichtungen

217. Baumaßnahmen

217.1 Einzelne Baumaßnahmen

217.2 Modernisierung und Instandsetzung

217.2.1 Sanierungsrechtliche Bedeutung der Begriffe
217.2.2 Gegenstände der Modernisierung und Instandsetzung
217.2.3 Instandsetzung
217.2.4 Modernisierung
217.2.5 Verbindung von Modernisierung und Instandsetzung, Stufen

217.3 Neubebauung und Ersatzbauten

217.3.1 Neubebauung
217.3.2 Ersatzbauten, Ersatzanlagen

217.4 Errichtung und Änderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen

217.4.1 Gemeinbedarfseinrichtungen
217.4.2 Folgeeinrichtungen
217.4.3 Sanierungsbedingtheit
217.4.4 Errichtung und Änderung

217.5 Verlagerung oder Änderung von Betrieben

217.5.1 Betriebe
217.5.2 Verlagerung von Betrieben
217.5.3 Änderung baulicher Anlagen von Betrieben

Vierter Abschnitt
Sanierungsrechtliche Ergänzungen des allgemeinen Städtebaurechts

218. Vorkaufsrecht in Sanierungsgebieten

218.1 Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

218.2 Anwendungsbereich des erweiterten Vorkaufsrechts

218.3 Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts

218.4 Ausübung zugunsten des Sanierungsträgers

219. Erleichterungen des Enteignungsverfahrens

219.1 Enteignung zugunsten des Sanierungsträgers

219.2 Nachweis der Voraussetzungen

219.3 Anwendungsbereich der Erleichterungen

Fuenfter Abschnitt
Genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge

220. Anwendungsbereich der §§ 144 und 145, Verhältnis zu anderen Vorschriften

220.1 Sachlicher Anwendungsbereich

220.2 Räumlicher Anwendungsbereich

220.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

220.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

221. Genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge

221.1 Zweck der §§ 144 und 145

221.1.1 Absicherung des Sanierungsverfahrens
221.1.2 Schutzfunktion
221.1.3 Kaufpreisprüfung

221.2 Genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 1

221.2.1 Durchführung von Vorhaben
221.2.2 Beseitigung baulicher Anlagen
221.2.3 Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken
221.2.4 Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen
221.2.5 Teilung eines Grundstücks
221.2.6 Vereinbarung von Nutzungsverhältnissen

221.3 Genehmigungspflichtige Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 2

221.3.1 Rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks, Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts
221.3.2 Bestellung belastender Grundstücksrechte
221.3.3 Schuldrechtliche Verpflichtung zu dinglichen Rechtsgeschäften

221.4 Freistellung vom Genehmigungsvorhalt

221.5 Allgemeine Genehmigung

221.5.1 Anwendungsbereich
221.5.2 Verfahren

222. Genehmigung nach § 145

222.1 Genehmigungsbehörde

222.2 Antrag

222.3 Entscheidungsfrist

222.4 Versagungsgründe

222.4.1 Allgemeines
222.4.2 Beeinträchtigung der Sanierung
222.4.3 Verzicht auf Entschädigung

222.5 Entscheidung, Nebenbestimmungen

222.6 Genehmigung durch Fristablauf

222.7 Eintragung im Grundbuch, Negativzeugnis

222.8 Wirkungen der Entscheidung

222.9 Verhältnis der Genehmigung nach § 145 zur Baugenehmigung

222.10 Durchführung von Vorhaben ohne Genehmigung

222.11 Übernahmeverlangen nach § 145 Abs. 5 und § 168

Sechster Abschnitt
Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften

223. Anwendungsbereich der §§ 153 bis 156, Zweck und Gegenstand der Vorschriften

223.1 Anwendungsbereich

223.2 Zweck, besondere bodenpolitische Konzeption

223.3 Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen

223.4 Maßgebende Bodenwerte

223.4.1 Sanierungsunbeeinflußter Wert
223.4.2 Anfangswert
223.4.3 Neuordnungswert
223.4.4 Endwert

223.5 Form der Bodenwertabschöpfung

224. Preisprüfung durch die Gemeinde

224.1 Gegenstand und Form der Preisprüfung

224.2 Versagung der Genehmigung

225. Erwerb von Grundstücken durch die Gemeinde, Veräußerung zum Neuordnungswert

225.1 Erwerb zum sanierungsunbeeinflußten Wert

225.2 Veräußerung der Grundstücke zum Neuordnungswert

226. Erhebung von Ausgleichsbeträgen

226.1 Verpflichtung der Gemeinde zur Erhebung des Ausgleichsbetrags

226.2 Zeitpunkt der Erhebung des Ausgleichsbetrags

226.3 Ausgleichsbetragspflichtiger

226.3.1 Eigentümer
226.3.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts
226.3.3 Gemeinde als Eigentümerin
226.3.4 Ausgleichsbetragspflichtiger bei öffentlicher Nutzung

226.4 Bemessung des Ausgleichsbetrags

226.4.1 Allgemeines
226.4.2 Ermittlung der Anfangs- und Endwerte

226.5 Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag

226.5.1 In anderen Verfahren berücksichtigte Vorteile oder Werterhöhungen
226.5.2 Wertsteigerungen nach Verkauf durch die Gemeinde
226.5.3 Zulässige Erhöhung des Bodenwerts durch eigene Aufwendungen
226.5.4 Kosten des Eigentümers für von ihm durchgeführte Ordnungsmaßnahmen
226.5.5 Kaufpreis über dem sanierungsunbeeinflußten Wert

226.6 Ablösung des Ausgleichsbetrags

226.6.1 Ermessen der Gemeinde
226.6.2 Ablösung durch Vereinbarung eines höheren Ausgleichsbetrags

226.7 Vorzeitige Festsetzung des Ausgleichsbetrags

226.8 Erhebung des Ausgleichsbetrags

226.8.1 Bescheid
226.8.2 Erörterung
226.8.3 Fälligkeit
226.8.4 Keine Sicherung als öffentliche Last

226.9 Umwandlung des Ausgleichsbetrags in ein Tilgungsdarlehen

226.9.1 Voraussetzungen im Regelfall
226.9.2 Herabsetzung der Tilgung und der Darlehenszinsen
226.9.3 Herabsetzung im öffentlichen Interesse
226.9.4 Herabsetzung zur Vermeidung unbilliger Härten
226.9.5 Herabsetzung auf Grund einer vom Eigentümer nicht zu vertretenden Unwirtschaftlichkeit der Grundstücksnutzung

226.10 Absehen von der Festsetzung und der Erhebung des Ausgleichsbetrags

226.10.1 Sogenannte Bagatellfälle
226.10.2 Absehen von der Erhebung des Ausgleichsbetrags im Einzelfall

227. Sanierungsumlegung

227.1 Modifizierungen der umlegungsrechtlichen Bestimmungen

227.2 Entfallen des Ausgleichsbetrags

227.3 Überleitung

228. Wertermittlung

228.1 Verantwortung der Gemeinde

228.2 Gutachterausschuß für Grundstückswerte

228.2.1 Allgemeines
228.2.2 Wirkung der Gutachten
228.2.3 Anrufung des Oberen Gutachterausschusses
228.2.4 Grundlagen der Wertermittlung

228.3 Ermittlung

228.3.1 Allgemeines
228.3.2 Vorarbeiten des Gutachterausschusses
228.3.3 Sanierungsunbeeinflußter Grundstückswert, Anfangswert
228.3.4 Neuordnungswert, Endwert
228.3.5 Wertermittlungsstichtag
228.3.6 Anwendung in besonderen Fällen

228.4 Information des Gutachterausschusses

Siebenter Abschnitt
Sanierungsträger und andere Beauftragte

229 Übertragung von Aufgaben der Gemeinde

229.1 Allgemeines

229.1.1 Zulässigkeit der Übertragung
229.1.2 Ermessen der Gemeinde
229.1.3 Verantwortung der Gemeinde

229.2 Aufgaben

229.2.1 Nicht übertragbare Aufgaben
229.2.2 Eingeschränkt übertragbare Aufgaben

229.3 Beauftragter

229.3.1 Sanierungsträger
229.3.2 Sonstiger Beauftragter

229.4 Beauftragung

229.5 Sanierungsträgervertrag

229.5.1 Form
229.5.2 Rechtsnatur
229.5.3 Inhalt
229.5.4 Kommunalaufsichtliche Genehmigung
229.5.5 Rechtswirkungen
229.5.6 Beendigung des Sanierungsträgervertrages
229.5.7 Abwicklung des Sanierungsträgervertrages

230. Bestätigter Sanierungsträger

230.1 Unternehmen

230.1.1 Bestätigungsfähige Unternehmen
230.1.2 Ausgeschlossene Unternehmen

230.2 Bestätigungsvoraussetzungen

230.2.1 Eignung im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit
230.2.2 Eignung im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse
230.2.3 Befähigung zur Übernahme von Aufgaben eines Sanierungsträgers
230.2.4 Zuverlässigkeit der zur Vertretung berufenen Personen und leitenden Angestellten
230.2.5 Jährliche Prüfung der Geschäftstätigkeit

230.3 Bestätigungsverfahren

230.3.1 Inhalt und Form des Antrags
230.3.2 Bestätigungsbehörden
230.3.3 Bestätigung

231. Treuhandvermögen

231.1 Entstehung des Treuhandvermögens

231.2 Rechtsstellung des Treuhandvermögens

231.3 Gegenstände des Treuhandvermögens

231.4 Sicherung des Treuhandvermögens

Achter Abschnitt
Abgaben- und steuerrechtliche Vorschriften

232. Abgaben- und Auslagenbefreiung

232.1 Befreiung nach Bundesrecht

232.1.1 Allgemeines

232.1.2 Beschränkung auf bundesgesetzliche Abgabentatbestände

232.1.3 Ausgeschlossene Abgaben

232.1.4 Von der Befreiung erfaßte Abgaben

232.2 Befreiung nach Landesrecht

233. Steuerrechtliche Vergünstigungen

233.1 Allgemeines

233.2 Hinweis auf steuerrechtliche Vorschriften

233.2.1 Grund- und Gewerbesteuer

233.2.2 Gesellschaftssteuer

233.2.3 Vermögensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer

233.2.4 Einkommensteuer

Neunter Abschnitt
Abschluß und Abwicklung der Sanierung

234. Abschluß und Abwicklung der Sanierung im allgemeinen

234.1 Formeller Abschluß der Sanierung

234.2 Abwicklung der Sanierung

235. Aufhebung der Sanierungssatzung

235.1 Voraussetzungen

235.1.1 Durchführung der Sanierung

235.1.2 Undurchführbarkeit der Sanierung

235.1.3 Aufgeben der Sanierungsabsicht

235.2 Pflicht zur Aufhebung

235.3 Form der Aufhebung

235.3.1 Aufhebungssatzung

235.3.2 Begründung

235.3.3 Anzeige

235.3.4 Bekanntmachung, Inkrafttreten, Benachrichtigungen

235.4 Rechtswirkungen der Aufhebung

235.4.1 Nicht mehr anwendbare Vorschriften

235.4.2 Weiter anzuwendende Vorschriften

235.5 Teilaufhebung der Sanierungssatzung

235.5.1 Voraussetzungen

235.5.2 Pflicht zur Teilaufhebung, Form, Rechtswirkungen

236. Abschlußerklärung für einzelne Grundstücke

236.1 Anwendungsbereich des § 163

236.1.1 Einzelne Grundstücke

236.1.2 Vorzeitige Entlassung

236.2 Voraussetzungen

236.2.1 Abschluß der Durchführung

236.2.2 Mögliche Durchführung zum späteren Zeitpunkt

236.3 Verpflichtung der Gemeinde, Ermessen

236.3.1 Fälle des § 163 Abs. 1

236.3.2 Fälle des § 163 Abs. 2

236.4 Form der Abschlußerklärung

236.5 Rechtswirkung der Abschlußerklärung (§ 163 Abs. 3)

237. Abwicklung der Sanierung

237.1 Abwicklung der Sanierung im allgemeinen

237.1.1 Gegenstand der Abwicklung

237.1.2 Beginn und Ende der Abwicklung

237.2 Löschen des Sanierungsvermerks

237.3 Berichtigung von Bauleitplänen

237.4 Löschen personenbezogener Daten

237.5.1 Veräußerungspflicht

237.5.2 Verpflichteter

237.5.3 Begünstigte Personengruppen

237.5.4 Veräußerung zum Neuordnungswert

237.5.5 Erfüllung der Veräußerungspflicht

237.6 Rückübertragung von Grundstücken

237.7 Erhebung von Ausgleichsbeträgen

237.9 Rechtliche Sicherung der Sanierungsergebnisse

237.10 Abrechnung der Gesamtmaßnahme

237.11 Dokumentation

Zweiter Teil
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen

238 (nicht besetzt)

Dritter Teil
Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote

Erster Abschnitt
Erhaltungssatzung

239. Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten

239.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich, Erhaltungsgebiet

239.1.2 Räumlicher Anwendungsbereich

239.1.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

239.1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

239.1.5 Ergänzende Vorschriften

239.2 Gebietsbezogene Erhaltungsgründe

239.2.1 Allgemeines, Zweistufigkeit des Verfahrens
239.2.2 Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt
293.2.3 Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
239.2.4 Städtebauliche Umstrukturierungen

239.3 Erforderlichkeit

239.4 Ermessen bei förmlicher Festlegung

239.5 Form der förmlichen Festlegung

239.6 Inhalt der Erhaltungssatzung

239.7 Begründung der Erhaltungssatzung

239.8 Verfahren zum Erlaß der Erhaltungssatzung

239.8.1 Aufstellungsbeschluß

239.8.2 Verfahren

239.8.3 Abwägung

239.9 Genehmigung oder Anzeige der Erhaltungssatzung

239.10 Inkrafttreten, Bekanntmachung

239.11 Unterrichtung von Behörden und Bedarfsträgern

239.11.1 Unterrichtung von Behörden

239.11.2 Unterrichtung von Bedarfsträgern

240. Genehmigung gemäß § 173

240.1 Genehmigungsvorbehalt

240.1.1 Genehmigungspflichtige Maßnahmen

240.1.2 Freigestellte Grundstücke

240.1.3 Ordnungswidrigkeit

240.2 Genehmigungsbehörde, Einvernehmen der Gemeinde

240.2.1 Genehmigungsbehörde

240.2.2 Einvernehmen der Gemeinde

240.3 Erörterung und Anhörung

240.4 Versagungsgründe

240.4.1 Versagungsgründe nach § 172 Abs. 3

240.4.2 Versagungsgründe nach § 172 Abs. 4

240.4.3 Versagungsgründe nach § 172 Abs. 5

240.5 Entscheidung über den Genehmigungsantrag

240.5.1 Anspruch auf Genehmigung

240.5.2 Versagung der Genehmigung

240.6 Übernahmeanspruch

241.1 Sicherungsmaßnahmen

241.2 Aufstellungsbeschluß

241.3 Antrag der Gemeinde

241.4 Unzulässigkeit der Zurückstellung

Zweiter Abschnitt
Städtebauliche Gebote

242. Anwendungsbereich der §§ 175 bis 179

242.1 Räumlicher Anwendungsbereich

242.1.1 Geltungsbereich von Bebauungsplänen

242.1.2 Im Zusammenhang bebaute Ortsteile

242.1.3 Außenbereich

242.1.4 Ausgenommene Grundstücke

242.2 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften und Verfahren

243. Baugebot und Anpassungsgebot

243.1 Gegenstand und Inhalt des Baugebots

243.1.1 Allgemeines

243.1.2 Gegenstand des Gebots

243.1.3 Baugebot

243.1.4 Anpassungsgebot

243.1.5 Beseitigungsgebot

243.2 Voraussetzungen

243.2.1 Lage des Grundstücks

243.2.2 Städtebauliche Erforderlichkeit

243.2.3 Objektive wirtschaftliche Zumutbarkeit

243.3 Adressat

243.3.1 Eigentümer

243.3.2 Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte

243.4 Anordnung

243.4.1 Zuständigkeit

243.4.2 Erörterung

243.4.3 Form

243.4.4 Bestimmtheit

243.4.5 Angemessene Frist

243.5 Durchsetzung des Bau- oder Anpassungsgebots

243.5.1 Vollstreckung

243.5.2 Enteignung

243.6 Übernahmeverlangen

244. Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot

244.1 Gegenstand und Inhalt des Gebots

244.1.1 Allgemeines

244.1.2 Gegenstand des Gebots

244.1.3 Instandsetzung

244.1.4 Modernisierung

244.2 Voraussetzungen

244.2.1 Bebauungsplan

244.2.2 Vorliegen von Mängeln im Falle der Instandsetzung

244.2.3 Vorliegen von Mißständen im Falle der Modernisierung

244.2.4 Städtebauliche Gründe

244.2.5 Möglichkeit der Modernisierung und Instandsetzung

244.2.6 Zumutbarkeit

244.3 Adressat

244.3.1 Eigentümer

244.3.2 Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte

244.4 Anordnung

244.4.1 Zuständigkeit

244.4.2 Erörterung und Beratung

244.4.3 Form

244.4.4 Bestimmtheit

244.5 Durchsetzung

244.6 Kostentragung durch den Eigentümer

244.6.1 Allgemeines

244.6.2 Kosten der Modernisierung und Instandsetzung

244.6.3 Nicht zu berücksichtigende Kosten

244.6.4 Modernisierungs- und instandsetzungsbedingte Bewirtschaftungskosten

244.6.5 Modernisierungs- oder instandsetzungsbedingte Kapitalkosten

244.6.6 Nachhaltig erzielbare Erträge

244.7 Kostenerstattungsbetrag

244.7.1 Mehrertragsberechnung

244.7.2 Pauschalierung

245. Pflanzgebot

245.1 Gegenstand und Inhalt des Gebots

245.2 Voraussetzungen

245.2.1 Bebauungsplan

245.2.2 Städtebauliche Gründe

245.3 Adressat

245.4 Anordnung und Durchsetzung

246. Abbruchgebot

246.1 Gegenstand und Inhalt des Gebots

246.2 Voraussetzungen

246.2.1 Lage des Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

246.2.2 Widerspruch zu den Festsetzungen des Bebauungsplans

246.2.3 Vorliegen von Mängeln oder Mißständen

246.2.4 Städtebauliche Gründe

246.2.5 Keine Zumutbarkeit

246.3 Adressat, Betroffene

246.3.1 Eigentümer

246.3.2 Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte

246.3.3 Dinglich Berechtigte

246.4 Anordnung

246.4.1 Zuständigkeit

246.4.2 Erörterung, Form der Anordnung

246.5 Durchsetzung des Abbruchgebots

246.5.1 Vollstreckung

246.5.2 Vollstreckungsschutz bei Wohn- und Geschäftsraum

Vierter Teil
Sozialplan und Härteausgleich

247. Sozialplan

247.1 Anwendungsbereich des § 180, Erforderlichkeit des Sozialplans

247.2 Zweck des Sozialplans, Verhältnis zu anderen Planungen und Verfahren

247.2.1 Zweck
247.2.2 Verhältnis zur Beteiligung von Bürgern oder Betroffenen
247.2.3 Verhältnis zur planerischen Abwägung
247.2.4 Verhältnis zu speziellen Erörterungspflichten
247.2.5 Rückwirkung der Sozialplanung auf städtebauliche Planungen und Maßnahmen

247.3 Rechtliche Bedeutung des Sozialplans

247.3.1 Grundlage für Entscheidungen
247.3.2 Keine Ansprüche Betroffener

247.4 Unmittelbar Betroffene

247.4.1 Nachteilige Auswirkungen auf die persönlichen Verhältnisse
247.4.2 Individuelle Betroffenheit
247.4.3 Unmittelbare Betroffenheit
247.4.4 Zeitpunkt der Betroffenheit

247.5 Sozialplanerisches Verfahren, Aufstellung und Fortschreibung des Sozialplans

247.5.1 Allgemeines
247.5.2 Feststellung der nachteiligen Auswirkungen
247.5.3 Erörterung mit den Betroffenen
247.5.4 Beratung und Hinweise der Gemeinde
247.5.5 Hilfsmaßnahmen der Gemeinde

247.6 Inhalt des Sozialplans

247.6.1 Inhalt im allgemeinen
247.6.2 Individualisierte Darstellung
247.6.3 Verallgemeinerte Darstellung

247.7 Übertragung auf andere

247.7.1 Entscheidung der Gemeinde
247.7.2 Anlaß und Voraussetzungen für eine Übertragung
247.7.3 Anderer
247.7.4 Übertragung
247.7.5 Übertragbare Aufgaben
247.7.6 Mitwirkung der Gemeinde nach Übertragung
247.7.7 Widerruf der Übertragung

248. Härteausgleich

248.1 Anwendungsbereich

248.2 Allgemeine materielle Voraussetzungen

248.2.1 Aufhebung von Miet- und Pachtverhältnissen
248.2.2 Wirtschaftlicher Nachteil
248.2.3 Nachteil in den persönlichen Lebensumständen
248.2.4 Besondere Härte
248.2.5 Billigkeit
248.2.6 Ausschluß von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen
248.2.7 Unmöglichkeit der Abwendung durch den Betroffenen

248.3 Einzelne Fälle des § 181 Abs. 1 Satz 1

248.3.1 Aufhebung eines Miet- oder Pachtverhältnisses
248.3.2 Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses
248.3.3 Unbenutzbarkeit der vermieteten oder verpachteten Räume
248.3.4 Vorübergehende anderweitige Unterbringung

248.4 Verfahren

248.4.1 Antrag
248.4.2 Entscheidung der Gemeinde
248.4.3 Rechtsweg

Fuenfter Teil
Aufhebung und Verlängerung schuldrechtlicher Gebrauchs- und Nutzungsverhältnisse

249. Allgemeines

249.2 Aufhebung, Verlängerung

249.3 Räumlicher Anwendungsbereich

249.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

249.4.1 Privatrechtliche Kündigung oder Aufhebung
249.4.2 Aufhebung nach anderen Vorschriften des öffentlichen Rechts

250. Aufhebung von schuldrechtlichen Gebrauchs- und Nutzungsverhältnissen

250.1 Gesetzliche Regelungen in §§ 182 bis 184

250.1.1 Fälle
' 250.1.2 Verhältnis von § 182 zu § 183

250.2 Voraussetzungen für die Aufhebung in den einzelnen Fällen

250.2.1 Aufhebung auf Antrag des Eigentümers bei bebauten oder unbebauten Grundstücken im Sanierungsfall (§ 182 Abs. 1 Alternative 1)
250.2.2 Aufhebung auf Antrag des Mieters oder Pächters bei Geschäftsräumen im Sanierungsfall (§ 182 Abs. 3)
250.2.3 Aufhebung von Amts wegen bei bebauten oder unbebauten Grundstücken im Sanierungsfall (§ 182 Abs. 1 Alternative 2)
250.2.4 Aufhebung bei bebauten oder unbebauten Grundstücken im Gebotsfall (§ 182 Abs. 1 Alternative 3)
250.2.5 Aufhebung auf Antrag des Eigentümers bei unbebauten Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 183)

250.3 Weitere Voraussetzungen

250.3.1 Bei Mietverhältnissen über Wohnraum
250.3.2 Bei Miet- oder Pachtverhältnissen über Geschäftsraum

250.4 Aufhebungsfristen

250.5 Adressat

250.6 Verfahren, Form der Aufhebung

250.6.1 Zuständigkeit
250.6.2 Erörterung mit den Betroffenen
250.6.3 Form und Inhalt

250.7 Durchsetzung

250.8 Entschädigung

251. Verlängerung von Miet- und Pachtverhältnissen

251.1 Gegenstand der Regelung

251.2 Voraussetzungen

251.2.1 Antrag
251.2.2 Sozialplan
251.2.3 Lage des Grundstücks

251.3 Adressaten, Verfahren, Durchsetzung, Rechtsbehelfe

Drittes Kapitel
Wertermittlung

401. Gutachterausschüsse und Obere Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (§§ 192, 198 BauGB, §§ 10 ff. DVBauGB)

401.1 Organisation, Zusammensetzung

401.2 Besetzung der Ausschüsse im Einzelfall

401.3 Handeln der Ausschüsse

402. Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB)

402.1 Zweck, Inhalt und Form (§ 21 DVBauGB)

402.2 Unterlagen, Daten, Auskünfte nach § 197 BauGB

402.3 Übermittlung an die Finanzämter (§ 195 Abs. 2 Satz 1 BauGB)

403 Auskunft aus der Kaufpreissammlung (§ 195 Abs. 3 BauGB)

403.1 Definition

403.2 Voraussetzungen

403.3 Berechtigtes Interesse (§ 195 Abs. 3 BauGB)

403.4 Anonymisierung (§ 26 DVBauGB)

403.5 Weitergabe von Daten für wissenschaftliche Zwecke

404.1 Grundsätze

404.2 Ermittlung des Sachverhalts

404.3 Verwendung von Stellungnahmen und Gutachten anderer Stellen und Personen

405. Bodenrichtwerte (196 BauGB, § 22 DVBauGB)

405.1 Definition

405.2 Turnus, Darstellung

405.3 Bekanntgabe, Auskunft

405.4 Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB

406. Übersichten über die Bodenrichtwerte für typische Orte (§ 22 Abs. 5 DVBauGB)

406.1 Inhalt

406.2 Turnus, Darstellung

406.3 Bekanntgabe

407. Sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten (§ 193 Abs. 3 BauGB, §§ 8 bis 12 WertV)

407.1 Definition

407.2 Turnus, Darstellung

407.3 Bekanntgabe, Auskunft

408. Grundstücksmarktberichte (§ 23 DVBauGB)

408.1 Zweck, Inhalt

408.2 Turnus, Darstellung

408.3 Bekanntgabe, Abgabe oder Auskunft

Anlage 12: Muster für Präambel und Ausfertigung des Flächennutzungsplans

Anlage 13: Muster für Präambel und Ausfertigung des Bebauungsplans (ohne örtliche Bauvorschriften)

Anlage 14: Muster für Präambel und Ausfertigung des Bebauungsplans (mit örtlichen Bauvorschriften)

Anlage 15: Muster für Verfahrensvermerke beim Flächennutzungsplan - Aufstellungsbeschluß

Anlage 16: Muster für Verfahrensvermerke beim Bebauungsplan - Aufstellungsbeschluß

Anlage 17: Verzeichnis der Träger öffentlicher Belange

Anlage 18: Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplans (F-Plan)

Anlage 19