1. Anwendungsbereich
2. Baugesetzbuch
2.1 Gesetz über das Baugesetzbuch
2.2 Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften
2.3 Überleitungsvorschriften
2.4 Inkrafttreten
3. Rechtsvorschriften des Bundes zur Anwendung des BauGB
3.1 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
3.1.1 BauNVO 1962
3.1.2 BauNVO 1968
3.1.3 BauNVO 1977
3.1.4 Umstellung vorhandener Pläne auf die BauNVO 1977
3.2 Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV)
3.2.1 PlanzV 1965
3.2.2 PlanzV 1981
3.3 Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV)
3.4 Sonstige für die Anwendung des BauGB bedeutsame Rechtsvorschriften des Bundes
4. Rechtsvorschriften des Landes zur Anwendung des BauGB
4.1 Verordnungen zur Durchführung des BauGB
4.2 Niedersächsische Gemeindeordnung
4.3 Gesetzliche Vorschriften über das Außerkrafttreten von Flächennutzungsplänen bei der Neugliederung von Gemeinden
4.4 Verwaltungsverfahrensgesetz
4.5 NBauO
4.6 Sonstige für die Anwendung des BauGB erhebliche Rechtsvorschriften des Landes
5. Andere Verwaltungsvorschriften, Empfehlungen und Hinweise zum BauGB
5.1 Andere Verwaltungsvorschriften
5.2 Empfehlungen, Hinweise
5.3 Fachliche Weisungen
6. Städtebauförderungsrecht
6.1 Weitergeltende Vorschriften des StBauFG
6.2 Städtebauförderungsrichtlinien
7. Unterrichtung des Sozialministers
Sechster Abschnitt
Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen
25 Aufstellungsbeschluß (§ 2 Abs. 1 Satz 2)
25.1 Erforderlichkeit
25.2 Bekanntmachung
25.3 Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde
25.4 Fehlerhafter Aufstellungsbeschluß
26. Ausarbeitung von Bauleitplänen
26.1 Befugnis zur Übertragung
26.2 Von der Übertragung ausgeschlossene Aufgaben
27. Beteiligung der Bürger (§ 3)
27.1 Allgemeines
27.1.1 Formen der Bürgerbeteiligung
27.1.2 Beteiligte Bürger
27.2 Frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1)
27.2.1 Zeitpunkt
27.2.2 Inhalt
27.2.3 Art
27.2.4 Verfahren
27.2.5 Absehen von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
27.3 Förmliches Auslegungsverfahren (§ 3 Abs. 2)
27.3.1 Entscheidung über die Auslegung
27.3.2 Gegenstand der Auslegung
27.3.3 Ort der Auslegung
27.3.4 Auslegungszeit
27.3.5 Dauer der Auslegung
27.3.6 Bekanntmachung
27.3.7 Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange
27.3.8 Beteiligung des Stadtbezirksrates
27.4 Abweichende Regelungen nach dem BauGB-MaßnahmenG
28. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4)
28.1 Träger öffentlicher Belange
28.1.1 Behörden im funktionalen Sinne
28.1.2 Öffentliche Belange
28.1.3 Träger von öffentlichen Belangen
28.1.4 Betroffene Träger öffentlicher Belange
28.1.5 Aufzählung von Trägern öffentlicher Belange
28.1.6 Beteiligung von benachbarten Gemeinden
28.2 Beteiligungsverfahren
28.2.1 Beteiligungspflicht
28.2.2 Stufen der Beteiligung, Unterlagen
28.2.3 Beteiligung einer Behörde in mehrfacher Hinsicht
28.2.4 Frist für Stellungnahme
28.2.5 Verbindung des Verfahrens mit der Bürgerbeteiligung
28.3 Stellungnahme
28.3.1 Inhalt
28.3.2 Form
28.4 Wirkung des Beteiligungsverfahrens
28.4.1 Ausbleiben der Stellungnahme
28.4.2 Bindung der Gemeinde
28.5 Abweichende Regelungen nach dem BauGB-MaßnahmenG
29.1 Beteiligung von Mitgliedsgemeinden
29.2 Beteiligung von Stadtbezirken
29.3 Beteiligung der Ortschaften
30 Behandlung der Bedenken und Anregungen (§ 3 Abs. 2)
30.1 Prüfung
30.2 Mitteilung des Prüfungsergebnisses
30.3 Änderung des Planentwurfs
31 Änderung des Planentwurfs (§ 3 Abs. 3)
31.1 Erneutes Auslegungsverfahren (§ 3 Abs. 3 Satz 1)
31.2 Eingeschränkte Beteiligung (§ 3 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 und Satz 2)
31.2.1 Voraussetzungen
31.2.2 Zuständigkeit für die Entscheidung
31.2.3 Beteiligte
31.2.4 Frist
31.3 Von Nr. 31.1 abweichende Regelung nach dem BauGB-MaßnahmenG
32. Feststellungsbeschluß, Satzungsbeschluß
32.1 Abschließende Beschlüsse
32.2 Zeitpunkt für die Beschlußfassung
32.3 Zuständigkeit
32.4 Verfahrensvorschriften
33. Beratung der Gemeinden durch die Aufsichtsbehörde
34. Genehmigung von Bauleitplänen (§§ 6, 11, 216)
34.1 Genehmigungsvorbehalt, Anwendungsbereich
34.2 Aufsichtsbehörde
34.3 Vorlage des Bauleitplans zur Genehmigung
34.4 Genehmigungsantrag, Unterlagen
34.4.1 Genehmigungsantrag
34.4.2 Unterlagen
34.4.3 Wirksamkeit des Genehmigungsantrages
34.5 Dauer des Genehmigungsverfahrens (§ 6 Abs. 4, § 11 Abs. 2)
34.5.1 Verfahrensfrist
34.5.2 Beginn der Frist
34.5.3 Fristverlängerung
34.6 Genehmigungsfiktion
34.7 Rücknahme des Antrages auf Genehmigung
34.8 Art und Gegenstand der Prüfung
34.8.1 Prüfungsmaßstab
34.8.2 Formellrechtliche Prüfung
34.8.3 Materiellrechtliche Prüfung
34.8.4 Einhaltung von Pflichten zur Kennzeichnung, nachrichtlichen Übernahme und Aufnahme von Vermerken
34.8.5 Prüfungsverfahren
34.9 Inhalt der Entscheidung der Aufsichtsbehörde
34.9.1 Genehmigung
34.9.2 Versagung der Genehmigung
34.9.3 Genehmigung unter Auflagen
34.9.4 Genehmigung mit Maßgaben
34.9.5 Vorweggenehmigung räumlicher oder sachlicher Teile
34.9.6 Herausnahme von räumlichen oder sachlichen Teilen aus dem Flächennutzungsplan
34.9.7 Teilgenehmigung
34.10 Form der Entscheidung der Aufsichtsbehörde
34.10.1 Verwaltungsakt
34.10.2 Inhalt der Genehmigung
34.10.3 Anhörung der Gemeinde
34.10.4 Begründung
34.10.5 Rechtsbehelfsbelehrung
34.11 Rechtswirkung der Genehmigung
34.12 Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung
34.13 Nr. 34.1 ergänzende Regelung des BauGB-MaßnahmenG
35 Anzeige von Bebauungsplänen (§ 11 Abs. 1 und 3)
35.1 Anzeigevorbehalt
35.2 Aufsichtsbehörde
35.2.1 Landkreis
35.2.2 Bezirksregierung
35.2.3 Fachaufsicht
35.3 Anzeigeverfahren
35.4 Anzeige, Unterlagen
35.4.1 Anzeige
35.4.2 Unterlagen
35.4.3 Wirksamkeit der Anzeige
35.5 Dauer der Prüfung
35.5.1 Prüfungsfrist
35.5.2 Beginn der Frist
35.6 Rücknahme der Anzeige
35.7 Art und Gegenstand der Prüfung
35.8 Entscheidung der Aufsichtsbehörde
35.8.1 Fehlerfreie Bebauungspläne
35.8.2 Geltendmachung von Rechtsverletzungen bei fehlerhaften Bebauungsplänen
35.8.3 Geltendmachung von Rechtsverletzungen mit Maßgaben
35.8.4 Geltendmachung der Verletzung von Formvorschriften
35.8.5 Geltendmachung von Rechtsverletzungen für Teile des Bebauungsplans
35.8.6 Form der Geltendmachung von Rechtsverletzungen
35.8.7 Rückgabe der Planunterlage
35.9 Anzeige von Bebauungsplänen bei gleichzeitiger Aufstellung, Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans
35.10 Verletzung von Vorschriften über die Anzeige
35.11 Von Nr. 35.5.1 abweichende Regelung nach dem BauGB-MaßnahmenG
36. Ausfertigung von Bauleitplänen
36.1 Grundsatz
36.2 Zuständigkeit
36.3 Form
37.1 Bekanntmachung des Flächennutzungsplans (§ 6 Abs. 5)
37.1.1 Rechtspflicht zur Bekanntmachung
37.1.2 Inhalt
37.1.3 Art und Form der Bekanntmachung
37.1.4 Zuständigkeit
37.1.5 Rechtswirkung
37.2 Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans
37.2.1 Beschluß
37.2.2 Neufassung
37.2.3 Verfahren
37.2.4 Wirkung
37.3 Bekanntmachung des Bebauungsplans (§ 12)
37.3.1 Rechtspflicht
37.3.2 Inhalt
37.3.3 Art und Form der Bekanntmachung
37.3.4 Zuständigkeit
37.3.5 Rechtswirkung
38 Übersendung von Planabschriften
38.1 Übersendungspflicht
38.2 Abschriften
Siebenter Abschnitt
Änderung, Ergänzung und Aufhebung der Bauleitpläne
39 Änderung und Ergänzung der Bauleitpläne
39.1 Allgemeines
39.1.1 Änderung
39.1.2 Ergänzung
39.1.3 Planunterlage
39.1.4 Nummerierung
39.1.5 Prüfungen
39.2 Vereinfachte Änderungen oder Ergänzungen des Flächennutzungsplans (§ 13 Abs. 2)
39.2.1 Materielle Voraussetzungen
39.2.2 Erforderlichkeit
39.2.3 Nicht erforderliche Verfahren
39.2.4 Beteiligungsverfahren
39.2.5 Genehmigung, Bekanntmachung
39.3 Vereinfachte Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans (§ 13 Abs. 1)
19.3.1 Materielle Voraussetzungen
39.3.2 Nicht erforderliche Verfahren
39.3.3 Beteiligungsverfahren
39.3.4 Genehmigung, Anzeige, Bekanntmachung
39.4 Von Nr. 39.3.1 abweichende Regelung nach dem BauGB-MaßnahmenG
40. Aufhebung und Außerkrafttreten der Bauleitpläne
40.1 Aufhebungsverfahren
40.2 Aufhebung durch neuen Bauleitplan
40.3 Außerkrafttreten wegen Fortfalls der Planungsgrundlage
40.4 Außerkrafttreten wegen Funktionslosigkeit
40.5 Verfahrensvermerk
Achter Abschnitt
Planunterlagen, Urkunden
41. Planunterlagen für Bauleitpläne
41.1 Planunterlagen für Flächennutzungspläne
41.1.1 Einheitlicher Maßstab
41.1.2 Verschiedene Maßstäbe
41.1.3 Angaben zum Stand der Planunterlage
41.2 Planunterlagen für Bebauungspläne
41.2.1 Grundlagen
41.2.2 Genauigkeit und Vollständigkeit im allgemeinen
41.2.3 Genauigkeit und Vollständigkeit bei Bebauungsplänen ohne Auswirkungen auf die geometrische Form der Grundstücke
41.2.4 Genauigkeit und Vollständigkeit bei Bebauungsplänen mit Auswirkungen auf die geometrische Form der Grundstücke
41.2.5 Zweck des Bebauungsplans
41.2.6 Vervielfältigungen
41.2.7 Angaben zum Stand der Planunterlage
41.3 Vermessungs- und katastertechnische Bescheinigungen auf Bebauungsplänen
41.3.1 Wortlaut der Bescheinigungen
41.3.2 Bildung neuer Grenzen
42. Planzeichen, Text, Verfahrensvermerke, sonstige Angaben
42.1 Planzeichen
42.2 Textliche Darstellungen oder Festsetzungen
42.3 Zusammenfassung von zeichnerischer und textlicher Darstellung und Festsetzung
42.4 Präambel, Verfahrensvermerke, sonstige Angaben
43. Urschriften, Abschriften, Urkunden
43.1 Urschriften, Abschriften
43.1.1 Urschrift
43.1.2 Beglaubigte Abschriften
43.2 Urkunden
43.2.1 Allgemeines
43.2.2 Einzelurkunden
43.2.3 Gesamturkunden
43.3 Verwahrung, Sicherung
Zweites Kapitel
Besonderes Städtebaurecht
Erster Teil
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
201. Anwendungsbereich des Sanierungsrechts, Verhältnis zu anderen Vorschriften
201.1 Sanierungsrecht
201.2 Verhältnis zum allgemeinen Städtebaurecht
201.2.1 Grundsatz
201.2.2 Bei Anwendung von § 144 ausgeschlossene Vorschriften
201.2.3 Bei Anwendung der §§ 152 bis 156 ausgeschlossene Vorschriften
201.2.4 Ergänzungen des allgemeinen Städtebaurechts
201.3 Anwendungsbereich
201.3.1 Sachlicher Anwendungsbereich
201.3.2 Räumlicher Anwendungsbereich
201.3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich
202. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
202.1 Allgemeines
202.2 Städtebauliche Gesamtmaßnahme, Einzelmaßnahmen
202.2.1 Merkmale der Gesamtmaßnahme
202.2.2 Einzelmaßnahmen
202.2.3 Gruppen von Einzelmaßnahmen
202.3 Städtebauliche Mißstände
202.3.1 Allgemeines
202.3.2 Substanzschwächen
202.3.3 Funktionsschwächen
202.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
202.5 Behebung von städtebaulichen Mißständen
202.5.1 Wesentliche Verbesserung des Gebiets
202.5.2 Wesentliche Umgestaltung des Gebiets
202.5.3 Behebung, Minderung
202.5.4 Maßnahmen zur Behebung
202.6 Erforderlichkeit von Sanierungsmaßnahmen
202.7 Öffentliches Interesse
202.8 Einheitliche Vorbereitung
202.9 Dauer der Sanierung, Gebot der zügigen Durchführung
202.9.1 Beginn und Ende der Sanierung
202.9.2 Zulässige Dauer der Sanierung
202.9.3 Gebot der zügigen Durchführung
202.10 Sanierungsgebiet
202.10.1 Gebietsbezug von Sanierungsmaßnahmen
202.10.2 Abgrenzung des Sanierungsgebiets
202.10.3 Größe des Sanierungsgebiets
202.10.4 Erschließungsanlagen
202.11 Ersatz- und Ergänzungsgebiete
202.11.1 Zweck
202.11.2 Voraussetzungen
202.11.3 Größe
202.11.4 Förmliche Festlegung
202.11.5 Rechtswirkungen
203. Verfahrensarten der Sanierung
203.1 Allgemeines
203.2 Sanierung im umfassenden Verfahren
203.3 Sanierung im vereinfachten Verfahren
203.4 Bestimmung der Verfahrensart
203.5 Beurteilungsmaßstab für die Wahl des umfassenden oder des vereinfachten Verfahrens
203.6 Maßstab für den Ausschluß von § 144 Abs. 1, § 144 Abs. 2 oder von § 144 insgesamt
203.7 Wechsel vom umfassenden zum vereinfachten Verfahren
203.8 Wechsel vom vereinfachten zum umfassenden Verfahren
203.9 Wechsel von Verfahrensarten innerhalb des vereinfachten Verfahrens
203.10 Überleitung für bereits laufende vereinfachte Sanierungsverfahren
204. Aufgaben der Gemeinde
204.1 Allgemeines
204.1.1 Verzicht auf generelle Aufgabenzuweisung im BauGB
204.1.2 Eigener Wirkungskreis
204.1.3 Gesteigerte Verantwortung der Gemeinde
204.1.4 Zuständigkeit bei Samtgemeinden
204.2 Sanierungsrechtlich begründete Aufgaben der Gemeinde
204.3 Aufgaben und Befugnisse der Gemeinde im übrigen
204.4 Übernahme von Baumaßnahmen vom Eigentümer
204.5 Übertragung von Ordnungsmaßnahmen auf den Eigentümer
205. Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes
205.1 Allgemeine Aufgaben und Zuständigkeiten
205.2 Sanierungsrechtliche Aufgaben und Zuständigkeiten
205.3 Förderungsrechtliche Zuständigkeiten
206. Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
206.1 Allgemeines
206.2 Betroffene
206.3 Information, Anhörung, Erörterung
206.4 Mitwirkung der Betroffenen
206.5 Auskunftspflicht
206.6 Datenschutz
206.6.1 Geschützte Daten
206.6.2 Verpflichtung von Beauftragten
207. Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger
207.1 Allgemeines
207.2 Träger öffentlicher Belange, öffentliche Aufgabenträger, Bedarfsträger
207.3 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
207.4 Unterstützungspflicht
207.5 Abstimmung bei Planungen und Maßnahmen
207.6 Durchführungsmaßnahmen auf Grundstücken öffentlicher Aufgabenträger
207.6.1 Zustimmungsvorbehalt des Bedarfsträgers
207.6.2 Öffentlich zweckgebundene Grundstücke
207.6.3 Interessenabwägung bei Zustimmungen des Bedarfsträgers
208. Abwägung bei Sanierungsmaßnahmen
208.1 Sanierungsrechtliches Abwägungsgebot
208.1.1 Inhalt
208.1.2 Verhältnis zu anderen Abwägungsgeboten
208.2 Gegenstand der sanierungsrechtlichen Abwägung
208.2.1 Vorbereitungsmaßnahmen
208.2.2 Durchführungsmaßnahmen
208.3 Abwägungsvorgang, Abwägungsergebnis
208.3.1 Abwägungsvorgang und Abwägungsergebnis
208.3.2 Abwägungsergebnis
208.4 Allgemeine Ziele für die Abwägung
208.5 Abwägungsmaterial
208.6 Mängel der Abwägung
Zweiter Abschnitt
Vorbereitung der Sanierung
209. Vorbereitung im allgemeinen
209.1 Maßnahmen der Vorbereitung
209.1.1 Vorbereitungsmaßnahmen im eigentlichen Sinne
209.1.2 Fiktive Vorbereitungsmaßnahmen
209.2 Beginn und Ende der Vorbereitung
209.2.1 Beginn der Vorbereitung
209.2.2 Dauer der Vorbereitung
210. Vorbereitende Untersuchungen
210.1 Erforderlichkeit
210.1.1 Grundsatz
210.1.2 Absehen von vorbereitenden Untersuchungen
210.2 Aufgabe und Inhalt der vorbereitenden Untersuchungen
210.2.1 Feststellung der Notwendigkeit der Sanierung
210.2.2 Bestandsaufnahme und Bewertung der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge
210.2.3 Festlegung der anzustrebenden allgemeinen Ziele der Sanierung
210.2.4 Begründung der Durchführbarkeit im allgemeinen
210.2.5 Ermittlung nachteiliger Auswirkungen
210.3 Ausgeschlossene Planungen und Untersuchungen
210.4 Untersuchungsbereich
210.5 Verfahren
210.5.1 Einleitungsbeschluß
210.5.2 Bekanntmachung
210.5.3 Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen
210.5.4 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Betroffenen
210.6 Beendigung der vorbereitenden Untersuchungen
210.6.1 Abschluß, Bericht
210.6.2 Abbruch der vorbereitenden Untersuchungen
210.7 Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen in Stufen
211. Sanierungssatzung
211.1 Erforderlichkeit, Bedeutung
211.1.1 Zweck der Sanierungssatzung
211.1.2 Wirkungen
211.2 Voraussetzungen
211.2.1 Verfahrensrechtliche Voraussetzung
211.2.2 Materiellrechtliche Voraussetzungen
211.3 Form und Inhalt der Sanierungssatzung
211.3.1 Notwendiger Inhalt
211.3.2 Abgrenzung des Sanierungsgebiets
211.3.3 Begründung, Bericht
211.3.4 Beschlußfassung
211.4 Anzeige der Sanierungssatzung
211.4.1 Anzeigevorbehalt, Sonderaufsicht
211.4.2 Aufsichtsbehörde
211.4.3 Anzeigeverfahren
211.4.4 Form der Anzeige, erforderliche Unterlagen
211.4.5 Wirksamkeit der Anzeige, Rücknahme
211.5 Dauer der Prüfung
211.5.1 Prüfungsfrist
211.5.2 Beginn der Frist
211.6 Prüfung der Sanierungssatzung
211.6.1 Prüfungsmaßstab
211.6.2 Prüfungsverfahren
211.7 Entscheidung der Aufsichtsbehörde
211.7.1 Bei fehlerfreien Sanierungssatzungen
211.7.2 Geltendmachung von Rechtsverletzungen bei fehlerhaften Sanierungssatzungen
211.7.3 Geltendmachung von Rechtsverletzungen mit Nebenbestimmungen
211.7.4 Geltendmachung von Rechtsverletzungen mit Maßgaben
211.7.5 Geltendmachung von Rechtsverletzungen für Teile der Sanierungssatzung
211.7.6 Form der Geltendmachung von Rechtsverletzungen
211.8 Bekanntmachung, Wirksamwerden
211.8.1 Bekanntmachung
211.8.2 Wirksamwerden
211.9 Benachrichtigungen, Mitteilungen
211.9.1 Mitteilung an das Grundbuchamt
211.9.2 Benachrichtigung sonstiger Stellen
211.10 Wirksamkeitsvoraussetzungen
211.11 Änderung der Sanierungssatzung
211.11.1 Umfassende Änderung
211.11.2 Vereinfachte Änderung
212. Bestimmung von Zielen und Zwecken der Sanierung
212.1 Bedeutung
212.2 Inhalt
212.3 Form der Bestimmung
212.3.1 Eigenständige Bestimmung
212.3.2 Verbindung mit anderen Planungen
212.4 Verfahren zur Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung
212.4.1 Beteiligung der Betroffenen und der Träger öffentlicher Belange
212.4.2 Abwägung
212.4.3 Beschluß
213. Städtebauliche Planung
213.1 Allgemeines
213.1.1 Erforderlichkeit, Bedeutung
213.1.2 Stufen und Formen der städtebaulichen Sanierungsplanung
213.2 Städtebauliche Gesamtkonzeption
213.3 Städtebaulicher Rahmenplan
213.3.1 Bedeutung, Wirkungen
213.3.2 Fortschreitende Planung
213.3.3 Planungsgebiet
213.3.4 Inhalt im allgemeinen, Bestandteile
213.3.5 Bestandsanalyse
213.3.6 Städtebauliches Konzept
213.3.6a Umweltplan
213.3.7 Verkehrsplan
213.3.8 Gestaltungsplan
213.3.9 Durchführungsplan
213.3.10 Form des Rahmenplans
213.3.11 Verfahren
213.3.12 Fortschreibung, Konkretisierung
213.4 Bebauungsplan
214. Kosten- und Finanzierungsübersicht
214.1 Erforderlichkeit
214.2 Bedeutung, Verhältnis zu anderen Planungen
214.2.1 Bedeutung der Kosten- und Finanzierungsübersicht
214.2.2 Abstimmung mit anderen Planungen der Gemeinde
214.2.3 Abstimmung mit Planungen und Maßnahmen anderer öffentlicher Aufgabenträger
214.3 Räumlicher Bezugsrahmen
214.4 Zeitlicher Bezugsrahmen
214.5 Einnahmen
214.5.1 Begriff
214.5.2 Einnahmengruppen
214.5.3 Zweckgebundene Einnahmen aus der Sanierung
214.5.4 Gesamtdeckung
214.6 Ausgaben
214.6.1 Begriff
214.6.2 Sanierungsbedingte Ausgaben
214.6.3 Gemeinde als Ausgabenträger
214.6.4 Ausgaben anderer öffentlicher Aufgabenträger
214.6.5 Ausgaben und Kosten der Eigentümer
214.6.6 Ausgabengruppen
214.7 Inhalt, Form
214.7.1 Bestandteil
214.7.2 Einnahmen- und Ausgabenplan
214.7.3 Abrechnung
214.7.4 Vermögensübersicht
214.8 Zeitpunkt für die Aufstellung und Fortschreibung
214.8.1 Aufstellung
214.8.2 Fortschreibung
214.9 Vorlage der Übersicht
214.10 Aufgabe der Bezirksregierung
214.10.1 Prüfung
214.10.2 Abstimmung mit anderen Aufgabenträgern
214.10.3 Unterstützung der Sanierungsmaßnahme
Dritter Abschnitt
Durchführung der Sanierung
215. Durchführung der Sanierung im allgemeinen
215.1 Durchführungsmaßnahmen
215.2 Erforderlichkeit
215.3 Gebietsbezug
215.4 Zeitraum der Durchführung
216. Ordnungsmaßnahmen
216.1 Bestandteile
216.2 Bodenordnung
216.2.1 Allgemeines
216.2.2 Bodenordnung im engeren Sinne
216.2.3 Vertragliche oder freiwillige Umlegung
216.2.4 Grunderwerb
216.3 Umzug von Bewohnern und Betrieben
216.4 Freilegung von Grundstücken
216.5 Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen
216.5.1 Allgemeines
216.5.2 Erschließungsanlagen im sanierungsrechtlichen Sinne
216.5.3 Ausgeschlossene Anlagen
216.5.4 Anlagenspaltung
216.5.5 Herstellung und Änderung
216.6 Sonstige Ordnungsmaßnahmen
216.6.1 Allgemeines
216.6.2 Änderung von öffentlichen Versorgungseinrichtungen
217. Baumaßnahmen
217.1 Einzelne Baumaßnahmen
217.2 Modernisierung und Instandsetzung
217.2.1 Sanierungsrechtliche Bedeutung der Begriffe
217.2.2 Gegenstände der Modernisierung und Instandsetzung
217.2.3 Instandsetzung
217.2.4 Modernisierung
217.2.5 Verbindung von Modernisierung und Instandsetzung, Stufen
217.3 Neubebauung und Ersatzbauten
217.3.1 Neubebauung
217.3.2 Ersatzbauten, Ersatzanlagen
217.4 Errichtung und Änderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
217.4.1 Gemeinbedarfseinrichtungen
217.4.2 Folgeeinrichtungen
217.4.3 Sanierungsbedingtheit
217.4.4 Errichtung und Änderung
217.5 Verlagerung oder Änderung von Betrieben
217.5.1 Betriebe
217.5.2 Verlagerung von Betrieben
217.5.3 Änderung baulicher Anlagen von Betrieben
Vierter Abschnitt
Sanierungsrechtliche Ergänzungen des allgemeinen Städtebaurechts
218. Vorkaufsrecht in Sanierungsgebieten
218.1 Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
218.2 Anwendungsbereich des erweiterten Vorkaufsrechts
218.3 Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts
218.4 Ausübung zugunsten des Sanierungsträgers
219. Erleichterungen des Enteignungsverfahrens
219.1 Enteignung zugunsten des Sanierungsträgers
219.2 Nachweis der Voraussetzungen
219.3 Anwendungsbereich der Erleichterungen
Fuenfter Abschnitt
Genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge
220. Anwendungsbereich der §§ 144 und 145, Verhältnis zu anderen Vorschriften
220.1 Sachlicher Anwendungsbereich
220.2 Räumlicher Anwendungsbereich
220.3 Zeitlicher Anwendungsbereich
220.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften
221. Genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge
221.1 Zweck der §§ 144 und 145
221.1.1 Absicherung des Sanierungsverfahrens
221.1.2 Schutzfunktion
221.1.3 Kaufpreisprüfung
221.2 Genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 1
221.2.1 Durchführung von Vorhaben
221.2.2 Beseitigung baulicher Anlagen
221.2.3 Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken
221.2.4 Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen
221.2.5 Teilung eines Grundstücks
221.2.6 Vereinbarung von Nutzungsverhältnissen
221.3 Genehmigungspflichtige Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 2
221.3.1 Rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks, Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts
221.3.2 Bestellung belastender Grundstücksrechte
221.3.3 Schuldrechtliche Verpflichtung zu dinglichen Rechtsgeschäften
221.4 Freistellung vom Genehmigungsvorhalt
221.5 Allgemeine Genehmigung
221.5.1 Anwendungsbereich
221.5.2 Verfahren
222. Genehmigung nach § 145
222.1 Genehmigungsbehörde
222.2 Antrag
222.3 Entscheidungsfrist
222.4 Versagungsgründe
222.4.1 Allgemeines
222.4.2 Beeinträchtigung der Sanierung
222.4.3 Verzicht auf Entschädigung
222.5 Entscheidung, Nebenbestimmungen
222.6 Genehmigung durch Fristablauf
222.7 Eintragung im Grundbuch, Negativzeugnis
222.8 Wirkungen der Entscheidung
222.9 Verhältnis der Genehmigung nach § 145 zur Baugenehmigung
222.10 Durchführung von Vorhaben ohne Genehmigung
222.11 Übernahmeverlangen nach § 145 Abs. 5 und § 168
Sechster Abschnitt
Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
223. Anwendungsbereich der §§ 153 bis 156, Zweck und Gegenstand der Vorschriften
223.1 Anwendungsbereich
223.2 Zweck, besondere bodenpolitische Konzeption
223.3 Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen
223.4 Maßgebende Bodenwerte
223.4.1 Sanierungsunbeeinflußter Wert
223.4.2 Anfangswert
223.4.3 Neuordnungswert
223.4.4 Endwert
223.5 Form der Bodenwertabschöpfung
224. Preisprüfung durch die Gemeinde
224.1 Gegenstand und Form der Preisprüfung
224.2 Versagung der Genehmigung
225. Erwerb von Grundstücken durch die Gemeinde, Veräußerung zum Neuordnungswert
225.1 Erwerb zum sanierungsunbeeinflußten Wert
225.2 Veräußerung der Grundstücke zum Neuordnungswert
226. Erhebung von Ausgleichsbeträgen
226.1 Verpflichtung der Gemeinde zur Erhebung des Ausgleichsbetrags
226.2 Zeitpunkt der Erhebung des Ausgleichsbetrags
226.3 Ausgleichsbetragspflichtiger
226.3.1 Eigentümer
226.3.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts
226.3.3 Gemeinde als Eigentümerin
226.3.4 Ausgleichsbetragspflichtiger bei öffentlicher Nutzung
226.4 Bemessung des Ausgleichsbetrags
226.4.1 Allgemeines
226.4.2 Ermittlung der Anfangs- und Endwerte
226.5 Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag
226.5.1 In anderen Verfahren berücksichtigte Vorteile oder Werterhöhungen
226.5.2 Wertsteigerungen nach Verkauf durch die Gemeinde
226.5.3 Zulässige Erhöhung des Bodenwerts durch eigene Aufwendungen
226.5.4 Kosten des Eigentümers für von ihm durchgeführte Ordnungsmaßnahmen
226.5.5 Kaufpreis über dem sanierungsunbeeinflußten Wert
226.6 Ablösung des Ausgleichsbetrags
226.6.1 Ermessen der Gemeinde
226.6.2 Ablösung durch Vereinbarung eines höheren Ausgleichsbetrags
226.7 Vorzeitige Festsetzung des Ausgleichsbetrags
226.8 Erhebung des Ausgleichsbetrags
226.8.1 Bescheid
226.8.2 Erörterung
226.8.3 Fälligkeit
226.8.4 Keine Sicherung als öffentliche Last
226.9 Umwandlung des Ausgleichsbetrags in ein Tilgungsdarlehen
226.9.1 Voraussetzungen im Regelfall
226.9.2 Herabsetzung der Tilgung und der Darlehenszinsen
226.9.3 Herabsetzung im öffentlichen Interesse
226.9.4 Herabsetzung zur Vermeidung unbilliger Härten
226.9.5 Herabsetzung auf Grund einer vom Eigentümer nicht zu vertretenden Unwirtschaftlichkeit der Grundstücksnutzung
226.10 Absehen von der Festsetzung und der Erhebung des Ausgleichsbetrags
226.10.1 Sogenannte Bagatellfälle
226.10.2 Absehen von der Erhebung des Ausgleichsbetrags im Einzelfall
227. Sanierungsumlegung
227.1 Modifizierungen der umlegungsrechtlichen Bestimmungen
227.2 Entfallen des Ausgleichsbetrags
227.3 Überleitung
228. Wertermittlung
228.1 Verantwortung der Gemeinde
228.2 Gutachterausschuß für Grundstückswerte
228.2.1 Allgemeines
228.2.2 Wirkung der Gutachten
228.2.3 Anrufung des Oberen Gutachterausschusses
228.2.4 Grundlagen der Wertermittlung
228.3 Ermittlung
228.3.1 Allgemeines
228.3.2 Vorarbeiten des Gutachterausschusses
228.3.3 Sanierungsunbeeinflußter Grundstückswert, Anfangswert
228.3.4 Neuordnungswert, Endwert
228.3.5 Wertermittlungsstichtag
228.3.6 Anwendung in besonderen Fällen
228.4 Information des Gutachterausschusses
Siebenter Abschnitt
Sanierungsträger und andere Beauftragte
229 Übertragung von Aufgaben der Gemeinde
229.1 Allgemeines
229.1.1 Zulässigkeit der Übertragung
229.1.2 Ermessen der Gemeinde
229.1.3 Verantwortung der Gemeinde
229.2 Aufgaben
229.2.1 Nicht übertragbare Aufgaben
229.2.2 Eingeschränkt übertragbare Aufgaben
229.3 Beauftragter
229.3.1 Sanierungsträger
229.3.2 Sonstiger Beauftragter
229.4 Beauftragung
229.5 Sanierungsträgervertrag
229.5.1 Form
229.5.2 Rechtsnatur
229.5.3 Inhalt
229.5.4 Kommunalaufsichtliche Genehmigung
229.5.5 Rechtswirkungen
229.5.6 Beendigung des Sanierungsträgervertrages
229.5.7 Abwicklung des Sanierungsträgervertrages
230. Bestätigter Sanierungsträger
230.1 Unternehmen
230.1.1 Bestätigungsfähige Unternehmen
230.1.2 Ausgeschlossene Unternehmen
230.2 Bestätigungsvoraussetzungen
230.2.1 Eignung im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit
230.2.2 Eignung im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse
230.2.3 Befähigung zur Übernahme von Aufgaben eines Sanierungsträgers
230.2.4 Zuverlässigkeit der zur Vertretung berufenen Personen und leitenden Angestellten
230.2.5 Jährliche Prüfung der Geschäftstätigkeit
230.3 Bestätigungsverfahren
230.3.1 Inhalt und Form des Antrags
230.3.2 Bestätigungsbehörden
230.3.3 Bestätigung
231. Treuhandvermögen
231.1 Entstehung des Treuhandvermögens
231.2 Rechtsstellung des Treuhandvermögens
231.3 Gegenstände des Treuhandvermögens
231.4 Sicherung des Treuhandvermögens
Achter Abschnitt
Abgaben- und steuerrechtliche Vorschriften
232. Abgaben- und Auslagenbefreiung
232.1 Befreiung nach Bundesrecht
232.1.1 Allgemeines
232.1.2 Beschränkung auf bundesgesetzliche Abgabentatbestände
232.1.3 Ausgeschlossene Abgaben
232.1.4 Von der Befreiung erfaßte Abgaben
232.2 Befreiung nach Landesrecht
233. Steuerrechtliche Vergünstigungen
233.1 Allgemeines
233.2 Hinweis auf steuerrechtliche Vorschriften
233.2.1 Grund- und Gewerbesteuer
233.2.2 Gesellschaftssteuer
233.2.3 Vermögensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
233.2.4 Einkommensteuer
Neunter Abschnitt
Abschluß und Abwicklung der Sanierung
234. Abschluß und Abwicklung der Sanierung im allgemeinen
234.1 Formeller Abschluß der Sanierung
234.2 Abwicklung der Sanierung
235. Aufhebung der Sanierungssatzung
235.1 Voraussetzungen
235.1.1 Durchführung der Sanierung
235.1.2 Undurchführbarkeit der Sanierung
235.1.3 Aufgeben der Sanierungsabsicht
235.2 Pflicht zur Aufhebung
235.3 Form der Aufhebung
235.3.1 Aufhebungssatzung
235.3.2 Begründung
235.3.3 Anzeige
235.3.4 Bekanntmachung, Inkrafttreten, Benachrichtigungen
235.4 Rechtswirkungen der Aufhebung
235.4.1 Nicht mehr anwendbare Vorschriften
235.4.2 Weiter anzuwendende Vorschriften
235.5 Teilaufhebung der Sanierungssatzung
235.5.1 Voraussetzungen
235.5.2 Pflicht zur Teilaufhebung, Form, Rechtswirkungen
236. Abschlußerklärung für einzelne Grundstücke
236.1 Anwendungsbereich des § 163
236.1.1 Einzelne Grundstücke
236.1.2 Vorzeitige Entlassung
236.2 Voraussetzungen
236.2.1 Abschluß der Durchführung
236.2.2 Mögliche Durchführung zum späteren Zeitpunkt
236.3 Verpflichtung der Gemeinde, Ermessen
236.3.1 Fälle des § 163 Abs. 1
236.3.2 Fälle des § 163 Abs. 2
236.4 Form der Abschlußerklärung
236.5 Rechtswirkung der Abschlußerklärung (§ 163 Abs. 3)
237. Abwicklung der Sanierung
237.1 Abwicklung der Sanierung im allgemeinen
237.1.1 Gegenstand der Abwicklung
237.1.2 Beginn und Ende der Abwicklung
237.2 Löschen des Sanierungsvermerks
237.3 Berichtigung von Bauleitplänen
237.4 Löschen personenbezogener Daten
237.5.1 Veräußerungspflicht
237.5.2 Verpflichteter
237.5.3 Begünstigte Personengruppen
237.5.4 Veräußerung zum Neuordnungswert
237.5.5 Erfüllung der Veräußerungspflicht
237.6 Rückübertragung von Grundstücken
237.7 Erhebung von Ausgleichsbeträgen
237.9 Rechtliche Sicherung der Sanierungsergebnisse
237.10 Abrechnung der Gesamtmaßnahme
237.11 Dokumentation
Zweiter Teil
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
238 (nicht besetzt)
Dritter Teil
Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
Erster Abschnitt
Erhaltungssatzung
239. Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten
239.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich, Erhaltungsgebiet
239.1.2 Räumlicher Anwendungsbereich
239.1.3 Zeitlicher Anwendungsbereich
239.1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften
239.1.5 Ergänzende Vorschriften
239.2 Gebietsbezogene Erhaltungsgründe
239.2.1 Allgemeines, Zweistufigkeit des Verfahrens
239.2.2 Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt
293.2.3 Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
239.2.4 Städtebauliche Umstrukturierungen
239.3 Erforderlichkeit
239.4 Ermessen bei förmlicher Festlegung
239.5 Form der förmlichen Festlegung
239.6 Inhalt der Erhaltungssatzung
239.7 Begründung der Erhaltungssatzung
239.8 Verfahren zum Erlaß der Erhaltungssatzung
239.8.1 Aufstellungsbeschluß
239.8.2 Verfahren
239.8.3 Abwägung
239.9 Genehmigung oder Anzeige der Erhaltungssatzung
239.10 Inkrafttreten, Bekanntmachung
239.11 Unterrichtung von Behörden und Bedarfsträgern
239.11.1 Unterrichtung von Behörden
239.11.2 Unterrichtung von Bedarfsträgern
240. Genehmigung gemäß § 173
240.1 Genehmigungsvorbehalt
240.1.1 Genehmigungspflichtige Maßnahmen
240.1.2 Freigestellte Grundstücke
240.1.3 Ordnungswidrigkeit
240.2 Genehmigungsbehörde, Einvernehmen der Gemeinde
240.2.1 Genehmigungsbehörde
240.2.2 Einvernehmen der Gemeinde
240.3 Erörterung und Anhörung
240.4 Versagungsgründe
240.4.1 Versagungsgründe nach § 172 Abs. 3
240.4.2 Versagungsgründe nach § 172 Abs. 4
240.4.3 Versagungsgründe nach § 172 Abs. 5
240.5 Entscheidung über den Genehmigungsantrag
240.5.1 Anspruch auf Genehmigung
240.5.2 Versagung der Genehmigung
240.6 Übernahmeanspruch
241.1 Sicherungsmaßnahmen
241.2 Aufstellungsbeschluß
241.3 Antrag der Gemeinde
241.4 Unzulässigkeit der Zurückstellung
Zweiter Abschnitt
Städtebauliche Gebote
242. Anwendungsbereich der §§ 175 bis 179
242.1 Räumlicher Anwendungsbereich
242.1.1 Geltungsbereich von Bebauungsplänen
242.1.2 Im Zusammenhang bebaute Ortsteile
242.1.3 Außenbereich
242.1.4 Ausgenommene Grundstücke
242.2 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften und Verfahren
243. Baugebot und Anpassungsgebot
243.1 Gegenstand und Inhalt des Baugebots
243.1.1 Allgemeines
243.1.2 Gegenstand des Gebots
243.1.3 Baugebot
243.1.4 Anpassungsgebot
243.1.5 Beseitigungsgebot
243.2 Voraussetzungen
243.2.1 Lage des Grundstücks
243.2.2 Städtebauliche Erforderlichkeit
243.2.3 Objektive wirtschaftliche Zumutbarkeit
243.3 Adressat
243.3.1 Eigentümer
243.3.2 Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte
243.4 Anordnung
243.4.1 Zuständigkeit
243.4.2 Erörterung
243.4.3 Form
243.4.4 Bestimmtheit
243.4.5 Angemessene Frist
243.5 Durchsetzung des Bau- oder Anpassungsgebots
243.5.1 Vollstreckung
243.5.2 Enteignung
243.6 Übernahmeverlangen
244. Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
244.1 Gegenstand und Inhalt des Gebots
244.1.1 Allgemeines
244.1.2 Gegenstand des Gebots
244.1.3 Instandsetzung
244.1.4 Modernisierung
244.2 Voraussetzungen
244.2.1 Bebauungsplan
244.2.2 Vorliegen von Mängeln im Falle der Instandsetzung
244.2.3 Vorliegen von Mißständen im Falle der Modernisierung
244.2.4 Städtebauliche Gründe
244.2.5 Möglichkeit der Modernisierung und Instandsetzung
244.2.6 Zumutbarkeit
244.3 Adressat
244.3.1 Eigentümer
244.3.2 Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte
244.4 Anordnung
244.4.1 Zuständigkeit
244.4.2 Erörterung und Beratung
244.4.3 Form
244.4.4 Bestimmtheit
244.5 Durchsetzung
244.6 Kostentragung durch den Eigentümer
244.6.1 Allgemeines
244.6.2 Kosten der Modernisierung und Instandsetzung
244.6.3 Nicht zu berücksichtigende Kosten
244.6.4 Modernisierungs- und instandsetzungsbedingte Bewirtschaftungskosten
244.6.5 Modernisierungs- oder instandsetzungsbedingte Kapitalkosten
244.6.6 Nachhaltig erzielbare Erträge
244.7 Kostenerstattungsbetrag
244.7.1 Mehrertragsberechnung
244.7.2 Pauschalierung
245. Pflanzgebot
245.1 Gegenstand und Inhalt des Gebots
245.2 Voraussetzungen
245.2.1 Bebauungsplan
245.2.2 Städtebauliche Gründe
245.3 Adressat
245.4 Anordnung und Durchsetzung
246. Abbruchgebot
246.1 Gegenstand und Inhalt des Gebots
246.2 Voraussetzungen
246.2.1 Lage des Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
246.2.2 Widerspruch zu den Festsetzungen des Bebauungsplans
246.2.3 Vorliegen von Mängeln oder Mißständen
246.2.4 Städtebauliche Gründe
246.2.5 Keine Zumutbarkeit
246.3 Adressat, Betroffene
246.3.1 Eigentümer
246.3.2 Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte
246.3.3 Dinglich Berechtigte
246.4 Anordnung
246.4.1 Zuständigkeit
246.4.2 Erörterung, Form der Anordnung
246.5 Durchsetzung des Abbruchgebots
246.5.1 Vollstreckung
246.5.2 Vollstreckungsschutz bei Wohn- und Geschäftsraum
Vierter Teil
Sozialplan und Härteausgleich
247. Sozialplan
247.1 Anwendungsbereich des § 180, Erforderlichkeit des Sozialplans
247.2 Zweck des Sozialplans, Verhältnis zu anderen Planungen und Verfahren
247.2.1 Zweck
247.2.2 Verhältnis zur Beteiligung von Bürgern oder Betroffenen
247.2.3 Verhältnis zur planerischen Abwägung
247.2.4 Verhältnis zu speziellen Erörterungspflichten
247.2.5 Rückwirkung der Sozialplanung auf städtebauliche Planungen und Maßnahmen
247.3 Rechtliche Bedeutung des Sozialplans
247.3.1 Grundlage für Entscheidungen
247.3.2 Keine Ansprüche Betroffener
247.4 Unmittelbar Betroffene
247.4.1 Nachteilige Auswirkungen auf die persönlichen Verhältnisse
247.4.2 Individuelle Betroffenheit
247.4.3 Unmittelbare Betroffenheit
247.4.4 Zeitpunkt der Betroffenheit
247.5 Sozialplanerisches Verfahren, Aufstellung und Fortschreibung des Sozialplans
247.5.1 Allgemeines
247.5.2 Feststellung der nachteiligen Auswirkungen
247.5.3 Erörterung mit den Betroffenen
247.5.4 Beratung und Hinweise der Gemeinde
247.5.5 Hilfsmaßnahmen der Gemeinde
247.6 Inhalt des Sozialplans
247.6.1 Inhalt im allgemeinen
247.6.2 Individualisierte Darstellung
247.6.3 Verallgemeinerte Darstellung
247.7 Übertragung auf andere
247.7.1 Entscheidung der Gemeinde
247.7.2 Anlaß und Voraussetzungen für eine Übertragung
247.7.3 Anderer
247.7.4 Übertragung
247.7.5 Übertragbare Aufgaben
247.7.6 Mitwirkung der Gemeinde nach Übertragung
247.7.7 Widerruf der Übertragung
248. Härteausgleich
248.1 Anwendungsbereich
248.2 Allgemeine materielle Voraussetzungen
248.2.1 Aufhebung von Miet- und Pachtverhältnissen
248.2.2 Wirtschaftlicher Nachteil
248.2.3 Nachteil in den persönlichen Lebensumständen
248.2.4 Besondere Härte
248.2.5 Billigkeit
248.2.6 Ausschluß von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen
248.2.7 Unmöglichkeit der Abwendung durch den Betroffenen
248.3 Einzelne Fälle des § 181 Abs. 1 Satz 1
248.3.1 Aufhebung eines Miet- oder Pachtverhältnisses
248.3.2 Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses
248.3.3 Unbenutzbarkeit der vermieteten oder verpachteten Räume
248.3.4 Vorübergehende anderweitige Unterbringung
248.4 Verfahren
248.4.1 Antrag
248.4.2 Entscheidung der Gemeinde
248.4.3 Rechtsweg
Fuenfter Teil
Aufhebung und Verlängerung schuldrechtlicher Gebrauchs- und Nutzungsverhältnisse
249. Allgemeines
249.2 Aufhebung, Verlängerung
249.3 Räumlicher Anwendungsbereich
249.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften
249.4.1 Privatrechtliche Kündigung oder Aufhebung
249.4.2 Aufhebung nach anderen Vorschriften des öffentlichen Rechts
250. Aufhebung von schuldrechtlichen Gebrauchs- und Nutzungsverhältnissen
250.1 Gesetzliche Regelungen in §§ 182 bis 184
250.1.1 Fälle
' 250.1.2 Verhältnis von § 182 zu § 183
250.2 Voraussetzungen für die Aufhebung in den einzelnen Fällen
250.2.1 Aufhebung auf Antrag des Eigentümers bei bebauten oder unbebauten Grundstücken im Sanierungsfall (§ 182 Abs. 1 Alternative 1)
250.2.2 Aufhebung auf Antrag des Mieters oder Pächters bei Geschäftsräumen im Sanierungsfall (§ 182 Abs. 3)
250.2.3 Aufhebung von Amts wegen bei bebauten oder unbebauten Grundstücken im Sanierungsfall (§ 182 Abs. 1 Alternative 2)
250.2.4 Aufhebung bei bebauten oder unbebauten Grundstücken im Gebotsfall (§ 182 Abs. 1 Alternative 3)
250.2.5 Aufhebung auf Antrag des Eigentümers bei unbebauten Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 183)
250.3 Weitere Voraussetzungen
250.3.1 Bei Mietverhältnissen über Wohnraum
250.3.2 Bei Miet- oder Pachtverhältnissen über Geschäftsraum
250.4 Aufhebungsfristen
250.5 Adressat
250.6 Verfahren, Form der Aufhebung
250.6.1 Zuständigkeit
250.6.2 Erörterung mit den Betroffenen
250.6.3 Form und Inhalt
250.7 Durchsetzung
250.8 Entschädigung
251. Verlängerung von Miet- und Pachtverhältnissen
251.1 Gegenstand der Regelung
251.2 Voraussetzungen
251.2.1 Antrag
251.2.2 Sozialplan
251.2.3 Lage des Grundstücks
251.3 Adressaten, Verfahren, Durchsetzung, Rechtsbehelfe
Drittes Kapitel
Wertermittlung
401. Gutachterausschüsse und Obere Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (§§ 192, 198 BauGB, §§ 10 ff. DVBauGB)
401.1 Organisation, Zusammensetzung
401.2 Besetzung der Ausschüsse im Einzelfall
401.3 Handeln der Ausschüsse
402. Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB)
402.1 Zweck, Inhalt und Form (§ 21 DVBauGB)
402.2 Unterlagen, Daten, Auskünfte nach § 197 BauGB
402.3 Übermittlung an die Finanzämter (§ 195 Abs. 2 Satz 1 BauGB)
403 Auskunft aus der Kaufpreissammlung (§ 195 Abs. 3 BauGB)
403.1 Definition
403.2 Voraussetzungen
403.3 Berechtigtes Interesse (§ 195 Abs. 3 BauGB)
403.4 Anonymisierung (§ 26 DVBauGB)
403.5 Weitergabe von Daten für wissenschaftliche Zwecke
404.1 Grundsätze
404.2 Ermittlung des Sachverhalts
404.3 Verwendung von Stellungnahmen und Gutachten anderer Stellen und Personen
405. Bodenrichtwerte (196 BauGB, § 22 DVBauGB)
405.1 Definition
405.2 Turnus, Darstellung
405.3 Bekanntgabe, Auskunft
405.4 Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB
406. Übersichten über die Bodenrichtwerte für typische Orte (§ 22 Abs. 5 DVBauGB)
406.1 Inhalt
406.2 Turnus, Darstellung
406.3 Bekanntgabe
407. Sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten (§ 193 Abs. 3 BauGB, §§ 8 bis 12 WertV)
407.1 Definition
407.2 Turnus, Darstellung
407.3 Bekanntgabe, Auskunft
408. Grundstücksmarktberichte (§ 23 DVBauGB)
408.1 Zweck, Inhalt
408.2 Turnus, Darstellung
408.3 Bekanntgabe, Abgabe oder Auskunft
Anlage 12: Muster für Präambel und Ausfertigung des Flächennutzungsplans
Anlage 13: Muster für Präambel und Ausfertigung des Bebauungsplans (ohne örtliche Bauvorschriften)
Anlage 14: Muster für Präambel und Ausfertigung des Bebauungsplans (mit örtlichen Bauvorschriften)
Anlage 15: Muster für Verfahrensvermerke beim Flächennutzungsplan - Aufstellungsbeschluß
Anlage 16: Muster für Verfahrensvermerke beim Bebauungsplan - Aufstellungsbeschluß
Anlage 17: Verzeichnis der Träger öffentlicher Belange
Anlage 18: Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplans (F-Plan)