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Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch" zur Verwendung gemäß § 8 der Pflanzenbeschauverordnung
Vom 21. März 2017
(BAnz. AT vom 07.04.2017 B6; 30.01.2019 B2aufgehoben)
Die Risikowarenliste bezieht sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern. Gemäß Pflanzenbeschauverordnung sind Sendungen der aufgelisteten Waren mit den angegebenen Zolltarifnummern (KN-Code) vom Importeur unverzüglich beim Pflanzenschutzdienst anzumelden, wenn diese Waren mit Holz verpackt sind oder auf Verpackungsholz (gemäß den Anforderungen des Anhangs IV Teil A Abschnitt I der Richtlinie 2000/29/EG für Verpackungsholz "in Gebrauch"") transportiert werden.
KN-Code (Kombinierte Nomenklatur) |
Herkunftsland (Exportland) |
Beschreibung | |
Kapitel | Positionen | ||
25 Salz; Schwefel, Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement | 2506 | alle Drittländer | Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten |
2514 | alle Drittländer | Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten | |
2515 | alle Drittländer | Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten | |
2516 | alle Drittländer | Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten | |
2518 | alle Drittländer | Dolomit, auch gebrannt oder gesintert, einschließlich Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Dolomitstampfmasse | |
2526 | alle Drittländer | Natürlicher Speckstein und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum | |
68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen | 6801 | alle Drittländer | Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer) |
6802 | alle Drittländer | Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt | |
6803 | alle Drittländer | Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer | |
6804 | alle Drittländer | Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen | |
6810 | alle Drittländer | Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt | |
6811 | alle Drittländer | Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen | |
69 Keramische Waren | 6901 | alle Drittländer | Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z.B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden |
6902 | alle Drittländer | Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden | |
6904 | alle Drittländer | Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen | |
6905 | alle Drittländer | Dachziegel, Schornsteinteile/Elemente für Rauchfänge, Rauchleitungen, Bauzierrate und andere Baukeramik | |
6907 | alle Drittländer | Keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren auch auf Unterlage, fertige Formstücke | |
6914 | alle Drittländer | Andere keramische Waren | |
72 | 7210 | China | Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von > = 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen |
73 Waren aus Eisen oder Stahl | 7307 | alle Drittländer | Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z.B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl |
7317 | alle Drittländer | Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) (siehe Anmerkung Nummer 1) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer | |
7318 | alle Drittländer | Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl | |
7320 | alle Drittländer | Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl | |
74 Kupfer und Waren daraus | 7412 | alle Drittländer | Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z.B. Bogen, Muffen), aus Kupfer |
7415 | alle Drittländer | Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf; Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Kupfer | |
84 Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon |
8407 | alle Drittländer | Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung |
8408 | alle Drittländer | Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) | |
8409 | alle Drittländer | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt | |
8412 | alle Drittländer | Andere Motoren und Kraftmaschinen | |
8413 | alle Drittländer | Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten | |
8425 | alle Drittländer | Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden | |
8431 | alle Drittländer | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 (siehe Anmerkung Nummer 1) bestimmt | |
8466 | alle Drittländer | Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 (siehe Anmerkung Nummer 2) bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art | |
8482 | alle Drittländer | Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager) | |
8483 | alle Drittländer | Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen) | |
87 Zugmaschinen, Kraftwagen und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile und Zubehör davon |
8708 | alle Drittländer | Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (siehe Anmerkung Nummer 3) |
8714 | alle Drittländer | Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 (siehe Anmerkung Nummer 4) |
Anmerkung zu den Positionen 7317, 8431, 8431, 8466, 8708 und 8714:
Nummer 1:
8425 | Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden |
8426 | Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren |
8427 | Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren |
8428 | Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z.B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen) |
8429 | Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter |
8430 | Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer |
Nummer 2:
8456 | Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl |
8457 | Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen |
8458 | Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung |
8459 | Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Außen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) der Position 8458 |
8460 | Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mit Hilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461 |
8461 | Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
8462 | Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Freiformschmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen; Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen oder Ausklinken von Metallen; Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, vorstehend nicht genannt |
8463 | Andere Werkzeugmaschinen zum spanlosen Be- oder Verarbeiten von Metallen oder Cermets |
8464 | Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas |
8465 | Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen |
Nummer 3:
8701 | Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709) |
8702 | Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer |
8703 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen |
8704 | Lastkraftwagen |
8705 | Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z.B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) |
Nummer 4:
8711 | Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen |
8712 | Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor |
8713 | Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung |
*) Bekanntmachung der Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse und der Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch"
Das Julius Kühn-Institut gibt auf Grundlage des § 8 Absatz 4 der Pflanzenbeschauverordnung Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Drittländern in einer Risikowarenliste bekannt. Gemäß § 7a der Pflanzenbeschauverordnung sind Sendungen der darin aufgelisteten Waren vom Importeur unverzüglich beim Pflanzenschutzdienst anzumelden.
Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenprodukte vom 18. August 2015 (BAnz AT 03.09.2015 B6).
Das Julius Kühn-Institut gibt auf Grundlage des § 8 Absatz 4 der Pflanzenbeschauverordnung Warenarten aus Drittländern in einer Risikowarenliste bekannt, die sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern bezieht. Gemäß § 7b der Pflanzenbeschauverordnung sind Sendungen der aufgelisteten Waren mit den angegebenen Zolltarifnummern (KN-Code) aus den angegebenen Drittländern vom Importeur unverzüglich beim Pflanzenschutzdienst anzumelden, wenn diese Waren mit Holz verpackt sind (Anhang IV Teil a Abschnitt I Nummer 2 der Richtlinie 2000/29/EG ).
Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch" vom 23. September 2015 (BAnz AT 07.10.2015 B6).
ENDE |
(Stand: 17.12.2021)
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