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Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse und Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch"
Vom 2. Dezember 2019
(BAnz. AT 18,12,2019 B7)
Archiv: 2015, 2017, 2019 Siehe Fn. * |
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Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch"
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Bekanntmachung der Aufhebung der Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse und der Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch"
Vom 2. Dezember 2019 Das Julius Kühn-Institut hat auf Grundlage des § 8 Absatz 4 der Pflanzenbeschauverordnung Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Drittländern in einer Risikowarenliste bekannt gegeben. Das Julius Kühn-Institut hat auf Grundlage des § 8 Absatz 4 der Pflanzenbeschauverordnung Warenarten aus Drittländern in einer Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch" bekannt gegeben, die sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern bezieht. Diese Risikowarenlisten werden mit Wirkung vom 14. Dezember 2019 aufgehoben. Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenprodukte sowie der Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch" vom 11. Januar 2019 (BAnz AT 30.01.2019 B2). Quedlinburg, den 2. Dezember 2019 |
ENDE |
(Stand: 20.12.2021)
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