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ETAG 001 - Teil 6:
Dübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen
Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Metalldübel zur Verankerung im Beton
Ausgabe August 2003
Vom 6. Juli 2004
(BAnz. Nr. 167a vom 04.09.2004; 28.10.2011 S. 57 11aufgehoben)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812) wird die folgende Leitlinie der Europäischen Organisation für Technische Zulassung EOTa bekannt gemacht. Aufgrund dieser Leitlinie können von dafür anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 des Bauproduktengesetzes für Metalldübel zur Verankerung im Beton erteilt werden. Deutsche Stelle für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen ist das Deutsche Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin.
In diesem Teil werden Anforderungen, Kriterien und Angaben zur Versuchsdurchführung aufgeführt, die für Metalldübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen im Beton gelten. Es wird die gleiche Nummerierung der Abschnitte verwendet wie in Teil 1. Ist ein Abschnitt nicht aufgeführt, so gilt Teil 1 unverändert.
2 Geltungsbereich
2.0 Allgemeines
Dieser Teil der Leitlinie gilt für die Beurteilung von nachträglich in Normalbeton gesetzte Metalldübeln zur Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen.
Für die Verankerung dieser Dübel sind die Anforderungen hinsichtlich der Nutzungssicherheit gemäß der wesentlichen Anforderung Nr. 4 (ER 4) der BPR zu erfüllen. Versagen des zu befestigenden Bauteils stellt eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen dar.
Diese Dübel müssen als Mehrfachbefestigungen verwendet werden, siehe 2.6.
2.1 Dübel
2.1.1 typen und Wirkungsprinzipien
Dieser Teil der Leitlinie gilt für Metalldübel, die in gebohrte Löcher gesetzt werden, und auf folgenden Wirkungsprinzipien beruhen:
Für Beispiele der verschiedenen Dübeltypen siehe Teil 1, Bild 2.2
2.1.2 Werkstoffe
Es gilt Teil 1, 2.1.2. Außerdem gilt dieser Teil der Leitlinie auch für Dübel aus anderen Metallen als Stahl; für diese Dübel sind aber weitere Beurteilungen hinsichtlich ihrer Dauerhaftigkeit, Korrosion usw. erforderlich.
2.1.3 Größen
Dieser Teil der Leitlinie gilt für Dübel mit einer Mindest-Gewindegröße (M5) oder einem Mindestbohrernenndurchmesser von 5 mm.
Die effektive Verankerungstiefe sollte mindestens 30 mm betragen; in besonderen Fällen (nur Innenraumbedingungen) kann min hef auf 25 mm reduziert werden. In vorgespannten Hohlplatten können die Dübel auch in einer Mindestflanschdicke von 17 mm (siehe Bild 2.3) verankert werden.
Bild 2.3: Beispiel für vorgespannte Hohlplatten
2.2 Beton
2.2.1 Materialien
Dieser Teil der Leitlinie gilt für die Verankerung von Dübeln in Normalbeton der Festigkeitsklassen von C 12/15 bis C 50/60 gemäß EN 206-1:2000-12 (8).
Dieser Teil der Leitlinie gilt nicht für Verankerungen in Glätt- oder Deckschichten, die für Beton uncharakteristisch und/oder wenig tragfähig sein können.
2.2.2 Betonbauteile
Dieser Teil der Leitlinie gilt für Anwendungsfälle, bei denen die Mindestdicke der Bauteile, in denen die Dübel verankert werden, h> 2 hef und mindestens h> 80 mm beträgt. Für Verbunddübel siehe Teil 5. Bei Spannbetonhohlplatten sollte die Spiegeldicke>17 mm betragen.
2.3 Einwirkungen
Es gilt Teil 1, 2.3. Außerdem müssen die auf die Dübel einwirkenden Lasten von Mehrfachbefestigungssystemen stammen.
2.4 Kategorien
Dieser Teil gilt für Verankerungen folgender Kategorien:
2.6 Definition von Dübeln für die Verwendung als Mehrfachbefestigung
Bei der Verwendung von Dübeln für Mehrfachbefestigungen wird davon ausgegangen, dass im Falle von übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels die Last auf benachbarte Dübel übertragen werden kann und hierbei nicht wesentlich von den Anforderungen an das zu befestigende Bauteil bezüglich des Grenzzustandes der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit abgewichen wird, siehe 7.1.
Die Definition der Dübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung ist von den Mitgliedstaaten im Anhang 1 angegeben.
4 Anforderungen an Bauwerke
4.1.1.2 Temperatur
Es gilt Teil 1, 4.1.1.2, und für Verbunddübel gilt Teil 5, 4.1.1.2.
4.1.2.1 Einwandfreie Montage
Es gilt Teil 1, 4.1.2.1, und für Verbunddübel gilt Teil 5, 4.1.2.1.
4.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Für Verbunddübel gilt Teil 5, 4.3.
5 Nachweisverfahren
5.1.2 Eignungsversuche
Die Versuchsarten, Versuchsbedingungen, die Anzahl der erforderlichen Versuche und die auf die Ergebnisse anzuwendenden Kriterien sind in Tabelle 5.1 a bis 5.1 e für die verschiedenen Dübeltypen aufgeführt. Im Allgemeinen müssen alle Versuche am einzelnen Dübel ohne Einfluss von Rand- und Achsabstand unter Zugbelastung durchgeführt werden..
Tabelle 5.1a Eignungsversuche für kraftkontrolliert spreizende Dübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
Zweck der Prüfung | Beton | Rissbreite Δw (mm) |
Bohrer | Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße(1) | Kriterien | An- mer- kung |
Versuchs- verfahren nach Anhang A |
||||||
s | i | m | i | l | Last/ Verschiebungs- verhalten |
Höchstlast erf.α(2) | |||||||
1 | Montagesicherheit -Verankerungsintesität | C 50/60 | 0,2 | dcut,m | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 6.1.1.1 | > 0,8(3) | (4) | 5.2.1 |
3 | Funktionsfähigkeit im niederfesten Beton | C 20/25(5) | 0,35 | dcut,max | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | 5.2.1 | ||
4 | Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton | C 50/60 | 0,35 | dcut,min | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | 5.2.1 | ||
6 | Funktionsfähigkeit bei wiederholten Belastungen | C 20/25(5) | 0 | dcut,m | - | - | 3 | - | - | 6.1.1.1 und Teil 1 6.1.1.2(b) | > 1,0 | (6) | 5.6 |
Anmerkungen zu Tabelle 5.1a (1) Dübelgröße: s = kleinste (smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittel (medium); l = größte (largest) (2) α siehe Teil 1, Gleichung (6.2) (3) Gültig für γ2= 1,2, für andere Werte von γ2 siehe Teil 1, 6.1.2.2.2. (4) Einbau der Dübel mit dem Drehmoment Tinst = 0,5 req. Tinst nach Teil 2, Tabelle 5.1 (5) Bei Verwendung für Verankerung in C 12/15 sind Versuche im Beton mit einer Druckfestigkeit fcm d< 20 MPa (gemessen an Zylindern) oder fcm< 25 MPa (gemessen an Würfeln) erforderlich. (6) Wenn sich die Dübel in Bezug auf Geometrie, Reibung zwischen Konus und Spreizhülse und Reibung zwischen Spreizhülse und Beton nicht ähneln, sind auch die anderen Größen zu prüfen. |
Tabelle 5.1b Eignungsversuche für wegkontrolliert spreizende Dübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
Zweck der Prüfung | Beton | Rissbreite Δw (mm) |
Bohrer | Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße(1) |
Kriterien | An- mer- kung |
Versuchs- verfahren nach Anhang A |
||||||
s | i | m | i | l | Last/ Verschiebungs- verhalten |
Höchstlast erf. α(2) |
|||||||
0 | Setzversuch | C 50/60 | 0 | dcut,m | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | (3) | |||
1 | Montagesicherheit - Verankerungsintensität | C 20/25(4) | 0,2 | dcut,m | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 6.1.1.1 | > 0,8 (5) | (6) | 5.2.1 |
3 | Funktionsfähigkeit im niederfesten Beton | C 20/25(4) | 0,35 | dcut,max | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | (7) | 5.2.1 | |
4 | Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton | C 50/60 | 0,35 | dcut min | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | (7) | 5.2.1 | |
6 | Funktionsfähigkeit bei wiederholten Belastungen | C 20/25(4) | 0 | dcut m | - | - | 3 | - | - | 6.1.1.1 und Teil 1 6.1.1.2(b) | >1,0 | (7),(8) | 5.6 |
Anmerkungen zu Tabelle 5.1b (1) Dübelgröße: s = kleinste (smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m, = mittel (medium); l = größte (largest) (2) α siehe Teil 1, Gleichung (6.2) (3) Setzversuche nach Teil 4, Tabelle 5.0 (4) Bei Verwendung für Verankerung in C 12/15 sind Versuche im Beton mit einer Druckfestigkeit fcm< 20 MPa (gemessen an Zylindern) oder fcm< 25 MPa (gemessen an Würfeln) erforderlich. (5) Gültig für γ2 = 1,2, für andere Werte von γ2 siehe Teil 1, 6.1.2.2.2. (6) Versuche, die mit der durch die Setzversuche ermittelten Montage-Verspreizung durchgeführt werden. (7) Versuche, die mit der durch die Setzversuche ermittelten Referenz-Verspreizung durchgeführt werden. (8) Wenn sich die Dübel in Bezug auf Geometrie nicht ähneln, sind auch die anderen Größen zu prüfen |
Tabelle 5.1c Eignungsversuche für Hinterschnittdübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
Zweck der Prüfung | Beton | Rissbreite Δw (mm) |
Bohrer | Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße(1) | Kriterien | Anmerkung | Versuchs- verfahren nach Anhang A |
||||||
s | i | m | i | l | Last/ Verschiebungs- verhalten |
Höchstlast erf. α(2) |
|||||||
1 | Montagesicherheit - Verankerungsintensität | C 20/25(3) | 0,2 | (4) | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 6.1.1.1 | > 0,8(5) | (4) | 5.2.1 |
3 | Funktionsfähigkeit im niederfesten Beton | C 20/25(3) | 0,35 | dcut,max | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | 5.2.1 | ||
4 | Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton | C 50/60 | 0,35 | dcut min | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | 5.2.1 | ||
6 | Funktionsfähigkeit bei wiederholten Belastungen | C 20/25(3) | 0 | dcut m | - | - | 3 | - | - | 6.1.1.1 und Teil 1 6.1.1.2(b) | > 1,0 | (6) | 5.6 |
Anmerkungen zu Tabelle 5.1c (1) Dübelgröße: s = kleinste (smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittel (medium); l = größte (largest) (2) α siehe Teil 1, Gleichung (6.2) (3). Bei Verwendung für Verankerung in C 12/15 sind Versuche im Beton mit einer Druckfestigkeit fcm< 20 MPa (gemessen an Zylindern) oder fcm< 25 MPa (gemessen an Würfeln) erforderlich (4) Versuchsbedingungen nach Teil 3, 5.1.2b. (5) Gültig für γ2 = 1,2, für andere Werte von γ2 siehe Teil 1, 6.1.2.2.2. (6) Wenn sich die Dübel in Bezug auf Geometrie nicht ähneln, sind auch die anderen Größen zu prüfen. |
Tabelle 5.1d Eignungsversuche für Verbunddübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
Zweck der Prüfung | Beton | Rissbreite Δw (mm) |
Bohrer | Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße(1) | Kriterien | Anmerkung | Versuchs- verfahren nach Teil 5 | ||||||
s | i | m | i | l | Last/ Verschiebungs- verhalten |
Höchstlast erf. α(2) |
|||||||
1 | Montagesicherheit(5) | C 20/25(3) | 0 | dcut m | 5 | - | 5 | - | 5 | 6.1.1.1 | > 0,8(4) | (5) | 5.1.2.1 (a) bis (d) |
3 | Funktionsfähigkeit im niederfesten Beton | C 20/25(3) | 0,35 | dcut m | 5 | - | 5 | - | 5 | > 0,75 | 5.1.2.2 | ||
4 | Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton | C 50/60 | 0,35 | dcut m | 5 | - | 5 | - | 5 | > 0,75 | 5.1.2.2 | ||
6 | Funktionsfähigkeit bei wiederholten Belastungen | C 20/25(3) | 0 | dcut m | - | - | 5 | - | - | > 1,0 | 5.1.2.4 | ||
7 | Funktionsfähigkeit bei Dauerlasten | C 20/25(3) | 0 | dcut m | - | - | 5 | - | - | > 0,9 | 5.1.2.5 | ||
8 | Funktionsfähigkeit bei Frost-/Taubedingungen | C 20/25(3) | 0 | dcut m | - | - | 5 | - | - | > 0,9 | 5.1.2.7 | ||
9 | Funktionsfähigkeit bei Montagerichtungen | C 20/25(3) | 0 | dcut m | - | - | 5 | - | - | > 0,9 | 5.1.2.8 | ||
Anmerkungen zu Tabelle 5.1d (1) Dübelgröße: s = kleinste (smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittel (medium); l = größte (largest) (2) α siehe Teil 5, Gleichung (6.13) (3) Bei Verwendung für Verankerung in C 12/15 sind Versuche im Beton mit einer Druckfestigkeit fcm< 20 MPa (gemessen an Zylindern) oder fcm< 25 MPa (gemessen an Würfeln) erforderlich. (4) Gültig für γ2 = 1,2, für andere Werte von γ2 siehe Teil 5, 6.1.2.2.2; Tabelle 6.1. (5) Versuche nach Teil 5, Tabelle 5.1, für die verschiedenen Anwendungen. |
Tabelle 5.1e Eignungsversuche für lastkontrolliert spreizende Dübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
Zweck der Prüfung | Beton | Rissbreite Δw (mm) |
Bohrer | Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße(1) | Kriterien | Anmerkung | Versuchs- verfahren nach Anhang A |
||||||
s | i | m | i | l | Last-/ Verschiebungs- verhalten |
Höchstlast erf. α(2) |
|||||||
1 | Montagesicherheit - Verankerungsintensität | C 50/60 | 0,2 | dcut,m | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 6.1.1.1 | > 0,8(3) | (4) | 5.2.1 |
3 | Funktionsfähigkeit im niederfesten Beton | C 20/25(5) | 0,35 | dcut,max | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | 5.2.1 | ||
4 | Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton | C 50/60 | 0,35 | dcut,min | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | > 0,75 | 5.2.1 | ||
6 | Funktionsfähigkeit bei wiederholten Belastungen | C 20/25(5) | dcut,m | - | - | 3 | - | - | 6.1.1.1 und Teil 1 6.1.1.2(b) | > 1,0 | (6) | 5.6 | |
Anmerkungen zu Tabelle 5.1e (1) Dübelgröße: s = kleinste (smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittel (medium); l = größte (largest) (2) α siehe Teil 1, Gleichung (6.2) (3) Gültig für γ2 = 1,2, für andere Werte von γ2 siehe Teil 1, 6.1.2.2.2. (4) Montage des Dübels mit 50 % der Last, die durch die Montageanleitungen des Herstellers vorgegeben ist. (5) Bei Verwendung für Verankerung in C 12/15 sind Versuche im Beton mit einer Druckfestigkeit fcm< 20 MPa (gemessen an Zylindern) oder fcm< 25 MPa (gemessen an Würfeln) erforderlich. (6) Wenn sich die Dübel in Bezug auf Geometrie, Reibung zwischen Konus und Spreizhülse und Reibung zwischen Spreizhülse und Beton nicht ähneln, sind auch die anderen Größen zu prüfen. |
5.1.3 Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen
Die Versuchsbedingungen sind in Teil 1, 5.1.3 und in Anhang B angegeben. Das Versuchsverfahren ist in Anhang A beschrieben. Bei allen Versuchen im gerissenen Beton muss die Rissbreite Δw> 0,2 mm betragen.
Bei Anwendungen im Beton C12/15 sind keine zusätzlichen Versuche erforderlich.
Die zusätzlichen Versuche für Verbunddübel zur Untersuchung des Einflusses erhöhter Temperatur, niedriger Einbautemperatur, Mindest-Aushärtezeit und Dauerhaftigkeit sind nach Teil 5, 5.1.3.1 und 5.1.4 durchzuführen.
Wenn das Bemessungsverfahren C angewandt wird, können Versuche zur Bestimmung der erforderlichen Achs- und Randabstände bei Einhaltung der folgenden Werte entfallen:
wegkontrolliert spreizende Dübel | alle anderen Dübel | |
Achsabstand scr | > 200 mm und> 4 hef | > 200 mm und> 4 hef |
Randabstand ccr | > 150 mm und> 3 hef | > 100 mm und> 3 hef |
Dicke des Betonbauteils | > 80 mm und> 2 hef | > 80 mm und> 2 hef |
Bei Bemessungsverfahren a oder B gelten Teil 1 bis 5 und Anhang B.
5.3 Verfahren zu 4.3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz)
Für Verbunddübel gilt Teil 5, 5.3.
6 Beurteilung der Brauchbarkeit der Dübel für einen vorgesehenen Verwendungszweck
6.1 Beurteilung zu 4.1 (mechanische Festigkeit und Standsicherheit)
Für die Kriterien der verschiedenen Versuche gilt Teil 1, 6.1, mit den folgenden Änderungen.
Für Verbunddübel sind die Kriterien nach Teil 5, 6.1, zu berücksichtigen.
6.1.1 Eignung
6.1.1.1 Kriterien für alle Versuche
(a) Es gilt die Anforderung an die Last/Verschiebungskurven in Teil 1, 6.1.1.1 (a). Jedoch ist ein Abfall der Last und/oder ein horizontaler oder nahezu horizontaler Abschnitt der Kurve durch unkontrollierten Schlupf des Dübels bis zu einer Last von:
N1 = 0,4 NRu anstelle von 0,7 NRu nach Gleichung (6.1a)
nicht akzeptabel.
(b) Es bestehen keine Anforderungen an die Streuung der Last/Verschiebungskurven.
(c) und (d) Teil 1, 6.1.1.1 (c) und (d) gelten.
6.1.2 Zulässige Anwendungsbedingungen
6.1.2.1 Kriterien
(a) Es gilt die Anforderung an die Last/Verschiebungskurven in Teil 1, 6.1.1.1 (a). Jedoch ist ein Abfall der Last und/oder ein horizontaler oder nahezu horizontaler Abschnitt der Kurve durch unkontrollierten Schlupf des Dübels bis zu einer Last von:
N1 = 0,4 NRu anstelle von 0,7 NRu nach Gleichung (6.1a)
nicht akzeptabel.
(b) Es bestehen keine Anforderungen an die Streuung der Last/Verschiebungskurven.
(c) Es gilt Teil 1, 6.1.2.1 (c).
6.1.2.2.1 Charakteristische Tragfähigkeit von Einzeldübeln
Es gilt Teil 1, 6.1.2.2.1.
Bei Anwendungen in Beton C12/15 sind die charakteristischen Tragfähigkeiten von den Versuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen im Beton C20/25 unter Berücksichtigung des üblichen Verhältnisses (βw)0,5, abzuleiten.
Die abgerundeten charakteristischen Tragfähigkeiten nach Teil 1, 6.1.2.2.1, Absatz (a) "Allgemeines" werden wie folgt vervollständigt:
FRk [kN] = 0,75 / 0,9 / 1,2 / 1,5 / 2,0 / 2,5.
Alle anderen Punkte der Absätze (a) und (b) bleiben. gültig.
6.3 Beurteilung zu 4.3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz)
Für Verbunddübel gilt Teil 5, 6.3.
7 Voraussetzungen, unter denen die Zulassung gültig ist
7.1 Bemessungsverfahren für Verankerungen
Das zu befestigende Bauteil ist so zu bemessen, dass im Falle von übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels die Last auf benachbarte Dübel übertragen werden kann und hierbei nicht wesentlich von den Anforderungen, an das zu befestigende Bauteil bezüglich des Grenzzustandes der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit abgewichen wird.
Die Verwendung von Dübeln als Mehrfachbefestigung kann z.B. durch die Anzahl n1 von Befestigungsstellen zur Befestigung des Bauteils und die Anzahl n2 von Dübeln je Befestigungsstelle spezifiziert werden. Außerdem ist durch die Festlegung des Bemessungswertes der Einwirkungen NSd einer Befestigungsstelle auf einen Wert< n3 (kN) sichergestellt, dass die Anforderungen an die Festigkeit und Steifigkeit des zu befestigenden Bauteils eingehalten sind und die Lastübertragung bei übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels in der Bemessung des zu befestigenden Bauteils nicht berücksichtigt werden muss.
Diese Definition ist von den Mitgliedstaaten im Anhang 1 angegeben.
Es gilt Teil 1, 7.1 und für Verbunddübel Teil 5, 7.1.
7.2 Empfehlungen für Verpackung, Transport und Lagerung
Es gilt Teil 1, 7.2 und für Verbunddübel Teil 5, 7.2.
7.3 Montage des Dübels
Es gilt Teil 1, 7.3 und für Verbunddübel Teil 5, 7.3.
Außerdem dürfen Dübel nicht in Spannbetonbauteilen gesetzt werden ohne zu berücksichtigen, dass bauliche Schäden durch die Montage auftreten können, insbesondere in Bereichen, in denen Spannkräfte aufgebracht werden.
Liegen keine nationalen Vorschriften vor, wird empfohlen, einen Abstand von mindestens 50 mm zwischen der Bohrlochwand und der Außenseite der Spannbewehrung einzuhalten; zur Bestimmung der Lage der Spannbewehrung im Bauteil sollte mit einem geeigneten Gerät (z.B. Bewehrungssuchgerät) gearbeitet werden.
8 Konformitätsbescheinigung
8.1 Entscheidung der Europäischen Kommission
Das von der Europäischen Kommission festgelegte System der Konformitätsbescheinigung ist, wie im Mandat Construct 95/195 Anhang 3 genauer angegeben, System 2+, das in der Richtlinie des Rates (89/106/EWG) Anhang III 2 (ii) wie folgt beschrieben ist:
(a) Aufgaben des Herstellers
(1) Erstprüfung des Produkts;
(2) werkseigene Produktionskontrolle (siehe Teil 1, 8.2.3);
(3) zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan (siehe Teil 1, 8.2.2).
(b) Aufgaben der zugelassenen Stelle
(4) Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle aufgrund von
Anmerkungen zu (1):
Die Erstprüfung gilt als Teil der für die Beurteilung von Produkten zum Zwecke der Zulassung erforderlichen Arbeiten.
Die Versuche sind von der Zulassungsstelle oder unter deren Verantwortung gemäß Abschnitt 5 dieser ETAG durchzuführen (wobei ein Teil von einer anerkannten Prüfstelle oder vom Hersteller durchgeführt werden kann). Die Zulassungsstelle muss die Ergebnisse dieser Versuche in Übereinstimmung mit Abschnitt 6 dieser ETAG als Teil des Zulassungsverfahrens ausgewertet haben.
Ggf. ist diese Beurteilung von der zugelassenen Stelle für das Konformitätszertifikat zu verwenden.
9 Inhalt der Zulassung
In der ETa muss angegeben werden, dass der Dübel nur verwendet werden darf, wenn in den Bemessungs- und Montageanweisungen des zu befestigenden Bauteils steht, dass bei übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels nicht wesentlich von den Anforderungen an das zu befestigende Bauteil bezüglich des Grenzzustandes der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit abgewichen wird.
Zusätzlich zu Teil 1, 9 und Teil 5, 9, sollte die Definition von Verwendung als Mehrfachbefestigung in den verschiedenen Mitgliedstaaten in einem informativen Anhang der Zulassung angegeben sein. Die derzeitige Fassung des informativen Anhangs ist auf der EOTA-Website: http://www.eota.be/ zu finden.
Anhang 1 (Informativ) |
Die Definition von Verwendung als Mehrfachbefestigung ist für die Mitgliedstaaten in der folgenden Tabelle aufgeführt. Liegt von einem Mitgliedstaat keine Definition vor, können die folgenden Grenzwerte verwendet werden (vgl. 2.6):
n1> 4; n2> 1 und n3< 3,0 kN oder
n1> 3; n2> 1 und n3< 2,0 kN.
Der Wert n3 kann erhöht werden, wenn in der Bemessung gezeigt wird, dass die Anforderungen an Festigkeit und Steifigkeit des zu befestigenden Bauteils im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit auch nach Versagen eines Dübels erfüllt sind.
Mitgliedstaat | Definition von Verwendung als Mehrfachbefestigung |
Belgien | |
Dänemark | n1> 4; n2 e 1 und n3 d< 3,0 kN oder n1> 3;n2 e 1 und n3< 2,0 kN |
Deutschland | n1> 4; n2 e 1 und n3 d< 3,0 kN oder n1> 3;n2 e 1 und n3< 2,0 kN |
Finnland | |
Frankreich | n1> 3;n2 e 1 und n3< 4,5 kN |
Griechenland | |
Großbritannien | |
Irland | |
Island | |
Italien | |
Luxemburg | |
Niederlande | |
Norwegen | |
Österreich | |
Portugal | n1> 4; n2 e> 1 und n3< 3,0 kN oder n1> 3;n2> 1 und n3< 2,0 kN |
Schweden | n1> 4; n2> 1 und n3< 3,0 kN wenn die Korrelation zwischen der Tragfähigkeit der Dübel null oder nahezu null ist und der Variationskoeffizient der Tragfähigkeit der Dübel> 0,25 ist. |
Spanien | |
Vereinigtes Königreich | Eine Mehrfachbefestigung darf durch die Anforderungen an die Anzahl der Befestigungsstellen n1 zur Befestigung des Bauteils und durch die Anzahl n2 der Dübel je Befestigungsstelle sichergestellt werden. Weiterhin durch die Begrenzung der Einwirkung auf eine Befestigungsstelle Fsd auf einen Wert von n3 (kN), wobei die Anforderungen an die Tragfähigkeit und Steifigkeit des Bauteils erfüllt sind, und die Lastübertragung bei übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels braucht bei der Bemessung des zu befestigenden Bauteils nicht berücksichtigt werden. Entweder a n1> 4; n2> 1 und n3< 10,0 kN oder B n1> 1; n2> 4 und n3< 40,0 kN. Beispiele: Definition A - Beispiel |
Typische Beispiele sind Rohrleitungen, Kanäle und Kabeltrassen. Es darf auch für Anwendungen wie Aussteifungen, Handläufe und Balustraden als geeignet angesehen werden. Diese Definition umfasst auch Anwendungen, bei denen die Befestigungsstellen über einen Bereich wie bei abgehängten Decken verteilt sind und leichte Fassaden. Es ist nicht vorgesehen, schwere Verkleidungen wie Fertigteile oder Natursteinverkleidungen mit zu erfassen. Definition B - Beispiel |
(Stand: 16.06.2018)
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