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Regelwerk

Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 3 und Anhang XI Teil B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 bei der Einfuhr

Vom 13. Februar 2024
(BAnz. AT 04.03.2024 B6)


Archiv: 2023

Das Julius Kühn-Institut gibt auf der Grundlage von § 16 Absatz 2 der Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschV) eine Risikowarenliste zur Untersuchung von Warenarten, die in Anhang XI Teil B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 gelistet sind, bekannt, die sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern außer der Schweiz bezieht.

Gemäß § 15 PflBeschV sind Sendungen der darin aufgelisteten Waren mit den angegebenen Zolltarifnummern (KN-Code) aus allen Drittländern außer der Schweiz vom Importeur mindestens einen Werktag vor Eintreffen der Sendung beim Pflanzenschutzdienst anzumelden. Entsprechend Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/66 (geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2020/887) führen die Pflanzenschutzdienste Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an einem Teil der angemeldeten Sendungen durch. Gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/625 werden bei den kontrollierten Sendungen auch Dokumentenkontrollen durchgeführt.

Diese Risikowarenliste ist ergänzend zu weiteren Einfuhrvorschriften zu verstehen. Zudem liegt es in der Zuständigkeit der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer, darüber hinaus aufgrund von eigenen Risikoabwägungen Einfuhruntersuchungen vorzunehmen.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 25. Oktober 2023 (BAnz AT 24.11.2023 B7).

Quedlinburg, den 13. Februar 2024

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Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 3 und Anhang XI Teil B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 bei der Einfuhr Anlage


Warenart KN-Code mit Warenbezeichnung bisher festgestelltes phytosanitäres Risiko Ursprungs- oder Versandland Mindestkontrollfrequenz
[in % der Sendungen]
Schnittblumen und abgeschnittene Äste mit Laub Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (ausgenommen Rosen, Nelken, Orchideen, Gladiolen, Hahnenfußgewächse, Chrysanthemen und Lilien):
ex 0603 19 70
Spodoptera frugiperda Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Pflanzenteile Moose, ohne Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (ausgenommen Rentierflechte):
ex 0604 20 19
Lambdina fiscellaria Alle Drittländer außer die Schweiz 100
Obst und Gemüse, einschließlich Blattgemüse und Blätter, deren KN-Code hier genannt ist, außer den in Teil A und C des Anhangs XI der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 spezifizierten Pflanzen Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt (ausgenommen Speisezwiebeln, Schalotten und Knoblauch), außer zum Anpflanzen:
ex 0703 90 00
Thrips palmi Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Hülsenfrüchte: Bohnen "Vigna- Arten, Phaseolus-Arten", auch ausgelöst, frisch oder gekühlt:
0708 20 00
Bemisia tabaci Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Sellerie, ausgenommen Knollensellerie, Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde, Artischocken, Oliven, Kürbisse (Cucurbita spp.), Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicoree (Cichorium spp.)), Mangold und Karde, Kapern, Fenchel und anderes Gemüse, frisch oder gekühlt, außer in Kultursubstrat gepflanzt:
ex 0709 99 90
Bemisia tabaci
Liriomyza sativae
Meloidogyne enterolobii
Tephritidae:
Dacus ciliatus
Zeugodacus cucurbitae
Thrips palmi
Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Melonen (ausgenommen Wassermelonen), frisch oder gekühlt:
0807 19 00
Tephritidae:
Dacus spp.
Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Andere Früchte, frisch oder gekühlt: Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas:
ex 0810 90 20
Scirtothrips aurantii
Unaspis citri
Alle Drittländer außer die Schweiz 6

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