umwelt-online: ETAG 001 - Teil 1 - Dübel - Allgemeines (2)

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5.1.4 Versuche zum Nachweis der Dauerhaftigkeit

Das Verhalten von Dübeln kann durch Korrosion, Abbau der Beschichtung oder durch Kaltverschweißen ("Festfressen") von beweglichen Teilen (z.B. Konus und Dübelhülse) beeinflusst werden. Daher ist Folgendes zu beachten:

  1. Korrosion
    Besondere Versuchsbedingungen sind nicht erforderlich, wenn die in 6.1.3 angegebenen Bedingungen erfüllt sind. Soll der Dübel unter besonders aggressiven Bedingungen verwendet werden, wie z.B. bei ständiger oder abwechselnder Lagerung im Seewasser oder im Bereich der Spritzzone von Seewasser, in Schwimmhallen mit chlorhaltiger Atmosphäre oder in Umgebungen mit extremer chemischer Verschmutzung (z.B. bei Rauchgas-Entschwefelungsanlagen oder in Straßentunneln, in denen Enteisungsmittel verwendet werden), so sind besondere Überlegungen einschließlich der entsprechenden Versuche erforderlich, die den jeweiligen Umweltbedingungen und den vorliegenden Erfahrungen Rechnung tragen.
  2. Beschichtung
    Die Dauerhaftigkeit der Beschichtung, die die Eignung und das Tragverhalten des Dübels gewährleistet, muss nachgewiesen werden.
    In dieser Leitlinie können keine besonderen Versuchsbedingungen zur Überprüfung der Dauerhaftigkeit von Beschichtungen angegeben werden, da diese von der Art der Beschichtung abhängen. Entsprechend geeignete Versuche müssen von der verantwortlichen Zulassungsstelle festgelegt werden.

    Die folgenden Umweltbedingungen sind bei der Beurteilung der Dauerhaftigkeit von Beschichtungen zu berücksichtigen: trockene Innenraumbedingungen

    andere Umweltbedingungen

    Zinkbeschichtungen (galvanische Verzinkung oder Feuerverzinkung) unterliegen keiner Prüfung, wenn sie unter trockenen Innenraumbedingungen verwendet werden.

    Tabelle 5.4 Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen (Option 1)

    Zweck der Prüfung Betonfestig-
    keitsklasse
    Riss-
    breite
    Aw,
    (mm)
    Last-
    richtung
    Abstände Bauteil-
    dicke
    h
    Bemerkungen Versuchsverfahren beschrieben im Anhang A Anmer- kungen
    1 charakteristische Zugtragfähigkeit ohne Einfluss von Rand- Achsabstand C20/25 0 N s > scr N
    c > ccr,N

    > hmin

    Prüfung an Einzeldübeln 5.2.1 -
    2 C50/60 0 N (4)
    3 C20/25 0,3 N -
    4 C50/60 0,3 N (4)
    5 charakteristische Quertragfähigkeit ohne Einfluss von Rand- und Achsabstand C20/25 0 V s > scr,N
    c > ccr,N

    > hmin

    Prüfung .an Einzeldübeln 5.3.1 (7)
    6 C50/60 0 V (4)
    7 C20/25 0,3 V -
    8 C50,/60 0,3 V (4)
    9 charakteristische Tragfähigkeit bei kombinierter Zug- und Querbeanspruchung ohne Einfluss von Rand- und Achsabstand C20/25 0 45° 5.4 -
    10 C50/60 0 45° (4)
    11 C20./25 0,3 30°
    60°
    12 C50/60 0,3 30°
    60°
    (4)
    13 Achsabstand für charakteristische Zugtragfähigkeit C20/25 0 N s1 = s2 = scr,N
    c > ccr,N
    Vierfachbefestigung 5.2.2 -
    14 Randabstand für charakteristische Zugtragfähigkeit C20/25 0 N s > scr,sp
    c1 = c2 = ccr, sP
    = hmin Versuch mit Einzeldübeln in der Ecke 5.2.1 -
    15 charakt. Quertragfähigkeit im ungerissenen Beton bei Betonausbruch auf der lastabgewandten Seite C20/25 0 V s = scr,N
    c>ccr,N

    > hmin

    Vierfachbefestigung 5.3.3 (5),
    (6)
    16 charakt. Quertragfähigkeit im ungerissenen Beton nahe am Bauteilrand C20/25 0 V c1 für Beton versagen
    c2>ccr ,V
    s>scr,V
    Versuche an Einzeldübeln 5.3.1 (2)
    17 C50/60 0 V am Rand Lastrichtungc1 (3)
    18 charakt. Quertragfähigkeit im gerissenen Beton nahe am Rand C20/25 0,3 V c1 für Beton versagen
    c2>ccr ,V
    s>scr,V
    Versuche an Einzeldübeln am Rand
    Lastrichtung c1
    5.3.1 (2),
    (3)
    19 Achs- und Randabstand für charakt. Quertragfähigkeit C20/25 0 V c1 für Beton versagen
    c2 = ccr v
    s = scr,v
    Zweifachbefestigung in der Ecke Lastrichtung c1 5.3.2 (2),
    (3)
    20 Minimaler Rand- und Achsabstand C20/25 0 (1) s = smin
    c = cmin
    = hmin Zweifachbefestigung am Rand an der schalungsabgewandten Seite des Prüfkörpers 5.9
    Die Testserien in den grau angelegten Zeilen dürfen entfallen, wenn das Bemessungsverfahren nach Anhang C angewendet wird.

    (1) Das Drehmoment wird in Stufen von 0,2 Tinst erhöht.

    (2) Der Wert c, ist so zu wählen, dass es eher zu Betonversagen als zu Stahlversagen oder pryout-Versagen kommt.

    (3) Die Versuche dürfen entfallen, wenn die Versuchsergebnisse nach Tabelle 5.4, Zeile 16 mit den vorliegenden Erfahrungen übereinstimmen (siehe Anhang B)

    (4) Die Versuche dürfen entfallen, wenn bei den Versuchen im Beton der Festigkeitsklasse C20/25 Stahlversagen auftritt.

    (5) Bei Stahlversagen darf der Achsabstand reduziert werden (Näheres siehe Anhang A, 5.3.3).

    (6) Wenn verschiedene Dübeltypen einer Dübelgröße vorhanden sind, ist der steifste Dübel mit der größten Stahlfestigkeit zu wählen.

    (7) Versuche nach Zeile 5 sind nur dann erforderlich, wenn der Bolzen über die Dübellänge einen signifikant unterschiedlichen Querschnitt aufweist, oder wenn die Hülse eines Hülsendübels mit berücksichtigt werden soll oder für Teile mit Innengewinde

  3. Kaltverschweißen ("Festfressen")
    Besondere Versuchsbedingungen zum Nachweis der Erfüllung der in 4.1.4 angegebenen Anforderung sind nicht angegeben, da diese von den speziellen Maßnahmen abhängen, die zur Verhinderung des Kaltverschweißens getroffen werden. Sie sind von der verantwortlichen Zulassungsstelle festzulegen.

5.2 Brandschutz (ER 2)

Nicht behandelt; Verankerungen dürfen hinsichtlich der Feuerwiderstandsfähigkeit nach dem Technical Report TR 020 "Beurteilung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Verankerungen im Beton" beurteilt werden 2)

5.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz (ER 3)

Nicht behandelt; für Verbunddübel siehe Teil 5.

6 Beurteilung der Brauchbarkeit der Dübel für einen vorgesehenen Verwendungszweck

6.0 Allgemeines

Dieser Abschnitt enthält die zu erfüllenden Leistungsanforderungen (Abschnitt 4) in Form von präzisen und (soweit möglich und im Verhältnis zur Größe des Risikos) messbaren oder qualitativen, sich auf die Produkte und ihren vorgesehenen Verwendungszweck beziehenden Größen unter Verwendung der Nachweisverfahren (Abschnitt 5).

Folgende Kriterien sind zu beurteilen:

(a) 5 %-Fraktile der Bruchlasten

Die 5 %-Fraktile der Bruchlasten in einer Versuchsreihe ist nach statistischen Methoden für eine Aussagewahrscheinlichkeit von 90 % zu berechnen. Falls keine genauen Nachweise geführt werden, ist im Allgemeinen eine Normalverteilung und eine unbekannte Standardabweichung der Grundgesamtheit anzunehmen.

F5% = F (1-ks · v) (6.0)
z.B.: n= 5 Versuche: ks = 3,40
n= 10 Versuche: ks = 2,57

(b) Umwandlung der Bruchlasten zur Berücksichtigung der Beton- und Stahlfestigkeit

In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Ergebnisse einer Versuchsreihe auf eine andere Betonfestigkeit als die des Prüfkörpers umzurechnen (z.B. beim Vergleich der Ergebnisse von Versuchen mit wiederholter Belastung mit den Ergebnissen der statischen Zugversuche, die an einem anderen Prüfkörper durchgeführt wurden). Hierbei ist die Versagensart zu berücksichtigen.

Bei Versagen durch Betonausbruch kann diese Umrechnung nach Gleichung (6.0a) erfolgen.

Fru (fc) = FtRu · (fc/ fc,test)0,5 (6.0a)
mit Fru (fc) = Bruchlast bei einer Betonfestigkeit fc

Bei Versagen durch Herausziehen sollte der Einfluss der Betonfestigkeit auf die Bruchlast ermittelt werden. Fehlt eine solche Information, darf Gleichung (6.0a) näherungsweise angewandt werden.

Bei Stahlversagen ist die Bruchlast durch Gleichung (6.Ob) auf die Stahl-Nennfestigkeit umzurechnen.

Fru (fuk) = FtRu · fuk/ fu, test (6.0b)
mit Fru (fuk) = Bruchlast bei Stahl-Nennfestigkeit

6.1 Beurteilung zu 4.1 (Mechanische Festigkeit und Standsicherheit)

6.1.1 Eignung

Dübel können nur eine Zulassung erhalten, wenn die Kriterien der Eignungsversuche bei allen Versuchsergebnissen erfüllt sind. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die in der Zulassung anzugebende charakteristische Tragfähigkeit abzumindern, um die Anforderungen zu erfüllen [siehe 6.1.2.2.1(b)].

6.1.1.1 Kriterien für alle Versuche

Bei allen Versuchen nach Zeilen 1 bis 6 der Tabellen 5.1 bzw. 5.2 sind folgende Kriterien zu erfüllen:

( a) Die Last/Verschiebungskurven müssen einen stetig ansteigenden Verlauf aufweisen (siehe Bild 6.1).

Ein Abfall der Last und/oder ein horizontaler oder nahezu horizontaler Abschnitt in der Last/Verschiebungskurve, hervorgerufen durch unkontrollierten Schlupf des Dübels, dürfen bis zu einer Last von

N1 = 0,7 N Ru (Versuche im gerissenen Beton) (6.1a)
N1 = 0,8 N Ru (Versuche im ungerissenen Beton) (6.1b)
mit
NRu = Höchstlast im einzelnen Versuch

nicht auftreten.

Die Definition für unkontrollierten Schlupf ist in den nachfolgenden Teilen der Leitlinie enthalten.

Wenn bei einem Versuch die Anforderung von Gleichung ( 6.1) nicht erfüllt ist, muss im Allgemeinen die in der Zulassung anzugebende charakteristische Tragfähigkeit abgemindert werden [siehe 6.1.2.2.1(b)]. Auf diese Abminderung darf verzichtet werden, wenn innerhalb einer einzelnen Versuchsreihe in nicht mehr als einem Versuch ein kurzes Plateau in der Last/Verschiebungskurve unterhalb des nach Gleichung ( 6.1) ermittelten Wertes auftritt, vorausgesetzt alle folgenden Bedingungen sind erfüllt:

( b) Die Streuung der Last/Verschiebungskurve muss begrenzt sein, um eine signifikante Abnahme der Versagenslast von Dübelgruppen zu vermeiden. Wird zum Nachweis, dass diese Bedingung erfüllt ist, keine detaillierte Untersuchung durchgeführt, so gilt sie als erfüllt, wenn bei jeder Versuchsreihe der Variationskoeffizient der Verschiebung des Dübels bei einer Last von 0,5 FtRu,m (FtRu,m = mittlere Versagenslast in dieser Versuchsreihe) kleiner als 40 % ist. Bei dieser Bewertung kann der Einfluss einzelner verbleibender Vorspannungen auf die Verschiebung bei F = 0,5 FtRu,m unberücksichtigt bleiben. Dies kann durch Parallelverschiebung aller Last/Verschiebungskurven in Richtung des Punktes der niedrigsten Vorspannungen erfolgen (siehe Bild 6.2).

Die Streuung der Last/Verschiebungskurven in einer Testserie muss nicht ausgewertet werden, wenn in den Versuchen dieser Testserie alle Verschiebungen bei einer Last von 0,5 FtRu,m nicht größer sind als 0,4 mm.

Bild 6.1 Anforderungen an die Last/Verschiebungskurve

Bild 6.2 Einfluss der Vorspannung auf die Last/Verschiebungskurven

  1. ursprüngliche Kurven
  2. zur Auswertung der Streuung bei F = 0,5 FtRu, m verschobene Kurven

( c) Bei jeder Versuchsreihe muss der Variationskoeffizient der Bruchlast kleiner sein als v = 20 %.

( d) Der Faktor a nach Gleichung ( 6.2a, b) muss größer sein als der in Tabelle 5.1 bzw. 5.2 angegebene Wert.

a = kleinster Wert von NtRu, m/ NrRu, m (6.2a)
und NtRk/ NrRk (6.2b)
mit
NtRu, m; NtRk = Mittelwert bzw. 5 %-Fraktile der Bruchlasten in einer Versuchsreihe
NrRu, m; NrRk = Mittelwert bzw. 5 %-Fraktile der Vergleichsbruchlast bei gleicher Betonfestigkeit im gerissenen Beton (Prüfung der Dübel im gerissenen Beton) oder ungerissenen Beton (Prüfung der Dübel im ungerissenen Beton)

Gleichung (6.2b) basiert auf Versuchsreihen mit einer vergleichbaren Anzahl von Versuchsergebnissen in beiden Reihen. Ist die Zahl der Versuche in beiden Versuchsreihen sehr verschieden, darf Gleichung (6.2b) entfallen, wenn der Variationskoeffizient der Versuchsreihe kleiner oder gleich dem Variationskoeffizienten der Referenz-Versuchsreihe ist.

Liegen für die Dübel allgemeine Erfahrungen vor (siehe Anhang B), ist die Vergleichsbruchlast der Wert, der für ein Versagen durch Betonausbruch zu erwarten ist.

Gleichungen für die Berechnung von NrRu, m und NrRk sind im Anhang B aufgeführt.

Fällt der Dübel nicht in den vorliegenden Erfahrungsbereich, sind NrRu, m und NrRk aus den unter normalen Bedingungen durchgeführten Versuchen nach 5.1.3 an Einzeldübeln mit Zugbelastung ohne Einfluss von Rand- und Achsabständen abzuleiten.

Werden in einer Versuchsreihe die Kriterien für req. a (siehe Tabellen 5.1 bzw. 5.2) nicht erfüllt, so ist die charakteristische Tragfähigkeit zu reduzieren [siehe 6.1.2.2.1(b)].

6.1.1.2 Kriterien für besondere Versuche Folgende Kriterien sind zu beurteilen:

(a) Versuche mit Rissänderungen

Die Verschiebungszunahme in Abhängigkeit von der Anzahl der Rissöffnungen, aufgetragen im halblogarithmischen Maßstab (siehe Bild 6.3), sollte im Allgemeinen bei jedem Versuch abnehmen bzw. nahezu konstant sein: Das Kriterium für die zulässigen Verschiebungen nach 20 (δ20) und 1.000 (δ1.000) Zyklen der Rissöffnungen sind in Abhängigkeit von der Versuchsanzahl wie folgt abgestuft:

5-9 Versuche: δ 20< 2 mm und δ1.000< 3 mm
10 bis 20 Versuche: δ 20< 2 mm; 1 Wert bis zu 3 mm zulässig
δ 1.000< 3 mm; 1 Wert bis zu 4 mm zulässig
> 20 Versuche: δ 20< 2 mm; 5% bis zu 3 mm zulässig
δ 1.000< 3 mm; 5% bis zu 4 mm zulässig

(b) Versuche mit wiederholter Belastung

Die Zunahme der Verschiebungen muss sich während der Lastspiele stabilisieren, so dass ein Versagen nach einigen zusätzlichen Lastspielen nicht zu erwarten ist.

(c) Versuche mit Dauerlast Die Zunahme der Verschiebungen muss mit der Zeit in einer Weise abnehmen, dass ein Versagen nicht zu erwarten ist.

(d) Drehmomentversuche

Die 95 %-Fraktile der in den Versuchen erzeugten Zugkraft muss bei einem Drehmoment von T = 1,3 Tinst (berechnet in Anlehnung an 6.0a) kleiner sein als die Kraft, die zum Erreichen der Streckgrenze des Bolzens oder der Schraube führt (As. fyk). Nach dem Versuch sollte es möglich sein, die Schraube zu lösen.

Bild 6.3 Kriterien für die Ergebnisse von Versuchen mit Rissänderungen

6.1.2 Zulässige Anwendungsbedingungen

6.1.2.1 Kriterien

Folgende Kriterien sind zu beurteilen:

(a) Bei allen Zugversuchen müssen die unter 6.1.1.1(a) angegebener Anforderungen an das Last/Verschiebungsverhalten erfüllt sein.

(b) Die Streuung der Last/Verschiebungskurven muss begrenzt seit und bei Dübeln zur Verwendung im gerissenen und ungerissener Beton darf die Steifigkeit der Last/Verschiebungskurven bei ungerissenem und gerissenem Beton nicht zu unterschiedlich sein, um eine signifikante Abnahme der Versagenslast von Dübelgruppen zu verhindern. Werden keine detaillierten Untersuchungen durchgeführt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn bei jeder Versuchsreihe der Variationskoeffizient der Verschiebungen bei eines Last von F = 0,5 FtRu,m nicht größer als 25 % ist und bei Dübeln zur Verwendung im gerissenen und ungerissenen Beton das Verhältnis des mittleren Sekantenmoduls zwischen Höchstlast und ursprünglichem Zustand im gerissenen und ungerissenen Beton nicht größer als etwa 3 ist.

(c) Der Mittelwert der Variationskoeffizienten der Höchstlasten alle] Versuchsreihen mit Dübeln unter Zugbeanspruchung, bei denen ein Versagen durch Betonausbruch, Spalten des Betons oder Herausziehen hervorgerufen wird, muss kleiner als v = 15 % sein.

6.1.2.2 Beurteilung der zulässigen Anwendungsbedingungen

Der nachfolgende Text gilt für Option 1. Die Beurteilung im Fall anderer Optionen kann auf ähnliche Weise unter Berücksichtigung der im Anhang B enthaltenen Anleitung erfolgen.

6.1.2.2.1 Charakteristische Tragfähigkeit von Einzeldübeln

(a) Allgemeines

Die charakteristische Tragfähigkeit entspricht der 5 %-Fraktile der Bruchlasten (siehe 6.0a) für eine Betonfestigkeit f k (jede Art von Betonversagen einschließlich Versagen durch Herausziehen) oder eine Stahlfestigkeit fyk bzw. fuk (Stahlversagen). Die Umwandlung der Versagenslasten in fck oder fuk muss nach 6.0(b) erfolgen.

Die charakteristischen Tragfähigkeiten von Einzeldübeln ohne Einfluss von Rand- und Achsabständen bei Zug-, Quer- und Schrägzugbelastung werden mit Hilfe der Versuche nach Tabelle 5.4 Zeilen 1 bis 12 ermittelt.

Die charakteristische Tragfähigkeit FRk für Betonversagen (Herausziehen und Spalten), berechnet nach den folgenden Verfahren für eine Betonfestigkeitsklasse C20/25, ist auf die folgenden Zahlen abzurunden:

FRk[kN] = 3/4/5/6/7,5/9/12/16/20/25/30/35/40/50/60/75/95/115/140/170/200/250/300

Gewinnt das Prüfinstitut weitere Erfahrungen (z.B. wesentlich mehr Versuchsergebnisse), so dürfen die Schritte bei den charakteristischen Tragfähigkeiten kleiner sein oder nur für bestimmte Versagensarten oder für Dübel gelten, für die noch keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen.

Die charakteristische Tragfähigkeit eines Dübels in Beton der Festigkeit > C20/25 wird durch Multiplizieren der oben aufgeführten Werte mit einem Faktor Wc abgeleitet. Bei Versagen durch Betonausbruch und Dübeln, für die Erfahrungen vorliegen, beträgt dieser Faktor Wc = (fck/20)0,5

In allen anderen Fällen ist der Faktor ritt, nach Gleichung (6.3) zu errechnen..

ψc = NRk (C) / NRk (C20/25) (6.3)
NRk (C) = charakteristische Tragfähigkeit bei einer Betonfestigkeit > C20/25
NRk (C20/25) = charakteristische Tragfähigkeit bei einer Betonfestigkeitsklasse C20/25

Die Auswertung von NRk soll nach a) und b) dieses Abschnitts erfolgen.

Gleichung (6.3) gilt für Versuche im gerissenen und ungerissenen Beton. Der niedrigere Wert ist maßgeblich.

Bei Befestigungen im ungerissenen Beton kann die für gerissenen Beton geltende charakteristische Last mit dem Faktor W ucr multipliziert werden.

Bei Versagen durch Betonausbruch und Dübeln, über die Erfahrungen vorliegen (siehe Anhang B), beträgt dieser Faktor ψucr = 1,4 (siehe Anhang C). In allen anderen Fällen wird der Faktor ψucr durch Gleichung (6.4) erhalten

ψucr = NRk (ungerissener Beton) / NRk (gerissener Beton) (6.4)
mit
NRk (ungerissener Beton) = charakteristische Tragfähigkeit im ungerissenen Beton, bewertet nach a) und b) dieses Abschnitts
NRk (gerissener Beton) = charakteristische Tragfähigkeit im gerissenen Beton, bewertet nach a) und b) dieses Abschnitts

Gleichung (6.4) gilt für Versuche im niederfesten und hochfesten Beton. Der niedrigere Wert ist maßgebend und für alle Verankerungen in allen Festigkeitsklassen anzuwenden. Weichen diese Werte signifikant voneinander ab und kann der Unterschied durch das Dübelverhalten erklärt werden, so sind in der Zulassung unterschiedliche Werte für die verschiedenen Festigkeitsklassen anzugeben.

Folgende Fälle sind bei der Beurteilung zu unterscheiden:

(1) Wenn Einzeldübel in einer und mehr Lastrichtungen den vorliegenden Erfahrungen entsprechen, muss die entsprechende charakteristische Tragfähigkeit nach Anhang B berechnet werden.

(2) Entsprechen Einzeldübel nicht den vorliegenden Erfahrungen, so gilt Folgendes:

Die charakteristische Tragfähigkeit ist aus den Ergebnissen der entsprechenden Versuche nach 5.1.3 wie unten beschrieben zu berechnen:

Im Allgemeinen gelten die im Anhang B aufgeführten Interaktionsgleichungen. Wenn die gemessenen Versagenslasten niedriger sind als die nach den Interaktionsgleichungen berechneten Werte, ist eine modifizierte Interaktionsgleichung zu entwickeln, die die gleiche allgemeine Form aufweisen muss, um sicherzustellen, dass die 5 %-Fraktile der Ergebnisse der Schrägzugversuche zutreffend vorhergesagt werden können.

(b) Abminderung der charakteristischen Zugtragfähigkeit

Die charakteristische Zugtragfähigkeit ist abzumindern, wenn, wie nachfolgend beschrieben, bestimmte Anforderungen nicht erfüllt sind:

(1) Last/Verschiebungsverhalten, Zugbeanspruchung

Werden die Anforderungen an das Last/Verschiebungsverhalten gemäß 6.1.1.1(a) bei den Zugversuchen nach 5.1.2 und/oder 5.1.3 nicht erfüllt, so ist die in der Zulassung angegebene charakteristische Tragfähigkeit wie folgt abzumindern:

NRk = NRk,0 · α1 / req.α1 (6.5)
mit
NRk = charakteristische Tragfähigkeit gemäß Zulassung
NRk,0 = charakteristische Tragfähigkeit gemäß 6.1.2.2.1 (a)
α1 = niedrigstes Verhältnis von N1/NU aus allen Versuchen
N1 = Last, bei der es zu unkontrolliertem Schlupf der
Dübel kommt (siehe Bild 6.1)
NtRu = Versagenslast in diesem Versuch
req.α1 = 0,7 bei Versuchen im ;gerissenen Beton
0,8 bei Versuchen im ungerissenen Beton
(2) Versuche mit Rissänderungen, wiederholter und Dauerbelastung

Wenn bei den Versuchen mit Rissöffnungen, wiederholter und dauernder Belastung die Anforderungen an das Verschiebungsverhalten nicht erfüllt sind (siehe 6.1.1.2), ist die charakteristische Tragfähigkeit abzumindern und die Versuche sind zu wiederholen, bis die Anforderungen erfüllt sind.

(3) Bruchlast bei den Eignungsversuchen

Sind die Anforderungen an die Bruchlast bei den Versuchen zur Ermittlung der Eignung [siehe 6.1.1.1(b)] nach Tabelle 5.1, Zeilen 3 bis 6 bzw. Tabelle 5.2, Zeilen 3 bis 6 bei einer oder mehreren Versuchsreihen nicht erfüllt, ist die charakteristische Tragfähigkeit wie folgt abzumindern:

NRk = NRk, 0 · a / req.α (6.6)
mit
NRk, NRk,o = siehe 6.1.2.2.1(b) (1)
α = niedrigster Wert nach Gleichung (6.2) aus allen Versuchsserien
req.α = erforderlicher Wert von a nach Tabelle 5.1 bzw. 5.2
Sind die Anforderungen an das Verschiebungsverhalten und an die Bruchlast nicht erfüllt, so ist der Fall maßgebend, bei dem der niedrigste Wert von NRk erhalten wird.

6.1.2.2.2 Teilsicherheitsbeiwert γ 2

Der Teilsicherheitsbeiwert γ2 (siehe Anhang C) ist aus den Ergebnissen der Versuche zur Montagesicherheit gemäß Zeilen 1 und 2 der Tabelle 5.1 bzw. 5.2 zu ermitteln. Die Werte von req.a für die einzelnen Teilsicherheitsbeiwerte γ2 sind aus Tabelle 6.1 zu entnehmen. Es sind die Versuche maßgebend, bei denen der größte Wert für γ2 erhalten wird.

Tabelle 6.1 Werte von req.a bei den Versuchen zur Montagesicherheit

Teilsicherheitsbeiwert γ2 req. α bei Versuchen nach Tabelle 5.1 bzw. 5.2
Zeile 1 Zeile 2
1,0 > 0,95 > 0,85
1,2 > 0,8 > 0,7
1,4 > 0,7 > 0,6

6.1.2.2.3 Achsabstand scr, N und Randabstand ccr, N bei Zugbeanspruchung (Versagen durch Betonausbruch)

Der Achsabstand scr, N wird aus den Ergebnissen der Zugversuche an Vierfachbefestigungen mit s1 = s2 = scr, N abgeleitet (siehe Tabelle 5.4, Zeile 13). Die mittlere Bruchlast der Dübelgruppe muss etwa dem vierfachen Wert eines Einzeldübels ohne Einfluss von Rand- und Achsabstand bei gleicher Betonfestigkeit entsprechen. Aus statistischen Gründen ist die mittlere Bruchlast einer Vierfachbefestigung im Allgemeinen niedriger als die vierfache mittlere Last von 4 Einzeldübeln. Die Reduzierung darf in der Größenordnung von etwa 10 % liegen. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so sind die Versuche mit einem größeren Achsabstand zu wiederholen. Wenn die Dübel den vorliegenden Erfahrungen für Betonausbruch nach Anhang B entsprechen, dürfen die Versuche mit Vierfachbefestigung unter Zugbeanspruchung zum Nachweis von scr, N = 3 hef entfallen.

Der Randabstand ccr, N ist gleich 0,5 scr, N zu wählen.

6.1.2.2.4 Randabstand cer,sp und Achsabstand ser,sp bei Zugbeanspruchung (Versagen durch Spalten des Betons)

Der Randabstand cer,sp wird aus den Ergebnissen der Zugversuche an Einzeldübeln in der Bauteilecke (c, = cz= cer,sp) ermittelt (siehe Tabelle 5.4, Zeile 14). Die mittlere Bruchlast bei den Versuchen an Dübeln in der Bauteilecke muss etwa die gleiche sein, wie bei einem Dübel ohne Einfluss von Rand- und Achsabstand bei gleicher Betonfestigkeit. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so sind die Versuche mit einem größeren Randabstand zu wiederholen.

Der Achsabstand ser,sp ist gleich 2 cer,sp zu wählen.

Ist der Randabstand Cer,sp kleiner oder gleich cer, N, so darf bei der Bemessung von Verankerungen der Nachweis Spaltversagen vernachlässigt werden (siehe Anhang C).

6.1.2.2.5 Charakteristische Quertragfähigkeit bei pryout-Versagen (Betonausbruch auf der lastabgewandten Seite)

Stimmen die Ergebnisse der Versuche mit Dübelgruppen einer Größe (siehe Tabelle 5.4, Zeile 15) mit den vorliegenden Erfahrungen überein (siehe Anhang B), ist die charakteristische Tragfähigkeit nach Anhang C zu berechnen. Andernfalls ist der Wert k (siehe Anhang C) aus den Ergebnissen von im Anhang A, 5.3.3 beschriebenen Versuchen nach Gleichung (6.7) zu ermitteln.

k = VtRk/ NRk (6.7)
mit
NRk = berechnete Zugtragfähigkeit der Dübelgruppe.

Werden die vorliegenden Erfahrungen akzeptiert, so wird NRk aus Gleichung (6.7a) ermittelt.

= NRk = 10 h1,5ef · F=0,5c, test · (s + 3hef)2/ 9hef2 (6.7a)

Wird der Wert k von der Dübelgröße nicht signifikant beeinflusst, so ist ein Wert von k, der der unteren Grenze der Versuchsergebnisse entspricht, allen Dübelgrößen zuzuordnen. Dies gilt auch für bestimmte Dübelgrößenbereiche. Bei signifikanter Zunahme des Wertes k mit der Dübelgröße dürfen für jede geprüfte Dübelgröße verschiedene k-Werte verwendet werden.

Tritt bei den Versuchen mit kleinstem zulässigen Achsabstand Stahlversagen auf und ist k nach Gleichung (6.7a) kleiner als

1,0 bei hef < 60 mm oder
2,0 bei hef ≥ 60 mm,

so ist die charakteristische Quertragfähigkeit bei Versagen durch Betonausbruch in der Fläche nach Anhang C zu berechnen.

6.1.2.2.6 Charakteristische Quertragfähigkeit, Achsabstand ser.v und Randabstand ccr,v bei Querbelastung zum Rand (Betonkantenbruch)

Entsprechen die Versuche an Einzeldübeln am Rand (c2>1,5 c1; h>1,5 c1) mit Querbelastung in Richtung Bauteilrand (siehe Tabelle 5.4, Zeilen 16 und 17) den vorliegenden Erfahrungen (siehe Anhang B), so ist die charakteristische Tragfähigkeit nach Anhang C mit cerv = 1,5 c1 und scr v = 3 c1 (c1 = Randabstand in Lastrichtung) zu berechnen.

Stimmen die oben erwähnten Versuchsergebnisse nicht mit den vorliegenden Erfahrungen überein, ist die charakteristische Quertragfähigkeit für die einzelnen Betonfestigkeitsklassen aus den Ergebnissen von Versuchen nach Tabelle 5.4, Zeilen 16 und 17 (ungerissener Beton) bzw. Zeile 18 (gerissener Beton) unter Verwendung der Gleichung (6.0a) zu ermitteln. Für ungerissenen Beton sind die Versuchsergebnisse im niederfesten und hochfesten Beton zusammen auszuwerten. Der Achsabstand scr v = 2cr v ist aus den Versuchsergebnissen an Zweifachbefestigungen in der Bauteilecke (c2 =cr v, s = 2cr v, h>1,5 c1) (siehe Tabelle 5.4, Zeile 19) bei Querbelastung in Richtung Bauteilrand abzuleiten. Die mittlere Bruchlast der Dübelgruppe muss etwa dem 2-fachen des für einen Dübel geltenden Wertes bei sonst gleichen Bedingungen, jedoch ohne Einfluss von Rand- und Achsabstand (siehe Ergebnisse von Versuchen nach Tabelle 5.4, Zeilen 16 und 17), entsprechen. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, sind die Versuche mit größerem Achs- und Randabstand zu wiederholen.

6.1.2.2.7 Minimaler Achsabstand smin und minimaler Randabstand cmin

Der minimale Achsabstand smin und der minimale Randabstand cmin sind aus den Ergebnissen der Versuche mit Zweifachbefestigungen (c = cmin, s = smin) (siehe Tabelle 5.4, Zeile 20) zu ermitteln. Die 5 %-Fraktile des Drehmoments, T5%, berechnet nach (6.0a), bei dem bei einem der Dübel der Zweifachbefestigung ein Haarriss beobachtet wurde, muss Gleichung (6.8) erfüllen.

T5%> γinst · req.Tinst (f.c, test,/fck)0,5 (6.8)

Für yinst sind folgende Werte zu wählen:

(a) Die Streuung der Reibungskoeffizienten, die die Größe der Spaltkräfte beim erforderlichen bzw. empfohlenen Drehmoment bestimmen, wird während der Herstellung der Dübel auf die Werte

kontrolliert, die bei den in den Zulassungsversuchen verwendeten Dübeln vorhanden sind

γinst = 1,3 bei Verankerungen im gerissenen Beton
= 1,7 bei Verankerungen im ungerissenen Beton

(b) Die Streuung der Reibungskoeffizienten, die die Größe der Spaltkräfte beim erforderlichen bzw. empfohlenen Drehmoment bestimmen, wird während der Herstellung der Dübel nicht auf die Werte kontrolliert, die bei den in den Zulassungsversuchen verwendeten Dübeln vorhanden sind

γinst = 1,5 bei Verankerungen im gerissenen Beton
= 2,1 bei Verankerungen im ungerissenen Beton

Die Spaltkräfte bei dem erforderlichen bzw. empfohlenen Drehmoment hängen von der während des Aufbringens des Drehmoments erzeugten Vorspannkraft und dem Verhältnis von Spaltkraft zu Vorspannkraft ab. Vorspannkraft und Spaltkraft dürfen in entsprechenden Versuchen ermittelt werden (siehe Anhang A).

6.1.2.2.8 Verschiebungsverhalten

Es sind in der Zulassung mindestens die Verschiebungen bei Kurzzeit- und Langzeitbelastung durch Zug und Querlasten für eine Last F anzugeben, die etwa dem Wert nach Gleichung (6.9) entspricht.

F FRk/ γF · γM (6.9)
FRk = charakteristische Tragfähigkeit gemäß 6.1.2.2.1
γF = 1,4
γM = Teilsicherheitsbeiwert nach Anhang C für den Materialwiderstand bei der entsprechenden Versagensart

Die Verschiebungen bei Kurzzeit- und Langzeitbelastung (δNO und δvo) werden aus den Versuchen mit Einzeldübeln ohne Einfluss des Rand- oder Achsabstandes nach Tabelle 5.4, Zeilen 1 bis 8 ermittelt. Der abgeleitete Wert muss annähernd der 95 %-Fraktile bei einer Aussagewahrscheinlichkeit von 90 % entsprechen.

Die Verschiebungen bei Kurzzeitbelastung durch Zug und Querlasten δN0 und δvo, können von der Betonfestigkeitsklasse und dem Zustand des Betons abhängen (ungerissen, gerissen). Jedoch reicht es im Allgemeinen aus, je einen Wert für die Verschiebung bei Zug- und Querbelastung anzugeben, der die ungünstigste Bedingung darstellt und für alle Betonfestigkeitsklassen sowie für gerissenen und ungerissenen Beton gilt.

Bei Querbelastung können die Verschiebungen aufgrund eines Zwischenraums zwischen Anschlusskonstruktion und Dübel zunehmen. Der Einfluss dieses Zwischenraums ist bei der Bemessung zu berücksichtigen (siehe Anhang C).

Falls weitere Angaben fehlen, darf 8SN. wie folgt berechnet werden:

Für Dübel, die im ungerissenen oder gerissenen Beton oder nur im ungerissenen Beton zu verwenden sind, sind die Verschiebungen bei Langzeitbelastung durch Zug, δN∞, aus den Ergebnissen der Versuche mit Rissöffnungen nach Gleichung (6.10) zu berechnen (siehe Tabelle 5.1, Zeile 5)

δN δml/ 1,5 (6.10)
mit
δN∞ = Verschiebung bei Langzeitbelastung durch Zug
δml = mittlere Dübelverschiebung nach 103 Rissöffnungen

Bei Dübeln, die nur zur Verwendung im ungerissenen Beton bestimmt sind, sind die Verschiebungen bei Langzeitbelastung durch Zug, 6Nm, aus den Ergebnissen der Versuche mit wiederholter und dauernder Belastung (siehe Tabelle 5.2, Zeilen 5 und 6) nach Gleichung (6.11) zu berechnen

δN δm2/ 2,0 (6.11)
mit
δm2 = mittlere Verschiebung bei den Versuchen mit wiederholter Belastung nach 105 Lastwechseln bzw. bei den Versuchen mit Dauerlast nach Versuchsende (siehe Anhang A). Der größere Wert ist maßgebend.

Die Verschiebungen bei Langzeitbelastung durch Querlasten δv∝, dürfen als annähernd dem 1,5-fachen des Wertes δvo entsprechend angenommen werden.

Die Last, bei der erste Verschiebungen auftreten kann, außer in Sonderfällen, nicht angegeben werden, da das Verschiebungsverhalten durch Schwinden und Kriechen, Rissbildung des Betons usw. beeinflusst wird.

6.1.3 Beurteilung der Dauerhaftigkeit

a) Korrosion

Die in Bezug auf die Korrosionsbeständigkeit erforderliche Beurteilung/Prüfung hängt von der Spezifikation des Dübels in Abhängigkeit von seiner Verwendung ab. Besondere Nachweise, dass eine Korrosion der Dübel nicht auftreten kann, sind nicht erforderlich, wenn die Stahlteile, wie nachstehend angegeben, gegen Korrosion geschützt sind:

Dübel bei Anwendungen im Freien oder in Feuchträumen:

Die Metallteile müssen aus geeignetem nichtrostenden Stahl bestehen. Die in Abhängigkeit vom Anwendungsbereich (z.B. Seeklima, Industrieatmosphäre usw.) festzulegende Stahlsorte muss den gültigen Vorschriften entsprechen. Die Sorte A4 nach ISO 3506 [4] oder gleichwertig kann für Innenräume und andere Umweltbedingungen verwendet werden, sofern keine besonders aggressiven Bedingungen vorherrschen.
In besonders aggressiver Umgebung wie z.B. bei ständigem, abwechselnden Eintauchen in Seewasser oder im Bereich der Spritzzone von Seewasser, in Schwimmhallen mit chlorhaltiger Atmosphäre oder in Umgebungen mit extremer chemischer Verschmutzung (z.B. bei Rauchgas-Entschwefelungsanlagen oder in Straßentunneln, in denen Enteisungsmittel verwendet werden) sind jedoch besondere Korrosionsschutzmaßnahmen vorzusehen. Nach den gegenwärtigen Erfahrungen bieten die oben angegebenen Stahlsorten für diese aggressiven Bedingungen in der Regel keinen ausreichenden Korrosionsschutz.

Dübel in trockenen Innenräumen:

Im Allgemeinen ist ein besonderer Schutz der Stahlteile nicht erforderlich. Eine Beschichtung, die zur Vermeidung eines Korrosionsangriffs während der Lagerung der Dübel vor ihrem Einbau sowie zur Sicherstellung ihrer Funktionsfähigkeit dient (z.B. Zinkbeschichtung mit einer Mindestdicke von 5 μm), wird als ausreichend angesehen. Teile aus Temperguss, z.B. Typ B32-12 und W40 05 nach ISO 5922:1981 [5] benötigen im Allgemeinen keinen Schutz.

Werden andere als die oben aufgeführten Korrosionsschutzmaßnahmen (Material oder Beschichtung) gewählt, ist die Korrosionsschutzwirkung unter Anwendungsbedingungen nachzuweisen, die die Aggressivität der verschiedenen Umwelteinflüsse berücksichtigen.

Werden bei Dübeln unterschiedliche Metalle verwendet, müssen diese elektrolytisch miteinander verträglich sein. Bei Anwendung in trockenen Innenräumen sind Kohlenstoffstahl und Temperguss miteinander verträglich.

b) Beschichtung

Die Beurteilung der Dauerhaftigkeit der Beschichtung basiert auf der Art der Beschichtung und dem vorgesehenen Verwendungszweck (d.h. in trockenen Innenräumen bzw. im Freien).

c) Kaltverschweißen ("Festfressen")

Die Beurteilung der Gefahr eines Kaltverschweißens ("Festfressens") bei Dübeln aus nichtrostendem Stahl kann auf der Grundlage der verwendeten Stahlsorte(n) und Oberflächenbehandlung des Stahls in Verbindung mit vorliegenden Erfahrungen über das Kaltverschweißen in entsprechenden Fällen erfolgen.

6.2 Brandschutz (ER 2)

Nicht behandelt; Verankerungen dürfen hinsichtlich der Feuerwiderstandsfähigkeit nach dem Technical Report TR 020 "Beurteilung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Verankerungen im Beton" beurteilt werden. 3)

6.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz (ER 3)

Nicht behandelt; für Verbunddübel siehe Teil 5.

6.7 Identifizierung von Dübeln

Um sicherzustellen, dass die für die Erstprüfung (siehe 5) verwendeten Dübelproben mit der in der Zulassung angegebenen Spezifikation übereinstimmen, ist es notwendig, ihre jeweiligen Spezifikationen und Eigenschaften, die ihre Funktion, Leistung oder Dauerhaftigkeit beeinflussen können, zu identifizieren.

Identifizierungsversuche dienen zur Überprüfung der Eigenschaften der Dübel einschließlich Abmessungen, bestehende Materialien, Korrosionsschutz und Kennzeichnung der Dübel und verschiedenen Bestandteile.

Darüber hinaus tragen die Identifizierungsversuche dazu bei, eine Grundlage für die Überwachung der Produktion zu schaffen.

Bei der Prüfung der Materialeigenschaften der Einzelteile sind folgende Eigenschaften zu ermitteln: Zugfestigkeit, Streckgrenze, Bruchdehnung, Härte. Die Messwerte sind mit den Mindestwerten oder Festigkeitsklassen nach ISO- oder europäischen Normen zu vergleichen. Das Herstellungsverfahren der Teile (z.B. Kaltverformung, Vergütung, Härtung) ist ebenfalls festzustellen. Für die Prüfung der Schrauben aus Kohlenstoffstahl, Bolzen, Muttern, Gewindekonen kann ISO 898 Teile 1 und 2 [3] herangezogen werden. Für die Prüfung der Schrauben aus nichtrostendem Stahl kann ISO 3506 [4] herangezogen werden. Bei gehärteten Teilen sind die Oberflächenhärte und die Tiefe der Härtung zu ermitteln. Härteprüfungen sind entweder nach Brinell oder Vickers durchzuführen. Sofern möglich, ist für eine Erklärung der Materialangaben nach der entsprechenden Baustoffnorm zu sorgen.

Gegebenenfalls ist die Oberflächenbeschaffenheit, z.B. Rauheit der Oberfläche und Art und Dicke einer eventuellen Schutzschicht, zu messen.

Eigenschaften, die in der Spezifikation des Herstellers für die werkseigene Produktionskontrolle aufgeführt und wie weiter oben angegeben, erforderlich sind, sind anhand der vom Hersteller genannten und von der Zulassungsstelle anerkannten Versuchsverfahren gemäß ISO, europäischer oder anerkannter Norm nachzuweisen.

Wann immer möglich, sind Überprüfungen an fertigen Einzelteilen durchzuführen. Da wo die Abmessungen oder andere Faktoren die Prüfung nach einer anerkannten Norm verhindern, z.B. Zugeigenschaften in Fällen, in denen das geforderte Verhältnis von Länge zu Durchmesser beim fertigen Einzelteil nicht vorhanden ist, sollten dennoch, wenn durchführbar, Versuche am fertigen Teil durchgeführt werden, um Ergebnisse für Vergleichszwecke zu erhalten. Wo dies nicht möglich ist, sollten Versuche am Rohstoff durchgeführt werden; jedoch ist zu bemerken, dass in Fällen, in denen der Herstellungsprozess die Eigenschaften des Materials verändert, eine Änderung des Herstellungsprozesses die Ergebnisse dieser Versuche ungültig machen kann.

Abweichungen von Proben von der Spezifikation auf den Zeichnungen des Herstellers sind festzustellen und entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Übereinstimmung zu treffen, ehe die Dübel geprüft werden.

Eine Mindestanzahl aller Einzelteile (z.B. Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben, Dübelhülsen, Kunststoffteile, die für das Tragverhalten von geringerer Bedeutung sind, sowie ggf. besondere Bohrer und Setzwerkzeuge) sind in Abhängigkeit von Faktoren, wie dem Herstellungsprozess und der Gebindegröße, zu entnehmen und ihre Abmessungen zu bestimmen und mit den Angaben der vom Hersteller gelieferten Zeichnungen zu vergleichen. Die Abmessungen aller Teile müssen innerhalb der festgelegten Toleranzen liegen und mit den einschlägigen ISO- oder europäischen Normen übereinstimmen.

Die erhaltenen Ergebnisse sind auszuwerten, um sicherzustellen, dass sie innerhalb der Spezifikation des Herstellers liegen.

7 Voraussetzungen, unter denen die Zulassung gültig ist

7.0 Allgemeines

In diesem Kapitel sind die Bedingungen für Bemessung, Ausführung, Wartung und Instandhaltung angegeben, die eine Voraussetzung für die Beurteilung der Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck nach der Leitlinie sind (nur soweit erforderlich und soweit sie einen Einfluss auf die Beurteilung oder auf die Produkte haben).

7.1 Bemessungsverfahren für Verankerungen

Die Beurteilung des Dübels erfolgt unter der Voraussetzung, dass eines der im Anhang C angegebenen Bemessungsverfahren angewandt wird. Sollte jedoch ein alternatives Bemessungsverfahren vorgeschlagen werden, so ist es Aufgabe der Zulassungsstelle, dieses Bemessungsverfahren und die Relevanz der Beurteilung, insbesondere die Relevanz der durchzuführenden Versuche zu beurteilen.

Es ist insgesamt davon auszugehen, dass Planung und Bemessung von Verankerungen ingenieurmäßig erfolgen und insbesondere auf folgenden Grundlagen beruhen:

Da die Einbaustelle des Dübels im Beton für sein Verhalten von großer Bedeutung sein kann (z.B. seine Lage zur Bewehrung oder zu Auflagern, im gerissenen oder ungerissenen Beton usw.), wird weiterhin vorausgesetzt, dass die Lage der Dübel auf den Konstruktionszeichnungen genau angegeben ist.

7.2 Empfehlungen für Verpackung, Transport und Lagerung

Nur in Sonderfällen, z.B. bei Verbunddübeln, ist es erforderlich, besondere Empfehlungen für Transport und Lagerung anzugeben. In diesen Fällen sollte die Zulassungsstelle in der Zulassung auf alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen hinweisen.

7.3 Montage des Dübels

Tragfähigkeit und Zuverlässigkeit von Verankerungen werden in hohem Maße von der Art beeinflusst, wie die Dübel gesetzt sind. Die Einbauanweisungen des Herstellers sind daher von grundlegender Bedeutung bei der Beurteilung der Brauchbarkeit eines Dübels für einen vorgesehenen Verwendungszweck.

Diese Leitlinie berücksichtigt gewisse Mängel bei der Montage der Dübel, so dass Kontrollverfahren auf der Baustelle nach Montage der Dübel in der Regel nicht erforderlich sind. Dies setzt jedoch voraus, dass grobe Fehler auf der Baustelle durch die Verwendung der Anweisungen und entsprechende Schulung der Monteure sowie Überwachung auf der Baustelle vermieden werden.

Die Montageanweisungen sollten normalerweise Folgendes enthalten:

Schließlich wird vorausgesetzt, dass die erforderlichen Informationen und entsprechenden Spezifikationen für eine einwandfreie Montage auf der Baustelle verfügbar sind und dass der verantwortliche Ingenieur der Montagefirma sämtliche erforderlichen Informationen an den Monteur liefert. Es wird weiterhin vorausgesetzt, dass die Montage durch geschultes Personal unter der Überwachung des Baustelleningenieurs erfolgt.

Abschnitt 3
Konformitätsbescheinigung

8 Konformitätsbescheinigung

8.0 Konformitätsbewertung

8.1 Beschlüsse der Europäischen Kommission

Das von der Europäischen Kommission festgelegte System der Konformitätsbescheinigung ist, wie im Mandat Construct 95/139 Anhang 3 genauer angegeben, System 1 (für Dübel für die Verwendung als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen siehe Teil 6), das in der Richtlinie des Rates (89/106/EWG) Anhang III, 2(i) wie folgt beschrieben ist:

(a) Aufgaben des Herstellers

(1) werkseigene Produktionskontrolle; (siehe 8.2.3)

(2) zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan. (siehe 8.2.2)

(b) Aufgaben der zugelassenen Stelle

(3) Erstprüfung des Produkts; (siehe 8.2.1)

(4) Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle; (siehe 8.2.4)

(5) laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle. (siehe 8.2.4)

8.2 Jeweils durchzuführende Aufgabe

8.2.1 Erstprüfung

Die Erstprüfung gilt als Teil der für die Beurteilung von Produkten zum Zwecke der Zulassung erforderlichen Arbeiten.

Die Versuche sind von der Zulassungsstelle oder unter deren Verantwortung gemäß Abschnitt 5 dieser Leitlinie durchzuführen (wobei ein Teil von einer anerkannten Prüfstelle oder vom Hersteller durchgeführt werden kann). Die Zulassungsstelle muss die Ergebnisse dieser Versuche in Übereinstimmung mit Abschnitt 6 dieser Leitlinie als Teil des Zulassungsverfahrens ausgewertet haben.

Gegebenenfalls ist diese Beurteilung von der zugelassenen Stelle für das Konformitätszertifikat zu verwenden.

8.2.2 Prüfung von im Werk entnommenen Proben

Sowohl große als auch kleine Firmen stellen diese Produkte her. Es gibt eine große Vielfalt an Produkten im Bereich der hergestellten Größen, und unterschiedliche Herstellungsprozesse sorgen für eine weitere Vielfalt. Daher kann ein präzises Schema nur in jedem Einzelfall festgelegt werden.

In der Regel ist es normalerweise nicht erforderlich, Versuche an in Beton eingebauten Dübeln durchzuführen. Indirekte Verfahren reichen normalerweise aus, z.B. Kontrolle der Rohstoffe, des Herstellungsprozesses und der Eigenschaften der Bestandteile.

8.2.3 Werkseigene Produktionskontrolle

Der Hersteller muss eine ständige Eigenüberwachung der Produktion durchführen. Alle vom Hersteller vorgegebenen Daten, Anforderungen und Vorschriften sind systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen festzuhalten. Durch dieses Produktionskontrollsystem soll sichergestellt werden, dass die Dübel mit den Anforderungen der Zulassung übereinstimmen.

8.2.4 Erstinspektion und laufende Überwachung, Beurteilung des werkseigenen Systems der Produktionskontrolle

Die Beurteilung des werkseigenen Produktionskontrollsystems liegt in der Verantwortung der zugelassenen Stelle.

Es ist eine Beurteilung jeder Herstellungseinheit durchzuführen, um nachzuweisen, dass die werkseigene Produktionskontrolle mit der Zulassung und allen zusätzlichen Angaben übereinstimmt. Diese Beurteilung basiert auf der Erstinspektion des Werkes.

Danach ist eine laufende Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle erforderlich, um die Kontinuität der Übereinstimmung mit der Zulassung zu gewährleisten.

Es wird empfohlen, Überwachungen mindestens zweimal jährlich durchzuführen. Jedoch darf in Werken, die über ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem verfügen, eine Überwachung in weniger häufigen Intervallen erfolgen.

8.3 Dokumentation

Um der zugelassenen Stelle bei der Konformitätsbewertung Hilfe zu leisten, muss die für die Zulassung zuständige Zulassungsstelle die nachfolgend aufgeführten Informationen liefern. Diese Informationen zusammen mit den im Leitpapier Nr. 7 der EG-Kommission (Construct 95/135 Rev 1) aufgeführten Anforderungen bilden im Allgemeinen die Grundlage, auf der die werkseigene Produktionskontrolle durch die zugelassene Stelle beurteilt wird.

(1) Zulassung (ETA)

(2) grundlegende Herstellungsprozesse

(3) Produkt- und Materialspezifikationen

(4) Prüfplan

(5) weitere relevante Angaben

Diese Informationen sind vorher von der Zulassungsstelle vorzubereiten oder zu sammeln und gegebenenfalls mit dem Hersteller abzustimmen. Die nachfolgenden Angaben geben einen Hinweis auf die Art der erforderlichen Informationen:

(1) Zulassung

Siehe Abschnitt 4 dieser Leitlinie.

Die Art zusätzlicher (eventuell vertraulicher) Informationen ist in der Zulassung anzugeben.

(2) Grundlegende Herstellungsprozesse

Der grundlegende Herstellungsprozess ist zur Unterstützung der vorgeschlagenen werkseigenen Produktionskontrollverfahren ausreichend detailliert zu beschreiben.

Dübel werden normalerweise nach konventionellen Metallverarbeitungstechniken hergestellt. Kritische Verfahren oder Behandlungen von Teilen, die das Leistungsverhalten beeinflussen können, sind hervorzuheben.

(3) Produkt- und Materialspezifikation

Produkt- und Materialspezifikationen sind für die einzelnen Bestandteile sowie von dritter Seite bezogene Bestandteile, z.B. Muttern, Unterlegscheiben, erforderlich.

Diese Spezifikationen können folgende Form haben:

detaillierte Zeichnungen (einschließlich Herstellungstoleranzen) Spezifikationen der Rohstoffe
Bezug auf nationale, europäische und/oder internationale Normen und Klassen
Datenblätter des Herstellers z.B. für Rohstoffe, die nicht von einer anerkannten Norm abgedeckt sind, z.B. Reibungskontrollbeschichtung.

(4) Prüfplan

Der Hersteller und die für die Erteilung der Zulassung zuständige Zulassungsstelle müssen einen Prüfplan festlegen (BRP, Anhang III l b).

Dieser Prüfplan ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Produktspezifikation unverändert bleibt.

Die Gültigkeit der Art und Häufigkeit von Überprüfungen/Versuchen während der Herstellung und am Endprodukt ist in Abhängigkeit vom Herstellungsprozess zu beachten. Dies schließt die Überprüfung während der Herstellung von Eigenschaften mit ein, die in einem späteren Stadium nicht mehr überprüft werden können, sowie Überprüfungen am fertigen Dübel. Normalerweise erstrecken sich diese auf:

  • Materialeigenschaften, z.B. Zugfestigkeit, Härte, Oberflächenbehandlung
  • Bestimmung der Abmessungen von Teilen
  • Dicke der Beschichtung
  • Überprüfung der korrekten Montage.

Werden von dritter Seite bezogene Teile/Materialien ohne Bescheinigung ihrer jeweiligen Eigenschaften geliefert, so müssen diese vor ihrer Annahme vom Hersteller Überprüfungen/Versuchen unterzogen werden.

In Tabelle 8.1 ist angegeben, wie der Prüfplan die Anforderungen des Mandats in Bezug auf die Konformitätsbewertung erfüllt.

8.4 EG-Konformitätskennzeichnung und Information

Jeder Dübel muss vor dem Einbau einwandfrei identifizierbar sein und folgende Kennzeichnung erhalten:

Zusätzlich kann das CE-Zeichen auf den Dübel aufgebracht werden.

Die zum Produkt gehörende Verpackung oder Lieferscheine müssen das CE-Zeichen enthalten, das aus dem CE-Symbol und folgenden zusätzlichen Angaben bestehen muss:

  1. Name oder Kennung des Herstellers und Herstellwerks.
  2. Angaben zur Kennzeichnung des Dübels.

    Zur Bezeichnung "nur für vorwiegend ruhende bzw. quasiruhende Lasten" siehe ETa Abschnitt 11.1.

  3. Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Kennzeichnung aufgebracht wurde.
  4. Symbol der eingeschalteten Überwachungsstelle:
  5. EG-Konformitätszertifikat:

Alle für die Montage wichtigen Angaben müssen deutlich auf der Verpackung und/oder auf einem Beipackzettel, vorzugsweise mit Darstellungen, angegeben sein.

Es sind mindestens folgende Angaben zu machen:

Alle Angaben müssen in einer Form erfolgen, die deutlich und verständlich ist.

Tabelle 8.1 Konformitätsbewertung

Erstinspektion Laufende Überwachung
Wesentliche Anforderung Leistungs- eigenschaften ETAG Erstprüfung Erstinspektion

- Beurteilung durch

Jeweilige Produkt- eigenschaft Versuche, Daten und Parameter zum Nach weis der Bewahrung der Merkmale / Eigenschaften Spalte 5 und Dauerhaftigkeit Mindest- häufigkeit Laufende Überwachung durch Laufende Überwachung
  • Merkmale / Eigenschaften von Interesse

1 + 4 für die Verankerung Dübel-Beton gemäß gewählter Betonklasse
  • Querfestigkeit
  • Biegefestigkeit (für Dübel mit Außenlänge)
  • Zugfestigkeit / Versagen durch Herausziehen
  • Mindest- abstand zum Bauteilrand zur Gewähr- leistung der Festigkeits- eigenschaften des Einzeldübels
  • Mindestachs- abstand von 2 Dübeln zur Gewährleistung der Festigkeits- eigenschaften des Einzeldübels
  • Last / Verschiebungs- verhalten

für den Dübel

  • Zugfestigkeit / Streckgrenze des Stahls
  • Scherfestigkeit
Alle Eigenschaften in Spalte 2, siehe 8.2.1. CB Eigenschaften gemäß Anforderungen in 6.7 dieser Leitlinie einschließlich Eigenschaften der Rohstoffe und Abmessungen der Teile Versuche und Dokumentation gemäß Anforderungen von 6.7 dieser Leitlinie. Diese können Folgendes einschließen:
  1. Konformitäts- zertifikate zum Nachweis der Überein- stimmung mit allen entsprechenden Eigenschaften (d.h. Material- eigenschaften und Abmessungen) für alle von dritter Seite bezogenen Rohstoffe und Bestandteile.
  2. Direkte Messung der Abmessungen von Bestandteilen
  3. Überprüfung der korrekten Montage, des Gewindes usw.
  4. Direkte Messung der jeweiligen Material- eigenschaften, z.B.
    Oberflächen- härte,
    Oberflächen- behandlung

Siehe 8.3(4).

pro Herstellungs- los, kann am Rohstoff, während der Herstellung oder am fertigen Teil und montierten Produkt erfolgen.
Siehe 8.2.4 und für jede Zulassung im Detail vorge- schriebenen Prüfplan.
IB Wie Spalten 5 und 6
Legende:
CB = direkte Beurteilung durch Zertifizierungsstelle und Zertifizierung der Konformität
IB = Überwachungsstelle

Fußnoten:
Während das Mandat die Beurteilung durch eine zugelassene Stelle oder den Hersteller angeben kann, können im Fall der Zulassung die Angaben der die Zulassung erteilenden Stelle für diese Zwecke übernommen werden.

Alle Probeentnahmen müssen ohne Beachtung der Qualität erfolgen und deutlich gekennzeichnet sein.

Verfahren der Probeentnahme einschließlich Arten der Aufzeichnung sind zwischen Zulassungsstelle und Hersteller abzustimmen.

Die Ergebnisse in den Prüfberichten sollten in einer Form angegeben werden, die einen direkten Vergleich mit den in der Zulassung oder den dazugehörigen Unterlagen angegebenen Daten ermöglicht.

Abschnitt 4
Inhalt Der Europäischen Technischen Zulassung (ETA)

9 Inhalt der Zulassung

9.1 Definition des Dübels und seines vorgesehenen Verwendungszwecks

9.1.1 Definition

9.1.2 Verwendung

9.1.3 Kategorien

  1. Nutzungskategorien
  2. Dauerhaftigkeitskategorien

9.2 Merkmale des Dübels in Bezug auf mechanische Festigkeit und Standsicherheit und Nachweisverfahren

9.3 Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung

9.4 Voraussetzungen, unter denen die Brauchbarkeit des Dübels günstig beurteilt wurde

9.4.1 Bemessungsverfahren für Dübel

Die Bemessungsverfahren sind im Anhang C aufgeführt. Es ist das Verfahren A, B oder C anzuwenden.

9.4.2 Transport und Lagerung

9.4.3 Einbau von Dübeln

(unter Beachtung von Teil 1 bis 6, 7.3 der Leitlinie)

9.5 Rechtsgrundlagen und allgemeine Bestimmungen

__________
1) Eine ETA-Leitlinie selbst ist keine technische Spezifikation im Sinne der Bauproduktenrichtlinie (BPR).
2) Der EOTa Technical Report TR 020 ist in englischer Sprache auf der website www.eota.eu veröffentlicht. Die deutsche Übersetzung kann beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) angefordert werden.
3) Der EOTa Technical Report TR 020 ist in englischer Sprache auf der website www.eota.eu veröffentlicht. Die deutsche Übersetzung kann beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) angefordert werden.



Bekanntmachung der Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Metalldübel zur Verankerung im Beton (ETAG 001, Teile 1, 2, 4 und 5 sowie Anhänge A, B und C)

Vom 25. Februar 2008
(BAnz Nr.79a S. 1)

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes (BauPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812), das zuletzt durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird die folgende Leitlinie der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen EOTa bekannt gemacht. Auf Grund dieser Leitlinie können von dafür anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 des BauPG für Metalldübel zur Verankerung im Beton erteilt werden.

Deutsche Stelle für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen ist das ]Deutsche Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin.

zu Teil 2 .

ENDE

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