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Regelwerk

ETAG 001 - Teil 5 Verbunddübel
Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für Metalldübel zur Verankerung im Beton

Ausgabe 2002
Änderung November 2006
Zweite Änderung Februar 2008

Vom 28. Oktober 2011
(BAnz Nr. 27a S. 20aufgehoben)



Siehe Fn. *

Fassung April 2013 nur in der englischen Fassung verfügbar

zur aktuellen englischen Fassung im PDF-Format

Zum Teil 4

Archiv 2008


Einleitende Bemerkungen

In diesem Teil werden Anforderungen, Kriterien und Angaben zur Versuchsdurchführung aufgeführt, die nur für Verbunddübel gelten. Diese können zusätzliche Angaben zum Teil 1 sein oder die Bestimmungen im Teil 1 ersetzen. Es wird die gleiche Nummerierung der Abschnitte wie in Teil 1 verwendet . Ist ein Abschnitt nicht aufgeführt, gilt Teil 1 unverändert.

2 Geltungsbereich

2.0 Allgemeines

Dieser Teil der Leitlinie gilt für Verbunddübel, die aus einem Verbundmaterial und einem eingebetteten Metallteil bestehen. Im Allgemeinen werden Verbunddübel als Einheit geliefert und verwendet. Wird vom Hersteller des Verbunddübels das Metallteil entsprechend einer europäischen oder ISO Norm spezifiziert, so kann dieses Teil von einer anderen Stelle zugeliefert werden. Diese Leitlinie gilt nicht für Produkte, die für die Instandsetzung von bewehrtem Beton vorgesehen sind.

2.1 Dübel

2.1.1 typen und Wirkungsprinzipien

Diese Leitlinie gilt für Verbunddübel mit folgenden Misch- und Montagetechniken:

Mischverhältnisse

Mischtechniken

Volumen des eingebrachten Verbundmaterials

Bohrloch

Bohrtechniken

Montagetechniken

Die Dübelmontage kann unabhängig oder abhängig von einem Drehmoment sein.

Wirkungsprinzipien

• Verbunddübel: Setzen des Dübels in das zylindrische Bohrloch und Verankerung durch Verbund der Metallteile an der Bohrlochwand.
• Hinterschnitt-Verbunddübel: Setzen des Dübels in ein hinterschnittenes Bohrloch; die Lastübertragung erfolgt durch eine Kombination von Verbund der Metallteile an der Bohrlochwand und einem mechanischen Formschluss des Mörtels in der Hinterschneidung im Beton.
• Kraftkontrollierter Verbunddübel: Setzen des Dübels in ein zylindrisches Bohrloch, die Lastübertragung erfolgt durch eine Kombination von Verbund und Spreizung, wobei die Spreizung durch eine spezielle Stange erzielt wird.
• Nachträglich eingemörtelte Bewehrungsanschlüsse: gerader, gerippter Betonstahl, der in ein zylindrisches Bohrloch gesetzt wird. Nachträglich eingemörtelte Bewehrungsanschlüsse werden nach dem Eurocode 2 und der ETa auf der Grundlage des TR 023 bemessen.

Das Versuchsprogramm für "Kraftkontrolliert spreizende Verbunddübel" ist im Technical Report TR 018 und das Versuchsprogramm für "Nachträglich eingemörtelte Bewehrungsanschlüsse" ist im Technical Report TR 023 angegeben.

Bild 2.2 Beispiele für Montagetechniken (Verbunddübel)

a) Kapselsystem

b) Injektionssytem

c) System mit Einzelkomponenten

Für die Mindestverankerungstiefe müssen folgende Standardwerte verwendet werden:

d < 10 mm hef = 60 mm
12 mm hef = 70 mm
16 mm hef = 80 mm
20 mm hef = 90 mm
> 24 mm hef = 4d

Kleinere Werte für die Mindestverankerungstiefe sind nur möglich, wenn mindestens 20 Versuche mit Vierer-Dübelgruppen nach ETAG 001, Anhang A, 5.2.2, durchgeführt werden. Diese 20 Versuche können aus jeweils 5 Versuchen mit den kleinsten 4 Größen bestehen; die Anforderungen von ETAG 001, Teil 1, 6.1.2.2.3, müssen für alle Dübelgrößen erfüllt sein.

2.1.2 Werkstoffe

Das Verbundmaterial kann aus synthetischem Mörtel, Zementmörtel oder einer Mischung der beiden einschließlich von Füllstoffen und/oder Zusätzen bestehen.

Bei den Verpackungssystemen kann es sich um Glaskapseln, Schlauchkapseln, Kartuschen oder Einzelkomponenten handeln.

Bei den eingebetteten Teilen kann es sich um Gewindestangen, verformte Bewehrungsstäbe, Hülsen mit Innengewinde oder andere Formen handeln.

Wenn es sich bei den eingebetteten Teilen um handelsübliche Gewindestangen handelt, die von einer anderen Stelle zugeliefert werden (z.B. Hersteller von Gewindestangen), müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

2.2 Beton

2.2.2 Betonbauteile

Teil 5 gilt für Anwendungsfälle, bei denen die Mindestdicke der Bauteile, in denen die Dübel verankert werden, h> 100 mm beträgt.

Die Mindest-Bauteildicke hängt von den Anwendungsparametern ab und wird angegeben durch:

h = hef+Δh> 100

Die unter (a) und (b) für Δh angegebenen Werte gelten für Bohrlöcher, die mit elektrischen Hammerbohrmaschinen und Diamantbohrern hergestellt wurden. Für Druckluftbohrer sind diese Werte durch Versuche zu ermitteln.

(a) Δh> 2do
> 30 mm

Anwendbar auf alle Dübeltypen; keine Anwendungsbeschränkungen.

(b) Δh>2do
>15 mm

Anwendbar auf alle Dübeltypen.

Anwendbar in Fällen, wo die dem Dübel abgewandte Seite des Bauteils zugänglich ist und überprüft werden kann, um sicherzustellen, dass kein Ausbruch erfolgt ist. Im Fall eines Ausbruchs sind Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die volle Länge des Verbunds, hef, erreicht wird und jeder mögliche Verlust von Verbundmaterial, zum Beispiel aufgrund von Spalten, kompensiert wird. Ist dies nicht möglich, z.B. bei Kapseldübeln, so ist ein neues Bohrloch in einem Abstand entsprechend Teil 1, 7.3, zu bohren.

(c) Δh = 0

Anwendbar auf Injektionsdübel.

Anwendbar in Fällen, in denen sichergestellt werden kann, dass die volle Länge des Verbunds, hef, erreicht wird und jeder Verlust von Verbundmaterial kompensiert wird.

Option (a) ist vorgeschrieben.

Der Hersteller kann zusätzlich eine ETa für Optionen (b) oder (c) beantragen. Bei den Versuchen, bei denen eine Mindest-Bauteildicke gefordert wird, sind diese mit jeder Dübelgröße mit der jeweiligen Mindest-Bauteildicke durchzuführen.

2.3 Einwirkungen

Im Gegensatz zu Teil 1 ist die Übertragung von Druckkräften auf die Dübel zulässig.

2.4 Kategorien

Im Gegensatz zu Teil 1 ist es erforderlich, die verschiedenen vorgesehenen Verwendungszwecke entsprechend den Montage- oder Anwendungsbedingungen im Verankerungsgrund zu berücksichtigen.

Nutzungskategorie 1: Montage im trockenen oder feuchten Beton Anwendung im trockenen oder feuchten Beton
Nutzungskategorie 2: Montage im trockenen oder feuchten Beton oder im mit Wasser gefüllten Bohrloch (kein Meerwasser)
Anwendung im trockenen oder feuchten Beton oder unter Wasser (kein Meerwasser)

3 Begriffe

3.2 Besondere Begriffe und Abkürzungen

3.2.1 Allgemeines

Gebrauchstemperaturbereich: Bereich der Umgebungstemperaturen nach der Montage und während der gesamten Nutzungsdauer der Verankerung.

Kurzzeit-Temperatur:Temperaturen innerhalb des Gebrauchstemperaturbereichs, die über kurze Zeiträume variieren, z.B. Tag/Nacht-Zyklen und Frost/Tau-Zyklen.

Maximale Kurzzeit-Temperatur: Obere Grenze des Gebrauchstemperaturbereichs.

Langzeit-Temperatur:Temperatur innerhalb des Gebrauchstemperaturbereichs, die über signifikante Zeiträume nahezu konstant ist. Langzeit-Temperaturen schließen konstante oder nahezu konstante Temperaturen mit ein, wie diese erfahrungsgemäß in kalten Lagerräumen oder in der Nähe von Heizungsinstallationen auftreten.

Maximale Langzeit-Temperatur:Vom Hersteller innerhalb des Bereichs von 0,6 x bis 1,0 x der maximalen Kurzzeit-Temperatur festgelegt.

Normale Umgebungstemperatur: Temperatur von 21 °C ± 3 °C (nur für Versuchsbedingungen)

Offenzeit: Die maximale Zeit vom Ende des Mischens bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Montage des Dübels in das Verbundmaterial abgeschlossen sein sollte.

Umgebungstemperaturbereich für die Montage:Der vom Hersteller für die Montage erlaubte Bereich der Umgebungstemperatur des Verankerungsgrundes.

Temperaturbereich für die Montage der Dübelteile: Temperaturbereich des Verbundmaterials und des eingebetteten Teils unmittelbar vor der Montage.

Aushärtezeit:Die minimale Zeit vom Ende des Mischens bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Dübel mit dem Drehmoment versehen oder belastet werden kann (je nachdem, welche Zeit länger ist). Die Aushärtezeit hängt von der Umgebungstemperatur ab.

4 Anforderungen an Bauwerke

4.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit (ER 1)

4.1.1.2 Temperatur

Gebrauchstemperaturbereich

Die Funktionsfähigkeit eines Verbunddübels einschließlich seiner Fähigkeit, mit einem angemessenen Sicherheitsfaktor seine Bemessungslast aufzunehmen und Verschiebungen zu begrenzen, darf durch Temperaturen innerhalb eines vom Hersteller festzulegenden Temperaturbereichs im Beton nahe der Oberfläche nicht negativ beeinflusst werden. Folgende Temperaturbereiche können festgelegt werden:

(a) - 40 °C bis + 40 °C (max. Kurzzeit-Temperatur +40 °C und max. Langzeit-Temperatur +24 °C)

(b) - 40 °C bis + 80 °C (max. Kurzzeit-Temperatur +80 °C und max. Langzeit-Temperatur +50 °C)

(c) auf Wunsch des Herstellers mit -40 °C bis T1 (Kurzzeit: T1 > +40 °C, Langzeit: 0,6 T1 bis 1,0 T1)

Im Allgemeinen werden Verbunddübel durch Gebrauchstemperaturen bis zu -40 °C nicht negativ beeinflusst. Für unbekannte Verbundmaterialien ohne Erfahrungen über deren Verhalten bei - 40 °C sind normale Ausziehversuche bei - 40 °C durchzuführen.

Die Leistungsfähigkeit darf durch Kurzzeit-Temperaturen innerhalb des Gebrauchstemperaturbereichs oder durch Langzeit-Temperaturen bis zur maximalen Langzeit-Temperatur nicht negativ beeinflusst werden. Die Leistungsfähigkeit bei der maximalen Langzeit-Temperatur und maximalen Kurzzeit-Temperatur wird durch die unter 5.1.3.1 (a) und 5.1.2.5 beschriebenen Versuche überprüft.

Montagetemperaturbereich und Aushärtezeit

Die Funktionsfähigkeit muss auch für den Bereich der Montagetemperaturen bestätigt werden, der vom Hersteller in Form von niedrigsten und höchsten Montage-Umgebungstemperaturen, normalerweise im Bereich von 0 °C bis + 40 °C, niedrigsten und höchsten Montagetemperaturen für die Dübelbestandteile und zugehörigen Aushärtezeiten festzulegen ist.

Die Leistungsfähigkeit bei den niedrigsten Montagetemperaturen und normalen Umgebungstemperaturen wird anhand von Versuchen nach 5.1.3.1(b) und 5.1.3.1(c) überprüft. Der Hersteller muss entsprechende Angaben über die obere Montagetemperaturgrenze und die dazugehörigen Aushärtezeiten sowie über dazwischen liegende Temperaturen liefern.

4.1.2.1 Einwandfreie Montage

Zusätzlich zu den Anforderungen von Teil 1, 4.1.2.1:
Abhängig von den vom Hersteller festgelegten Anwendungen muss es möglich sein, die Dübel im trockenen und feuchten Beton (Nutzungskategorie 1 nach 2.4) oder im trockenen und feuchten Beton sowie in einem mit Wasser gefüllten Bohrloch (kein Meerwasser) (Nutzungskategorie 2 nach 2.4) sowie in den festgelegten Montagerichtungen mit den vom Hersteller angegebenen Bohrtechniken zu montieren.

4.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

4.3.1 Freisetzen von gefährlichen Substanzen

Das Produkt/der Bausatz muss derart beschaffen sein, dass es nach der Montage entsprechend den einschlägigen Vorschriften der Mitgliedstaaten die wesentliche Anforderung Nr. 3 der BPR erfüllt, die durch nationale Vorschriften der Mitgliedstaaten ausgedrückt wird. Insbesondere dürfen keine schädlichen Emissionen giftiger Gase, gefährlicher Teilchen oder Strahlung in die Innenraumluft oder Verunreinigungen der Umwelt verursacht werden (Luft, Boden oder Wasser).

5 Nachweisverfahren

5.0 Allgemeines

Nachfolgend wird zwischen zwei Versuchsverfahren unterschieden: den Versuchen mit weiter Abstützung, siehe Bild 5.1 (unconfined tests) und Versuchen mit enger Abstützung, siehe Bild 5.2 (confined tests). Versuche mit weiter Abstützung erlauben die uneingeschränkte Ausbildung eines Betonausbruchkegels. Sie werden nach Anhang A, 4 (siehe Bild 5.1) durchgeführt. Beim Versuch mit enger Abstützung wird das Versagen durch Betonausbruch durch Übertragung der Reaktionskraft in den Beton nahe beim Dübel behindert .

Bild 5.1 Beispiel eines Versuchsaufbaus fürZugversuche mit weiter Abstützung (unconfined tests)

 

Bild 5.2 Beispiel eines Versuchsaufbaus fürZugversuche mit enger Abstützung(confined tests)

Die Stahlplatte der Versuchseinrichtung muss steif und im Bereich der Abstützung groß genug sein, um eine hohe Kompression des Betons zu verhindern. Empfehlung: Druckfestigkeit unter der Stahlplatte < 0,7 der Druck-festigkeit des Betons.

5.1 Verfahren zu 4.1 (mechanische Festigkeit und Standsicherheit)

5.1.1 Allgemeines

Unter Zugbelastung kann es bei Verbunddübeln zu "kombiniertem Versagen durch Herausziehen und Betonausbruch", "Versagen durch Betonausbruch", "Stahlversagen" und "Versagen durch Spalten" kommen.

Die Versagensart "kombiniertes Versagen durch Herausziehen und Betonausbruch" ist dadurch gekennzeich-net, dass das eingebettete Teil (mit oder ohne den es umgebenden Mörtel) aus dem Beton herausgezogen wird. Je nach den verschiedenen Einflussfaktoren kann es bei einzelnen Dübeln oder insbesondere bei Dübelgruppen zu einem kombinierten Versagen durch Herausziehen und Betonausbruch kommen, das aneinem beliebigen Punkt der Verankerungstiefe beginnen kann.

Die Versagensart "Versagen durch Betonausbruch" ist durch Versagen des Betons gekennzeichnet, das amtiefsten Punkt der Verankerung beginnt. Diese Versagensart kann bei einzelnen Dübeln oder Dübelgruppen mit oder ohne Einfluss von Randabständen auftreten. Das Versagen durch Betonausbruch weist die höchstmögliche Trag-fähigkeit von Verbunddübeln auf und kann u. U. nach vorliegender Erfahrung gemäß Angabe für kraftkontrolliert spreizende Dübel (ETAG 001, Teil 2) oder Hinterschnittdübel (ETAG 001, Teil 3) bestimmt werden.

"Stahlversagen" bzw. "Versagen durch Spalten" kann die Tragfähigkeit von Verbunddübeln im Vergleich zur Tragfähigkeit bei "kombiniertem Versagen durch Herausziehen und Betonausbruch" oder "Versagen durch Betonausbruch" einschränken.

In den erforderlichen Prüfungen werden verschiedene Einflussfaktoren auf die Leistung von Verbunddübeln geprüft (Eignungsversuche: z.B. Bohrloch-Reinigungstechnik, Mischtechnik, Versuche zur Ermittlung zulässi-ger Anwendungsbedingungen: z.B. temperaturbedingte Auswirkungen, Dauerhaftigkeitsprüfungen). Im Allgemeinen gelten diese Einflussfaktoren nur für "kombiniertes Versagen durch Herausziehen und Betonausbruch" und nicht für die anderen Versagensarten wie "Versagen durch Betonausbruch", "Stahlversagen" bzw. "Versagen durch Spalten" (so ergeben Zugversuche mit "Versagen durch Betonausbruch" bei 20 °C und "Versagen durch Betonausbruch" bei 80 °C beispielsweise dieselbe Leistung). Durch Variation der Einflussfaktoren kann sich die Versagensart ändern (so ergeben Versuche mit "Versagen durch Betonausbruch" bei 20 °C und "kombiniertem Versagen durch Herausziehen und Betonausbruch" bei 80 °C beispielsweise bei 80 °C eine geringere Leistung). Werden die Versuche so durchgeführt, dass "kombiniertes Versagen durch Herausziehen und Be-tonausbruch" beobachtet wird (z.B. bei 20 °C und 80 °C), gilt die größte Differenz in der Leistung. Dieser Ein-flussfaktor ist maßgeblich für die Bewertung eines Verbunddübelsystems.

Das Hauptziel des Prüfprogramms ist also die Ermittlung einer Tragfähigkeit für "kombiniertes Versagen durch Herausziehen und Betonausbruch" - ggf. modifiziert durch die Einflussfaktoren -, der in der ETa als TRk anzugeben ist. Der charakteristische Wert der Verbundfestigkeit ermöglicht eine Bemessung von Verbunddübeln für die Festigkeit bei "kombiniertem Versagen durch Herausziehen und Betonausbruch" mit variabler Veranke-rungstiefe mit oder ohne Gruppen- oder Randeffekte. Die Festigkeit bei "Versagen durch Betonausbruch" und "Stahlversagen" kann auf der Basis vorliegender Erfahrungswerte berechnet werden.

Zur Vermeidung eines "Stahlversagens" in den Versuchen kann es erforderlich sein, eingebettete Teile von höherer Festigkeit als der vom Hersteller angegebenen und in der ETa veröffentlichten zu verwenden. Werden ein-gebettete Teile von höherer Festigkeit verwendet, so darf die Funktionsfähigkeit des Dübels in keiner Weise beeinflusst werden. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn die Geometrie des eingebetteten Teils mit der höheren Festigkeit mit dem spezifizierten eingebetteten Teil identisch ist.

In Fällen, in denen die Verwendung von Dübelelementen mit hoher Festigkeit (Stahlfestigkeit> 10.9) nicht ausreicht, um "Stahlversagen" zu verhindern, ist die Verankerungstiefe des Dübels zu reduzieren. Dieses Prinzip kann Vorrang vor der für die Versuche zur Ermittlung der Eignung ( 5.1.2) und der zulässigen Anwendungsbedingungen ( 5.1.3) vorgeschriebenen Verankerungstiefe haben.

Besondere Bedingungen für Versuche nach Zeile 1 von Tabelle 5.1 bzw. 5.2 sind in 5.1.2 angegeben.

Bei den Versuchen mit weiter Abstützung und minimaler vorgeschriebener Verankerungstiefe in den Versuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen kann es zu "Versagen durch Betonausbruch" kommen. Wenn diese Ergebnisse zur Bewertung der charakteristischen Festigkeit des Verbundes (ggf. modifiziert durch verschiedene Einflussfaktoren) verwendet werden, ist ein konservativer Ansatz zu wählen. Genauere Ergebnisse lassen sich u. U. erzielen, wenn die Mindestverankerungstiefe so gewählt wird, dass das Versagen des Verbundes ("kombiniertes Versagen dtirch Herausziehen und Betonausbruch") maßgeblich ist.

Bei Verbunddübeln mit hoher Festigkeit des Verbundes kommt es bei Versuchen mit weiter Abstützung u. U. nur zu "Versagen durch Betonausbruch" oder "Stahlversagen". In diesem Fall wird empfohlen, alle Versuche als Versuche mit enger Abstützung durchzuführen und τRk unter Berücksichtigung des Faktors αsetup (siehe Gleichung 6.17.1) zu bestimmen.

Zur Beurteilung eines Verbunddübels muss das gesamte Versuchsprogramm an mindestens der folgenden Mindestanzahl von verschiedenen Betonchargen durchgeführt werden.

Beurteilung für C20/25: mindestens an 3 verschiedenen Chargen, wenn der Beton vonverschiedenen Betonzulieferern kommt
mindestens an 4 verschiedenen Chargen, wenn der Beton vondemselben Betonzulieferer stammt
Beurteilung für C50/60: mindestens an 2 verschiedenen Chargen, wenn der Beton von demselben oder von verschiedenen Betonzulieferern stammt.

Wenn die Betonchargen vondemselben Betonzulieferer kommen, ist sicherzustellen, dass jede Charge aus einer anderen Lieferung entweder des Zements oder der Zuschläge hergestellt ist.

Referenz-Zugversuche (R) müssen durchgeführt werden, weil sie zur Bewertung der Ergebnisse der Eignungsversuche und zur Berücksichtigung des Einflusses bestimmter Parameter auf die Zugtragfähigkeit von Verbunddübeln benötigt werden. Sie müssen in jeder Charge durchgeführt werden. Alle Referenzversuche sind wie folgt durchzuführen:

Im Allgemeinen müssen die Referenzversuche in derselben Betoncharge durchgeführt werden wie die Versuche, mit denen sie verglichen werden sollen (Ausnahme siehe Anmerkung (6) in Tabelle 5.1 und Anmerkung (4) in Tabelle 5.2). Die Referenzversuche sind im ungerissenen Beton (gerissenen Beton, Δw = 0,3 mm) durchzuführen, wenn ihre Ergebnisse mit Ergebnissen von Versuchen im ungerissenen Beton (gerissenen Beton) verglichen werden sollen.

Es sind mindestens 5 Referenzversuche in jeder Versuchsreihe durchzuführen. Ist der Variationskoeffizient der Bruchlasten > 15 %, so ist die Zahl der Referenzversuche zu erhöhen.

Beantragt der Hersteller die Verwendung von eingebetteten Teilen, die geometrisch identisch, jedoch aus unterschiedlichem Material hergestellt sind, dann sind alle Versuche mit einem Material durchzuführen. Mit dem anderen Material sind nur die Drehmomentversuche nach Teil 1, Tabelle 5.1 oder 5.2, Zeile 7 und, wenn der eingebettete Teil entlang seiner Länge einen reduzierten Querschnitt aufweist, Querlastversuche nach Teil 1, Tabelle 5.4, Zeilen 5 und 6 oder Zeilen 7 und 8 zur Bewertung der charakteristischen Quertragfähigkeit durchzuführen.

Wird die Zulassung für mehr als eine Bohrtechnik beantragt, so sind alle Versuche mit allen Bohrtechniken durchzuführen.

5.1.2 Eignungsversuche

Die Versuchsarten, Versuchsbedingungen, die Anzahl der erforderlichen Versuche und die auf die Ergebnisse anzuwendenden Kriterien sind in Tabelle 5.1 (Dübel zur Verwendung im gerissenen und ungerissenen Beton) und Tabelle 5.2 (Dübel zur Verwendung nur im ungerissenen Beton) aufgeführt. Genaue Angaben über besondere Versuche sind nach den Tabellen aufgeführt.

Bei allen Eignungsversuchen muss das Bohrloch mit einem Bohrer dcut,m gebohrt werden. Im Allgemeinen ist kein Drehmoment auf den Dübel aufzubringen; nur bei den Drehmomentversuchen wird das Drehmoment bis zum Versagen auf die Dübel aufgebracht.

Die Eignungsversuche müssen mit der vom Hersteller gewählten Verankerungstiefe durchgeführt werden. Stellt der Hersteller einen Antrag für Verbunddübel mit verschiedenen Verankerungstiefen, sind die Versuche zur Montagesicherheit nach Zeile 1, Tabelle 5.1 oder 5.2 mit der vom Hersteller beantragten größten Verankerungstiefe und die anderen Eignungsversuche mit der mittleren Verankerungstiefe zwischen der beantragten größten und kleinsten Verankerungstiefe durchzuführen.

Um bei den Versuchen zur Montagesicherheit mit maximaler Verankerungstiefe Stahlversagen zu verhindern, kann beispielsweise das folgende Verfahren verwendet werden:
Es ist ein Prüfkörper zu verwenden, der aus zwei Betonblöcken besteht, die übereinander gestapelt werden, ohne dauerhaft miteinander verbunden zu werden. Das Bohren und Reinigen des Bohrloches sowie das Ausspritzen des Bohrloches für Dübel mit der maximalen Verankerungstiefe erfolgt in zwei Schritten. Danach ist der obere Betonblock zu entfernen, im unteren Block der Dübel zu setzen und nach dem Aushärten der Zugversuch durchzuführen.

Tabelle 5.1 Eignungsversuche für Verbunddübel zur Verwendung im gerissenen und ungerissenen Beton (10)

  Zweck der Prüfung Beton Rissbreite
Δw
(mm)
Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße (1) Kriterien Anm.Eign.versuche Versuchsverfahren
Eign.versuche
Anmerkung Ref.- versuch R
(5)
s i m i l Last / Versch.- verhalten erf. α
(2)
1 Montagesicherheit
(a) trockener Beton
C20/25 0 5
R
-
-
5
R
-
-
5
R
6.1.1.1(a)
bis (c)
> 0,8(8) (3) 5.1.2.1
(a)
C20/25
(b) feuchter Beton C20/25 0 5
R
-
-
5
R
-
-
5
R
> 0,75(8) (3) 5.1.2.1
(b)
C20/25
(c) mit Wasser gefülltes Bohrloch C20/25 0 5
R
-
-
5
R
-
-
5
R
> 0,75(8) (3) 5.1.2.1
(c)
C20/25
(d) Mischtechnik C20/25 0 -
-
-
-
5
R
-
-
-
-
> 0,8(8) (3) 5.1.2.1
(d)
C20/25
3 Funktionsfähigkeit im niederfesten Beton C20/25 0,5 5
R
-
-
5
R
-
-
5
R
> 0,8 (3) 5.1.2.2 Δw = 0,3
C20/25
4 Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton C50/60 0,5 5
R
-
-
5
R
-
-
5
R
> 0,8
od.
> 1,0
(3) 5.1.2.2 Δw = 0,3
C50/60(6)
5 Funktionsfähigkeit bei Rissbewegungen C20/25 0,1 - 0,3 5
R
5
-
5
R
5
-
5
R
6.1.1.1 und
Teil 1
6.1.1.2(a)
> 0,9 (4) (7) 5.1.2.3 Δw = 0,3
C20/25(7)
6 Funktionsfähigkeit unter Dauerlast C20/25 0 -
-
-
-
5
R
-
-
-
-
6.1.1.1(a) bis (c), (e) > 0,9 (3) 5.1.2.5 C20/25
7 Maximales Drehmoment C50/60 0 5 5 5 5 5 Teil 1, 6.1.1.2 (d) - 5.1.2.6 -
8 Funktionsfähigkeit bei Frost-/Taubedingungen C50/60 0 -
-
-
-
5
R
-
-
-
-
6.1.1.1(a) bis (c), (f) > 0,9 (3) 5.1.2.7 C20/25
9 Funktionsfähigkeit bei Montagerichtungen C20/25 0 -
-
-
-
5
R
6.1.1.1(a) bis (c), > 0 9 (3) (9) 5.1.2.8 C20/25

Anmerkungen zu Tabelle 5.1

(1) Dübelgröße:

s = kleinste (smallest);

i = Zwischengröße (intermediate);

m = mittlere (medium);

l = größte (largest);

m = M 12 oder kleinste Größe, wenn größer als M12

(2) siehe Abschnitt 6.1.1.1 (d)
(3) Diese Eignungsversuche sind als Versuche mit enger Abstützung durchzuführen.
(4) Der Versuch "Funktionsfähigkeit bei Rissbewegungen" ist als Versuch mit weiter Abstützung durchzuführen (Anhang A, 5.5). Die anschließenden Zugversuche bis zum Versagen sind als Versuche mit enger Abstützung durchzuführen.
(5) R: Die Referenzversuche sind an demselben Dübeldurchmesser und in derselben Platte oder an derselben Betoncharge durchzuführen wie die entsprechenden Eignungsversuche.
(6) Für Optionen 1, 3 und 5 (verschiedene charakteristische Werte für C20/25 und C50/60) sind die entsprechenden Referenzversuche in einer Rissbreite von 0,3 mm durchzuführen. Der erforderliche α-Faktor muss> 0,8 betragen. Für Optionen 2, 4 und 6 sind Referenzversuche (für Zeile 3) nicht erforderlich, weil bei diesen Optionen die charakteristische Tragfähigkeit unabhängig ist von der Betonfestigkeit; daher werden die Ergebnisse der Eignungsversuche verglichen mit den Ergebnissen der in niederfestem Beton durchgeführten Referenzversuche (Δw = 0,3 mm, Zeile 2), der erforderliche α-Faktor muss> 1,0 betragen.
(7) Die entsprechenden Referenzversuche für die Zugversuche nach den Versuchen mit Rissbewegungen sind nur mit den kleinsten, mittleren und größten Dübelgrößen erforderlich; sie sind mit Δw = 0,3 mm durchzuführen. Die Ergebnisse der Referenzversuche für Zwischengrößen unter Verwendung der mittleren Verbundfestigkeit der benachbarten Größen von den Ergebnissen der Referenzversuche an den anderen Durchmessern abzuleiten.
(8) Für γ2 = 1,2. Für andere Teilsicherheitsbeiwerte siehe Tabelle 6.1 unter 6.1.2.2.2.
(9) Die Versuche sind mit dem größten Durchmesser für die angestrebte Montagerichtung durchzuführen.
(10) Diese Tabelle gilt nicht für Verbunddübelsysteme, bei denen die Spreizkräfte vom Dübel erzeugt werden; diese drehmomentkontrollierten Verbunddübel sind nach Technical Report 018 zu beurteilen.

Tabelle 5.2 Eignungsversuche für Verbunddübel zur ausschließlichen Verwendung nur im ungerissenen Beton

  Zweck der Prüfung Beton Rissbreite Δw
(mm)
Mindestanzahl der
Versuche pro
Dübelgröße (1)
Kriterien Anm.
Eign.-versuche
Versuchsverfahren Eign.-versuche Anmerkung Ref.- versuch
R
(5)
s i m i l Last / Versch.- verhalt. erf. α
(2)
1 Montagesicherheit
(a) trockener Beton
C20/25 0 5
R
-
-
5
R
-
-
5
R
6.1.1.1(a) bis (c) > 0,8(8) (3) 5.1.2.1 (a) C20/25
(b) feuchter Beton C20/25 5
R
-
-
5
R
-
-
5
R
> 0,75(8) (3) 5.1.2.1 (b) C20/25
(c) mit Wasser gefülltes Bohrloch C20/25 0 5
R
-
-
5
R
-
-
5
R
> 0,75(8) (3) 5.1.2.1 (c) C20/25
(d) Mischtechnik C20/25 0 -
-
-
-
5
R
-
-
-
-
> 0,8(8) (3) 5.1.2.1 (d) C20/25
4 Funktionsfähigkeit im hochfesten Beton C50/60 0 5
-
-
-
5
-
-
-
5
-
> 1,0 (3) (4) 5.1.2.2 -
5 Funktionsfähigkeit unter wiederholter Belastung C20/25 0 -
-
-
-
5
R
-
-
-
-
6.1.1.1 und Teil 1,
6.1.1.2 (b)
> 1,0 (3) 5.1.2.4 C20/25
6 Funktionsfähigkeit unter Dauerlast C20/25 0 -
-
-
-
5
R
-
-
-
-
6.1.1.1(a) bis (c), (e)  > 0,9 (3) 5.1.2.5 C20/25
7 Maximales Drehmoment C50/60 0 5 5 5 5 5 Teil 1, 6.1.1.2 (d) - 5.1.2.6 -
8 Funktionsfähigkeit bei Frost/Tau-Bedingungen C50/60 0 -
-
-
-
5
R
-
-
-
-
6.1.1.1(a) bis (c), ( f) > 0,9 (3) 5.1.2.7 C20/25
9 Funktionsfähigkeit b. Montagerichtungen C20/25 0 -
-
-
-
-
-
5
R
6.1.1.1(a) bis (c) > 0,9 (3) (9) 5.1.2.8 C20/25

Anmerkungen zu Tabelle 5.2

(1) Dübelgröße:

s = kleinste (smallest);

i = Zwischengröße (intermediate);

m = mittlere (medium);

l = größte (largest)

m = M12 oder kleinste Größe, wenn größer als M12

(2) siehe Abschnitt 6.1.1.1 (d)
(3) Diese Eignungsversuche sind als Versuche mit enger Abstützung durchzuführen.
(4) Eignungsversuche über die Funktionsfähigkeit im ungerissenen, hochfesten Beton (Zeile 3) sind nur erforderlich für die Optionen 8, 10 und 12. Bei diesen Optionen ist die charakteristische Tragfähigkeit unabhängig von der Betonfestigkeit; aus diesem Grunde sind die Ergebnisse der Eignungsversuche im hochfesten Beton mit den Ergebnissen der Referenzversuche im niederfesten Beton zu vergleichen. Der erforderliche α-Faktor muss> 1,0 betragen.
Für Optionen 7, 9 und 11 sind Eignungsversuche im hochfesten Beton nicht erforderlich, da das Dübelverhalten im hochfesten Beton in den Versuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen überprüft wird.
(5) R: Die Referenzversuche sind an demselben Dübeldurchmesser und in derselben Platte oder an derselben Betoncharge durchzuführen wie die entsprechenden Eignungsversuche.
(8) Für γ2 = 1,2. Für andere Teilsicherheitsbeiwerte siehe Tabelle 6.1 unter 6.1.2.2.2.
(9) Die Versuche sind mit dem Durchmesser für die angestrebte Montagerichtung durchzuführen.

5.1.2.1 Versuche zur Montagesicherheit

Zugversuche mit enger Abstützung im ungerissenen Beton C20/25.

Die nachfolgenden Versuchsbedingungen sind für die Herstellung des Bohrlochs mit einer elektrischen Hammerbohrmaschine definiert. Die Bedingungen gelten im Allgemeinen auch für andere Bohrtechniken. Jedoch können einige Änderungen bei den Montagesicherheitsversuchen erforderlich sein, die mit den Zulassungsstellen zu vereinbaren sind.

5.1.2.1 (a) Einfluss der Bohrloch-Reinigungstechnik im trockenen Untergrund

Versuche im trockenen Beton

Bohren des Bohrlochs bis zu der vom Hersteller geforderten Tiefe.
Reinigung des Bohrlochs mit der vom Hersteller gelieferten Handpumpe und Bürste, wobei in der in den Montageanweisungen des Herstellers vorgeschriebenen Reihenfolge zwei Blasvorgänge und ein Bürstvorgang ausgeführt werden. Dieses Versuchsverfahren gilt nur dann, wenn die Montageanweisungen des Herstellers eine Bohrlochreinigung mit mindestens vier Blas- und zwei Bürstvorgängen festlegen. Wird in den Montageanweisungen weniger festgelegt, so ist die oben genannte Anforderung (2 Blasvorgänge + 1 Bürstvorgang) proportional zu reduzieren, und die Anzahl von Blas-/Bürstvorgängen ist auf die nächst niedrigere ganze Zahl zu reduzieren. Das bedeutet, dass wenn in den Montageanweisungen des Herstellers zwei Blasvorgänge und ein Bürstvorgang gefordert werden, die Eignungsversucheohne Bürstvorgang auszuführen sind.
Sind in den Montageanweisungen des Herstellers keine genauen Angaben zur Bohrlochreinigung vorgesehen, dann sind die Versuche ohne Bohrlochreinigung durchzuführen.

Das eingebettete Teil ist nach den Montageanweisungen des Herstellers einzubauen.

5.1.2.1 (b) Einfluss der Bohrloch-Reinigungstechnik im feuchten Untergrund

Bohrlochreinigung und Montage gemäß 5.1.2.1 (a). Jedoch muss der Beton im Bereich der Verankerung mit Wasser gesättigt sein, wenn das Loch gebohrt, gereinigt und das eingebettete Teil eingesetzt wird.

Folgendes Verfahren kann angewandt werden, um einen wassergesättigten Beton im Bereich der Verankerung zu gewährleisten:

  1. Ein Loch mit Ø von etwa 0,5 x do (do = Bohrlochdurchmesser des zu prüfenden Dübels) wird mit der empfohlenen Tiefe in den Betonuntergrund gebohrt,
  2. Das Loch wird mit Wasser gefüllt und bleibt 8 Tage lang gefüllt, bis Wasser in einer Entfernung von 1,5 d bis 2 d von der Bohrlochachse aus in den Beton eingedrungen ist,
  3. Das Wasser wird aus dem Loch entfernt,
  4. Das endgültige Loch wird mit dem empfohlenen Durchmesser do gebohrt.

Reinigung des Lochs nach der Beschreibung für trockenen Beton ( 5.1.2.1(a)) und Montage des eingebetteten Teils nach den Montageanweisungen des Herstellers.

Werden andere Verfahren als das oben beschriebene verwendet, so ist auf geeignete Weise nachzuweisen, dass der Beton im Bereich der Verankerung wassergesättigt ist.

5.1.2.1 (c) Einfluss der Bohrloch-Reinigungstechnik im mit Wasser gefüllten Loch

Die Versuche werden in Beton durchgeführt, der im Bereich der Verankerung mit Wasser gesättigt ist. Um zu gewährleisten, dass der Beton im Bereich der Verankerung wassergesättigt ist, ist das Verfahren nach 5.1.2.1(b) anzuwenden. Nach Reinigung des Bohrlochs gemäß 5.1.2.1 (a) wird das Bohrloch mit Wasser gefüllt. Ohne das Wasser aus dem Loch zu entfernen, wird das Verbundmaterial in das Loch gefüllt und das einzubettende Teil, wie in den Montageanweisungen des Herstellers beschrieben, eingesetzt.

Diese Versuche sind nicht erforderlich, wenn in den Montageanweisungen des Herstellers angegeben ist, dass Wasser vor der Montage des Dübels vollständig zu entfernen ist. Aus den Montageanweisungen muss deutlich hervorgehen, dass durch einfaches Einsetzen einer Kapsel oder Einspritzen von Verbundmaterial vorhandenes Wasser nicht ausreichend entfernt wird, und es ist ein entsprechendes Verfahren zu beschreiben, mit dem das Wasser vollständig zu entfernen ist.

5.1.2.1 (d) Einfluss der Mischtechnik

Die Versuche sind nur erforderlich bei den Dübeltypen, bei denen die Mischtechnik vom Monteur kontrolliert wird. Derartige Techniken schließen Folgendes mit ein:

  1. Mischen der Komponenten, bis beim gesamten Material eine Farbänderung eingetreten ist
  2. Mischen mit empfohlenen Geräten über eine festgelegte Zeit
  3. Durchführung einer festgelegten Anzahl von wiederholten Mischvorgängen.

Die Versuche sind an unvollständigen Mischungen durchzuführen, d.h. mit Reduzierung des festgelegten Verfahrens um 25 %.
Zum Beispiel wird im Fall a) der Versuch nach Mischen über 75 % der Zeit durchgeführt, die erforderlich ist, um eine gleichmäßige Farbe beim gesamten Material zu erreichen.

Die Versuche sind nicht erforderlich bei Verbunddübeln vom Kapseltyp, da der Einfluss der Mischtechnik auf das Dübelverhalten bereits durch andere Eignungsversuche abgedeckt ist.

5.1.2.1 (e) Einfluss der Bohrlochtoleranzen

Erfahrungen haben gezeigt, dass Bohrertoleranzen bei zylindrischen Bohrlöchern die Leistungsfähigkeit von Verbunddübeln nicht nachteilig beeinflussen. Es sind keine Versuche erforderlich.

5.1.2.1 (f) Einfluss der Volumenänderung des Verbundmaterials

Es sind keine Versuche erforderlich.

5.1.2.2 Eignung im niederfesten (C20/25) oder hochfesten Beton (C50/60)

Die Versuche sind grundsätzlich nach Anhang A durchzuführen, jedoch als Versuche mit enger Abstützung.

5.1.2.3 Eignung unter Risswechseln

Die Versuche sind nach Anhang A, 5.5 durchzuführen, jedoch ist die konstante Zuglast Np aus Gleichung (5.4) zu errechnen.

N = (0,75 · NRK,p/ γMc) · (1 / α2) · (1 / α3) · (1 / α4) (5.4)

NRk,p = in der ETa für gerissenen Beton C20/25 angegebene charakteristische Tragfähigkeit für Versagen durch Herausziehen
γMc = in der ETa angegebener Teilsicherheitsbeiwert
α2 = Verhältnis gemäß Gleichung (6.15), Versuche bei maximaler Langzeit-Temperatur< 1,0
α3 = Verhältnis gemäß Gleichung (6.16), Versuche bei maximaler Kurzzeit-Temperatur< 1,0
α4 = Verhältnis gemäß Gleichung (6.22), Versuche zum Nachweis der Dauerhaftigkeit des Verbundes< 1,0

Der Zugversuch nach den Rissbewegungen ist als Versuch mit enger Abstützung durchzuführen.

5.1.2.4 Eignung unter wiederholten Lasten

Die Versuche sind im ungerissenen Beton C20/25 nach Anhang A, 5.6 durchzuführen, jedoch als Versuche mit enger Abstützung. Die maximale auf den Dübel wirkende Last Nmax, ist anhand der Gleichung (5.5) zu berechnen.

Nmax = (1,1 · NRK,p/ γMc) · (1 / α2) · (1 / α3) · (1 / α4) (5.5)
NRk,p = in der ETa für ungerissenen Beton C20/25 angegebene charakteristische Tragfähigkeit für Versagen durch Herausziehen
γMc = in der ETa angegebener Teilsicherheitsbeiwert
α2 = Verhältnis gemäß Gleichung (6.15), Versuche bei maximaler Langzeit-Temperatur< 1,0
α3 = Verhältnis gemäß Gleichung (6.16), Versuche bei maximaler Kurzzeit-Temperatur< 1,0
α4 = Verhältnis gemäß Gleichung (6.22), Versuche zum Nachweis der Dauerhaftigkeit des Verbundes< 1,0

5.1.2.5 Eignung unter Dauerlasten

Die Versuche sind sowohl bei normaler Umgebungstemperatur als auch bei maximaler Langzeit-Temperatur im ungerissenen Beton C20/25 durchzuführen.

(a) Versuche bei normaler Umgebungstemperatur

Montage der Dübel bei normaler Umgebungstemperatur.

Belastung des Dübels auf Nsust, gemäß Gleichung (5.6a)

Nsust = (1,1 · NRK,p/ γMc) · (1 / α2) · (1 / α3) · (1 / α4). (5.6a)
NRk,p = in der ETa für ungerissenen Beton C20/25 angegebene charakteristische Tragfähigkeit für Versagen durch Herausziehen
γMc = in der ETa angegebener Teilsicherheitsbeiwert
α2 = Verhältnis gemäß Gleichung (6.15), Versuche bei maximaler Langzeit-Temperatur< 1,0
α3 = Verhältnis gemäß Gleichung (6.16), Versuche bei maximaler Kurzzeit-Temperatur< 1,0
α4 = Verhältnis gemäß Gleichung (6.22), Versuche zum Nachweis der Dauerhaftigkeit des Verbundes< 1,0

Die Belastung ist mit Nsust und die Temperatur bei normaler Umgebungstemperatur aufrechtzuerhalten. Es sind die Verschiebungen zu messen, bis diese sich scheinbar stabilisiert haben, mindestens jedoch über drei Monate (in speziellen begründeten Fällen kann die Zulassungsstelle eine kürzere Dauer für die Versuche erlauben). Die Temperaturen im Raum dürfen aufgrund der Tag/Nacht-Unterschiede und der jahreszeitlich bedingten Einflüsse um ± 3 K variieren, solange die geforderte Versuchsraumtemperatur als Durchschnittswert über den gesamten Versuchszeitraum erreicht ist. Die Häufigkeit der Aufzeichnung der Verschiebungen ist so zu wählen, dass die Eigenschaften des Dübels aufgezeigt werden. Da die Verschiebung im frühen Stadium am größten ist, sollte die Häufigkeit am Anfang hoch sein und mit der Zeit reduziert werden. Als Beispiel wäre folgendes Schema akzeptabel:

Während der ersten Stunde: alle 10 Minuten
Während der folgenden 6 Stunden: jede Stunde
Während der nächsten 10 Tage: jeden Tag
Von da an: alle 5-10 Tage.

Um die verbleibende Tragfähigkeit nach dem Versuch mit Dauerlasten zu prüfen, ist der Dübel zu entlasten und ein Zugversuch mit enger Abstützung durchzuführen.

(b) Versuch mit maximaler Langzeit-Temperatur

Diese Versuche sind für den Temperaturbereich (a), siehe 4.1.1.2 (-40 °C bis +40 °C), nicht erforderlich, da der Einfluss der maximalen Langzeit-Temperatur (+24 °C) bei normaler Umgebungstemperatur geprüft wird.
Es wird empfohlen, die Tests in der Betoncharge durchzuführen mit der die Tests entsprechend 5.1.3.1(a) durchgeführt wurden.

Montage der Dübel bei normaler Umgebungstemperatur.
Belastung der Dübel auf Nsust gemäß Gleichung (5.6b)

Nsust = (1,1 · NRk,p/ γmc) · (1 / α3) · (1 / α4) (5.6b)
NRk,p = in der ETa für ungerissenen Beton C20/25 angegebene charakteristische Tragfähigkeit für Versagen durch Herausziehen
γMc = in der ETa angegebener Teilsicherheitsbeiwert
α3 = Verhältnis gemäß Gleichung (6.16), Versuche bei maximaler Kurzzeit-Temperatur< 1,0
α4 = Verhältnis gemäß Gleichung (6.22), Versuche zum Nachweis der Dauerhaftigkeit des Verbundes< 1,0

Erhöhung der Temperatur des Prüfraums auf die maximale Langzeit-Temperatur mit einer Geschwindigkeit von etwa 20 °C pro Stunde.

Die Belastung ist mit Nsust und die Temperatur bei der maximalen Langzeit-Temperatur aufrechtzuerhalten. Für die Dauer der Versuche gelten die in 5.1.2.5 (a) angegebenen zulässigen Temperaturschwankungen der Prüfkammer und die Frequenz der Aufzeichnung der Verschiebungen.

Um die verbleibende Tragfähigkeit nach dem Versuch mit Dauerlasten zu prüfen, ist der Dübel zu entlasten und ein Zugversuch mit enger Abstützung bei maximaler Langzeit-Temperatur durchzuführen.

5.1.2.6 Drehmomentversuche

Versuche gemäß Anhang A, 5.10.

Zusätzlich dazu muss geprüft werden, ob die 95 % der in den Drehmomentversuchen bei T = 1,3 Tinst erzeugten Zugkraft den charakteristischen Wert für das Versagen durch Herausziehen NRk,P = π · d · hef · τRk,ucr nicht übersteigt, wobei gilt:

hef: Mindestverankerungstiefe für den jeweiligen Durchmesser

τRk,ucr: charakteristischer Wert der Festigkeit des Verbundes für ungerissenen Beton C20/25 gemäß Angabe in der ETA.

5.1.2.7 Eignung unter Frost/Tauwechselbedingungen

Die Versuche werden im ungerissenen frostbeständigen Beton C50/60 entsprechend ENV 206 durchgeführt. Als Prüfkörper sind im Allgemeinen Würfel mit der Kantenlänge von 200 mm bis 300 mm oder 15 d bis 25 d zu verwenden, ein Spalten des Betons ist zu vermeiden.

Die obere Oberfläche des Prüfkörpers wird 12 mm tief mit Leitungswasser bedeckt, die anderen ungeschützten Oberflächen werden versiegelt, um ein Verdunsten des Wassers zu verhindern.
Belastung des Dübels mit Nsust gemäß Gleichung (5.7)

Nsust = NRk.p/ (γMc · γf) (5.7)
NRk.p = in der ETa für ungerissenen Beton C50/60 angegebene charakteristische Tragfähigkeit für Versagen durch Herausziehen
γMc = in der ETa angegebener Teilsicherheitsbeiwert
γf = Teilsicherheitsbeiwert für Einwirkungen = 1,4

Durchführung von 50 Frost/Tauwechseln wie folgt:

Wird der Versuch unterbrochen, sind die Prüfkörper zwischen den Zyklen bei einer Temperatur von (- 20 ±2) °C zu lagern.

Während der Temperaturzyklen wird die Verschiebung gemessen.
Nach 50 Zyklen ist der Zugversuch mit enger Abstützung bei normaler Umgebungstemperatur durchzuführen.

5.1.2.8 Einfluss der Montagerichtung

Der Einfluss der Montagerichtungen sollte durch geeignete Versuche oder Untersuchungen nachgewiesen werden. Sind die Bedingungen von 6.1.1.2 (g) erfüllt, so sind keine weiteren Versuche erforderlich. Jedoch ist es für die kritische Überkopfmontage erforderlich, Zugversuche durchzuführen, es sei denn, die Montageanweisungen des Herstellers schließen eine Überkopfmontage aus.

5.1.3 Versuche zur Ermittlung zulässiger Anwendungsbedingungen

Die Versuchsbedingungen sind in Teil 1, 5.1.3 und Anhang B angegeben. Sie sind in Tabelle 5.4 von Teil 1 zusammengefasst, die für Dübel zur Verwendung im gerissenen und ungerissenen Beton nach Option 1 gilt. Zusätzlich zu Teil 1, 5.1.3 und Anhang B sind Versuche nach 5.1.3.1, 5.1.3.2 und 5.1.4 durchzuführen.

Die für Verbunddübel vorliegenden Erfahrungen gelten für Dübel mit einer Verankerungstiefe in dem in 2.1.1 angegebenen Bereich.

Die Versuche müssen mit der vom Hersteller gewählten Verankerungstiefe durchgeführt werden. Stellt der Hersteller einen Antrag für Verbunddübel mit verschiedenen Verankerungstiefen sind die Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen grundsätzlich mit der vom Hersteller beantragten kleinsten Verankerungstiefe durchzuführen.

In Tabelle 5.5 und 5.6 ist die erforderliche Anzahl von Versuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungs-bedingungen für den Fall aufgeführt, dass das Bemessungsmodell mit charakteristischer Verbundfestigkeit τRk nach Technical Report 029 verwendet wird.

Tabelle 5.5 gilt für Verbunddübel zur Verwendung im gerissenen und ungerissenen Beton auf der Basis von Versuchen mit weiter Abstützung. A1-Versuche mit Dübeln in Zwischengröße können entfallen, wenn die A1-Versuche für alle Dübelgrößen als Versuche mit weiter Abstützung durchgeführt werden und eine kontinuierliche Verbundfestigkeit ergeben.

Tabelle 5.6 gilt für Verbunddübel zur Verwendung im gerissenen und ungerissenen Beton auf der Basis von Versuchen mit enger Abstützung, wobei die charakteristische Tragfähigkeit mit dem Faktor αsetup ermittelt wird. Bei Dübeln, die nur zur Verwendung im ungerissenen Beton vorgesehen sind, können die Versuchsreihen A3 und A4 entfallen.

Bei allen Versuchen sind zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen im Hinblick auf die Zugfestigkeit Referenz-Zugversuche (R) in derselben Platte oder Charge (siehe 5.1.1) mit der mittleren Dübelgröße (siehe Anmerkung 1 zu Tabellen 5.1 und 5.2) durchzuführen. Die Referenzversuche für gerissenen Beton sind mit einer Rissbreite von 0,3 mm durchzuführen.

Tabelle 5.5 Zulässige Anwendungsbedingungen für Verbunddübel zur Verwendung im gerissenen und ungerissenen Beton auf der Basis von Versuchen mit weiter Abstützung

Zweck der Prüfung Beton Rissbreite
Δw (mm)
Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße
s i m i l
A1 (1) Zugversuch im ungerissenen, niederfesten Beton C20/25 0 5 - 5 - 5
A1 eng 5 5 5 5 5
A2 (1) Zugversuch im ungerissenen, hochfesten Beton C50/60 0 5 - 5 -
A3 (1) Zugversuch im gerissenen, niederfesten Beton C20/25 0,3 mm - 5 -
A4 (1) Zugversuch im gerissenen, hochfesten Beton C50/60 0,3 mm 5 - 5 - 5
A14 (1) Zugversuch in Ecke C20/25 0 5 - 5 - 5
A20 (1) Mindestrand- und -achsabstände C20/25 0 5 - 5 - 5

Anmerkungen zu Tabelle 5.5

(0) R-Versuche für Chargenfaktor nicht in Tabelle enthalten

(1) Dübelgröße: s = kleinste (smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittlere (medium); l = größte (largest)

Beispiel für Gewindestangen:

A1-Versuche mit enger Abstützung ergeben für alle Größen konstante Festigkeit des Verbundes.

Der Antragsteller beantragt Zulassung für 3 Größen; alle Größen sind zu testen.
Der Antragsteller beantragt Zulassung für 5 Größen; 3 Größen sind zu testen (siehe Tabelle).
Der Antragsteller beantragt Zulassung für 8 Größen; 4 Größen sind zu testen.
Der Antragsteller beantragt Zulassung für 11 Größen; 5 Größen sind zu testen.
Die Größen müssen gleichmäßig über den gesamten Größenbereich verteilt sein.

Tabelle 5.6 Zulässige Anwendungsbedingungen für Verbunddübel zur Verwendung im gerissenen und ungerissenen Beton auf der Basis von Versuchen mit enger Abstützung, wobei die charakteristische Tragfähigkeit mit αsetup ermittelt wird
Alternativ zu Tabelle 5.5

Zweck der Prüfung

Beton Rissbreite
Δw (mm)
Mindestanzahl der Versuche pro Dübelgröße
s i m i l
A1
eng
Zugversuch im ungerissenen, niederfesten Beton C20/25 0 5 5 5 5 5
A2 (1)
eng
Zugversuch im ungerissenen, hochfesten Beton C50/60 0 5 5 - 5
A3 (1)
eng
Zugversuch im gerissenen, niederfesten Beton C20/25 0,3 mm 5 - 5 - 5
A4 (1)
eng
Zugversuch im gerissenen, hochfesten Beton C50/60 0,3 mm 5 - 5 - 5
A14 (1) Zugversuch in Ecke C20/25 0 5 - 5 - 5
A20 (1) Mindestrand- und -achsabstände C20/25 - 0 5 - 5 -

Anmerkungen zu Tabelle 5.6

(0) R-Versuche für Chargenfaktor nicht in Tabelle enthalten

(1) Dübelgröße: s = kleinste (smallest); i = Zwischengröße (intermediate); m = mittlere (medium); l = größte (largest)

Beispiel für Gewindestangen:

A1-Versuche mit enger Abstützung ergeben für alle Größen konstante Festigkeit des Verbundes.
Der Antragsteller beantragt Zulassung für 3 Größen; alle Größen sind zu testen.
Der Antragsteller beantragt Zulassung für 5 Größen; 3 Größen sind zu testen (siehe Tabelle).
Der Antragsteller beantragt Zulassung für 8 Größen; 4 Größen sind zu testen.
Der Antragsteller beantragt Zulassung für 11 Größen; 5 Größen sind zu testen.
Die Größen müssen gleichmäßig über den gesamten Größenbereich verteilt sein.

5.1.3.1 Einfluss der Temperatur auf den charakteristischen Widerstand

Die Versuche gemäß 5.1.3.1(a) bis 5.1.3.1(c) sollten in Beton aus der gleichen Betoncharge durchgeführt werden.

a) Einfluss von erhöhter Temperatur

Die Versuche sind im ungerissenen Beton C20/25 für die einzelnen in 4.1.1.2 angegebenen Temperaturbereiche bei folgenden Temperaturen durchzuführen:

Temperaturbereich a): maximale Kurzzeit-Temperatur bis zu + 40 °C:
Die Versuche werden mit der maximalen Kurzzeit-Temperatur bei + 40 °C durchgeführt. Die maximale Langzeit-Temperatur von etwa + 24 °C wird durch die Versuche bei normaler Umgebungstemperatur geprüft.

Temperaturbereich b): maximale Kurzzeit-Temperatur bis zu + 80 °C:
Die Versuche werden mit der maximalen Kurzzeit-Temperatur von + 80 °C und mit der maximalen Langzeit-Temperatur von + 50 °C durchgeführt.

Temperaturbereich c): auf Antrag des Herstellers:
Die Versuche werden mit der maximalen Kurzzeit-Temperatur und der maximalen Langzeit-Temperatur, die vom Hersteller innerhalb des Bereichs von 0,6 bis 1,0 der maximalen Kurzzeit-Temperatur festgelegt wurde, und bei Temperaturen zwischen + 21 °C und maximaler Kurzzeit-Temperatur mit einem Anstieg von< 20 K durchgeführt.

Die Versuche werden im ungerissenen Beton C20/25 durchgeführt. Sie können in Platten oder, wenn der Platz in der Prüfkammer begrenzt ist, in Würfeln durchgeführt werden. Ein Spalten des Betons sollte durch entsprechende Maßnahmen (Abmessungen, Bewehrung oder Querdruck) verhindert werden.

Dübelgröße: M12 (oder kleinste Dübelgröße, wenn größer als M12).

Versuchsverfahren:

Montage der Dübel bei normaler Umgebungstemperatur entsprechend der Montageanweisungen des Herstellers.

Erhöhung der Temperatur des Prüfkörpers auf die geforderte Prüftemperatur mit einer Geschwindigkeit von etwa 20K pro Stunde. Diese Temperatur des Prüfkörpers über 24 Stunden halten.

Während die Temperatur des Prüfkörpers im Bereich des eingebetteten Teils in einem Abstand von l d von der Betonoberfläche auf ± 2K des geforderten Wertes aufrechterhalten wird, ist der Zugversuch mit enger Abstützung durchzuführen.

Anmerkung: Die Überprüfung, dass die Anforderung an die Temperatur im Prüfkörper erfüllt ist, sollte einmal durchgeführt werden, und dann sollte die Vorgehensweise gleich gehalten werden.

Anzahl der Versuche:< 5 Versuche pro Temperatur

b) Einfluss von niedriger Montagetemperatur

Die Versuche werden im ungerissenen Beton C20/25 durchgeführt; Abmessungen der Prüfkörper siehe 5.1.3.1a).

Dübelgröße: M12 (oder kleinste Dübelgröße, wenn größer als M12).

Versuchsverfahren:

Bohren und Reinigen des Bohrlochs entsprechend der Montageanweisungen des Herstellers, anschließend Abkühlen des Prüfkörpers auf die vom Hersteller angegebene niedrigste Montage-Umgebungstemperatur, das Verbundmaterial und das eingebettete Teil auf die vom Hersteller angegebene niedrigste Montagetemperatur für die Dübelbestandteile bringen. Montage der Dübel unter Aufrechterhaltung der Temperatur des Prüfkörpers bei der niedrigsten Montage-Umgebungstemperatur während der vom Hersteller genannten Aushärtezeit. Nach der Aushärtezeit Durchführung des Zugversuchs mit enger Abstützung, wobei die Temperatur des Prüfkörpers im Bereich des eingebetteten Teils in einem Abstand von ld von der Betonoberfläche auf der angegebenen niedrigsten Montagetemperatur ± 2K gehalten wird.

Anmerkung: Es gilt die gleiche Anmerkung wie beim Versuchsverfahren unter 5.1.3.1a).

Anzahl der Versuche:> 5

c) Mindest-Aushärtezeit bei normaler Umgebungstemperatur

Durchführung der Zugversuche mit enger Abstützung bei normaler Umgebungstemperatur nach der vom Hersteller angegebenen Mindest-Aushärtezeit.

Anmerkung: Eine Versuchsreihe der Referenzversuche nach 5.1.3 kann nach der Mindest-Aushärtezeit durchgeführt werden.

Anzahl der Versuche:> 5

5.1.3.2 Lagerzeit

Der Hersteller muss einen Nachweis für die angegebene Lagerzeit einschließlich der Lagerungsbedingungen erbringen.

5.1.4 Versuche zum Nachweis der Dauerhaftigkeit

Es gilt Teil 1, 5.1.4. Zusätzlich ist die Dauerhaftigkeit des Verbundmaterials mit Hilfe von Versuchen an Scheiben (Scheibchenversuchen) zu überprüfen. Mit Versuchen an Scheiben kann die Empfindlichkeit eingebauter Dübel gegen verschiedene Umweltbeanspruchungen nachgewiesen werden.

Probenstück:

Die Betonfestigkeitsklasse muss C20/25 entsprechen. Der Durchmesser oder die Kantenlänge des Beton-Probekörpers muss kleiner gleich 150 mm betragen. Der Probekörper kann als Würfel oder Zylinder hergestellt oder aus einer größeren Platte ausgeschnitten sein. Er kann betoniert sein; es ist aber auch zulässig, Betonbohrkerne aus Platten durch Kernbohrung zu entnehmen.

Ein Dübel (mittlere Dübelgröße M12 oder kleinste Dübelgröße, wenn diese größer als M12 ist) wird pro Zylinder oder Würfel in der Mittelachse im trockenen Beton mit Bohrer dcut,m nach den Montageanweisungen des Herstellers eingebaut. Das eingebettete Teil sollte bei den Versuchen aus nichtrostendem Stahl bestehen. Nach Aushärten des Verbundmaterials entsprechend den Anweisungen des Herstellers werden die Betonzylinder oder Würfel mit einer Diamantsäge vorsichtig in 30 mm dicke Scheiben zersägt. Die oberste Scheibe ist zu verwerfen.

Um ausreichende Angaben aus den Versuchen mit Scheiben zu erhalten, sind mindestens 30 Scheiben erforderlich (jeweils 10 Scheiben für die Versuche mit Umweltbeanspruchung und 10 Scheiben für Vergleichsversuche unter normalen Klimabedingungen).

Lagerung der Probekörper unter folgenden Umwelteinwirkungen:

Die Scheiben mit Verbunddübeln werden wässrigen Lösungen hoher Alkalinität und Kondenswasser aus schwefelhaltiger Atmosphäre ausgesetzt. Für Vergleichsversuche sind Scheiben erforderlich, die 2.000 Stunden lang unter normalen Klimabedingungen (trocken / + 21 °C ± 3 °C / rel. Feuchte 50 ± 5 %) gelagert wurden.

Hohe Alkalinität:

Die Scheiben werden unter Standard-Klimabedingungen in einem mit alkaliner Flüssigkeit (pH = 13,2) gefüllten Behälter gelagert. Alle Scheiben müssen 2.000 Stunden lang völlig von der Flüssigkeit bedeckt sein. Die alkaline Flüssigkeit wird durch Mischen von Wasser mit KOH (Kaliumhydroxid) in Pulver- oder tablettenform hergestellt, bis der pH-Wert von 13,2 erreicht ist. Die Alkalinität von pH = 13,2 sollte während der Lagerung so genau wie möglich aufrechterhalten werden und nicht unter einen Wert von 13,0 absinken. Daher ist der pH-Wert in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und zu überwachen (mindestens täglich). Das Herstellen der alkalinen Flüsigkeit durch Mischen von Wasser mit KOH (Kaliumhydroxid) in Pulver- oder tablettenform soll als Beispiel dienen. Wenn andere Stoffe verwendet werden, muß gezeigt werden, dass dieselben Ergebnisse und vergleichbare Bewertungen erzielt werden.

Schwefelhaltige Atmosphäre:

Die Versuche in schwefelhaltiger Atmosphäre sind nach EN ISO 6988:1994 "Metallische und andere anorganische Überzüge - Prüfung mit Schwefeldioxid unter allgemeiner Feuchtigkeitskondensation" durchzuführen. Die Scheiben sind in die Prüfkammer zu legen; jedoch soll im Gegensatz zu EN ISO 6988 die theoretische Schwefeldioxid-Konzentration zu Beginn eines Zyklus 0,67 % betragen. Diese theoretische Schwefeldioxid-Konzentration entspricht 2 dm3 SO2 bei einem Prüfkammervolumen von 300 dm3. Es sind mindestens 80 Zyklen durchzuführen.

Versuche an Scheiben:

Nach der Lagerungszeit wird die Dicke der Scheiben gemessen und die Metallteile der Verbunddübel werden aus der Scheibe herausgezogen. Die Scheibe wird zentrisch zum Loch der Stahlplatte der Versuchseinrichtung angeordnet. Bei Scheiben ohne Bewehrung ist ein Spalten durch entsprechende Behinderung zu vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass die Belastungseinrichtung zentrisch auf die Dübelstange einwirkt.

Es sind die Ergebnisse aus mindestens 10 Versuchen pro Umwelteinwirkung und Vergleichsversuchen aufzuzeichnen; Ergebnisse mit Versagen durch Spalten sind nicht zu berücksichtigen.

5.3 Verfahren zu 4.3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz)

5.3.1 Abgabe gefährlicher Stoffe

5.3.1.1 Vorhandensein gefährlicher Stoffe im Produkt

Der Antragsteller muss eine schriftliche Erklärung einreichen, in der angegeben ist, ob das Produkt/der Bausatz gefährliche Stoffe nach europäischen und nationalen Vorschriften enthält oder nicht, sofern diese für die Bestimmungsmitgliedstaaten relevant sind. Er muss diese Stoffe aufführen.

5.3.1.2 Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften

Enthält das Produkt/der Bausatz derartige gefährliche Stoffe, wird in der ETa das Verfahren angegeben, mit dem der Nachweis der Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in den Bestimmungsmitgliedstaaten gemäß der aktuellen Fassung der EU-Datenbank (je nach Sachlage: Gehalt oder Freisetzung) geführt werden kann.

5.3.1.3 Anwendung des Vorsorgeprinzips

Ein EOTA-Mitglied hat die Möglichkeit, den anderen Mitgliedern über den Generalsekretär Warnhinweise über Stoffe zukommen zu lassen, die laut Gesundheitsbehörden seines Landes auf Basis fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse als "gefährlich" eingestuft werden, jedoch noch nicht geregelt sind. Vollständige Referenzen über diese Erkenntnisse werden zur Verfügung gestellt.

Nach Zustimmung zu diesen Angaben, werden diese in eine EOTA-Datenbank aufgenommen und den Diensten der Kommission übermittelt.

Die Angaben [Informationen], die in dieser EOTA-Datenbank enthalten sind, werden auch jedem ETa Antragsteller mitgeteilt.

Auf der Grundlage dieser Angaben könnte ein Protokoll zur Beurteilung des Produkts hinsichtlich des Stoffes auf Antrag eines Herstellers unter Teilnahme der Zulassungsstelle erstellt werden, die den Punkt aufbrachte.

6 Beurteilung der Brauchbarkeit der Dübel für einen vorgesehenen Verwendungszweck

6.0 (b) Umwandlung von Bruchlasten zur Berücksichtigung der Beton- und Stahlfestigkeit

Es gilt Teil 1, 6.0(b). Jedoch kann zur Vereinfachung bei Versagen durch Herausziehen (einschließlich Versagen durch Herausziehen von Einzeldübeln mit einem typischen Flachkegel am belasteten Ende) eine lineare Beziehung zwischen den Versagenslasten im niederfesten und hochfesten Beton angenommen werden.

6.1 Beurteilung zu 4.1 (mechanische Festigkeit und Standsicherheit)

6.1.1 Eignung

6.1.1.1 Kriterien für alle Versuche

Bei allen Versuchen nach  den Zeilen 1 bis 6 und 8 bis 9 von Tabelle 5.1 und 5.2 müssen folgende Kriterien erfüllt werden.

( a) Anstelle der Anforderung an die Last/Verschiebungskurven in Teil 1, 6.1.1.1 (a) in Bezug auf unkontrollierten Schlupf ist folgende Bewertung durchzuführen:

Bei Verbunddübeln tritt unkontrollierter Schlupf auf, wenn der Mörtel mit dem eingebetteten Teil aus dem Bohrloch gezogen wird (da in diesem Fall das Last/Verschiebungsverhalten signifikant von den Unregelmäßigkeiten des Bohrlochs abhängt). Die entsprechende Last bei Beginn des unkontrollierten Schlupfs wird Last bei Versagen des Verbundes Nu,adh genannt.

Nu,adh ist für jeden Versuch aus der gemessenen Last/Verschiebungskurve zu ermitteln. Im Allgemeinen wird die Last bei Versagen des Verbundes durch eine signifikante Veränderung der Steifigkeit charakterisiert, siehe Bild 6.1 a). Ist die Veränderung der Steifigkeit bei einer definierten Last nicht so offensichtlich, z.B. wenn die Steifigkeit langsam abnimmt, so ist die Last bei Verlust des Verbundes wie folgt zu ermitteln:

1) Es ist die Tangente zur Last/Verschiebungskurve bei einer Last von 0,3 Nu zu ermitteln (Nu = Lastspitze im Versuch). Im Allgemeinen kann die Tangentensteifigkeit als die Sekantensteifigkeit zwischen den Punkten 0/0 und 0,3 Nu/ δ0,30,3 = Verschiebung bei N = 0,3 Nu) angesetzt werden.

2) Die Tangentensteifigkeit ist durch den Faktor 1,5 zu teilen.

3) Mit der nach 2) berechneten Steifigkeit ist eine Gerade durch den Punkt 0/0 zu ziehen.

4) Der Schnittpunkt zwischen dieser Geraden und der gemessenen Last/Verschiebungskurve gibt die Last Nu,adh an, bei der der Verbund versagt, siehe Bild 6.1b).

Gibt es zur linken Seite dieser Geraden eine Spitze in der Last/Verschiebungskurve, die höher ist als die Last im Schnittpunkt, so ist Nu,adh gleich der Last an der Kurvenspitze zu setzen, siehe Bild 6.1 c).

Beginnt die Last/Verschiebungskurve mit einem sehr steifen Verlauf (δ0,3< 0,05 mm), dann kann die Gerade für die Berechnung auf den Punkt (0,3 Nu/ δ0,3) verschoben werden, siehe Bild 6.1d).

Bei allen Eignungsversuchen ist der Faktor α nach Gleichung (6.12) zu berechnen:

α1 = (Nu,adh/ NRk,p) · (γMc/ γ4) (6.12)
Nu,adh = Last bei Versagen des Verbundes, wie oben definiert
NRk,p = charakteristische Tragfähigkeit bei Versagen durch Herausziehen, die in der ETa für die Betonfestigkeitsklasse und den Zustand des Betons (gerissen, ungerissen) entsprechend dem ausgewerteten Eignungsversuch angegeben wird.
γ4 = 1,3
γMc = in der ETa angegebener Teilsicherheitsbeiwert

Der niedrigste Wert für α1 aus allen Eignungsversuchen ist maßgebend. Wenn der Wert von α1 niedriger als 1,0 ist, so ist die charakteristische Tragfähigkeit NRk,p gemäß 6.1.2.2.1(b) abzumindern.

Die Beurteilung der Last bei Versagen des Verbundes ist nicht erforderlich, wenn ein Versagen zwischen Mörtel und eingebettetem Teil entlang der gesamten Verankerungstiefe auftritt (siehe Definition für unkontrollierten Schlupf). In diesem Fall ist der Faktor α1 mit 1,0 anzusetzen.

Bild 6.1 Beispiele für Last/Verschiebungskurven  

a) Last bei Versagen des Verbundes bei signifikanter Veränderung der Steifigkeit

b) Ermittlung der Last bei Versagen des Verbundes

c) Ermittlung der Last bei Versagen des Verbundes

d) Ermittlung der Last bei Versagen des Verbundes

( b) Es gelten die in Teil 1, 6.1.1.1(b) angegebenen Kriterien für die Streuung der Last/Verschiebungskurven.

( c) Bei jeder Versuchsreihe muss der Variationskoeffizient der Bruchlasten kleiner als v = 30 % sein.

( d) Anstelle der Gleichung (6.2) aus Teil 1, 6.1.1.1(d) ist die folgende Gleichung zur Berechnung des Wertes α zu verwenden:

(6.13)
= Mittelwert (5 %-Fraktile) der Verbundfestigkeit bei den in der Platte i durchgeführten Eignungsversuchen
= Mittelwert (5 %-Fraktile) der Verbundfestigkeit bei dem entsprechenden, in derselben Platte i oder derselben Charge durchgeführten Referenzversuch

Die Verbundfestigkeit bei jedem Versuch wird nach Gleichung (6.17) berechnet.

Ein Vergleich der charakteristischen Werte in Gleichung (6.13) ist nicht erforderlich, wenn die Bedingungen in Teil 1, 6.1.1.1(d) erfüllt sind oder wenn der Variationskoeffizient der Bruchlasten der Verbundfestigkeit in beiden Versuchsreihen < 15 % beträgt.

Anmerkung: Die Ergebnisse der Dauerlastversuche bei maximaler Langzeit-Temperatur gemäß 5.1.2.5(b) sind mit den Ergebnissen des entsprechenden Versuchs bei maximaler Langzeit-Temperatur gemäß 5.1.3.1(a) zu vergleichen.

6.1.1.2 Zusätzliche Kriterien für besondere Versuche

( e) Versuche mit Dauerlast

Die bei den Versuchen gemessenen Verschiebungen sind nach Gleichung (6.14) (Findley-Konzept) auf 50 Jahre (Versuche bei normaler Umgebungstemperatur) bzw. 10 Jahre (Versuche bei maximaler Langzeit-Temperatur) zu extrapolieren. Die Trendkurve nach Gleichung (6.14) kann mit Daten von nicht weniger als den letzten 20 Tagen (mindestens 20 Datenpunkte) des Versuchs mit Dauerlast erzeugt werden. Die extrapolierten Verschiebungen müssen niedriger sein als der Mittelwert der Verschiebungen su,adh in den entsprechenden Referenzversuchen bei normaler Umgebungstemperatur bzw. maximaler Langzeit-Temperatur; su,adh ist die Verschiebung bei Nu,adh (Verlust des Verbundes).

s(t)  = so+ a · tb (6.14)
so  = Anfangsverschiebung unter Dauerlast bei t = 0 (gemessen direkt nach Lastaufbringung)
a, b  = Konstanten (Abstimmfaktoren), bewertet durch eine Regressionsanalyse der während der Versuche mit Dauerlasten gemessenen Verformung.

( f) Frost/Tau-Versuche

Das Verhältnis der Zunahme der Verschiebungen muss mit steigender Zahl der Frost/Tauwechsel abnehmen bis zu einem Wert von nahezu gleich 0.

( g) Einfluss der Montagerichtungen

Bei Montage nach den Montageanweisungen des Herstellers für die vorgesehene Richtung ist der Zwischenraum zwischen dem Dübel und der Bohrlochwand vollständig mit Mörtel zu füllen, und es darf im Anschluss an die Montage des Dübels nach Reinigung der Oberfläche zu keinem Verlust an Verbundmaterial aus dem Bohrloch kommen. Das eingebettete Teil sollte sich während der Aushärtezeit nicht signifikant bewegen.

Für Versuche mit Überkopfmontage sind die Bedingungen in 6.1.1.1a) bis 6.1.1. l c) und 6.1.1.1d) mit α = 0,9 zu erfüllen.

6.1.2 Zulässige Anwendungsbedingungen

6.1.2.1 Kriterien

Kriterien für alle Zugversuche

( a) Anstelle der Anforderungen an die Last/Verschiebungskurven in Teil 1, 6.1.2.1(a) in Bezug auf unkontrollierten Schlupf ist der Faktor α1 gemäß Gleichung (6.12) zu berechnen. Der niedrigste Wert von α1 aus allen Versuchen ist maßgebend.

Wenn der Wert α1 unter 1,0 liegt, ist die charakteristische Tragfähigkeit NRk,p entsprechend 6.1.2.2.1(b) abzumindern.

( b) Es gelten die Kriterien für das Last/Verschiebungsverhalten von Teil 1, 6.1.2.1(b).

( c) Bei jeder Versuchsreihe muss der Variationskoeffizient der Bruchlasten kleiner als v = 20 % sein.

Zusätzliche Kriterien für besondere Versuche

( d) Versuche bei maximaler Langzeit-Temperatur

Aus den in den Versuchen bei maximaler Langzeit-Temperatur gemessenen Bruchlasten ist der Faktor α2 nach Gleichung (6.15) zu berechnen.

(6.15)
Mittelwert (5 %-Fraktile) der Bruchlasten in den Versuchen bei maximaler Langzeit-Temperatur  
Mittelwert (5 %-Fraktile) der Bruchlasten aus entsprechenden Referenzversuchen bei normaler Umgebungstemperatur.  

Ein Vergleich der 5 %-Fraktile der Bruchlasten in Gleichung (6.15) ist nicht erforderlich, wenn die Bedingungen in Teil 1, 6.1.1.1(d) erfüllt sind oder wenn der Variationskoeffizient der Bruchlasten in beiden Versuchsreihen < 15 % beträgt.

Wenn der Wert α3 unter 1,0 liegt, ist die charakteristische Tragfähigkeit NRk,p entsprechend 6.1.2.2.1(b) abzumindern.

( e) Versuche bei maximaler Kurzzeit-Temperatur

Aus den in den Versuchen bei maximaler Kurzzeit-Temperatur gemessenen Bruchlasten ist der Faktor α3 nach Gleichung (6.16) zu berechnen.

(6.16)
Mittelwert (5 %-Fraktile) der Bruchlasten in den Versuchen bei maximaler Kurzzeit-Temperatur  
Mittelwert (5 %-Fraktile) der Bruchlasten in den Versuchen bei maximaler Langzeit-Temperatur. Für den Temperaturbereich a) gemäß 4.1.1.2 dürfen die Ergebnisse der Versuche bei normaler Umgebungstemperatur herangezogen werden.  

Ein Vergleich der 5 %-Fraktile der Bruchlasten in Gleichung (6.16) ist nicht erforderlich, wenn die Bedingungen in Teil 1, 6.1.1.1(d) erfüllt sind oder wenn der Variationskoeffizient der Bruchlasten in beiden Versuchsreihen < 15 % beträgt.

Wenn der Wert α3 unter 1,0 liegt, ist die charakteristische Tragfähigkeit NRkp entsprechend 6.1.2.2.1(b) abzumindern.

( f) Versuche bei Mindest-Montagetemperatur

Die in den Versuchen bei der Mindest-Montagetemperatur und der entsprechenden Mindest-Aushärtezeit gemessenen mittleren Bruchlasten und 5 %-Fraktilen der Bruchlasten müssen mindestens gleich den entsprechenden Werten sein, die in Versuchen bei normaler Umgebungstemperatur und entsprechender Mindest-Aushärtezeit gemessen wurden. Diese Anforderungen gelten auch für die Versuche bei anderen Montagetemperaturen und entsprechenden Mindest-Aushärtezeiten.

Ein Vergleich der 5 %-Fraktile der Bruchlasten ist nicht erforderlich, wenn die Bedingungen in Teil 1, 6.1.1.1(d) erfüllt sind oder wenn der Variationskoeffizient der Bruchlasten in beiden Versuchsreihen < 15 % beträgt.

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, so ist die Mindest-Aushärtezeit bei der Mindest-Montagetemperatur zu erhöhen, und die Versuche bei Mindest-Montagetemperatur sind zu wiederholen, bis die Bedingungen erfüllt sind. Dies gilt auch für die Versuche bei anderen Montagetemperaturen und entsprechenden Mindest-Aushärtezeiten.

( g) Versuche bei normaler Umgebungstemperatur und entsprechender Mindest-Aushärtezeit

Die in Versuchen bei normaler Umgebungstemperatur und entsprechender Mindest-Aushärtezeit gemessenen mittleren Bruchlasten und 5%-Fraktilen der Bruchlasten müssen mindestens das 0,9-fache der Werte betragen, die in Referenzversuchen mit einer "langen Aushärtezeit" bei den Versuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen ermittelt wurden. Die "lange Aushärtezeit" ist die maximale Aushärtezeit, die normalerweise bei den Versuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen verwendet wird (24 Stunden bei Harzen, 14 Tage bei Zementmörteln).

Ein Vergleich der 5 %-Fraktile der Bruchlasten ist nicht erforderlich, wenn die Bedingungen in Teil 1, 6.1.1.1(d) erfüllt sind oder wenn der Variationskoeffizient der Bruchlasten in beiden Versuchsreihen < 15 % beträgt.

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, so ist die Mindest-Aushärtezeit bei normaler Umgebungstemperatur zu erhöhen, und die entsprechenden Versuche sind zu wiederholen oder die in der ETa angegebene charakteristische Tragfähigkeit für Versagen durch Herausziehen ist gemäß 6.1.2.2.1(b) abzumindern.

6.1.2.2 Beurteilung der zulässigen Anwendungsbedingungen

6.1.2.2.1 Charakteristische Tragfähigkeit eines Einzeldübels

( a) Allgemeines

Es gilt Teil 1, 6.1.2.2.1(a). Zusätzlich gelten für die Bewertung der charakteristischen Zugtragfähigkeit NRk bei Versagen durch Betonausbruch und Herausziehen (NRk,C = NRk,p) die folgenden Bestimmungen in den Gleichungen (6.17 bis 6.20). Für das Versagen durch Herausziehen (einschließlich Versagen durch Herausziehen von Einzeldübeln mit einem typischen Flachkegel am belasteten Ende) kann jedoch in der ETa eine charakteristische Festigkeit des Verbundes τRk anstelle der charakteristischen Festigkeit NRk angegeben werden; daher gelten die Gleichungen (6.17.1 und 6.20.1), Gleichung (6.18) gilt unverändert nd Gleichung (6.19) ist nicht relevant.

( b) Abminderung der charakteristischen Zugtragfähigkeit

Die charakteristische Zugtragfähigkeit ist abzumindern, wenn, wie nachfolgend beschrieben, bestimmte Anforderungen nicht erfüllt sind:

(1) Last/Verschiebungsverhalten, Zugbeanspruchung

Wenn der nach Gleichung (6.12) für die Eignungsversuche ( 6.1.1.1(a)) und die Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen ( 6.1.2.1(a)) ermittelte Wert von α1 kleiner als 1,0 ist, ist die charakteristische Tragfähigkeit NRkP = NRk,c gemäß Gleichung (6.20) abzumindern.

(2) Versuche mit Rissbewegungen, wiederholter und Dauerbelastung und Frost/Tau-Versuchen

Sind bei den Versuchen mit Rissbewegungen, wiederholter und dauernder Belastung und Frost/Tau-Versuchen die Anforderungen an das Last/Verschiebungsverhalten nicht erfüllt (siehe 6.1.1.1 und Teil 1, 6.1.1.1), ist die charakteristische Tragfähigkeit abzumindern, und die Versuche sind zu wiederholen, bis die Anforderungen erfüllt sind. Der bei den oben beschriebenen Versuchen ermittelte kleinste Wert der charakteristischen Tragfähigkeit ist maßgebend.

Wenn für eine bestimmte Dübelgröße die aus den Ergebnissen der Versuche mit Rissbewegungen nach Gleichung (5.4) berechnete charakteristische Tragfähigkeit kleiner ist als der nach 6.1.2.2.1 ermittelte Wert, so ist für den betroffenen Durchmesser dieser Wert von NRk maßgebend.

Wenn die anhand der Ergebnisse der Versuche mit wiederholter und dauernder Belastung und der Frost/Tau-Versuche berechnete charakteristische Tragfähigkeit entsprechend Gleichung (5.5), (5.6) oder (5.7) kleiner ist als der nach 6.1.2.2.1 für den mittleren Dübeldurchmesser ermittelte Wert, so ist die charakteristische Tragfähigkeit NRkP = NRk.C aller Dübeldurchmesser im gleichen Verhältnis abzumindern.

(3) Bruchlast bei den Eignungsversuchen

Wenn der Wert α für die Bruchlast bei den Versuchen zur Ermittlung der Eignung (siehe 6.1.1.1(d), Gleichung (6.13)) für die Versuche nach Tabelle 5.1, Zeilen 1 bis 6 und 8, 9 bzw. Tabelle 5.2, Zeilen 1 bis 6 und 8, 9 bei einer Versuchsreihe kleiner als der erforderliche Wert req. α nach Tabelle 5.1 bzw. 5.2 ist, so ist die charakteristische Zugtragfähigkeit NRkP = NRk,c gemäß Gleichung (6.20) abzumindern.

(4) Bruchlast bei den Versuchen mit erhöhter Temperatur

Sind die Anforderungen an die Bruchlasten bei den Versuchen mit erhöhter Temperatur (siehe 6.1.2.1(d) und 6.1.2.1(e)) nicht erfüllt, so ist die charakteristische Zugtragfähigkeit NRkP = NRk gemäß Gleichung (6.20) abzumindern.

Hierbei wird davon ausgegangen, dass bis zur Langzeit-Temperatur eine konstante charakteristische Tragfähigkeit NRk verwendet wird. Auf Antrag des Herstellers kann der Einfluss der Temperatur auf NRk in der ETa angegeben werden. Jedoch sind in diesem Fall das erforderliche Versuchsprogramm und die Bewertung der Versuchsergebnisse mit der Zulassungsstelle abzustimmen.

(5) Bruchlast bei den Versuchen der Dauerhaftigkeit

Sind die Anforderungen an die Bruchlasten bei den Versuchen nach 5.1.4 nicht erfüllt (siehe 6.1.3, Gleichung (6.22)), so ist die charakteristische Zugtragfähigkeit NRkP = NRk.c gemäß Gleichung (6.20) oder die charakteristische Verbundfestigkeit τoRk gemäß Gleichung (6.20.1) abzumindern.

NRk = NRk,o · [min (min · (α / req.α); min (α1 / req.α)) · α2 · α3 · α4] (6.20)
NRk = charakteristische Tragfähigkeit gemäß ETA
NRk,O = charakteristische Tragfähigkeit gemäß Gleichung (6.19)
min (α/req.α)   kleinstes Verhältnis aus allen Eignungsversuchen< 1,0
min (α1/req.α)   kleinstes Verhältnis aus allen Eignungsversuchen und den Versuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen< 1,0
α   Wert gemäß Gleichung (6.13) (Bedingungen für die Eignungsversuche)
req.α   erforderliche Wert α gemäß Tabelle 5.1 oder 5.2
α1   Wert gemäß Gleichung (6.12) (Bedingungen 6.1.1.1 (a) und 6.1.2.1(a); Last/Verschiebungsverhalten)
α2   Wert nach Gleichung (6.15) (Versuche bei maximaler Langzeit-Temperatur)< 1,0
α3   Wert nach Gleichung (6.16) (Versuche bei maximaler Kurzzeit-Temperatur)< 1,0
α4   Wert nach Gleichung (6.22) (Versuche zur Prüfung der Dauerhaftigkeit des Verbundes)< 1,0


τRk = τoRk · [min (min · (α / req.α); min (α1 / req.α)) · α2 · α3 · α4] (6.20)
τoRk = charakteristische Verbundfestigkeit ermittelt nach 6.1.2.2.1(a), dritter Punkt
τRk = charakteristische Verbundfestigkeit gemäß Angabe in der ETA
Die charakteristische Verbundfestigkeit ist wie folgt zu runden:
τRk stepΔτRk
[N/mm2] [N/mm2] z.B.:
< 10 0,5 4 / 4,5 / 5 / 5,5 ...
> 10,< 20 1,0 12 / 13 / 14 / 15 ...
> 20 2,0 26 / 28 / 30 / 32 ...

6.1.2.2.2 Teilsicherheitsbeiwert γ2 und γ3

Der Teilsicherheitsbeiwert γ2 wird anhand der Ergebnisse der Eignungsversuche nach Zeile 1 der Tabellen 5.1 oder 5.2 ermittelt. Es gilt die folgende Tabelle 6.1:

Tabelle 6.1 Werte von req. α bei den Versuchen zur Montagesicherheit an Verbunddübeln

Teilsicherheitsbeiwert γ2 req. α bei Versuchen gemäß Tabelle 5.1 bzw. 5.2
Zeilen 1(a) und 1(d) Zeilen 1(b) und 1(c)
1,0 > 0,95 > 0,9
1,2 > 0,8 > 0,75
1,4 > 0,7 > 0,65

Bei einen Variationskoeffizienten der Bruchlasten in den Eignungsversuchen von 20 %< v< 30 % ist in der ETa ein zusätzlicher Sicherheitsbeiwert γ3 anzugeben.

γ3 = 1 + (v(%) - 20) · 0,03                                                   (6.21a)

Bei einem Variationskoeffizienten der Bruchlasten in den Zugversuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen von 15 %< v< 20 % ist in der ETa ein zusätzlicher Sicherheitsbeiwert y3 anzugeben

γ3 = 1 + (v(%) - 15) · 0,03                                                    (6.21b)

Der größte Wert γ3 aus Gleichung (6.21 a) und (6.21 b) ist maßgebend.

6.1.2.2.8 Verschiebungsverhalten

Im Allgemeinen sind die Verschiebungen gemäß Teil 1, 6.1.2.2.8 zu ermitteln; die Verschiebungen bei Kurzzeit- und Langzeitbelastung (δNO und δvo) im ungerissenen Beton sind aus den Dauerlastversuchen zu ermitteln.

6.1.3 Beurteilung der Dauerhaftigkeit

In Bezug auf Korrosion gilt Teil 1, 6.1.3 für die Metallteile der Verbunddübel.

Bei Überprüfung der Dauerhaftigkeit unter den Bedingungen b) und c) (siehe 2.2.2) ist jede Beanspruchung der eingebetteten Teile an der abgelegenen Seite des Betonbauteils zu berücksichtigen.

Bei den Versuchen an Scheiben nach 5.1.4 ist zu zeigen, dass die Verbundfestigkeit der in den Medien alkaliner Flüssigkeit und schwefelhaltiger Atmosphäre gelagerten Scheiben mindestens so groß ist wie die bei den Vergleichsversuchen an unter normalen Bedingungen gelagerten Scheiben erhaltene Verbundfestigkeit. Um die Erfüllung dieser Anforderung nachzuweisen, ist der Faktor α4 nach Gleichung (6.22) zu berechnen.

α4 = (minτum(gelagert))/ (τum, trocken) (6.22)
minτum(gelagert) = kleinster Wert der mittleren Verbundfestigkeit der in verschiedenen Medien gelagerten Scheiben
τum, trocken = mittlere Verbundfestigkeit bei den Vergleichsversuchen an unter normalen Bedingungen gelagerten Scheiben

Für die Versuche in alkaliner Flüsigkeit muss der Faktoe α4 1,0 und für die Versuche in schwefekhaltiger Atmosphäre 0,9 betragen. Ist der Wert α4 kleiner als die oben aufgeführten Werte als 1,0, ist die charakteristische Tragfähigkeit NRk,p gemäß 6.1.2.2.1(b) abzumindern.

Die Verbundfestigkeit bei den Versuchen an Scheiben ist nach Gleichung (6.23) zu berechnen.

τu = Nu / π · d · hsl (6.23)
Nu = gemessene Höchstlast
d = Durchmesser des eingebetteten Teils
hsl = Dicke der Scheibe, Messwerte

6.3 Beurteilung zu 4.3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz)

6.3.1 Abgabe gefährlicher Stoffe

Das Produkt/der Bausatz muss für die Verwendung, für die es/er in Verkehr gebracht wird, mit allen relevanten europäischen und nationalen Vorschriften übereinstimmen. Der Antragsteller hat darauf zu achten, dass es für andere Verwendungen oder andere Bestimmungsmitgliedstaaten andere Anforderungen geben kann, die zu berücksichtigen wären. Für gefährliche Stoffe, die im Produkt enthalten sind, aber nicht durch die ETa abgedeckt werden, gilt die Option "keine Leistung festgestellt".

6.7 Identifizierung von Dübeln

Alle Komponenten der Materialien sind chemisch einwandfrei zu beschreiben und durch Standardversuche zu identifizieren (z.B. "fingerprinting tests"). Alle Teilmengen der Komponenten sind entweder durch Gewicht, Volumen oder Prozentsatz mit entsprechenden Toleranzen anzugeben.

Zusätzlich zu den in Teil 1 angegebenen Versuchen sind folgende Eigenschaften, wenn relevant, nach ISO, europäischen oder nationalen Normen, gegebenenfalls zusammen mit anderen zu spezifizieren.

1 Organische Verbundmittel

Härter für das Harz und Zusätze sind durch folgende Versuche zu identifizieren:

Darüber hinaus sind folgende Versuche erforderlich:

Harz und Härter gehärtet durch Polyadditionsmechanismus

Epoxide

Polyurethane

Harz und Härter gehärtet durch Polymerisation

Ungesättigter Polyester, Vinylester (Epoxymethacrylate) und Vinylesterurethane (Urethanmethacrylate)

Methylmethacrylate (MMA)

Füllstoff

2 Anorganische Verbundmittel

Füllstoff, Zusätze

7 Voraussetzungen, unter denen die Zulassung gültig ist

7.1 Bemessungsverfahren für Verankerungen

Für die Bemessung von Verankerungen mit Verbunddübeln können die Bemessungsverfahren A, B oder C des Anhangs C entsprechend der gewählten Option verwendet werden.

Die für Verbunddübel vorliegenden Erfahrungen gelten für Dübel mit einer Verankerungstiefe in dem in 2.1.1 angegebenen Bereich. Für Verankerungen außerhalb dieses Bereichs ist das vollständige Versuchsprogramm durchzuführen.

Das Bemessungsmodell für die Bemessung von Verankerungen mit Verbunddübeln unter Verwendung der charakteristischen Verbundfestigkeit τRk ist im Technical Report 029 aufgeführt.

Das folgende Kapitel ist zu berücksichtigen, wenn das Bemessungsverfahren mit charakteristischer Verbundfestigkeit NRk nach Anhang C verwendet wird.

Vorliegende Erfahrungen über Achs- und Randabstände zur Gewährleistung des charakteristischen Widerstandes bei Zugbeanspruchung eines Verbunddübels liegen vor für:

scr,N> 2hef

ccr,N ≥ 1 hef

h> 2hef

Bei einer Dicke des Betonbauteils von h> 2hef tritt kein Versagen durch Spalten auf und eine Prüfung auf Versagen durch Spalten ist nicht erforderlich.

Ist die Mindest-Bauteildicke kleiner als 2hef, muss die charakteristische Tragfähigkeit des Dübels aus den Versuchen an Einzeldübeln in der Ecke und der gewählten Bauteildicke beurteilt werden (Teil 1, Tabelle 5.4, Zeile 14). Diese charakteristische Tragfähigkeit gilt für Bauteildicken von hmin< h< 2hef.

Folgende Änderungen im Anhang C, 5.2.2 für den charakteristischen Widerstand bei Zugbeanspruchungen sollten berücksichtigt werden:

Der charakteristische Widerstand bei Druckbeanspruchung ist gleich NRk,p.

7.2 Empfehlungen für Verpackung, Transport und Lagerung

Besondere Transportbedingungen sind in den Begleitdokumenten anzugeben.

Besondere Lagerbedingungen sind auf der Verpackung anzugeben, darunter

Lagerungstemperaturbereich

Beschränkungen wie Schutz vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung

Verfalldatum.

7.3 Montage des Dübels

Folgende Anforderungen werden zusätzlich zu den in Teil 1 Genannten gestellt.

Die gedruckten Montageanweisungen des Herstellers sind in der ETa aufzuführen. Diese Montageanweisun-gen müssen mit dem für die Etablierung von Prüfanforderungen für die Produktbeurteilung verwendeten Dokument identisch sein.

Werden Piktogramme verwendet, so muss ihre Bedeutung klar und eindeutig sein. Gegebenenfalls ist zur Klarstellung der Bedeutung Text in der jeweiligen Sprache hinzuzufügen.

Begriffe

Die genaue Bedeutung aller Begriffe wie Montage-Umgebungstemperatur, Verbundmaterial-Montagetemperatur, Offenzeit, Aushärtezeit usw. muss für den Verbraucher klar sein.

Zustand des Verankerungsgrundes

Sämtliche Beschränkungen hinsichtlich des Zustands des Verankerungsgrundes sind anzugeben; z.B., ob Dübel nicht im gerissenen Beton oder nicht in mit Wasser gefüllten Bohrlöchern eingebaut werden dürfen.

Bohrlochreinigung

Die Anweisungen für die Bohrlochreinigung müssen Einzelheiten über die Art des zu verwendenden Reinigungsgerätes enthalten; z.B. Größe der Gebläsepumpe und Durchmesser und Material der Bürste, zusammen mit dem genauen Reinigungsverfahren einschließlich der Anzahl und Reihenfolge der Blas-/Bürstvorgänge.

Temperaturgrenzen

Folgende Temperaturgrenzen sind anzugeben:

Bereich der Montage-Umgebungstemperatur

Bereich der Verbundmaterial-Montagetemperatur.

Grenzen der Verarbeitungszeit

Offenzeit und Aushärtezeit sind bezogen auf die jeweiligen Temperaturgrenzen anzugeben, z.B.

Offenzeit bezogen auf die Verbundmaterial-Montagetemperatur Aushärtezeit bezogen auf die Montage-Umgebungstemperatur

Werden Tabellen verwendet, um die Zeiten den jeweiligen Temperaturbereichen gegenüberzustellen, so sind diese als Inklusiv-Werte anzugeben, sodass die jeweilige Zeit für alle Temperaturen innerhalb des entsprechenden Bereichs deutlich erkennbar ist. Ein akzeptiertes Beispiel ist nachstehend angeführt:

Montage-Umgebungstemperatur °C Aushärtezeit (Minuten)
z.B. 5-15 120 min  
  16-25 60 min  
Folgendes Beispiel wird nicht akzeptiert:    
Montage-Umgebungstemperatur °C Aushärtezeit (Minuten)
  5 120 min  
  15 60 min  

Werden Aushärtezeiten angegeben, ist deutlich zu machen, dass es sich hierbei um den frühesten Zeitpunkt handelt, zu dem das Drehmoment aufgebracht oder der Dübel belastet werden darf. Eine längere Wartezeit kann bei der Prüfung der Bruchwerte auf der Baustelle empfohlen werden, dies ist dann aber anzugeben.

Werden Dübel unter Verwendung von an der Gewindestange oder Hülse befestigten Adaptern eingebaut, ist die genaue Zeit anzugeben, wann diese Adapter entfernt werden können.

Mischanweisungen

Bei Systemen mit Einzelkomponenten, deren Komponenten vom Monteur gemischt werden, ist anzugeben, dass das Mischen nur einer Teilmenge nicht erlaubt ist und dass alle Komponenten in den gelieferten Mengen zu mischen sind.

Die zum Mischen zu verwendenden Geräte, ihre Wartung und die Mischverfahren sind in ausreichenden Einzelheiten zu beschreiben, um, wie gefordert, ein sorgfältiges Mischen zu gewährleisten. Der Zeitpunkt, zu dem die Mischung fertig ist, ist deutlich anzugeben, egal ob es sich dabei um eine Zeitangabe oder eine Mischbedingung, wie z.B. gleichmäßige Farbe des Mischguts, handelt.

Einbringen des Verbundmaterials, kontrolliert durch den Monteur

Bei Systemen, bei denen die Menge des Materials durch den Monteur kontrolliert wird, z.B. bei Spritzsystemen und Systemen mit Einzelkomponenten, sollten die Anweisungen dem Benutzer genau angeben, wie die korrekte Menge einzufüllen und sicherzustellen ist, dass der Ring vollständig gefüllt ist.

Die Anweisungen für das Einfüllen sollten angeben, wie zu gewährleisten ist, dass während des Einfüllens des Harzes oder Einsetzens der Stange keine Luft eingeschlossen wird.

9 Inhalt der ETA

Zusätzlich zu den Anforderungen von Teil 1, 9.1.3:

9.1.3 Zusätzlich sind die verschiedenen vorgesehenen Verwendungszwecke entsprechend den Montage- und/oder Anwendungsbedingungen in der ETa anzugeben.

9.2(b) Merkmale des Dübels in Bezug auf Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

In Abschnitt II.2 "Merkmale der Produkte und Nachweisverfahren" ist folgende Anmerkung in die ETa aufzunehmen:

"In Ergänzung zu den speziellen Bestimmungen dieser ETA, die sich auf gefährliche Substanzen beziehen, können im Geltungsbereich dieser Zulassung weitere Anforderungen an das Produkt gestellt werden (z.B. umgesetzte europäische Gesetzgebung und nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften). Um die Bestimmungen der EG-Bauproduktenrichtlinie zu erfüllen, müssen diese Anforderungen, sofern sie gelten, ebenfalls eingehalten werden."

Bekanntmachung der Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Metalldübel zur Verankerung im Beton
(ETAG 001, Teile 3, 5, 6 und Anhang C)

Vom 28. Oktober 2011
(BAnz Nr. 27a S. 1)


Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes (BauPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812), das zuletzt durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird die folgende Leitlinie der Europäischen Organisation fiir Technische Zulassungen EOTa bekannt gemacht. Aufgrund dieser Leitlinie können von dafür. anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 BauPG für Metalldübel zur Verankerung im Beton erteilt werden.

Zu Teil 6


ENDE

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