Verordnung (EG) Nr. 1183/2007 des Rates vom 18. September 2007 zur Änderung und Aktualisierung der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (10)
zurück


7E101 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von Nummer 7A001 bis 7A006, 7A101 bis 7A106, 7A115 bis 7A117, 7B001, 7B002, 7B003, 7B102, 7B103 oder 7D101 bis 7D103.

7E102 "Technologie" zum Schutz flugelektronischer und elektrischer Bauteile gegen elektromagnetische Impulse (EMP) und elektromagnetische Störungen (EMI) durch externe Quellen wie folgt:

a) Entwurfs"technologie" für Abschirmungsvorrichtungen;
b) Entwurfs"technologie" für die Auslegung von gehärteten elektrischen Schaltkreisen und gehärteten Bauteilen;
c) Entwurfs"technologie" für die Ermittlung von Härtungskriterien für Unternummer 7E102a oder 7E102b.

7E104 "Technologie" für die Integration von Flugsteuerungs-, Lenk- und Antriebsdaten in ein Flug-Managementsystem zur Flugbahnoptimierung von Raketensystemen.

KATEGORIE 8

MEERES- UND SCHIFFSTECHNIK

8A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

8A001 Tauchfahrzeuge und Überwasserfahrzeuge wie folgt:

Anmerkung: Zur Erfassung von Ausrüstung für Tauchfahrzeuge:
 
  • Siehe Kategorie 5, Teil 2 - "Informationssicherheit" für verschlüsselte Nachrichtengeräte,
 
  • Kategorie 6 für Sensoren,
 
  • Kategorien 7 und 8 für Navigationsausrüstung,
 
  • Nummer 8A für Unterwasserausrüstung.
a) bemannte, gefesselte Tauchfahrzeuge, konstruiert für Betriebstauchtiefen größer als 1000 m;
b) bemannte, ungefesselte Tauchfahrzeuge mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. konstruiert für 'autonomen Betrieb' und mit allen folgenden Eigenschaften:
    a) Hubkraft größer/gleich 10 % ihres Gewichts in Luftund
    b) Hubkraft größer/gleich 15 kN,
  2. konstruiert für den Betrieb in Wassertiefen größer als 1000 m, oder
  3. mit allen folgenden Eigenschaften:
    a) konstruiert für eine Besatzung größengleich vier Personen,
    b) konstruiert für 'autonomen Betrieb' größer/gleich 10 Stunden,
    c) 'Reichweite' größengleich 25 nautische Meilen und
    d) Länge kleiner/gleich 21 m;
  Technische Anmerkungen:
  1. Im Sinne von Unternummer 8A001b bedeutet 'autonomer Betrieb' vollständig untergetaucht, ohne Schnorchel, alle Systeme in Betrieb und mit der für die sichere dynamische Tiefensteuerung mittels Tiefenrudern geringstnötigen Geschwindigkeit, ohne Unterstützung durch ein Versorgungsschiff oder eine Versorgungsbasis auf der Meeresoberfläche, dem Meeresboden oder an der Küste und mit einem Antriebssystem für den Unter- oder Überwassereinsatz.
  2. Im Sinne von Unternummer 8A001b bedeutet 'Reichweite' die Hälfte der größten Entfernung, die ein Tauchfahrzeug zurücklegen kann;
c) unbemannte, gefesselte Tauchfahrzeuge, konstruiert für den Einsatz in Tiefen größer als 1000 m, mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. konstruiert zur Bewegung mit eigenem Antrieb unter Nutzung von Antriebsmotoren oder Strahlrudern (thrusters), die von Unternummer 8A002a2 erfasst werden, oder
  2. mit einer Datenübertragung über Lichtwellenleiter;
d) unbemannte, ungefesselte Tauchfahrzeuge mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. konstruiert zur Ermittlung des Kurses relativ zu einem beliebigen geografischen Bezugspunkt ohne Echtzeitunterstützung durch eine Bedienperson,
  2. mit einer akustischen Daten- oder Steuerübertragungoder
  3. mit einem Lichtwellenleiter-Daten- oder Steuerungsübertragungskabel länger als 1000 m;
e) Hochseebergungssysteme mit einer Hubkraft größer als 5 MN zur Bergung von Objekten aus Tiefen größer als 250 m und mit einer der folgenden Ausrüstungen:
  1. dynamische Positionierungssysteme, die es dem Fahrzeug ermöglichen, eine Position innerhalb von 20 m von einem Punkt zu halten, der vom Navigationssystem vorgegeben wird,oder
  2. Systeme für die Meeresbodennavigation und für die Integration von Navigationsdaten für Tiefen größer als 1000 m mit einer Positionierungsgenauigkeit bis 10 m Abstand von einem vorgegebenen Punkt;
f) Oberflächeneffektfahrzeuge (vollständig mit Schürzen ausgerüstete Fahrzeuge) mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. konzipierte Höchstgeschwindigkeit, voll beladen, größer als 30 Knoten bei signifikanten Wellenhöhen größengleich 1,25 m (Seegang 3),
  2. Luftkissendruck größer als 3830 Paund
  3. Verdrängungsverhältnis des leeren zum voll beladenen Schiff kleiner als 0,7;
g) Oberflächeneffektfahrzeuge (mit festen Seitenwänden) mit einer konzipierten Höchstgeschwindigkeit, voll beladen, größer als 40 Knoten bei signifikanten Wellenhöhen größer/gleich 3,25 m (Seegang 5);
h) Tragflügelboote mit automatisch gesteuerten, aktiven Tragflügelsystemen mit einer konzipierten Höchstgeschwindigkeit, voll beladen, größengleich 40 Knoten bei signifikanten Wellenhöhen größer/gleich 3,25 m (Seegang 5);
i) 'SWATH'-(small-Waterplane-Area-Twin-Hull-) Schiffe (Fahrzeuge mit kleiner Wasserlinienfläche) mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. Verdrängung, voll beladen, größer als 500 t mit einer konzipierten Höchstgeschwindigkeit, voll beladen, größer als 35 Knoten bei signifikanten Wellenhöhen größer/gleich 3,25 m (Seegang 5)oder
  2. Verdrängung, voll beladen, größer als 1500 t mit einer konzipierten Höchstgeschwindigkeit, voll beladen, größer als 25 Knoten bei signifikanten Wellenhöhen größer/gleich 4 m (Seegang 6).
  Technische Anmerkung:

Ein 'SWATH'-Schiff ist durch folgende Formel definiert: Wasserlinienfläche bei einem konzipierten Tiefgang kleiner als 2 * (verdrängtes Volumen bei einem konzipierten Tiefgang)2/3.

8A002 Systeme, Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:

Anmerkung:

Unterwasser-Kommunikationssysteme: Siehe Kategorie 5, Teil 1 - Telekommunikation.

a) Systeme, Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder geändert für Tauchfahrzeuge, die für den Einsatz in Tiefen größer als 1000 m konstruiert sind, wie folgt:
  1. Druckgehäuse oder Druckkörper mit einem maximalen Innendurchmesser der Kammer größer als 1,5 m,
  2. Gleichstrom-Antriebsmotoren oder -Strahlruder,
  3. Versorgungskabel und Steckverbinder hierfür, die mit Lichtwellenleitern und Verstärkungselementen aus synthetischem Material ausgerüstet sind,
  4. Bestandteile, hergestellt aus Werkstoff, der von Nummer 8C001 erfasst wird;
  Technische Anmerkung:

Der Kontrollzweck darf nicht unterlaufen werden durch die Ausfuhr von Syntaktischem Schaum, erfasst von Nummer 8A001, wenn eine Zwischenstufe der Herstellung erreicht wurde und noch nicht die endgültige Form des Bestandteiles vorliegt.

b) Systeme, besonders konstruiert oder geändert zur automatischen Bewegungssteuerung, für von Nummer 8A001 erfasste Tauchfahrzeuge, die Navigationsdaten verwenden und über eine Rückkopplungs-Servosteuerung verfügen, um
  1. es dem Fahrzeug zu ermöglichen, sich innerhalb eines Abstands von 10 m von einem vorher bestimmten Punkt in der Wassersäule zu bewegen,
  2. die Position des Fahrzeugs innerhalb eines Abstands von 10 m von einem vorher bestimmten Punkt in der Wassersäule zu haltenoder
  3. die Position des Fahrzeugs innerhalb eines Abstands von 10 m zu halten, während es einem Kabel auf oder unter dem Meeresboden folgt;
c) Schiffskörper-Durchführungen oder -Steckverbinder für Lichtwellenleiter,
d) Unterwasser-Beobachtungssysteme wie folgt:
  1. Fernsehsysteme und Fernsehkameras wie folgt:
    a) Fernsehsysteme (die Kamera, Überwachungs- und Signalübertragungseinrichtungen enthalten) mit einer 'Grenzauflösung' von mehr als 800 Linien, gemessen in Luft, und besonders konstruiert oder geändert für ferngesteuerte Operationen mit einem Tauchfahrzeug,
    b) Unterwasser-Fernsehkameras mit einer 'Grenzauflösung' von mehr als 1 100 Linien, gemessen in Luft,
    c) restlichtverstärkende Fernsehkameras, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz, mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. mit von Unternummer 6A002a2a erfassten Bildverstärkerröhren und
      2. mit mehr als 150000"aktiven Bildelementen" pro Halbleitersensoranordnung,
    Technische Anmerkung:

'Grenzauflösung' bedeutet beim Fernsehen ein Maß für die horizontale Auflösung, die normalerweise ausgedrückt wird als die maximale Anzahl von Linien pro Bildhöhe, die auf einem Testbild unterschieden werden können nach IEEE-Standard 208/1960 oder einer vergleichbaren Norm.

  2. Systeme, besonders konstruiert oder geändert für ferngesteuerte Operationen mit einem Tauchfahrzeug, die Verfahren verwenden, welche die Rückstreuungseffekte auf ein Minimum reduzieren, einschließlich Beleuchtungseinrichtungen mit Entfernungsgattern (rangegated illuminators) oder "Laser"-Systemen;
e) fotografische Stehbildkameras, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz in Wassertiefen größer als 150 m, mit Filmbreiten größer/gleich 35 mm und einer der folgenden Eigenschaften:
  1. Markieren des Films mit Daten, die von einer Datenquelle außerhalb der Kamera geliefert werden,
  2. automatische Angleichung der Brennweiteoder
  3. automatische Kompensationssteuerung, besonders konstruiert für den Einsatz von Unterwasserkameragehäusen in Tiefen größer als 1000 m;
f) elektronische Abbildungssysteme, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz, die mehr als 50 belichtete Aufnahmen digital speichern können;
  Anmerkung:

Unternummer 8A002f erfasst keine digitalen Kameras, die besonders konstruiert sind für Konsumeranwendungen, ausgenommen solche, die Verfahren der elektronischen Bildmultiplikation (electronic Image multiplication) verwenden.

g) Beleuchtungssysteme wie folgt, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz:
  1. Stroboskopleuchten mit einer Lichtausgangsenergie größer als 300 J pro Blitz und einer Blitzfolgegeschwindigkeit von mehr als 5 Blitzen pro Sekunde,
  2. Argon-Bogenlampen-Systeme, besonders konstruiert für den Einsatz in Wassertiefen größer als 1000 m;
h) "Roboter", besonders konstruiert für den Unterwassereinsatz, die durch einen anwendungsspezifischen Rechner gesteuert werden, mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. Einsatz von Systemen, die den "Roboter" mit Informationen von Sensoren steuern, welche die auf ein externes Objekt ausgeübte Kraft oder das auf ein solches Objekt ausgeübte Drehmoment, die Entfernung von einem externen Objekt oder den Tastsinn zwischen dem "Roboter" und einem externen Objekt messen,oder
  2. fähig zur Ausübung einer Kraft größer/gleich 250N oder eines Drehmoments größengleich 250 Nm und mit Bauteilen versehen, die Legierungen auf Titanbasis oder "Verbundwerkstoffe" aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" enthalten;
i) ferngesteuerte Gelenkmanipulatoren, besonders konstruiert oder geändert für den Einsatz mit Tauchfahrzeugen, mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. Einsatz von Systemen, die den Manipulator mit Informationen von Sensoren steuern, welche die auf ein externes Objekt ausgeübte Kraft oder das auf ein solches Objekt ausgeübte Drehmoment oder den Tastsinn zwischen dem Manipulator und einem externen Objekt messen, oder
  2. Steuerung durch proportionale Master-Slave-Verfahren oder durch einen anwendungsspezifischen Rechner und mit größer/gleich 5 Freiheitsgraden der Bewegung;
    Anmerkung:

Bei der Bestimmung der Anzahl der Freiheitsgrade werden nur Funktionen mit Proportionalsteuerung gezählt, die Stellungsrückkoppelung oder einen anwendungsspezifischen Rechner verwenden.

j) außenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen, besonders konstruiert für Unterwassereinsatz, wie folgt:
  1. Brayton- oder Rankine-Prozess-Motoren als außenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen mit einer der folgenden Eigenschaften:
    a) Einsatz von chemischen Reinigungs- oder Absorber-Systemen, besonders konstruiert zur Beseitigung von Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Partikeln aus dem zurückgeführten Motorenabgas,
    b) Einsatz von Systemen, besonders konstruiert zur Verwendung von monoatomarem Gas,
    c) Einsatz von Einrichtungen oder Gehäusen, besonders konstruiert zur Unterwasser-Geräuschminderung von Frequenzen kleiner als 10 kHz, oder besonderem Befestigungszubehör zur Schockdämpfungoder
    d) Einsatz von Systemen, besonders konstruiert
      1. zur Verdichtung von Reaktionsstoffen oder zur Reformierung von Brennstoff,
      2. zum Speichern von Reaktionsstoffenund
      3. zum Abführen (discharge) der Reaktionsstoffe gegen einen Druck größer/gleich 100 kPa,
  2. Diesel-Motoren als außenluftunabhängige Anlagen mit allen folgenden Eigenschaften:
    a) Einsatz von chemischen Reinigungs- oder Absorber-Subsystemen, besonders konstruiert zur Beseitigung von Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Partikeln aus dem umgelaufenen Motorenabgas,
    b) Einsatz von Systemen, besonders konstruiert zur Verwendung von monoatomarem Gas,
    c) Einsatz von Einrichtungen oder Gehäusen, besonders konstruiert zur Unterwasser-Geräuschminderung von Frequenzen kleiner als 10 kHz, oder besonderem Befestigungszubehör zur Schockdämpfung und
    d) Einsatz von besonders konstruierten Abgassystemen, die Verbrennungsprodukte nicht kontinuierlich auslassen,
  3. Brennstoffzellen zur außenluftunabhängigen Energieerzeugung mit einer Leistung größer als 2 kW mit einer der folgenden Eigenschaften:
    a) Einsatz von Einrichtungen oder Gehäusen, besonders konstruiert zur Unterwasser-Geräuschminderung von Frequenzen kleiner als 10 kHz, oder besonderem Befestigungszubehör zur Schockdämpfungoder
    b) Einsatz von Systemen, besonders konstruiert
      1. zur Verdichtung von Reaktionsstoffen oder zur Reformierung von Brennstoff,
      2. zum Speichern von Reaktionsstoffenund
      3. zum Abführen (discharge) der Reaktionsstoffe gegen einen Druck größengleich 100 kPa,
  4. Stirling-Prozess-Motoren als außenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen mit allen folgenden Eigenschaften:
    a) Einsatz von Einrichtungen oder Gehäusen, besonders konstruiert zur Unterwasser-Geräuschminderung von Frequenzen kleiner als 10 kHz, oder besonderem Befestigungszubehör zur Schockdämpfungund
    b) Einsatz von besonders konstruierten Abgassystemen zum Abführen (discharge) von Verbrennungsprodukten gegen einen Druck größer/gleich 100 kPa;
k) flexible Schürzen, Abdichtungen und Schürzenfinger mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. konstruiert für Luftkissendrücke größengleich 3830 Pa, für den Einsatz bei signifikanten Wellenhöhen größer/gleich 1,25 m (Seegang 3) und besonders konstruiert für Oberflächeneffektfahrzeuge (Fahrzeugvarianten, die voll mit Schürzen ausgerüstet sind), die von Unternummer 8A001f erfasst werdenoder
  2. konstruiert für Luftkissendrücke größengleich 6224 Pa, für den Einsatz bei signifikanten Wellenhöhen größer/gleich 3,25 m (Seegang 5) und besonders konstruiert für Oberflächeneffektfahrzeuge (mit festen Seitenwänden), die von Unternummer 8A001g erfasst werden;
l) Hubgebläse mit einer Leistung größer als 400 kW, besonders konstruiert für Oberflächeneffektfahrzeuge, die von Unternummer 8A001f oder 8A001g erfasst werden;
m) vollgetauchte, unterkavitierende oder superkavitierende Tragflügel, besonders konstruiert für Boote, die von Unternummer 8A001h erfasst werden;
n) aktive Systeme, besonders konstruiert oder geändert für die automatische Steuerung der Stabilität (seainduced motion) von Fahrzeugen, die von Unternummer 8A001f, 8A001g, 8A001h oder 8A001i erfasst werden;
o) Propeller, Leistungsübertragungssysteme, Energieerzeugungssysteme und Geräuschminderungssysteme wie folgt:
  1. Wasserschraubenpropeller oder Leistungsübertragungssysteme wie folgt, besonders konstruiert für Oberflächeneffektfahrzeuge (sowohl mit Schürzen als auch mit festen Seitenwänden), Tragflügelboote oder SWATH-(small-Waterplane-Area-Twin-Hull-) Schiffe, die von Unternummer 8A001f, 8A001g, 8A001h oder 8A001i erfasst werden:
    a) superkavitierende, superbelüftete, teilgetauchte oder die Oberfläche durchstoßende Propeller mit einer Leistung größer als 7,5 MW,
    b) gegenläufige Propellersysteme mit einer Leistung größer als 15 MW,
    c) Systeme mit Anwendung von Pre-Swirl- oder Post-Swirl-Techniken zur Glättung der Propelleranströmung,
    d) Hochleistungsuntersetzungsgetriebe in Leichtbauweise (K-Faktor größer als 300),
    e) Leistungsübertragungs-Wellensysteme für Übertragungsleistungen von mehr als 1 MW, die Bestandteile aus "Verbundwerkstoff' enthalten,
  2. Wasserschraubenpropeller, Energieerzeugungssysteme oder -übertragungssysteme, konstruiert für den Einsatz auf Schiffen, wie folgt:
    a) Verstellpropeller und Nabenbaugruppen mit einer Leistung größer als 30 MW,
    b) innenflüssigkeitsgekühlte elektrische Antriebsmaschinen mit einer Ausgangsleistung größer als 2,5 MW,
    c) elektrische Antriebsmaschinen mit "Supraleitung" oder Permanentmagneten mit einer Leistung größer als 0,1 MW,
    d) Leistungsübertragungs-Wellensysteme mit einer Übertragungsleistung größer als 2 MW, die Bestandteile aus "Verbundwerkstoff' enthalten,
    e) belüftete oder basisbelüftete Propellersysteme mit einer Leistung größer als 2,5 MW,
  3. Geräuschminderungssysteme, konstruiert für den Einsatz auf Schiffen größer/gleich 1 000 Tonnen Wasserverdrängung, wie folgt:
    a) Geräuschminderungssysteme, die bei Frequenzen kleiner als 500 Hz dämpfend wirken und aus zusammengesetzten, schalldämpfenden Halterungen für die akustische Isolation von Dieselmotoren, Dieselgeneratorsets, Gasturbinen, Gasturbinen-Generatorsets, Antriebsmotoren oder Antriebsuntersetzungsgetrieben bestehen, besonders konstruiert für die Isolierung gegen Schall oder Vibration, mit einer Zwischenmasse größer als 30 % der Masse der Ausrüstung, die darauf montiert werden soll
    b) aktive Geräuschminderungs- oder -tilgungs-Systeme oder Magnetlager, besonders konstruiert für Leistungsübertragungssysteme, die elektronische Steuerungen enthalten, welche aktiv die Vibration der Ausrüstung durch die Erzeugung von Anti-Geräusch- oder Anti-Vibrationssignalen direkt an der Entstehungsstelle verringern können;
p) Wasserstrahlantriebssysteme mit einer Leistung größer als 2,5 MW, die divergierende Düsen und strömungsbeeinflussende Leitschaufeln ausnutzen, um die Antriebswirkung zu verstärken oder die durch den Antrieb erzeugten, unter Wasser ausgestrahlten Geräusche zu vermindern;
q) Unabhängige Tauch- oder Unterwasserschwimmgeräte mit geschlossener oder halbgeschlossener Atemlufterneuerung.
  Anmerkung:

Unternummer 8A002q erfasst nicht ein einzelnes Gerät, wenn dieses von seinem Benutzer zum persönlichen Gebrauch mitgeführt wird.

8B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

8B001 Wasserumlauftanks (water tunnels) mit einem Hintergrundgeräuschpegel kleiner als 100 dB (bezogen auf 1 μPa, 1 Hz) im Frequenzbereich von 0 bis 500 Hz, konstruiert fÌr die Messung akustischer Felder, die durch die Wasserströmung um Modelle von Antriebssystemen erzeugt werden.

8C Werkstoffe und Materialien

8C001 'Syntaktischer Schaum', konstruiert für den Einsatz unter Wasser, mit allen folgenden Eigenschaften:

Ergänzende Anmerkung: Siehe auch Unternummer 8A002a4.

a) konstruiert für Wassertiefen größer als 1000 mund
b) mit einer Dichte kleiner als 561 kg/m3.

Technische Anmerkung:

'Syntaktischer Schaum' besteht aus Hohlkugeln aus Kunststoff oder Glas, die in eine Harzmatrix eingebettet sind.

8D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

8D001 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der von Nummer 8A, 8B oder 8C erfassten Ausrüstung oder Werkstoffe.

8D002 Spezifische "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung", Reparatur, Elberholung oder Wiederaufarbeitung (remachining) von Propellern, besonders konstruiert für die Geräuschminderung unter Wasser.

8E Technologie

8E001 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung oder Werkstoffen, die von Nummer 8A, 8B oder 8C erfasst werden.

8E002 "Technologie" wie folgt:

a) "Technologie" für die "Entwicklung", "Herstellung", Reparatur, Elberholung oder Wiederaufarbeitung (remachining) von Propellern, besonders konstruiert für die Geräuschminderung unter Wasser,
b) "Technologie" für die Überholung oder Wiederaufarbeitung von Ausrüstung, die von Nummer 8A001, Unternummer 8A002b, 8A002j, 8A002o oder 8A002p erfasst wird.

KATEGORIE 9
LUFTFAHRT, RAUMFAHRT UND ANTRIEBE

9A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

Anmerkung: Gegen Neutronenstrahlung oder kurzzeitige ionisierende Strahlung konstruierte oder ausgelegte Antriebssysteme: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

9A001 Gasturbinenflugtriebwerke mit einer der folgenden Eigenschaften:

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9A101.

a) enthält eine von Unternummer 9E003a erfasste "Technologie" oder
  Anmerkung: Unternummer 9A001a erfasst nicht Gasturbinenflugtriebwerke mit allen folgenden Eigenschaften:
    a) zugelassen von einer zivilen Luftfahrtbehörde eines "Teilnehmerstaates" und
    b) bestimmt zum Antrieb eines nichtmilitärischen bemannten Luftfahrzeuges, für das eines der folgenden Dokumente von einem "Teilnehmerstaat" für ein Luftfahrzeug mit diesem speziellen Triebwerkstyp ausgestellt wurde:
      1. eine zivile Musterzulassungoder
      2. ein gleichwertiges, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) anerkanntes Dokument.
b) entwickelt zum Antrieb eines Luftfahrzeuges für Reisefluggeschwindigkeiten größengleich Mach 1 für mehr als 30 Minuten.

9A002 'Schiffsgasturbinen' mit einer ISO-Standardnennleistung bei Dauerbetrieb größengleich 24245 kW und einem spezifischen Kraftstoffverbrauch kleiner als 0,219 kg/kWh in jedem Punkt des Leistungsbereichs von 35 % bis 100 % sowie besonders entwickelte Baugruppen und Bestandteile hierfür.

Anmerkung: Der Begriff 'Schiffsgasturbinen' schließt diejenigen Industriegasturbinen oder aus Flugtriebwerken abgeleiteten Gasturbinen ein, die für den Schiffsantrieb oder die Stromerzeugung an Bord angepasst wurden.

9A003 Besonders entwickelte Baugruppen und Bestandteile, die von Unternummer 9E003a erfasste "Technologien" enthalten, für folgende Gasturbinenantriebssysteme:

a) erfasst von Nummer 9A001;
b) entwicklungs- oder fertigungsmäßige Herkunft ist entweder ein Nicht "Teilnehmerstaat" oder dem Hersteller unbekannt.

9A004 Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") oder "Raumfahrzeuge".

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9A104.

Anmerkung: Nummer 9A004 erfasst nicht Nutzlasten.
  Ergänzende Anmerkung: Zum Erfassungsstatus von Erzeugnissen, die in den Nutzlasten von "Raumfahrzeugen" enthalten sind: Siehe die zutreffenden Kategorien.

9A005 Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, die eines der von Nummer 9A006 erfassten Systeme oder Bestandteile enthalten.

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMERN 9A105 UND 9A119.

9A006 Systeme und Bestandteile, besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, wie folgt:

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMERN 9A106, 9A108 UND 9A120.

a) Kryogenkühler, Leichtbau-Dewar-Gefäße, kryogene Wärmeleitrohre oder kryogene Systeme, besonders konstruiert zur Verwendung in Trägerraketen, die Verluste an kryogener Flüssigkeit auf weniger als 30 % pro Jahr beschränken können;
b) kryogene Behälter oder Tiefkühlsysteme mit geschlossenem Kreislauf, die Temperaturen kleiner/gleich 100 K (-173 °C) aufrechterhalten können, für "Luftfahrzeuge" mit Dauerfluggeschwindigkeiten größer als Mach 3, Trägerraketen oder "Raumfahrzeuge";
c) Lager- oder Umfüllsysteme für pastenförmigen Wasserstoff (slush hydrogen);
d) Hochdruckturbopumpen (über 17,5 MPa), Pumpenbestandteile oder zugehörige Gaserzeuger- oder Antriebssysteme der Entspannungsturbine;
e) Hochdruckbrennkammern (über 10,6 MPa) und zugehörige Düsen;
f) Treibstofflagersysteme, die mit dem Prinzip der kapillaren Einlagerung oder der Druckförderung mit elastischen Bälgen (positive expulsion) arbeiten;
g) Einspritzdüsen für flüssige Treibstoffe mit einer Austrittsöffnung kleiner als 0,381 mm im Durchmesser (bzw. mit einer Fläche kleiner als 1,14 * 10-3 cm2 für nicht kreisförmige Austrittsöffnungen), besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme;
h) aus einem Stück gefertigte Brennkammern oder Austrittsdüsen aus kohlenstofffaserverstärktem Kohlenstoff mit einer Dichte größer als 1,4 g/cm3 und einer Zugfestigkeit größer als 48 MPa.

9A007 Feststoffraketenantriebssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9A107 UND 9A119.

a) Gesamtimpuls größer als 1,1 MNs;
b) massenspezifischer Impuls größer/gleich 2,4 kNs/kg bei auf atmosphärische Bedingungen in Meereshöhe entspannter Düsenströmung für einen auf 7 MPa korrigierten Brennkammerdruck;
c) Stufenmassenanteile größer als 88 % und Festtreibstoffanteile größer als 86 %;
d) mit einem der von Nummer 9A008 erfassten Bestandteileoder
e) Einsatz von Isolierungs- und Klebesystemen für Festtreibstoffe, die eine direkt mit dem Motor verklebte Konstruktion verwenden, um eine 'feste mechanische Verbindung' oder eine Sperrschicht gegen chemischen Austausch zwischen Festtreibstoff und Gehäuse-Isolationsmaterial zu gewährleisten.

Technische Anmerkung:

Eine 'feste mechanische Verbindung' im Sinne von Unternummer 9A007e weist eine Haftfestigkeit von mindestens der Festigkeit des Treibstoffs auf.

9A008 Bestandteile wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9A108.

a) Isolierungs- und Klebesysteme für Festtreibstoffe, die Zwischenlager (liner) verwenden, um eine 'feste mechanische Verbindung' oder eine Sperrschicht gegen chemischen Austausch zwischen Festtreibstoff und Gehäuse-Isolationsmaterial zu gewährleisten;

Technische Anmerkung:

Eine feste mechanische Verbindung' im Sinne von Unternummer 9A008a weist eine Haftfestigkeit von mindestens der Festigkeit des Treibstoffs auf.

b) Motorgehäuse aus fasergewickeltem "Verbundwerkstoff' mit einem Durchmesser größer als 0, 61 m oder einem 'strukturellen Wirkungsgrad (PV/W)' größer als 25 km;

Technische Anmerkung:

Der 'strukturelle Wirkungsgrad (PV/W)' ist gleich dem Berstdruck (P) mal dem Behältervolumen (V) geteilt durch das Gesamtgewicht (W) des Druckbehälters.

c) Schubdüsen für den Schubbereich größer als 45 kN oder mit Düsenhalserosionsraten kleiner als 0,075 mm/s;
d) Schubvektorsteuersysteme mittels Schwenkdüsen oder Sekundäreinspritzung, die für eines der Folgenden geeignet sind:
    1. Bewegungen in alle Richtungen von mehr als ± 5°,
    2. Winkelgeschwindigkeiten größengleich 20°/soder
    3. Winkelbeschleunigungen größengleich 40°/s2.

9A009 Hybridraketenantriebssysteme mit:

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMERN 9A109 UND 9A119.

a) einem Gesamtimpuls größer als 1,1 MNsoder
b) einem Schub größer als 220 kN bei Entspannung gegen Vakuum.

9A010 Besonders konstruierte Bestandteile, Systeme und Strukturbauteile für Trägerraketen, Trägerraketenantriebssysteme oder "Raumfahrzeuge" wie folgt:

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMERN 1A002 UND 9A110.

a) Bestandteile und Strukturbauteile mit einem Gewicht größer als 10 kg, besonders konstruiert für Trägerraketen, die aus von Nummer 1C007 oder 1C010 erfassten "Verbundwerkstoffen" mit Metall-"Matrix", aus organischen "Verbundwerkstoffen", aus "Verbundwerkstoffen" mit keramischer "Matrix, oder aus intermetallisch verstärkten Werkstoffen hergestellt sind;

Anmerkung:Die Gewichtsbeschränkung ist nicht relevant für Bugspitzen.

b) Bestandteile und Strukturbauteile, besonders konstruiert für von Nummer 9A005 bis 9A009 erfasste Trägerraketenantriebssysteme, die aus von Nummer 1C007 oder 1C010 erfassten "Verbundwerkstoffen" mit Metall-"Matrix, aus organischen "Verbundwerkstoffen", aus "Verbundwerkstoffen" mit keramischer "Matrix" oder aus intermetallisch verstärkten Werkstoffen hergestellt sind;
c) Strukturbestandteile und einzelne Systeme, besonders konstruiert zur aktiven Kontrolle des dynamischen Verhaltens oder der Formänderungen von "Raumfahrzeug"strukturen;
d) gepulste Flüssigraketentriebwerke mit einem Verhältnis von Schub zu Gewicht größengleich 1 kN/kg und einer Ansprechzeit (Zeit, die erforderlich ist, um 90 % des Gesamtschubs nach dem Start zu erreichen) kleiner als 30 ms.

9A011 Staustrahltriebwerke, Staustrahltriebwerke mit Überschallverbrennung oder Triebwerke mit Kombinationsantrieb sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMERN 9A111 UND 9A118.

9A012 "Unbemannte Luftfahrzeuge" ("UAVs"), zugehörige Systeme, Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:

a) "UAVs" mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. Fähigkeit zur autonomen Flugsteuerung und zur autonomen Navigation (z.B. mittels Autopilot mit Trägheitsnavigationssystem),oder
  2. Fähigkeit zum gesteuerten Fliegen außerhalb des unmittelbaren Sichtbereiches durch einen Bediener (z.B. mittels Fernsteuerung mit Videobildübertragung);
b) zugehörige Systeme, Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:
  1. besonders konstruierte Ausrüstung für die Fernsteuerung der von Unternummer 9A012a erfassten "UAVs",
  2. andere als von Nummer 7a erfasste Lenk- und Steuersysteme, besonders konstruiert für den Einbau in von Unternummer 9A012a erfasste "UAVs",
  3. besonders konstruierte Ausrüstung und Bestandteile zum Umbauen eines bemannten "Luftfahrzeuges" in ein von Unternummer 9A012a erfasstes "UAV".

9A101 Turbojet- und Turbofan-Triebwerke (einschließlich Turbo-Compound-Triebwerken), die nicht von Nummer 9A001 erfasst werden, wie folgt:

a) Triebwerke mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Maximalschub größer als 400 N (erreicht in nicht eingebautem Zustand), außer zivil zugelassene Triebwerke mit einem Maximalschub größer als 8890 N (erreicht in nicht eingebautem Zustand),und
  2. spezifischer Treibstoffverbrauch kleiner/gleich 0,15 kg/N/h (bei maximaler Dauerleistung auf Meereshöhe und unter Standardbedingungen);
b) Triebwerke, konstruiert oder geändert für "Flugkörper".

9A104 Höhenforschungsraketen (sounding rockets), geeignet für eine Reichweite von mindestens 300 km.

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9A004.

9A105 Flüssigkeitsraketentriebwerke wie folgt:

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9A119.

a) Flüssigkeitsraketentriebwerke, die nicht von Nummer 9A005 erfasst werden, mit einem Gesamtimpuls größengleich 1,1 MNs, geeignet für "Flugkörper";
b) Flüssigkeitsraketentriebwerke, die nicht von Nummer 9A005 oder Unternummer 9A105a erfasst werden, mit einem Gesamtimpuls größengleich 0,841 MNs, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite von mindestens 300 km.

9A106 Systeme oder Bestandteile, die nicht von Nummer 9A006 erfasst werden, geeignet für "Flugkörper", wie folgt, besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme:

a) Auskleidungen für Brennkammern;
b) Raketendüsen;
c) Schubvektorsteuerungs-Subsysteme;

Technische Anmerkung:

Unternummer 9A106c schließt Ausrüstung ein, die in folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung Verwendung findet:

  1. flexible Düse,
  2. Flüssig- oder Sekundärgaseinspritzung,
  3. bewegliches Triebwerk oder bewegliche Düse,
  4. Ablenkung des Abgasstroms (Strahlschaufeln oder Sonden)oder
  5. Verwendung von Schubklappen.
d) Regelungssysteme für Flüssig- oder Suspensionstreibstoffe (einschließlich Oxidatoren), konstruiert oder geändert für den Betrieb in Vibrationsumgebungen größer als 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Anmerkung: Unternummer 9A106d erfasst nur folgende Servoventile und Pumpen:
  a) Servoventile, konstruiert für einen Durchfluss größer/gleich 24 l/min bei einem absoluten Druck größer/gleich 7 MPa und einer Stellzeit kleiner als 100 ms,
  b) Pumpen für Flüssigtreibstoff mit einer Drehzahl größer/gleich 8000 U/min oder einem Pumpendruck größer/gleich 7 MPa.

9A107 Feststoffraketentriebwerke, die nicht von Nummer 9A007 erfasst werden, mit einem Gesamtimpuls größengleich 0,841 MNs, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite von mindestens 300 km.

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9A119.

9A108 Bestandteile, die nicht von Nummer 9A008 erfasst werden, geeignet für "Flugkörper", wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:

a) Raketenmotorgehäuse und deren "Isolierungs"-Bestandteile;
b) Raketendüsen;
c) Schubvektorsteuerungs-Subsysteme.
  Technische Anmerkung:

Unternummer 9A108c schließt Ausrüstung ein, die in folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung Verwendung findet:

  1. flexible Düse,
  2. Flüssig- oder Sekundärgaseinspritzung,
  3. bewegliches Triebwerk oder bewegliche Düse,
  4. Ablenkung des Abgasstroms (Strahlschaufeln oder Sonden)oder
  5. Verwendung von Schubklappen.

9A109 Hybridraketenmotoren, die nicht von Nummer 9A009 erfasst werden, geeignet für 'Flugkörper', sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9A119.

Technische Anmerkung:

'Flugkörper' im Sinne von Nummer 9A109 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.

9A110 "Verbundwerkstoff"-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse hieraus, die nicht von Nummer 9A010 erfasst werden, besonders konstruiert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen oder in Subsystemen, erfasst von Nummer 9A005, 9A007, Unternummer 9A105a, Nummer 9A106 bis 9A108, 9A116 oder 9A119.

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 1A002.

9A111 Pulsostrahltriebwerke, geeignet für "Flugkörper" oder von Nummer 9A012 erfasste unbemannte Luftfahrzeuge, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMERN 9A011 UND 9A118.

9A115 Startausrüstung wie folgt:

a) Geräte und Vorrichtungen für die Handhabung, Kontrolle, Aktivierung oder den Start konstruiert oder geändert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen, von Nummer 9A012 erfasste unbemannte Luftfahrzeugsysteme, oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen;
b) Fahrzeuge für Transport, Handhabung, Kontrolle, Aktivierung oder den Start, konstruiert oder geändert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.

9A116 Wiedereintrittsfahrzeuge, geeignet für "Flugkörper", sowie dafür konstruierte oder abgeänderte Ausrüstung wie folgt:

a) Wiedereintrittsfahrzeuge;
b) Hitzeschilde und Bestandteile hierfür, hergestellt aus Keramik oder wärmeableitendem Material;
c) Kühlkörper und Bestandteile hierfür, hergestellt aus leichtem Material mit hoher Wärmekapazität;
d) elektronische Ausrüstung, besonders konstruiert für Wiedereintrittsfahrzeuge.

9A117 Stufungsmechanismen, Trennmechanismen und Stufenverbindungen, geeignet für "Flugkörper".

9A118 Vorrichtungen zur Verbrennungsregelung für von Nummer 9A011 oder 9A111 erfasste Triebwerke, geeignet für "Flugkörper" oder von Nummer 9A012 erfasste unbemannte Luftfahrzeuge.

9A119 Einzelne Raketenstufen, die nicht von Nummer 9A005, 9A007, 9A009, 9A105, 9A107 oder 9A109 erfasst werden, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite von mindestens 300 km.

9A120 Flüssigtreibstofftanks, die nicht von Nummer 9A006 erfasst werden, besonders konstruiert für von Nummer 1C111 erfasste Treibstoffe oder 'andere Flüssigtreibstoffe', die in Raketensystemen verwendet werden, die eine Nutzlast von mindestens 500 kg über eine Reichweite von mindestens 300 km verbringen können.

Anmerkung: Andere Flüssigtreibstoffe' im Sinne von Nummer 9A120 beinhaltet Treibstoffe, die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, ist aber nicht auf solche beschränkt.

9A350 Sprüh- oder Zerstäubungs-(Vernebelungs-)systeme, besonders konstruiert oder geändert zum Einbau in "Luftfahrzeuge", "Luftfahrtgeräte nach dem Prinzip leichterals-Luft" oder unbemannte Luftfahrzeuge und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wie folgt:

a) komplette Sprüh- oder Zerstäubungs-(Vernebelungs-)systeme, geeignet zur Ausbringung einer flüssigen Suspension mit einer Ausgangstropfengröße von kleiner als 50 µm 'VMD' bei einer Durchflussrate größer als zwei Liter pro Minute;
b) Sprüharme oder Anordnungen von aerosolerzeugenden Einheiten, geeignet zur Ausbringung einer flüssigen Suspension mit einer Ausgangstropfengröße von kleiner als 50 µm 'VMD' bei einer Durchflussrate größer als zwei Liter pro Minute;
c) aerosolerzeugende Einheiten, besonders konstruiert für den Einbau in von Unternummer 9A350a und 9A350b erfasste Systeme.

Anmerkung:

Aerosolerzeugende Einheiten sind besonders konstruierte oder geänderte Vorrichtungen zum Einbau in Luftfahrzeuge, wie z.B. Düsen, Rotationszerstäuber (rotary drum atomizer) und ähnliche Vorrichtungen.

Anmerkung:

Nummer 9A350 erfasst keine Sprüh- oder Zerstäubungs-(Vernebelungs-)systeme und Bestandteile, die erwiesenermaßen nicht zur Ausbringung biologischer Agenzien in Form von infektiösen Aerosolen geeignet sind.

Technische Anmerkungen:

1. Die Tropfengröße für Sprühausrüstung oder Düsen, besonders konstruiert zur Verwendung in "Luftfahrzeugen", "Luftfahrtgeräten nach dem Prinzip leichterals-Luft" oder unbemannten Luftfahrzeugen, sollte mit einer der folgenden Methoden gemessen werden:
  a) Doppler-Laser-Methode;
  b) Laserdiffraktionsmethode.
2. In Nummer 9A350 bedeutet 'VMD' Volume Median Diameter (mittlerer Volumendurchmesser). Für wasserbasierende Systeme entspricht dies dem MMD, Mass Median Diameter (mittlerer Massendurchmesser).

9B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

9B001 Besonders konstruierte Ausrüstung, Werkzeuge und Vorrichtungen wie folgt für die Herstellung von Gasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder gegossenen Deckbändern (tip shroud castings):

a) Ausrüstung zum Gießen mit gerichteter Erstarrung oder mit monokristalliner Erstarrung;
b) Keramikkerne oder -schalen.

9B002 Online-(Echtzeit-)Überwachungssysteme, Instrumentierung (einschließlich Sensoren) oder Ausrüstung für die automatische Datenerfassung und -verarbeitung, besonders konstruiert für die "Entwicklung" von Gasturbinentriebwerken, -baugruppen oder -bestandteilen, die von Unternummer 9E003a erfasste "Technologien" enthalten.

9B003 Besonders konstruierte Ausrüstung für die "Herstellung" oder Prüfung von Gasturbinenbürstendichtungen, die für Schaufelspitzengeschwindigkeiten größer als 335 m/s und für Betriebstemperaturen größer als 773 K (500 °C) ausgelegt sind, und besonders konstruierte Bestandteile oder besonders konstruiertes Zubehör hierfür.

9B004 Werkzeuge, Matrizen oder Vorrichtungen für das Fügen im festen Zustand (solid state joining) von Gasturbinenbauteilen, die in Unternummer 9E003a3 oder 9E003a6 beschrieben werden, aus "Superlegierungen", Titan oder intermetallischen Verbindungen.

9B005 Online-(Echtzeit-)Überwachungssysteme, Instrumentierung (einschließlich Sensoren) oder automatische Datenerfassungs- und -verarbeitungsgeräte, besonders konstruiert für die Verwendung an einem der folgenden Windkanäle oder einer der folgenden Einrichtungen:

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9B105.

a) Windkanäle für Geschwindigkeiten größengleich Mach 1,2, ausgenommen besonders für Unterrichtszwecke konstruierte Kanäle mit einer 'Abmessung des Messquerschnitts' (quer gemessen) kleiner als 250 mm;

Technische Anmerkung:

Unter 'Abmessung des Messquerschnitts' werden in Unternummer 9B005a der Durchmesser des Kreises, die Seitenlänge des Quadrats oder die längste Seite des Rechtecks an der größten Ausdehnung des Messquerschnitts verstanden.

b) Einrichtungen zur Simulierung von Strömungsverhältnissen bei Geschwindigkeiten größer als Mach 5, einschließlich Lichtbogenwindkanälen, Plasmalichtbogenkanälen, Stoßwellenrohren, Stogwellenkanälen, Gaskanälen und Leichtgaskanonen,oder
c) Windkanäle oder Einrichtungen, ausgenommen solche mit zweidimensionalen Querschnitten, mit denen Strömungsverhältnisse mit einer Reynoldszahl größer als 25 * 106 simuliert werden können.

9B006 Besonders konstruierte akustische Schwingungsprüfausrüstung, mit der Schalldruckpegel größer/gleich 160 dB (bezogen auf 20 µPa) mit einem Nennausgang größengleich 4 kW bei einer Prüfzellentemperatur größer als 1273 K (1000 °C) erzeugt werden können, sowie besonders konstruierte Quarzheizelemente hierfür.

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9B106.

9B007 Besonders konstruierte Ausrüstung zur Prüfung der Integrität von Raketenmotoren mit Hilfe anderer zerstörungsfreier Prüfverfahren (ZfP) als planares Röntgen oder grundlegende physikalische oder chemische Analysen.

9B008 Besonders konstruierte Messwertgeber für die direkte Messung der Wandreibung von Prüfströmungen mit einer Staupunkttemperatur größer als 833 K (560 °C).

9B009 Werkzeuge, besonders konstruiert für die Fertigung von pulvermetallurgischen Turbinenrotorkomponenten, die bei einem Spannungsniveau größer/gleich 60 % der Zugfestigkeit und Metalltemperaturen größer/gleich 873 K (600 °C) betrieben werden können.

9B010 Besonders konstruierte Ausrüstung für die Herstellung der von Nummer 9A012 erfassten "UAVs" und zugehörigen Systeme, Ausrüstung und Bestandteile.

9B105 Windkanäle für Strömungsgeschwindigkeiten größer/gleich Mach 0,9, geeignet für 'Flugkörper' und deren Subsysteme.

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 9B005.

Technische Anmerkung:

'Flugkörper' im Sinne von Nummer 9B105 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.

9B106 Umweltprüfkammern und schalltote Räume wie folgt:

a) Umweltprüfkammern für die Simulation folgender Flugbedingungen:
  1. Vibrationsumgebungen größer/gleich 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz und bei Übertragungskräften größer/gleich 5 kN, gemessen am 'Prüftisch',und entweder
  2. Höhe größer/gleich 15 kmoder
  3. Temperaturbereich von mindestens 223 K (- 50 °C) bis 398 K (+ 125 °C);

Technische Anmerkung:

    1. Unternummer 9B106a beschreibt Systeme, geeignet zur Erzeugung einer Vibrationsumgebung mit einer Einzelwelle (z.B. eine Sinus-Welle), und Systeme, geeignet zur Erzeugung einer zufallsverteilten Breitband-Schwingung (z.B. Leistungsspektrum).
    2. Ein 'Prüftisch' im Sinne von Unternummer 9B106a1 ist einflacher Tisch oder eine flache Oberfläche ohne Aufnahmen oder Halterungen.
b) Umweltprüfkammern für die Simulation folgender Flugbedingungen:
  1. akustische Umgebungsbedingungen mit einem Gesamt-Schalldruckpegel größer/gleich 140 dB (bezogen auf 20 pPa) oder mit einer akustischen Nennausgangsleistung größer/gleich 4 kWund entweder
  2. Höhe größer/gleich 15 kmoder
  3. Temperaturbereich von mindestens 223 K (- 50 °C) bis 398 K (+ 125 °C).

9B115 Besonders konstruierte "Herstellungsausrüstung" für die von Nummer 9A005 bis 9A009, 9A011, 9A101, 9A105 bis 9A109, 9A111 oder 9A116 bis 9A119 erfassten Systeme, Subsysteme oder Bestandteile.

9B116 Besonders konstruierte "Herstellungsanlagen" für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A005 bis 9A009, 9A011, 9A101, 9A104 bis 9A109, 9A111 oder 9A116 bis 9A119 erfasste Systeme, Subsysteme oder Bestandteile.

9B117 Prüfstände für den Test von Raketenmotoren oder von Feststoff- oder Flüssigkeitsraketen mit einer der folgenden Eigenschaften:

a) ausgelegt für einen Schub größer als 68 kNoder
b) gleichzeitige Messung der drei Schubkomponenten.

9C Werkstoffe und Materialien

9C108 "Isoherungs"-Material und "Innenbeschichtung", die nicht von Nummer 9A008 erfasst werden, für Raketenmotorgehäuse, geeignet für "Flugkörper" oder speziell konstruiert für 'Flugkörper'.

Technische Anmerkung:

'Flugkörper' im Sinne von Nummer 9C108 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.

9C110 Harzimprägnierte Faser-Prepregs und metallbeschichtete Faser-Preforms für die von Nummer 9A110 erfassten "Verbundwerkstoff"-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse hieraus, hergestellt aus organischer "Matrix" oder Metall-"Matrix" unter Verwendung einer Faser- oder Fadenverstärkung mit einer "spezifischen Zugfestigkeit" größer als 7,62 * 104 m und einem "spezifischen Modul" größer als 3,18 * 106 m.

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMERN 1C010 UND 1C210.

Anmerkung: Nummer 9C110 erfasst nur harzimprägnierte Faser-Prepregs mit solchen Harzen, die nach dem Aushärten eine Glasübergangstemperatur ('F) von 418 K (145 °C) erreichen (bestimmt nach ASTM D 4065 oder vergleichbaren nationalen Standards).

9D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

9D001 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" von Ausrüstung oder "Technologie", die von Nummer 9A001 bis 9A119, 9B oder 9E003 erfasst wird.

9D002 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Herstellung" von Ausrüstung, die von Nummer 9A001 bis 9A119 oder 9B erfasst wird.

9D003 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von "volldigitalen Triebwerksregelungen" ("FADEC" = Full Authority Digital Electronic Engine Control) für Antriebssysteme, die von Nummer 9a erfasst werden, oder für Ausrüstung, die von Nummer 9B erfasst wird, wie folgt:

a) "Software" in digitalen elektronischen Reglern für Antriebssysteme, Luft- und Raumfahrtprüfeinrichtungen oder Prüfeinrichtungen für luftatmende Flugtriebwerke;
b) fehlertolerante "Software", die in "FADEC"-Systemen für Antriebssysteme und zugehörige Prüfeinrichtungen verwendet wird.

9D004 "Software" wie folgt:

a) "Software" für zwei- oder dreidimensionale viskose Strömung, die für die gezielte Modellierung der Triebwerkströmung nötig und mit Windkanal- oder Flugprüfdaten validiert ist;
b) "Software" für die Prüfung von Gasturbinenflugtriebwerken, -baugruppen oder -bestandteilen, die besonders entwickelt ist, Daten in Echtzeit zu erfassen, zu verarbeiten und zu analysieren mit während des Prüfvorgangs selbsttätiger Regelung einschließlich dynamischer Einstellungen an Prüflingen oder Prüfbedingungen;
c) "Software", besonders entwickelt für die Steuerung des Vorgangs beim Gießen mit gerichteter Erstarrung und mit monokristalliner Erstarrung;
d) "Software" in der Form von "Quellcode", "Objektcode" oder Maschinencode, die für die "Verwendung" aktiver Ausgleichssysteme für die Spaltregelung von Laufschaufelspitzen nötig ist.
  Anmerkung:

Unternummer 9D004d erfasst nicht "Software", die in nichterfasster Ausrüstung integriert ist oder die für Wartungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Kalibrierung, Instandsetzung oder Aktualisierung des aktiven Spaltregelungssystems nötig ist.

e) "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von "UAVs" und zugehörigen Systemen, Ausrüstung und Bestandteilen, die von Nummer 9A012 erfasst werden;
f) "Software", besonders entwickelt für die Entwicklung von internen Kühlkanälen für Gasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder Deckbändern (tip shrouds);
g) "Software" mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. besonders konstruiert zur Vorhersage der aerothermalen, aeromechanischen und Verbrennungsbedingungen in Gasturbinenflugtriebwerkenund
  2. mit der Möglichkeit einer theoretischen, auf einer Modellannahme basierenden Vorhersage über die aerothermalen, aeromechanischen und Verbrennungsbedingungen, die mit Messdaten von realen Gasturbinenflugtriebwerken validiert worden sind, die sich in der Versuchs- oder Produktionsphase befinden.

9D101 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 9B105, 9B106, 9B116 oder 9B117.

9D103 "Software", besonders entwickelt für die Modellbildung, Simulation oder Integrationsplanung der von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen oder von Subsystemen, erfasst von Nummer 9A005, 9A007, Unternummer 9A105a, Nummer 9A106, 9A108, 9A116 oder 9A119.

Anmerkung:

Die von Nummer 9D103 erfasste "Software" bleibt erfasst, auch wenn sie mit der von Nummer 4A102 erfassten Hardwareausrüstung kombiniert wird.

9D104 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer bzw. Unternummer 9A001, 9A005, 9A006d, 9A006g, 9A007a, 9A008d, 9A009a, 9A010d, 9A011, 9A101, 9A105, 9A106c, 9A106d, 9A107, 9A108c, 9A109, 9A111, 9A115a, 9A116d, 9A117 oder 9A118.

9D105 "Software", die das Zusammenwirken von mehr als einem Subsystem koordiniert, besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen.

9E Technologie

Anmerkung: Von Nummer 9E001 bis 9E003 erfasste "Entwicklungs"- oder "Herstellungs"-"Technologie" für Gasturbinentriebwerke bleibt erfasst, wenn sie als "Verwendungs"-"Technologie" für Instandsetzung, Modernisierung und Überholung verwendet wird. Von der Erfassung ausgenommen sind: technische Daten, Zeichnungen oder Dokumentation für Wartungstätigkeiten, die unmittelbar mit der Kalibrierung, dem Ausbau oder Austausch von beschädigten oder nichtbetriebsfähigen, am Einsatzstützpunkt ersetzbaren Teilen (LRU) verbunden sind, einschließlich des Austausches ganzer Triebwerke oder Triebwerkmodule.

9E001 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von Ausrüstung oder "Software", die von Unternummer 9A001b, Nummer 9A004 bis 9A012, 9A350, 9B oder 9D erfasst wird.

9E002 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von Ausrüstung, die von Unternummer 9A001b, Nummer 9A004 bis 9A011, 9A350 oder 9B erfasst wird.

Anmerkung: "Technologie" für die Instandsetzung von erfassten Strukturen, Laminaten oder Werkstoffen: Siehe Unternummer 1E002f.

9E003 "Technologie" wie folgt:

a) "Technologie", die "unverzichtbar" ist für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von einem der folgenden Gasturbinenbestandteile oder -systeme:
  1. Gasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder Deckbänder (tip shrouds) aus gerichtet erstarrten (DS) oder Einkristall (SC)-Legierungen, die bei 1273 K (1000 °C) und einer Spannung von 200 MPa eine Zeitstandfestigkeit (in der kristallografischen Orientierung 001) von mehr als 400 Stunden aufweisen, wobei die mittleren Materialkennwerte zugrunde gelegt werden,
  2. Mehrfachdombrennkammern mit einer mittleren Brenneraustrittstemperatur größer als 1813 K (1540 °C) oder Brennkammern mit thermisch entkoppelten Flammrohren (combustion liner), nichtmetallischen Flammrohren oder nichtmetallischen Ummantelungen,
  3. Bestandteile, hergestellt aus einem der folgenden Stoffe:
    a) organische "Verbundwerkstoffe", entwickelt für Betriebstemperaturen größer als 588 K (315 °C),
    b) "Verbundwerkstoffe" mit Metall "Matrix", Werkstoffe mit Keramik-"Matrix" und intermetallische oder intermetallisch verstärkte Werkstoffe, erfasst von Nummer 1C007,oder
    c) "Verbundwerkstoffe", erfasst von Nummer 1C010 und hergestellt mit Harzen, erfasst von Nummer 1C008,
  4. ungekühlte Turbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln, Deckbänder (tip shrouds) oder andere Bestandteile, die für den Betrieb bei Gastemperaturen im Schaufelkanal größengleich 1323 K (1050 °C) ausgelegt sind,
  5. gekühlte Turbinenschaufeln, -leitschaufeln oder Deckbänder (tip shrouds), andere als die in Unternummer 9E003a1 beschriebenen, die Gastemperaturen im Schaufelkanal größer/gleich 1643 K (1 370 °C) ausgesetzt sind,
  6. durch Fügen im festen Zustand (solid state joining) verbundene Schaufelblatt/Scheiben-Kombinationen,
  7. Gasturbinenbestandteile, bei denen von Unternummer 2E003b erfasste "Diffusionsschweiß"-"Technologie" verwendet wird,
  8. schadenstolerante rotierende Bestandteile von Gasturbinentriebwerken, bei denen von Unternummer 1C002b erfasste pulvermetallurgische Werkstoffe verwendet werden,
  9. "FADEC" (Full Authority Digital Electronic Engine Control) für Gasturbinentriebwerke und Kombinationsantriebe sowie zugehörige Diagnosebauteile, Sensoren und besonders entwickelte Bestandteile,
  10. Strömungskanäle mit veränderlicher Geometrie und zugehörige Regelsysteme für
    a) Gasgeneratorturbinen,
    b) Fans oder Arbeitsturbinen,
    c) Schubdüsen;
    Anmerkung 1:

Strömungskanäle mit veränderlicher Geometrie und zugehörige Regelsysteme in Unternummer 9E003a10 schließen Eintrittsleitschaufeln, verstellbare Fans, verstellbare Leitkränze oder Abblasventile für Verdichter nicht ein.

Anmerkung 2:

Unternummer 9E003a10 erfasst nicht "Entwicklungs"- oder "Herstellungs"-"Technologie" für Strömungskanäle mit veränderlicher Geometrie für Umkehrschub.

  11. hohle Fanlaufschaufeln;
b) "Technologie", die "unverzichtbar" ist für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von:
  1. Flugmodellen für Windkanäle mit nicht störend auf den Luftstrom wirkenden Sensoren, die Daten von den Sensoren zum Datenerfassungssystem übertragen können, oder
  2. Propellerblättern und Propfanblättern aus "Verbundwerkstoffen", die mehr als 2 000 kW bei Fluggeschwindigkeiten größer als Mach 0,55 aufnehmen können;
c) "Technologie", die "unverzichtbar" ist für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Bestandteilen für Gasturbinentriebwerke unter Verwendung von "Laser"-, Wasserstrahl-, elektrochemischen oder funkenerosiven Bohrverfahren zur Herstellung von Löchern mit einer der folgenden Kombinationen von Eigenschaften:
  1. Mit allen folgenden Eigenschaften:
    a) Tiefen größer als das 4fache ihres Durchmessers,
    b) Durchmesser kleiner als 0,76 mm und
    c) Bohrwinkel kleiner/gleich 25° oder
  2. Mit allen folgenden Eigenschaften:
    a) Tiefen größer als das 5fache ihres Durchmessers,
    b) Durchmesser kleiner als 0,4 mm und
    c) Bohrwinkel größer als 25°;
    Technische Anmerkung:

Im Sinne von Unternummer 9E003c wird der Bohrwinkel von einer Ebene aus gemessen, die tangential zur Schaufelblattoberfläche an dem Punkt verläuft, an dem die Mittellinie der Bohrung in die Blattoberfläche eintritt.

d) "Technologie", die "unverzichtbar" ist für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Leistungsübertragungssystemen für Hubschrauber oder Schwenkrotor- oder Kippflügel-"Luftfahrzeuge";
e) "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Dieselmotor-Antriebssystemen für Landfahrzeuge mit allen folgenden technischen Daten:
  1. 'Boxvolumen' kleiner/gleich 1,23,
  2. Gesamtleistung größer als 750 kW, basierend auf 80/1269/EWG, ISO 2534 oder gleichwertigen nationalen Normen,und
  3. Leistungsdichte größer als 700 kW/m3'Boxvolumen',
    Technische Anmerkung:

Das 'Boxvolumen' in Unternummer 9E003e wird als das Produkt aus drei wie folgt gemessenen, aufeinander senkrecht stehenden Abmessungen definiert:

    Länge: die Länge der Kurbelwelle von der Motorstirnseite bis zur Flanschfläche des Schwungrads,
    Breite: die größte der folgenden Abmessungen:
      a) das Außenmaß zwischen den Ventildeckeln,
      b) das Maß zwischen den Außenkanten der Zylinderköpfeoder
      c) der Durchmesser des Schwungradgehäuses,
    Höhe: die größere der folgenden Abmessungen:
      a) das Maß zwischen der Kurbelwellen-Mittellinie und der Oberkante des Ventildeckels (oder Zylinderkopfes) zuzüglich des doppelten Hubsoder
      b) der Durchmesser des Schwungradgehäuses.


weiter .

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion