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Regelwerk

Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 3 und Anhang XI Teil B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 bei der Einfuhr

Vom 25. Oktober 2023
(BAnz. AT 24.11.2023 B7, 04.03.2024 B6,aufgehoben)


zur aktuellen Fassung: =>

Das Julius Kühn-Institut gibt auf der Grundlage von § 16 Absatz 2 der Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschV) vom 13. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 277) eine Risikowarenliste zur Untersuchung von Warenarten, die in Anhang XI Teil B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 gelistet sind, bekannt, die sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern außer der Schweiz bezieht (Anlage). Bei den Waren handelt es sich um Pflanzen im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/2031.

Gemäß § 15 PflBeschV sind Sendungen der darin aufgelisteten Waren mit den angegebenen Zolltarifnummern (KN-Code) aus allen Drittländern außer der Schweiz vom Importeur mindestens einen Werktag vor Eintreffen der Sendung beim Pflanzenschutzdienst anzumelden. Entsprechend Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/66 (geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2020/887) führen die Pflanzenschutzdienste Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an einem Teil der angemeldeten Sendungen durch. Gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/625 werden bei den kontrollierten Sendungen auch Dokumentenkontrollen durchgeführt.

Diese Risikowarenliste ist ergänzend zu weiteren Einfuhrvorschriften zu verstehen. Zudem liegt es in der Zuständigkeit der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer, darüber hinaus aufgrund von eigenen Risikoabwägungen Einfuhruntersuchungen vorzunehmen.

Quedlinburg, den 25. Oktober 2023

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Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 3 und Anhang XI Teil B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 bei der Einfuhr Anlage


Warenart KN-Code mit Warenbezeichnung bisher festgestelltes phytosanitäres Risiko Ursprungs- oder Versandland Mindestkontrollfrequenz
[in % der Sendungen]
Schnittblumen und abgeschnittene Äste mit Laub Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (ausgenommen Rosen, Nelken, Orchideen, Gladiolen, Hahnenfußgewächse, Chrysanthemen und Lilien):
ex 0603 19 70
Spodoptera
frugiperda
Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Obst und Gemüse, einschließlich Blattgemüse und Blätter, deren KN-Code hier genannt ist, außer den in Teil A und C des Anhangs XI der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 spezifizierten Pflanzen Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt (ausgenommen Speisezwiebeln, Schalotten und Knoblauch), außer zum Anpflanzen:
ex 0703 90 00
Thrips palmi Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Hülsenfrüchte: Bohnen "Vigna- Arten, Phaseolus-Arten", auch ausgelöst, frisch oder gekühlt:
0708 20 00
Bemisia tabaci Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Sellerie (ausgenommen Knollensellerie), Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde, Artischocken, Oliven, Kürbisse (Cucurbita spp.), Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicoree (Cichorium spp.)), Mangold und Karde, Kapern, Fenchel und anderes Gemüse, frisch oder gekühlt, außer in Kultursubstrat gepflanzt:
ex 0709 99 90
Bemisia tabaci
Liriomyza sativae
Meloidogyne enterolobii
Tephritidae:
Dacus ciliatus
Zeugodacus cucurbitae
Thrips palmi
Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Melonen (ausgenommen Wassermelonen), frisch oder gekühlt:
0807 19 00
Tephritidae:
Dacus spp.
Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Andere Früchte, frisch oder gekühlt: Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas:
ex 0810 90 20
Scirtothrips aurantii
Unaspis citri
Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Andere Früchte, frisch oder gekühlt (ausgenommen Schalenfrüchte, Bananen, Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Jackfrüchte, Litschis, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas, Zitrusfrüchte, Weintrauben, Melonen, Äpfel, Birnen, Quitten, Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen, Schlehen, Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren, Stachelbeeren, Preiselbeeren, Früchte der Gattung Vaccinium, Kiwifrüchte, Durian- sowie Kakifrüchte):
ex 0810 9075
Spodoptera litura
Tephritidae: Bactrocera spp.
Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Feldthymian "Thymus serpyllum", weder gemahlen noch sonst zerkleinert:
ex 0910 99 31
Thrips palmi Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Nüsse, deren KN-Code hier genannt ist und die als Pflanzen im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 gelten Andere Schalenfrüchte, ganz, frisch, mit grünen Schalen, auch zur Aussaat: Walnüsse:
ex 0802 21 00
Fehlendes Pflanzengesundheitszeugnis Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Andere Schalenfrüchte, ganz, frisch, mit grünen Schalen, auch zur Aussaat: Haselnüsse:
ex 0802 31 00
Fehlendes Pflanzengesundheitszeugnis Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Erdnüsse, frisch, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, nicht geschält, nicht geschrotet:
ex 1202 41 00
Ralstonia pseudosolanacearum Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Pflanzen im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 außer den in Teil A und C des Anhangs XI der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 spezifizierten Pflanzen Pflanzen, nicht zum Anpflanzen, und Pflanzenteile, Samen zur Aussaat und Früchte, hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendet (ausgenommen Ginsengwurzeln, Cocablätter, Mohnstroh, Ephedra, Tonkabohnen und Rinde vom Afrikanischen Pflaumenbaum), frisch oder gekühlt, weder geschnitten noch gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert:
ex 1211 90 86
Bemisia tabaci Alle Drittländer außer die Schweiz 6


ENDE

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