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ETAG 001 - Teil 1: Dübel - Allgemeines
Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für Metalldübel zur Verankerung im Beton
Ausgabe 1997
Änderung November 2006
Vom 25. Februar 2008
(BAnz Nr. 79a S. 3aufgehoben)
Fassung April 2013 nur in der englischen Fassung verfügbar
zur aktuellen englischen Fassung im PDF-Format
Siehe Fn. *
Einleitende Bemerkungen
Die Leitlinie für europäische technische Zulassungen (ETA) für "Metalldübel zur Verankerung im Beton" enthält Grundlagen für die Beurteilung von Dübeln für Verankerungen im gerissenen und ungerissenen Beton oder nur im ungerissenen Beton. Sie besteht aus:
Teil 1 | Dübel - Allgemeines |
Teil 2 | Kraftkontrolliert spreizende Dübel |
Teil 3 | Hinterschnittdübel |
Teil 4 | Wegkontrolliert spreizende Dübel |
Teil 5 | Verbunddübel |
Teil 6 | Dübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen |
Folgende Anhänge sind Bestandteile der Leitlinie:
Anhang A | Einzelheiten der Versuche |
Anhang B | Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen. Detaillierte Angaben |
Anhang C | Bemessungsverfahren für Verankerungen |
In dieser Leitlinie werden die Hilfsverben entsprechend den Regeln für Entwurf und Präsentation von europäischen Normen - PNE-Regeln [7] verwendet:
Englisch | Deutsch | Französisch |
shall | muss | do it |
should | sollte | il convient de |
may | darf | peut |
can | kann | peut |
Diese Leitlinie enthält die Anforderungen für Dübel und die von ihnen zu erfüllenden Kriterien sowie Erläuterungen zum besseren Verständnis dieser beiden zentralen Punkte und die für ihre Beurteilung anzuwendenden Verfahren und Versuche. Darüber hinaus sind Gesichtspunkte von allgemeiner Bedeutung einschließlich der von allen Beteiligten geforderten Informationen sowie die Qualitätskontrolle Gegenstand dieser Leitlinie.
Das in diese Leitlinie aufgenommene allgemeine Beurteilungskonzept basiert darauf, die vorliegenden Kenntnisse und Erfahrungen über das Verhalten von Dübeln mit der Prüfung zu kombinieren. Bei Verwendung dieses Konzepts ist die Prüfung erforderlich, um die Eignung von Dübeln zu beurteilen.
Dübel und ihr Verhalten während der Nutzung sind für eine Reihe von Beteiligten von Interesse einschließlich Herstellern, Planungsingenieuren und Konstrukteuren, Bauunternehmen und speziellen Einbaufirmen. Für das Verhalten während der Nutzung sind viele Faktoren maßgebend wie Bemessung der Dübel, Beton als Verankerungsgrund, Einbauqualität, Art der Belastung usw.
Der einzelne und gemeinsame Einfluss der oben erwähnten Faktoren ist gegenwärtig noch nicht ausreichend bekannt, um die Gebrauchseigenschaften von Dübeln für die verschiedenen Belastungsarten auf theoretischem Wege ermitteln zu können. Es ist daher notwendig, Versuche in einem Umfang durchzuführen, der eine sichere Beurteilung der verschiedenen Einflussfaktoren auf das Tragverhalten und die Dauerhaftigkeit ermöglicht.
Eignungsversuche sind für die Beurteilung von Dübeln von entscheidender Bedeutung. Sie sind aus folgenden Gründen erforderlich:
Das Verfahren zur Prüfung der Montagesicherheit eines bestimmten Dübeltyps soll Abweichungen von dem vom Hersteller geforderten Montageverfahren berücksichtigen, die auf der Baustelle auftreten können. Abweichungen, die das Verhalten des Dübels nicht signifikant beeinflussen, dürfen im Prüfprogramm außer Acht gelassen werden.
Jedoch sind grobe Fehler nicht von dieser Leitlinie abgedeckt und sollten daher durch fachgerechte Schulung der Montagefirmen und durch Überwachung auf der Baustelle vermieden werden. Zu diesen groben Fehlern gehören z.B.:
Bei den Eignungsversuchen werden einige der Einflussfaktoren miteinander kombiniert, und es wird das Verhalten der Dübel gegenüber einer Kombination von ungünstigen Bedingungen geprüft. Diese Kombinationen sind derart, dass ungünstige Ergebnisse zu erwarten sind: z.B. Eignung im hochfesten Beton, Bohren der Löcher mit Bohrern, deren Durchmesser an der Grenze des festgelegten Toleranzbereichs liegt, sowie Rissbreite von Δw = 0,5 mm. Die Kombination ungünstiger Bedingungen ermöglicht eine Reduzierung des Prüfprogramms.
Bei den Eignungsversuchen wird akzeptiert, dass es zu einer genau definierten, jedoch begrenzten Reduzierung der Dübel-Leistungsfähigkeit im Vergleich zu den Ergebnissen der Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen kommen kann. Diese Reduzierung ist durch die Tatsache gerechtfertigt, dass das Auftreten der oben beschriebenen ungünstigen Bedingungen a) bis c) im Vergleich zu normalen Bedingungen geringer sein kann. Daher wird trotz der niedrigeren Versagenslast des Dübels im Allgemeinen die Wahrscheinlichkeit des Versagens nahezu konstant sein. Da sich Dübel empfindlich gegenüber Änderungen beim Montageverfahren verhalten können, wird der Montagesicherheitsfaktor eines Dübelsystems in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Montagesicherheitsversuche abgeleitet.
Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen wurden in die Leitlinie zur Ableitung von Bemessungsdaten aufgenommen, die sich auf die Leistungseigenschaften der Dübel beziehen. Sie sollen Bedingungen widerspiegeln, die unter normalen Baustellenbedingungen zu erwarten sind, nämlich Dübel, die nach den im Anhang C aufgeführten Verfahren bemessen und in Übereinstimmung mit den vom Hersteller veröffentlichten Montageanweisungen eingebaut sind. Die Prüfung zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen ist auf die Versuche begrenzt, die erforderlich sind, um zu bestätigen, dass das Verhalten des jeweils untersuchten Dübels in den Rahmen der vorliegenden Erfahrungen fällt (siehe 3.2.1). Andernfalls ist das vollständige im Anhang B für die jeweilige Option angegebene Prüfprogramm erforderlich. Eines der drei Bemessungsverfahren (siehe Anhang C) wird zur Ergänzung der Versuchsergebnisse verwendet, um ausführliche Angaben über die Bemessung von Verankerungen zu liefern.
Folgende Parameter werden beim Bewertungsprozess berücksichtigt:
Bei der Durchführung von Beurteilungen kann das verantwortliche Institut auch andere relevante Daten berücksichtigen, z.B. vom Produkthersteller gelieferte Versuchsergebnisse. Dies kann zu einer Reduzierung der von der Zulassungsstelle geforderten Versuche führen (siehe 5.1.3).
Literatur
[1] | CEN: Eurocode Nr. 2. Bemessung von Betonbauwerken. Teil 1: Allgemeine Regeln und Regeln für Gebäude; Ref. Nr. ENV 1992-1-1: 1991 E |
[2] | Bauproduktenrichtlinie ( BPR)
Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte ( 89/106/EWG) unter Berücksichtigung der geänderten Vorschriften (93/68/EWG) |
[3] | ISO 898. Mechanische Eigenschaften von Befestigungen. Teil 1; 1988: Bolzen, Schrauben, Stifte Teil 2; 1992: Muttern mit festgelegten Prüflastwerten, grobem Gewinde. |
[4] | ISO 3506; 1979: Korrosionsbeständige, rostfreie Befestigungen aus Stahl; Spezifikationen. |
[5] | ISO 5922; 1981: Temperguß |
[6] | Richtlinie des Rates 89/106/EWG, Bauprodukte Grundlagendokumente, Brüssel, 16.7.1993 |
[7] | Geschäftsordnung CEN/CENELEC Teil 3: Regeln für Entwurf und Präsentation von europäischen Normen (PNE-Regeln) Ausgabe 1991-09 |
[8] | ENV 206: 1990-03: Beton - Leistungsverhalten, Herstellung, Anordnung und Übereinstimmungskriterien |
[9] | ISO 6783; 1982. Grobe Zuschläge für Beton - Bestimmung der Partikeldichte und Wasseraufnahme - Verfahren der hydrostatischen Waage |
[10] | ENV 197-1:1992. Zusammensetzung von Zement, Spezifikationen und Konformitätskriterien. |
[11] | DIN 8035: 1976-11. Hammerbohrer. |
[12] | NF E 66-079: Schlagbohrer (Mauerbohrer) mit Schneidplatten aus Hartmetall. Maße. Juli 1993. |
[13] | ISO 273: 1979-06: Befestigungen; Bohrlöcher für Bolzen und Schrauben. |
[14] | CEN: Eurocode Nr. 3: Bemessung von Stahlbauten, Teil 1-1: Allgemeine Regeln und Regeln für Gebäude, Ref. Nr. ENV 1993-1-1: 1992E. |
Abschnitt 1
Einleitung
1 Vorbemerkungen
1.1 Rechtsgrundlage
Diese Leitlinie für europäische technische Zulassungen (ETAG) wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie des Rates 89/106/EWG erstellt unter Berücksichtigung folgender Schritte:
Dieses Dokument wird von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 11(3) der BPR in der jeweiligen Amtssprache oder den Amtssprachen veröffentlicht.
1.2 Status von ETA-Leitlinien
1.2.1 Eine ETa ist eine von zwei Arten der technischen Spezifikation
im Sinne der EG-Bauproduktenrichtlinie [2], das heißt, dass Mitgliedstaaten von der Brauchbarkeit der zugelassenen Produkte für ihren vorgesehenen Verwendungszweck ausgehen sollen, z.B. dass diese es den Bauwerken, für die sie verwendet werden, erlauben, die wesentlichen Anforderungen über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum zu erfüllen, vorausgesetzt dass:
1.2.2 Eine ETA-Leitlinie ist eine Grundlage für ETAs,
das heißt eine Grundlage für die technische Beurteilung der Brauchbarkeit eines Produktes für einen vorgesehenen Verwendungszweck 1).
ETA-Leitlinien drücken das gemeinsame Verständnis der Zulassungsstellen von Vorschriften der EG-Bauproduktenrichtlinie und der Grundlagendokumente [6] in Bezug auf die jeweils betroffenen Produkte und ihre Verwendung aus, das im Rahmen eines von der Kommission nach Befassung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen erteilten Mandates festgelegt wurde.
1.2.3 ETA-Leitlinien sind verbindlich
für die Erteilung von ETAs für die betroffenen Produkte für einen vorgesehenen Verwendungszweck, wenn sie von der EG-Kommission nach Befassung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen akzeptiert und von den Mitgliedstaaten in ihrer Amtssprache oder ihren Amtssprachen veröffentlicht wurden.
Die Anwendbarkeit und die Erfüllung der ETAG für ein Produkt und seinen vorgesehenen Verwendungszweck sind in jedem Einzelfall von einer dazu ermächtigten Zulassungsstelle zu beurteilen.
Die Erfüllung der Vorschriften einer ETAG (Untersuchungen, Prüfungen und Bewertungsverfahren) führt zu der Annahme der Brauchbarkeit nur durch diese Einzelfall-Beurteilung.
Produkte, die außerhalb des Geltungsbereichs einer ETA-Leitlinie liegen, können gegebenenfalls durch das Zulassungsverfahren ohne Leitlinien gemäß Artikel 9(2) der BPR berücksichtigt werden.
Die Anforderungen in ETA-Leitlinien sind in Form von Zielen und entsprechenden zu berücksichtigenden Einwirkungen angegeben. ETAGs legen da, wo es der Stand der Technik erlaubt, Werte und Eigenschaften fest, die bei Übereinstimmung mit diesen zu der Annahme führen, dass die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind. Die Leitlinien können alternative Möglichkeiten für den Nachweis der Erfüllung der Anforderungen angeben.
2 Geltungsbereich
2.0 Allgemeines
Die Leitlinie für europäische technische Zulassungen (ETA) für "Metalldübel zur Verankerung im Beton" enthält Grundlagen für die Beurteilung von Dübeln für Verankerungen im gerissenen und ungerissenen Beton oder nur im ungerissenen Beton. Sie besteht aus:
Teil 1 | Dübel - Allgemeines |
Teil 2 | Kraftkontrolliert spreizende Dübel |
Teil 3 | Hinterschnittdübel |
Teil 4 | Wegkontrolliert spreizende Dübel |
Teil 5 | Verbunddübel |
Teil 6 | Dübel für die Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen |
Die für alle Dübel geltenden Anforderungen und Beurteilungsverfahren sind in diesem Teil der Leitlinie aufgeführt. Die nachfolgenden Teile enthalten zusätzliche Anforderungen und/oder abweichende Anforderungen und Beurteilungsverfahren sowie Angaben über die Zahl der bei jedem Dübeltyp durchzuführenden Versuche. Sie sind nur in Verbindung mit Teil 1 zu verwenden.
Folgende Anhänge sind Bestandteile der Leitlinie:
Anhang A | Einzelheiten der Versuche |
Anhang B | Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen - Detaillierte Angaben |
Anhang C | Bemessungsverfahren für Verankerungen |
Diese Leitlinie gilt für die Beurteilung nachträglich in Normalbeton eingebauter Metalldübel, bei deren Verwendung die wesentlichen Anforderungen 1 und 4 der BPR (siehe 4.1.1.1 und 4.4) zu erfüllen sind und bei deren Versagen eine Gefahr für die Standsicherheit des Bauwerks, für Leben oder Gesundheit von Menschen und/oder erhebliche wirtschaftliche Folgen bestehen.
Das zu verankernde Bauteil kann entweder statisch bestimmt (Verankerung in ein oder zwei Punkten) oder statisch unbestimmt (Verankerung in mehr als zwei Punkten) befestigt sein (siehe Bild 2.1).
Teil 6 Dübel für die Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen erstreckt sich auch auf andere Betonarten.
Bild 2.1 Beispiele für verankerte Bauteile
2.1 Dübel
2.1.1 typen und Wirkungsprinzipien
Diese Leitlinie gilt für Dübel aus Metall, die, wie weiter unten beschrieben und in Bild 2.2 dargestellt, in gebohrte Löcher gesetzt und durch Verspreizen, Hinterschneiden oder Verbundwirkung verankert werden.
Spreizdübel werden durch zwangsweise Spreizung in Bohrlöchern verankert. Die Zugkraft wird durch Reibung und einen geringen Formschlussanteil zwischen Spreizhülse und Beton in den Beton übertragen.
Es werden zwei typen von Spreizdübeln behandelt:
(1) kraftkontrolliert spreizende Dübel (Bild 2.2a) und
(2) wegkontrolliert spreizende Dübel (Bild 2.2c1 und 2.2c2).
Bei kraftkontrolliert spreizenden Dübeln wird die Spreizung durch ein auf die Schraube oder den Bolzen aufgebrachtes Drehmoment erzeugt; die Verankerungsintensität wird durch dieses Drehmoment kontrolliert.
Bei wegkontrolliert spreizenden Dübeln wird die Spreizung im Allgemeinen durch Einschlagen der Spreizhülse oder des Konus erzielt. Bei Bild 2.2c wird die Spreizhülse gespreizt, indem ein Konus eingeschlagen wird. Die Spreizung wird durch die Länge des Weges kontrolliert, um den der Konus eingeschlagen wird. Bei Bild 2.2c2 wird die Dübelhülse über einen Spreizkörper geschlagen. Die Spreizung wird durch den Weg der Dübelhülse über den Spreizkörper kontrolliert.
Hinterschnittdübel werden hauptsächlich durch einen mechanischen Formschluss verankert, der durch eine Hinterschneidung im Beton erfolgt. Die Hinterschneidung kann durch Einschlagen oder Drehen der Dübelhülse in ein vorher gebohrtes Loch (Bild 2.2b1) oder durch Einschlagen der Dübelhülse über den konischen Bolzen in ein zylindrisches Loch erreicht werden. Im letztgenannten Fall wird der Beton eher weggeschnitten als komprimiert (Bild 2.2b2).
Bei Verbunddübeln (Bild 2.2d) werden Metallteile mit Hilfe eines Mörtels (z.B. Reaktionsharzmörtel) in Bohrlöchern verankert. Zugkräfte werden über Verbundspannungen zwischen Metallteilen und Mörtel sowie zwischen Mörtel und Bohrlochwandung in den Beton eingeleitet.
Für andere Dübeltypen, Größen und Anwendungsbedingungen, auf die in den nachfolgenden Abschnitten und Teilen nicht besonders Bezug genommen wird, liefert die Leitlinie nützliche Angaben, insbesondere in Bezug auf die wichtigen Funktionsanforderungen, die jedoch erst nach sorgfältiger Abwägung ihrer Gültigkeit und der Relevanz der angegebenen Verfahren angewandt werden dürfen.
2.1.2 Werkstoffe
Diese Leitlinie gilt für Dübel, bei denen alle im Beton verankerten und zur Lastübertragung dienenden Metallteile aus Kohlenstoffstahl, nichtrostendem Stahl oder Temperguss bestehen. Die Dübel dürfen auch nichttragende Materialien enthalten, z.B. Kunststoffteile, um ein Mitdrehen des Dübels bei der Montage zu vermeiden.
Bei Verbunddübeln sind die verankerten Metallteile aus Kohlenstoffstahl oder nichtrostendem Stahl. Das Bindemittel des Mörtels kann aus Reaktionsharzen, Zement oder einer Kombination beider Stoffe bestehen.
2.1.3 Größen
Diese Leitlinie gilt für Dübel mit einer Mindest-Gewindegröße von 6 mm (M6). Für Dübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung für nichttragende Systeme siehe Teil 6.
Im Allgemeinen muss die Mindestverankerungstiefe min hef, 40 mm betragen. In Sonderfällen, z.B. bei Verankerung von Bauteilen, die statisch unbestimmt gelagert sind (wie z.B. leichte abgehängte Decken) und nur in Innenräumen verwendet werden, darf min hef auf 30 mm reduziert werden und diese notwendigen Einschränkungen sind deutlich in der ETa anzugeben. Für Dübel zur Verwendung als Mehrfachbefestigung für nichttragende Systeme siehe Teil 6.
Dübel mit Innengewinde fallen nur in den Geltungsbereich dieser Leitlinie, wenn sie eine Gewindelänge nach Berücksichtigung möglicher Toleranzen von mindestens d + 5 mm haben.
2.2 Beton
2.2.1 Materialien
Diese Leitlinie gilt für die Verwendung von Dübeln in Normalbeton der Festigkeitsklassen zwischen C20/25 und einschließlich C50/60 gemäß ENV 206, Ausnahme siehe Teil 6.
Diese Leitlinie erstreckt sich nicht auf Verankerungen in Glätt- oder Deckschichten, die für den Beton uncharakteristisch und/oder wenig tragfähig sein können.
2.2.2 Betonbauteile
Diese Leitlinie gilt für Anwendungsfälle, bei denen die Mindestdicke der Bauteile, in denen die Dübel verankert werden, h> 2 hef bzw. mindestens h> 100 mm beträgt. Für Verbunddübel siehe Teil 5. Für Dübel für die Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen siehe Teil 6.
Ist die Dicke des Betonbauteils kleiner als vorher gefordert, kann die Tragfähigkeit wegen eines vorzeitigen Versagens durch Spalten oder einer Verringerung der Quertragfähigkeit von Verankerungen am Rand reduziert werden. Außerdem können die Mindestwerte für Rand- und Achsabstand nicht ausreichend groß sein, da ein Versagen durch Spalten während des Einbaus eintreten kann. Aus diesem Grunde ist eine geringere Dicke des Betonbauteils nur dann zulässig, wenn die oben genannten Auswirkungen bei Bemessung und Montage der Verankerung berücksichtigt werden.
Bild 2.2 Dübeltypen
( a) Beispiel für kraftkontrolliert spreizende Dübel (Teil 2)
( b) Beispiel für Hinterschnittdübel (Teil 3)
( c) Beispiel für wegkontrolliert spreizende Dübel (Teil 4)
( d) Beispiel für Verbunddübel (Teil 5)
2.3 Einwirkungen
Diese Leitlinie gilt nur für Anwendungen, bei denen die Betonbauteile, in denen die Dübel verankert werden, vorwiegend ruhenden oder quasiruhenden Belastungen ausgesetzt sind.
Diese Leitlinie gilt nur für Dübel, die vorwiegend ruhend oder quasiruhend durch eine Zuglast, Querlast oder eine Kombination von Zug- und Querlasten oder durch Biegung beansprucht werden.
2.4 Kategorien
Die Leitlinie gilt für Verankerungen unter Berücksichtigung von:
In Tabelle 2.1 sind die möglichen Kombinationen von Kategorien und die Optionen für die Beurteilung aufgeführt. Die vom Antragsteller gewählten Optionen hängen vom Anwendungsbereich ab (siehe Tabelle 5.3).
Tabelle 2.1 Mögliche Kombination von Kategorien und Optionen für die Beurteilung
1 | Nutzungskategorien | Dauerhaftigkeitskategorien | Optionen | ||
2 | gerissener und ungerissener Beton | nur ungerissener Beton | trockene Innenraumbedingungen | andere Umweltbedingungen | abhängig vom Anwendungsbereich |
3 | x | x | 1-6 | ||
4 | |||||
5 | x | ||||
6 | |||||
7 | x | x | 7-12 | ||
8 | |||||
9 | x | ||||
10 |
2.5 Bemessung und Qualität der Montage
Bei der Festlegung der in dieser Leitlinie aufgeführten Beurteilungs- und Bemessungsverfahren wurde davon ausgegangen, dass die Bemessung der Verankerungen und die Spezifikation der Dübel unter der Kontrolle eines auf dem Gebiet der Verankerungen und des Betonbaus erfahrenen Ingenieurs erfolgt. Weiterhin wurde vorausgesetzt, dass die Montage der Dübel durch geschultes Personal unter der Aufsicht des Baustelleningenieurs erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Spezifikationen auch tatsächlich eingehalten werden.
3 Begriffe
3.1 Allgemeine Begriffe und Abkürzungen
3.1.1 Bauwerke und Produkte
3.1.1.1 Bauwerke (und Teile von Bauwerken) (Grundlagendokumente 1.3.1)
Bauwerk ist alles, was gebaut wird oder das Ergebnis von Bauarbeiten und mit dem Erdboden fest verbunden ist.
(Dies gilt für Bauwerke sowohl des Hochbaus als auch des Tiefbaus und für Bauteile und andere Teile.)
3.1.1.2 Bauprodukte
(oft einfach nur "Produkte" genannt) (Grundlagendokumente 1.3.2)
Produkte, die für den dauerhaften Einbau in Bauwerke hergestellt und als solche in Verkehr gebracht werden.
(Der Begriff schließt Baustoffe, Bauteile, Komponenten und vorgefertigte Systeme oder Anlagen mit ein.)
3.1.1.3 Einbau (von Produkten in Bauwerke) (Grundlagendokumente 1.3.2)
Der dauerhafte Einbau eines Produktes in ein Bauwerk bedeutet, dass:
3.1.1.4 Vorgesehener Verwendungszweck (Grundlagendokumente 1.3.4)
Funktion(en) des Produktes, die für das Produkt bei der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen vorgesehen ist (sind).
(Anmerkung: Diese Definition umfasst nur den vorgesehenen Verwendungszweck soweit in Bezug auf die BPR relevant.)
3.1.1.5 Ausführung (Form der ETAG)
Dieser Begriff umfasst im vorliegenden Dokument alle Arten von Einbautechniken wie z.B. Installierung, Zusammenfügung, Einbau usw.
3.1.1.6 System (Leitfaden von EOTA/Technischer Lenkungsausschuss)
Teil des Bauwerks, realisiert durch
3.1.2 Leistungen
3.1.2.1 Brauchbarkeit (der Produkte) für den vorgesehenen Verwendungszweck (BPR 2.1)
Heißt, dass die Produkte solche Merkmale aufweisen, dass das Bauwerk, für das sie durch Einbau, Zusammenfügung, Anbringung oder Installierung verwendet werden sollen, bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann.
(Anmerkung: Diese Definition erstreckt sich nur auf die Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck, soweit für die BPR relevant.)
3.1.2.2 Gebrauchstauglichkeit (von Bauwerken)
Fähigkeit des Bauwerks, seinen vorgesehenen Verwendungszweck und insbesondere die für diesen Verwendungszweck relevanten wesentlichen Anforderungen zu erfüllen.
Mit den Bauprodukten müssen Bauwerke errichtet werden können, die (als Ganzes und in ihren Teilen) gebrauchstauglich sind und die bei normaler Instandhaltung die wesentlichen Anforderungen über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllen. Die Anforderungen setzen normalerweise vorhersehbare Einwirkungen voraus (BPR, Anhang I, Vorbemerkung).
3.1.2.3 Wesentliche Anforderungen (für Bauwerke)
Auf Bauwerke anwendbare Anforderungen, die die technischen Merkmale eines Produkts beeinflussen können und in der BPR, Anhang I, in Form von einzelnen Vorgaben aufgeführt sind (BPR, Art. 3.1).
3.1.2.4 Leistung (von Bauwerken, Bauwerksteilen oder Produkten) (Grundlagendokumente 1.3.7)
Leistung ist ein mengenmäßiger Ausdruck (Zahlenwert, Grad, Klasse oder Stufe) für das Verhalten eines Bauwerks, eines Teils eines Bauwerks oder eines Produktes unter einer Einwirkung, der es ausgesetzt ist oder die unter den vorgesehenen Bedingungen der Nutzung (bei Bauwerken oder Bauwerksteilen) oder der Verwendung (bei Produkten) von ihm ausgeht.
Soweit praktikabel, sollten die Merkmale von Produkten oder Produktgruppen in messbaren Leistungsgrößen in den technischen Spezifikationen und Zulassungsleitlinien beschrieben sein. Rechen-, Mess-, Prüfverfahren (womöglich), Verfahren der Bewertung von Baustellenerfahrungen und -überwachung sind zusammen mit den entsprechenden Kriterien der Übereinstimmung in den jeweiligen Spezifikationen oder in den in diesen Spezifikationen aufgeführten Bezugsdokumenten anzugeben.
3.1.2.5 Einwirkungen (auf Bauwerke oder Bauwerksteile) (Grundlagendokumente 1.3.6)
Nutzungsbedingungen der Bauwerke, die die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen der Richtlinie durch die Bauwerke beeinflussen können und die durch (mechanische, chemische, biologische, thermische oder elektromagnetische) Einflüsse entstehen, die auf das Bauwerk oder Teile davon einwirken.
Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Produkten innerhalb eines Bauwerks werden als "Einwirkungen " angesehen.
3.1.2.6 Klassen oder Stufen (für wesentliche Anforderungen und für damit in Bezug stehende Produktleistungen) (Grundlagendokumente 1.2.1)
Eine Klassifizierung von Produktleistungen, ausgedrückt als Bandbreite der Anforderungsstufen für Bauwerke, die in den Grundlagendokumenten oder nach dem in Art. 20.2a der BPR festgelegten Verfahren bestimmt werden.
3.1.3 Form der ETAG
3.1.3.1 Anforderungen (für Bauwerke) (Form der ETAG 4)
Genau detaillierter und für den Geltungsbereich der Leitlinie anwendbarer Begriff und Anwendung der jeweiligen Anforderungen der BPR (die in den Grundlagendokumenten konkret formuliert und im Mandat genauer spezifiziert sind) für Bauwerke oder Teile davon unter Berücksichtigung der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Bauwerke.
3.1.3.2 Nachweisverfahren (für Produkte) (Form der ETAG 5)
Nachweisverfahren zur Ermittlung der Leistung der Produkte in Bezug auf die Anforderungen an die Bauwerke (Berechnungen, Versuche, technisches Wissen, Bewertung der Baustellenerfahrung usw.).
Diese Nachweisverfahren erstrecken sich nur auf die Beurteilung der Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck. Nachweisverführen. für bestimmte Bauwerksplanungen werden hier "Projektprüfung", für die Identifizierung von Produkten "Identifizierungsprüfung", für die Überwachung der Ausführung oder ausgeführter Bauwerke " Überwachungsprüfung" und für die Bescheinigung der Konformität " a C-Prüfung " genannt.
3.1.3.3 Spezifikationen (für Produkte) (Form der ETAG 6)
Umwandlung der Anforderungen in präzise und messbare (soweit möglich und im Verhältnis zur Größe des Risikos) oder qualitative, sich auf die Produkte und ihren vorgesehenen Verwendungszweck beziehende Größen.Bei Erfüllung der Spezifikationen geht man von der Brauchbarkeit der betroffenen Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck aus.
Spezifikationen können auch für den Nachweis bestimmter Planungen, für die Identifizierung von Produkten, für die Überwachung der Ausführung oder ausgeführter Bauwerke und gegebenenfalls für die Bescheinigung der Konformität formuliert werden.
3.1.4 Nutzungsdauer
3.1.4.1 Nutzungsdauer (von Bauwerken oder Bauwerksteilen) (Grundlagendokumente 1.3.5(1))
Zeitraum, in dem die Leistungsfähigkeit auf einem Stand gehalten wird, der mit der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen im Einklang steht.
3.1.4.2 Nutzungsdauer (von Produkten)
Zeitraum, in dem die Leistungen des Produkts - unter den entsprechenden Anwendungsbedingungen - auf einem Stand gehalten werden, der mit den Bedingungen des vorgesehenen Verwendungszwecks im Einklang steht.
3.1.4.3 Wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer (Grundlagendokumente 1.3.5(2))
Nutzungsdauer, die alle maßgeblichen Faktoren wie Entwurfs-, Bau- und Nutzungskosten, durch verhinderte Nutzung entstehende Kosten, Risiken und Folgen des Versagens des Bauwerks während seiner Nutzungsdauer und Versicherungskosten zur Deckung dieser Risiken, planmäßige Teilerneuerung, Inspektions-, Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturkosten, Betriebs- und Verwaltungskosten, Entsorgung sowie Umweltaspekte berücksichtigt.
3.1.4.4 Instandhaltung (von Bauwerken) (Grundlagendokumente 1.3.3(1))
Ein Bündel von vorbeugenden und sonstigen Maßnahmen, die an dem Bauwerk durchgeführt werden, damit es während seiner Nutzungsdauer all seine Funktionen erfüllen kann. Diese Maßnahmen umfassen erforderliche Reinigung, Wartung, Neuanstrich, Ausbesserung, Austausch von Teilen des Bauwerks usw.
3.1.4.5 Normale Instandhaltung (von Bauwerken) (Grundlagendokumente 1.3.3(2))
Instandhaltung, die in der Regel-Inspektionen einschließt und zu einem Zeitpunkt stattfindet, zu dem die anfallenden Kosten unter Berücksichtigung der Folgekosten (z.B. Inbetriebnahme) in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der betreffenden Teile des Bauwerks stehen.
3.1.4.6 Dauerhaftigkeit (von Produkten)
Fähigkeit des Produkts, zur Nutzungsdauer des Bauwerks beizutragen, indem es seine Leistungen unter den entsprechenden Anwendungsbedingungen auf einem Stand hält, der mit der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen durch das Bauwerk im Einklang steht.
3.1.5 Konformität
3.1.5.1 Bescheinigung der Konformität (von Produkten)
In der BPR aufgeführte und gemäß dieser Richtlinie festgelegte Vorschriften und Verfahren, die zurrt Ziel haben sicherzustellen, dass die festgelegte Leistung des Produktes mit akzeptabler Wahrscheinlichkeit von der laufenden Produktion erreicht wird.
3.1.5.2 Identifizierung (eines Produktes)
Produktmerkmale und Nachweisverfahren, die es ermöglichen, ein gegebenes Produkt mit demjenigen zu vergleichen, das in der technischen Spezifikation beschrieben ist.
3.1.6 Abkürzungen
AC: | Attestation of conformity - Konformitätsbescheinigung |
CEC: | Commission of the European Communities - Kommission der Europäischen Gemeinschaften |
CEN: | Comite europeen de nonnalisation - Europäischer Normenausschuss |
CPD: | Construction products directive - Bauproduktenrichtlinie ( BPR) |
EC: | European Communities - Europäische Gemeinschaft |
EFTA: | European free trade association - Europäische Freihandelszone EN: European standards - europäische Normen |
FPC: | Factory production control - werkseigene Produktionskontrolle |
ID: | Interpretative documents of the CPD - Grundlagendokumente der BPR |
ISO: | International standardization organization - Internationale Normenorganisation |
SCC: | Standing committee an construction of the CPD- Ständiger Ausschuss für das Bauwesen der BPR |
EOTA: | European Organization for Technical Approvals - Europäische Organisation für Technische Zulassungen |
ETA: | European Technical Approval - europäische technische Zulassung |
ETAG: | European Technical Approval Guideline - Leitlinie für europäische technische Zulassungen |
TB: | EOTA-Technical Board - Technischer Lenkungsausschuss der EOTA |
UEAtc: | Union Europeenne pour 1'Agrement technique dans la construction - Europäische Union für das Agrement im Bauwesen |
TC: | Technical Committee - Technischer Ausschuss |
WG: | Working Group - Arbeitsgruppe |
3.2 Besondere Begriffe und Abkürzungen
3.2.1 Allgemeines
Dübel | = | industriell hergestelltes, zusammengefügtes Teil, das zur Befestigung des Anbauteils am Verankerungsgrund (Beton) dient. Bei Verbunddübeln einschließlich Mörtel. |
Dübel gemäß vorliegenden Erfahrungen |
= | Dübel mit einer Leistung, die mit den im Anhang B aufgeführten Gleichungen übereinstimmt |
Dübelgruppe | = | mehrere (miteinander wirkende) Dübel |
Anbauteil | = | am Beton zu befestigender Gegenstand |
Verankerung | = | Gesamtheit, bestehend aus dem Verankerungsgrund (Beton), dem Dübel oder der Dübelgruppe und dem zu befestigenden Bauteil. |
3.2.2 Dübel
Die häufig in dieser Leitlinie verwendeten Bezeichnungen und Symbole sind nachstehend aufgeführt und in den Bildern 3.1 bis 3.3 dargestellt. Weitere besondere Bezeichnungen und Symbole sind im Text erläutert.
a1 | = | Abstand zwischen den äußeren Dübeln benachbarter Verankerungen in Richtung 1 |
a2 | = | Abstand zwischen den äußeren Dübeln benachbarter Verankerungen in Richtung 2 |
b | = | Breite des Betonbauteils |
c1 | = | Randabstand in Richtung 1 |
c2 | = | Randabstand in Richtung 2 |
ccr | = | Randabstand zur Gewährleistung der Übertragung der charakteristischen Tragfähigkeit eines Einzeldübels |
cer,N | = | Randabstand zur Gewährleistung der Übertragung der charakteristischen Zugtragfähigkeit eines Einzeldübels ohne Einfluss von Rand- und Achsabstand bei Versagen durch Betonausbruch |
cer,sp | = | Randabstand zur Gewährleistung der Übertragung der charakteristischen Zugtragfähigkeit eines Einzeldübels ohne Einfluss von Rand- und Achsabstand bei Versagen durch Spalten des Betons |
cer,V | = | Randabstand senkrecht zur Richtung der Querlast zur Gewährleistung der Übertragung der charakteristischen Quertragfähigkeit eines Einzeldübels ohne Einfluss von Ecke, Achsabstand und Bauteildicke bei Betonversagen |
cmin | = | minimaler zulässiger Randabstand |
d | = | Gewindedurchmesser des Dübelbolzens |
d0 | = | Bohrernenndurchmesser |
d1 | = | Durchmesser der Hinterschneidung |
d2 | = | Durchmesser des gespreizten Hinterschnittdübels |
dcut | = | Schneidendurchmesser der Bohrer |
dcut,max | = | Schneidendurchmesser in der Nähe der oberen Toleranzgrenze (siehe Anhang A, Bild 3.1) (maximaler Bohrerdurchmesser) |
dcut,min | = | Schneidendurchmesser an der unteren Toleranzgrenze (siehe Anhang A, Bild 3.1) (minimaler Bohrerdurchmesser) |
dcut,m | = | mittlerer Schneidendurchmesser des Bohrers (Anhang A, siehe Bild 3.1) |
df | = | Durchmesser des Durchgangslochs im Anbauteil |
dnom | = | Außendurchmesser des Dübels |
h | = | vorhandene Dicke des Betonbauteils |
hmin | = | Mindestbauteildicke |
h0 | = | Tiefe des zylindrischen Bohrlochs bis zum Ansatz |
h1 | = | Tiefe des Bohrlochs bis zum tiefsten Punkt |
hef | = | effektive Verankerungstiefe (siehe Bild 3.3) |
hnom | = | Gesamtlänge des Dübels im Beton |
s1 | = | Achsabstand innerhalb einer Dübelgruppe in Richtung 1 |
s2 | = | Achsabstand innerhalb einer Dübelgruppe in Richtung 2 |
scr | = | Achsabstand zur Gewährleistung der Übertragung der charakteristischen Tragfähigkeit eines Einzeldübels |
scr,N | = | Achsabstand zur Gewährleistung der Übertragung der charakteristischen Zugtragfähigkeit eines Einzeldübels ohne Einfluss von Rand- und Achsabstand bei Versagen durch Betonausbruch |
scr,sp | = | Achsabstand zur Gewährleistung der Übertragung der charakteristischen Zugtragfähigkeit eines Einzeldübels ohne Einfluss von Rand- und Achsabstand bei Versagen durch Spalten des Betons |
scr,V | = | Achsabstand senkrecht zur Richtung der Querlast zur Gewährleistung der Übertragung der charakteristischen Quertragfähigkeit eines Einzeldübels ohne Einfluss von Ecke, Achsabstand und Bauteildicke bei Betonversagen |
smin | = | minimaler zulässiger Achsabstand |
T | = | Drehmoment |
Tinst | = | erforderliches oder maximal empfohlenes Drehmoment zur Spreizung oder Vorspannung des Dübels |
tFix | = | Dicke des Anbauteils |
3.2.3 Beton und Stahl
fc | = | Betondruckfestigkeit, gemessen an Zylindern |
fc,cube | = | Betondruckfestigkeit, gemessen an Würfeln |
fc,test | = | Betondruckfestigkeit zum Zeitpunkt der Versuche |
fcm | = | mittlere Betondruckfestigkeit |
fck | = | Nennwert der charakteristischen Betondruckfestigkeit (basierend auf Zylindern) |
fck,cube | = | Nennwert der charakteristischen Betondruckfestigkeit (basierend auf Würfeln) |
fy,test | = | Streckgrenze des Stahls beim Versuch |
fyk | Nennwert der charakteristischen Streckgrenze des Stahls | |
fu,test | Stahlzugfestigkeit beim Versuch | |
fuk | = | Nennwert der charakteristischen Stahlfestigkeit |
3.2.4 Betonbauteile
Die Definition für gerissenen und ungerissenen Beton ist im Anhang C enthalten.
3.2.5 Lasten/Kräfte
F | = | Kraft im Allgemeinen |
N | = | Normalkraft (+N = Zugkraft) |
V | = | Querkraft |
NRK,VRK | = | Charakteristische Tragfähigkeit des Dübels (5 % - Fraktile) bei Zug- bzw. Querkraft |
3.2.6 Versuche
Betonprüfkörper | = | Bauteil, in dem der Dübel geprüft wird |
Linienriss | = | in eine Richtung verlaufender Riss mit nahezu konstanter Rissbreite über die gesamte Bauteildicke , |
FtRu | = | Bruchlast (Höchstlast) im Versuch |
FtRu,m | = | Mittelwert der Bruchlasten in einer Versuchsserie |
FtRK | = | 5 %-Fraktile der Bruchlast einer Versuchsserie |
n | = | Anzahl der Versuche einer Versuchsserie |
v | = | Variationskoeffizient |
Δw | = | Zunahme zwischen der Rissbreite bei Belastung des Dübels und der Rissbreite beim Einbau des Dübels |
δ(δN, δv) | = | Verschiebung (Bewegung) des Dübels an der Betonoberfläche im Verhältnis zur Betonoberfläche außerhalb des Versagensbereichs in Lastrichtung (Zug, Querlast) Die Verschiebung schließt Verformungen von Stahl und Beton sowie einen möglichen Schlupf des Dübels mit ein. |
Bild 3.1 Dübel im eingebauten Zustand
Bild 3.2 Betonbauteil, Achsabstand und Randabstand
Bild 3.3 Bohrlochabmessungen und spezielle Dübeltypen
Abschnitt 2
Leitfaden für die Beurteilung der Brauchbarkeit
4 Anforderungen an Bauwerke
4.0 Allgemeines
In diesem Abschnitt sind die Aspekte der Leistung, die zur Erfüllung der wesentlichen Anforderungen zu untersuchen sind, aufgeführt durch:
Die Verbindung zwischen den Wesentlichen Anforderungen (ER) der BPR [2] und den jeweiligen Abschnitten der Grundlagendokumente (ID) [6], die entsprechenden Dübelmerkmale und Versuchsverfahren zum Nachweis der Merkmale sind Tabelle 4.1 zu entnehmen.
Die Nutzungsdauer eines Dübels muss mindestens mit der Nutzungsdauer des Anbauteils übereinstimmen.
Die Leitlinie geht davon aus, dass die geschätzte Nutzungsdauer des Dübels für seinen vorgesehenen Verwendungszweck mindestens 50 Jahre beträgt. Alle Dübelspezifikationen und Beurteilungsverfahren müssen diese voraussichtliche Nutzungsdauer berücksichtigen.
Die Angaben über die Nutzungsdauer eines Dübels können nicht als Herstellergarantie (oder Garantie der Zulassungsstelle) ausgelegt werden, sondern sind lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl des richtigen Dübels angesichts der erwarteten wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten (Grundlagendokumente 5.2.2).
4.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit (ER 1)
4.1.1 Allgemeines
4.1.1.1 Gesamtverhalten
Verankerungen müssen derart entworfen und ausgeführt sein, dass die Belastungen, denen sie während ihrer Nutzung ausgesetzt sind, keines der nachstehenden Ereignisse zur Folge haben:
(a) Einsturz des gesamten Bauwerks oder eines Teils davon;
(b) größere Verformungen in unzulässigem Umfang;
(c) Beschädigungen anderer Bauteile des Bauwerks oder Einrichtungen und Ausstattungen infolge zu großer Verformungen der tragenden Baukonstruktion;
(d) Beschädigungen durch ein Ereignis in einem zur ursprünglichen Ursache unverhältnismäßig großen Ausmaß.
Dübel müssen die Bemessungslasten bei Zug-, Quer- und Schrägzugbeanspruchung, denen sie ausgesetzt sind, während der voraussichtlichen Nutzungsdauer übertragen und dabei Folgendes aufweisen:
(1) ausreichende Sicherheit gegenüber Versagen (Grenzzustand der Tragfähigkeit) und
(2) ausreichende Widerstandsfähigkeit gegenüber Verschiebungen (Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit)
4.1.1.2 Temperatur
Die Funktionssicherheit eines Dübels einschließlich seiner Fähigkeit, bei begrenzten Verschiebungen der Bemessungslast mit einem angemessenen Sicherheitsbeiwert zu widerstehen, darf durch vorübergehende Temperatureinwirkungen an der Betonoberfläche im Bereich von - 40 °C bis + 80 °C nicht nachteilig beeinflusst werden (Ausnahme siehe Teil 5).
4.1.1.3 Vorhersagbarkeit
Das Verhalten von Dübeln muss sowohl unter normalen Anwendungsbedingungen als auch unter angenommenen ungünstigen Bedingungen (siehe 4.1.2 Eignung) in Bezug auf alle wichtigen Merkmale vorhersagbar sein.
Tabelle 4.1: Verbindung zwischen Wesentlichen Anforderungen und Dübelmerkmalen
Wesentliche Anforderung (ER) |
Entsprechender Abschnitt im Grundlagendokument (ID) |
Entsprechende Leistungseigenschaften | Leistungen und Eigenschaften der Dübel | Versuche zum Nachweis der Eigenschaft |
ER 1
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit |
ID 1
2.1.3 Einsturz 2.1.4 Unzulässige Verformung |
Standsicherheit unter vorwiegend statischen Einwirkungen
Dauerhaftigkeit der mechanischen Festigkeit |
Eignung unter normalen Baustellenbedingungen Anforderungen an ein akzeptables Last/ Verschiebungsverhalten, eine bestimmte Höchstlast und begrenzte Streuung | Eignungsversuche
|
Zulässige Anwendungsbedingungen charakt. Tragfähigkeit bei Zug/Querlast/Schrägzug
|
Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen
|
|||
ER 4 Nutzungssicherheit |
Es gelten die gleichen Kriterien wie bei ER 1 |
4.1.2 Eignung
4.1.2.1 Einwandfreie Montage
Die Dübel müssen einwandfrei unter normalen Baustellenbedingungen mit dem vom Hersteller vorgeschriebenen Werkzeug einfach eingebaut werden können. Es darf dabei nicht zu Schäden kommen, die ihr Verhalten während ihrer Nutzungsdauer nachteilig beeinflussen können. Die Montage muss bei normalen Umgebungstemperaturen (innerhalb eines Bereichs von - 5 °C bis + 40 °C) durchführbar sein.
Es muss möglich sein, die einwandfreie Montage des Dübels zu überprüfen.
Außer in Sonderfällen, in denen der Hersteller ein spezielles Setzwerkzeug liefert, sollte die Montage verhältnismäßig einfach unter Verwendung der üblicherweise auf der Baustelle zur Verfügung stehenden Werkzeuge erfolgen können.
4.1.2.2 Betonfestigkeiten
Dübel müssen bei Verankerung im Beton mit Druckfestigkeiten, auf die sich die vorliegende Leitlinie erstreckt, einwandfrei funktionieren.
4.1.2.3 Rissänderungen
Dübel, die für die Verwendung im gerissenen Beton bestimmt sind, müssen auf Dauer ihre Funktionsfähigkeit behalten, auch wenn sich die Rissbreite in dem von dieser Leitlinie abgedeckten Bereich ändert.
4.1.2.4 Wiederholte/veränderliche Belastung
Dübel müssen ihre einwandfreie Funktion auf Dauer beibehalten, wenn sich die Höhe ihrer Belastung ändert.
4.1.2.5 Dauerlast
Dübel müssen Lasten, für die sie bemessen wurden, während der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Anbauteils ohne signifikante Zunahme der Verschiebung übertragen können, die die Verankerung beeinträchtigen kann.
4.1.2.6 Montagearten
Dübel müssen bei Montagearten, für die sie vom Hersteller vorgesehen sind, einwandfrei funktionieren. Die vorliegende Richtlinie erstreckt sich auf Montagearten gemäß Bild 4.1( a) und 4.1( b).
Nach Montage einschließlich Aufbringen des Drehmoments muss die Anschlusskonstruktion fest gegen die Oberfläche des Verankerungsgrundes geklemmt sein. Dies kann z.B. durch einen Zwischenraum zwischen Dübelhülse und Anschlusskonstruktion (Vorsteckmontage, Bild 4.1 ( b)) oder die Unterlegscheibe (Durchsteckmontage, Bild 4.1 ( a)) oder durch zusammendrückbare Elemente entlang der Länge der Dübelhülse (siehe Teil 2) sichergestellt werden.
Wünscht der Hersteller die Beurteilung anderer Montagearten, z.B. Bild 4.1( c), so können zusätzliche Versuche erforderlich sein.
Bild 4.1 Arten des Einbaus
( a) Durchsteckmontage mit Abstützung auf dem Verankerungsgrund
( b) Vorsteckmontage mit Abstützungauf dem Verankerungsgrund
( c) Vorsteckmontage ohne Abstützung auf dem Verankerungsgrund (Abstandsmontage)
4.1.2.7 Geringfügige stoßartige Belastungen
Eine Verankerung muss geringfügige Stöße, die unter normalen Nutzungsbedingungen sowohl auf den Dübel selbst als auch auf die Anschlusskonstruktion einwirken können, ohne Schaden am Dübel oder Beeinträchtigung seiner Tragfähigkeit aushalten.
Diese Leitlinie erstreckt sich nicht auf signifikante Stoßlasten, z.B. Dübel zur Befestigung von Vorrichtungen gegen ein Herabfallen.
4.1.3 Zulässige Anwendungsbedingungen
Die zulässigen Anwendungsbedingungen, die hier nachzuweisen sind, können in gewissem Maße durch den Antragsteller ausgewählt werden. Der Umfang der Nachweise zur Überprüfung, ob die Anforderungen erfüllt sind, hängt von der gewählten Option ab.
4.1.3.1 Höhe der Belastung
Dübel müssen eine Höhe der Belastung übertragen können, die gewährleistet, dass sie entsprechend ihrem Durchmesser und ihrer Verankerungstiefe in praktischen Anwendungsfällen verwendet werden können. Alle Dübel müssen auch in den Fällen Zuglasten übertragen können, in denen z.B. die wesentliche Belastung Querlast ist.
Bei Versagen durch Herausziehen muss die charakteristische Mindest-Zugtragfähigkeit größer sein als 30 % der charakteristischen Betontragfähigkeit bei Festigkeitsklasse C20/25, berechnet nach den im Anhang B angegebenen Verfahren mit der festgelegten Verankerungstiefe.
4.1.3.2 Verschiebung
Die Verschiebung von Dübeln unter Kurzzeit- und Langzeitbelastung muss in Abhängigkeit vom vorgesehenen Verwendungszweck innerhalb der vom Planungsingenieur vorgegebenen Grenzen bleiben.
4.1.3.3 Rand- und Achsabstände
Dübel müssen unter normalen Nutzungsbedingungen mit Abständen (Achsabstand zwischen Dübeln, Abstand zwischen Dübel und Bauteilrand) verwendet werden können, die mit der normalen Baupraxis vereinbar sind.
4.1.3.4 Verankerungsintensität
Dübel dürfen während des Einbaus nicht durch Bruch des Bolzens, Schaftes oder Gewindebereichs versagen oder ein Betonversagen verursachen.
4.1.4 Dauerhaftigkeit
Die Dübeleigenschaften sollten sich während der Nutzungsdauer nicht verändern, daher dürfen die mechanischen Eigenschaften, von denen die Eignung und das Tragverhalten des Dübels abhängen (z.B. Material, Beschichtung), nicht durch physikalischchemische Umwelteinflüsse wie z.B. Korrosion, und Beeinträchtigung durch Umwelteinflüsse (z.B. Alkalität, Feuchtigkeit, Verschmutzung) ungünstig beeinflusst werden.
Bei denjenigen Teilen von Dübeln, die aufeinander, gleiten sollen während der Montage (z.B. Mutter auf Gewinde bzw. Konus in Spreizhülse) oder während der Nutzung (z.B. Konus in der Spreizhülse), muss ein Kaltverschweißen ("Festfressen") ausgeschlossen sein, so dass das Verhalten nicht negativ beeinflusst wird, wenn der Dübel bis zum Versagen belastet wird.
4.2 Brandschutz (ER 2)
Nicht behandelt.
4.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz (ER 3)
Nicht behandelt; für Verbunddübel siehe Teil 5.4.4 Nutzungssicherheit (ER 4)
Werden Dübel in Fällen verwendet, in denen die Nutzungssicherheit relevant ist, z.B. bei Befestigung von nichttragenden Teilen der Bauwerke und Versagen durch Herabfallen von Teilen, so gelten die gleichen Kriterien wie bei ER 1.
4.5 Schallschutz (ER 5)
Nicht relevant.
4.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz (ER 6)
Nicht relevant.
5 Nachweisverfahren
5.0 Allgemeines
Dieser Abschnitt behandelt die Nachweisverfahren zur Ermittlung der verschiedenen Aspekte der Leistung der Produkte in Bezug auf die Anforderungen an die Bauwerke (Berechnungen, Versuche, technisches Wissen, Baustellenerfahrung usw.).
5.1 Verfahren zu 4.1 (mechanische Festigkeit und Standsicherheit)
5.1.1 Allgemeines
Die zur Beurteilung von Dübeln durchzuführenden Versuche lassen sich in drei Kategorien unterteilen:
(1) Versuche zum Nachweis der Eignung
(2) Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen
(3) Versuche zur Überprüfung der Dauerhaftigkeit
Teil 1 dieser Leitlinie enthält die für alle Dübeltypen geltenden Versuchsbedingungen und Kriterien der Akzeptanz. Nachfolgende Teile dieser Leitlinie enthalten die nur für spezielle Dübeltypen geltenden Versuchsbedingungen, Anzahl der Versuche und Kriterien.
Es wird davon ausgegangen, dass es für jede Dübelgröße nur eine Verankerungstiefe gibt. Sollen die Dübel mit zwei Verankerungstiefen gesetzt werden können, so sind Versuche im Allgemeinen mit beiden Verankerungstiefen durchzuführen. In Sonderfällen, z.B. bei Stahlversagen, kann die Anzahl der Versuche reduziert werden.
5.1.2 Eignungsversuche
Durch Eignungsversuche soll festgestellt werden, ob ein Dübel sich im Gebrauchszustand sicher und funktionstüchtig verhält. Dabei werden ungünstige Bedingungen sowohl während des Einbaus auf der Baustelle als auch während der Nutzung berücksichtigt.
Das allgemeine Konzept der Eignungsversuche basiert auf den folgenden Aspekten:
(1) Montagesicherheit - Einfluss von Fehlern während des Einbaus wie z.B. Bohrlochdurchmesser, Reinigung des Bohrlochs, Wasser im Bohrloch, Verankerungsintensität und Bewehrungskontakt beim Bohren
Bei den in den Teilen 2 bis 6 aufgeführten Versuchen zur Überprüfung der Montagesicherheit sind die schriftlichen Einbauanweisungen des Herstellers zu berücksichtigen.
(2) Funktionsfähigkeit im niederfesten Beton (C20/25)
(3) Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton (C50/60)
(4) Funktionsfähigkeit bei Rissänderungen (nur zur Beurteilung der Verwendung in gerissenem Beton)
(5) Funktionsfähigkeit bei wiederholten Belastungen
(6) Funktionsfähigkeit bei Dauerlasten
(7) Einfluss des Drehmoments auf die Zugkraft
Die Eignungsversuche für Dübel zur Verwendung im gerissenen und ungerissenen Beton sind für alle Dübeltypen in Tabelle 5.1 bzw. die für Dübel zur Verwendung nur im ungerissenen Beton, ebenfalls für alle Dübeltypen, in Tabelle 5.2 zusammengefasst.
Tabelle 5.1 Eignungsversuche für Dübel zur Verwendung im gerissenen und ungerissenen Beton
Zweck der Prüfung | Beton | Rissbreite Δw (mm) |
Kriterien | Versuchsverfahren beschrieben im Anhang A | ||
Last/Verschiebungsverhalten | Höchstlast req. α(3) |
|||||
1 | Montagesicherheit | (1) | 0,3 | 6.1.1.1 | > 0,8(4) | 5.2.1 |
2 | Montagesicherheit - Bewehrungskontakt(2) | C20/25 | 0,3 | 6.1.1.1 | > 0,7(4) | 5.8 |
3 | Funktionsfähigkeit im niederfesten Beton | C20/25 | 0,5 | 6.1.1.1 | > 0,8 | 5.2.1 |
4 | Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton | C50160 | 0,5 | 6.1.1.1 | > 0,8 | 5.2.1 |
5 | Funktionsfähigkeit bei Rissänderungen | C20/25 | 0,1 - 0,3 | 6.1.1.1 und 6.1.2.1(a) |
> 0,9 | 5.5 |
6 | Funktionsfähigkeit bei wiederholten Belastungen | C20/25 | 0 | 6.1.1.1 und 6.1.2.1(b) |
1,0 (5) | 5.6 |
7 | Drehmomentversuch | C50/60 | 0 | - | 6.1.1.2(d) | 5.10 |
(1) Abhängig vom Dübeltyp (siehe Teile 2 bis 6)
(2) Nur erforderlich für Dübel mit hef < 80 mm zur Verwendung in Betonteilen mit Bewehrung, deren Abstand < 150 mm beträgt (3) α siehe Gleichung ( 6.2) (4) Gültig für γ2 = 1,2; für andere Werte von γ2 siehe 6.1.2.2.2 (5) Die Versagenslasten müssen in denselben Streubereich fallen wie die Ergebnisse des Referenz-Zugversuchs |
Tabelle 5.2 Eignungsversuche für Dübel zur Verwendung nur im ungerissenen Beton
Zweck der Prüfung | Beton | Kriterien | Versuchsverfahren | ||
Last/Verschiebungsverhalten | Höchstlast req α(3) |
beschrieben im Anhang A | |||
1 | Montagesicherheit | 6.1.1.1 | > 0,8(4) | 5.2.1 | |
3 | Funktionsfähigkeit im niederfesten Beton | C20/25 | 6.1.1.1 | > 0,8 | 5.2.1 |
4 | Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton | C50/60 | 6.1.1.1 | 1,0 | 5.2.1 |
5 | Funktionsfähigkeit bei wiederholten Belastungen | C20/25 | 6.1.1.1 und 6.1.2.1(b) | 1,0(5) | 5.5 |
7 | Drehmomentversuch | C50/60 | - | 6.1.1.2(d) | 5.10 |
(1) Abhängig vom Dübeltyp (siehe Teile 2 bis 6)
(3) α siehe Gleichung ( 6.2) (4) Gültig für γ2 = 1,2; für andere Werte von γ2 siehe 6.1.2.2.2 (5) Die Versagenslasten müssen in denselben Streubereich fallen wie die Ergebnisse der Referenz-Zugversuche |
5.1.3 Versuche zur Ermittlung zulässiger Anwendungsbedingungen
Die zulässigen Anwendungsbedingungen für Dübel in Beton werden von einer Vielzahl von Einflussgrößen bestimmt. Hierzu gehören:
Für die zulässigen Anwendungsbedingungen sind die Versagensarten von Bedeutung, da nach Anhang C je nach Versagensart unterschiedliche Teilsicherheitsbeiwerte gelten.
Der Umfang des Versuchsprogramms hängt von der Wahl des Antragstellers ab, welcher Anwendungsbereich für das jeweilige Produkt nachgewiesen werden soll.
In der Regel wählt der Antragsteller eine der in Tabelle 5.3 aufgeführten möglichen Optionen, die auf den folgenden Anwendungsbedingungen basieren:
Die für Option 1 erforderlichen Versuche sind als Beispiel in Tabelle 5.4 zusammengefasst. Diese Option erfordert den größten Prüfumfang. Bei anderen Optionen sind einige dieser Versuche nicht erforderlich. Nähere Angaben über die Versuchsbedingungen und die Anzahl der für die einzelnen Optionen erforderlichen Versuche sind in Anhang B aufgeführt.
Die Versuchsverfahren sind im Anhang A beschrieben.
Die Anzahl der Versuche darf reduziert werden, wenn das Verhalten der Dübel den vorliegenden Erfahrungen entspricht.
Liegen Versuchsergebnisse vom Hersteller vor und enthält der jeweilige Versuchsbericht alle erforderlichen Angaben, so darf die Anzahl der im Anhang B angegebenen Versuche reduziert werden, indem vom Hersteller gelieferte Angaben berücksichtigt werden. Sie werden jedoch bei der Beurteilung nur dann berücksichtigt, wenn die Ergebnisse mit den vom Institut erhaltenen Ergebnissen oder mit vorliegenden Erfahrungen übereinstimmen.
Die zum Nachweis der zulässigen Anwendungsbedingungen erforderlichen Versuche basieren auf den im Anhang C angegebenen Bemessungsverfahren. Daher ist die Wahl des Bemessungsverfahrens eine Voraussetzung für die Beurteilung von Dübeln. Die Verbindung zwischen den einzelnen Optionen und dem Bemessungsverfahren ist Tabelle 5.3 zu entnehmen. Bei Verwendung eines anderen Bemessungsverfahrens sind die erforderlichen Versuche neu festzulegen. Die Testserien in den grau angelegten Zeilen von Tabelle 5.4 dürfen entfallen, wenn das Bemessungsverfahren nach Anhang C angewendet wird.
Tabelle 5.3 Optionen, die von dieser Leitlinie abgedeckt sind
Option | gerissen und ungerissen |
nur ungerissen | nur C20/25 | C20/25 bis C50/60 |
FRk ein Wert | FRk abhängig von der Richtung |
ccr | scr | cmin | smin | Bemessungsverfahren nach Anhang C |
1 | x | x | x | x | x | x | x | A | |||
2 | x | x | x | x | x | x | x | ||||
3 | x | x | x | x | x | x | x | B | |||
4 | x | x | x | x | x | x | x | ||||
5 | x | x | x | x | x | C | |||||
6 | x | x | x | x | x | ||||||
7 | x | x | x | x | x | x | x | A | |||
8 | x | x | x | x | x | x | x | ||||
9 | x | x | x | x | x | x | x | B | |||
10 | x | x | x | x | x | x | x | ||||
11 | x | x | x | x | x | C | |||||
12 | x | x | x | x | x |
weiter . |
(Stand: 25.07.2018)
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