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Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse und Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch"
Vom 14. September 2020
(BAnz. AT 02.10.2020 B5; 15.12.2021 B5aufgehoben)
Archiv: 2015, 2017, 2019, 2019a | zur aktuellen Fassung => |
siehe auch Durchführungsverordnung (EU) 2021/127
Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch" zur Verwendung gemäß Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2125
KN*-Code Kapitel |
KN*-Code Position |
Herkunftsland (Exportland) | Beschreibung |
25 Salz; Schwefel, Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement |
25140000 | China | Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Schieferpulver und Schieferabfälle |
2515 | China | Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten | |
2516 | China | Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen, rechteckigen Platten | |
44 Holz und Holzwaren; Holzkohle |
44011100 | China | Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen, von Nadelholz |
44011200 | China | Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen, von anderem Holz als Nadelholz | |
44014090 | China | Holzabfälle und Holzausschuss, nicht zusammengepresst (ausgenommen Sägespäne) | |
4415 | China | Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz (ausgenommen Warenbehälter [Container], speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten bestimmt und ausgerüstet) | |
68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen |
68010000 | China | Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer) |
6802 | China | Werksteine, natürlich (ausgenommen Schiefer), bearbeitet, und Waren daraus; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein, einschließlich Schiefer, auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein, einschließlich Schiefer, künstlich gefärbt (ausgenommen Pflaster-, Bordsteine usw.; Waren aus Schmelzbasalt; Waren aus Speckstein, keramisch gebrannt; Schmuck, Uhren, Leuchten, und Teile davon; Knöpfe, Kreiden, Bildhaueroriginalwerke) | |
680300 | China | Tonschiefer, bearbeitet, und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer (ausgenommen Körner [Granalien], Splitt und Mehl aus Schiefer; Mosaiksteine und dergleichen; Schiefergriffel, gebrauchsfertige Schiefertafeln, und Tafeln, zum Schreiben oder Zeichnen) | |
69 Keramische Waren |
6907 | China | keramische Fliesen, Boden und Wandplatten; keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren auch auf Unterlage; fertige Formstücke (ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste Waren, Fliesen, die zu Untersetzern verarbeitet sind, Ziergegenstände sowie spezielle Fliesen [Kacheln] für Öfen) |
72 Eisen und Stahl |
7210 | China | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm und mehr, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen |
76 Aluminium und Waren daraus |
7606 | China | Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von > 0,2 mm (ausgenommen Streckbleche und -bänder) |
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Bekanntmachung der Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse und der Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch"
Vom 14. September 2020 Das Julius Kühn-Institut gibt auf Grundlage des Artikels 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2019/2125 Warenarten aus Drittländern in einer Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch" bekannt, die sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern bezieht (Anlage). Gemäß Artikel 3 der genannten Verordnung sind Sendungen der darin aufgelisteten Waren mit den angegebenen Zolltarifnummern (KN-Kode) aus den angegebenen Drittländern ab dem 1. Oktober 2020 vom Importeur unverzüglich beim Pflanzenschutzdienst anzumelden, wenn diese Waren mit Holz verpackt sind ( Artikel 43 der Verordnung (EU) 2016/2031). Quedlinburg, den 14. September 2020 |
* Kombinierte Nomenklatur
ENDE |
(Stand: 20.12.2021)
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