Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 3 und Anhang XI Teil B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 bei der Einfuhr
Vom 13. Februar 2024
(BAnz. AT 04.03.2024 B6)
Archiv: 2023
Das Julius Kühn-Institut gibt auf der Grundlage von § 16 Absatz 2 der Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschV) eine Risikowarenliste zur Untersuchung von Warenarten, die in Anhang XI Teil B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 gelistet sind, bekannt, die sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern außer der Schweiz bezieht.
Gemäß § 15 PflBeschV sind Sendungen der darin aufgelisteten Waren mit den angegebenen Zolltarifnummern (KN-Code) aus allen Drittländern außer der Schweiz vom Importeur mindestens einen Werktag vor Eintreffen der Sendung beim Pflanzenschutzdienst anzumelden. Entsprechend Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/66 (geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2020/887) führen die Pflanzenschutzdienste Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an einem Teil der angemeldeten Sendungen durch. Gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/625 werden bei den kontrollierten Sendungen auch Dokumentenkontrollen durchgeführt.
Diese Risikowarenliste ist ergänzend zu weiteren Einfuhrvorschriften zu verstehen. Zudem liegt es in der Zuständigkeit der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer, darüber hinaus aufgrund von eigenen Risikoabwägungen Einfuhruntersuchungen vorzunehmen.
Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 25. Oktober 2023 (BAnz AT 24.11.2023 B7).
Quedlinburg, den 13. Februar 2024
Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 3 und Anhang XI Teil B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 bei der Einfuhr | Anlage |
Warenart | KN-Code mit Warenbezeichnung | bisher festgestelltes phytosanitäres Risiko | Ursprungs- oder Versandland | Mindestkontrollfrequenz [in % der Sendungen] |
Schnittblumen und abgeschnittene Äste mit Laub | Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (ausgenommen Rosen, Nelken, Orchideen, Gladiolen, Hahnenfußgewächse, Chrysanthemen und Lilien): ex 0603 19 70 |
Spodoptera frugiperda | Alle Drittländer außer die Schweiz | 6 |
Pflanzenteile | Moose, ohne Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (ausgenommen Rentierflechte): ex 0604 20 19 |
Lambdina fiscellaria | Alle Drittländer außer die Schweiz | 100 |
Obst und Gemüse, einschließlich Blattgemüse und Blätter, deren KN-Code hier genannt ist, außer den in Teil A und C des Anhangs XI der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 spezifizierten Pflanzen | Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt (ausgenommen Speisezwiebeln, Schalotten und Knoblauch), außer zum Anpflanzen: ex 0703 90 00 |
Thrips palmi | Alle Drittländer außer die Schweiz | 6 |
Hülsenfrüchte: Bohnen "Vigna- Arten, Phaseolus-Arten", auch ausgelöst, frisch oder gekühlt: 0708 20 00 |
Bemisia tabaci | Alle Drittländer außer die Schweiz | 6 | |
Sellerie, ausgenommen Knollensellerie, Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde, Artischocken, Oliven, Kürbisse (Cucurbita spp.), Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicoree (Cichorium spp.)), Mangold und Karde, Kapern, Fenchel und anderes Gemüse, frisch oder gekühlt, außer in Kultursubstrat gepflanzt: ex 0709 99 90 |
Bemisia tabaci Liriomyza sativae Meloidogyne enterolobii Tephritidae: Dacus ciliatus Zeugodacus cucurbitae Thrips palmi |
Alle Drittländer außer die Schweiz | 6 | |
Melonen (ausgenommen Wassermelonen), frisch oder gekühlt: 0807 19 00 |
Tephritidae: Dacus spp. |
Alle Drittländer außer die Schweiz | 6 | |
Andere Früchte, frisch oder gekühlt: Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas: ex 0810 90 20 |
Scirtothrips aurantii Unaspis citri |
Alle Drittländer außer die Schweiz | 6 | |
(Stand: 08.04.2024)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion