Verordnung (EG) Nr. 1183/2007 des Rates vom 18. September 2007 zur Änderung und Aktualisierung der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (07)
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3E003 "Technologie" wie folgt für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von:

a) mikroelektronischen Vakuumbauelementen;
b) Halbleiterbauelementen mit heterogener Struktur, z.B. HEMT (high electron mobility transistors), HBT (heterobipolar transistors), quantum well devices oder super lattice devices;
  Anmerkung: Nummer 3E003b erfasst nicht 'Technologie" für HEMT (high electron mobility transistors) mit Betriebsfrequenzen kleiner als 31,8 GHz sowie HBT (heterobipolar transistors) mit Betriebsfrequenzen kleiner als 31,8 GHz.
c) "supraleitenden" elektronischen Bauelementen;
d) Substraten mit Diamantfilmen für elektronische Bauelemente;
e) Substraten aus siliconon-insulator (SOI) für integrierte Schaltungen, wobei der Isolator aus Siliziumdioxid besteht;
f) Substraten aus Siliziumkarbid für elektronische Bauelemente;
g) elektronischen Vakuumröhren mit Betriebsfrequenzen größer/gleich 31,8 GHz.

3E101 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von Unternummer 3A001a1, 3A001a2, Nummer 3A101, 3A102 oder 3D101.

3E102 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 3D101.

3E201 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Unternummer 3A001e2, 3A001e3, 3A001g, Nummer 3A201, 3A225 bis 3A233.

KATEGORIE 4

RECHNER

 

Anmerkung 1: Rechner, verwandte Geräte und "Softwarefür Telekommunikations- oder "Local Area Network"-Funktionen sind auch nach den Leistungsmerkmalen der Kategorie 5, Teil 1 (Telekommunikation), zu bewerten.
Anmerkung 2: Steuereinheiten, die Bussysteme oder Kanäle von Zentraleinheiten, "Hauptspeichel" oder Plattensteuerungen direkt verbinden, gelten nicht als Telekommunikationsgeräte im Sinne der Kategorie 5, Teil 1 (Telekommunikation).
  Ergänzende Anmerkung: Die Erfassung von "Software", besonders entwickelt für die Paketvermittlung, richtet sich nach Nummer 5D001 Kategorie 5, Teil 1 (Telekommunikation).
Anmerkung 3: Rechner, verwandte Geräte und "Software mit kryptograftschen, kryptoanalytischen, einstufbaren, mehrstufigen Sicherheits- oder einstufbaren Teilnehmerabgrenzungs-Funktionen oder mit einer Begrenzung elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV) sind auch nach den Leistungsmerkmalen der Kategorie 5, Teil 2 ("Informationssicherheit"), zu bewerten.

4A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

4A001 Elektronische Rechner und verwandte Geräte wie folgt sowie "elektronische Baugruppen" und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

ANMERKUNG: SIEHE AUCH NUMMER 4A101.

a) besonders konstruiert für eine der folgenden Eigenschaften:
  1. ausgelegt für den Betrieb bei Umgebungstemperaturen unterhalb 228 K (- 45 °C) oder oberhalb 358K (+85 °C)oder
    Anmerkung: Unternummer 4A001a1 gilt nicht für Rechner, besonders konstruiert zur Verwendung in zivilen Kraftfahrzeugen oder Eisenbahnzügen.
  2. unempfindlich gegen Strahlungsbelastungen (radiationhardened), die höher sind als einer der folgenden Grenzwerte:
    a) Gesamtstrahlungsdosis 5 * 103 Gy (Silizium),
    b) kritische Strahlungsdosisleistung 5 * 106 Gy (Silizium)/soder
    c) Einzelereignis-Grenzwerte (SEU) 1 * 10-7 Fehler/bit/Tag;
b) mit Eigenschaften oder Funktionen, die die Grenzwerte der Kategorie 5, Teil 2 ("Informationssicherheit"), überschreiten.
  Anmerkung: Unternummer 4A001b erfasst nicht elektronische Rechner und verwandte Geräte, wenn diese von ihrem Benutzer zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden

4A003 "Digitalrechner", "elektronische Baugruppen" und verwandte Geräte wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

Anmerkung 1: Nummer 4A003 schließt Folgendes ein:
  a) Vektorrechner,
  b) Array-Rechner,
  c) digitale Signaldatenverarbeitungsrechner,
  d) Logikrechner,
  e) Geräte, entwickelt für "Bildverarbeitung",
  f) Geräte, entwickelt für "Signaldatenverarbeitung".
Anmerkung 2: Die Erfassung von in Nummer 4A003 beschriebenen "Digitalrechnern" und verwandten Geräten richtet sich nach dem Erfassungsstatus anderer Geräte oder Systeme, sofern
  a) die "Digitalrechner" oder die verwandten Geräte wesentlich sind für die Funktion der anderen Geräte oder Systeme,
  b) die "Digitalrechner" oder verwandten Geräte nicht einen "Hauptbestandteil" der anderen Geräte oder Systeme darstellenund
    Ergänzende Anmerkung 1: Die Erfassung von Geräten zur "Signaldatenverarbeitung" oder "Bildverarbeitung", besonders konstruiert für andere Einrichtungen unter Einhaltung der Funktionsgrenzwerte dieser anderen Einrichtungen, wird durch den Erfassungsstatus der anderen Einrichtungen auch dann bestimmt, wenn das Kriterium des "Hauptbestandteils" nicht mehr erfüllt ist.
    Ergänzende Anmerkung 2: Die Erfassung von "Digitalrechnern" oder verwandten Geräten für Telekommunikationseinrichtungen richtet sich nach Kategorie 5, Teil 1 (Telekommunikation).
  c) die "Technologie" für die "Digitalrechner" oder verwandten Geräte von Nummer 4E geregelt wird.
a) konstruiert oder geändert für Systeme mit "Fehlertoleranz";
  Anmerkung: Im Sinne von Unternummer 4A003a gelten "Digitalrechner" und verwandte Geräte nicht als konstruiert oder geändert für "Fehlertoleranz", wenn sie
    1. Fehlererkennungs- oder Fehlerkorrekturalgorithmen im "Hauptspeichel" verwenden,
    2. die gegenseitige Verbindung von zwei "Digitalrechnern" so verwenden, dass bei Ausfall der aktiven Zentraleinheit eine mitlaufende Zentraleinheit die Aufgaben des Systems fortführen kann,
    3. die gegenseitige Verbindung von zwei Zentraleinheiten über Datenkanäle oder gemeinsame Speicher so verwenden, dass eine mitlaufende Zentraleinheit so lange andere Aufgaben ausführen kann, bis die aktive Zentraleinheit ausfällt, dann übernimmt die mitlaufende Zentraleinheit, um die Aufgaben des Systems fortzuführen,oder
    4. die Synchronisierung von zwei Zentraleinheiten mittels "Software" so verwenden, dass die mitlaufende Zentraleinheit erkennt, wenn die aktive Zentraleinheit ausfällt, um dann die Aufgaben der ausgefallenen Zentraleinheit zu übernehmen.
b) "Digitalrechner" mit einer "angepassten Spitzenleistung""APP" größer als 0,75 gewichtete Teraflops (WT);
c) "elektronische Baugruppen", besonders konstruiert oder geändert zur Steigerung der Rechenleistung durch Zusammenschalten von Prozessoren, so dass die "angepasste Spitzenleistung" "APP" den Grenzwert von Unternummer 4A003b überschreiten kann;
  Anmerkung 1: Unternummer 4A003c gilt nur für "elektronische Baugruppen" und programmierbare Zusammenschaltungen, die die Grenzwerte der Unternummer 4A003b nicht überschreiten, soweit sie als einzelne "elektronische Baugruppen" geliefert werden. Unternummer 4A003cgilt nicht für "elektronische Baugruppen", die aufgrund ihrer Konstruktion auf eine Verwendung als von Unternummer 4A003e erfasste verwandte Geräte beschränkt sind.
  Anmerkung 2: Unternummer 4A003c erfasst keine "elektronischen Baugruppen", besonders konstruiert für Produkte oder Produktfamilien, deren Maximalkonfiguration den Grenzwert der Unternummer 4A003b nicht überschreitet.
d) nicht belegt;
e) Geräte für Analog/Digital-Umwandlungen, die die Grenzwerte der Unternummer 3A001a5 überschreiten;
f) nicht belegt;
g) Geräte, besonders konstruiert für die externe Vernetzung von "Digitalrechnern" oder verwandten Geräten, die eine Kommunikation mit Datenraten über 1,25 GBytels erlauben.
  Anmerkung: Unternummer 4A003g erfasst keine Geräte zur internen Vernetzung (z.B. Rückwandplatinen, Bussysteme), passives Netzwerkzubehör, "Netzzugangssteuerungen" oder "Kommunikationskanalssteuerungen".

4A004 Rechner wie folgt und besonders konstruierte, verwandte Geräte, "elektronische Baugruppen" und Bauteile hierfür:

  1. "systolische Array-Rechner";
  2. "neuronale Rechner";
  3. "optische Rechner".

4A101 Analogrechner, "Digitalrechner" oder digitale Differenzialanalysatoren, die nicht von Unternummer 4A001a1 erfasst werden, besonders robust (ruggedized) und konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen.

4A102 "Hybridrechner", besonders konstruiert für die Modellbildung, Simulation oder Integrationsplanung der von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen.

Anmerkung: Nummer 4A102 erfasst nur Ausrüstung in Verbindung mit der von Nummer 7D103 oder 9D103 erfassten "Software".

4B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

Kein Eintrag.

4C Werkstoffe und Materialien

Kein Eintrag.

4D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

Anmerkung: Der Erfassungsstatus von "Software" für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von in anderen Kategorien beschriebenen Einrichtungen wird in den zutreffenden Kategorien geregelt. Die Erfassung von "Software" für die in Kategorie 4 beschriebenen Einrichtungen richtet sich nach Nummer 4D.
4D001 a) "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Einrichtungen oder "Software", die von Nummer 4A001 bis 4A004 oder 4D erfasst werden;
  b) "Software", die nicht von Unternummer 4D001a erfasst wird, besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von:
    1. "Digitalrechnern" mit einer "angepassten Spitzenleistung""APP" größer als 0,04 WT (gewichtete Teraflops)oder
    2. "elektronischen Baugruppen", besonders konstruiert oder geändert zur Steigerung der Rechenleistung durch Zusammenschalten von Prozessoren, so dass die "angepasste Spitzenleistung" "APP" den Grenzwert von Unternummer 4D001b1 überschreiten kann.

4D002 "Software", besonders entwickelt oder geändert zur Unterstützung der "Technologie", die von Nummer 4E erfasst wird.

4D003 "Software" wie folgt:

a) "Quellcodes" von Betriebssystem-"Software", "Software"-Entwicklungswerkzeugen und Compilern, besonders entwickelt für Geräte zur "Mehrfachdatenstromverarbeitung";
b) nicht belegt;
c) "Software" mit Eigenschaften oder Funktionen, die die Grenzwerte der Kategorie 5, Teil 2 ("Informationssicherheit"), überschreiten.
  Anmerkung: Unternummer 4D003c erfasst nicht "Software", wenn diese von ihrem Benutzer zum persönlichen Gebrauch mitgeführt wird.

4E Technologie

4E001 a) "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Einrichtungen oder "Software", die von Nummer 4a oder 4D erfasst werden;
  b) "Technologie", die nicht von Unternummer 4E001a erfasst wird, besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von:
    1. "Digitalrechnern" mit einer "angepassten Spitzenleistung""APP" größer als 0,04 WT (gewichtete Teraflops)oder
    2. "elektronischen Baugruppen", besonders konstruiert oder geändert zur Steigerung der Rechenleistung durch Zusammenschalten von Prozessoren, so dass die "angepasste Spitzenleistung" "APP" den Grenzwert von Unternummer 4E001b1 überschreiten kann.

TECHNISCHE ANMERKUNG ZUR "ANGEPASSTEN SPITZENLEISTUNG" "APP"

(ADJUSTED PEAK PERFORMANCE)

Die "APP" ist ein Parameter, der beschreibt, mit welcher Leistung ein "Digitalrechner" Gleitkomma-Additionen und Multiplikationen mit einer Wortlänge von 64 Bit oder mehr ausführen kann.

Die "angepasste Spitzenleistung" "APP" ist eine Maßzahl für die Rechnerleistung, angegeben in gewichteten Teraflops (WT), d.h. in Einheiten von 1012 angepassten Gleitkomma-Operationen pro Sekunde.

Abkürzungen in dieser technischen Anmerkung

n: Anzahl der Prozessoren im "Digitalrechner"
i: Nummer des Prozessors (i = 1, ..., n)
ti: Prozessor-Zykluszeit (ti = 1/Fi)
Fi: Prozessor-Frequenz
Ri: Gleitkomma-Verarbeitungsrate des iten Prozessors (Maximalwert)
Wi: Korrekturfaktor (Anpassungsfaktor) für die Prozessorarchitektur

Übersicht über die Berechnung der "APP"

1. Für jeden Prozessor i im "Digitalrechner" ist die höchste erreichbare Anzahl von 64 Bit oder größeren Gleitkomma-Operationen FPOi zu bestimmen, die pro Taktzyklus ausgeführt werden.
  Anmerkung: Zur Bestimmung der FPO werden nur Gleitkomma-Additionen oder Multiplikationen mit einer Wortlänge von 64 Bit oder größer berücksichtigt. Alle Gleitkomma-Operationen müssen als Operationen pro Prozessortakt angegeben werden; Operationen, die mehr als einen Taktzyklus benötigen, können in Bruchteilen pro Zyklus angegeben werden. Für Prozessoren, die keine Berechnungen mit Operandenlängen von 64 Bit oder mehr ausführen können, ist die effektive Verarbeitungsrate R gleich Null.
2. Die Gleitkomma-Verarbeitungsrate Ri = FPOi/ti ist für jeden Prozessor zu berechnen.
3. Die "APP" ist wie folgt zu berechnen: "APP" = W1 * R1 + W2 * R2 + ... + Wn * Rn.
4. Für "Vektorprozessoren" ist der Anpassungsfaktor Wi = 0, 9, für Nicht "Vektorprozessoren" ist Wi = 0,3.
Anmerkung 1: Für Prozessoren, die zusammengesetzte Operationen in einem Taktzyklus ausführen, wie Addition und Multiplikation, wird jede Operation gezählt.
Anmerkung 2: Für einen Prozessor mit einer Pipeline (pipelined processor) ist als effektive Verarbeitungsrate R der höhere aus den Werten ohne Pipeline oder mit vollständig gefüllter Pipeline zu nehmen.
Anmerkung 3: Die Verarbeitungsrate R jedes beitragenden Prozessors ist zuerst zu ihrem theoretischen Maximum zu bestimmen, bevor die "APP" der Kombination ermittelt wird. Es ist von simultan ausführbaren Rechenoperationen auszugehen, wenn der Hersteller in seinen Handbüchern oder Datenblättern angibt, dass konkurrierende, parallele oder simultane Rechenoperationen oder Befehlsausführung existieren.
Anmerkung 4: Prozessoren, die beschränkt sind auf Ein-/Ausgabe- oder periphere Funktionen (z.B. Plattenspeicher, Kommunikationsprozessoren oder Videoanzeigen), werden nicht in die Berechnung der "APP" eingeschlossen.
Anmerkung 5: "APP"-Werte sind nicht zu berechnen für Prozessorkombinationen, die über lokale Netzwerkverbindungen, über Weitverkehrs-Netzwerkverbindungen, Verbindungen über gemeinsame Ein-/Ausgangsleitungen oder Geräte, Ein-/ Ausgangskontroller oder jedwede Art von Kommunikationsverbindung, die durch "Software" implementiert ist, verbunden sind.
Anmerkung 6: "APP"-Werte sind zu berechnen für:
  1. Prozessorkombinationen, die simultan arbeitende und gemeinsamen Speicher besitzende Prozessoren enthalten, die besonders entwickelt sind zur Steigerung der Rechenleistung durch Zusammenschaltung,oder
  2. Mehrfach-Speicher/Prozessor-Kombinationen, die simultan arbeiten und besonders dafür entwickelte Hardware nutzen.
Anmerkung 7: Ein "Vektorprozessor" ist definiert als ein Prozessor mit eingebauten Befehlen, die Mehrfachrechnungen auf Gleitkomma-Vektoren (eindimensionale Felder aus Zahlen von 64 Bit oder länger) ausführen, der mindestens über 2 Vektor-Funktionseinheiten und mindesten über 8 Vektorregister von mindestens 64 Elementen verfügt.

KATEGORIE 5

TELEKOMMUNIKATION UND "INFORMATIONSSICHERHEIT" 

TEIL 1
TELEKOMMUNIKATION

 

Anmerkung 1: Die Erfassung von Bauteilen, "Lasern", Test- und "Herstellungs"einrichtungen und "Software" hierfür, die für Telekommunikationseinrichtungen oder -systeme besonders entwickelt sind, richtet sich nach Kategorie 5, Teil 1.
Anmerkung 2: "Digitalrechner", verwandte Geräte (Peripherie) oder "Sofware", soweit notwendig für den Betrieb und die Unterstützung von in dieser Kategorie beschriebenen Telekommunikationsgeräten, gelten als besonders entwickelte Bestandteile, sofern sie standardmäßig vom Hersteller vorgesehene typen sind. Dies schließt Betriebs-, Verwaltungs-, Wartungs-, Entwicklungs- oder Gebühren-(Billing-)Computer-Systeme ein.

5A1 Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

5A001 a) Jede Art von Telekommunikationsgeräten mit einer der folgenden Eigenschaften, Funktionen oder einem der folgenden Leistungsmerkmale:
    1. besonders entwickelt, um transienten Störstrahlungen oder elektromagnetischen Impulsen (EMP), erzeugt durch eine Kernexplosion, zu widerstehen,
    2. besonders geschützt, um Gamma-, Neutronen- oder Ionen-Strahlung zu widerstehen,oder
    3. besonders entwickelt für den Betrieb unter 218 K (- 55 °C) oder über 397 K (124 °C);
      Anmerkung:

Unternummer 5A001a3 gilt nur für elektronische Geräte.

    Anmerkung:

Unternummern 5A001 a2 und 5A001 a3 erfassen nicht Geräte, entwickelt oder geändert f ir den Einsatz in Satelliten.

  b) Telekommunikationssysteme und -geräte sowie besonders entwickelte Bestandteile und besonders entwickeltes Zubehör hierfür mit einer der folgenden Eigenschaften, Funktionen oder einem der folgenden Leistungsmerkmale:
    1. Unterwasser-Kommunikationssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
      a) akustische Trägerfrequenz außerhalb des Bereichs von 20 kHz bis 60 kHz,
      b) elektromagnetische Trägerfrequenz kleiner als 30 kHzoder
      c) elektronische Strahlsteuerungstechniken,
    2. Funkgeräte für den Einsatz im Bereich 1,5 MHz bis 87,5 MHz mit allen folgenden Eigenschaften:
      a) automatische Vorwahl und Auswahl der Frequenzen und der "gesamten digitalen Übertragungsraten" pro Kanal zur Optimierung der Übertragungund
      b) ausgestattet mit einem Linear-Leistungsverstärker mit der Fähigkeit, gleichzeitig Mehrfachsignale mit einer Ausgangsleistung größer/gleich 1 kW im Frequenzbereich größer/gleich 1,5 MHz und kleiner als 30 MHz oder größer/gleich 250 W im Frequenzbereich größer/gleich 30 MHz und kleinengleich 87,5 MHz abzugeben, bei einer "Momentan-Bandbreite" größer/gleich einer Oktave und mit einem Oberwellen- und Klirranteil besser als - 80 dB,
    3. Funkgeräte, die nicht von Unternummer 5A001b4 erfasst werden, die "Gespreiztes-Spektrum-Verfahren" einschließlich "Frequenzsprungverfahren" verwenden, mit einer der folgenden Eigenschaften:
      a) anwenderprogrammierbare Spreizungs-Codesoder
      b) eine gesamte gesendete Bandbreite mit 100facher oder mehr als 100facher Bandbreite eines beliebigen einzelnen Informationskanals und mit mehr als 50 kHz Bandbreite,
        Anmerkung:

Unternummer 5A001b3b erfasst keine Funkausrüstung, die besonders für die Verwendung in zivilen zellularen Funk-Kommunikationssystemen entwickelt ist.

      Anmerkung:

Unternummer 5A001b3 erfasst keine Geräte, entwickelt für eine Ausgangsleistung (Sendeleistung) von kleiner/gleich 1,0 W.

    4. Funkgeräte, die Ultrabreitbandmodulations-Verfahren verwenden, mit anwenderprogrammierbaren Channelization-, Scrambling- oder Netzwerkidentifizierungscodes, mit einer der folgenden Eigenschaften:
      a) Bandbreite größer als 500 MHzoder
      b) "normierte Bandbreite" (fractional bandwidth) größer/gleich 20 %,
    5. digitale Funkempfänger mit allen folgenden Eigenschaften:
      a) mit mehr als 1000 Kanälen,
      b) "Frequenzumschaltzeit" kleiner als 1 ms,
      c) automatisches Absuchen eines Teils des elektromagnetischen Spektrumsund
      d) Identifizierung der empfangenen Signale oder des Sendertypsoder
      Anmerkung:

Unternummer 5A001b5 erfasst keine Funkausrüstung, die besonders für die Verwendung in zivilen zellularen Funk-Kommunikationssystemen entwickelt ist.

    6. Funktionen der digitalen "Signaldatenverarbeitung", die ein 'sprachcodiertes' Ausgangssignal mit einer Übertragungsrate von weniger als 2400 bit/s erlauben;
    Technische Anmerkungen:
    1. Für Sprachcodierung mit variabler Codierrate (variable rate voice coding) ist die Unternummer 5A001b6 auf das 'sprachcodierte' Ausgangssignal bei kontinuierlicher Sprache (voice coding output of continuous speech) anzuwenden.
    2. Im Sinne von Unternummer 5A001b6 wird 'Sprachcodierung' definiert als ein Verfahren, bei dem abgetastete Signale unter Berücksichtigung der Besonderheiten der menschlichen Sprache in ein digitales Signal umgesetzt werden.
  c) Lichtwellenleiterkabel, Lichtwellenleiter und Zubehör hierfür, wie folgt:
    1. Lichtwellenleiter von mehr als 500 m Länge mit einer vom Hersteller spezifizierten Prüf-Zugfestigkeit größengleich 2 * 109 N/m2,

Technische Anmerkung:

Prüf-Zugfestigkeit (proof test): Eine an den Produktionsprozess gekoppelte oder davon unabhängige Fertigungsprüfung, bei der die vorgeschriebene Zugbeanspruchung dynamisch auf eine Länge des Lichtwellenleiters von 0,5 bis 3 m und mit einer Geschwindigkeit von 2 bis 5 m/s beim Durchzug zwischen Antriebsrollen von ca. 150 mm Durchmesser aufgebracht wird. Die Umgebungstemperatur muss dabei nominell 293 K (20 °C) und die relative Feuchte 40 % betragen. Vergleichbare nationale Normen können zum Messen der Prüf-Zugfestigkeit verwendet werden.

    2. Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, entwickelt für Unterwasserbetrieb;

Anmerkung:

Unternummer 5A001c2 erfasst nicht Standard-Kabel für die zivile Telekommunikation sowie Zubehör.

Ergänzende Anmerkung 1:

Unterwasser-Versorgungskabel und -Steckverbinder hierfür: siehe Unternummer 8A002a3.

Ergänzende Anmerkung 2:

Faseroptische Schiffskörper-Durchführungen oder -Steckverbinder: siehe Unternummer 8A002c.

  d) "Elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen" für Frequenzen über 31,8 GHz.

Anmerkung:

Unternummer 5A001d erfasst nicht "elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen" für Instrumenten-Landesysteme gemäß ICAO-Empfehlungen (Mikrowellen-Landesysteme - MLS).

  e) Funkpeilausrüstung mit Betriebsfrequenzen größer 30 MHz und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. "Momentan-Bandbreite" größengleich 10 MHzund
    2. geeignet, eine Peillinie (line of bearing, LOB) zu nicht kooperierenden Sendern, die mit einer Signaldauer kleiner 1 ms ausstrahlen, zu ermitteln.
  f) Störausrüstung, besonders entwickelt oder geändert, um absichtlich und selektiv zellulare Mobilfunkdienste zu überlagern, zurückzuweisen, zu blockieren, zu beeinträchtigen oder zu manipulieren, mit einer der folgenden Eigenschaften, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
    1. Vortäuschung der Funktionen von Einrichtungen eines Funkzugangsnetzes (RAN, Radio Access Network)oder
    2. Erkennen und Ausnutzen spezifischer Merkmale des angewendeten Mobilfunkprotokolls (z.B. GSM).
    Anmerkung:

Ausrüstung zum Stören von weltweiten Satelliten-Navigationssystemen (GNSS): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

  g) Passive Lokalisierungssysteme (passive coherent location systems) oder Ausrüstung, besonders konstruiert zur Detektion und Verfolgung sich bewegender Objekte durch Auswertung der im Umfeld herkömmlicher Funksender (Nicht-Radar-Sender) auftretenden Reflexionen.

Technische Anmerkung:

Der Begriff herkömmlicher Funksender (Nicht-Radar-Sender) kann sich auf Rundfunksender, Fernsehsender oder Mobilfunk-Basisstationen beziehen.

Anmerkung: Unternummer 5A001g erfasst nicht:
  1. radioastronomische Ausrüstung,
  2. Systeme und Geräte, die eine Funkaussendung vom Zielobjekt benötigen.

5A101 Fernmess- und Fernsteuerungsausrüstung, einschließlich Bodenausrüstung konstruiert oder geändert für 'Flugkörper'.

Technische Anmerkung:

'Flugkörper' im Sinne von Nummer 5A101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.

Anmerkung: Nummer 5A101 erfasst nicht:
  a) Ausrüstung, konstruiert oder geändert für bemannte Luftfahrzeuge oder Satelliten,
  b) bodengestützte Ausrüstung, konstruiert oder geändert für terrestrische oder maritime Anwendungen;
  c) Ausrüstung, konstruiert für kommerzielle, zivile oder Safety of life- (z.B. Datenintegrität, Flugsicherheit) GNSS-Dienste.

5B1 Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

5B001 a) Einrichtungen und besonders konstruierte Bestandteile sowie besonders konstruiertes Zubehör hierfür, besonders entwickelt für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Einrichtungen, Funktionen oder Leistungsmerkmalen, die von Nummer 5A001, 5B001, 5D001 oder 5E001 erfasst werden;

Anmerkung:

Unternummer 5B001a erfasst nicht Ausrüstung zur Charakterisierung von Lichtwellenleitern.

  b) Einrichtungen und besonders konstruierte Bestandteile sowie besonders konstruiertes Zubehör hierfür, besonders entwickelt für die "Entwicklung" von Telekommunikationsübertragungseinrichtungen oder Vermittlungseinrichtungen wie folgt:
    1. Verwendung von digitalen Techniken, entwickelt für eine "gesamte digitale Übertragungsrate" größer als 15 Gbit/s,

Technische Anmerkung:

Bei Vermittlungseinrichtungen wird die "gesamte digitale Übertragungsrate" an dem Leitungsanschluss mit der höchsten Übermittlungsgeschwindigkeit gemessen.

    2. Verwendung von "Lasern" mit einer der folgenden Eigenschaften:
      a) Übertragungswellenlänge größer als 1750 nm,
      b) Einsatz "optischer Verstärkung",
      c) Einsatz von heterodynen oder homodynen optischen Technikenoder
      d) Bandbreite größer als 2,5 GHz bei Einsatz analoger Techniken,

Anmerkung:

Unternummer 5B001b2d erfasst nicht Ausrüstung, besonders entwickelt für die "Entwicklung" kommerzieller TV-Systeme.

    3. Verwendung von "optischer Vermittlung",
    4. Funkgeräte mit Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) höher als Stufe 256oder
    5. "Signalisierung über zentralen Zeichengabekanal" bei nichtassoziierter Betriebsweise.

5C1 Werkstoffe und Materialien

Kein Eintrag.

5D1 Datenverarbeitungsprogramme (Software)

5D001 a) "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der von Nummer 5A001 oder 5B001 erfassten Einrichtungen, Funktionen oder Leistungsmerkmale;
  b) "Software", besonders entwickelt oder geändert für die Unterstützung der von Nummer 5E001 erfassten "Technologie";
  c) "Software", besonders entwickelt oder geändert zur Erzielung der von Nummer 5A001 oder 5B001 erfassten Eigenschaften, Funktionen oder Leistungsmerkmale;
  d) "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" einer der folgenden Telekommunikationsübertragungseinrichtungen oder Vermittlungseinrichtungen, wie folgt:
    1. Verwendung von digitalen Techniken, entwickelt für eine "gesamte digitale Übertragungsrate" größer als 15 Gbit/s,

Technische Anmerkung:

Bei Vermittlungseinrichtungen wird die "gesamte digitale Übertragungsrate an dem Leitungsanschluss mit der höchsten Übermittlungsgeschwindigkeit gemessen.

    2. Verwendung von "Lasern" mit einer der folgenden Eigenschaften:
      a) Übertragungswellenlänge größer als 1750 nmoder
      b) Bandbreite größer als 2,5 GHz bei Einsatz analoger Techniken,
        Anmerkung:

Unternummer 5D001d2b erfasst keine "Software", die besonders entwickelt oder geändert ist für die "Entwicklung" von kommerziellen TV-Systemen.

    3. Verwendung von "optischer Vermittlung "oder
    4. Funkgeräte mit Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) höher als Stufe 256.

5D101 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 5A101.

5E1 Technologie

5E001 a) "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" (außer Betrieb) von Einrichtungen, Funktionen oder Leistungsmerkmalen oder "Software", die von Nummer 5A001, 5B001 oder 5D001 erfasst werden;
  b) "Technologie" wie folgt:
    1. "unverzichtbare" "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Telekommunikationseinrichtungen, besonders entwickelt zur Verwendung in Satelliten,
    2. "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Verwendung" von "Laser"-Kommunikationstechniken mit der Fähigkeit, Signale automatisch zu erfassen und zu verfolgen und Kommunikationsverbindungen durch die Exoatmosphäre oder durch Wasser zu gewährleisten,
    3. "Technologie" für die "Entwicklung" von Empfangsausrüstung für digitale, zellulare Mobilfunk-Basisstationen, die Multiband-, Multichannel-, Multimode-, Multicodingalgorithmen- oder Multiprotokollbetrieb erlaubt und deren Empfangsfähigkeiten durch Änderungen in der "Software" modifiziert werden können,
    4. "Technologie" für die "Entwicklung" von "Gespreiztem-Spektrum-Verfahren", einschließlich "Frequenzsprungverfahren";
  c) "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Telekommunikationsübertragungseinrichtungen oder Vermittlungseinrichtungen mit einer der folgenden Funktionen oder mit einem der folgenden Leistungsmerkmale:
    1. Verwendung von digitalen Techniken, entwickelt für eine "gesamte digitale Übertragungsrate" größer als 15 Gbit/s,

Technische Anmerkung:

Bei Vermittlungseinrichtungen wird die "gesamte digitale Übertragungsrate" an dem Leitungsanschluss mit der höchsten Übermittlungsgeschwindigkeit gemessen.

    2. Verwendung von "Lasern" mit einer der folgenden Eigenschaften:
      a) Übertragungswellenlänge größer als 1750 nm,
      b) Einsatz "optischer Verstärkung" unter Verwendung Praseodymdotierter Fluoridfaserverstärker (PDFFA),
      c) Einsatz von heterodynen oder homodynen optischen Techniken,
      d) Einsatz von Wellenlängen-Multiplex-Techniken, sofern die Anzahl der optischen Trägerwellen pro optischem Fenster größer als 8 ist,oder
      e) Bandbreite größer als 2,5 GHz beim Einsatz von analogen Techniken,

Anmerkung:

Unternummer 5E001c2e erfasst keine "Technologie" für "Entwicklung" oder "Herstellung" kommerzieller TV-Systeme.

    3. Einsatz von "optischer Vermittlung",
    4. Funkgeräte mit einer der folgenden Eigenschaften:
      a) Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) höher als Stufe 256oder
      b) Ein- oder Ausgangsfrequenzen größer als 31,8 GHzoder
        Anmerkung:

Unternummer 5E001c4b erfasst keine 'Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Geräten, entwickelt oder geändert für den Betrieb in einem Frequenzband, das für Funkdienste, jedoch nicht für Ortungsfunkdienste, "von der ITU zugewiesen" ist.

      c) Betriebsfrequenz im Bereich 1,5 MHz bis 87,5 MHz mit Einsatz adaptiver Verfahren, die ein Störsignal größer als 15 dB kompensieren;oder
    5. "Signalisierung über zentralen Zeichengabekanal" bei nichtassoziierter Betriebsweise.

5E101 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 5A101.
 

TEIL 2
"INFORMATIONSSICHERHEIT"

Anmerkung 1: Die Erfassung von Einrichtungen, "Software", Systemen, anwenderspezifischen "elektronischen Baugruppen", Modulen, integrierten Schaltungen, Bauteilen oder Funktionen der "Informationssicherheit" richtet sich nach Kategorie 5, Teil 2 auch dann, wenn es sich um Komponenten oder "elektronische Baugruppen" anderer Einrichtungen handelt.
Anmerkung 2: Die Kategorie 5, Teil 2 erfasst keine Güter, wenn diese von ihrem Benutzer für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.
Anmerkung 3: Kryptotechnik-Anmerkung:

Die Nummern 5A002 und 5D002 erfassen keine Güter, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  a) Die Güter sind frei erhältlich und werden im Einzelhandel ohne Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken verkauft:
    1. Barverkauf,
    2. Versandverkauf,
    3. Verkauf über elektronische Medienoder
    4. Telefonverkauf
  b) die kryptografsche Funktionalität der Güter kann nicht mit einfachen Mitteln durch den Benutzer geändert werden;
  c) die Güter sind entwickelt, um vom Benutzer ohne umfangreiche Unterstützung durch den Anbieter installiert zu werden,und
  d) um die Übereinstimmung mit den unter a bis c beschriebenen Voraussetzungen feststellen zu können, sind detaillierte technische Beschreibungen der Güter vorzuhalten und auf Verlangen der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates, in dem der Ausführer niedergelassen ist, vorzulegen.

Technische Anmerkung:

Der in der Kategorie 5, Teil 2 verwendete Begriff der Schlüssellänge schließt Paritätsbits nicht mit ein.

5A2 Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

5A002 a) Systeme, Geräte, anwenderspezifische "elektronische Baugruppen", Module und integrierte Schaltungen für "Informationssicherheit", wie folgt, und andere besonders entwickelte Bestandteile hierfür.

Ergänzende Anmerkung:

Bezüglich der Erfassung von GPS- oder GLONASS-Empfangseinrichtungen mit "Kryptotechnik" siehe Nummer 7A005.

    1. entwickelt oder geändert zum Einsatz von "Kryptotechnik" unter Verwendung digitaler Verfahren, soweit es sich nicht um Authentisierung oder Digitale Signatur handelt, mit einer der folgenden Eigenschaften:

Technische Anmerkungen:

      1. Funktionen der Authentisierung und Digitalen Signatur schließen zugehörige Schlüsselmanagementfunktionen ein.
      2. Der Begriff der Authentisierung schließt alle Elemente der Zugangskontrolle ein, welche nicht die Verschlüsselung von Dateien oder Texten ermöglichen, mit Ausnahme derer, die im direkten Zusammenhang mit dem Schutz von Passwörtern, persönlicher Identifikationsnummern (PIN) oder vergleichbarer Daten stehen und den unbefugten Zugriff verhindern.
      3. Der Begriff "Kryptotechnik" beinhaltet nicht' feste" Datenkompressions- oder Codierungstechniken.
      Anmerkung:

Die Unternummer 5A002a1 schließt Einrichtungen, entwickelt oder geändert zum Einsatz analoger "Kryptotechnik", ein, wenn deren Funktion auf der Verwendung digitaler Verfahren beruht.

      a) Verwendung "symmetrischer Algorithmen" mit einer Schlüssellange größer 56 Bitoder
      b) Verwendung "asymmetrischer Algorithmen", deren Sicherheit auf einem der folgenden Verfahren beruht:
        1. Faktorisierung ganzer Zahlen, die größer als 2512 sind (z.B. RSA-Verfahren),
        2. Berechnung des diskreten Logarithmus in der Multiplikationsgruppe eines endlichen Körpers mit mehr als 2512 Elementen (z.B. Diffie-Hellman-Verfahren über Z/pZ)oder
        3. Berechnung des diskreten Logarithmus in anderen Gruppen als den unter 5A002a1b2 aufgeführten mit größerer Ordnung als 2112(z.B. Diffie-Hellman-Verfahren über einer elliptischen Kurve),
    2. entwickelt oder geändert zur Ausführung kryptoanalytischer Funktionen,
    3. nicht belegt,
    4. besonders entwickelt oder geändert, um kompromittierende Abstrahlung von Informationssignalen über das Mag hinaus zu unterdrücken, das aus Gründen des Gesundheitsschutzes, der Sicherheit oder der Einhaltung von Standards zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) erforderlich ist,
    5. entwickelt oder geändert, um kryptografische Verfahren zur Erzeugung eines Spreizungscodes für Systeme mit "Gespreiztem-Spektrum-Verfahren", die nicht von Unternummer 5A002a6 erfasst sind, einschließlich der Erzeugung von Sprung-Codes für Systeme mit "Frequenzsprungverfahren", zu verwenden,
    6. entwickelt oder geändert, um kryptografische Verfahren zur Erzeugung von Channelization-, Scrambling- oder Netzwerkidentifizierungscodes zu verwenden, für Systeme, die Ultrabreitbandmodulationsverfahren verwenden, mit einer der folgenden Eigenschaften:
      a) Bandbreite größer als 500 MHzoder
      b) "normierte Bandbreite" (fractional bandwidth) größer/gleich 20 %
    7. nicht belegt,
    8. Kommunikations-Kabelsysteme, entwickelt oder geändert, um unter Einsatz von mechanischen, elektrischen oder elektronischen Mitteln heimliches Eindringen zu erkennen,
    9. entwickelt oder geändert für die Verwendung von "Quantenkryptograße".

Technische Anmerkung:

"Quantenkryptografie" ist auch bekannt als Quantum Key Distribution (QKD).

Anmerkung: Nummer 5A002 erfasst nicht:
  a) "personenbezogene Mikroprozessor-Karten" (personalized smart cards):
    1. deren kryptografische Funktionalität beschränkt ist auf die Verwendung in Geräten oder Systemen, die gemäß den Buchstaben b bis f dieser Anmerkung von der Erfassung ausgenommen sind,oder
    2. für allgemeine Anwendungen im öffentlichen Bereich, bei denen die kryptograf scher Funktionen dem Anwender nicht zugänglich sind und die besonders entwickelt sowie darauf beschränkt sind, intern gespeicherte personenbezogene Daten zu schützen,
    Anmerkung:

Falls eine "personenbezogene Mikroprozessor-Karte" über verschiedene Funktionen verfügt, ist jede einzelne Funktion hinsichtlich der Erfassung zu prüfen.

  b) Empfangseinrichtungen für Rundfunk, Pay-TV oder ähnliche Verteildienste mit eingeschränktem Empfängerkreis, für den allgemeinen Gebrauch, ohne digitale Verschlüsselungsfunktionen, ausgenommen derer, die ausschließlich für die Übermittlung von Zahlungs- bzw. programmbezogenen Informationen an den Dienstanbieter benutzt werden,
  c) Einrichtungen, deren kryptografische Funktionalität nicht anwenderzugänglich ist und die für folgende Anwendungen sowohl besonders entwickelt als auch beschränkt sind:
    1. Ausführung kopiergeschützter "Software",
    2. Zugriff auf
      a) kopiergeschützte Inhalte, gespeichert auf nur mit Leseberechtigung versehenen Medien (readonly media),oder
      b) in verschlüsselter Form gespeicherte Informationen (z.B. in Verbindung mit dem Schutz von Urheberrechten), wenn die entsprechenden Medien in jeweils identischer Form zum Verkauf im Einzelhandel angeboten werden,
    3. Sicherung der Urheberrechte (copyrights) beim Kopieren von Audio/Video-Daten,oder
    4. Verschlüsselung und/oder Entschlüsselung zum Schutz von Bibliotheken, Design-Attributen oder zugehörigen Daten für den Entwurf von Halbleiterbauelementen oder integrierten Schaltungen,
  d) Kryptoeinrichtungen, besonders entwickelt für den Bankgebrauch oder "Geldtransaktionen", soweit sie nur für diese Anwendungen einsetzbar sind,

Technische Anmerkung:

'Geldtransaktionen' im Sinne der Anmerkung d zur Nummer 5A002 schließen auch die Erfassung und den Einzug von Gebühren sowie Kreditfunktionen ein.

  e) tragbare oder mobile Funktelefone für zivilen Einsatz, z.B. für den Einsatz in kommerziellen, zivilen, zellularen Funksystemen, die keine Möglichkeit der Endzu-End-Verschlüsselung bieten,
  f) Ausrüstung für schnurlose Telefone, die keine Möglichkeit der Endzu-End-Verschlüsselung bieten und deren maximal erzielbare einfache Reichweite (das ist die Reichweite zwischen Terminal und Basisstation ohne Maßnahmen zur Reichweitenerhöhung) nach Angaben des Herstellers kleiner ist als 400 m.

5B2 Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

5B002 a) Einrichtungen, besonders entwickelt für:
    1. die "Entwicklung" von Geräten oder Funktionen, die von Nummer 5A002, 5B002, 5D002 oder 5E002 erfasst werden, einschließlich entsprechender Mess- und Prüfeinrichtungen,
    2. die "Herstellung" von Geräten oder Funktionen, die von Nummer 5A002, 5B002, 5D002 oder 5E002 erfasst werden, einschließlich entsprechender Mess-, Prüf-, Reparatur- oder Herstellungseinrichtungen;
  b) Messeinrichtungen, besonders entwickelt, um "Informationssicherheits"-Funktionen, die von Nummer 5A002 oder 5D002 erfasst werden, auszuwerten und zu bestätigen.

5C2 Werkstoffe und Materialien

Kein Eintrag.

5D2 Datenverarbeitungsprogramme (Software)

5D002 a) "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Einrichtungen oder "Software", die von Nummer 5A002, 5B002 oder 5D002 erfasst werden;
  b) "Software", besonders entwickelt oder geändert zur Unterstützung der von Nummer 5E002 erfassten "Technologie";
  c) "Software" wie folgt:
    1. "Software", die die Eigenschaften der von Nummer 5A002 oder 5B002 erfassten Geräte besitzt oder deren Funktionen ausführt oder simuliert,
    2. "Software" zur Zertifizierung der von Unternummer 5D002c1 erfassten "Software".
Anmerkung: Nummer 5D002 erfasst nicht:
  a) "Software", erforderlich für die "Verwendung" von Einrichtungen, die gemäß der Anmerkung zu Nummer 5A002 von der Erfassung ausgenommen sind,
  b) "Software", die Funktionen von Einrichtungen bereitstellt, die gemäß der Anmerkung zu Nummer 5A002 von der Erfassung ausgenommen sind.

5E2 Technologie

5E002 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Einrichtungen oder "Software", die von Nummer 5A002, 5B002 oder 5D002 erfasst werden.

KATEGORIE 6
SENSOREN UND LASER

6A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

6A001 Akustik

a) Marine-Akustiksysteme, -ausrüstung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
  1. aktive (Sende- oder Sende-Empfangs-) Systeme, Ausrüstung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
    Anmerkung:

Unternummer 6A001a1 erfasst nicht:

      a) akustische Tiefenmesser, die in vertikaler Richtung unter dem Geräteträger betrieben werden, keinen größeren selektiven Abtastwinkel als ± 20° haben und begrenzt sind auf das Messen der Wassertiefe, der Entfernung von unter der Wasseroberfläche oder im Boden befindlichen Objekten oder auf die Fischortung,
      b) akustische Baken wie folgt:
        1. akustische Notfall-Baken,
        2. Pinger, besonders konstruiert für das Wiederauffinden einer Unterwasser-Position oder die Rückkehr zu dieser.
    a) Fächer-Echolotsysteme, entwickelt zum Erstellen topografischer Meeresbodenkarten, mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. entwickelt für Messungen innerhalb eines Abtastwinkels größer als 20° von der Vertikalen,
      2. entwickelt für die Messung von Tiefen größer als 600 m unter der Wasseroberfläche und
      3. entwickelt zur Gewährleistung einer der folgenden Eigenschaften:
        a) Verwendung von mehrfachen Strahlkeulen, deren einzelne Keulenbreite kleiner als 1,9° istoder
        b) Messgenauigkeit besser als 0,3 % der Wassertiefe über den gesamten Messwinkel, gemittelt über die Einzelmessungen innerhalb des Messwinkels,
    b) Objekterfassungs- oder Lokalisierungssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Sendefrequenz kleiner als 10 kHz,
      2. Schalldruckpegel größer als 224 dB (bezogen auf 1 pPa in 1 m Entfernung) für Geräte mit Betriebsfrequenzen größengleich 10 kHz und kleinerigleich 24 kHz,
      3. Schalldruckpegel größer als 235 dB (bezogen auf 1 ppa in 1 m Entfernung) für Geräte mit Betriebsfrequenzen zwischen 24 kHz und 30 kHz,
      4. mit Strahlkeulen, deren Keulenbreite in jeder Achse kleiner als 1° ist, und mit einer Betriebsfrequenz kleiner als 100 kHz,
      5. konstruiert zum Betrieb mit einem eindeutigen Anzeigenbereich größer als 5120 m oder
      6. konstruiert, um während des Normalbetriebs Drücken in Tiefen größer als 1000 m standzuhalten, und mit Wandlern mit einer der folgenden Eigenschaften:
        a) mit dynamischem Druckausgleich oder
        b) mit anderen Wandlungselementen als Blei-Zirkon-Titanat,
    c) Akustikprojektoren einschließlich Wandlern mit piezoelektrischen, magnetostriktiven, elektrostriktiven, elektrodynamischen oder hydraulischen Bauteilen, die einzeln oder in einer konstruierten Zusammensetzung arbeiten und eine der folgenden Eigenschaften haben:
      Anmerkung 1:

Die Erfassung von Akustikprojektoren einschließlich Wandlern, besonders entwickelt für andere Geräte, richtet sich nach der Erfassung der anderen Geräte.

Anmerkung 2:

Unternummer 6A001a1c erfasst nicht elektronische Geräuschquellen, ausschließlich für Anwendungen mit vertikaler Richtwirkung, mechanische (z.B. air gun oder vapourshock gun) oder chemische (z.B. Verwendung von Explosivstoffen) Geräuschquellen.

      1. momentan (pulsförmig) abgestrahlte 'Schallleistungsdichte' größer als 0,01 mW/mm2 je Hz bei Geräten, die mit Frequenzen unter 10 kHz arbeiten,
      2. kontinuierlich (Dauerstrich) abgestrahlte 'Schalleistungsdichte' größer als 0,001 mW/mm2 je Hz bei Geräten, die mit Frequenzen unter 10 kHz arbeiten,oder
      Technische Anmerkung:

'Schallleistungsdichte' wird wie folgt bestimmt: Schallausgangsleistung geteilt durch das Produkt aus der Größe der Abstrahyläche und der Arbeitsfrequenz.

      3. Nebenkeulenunterdrückung größer als 22 dB,
    d) Akustiksysteme, -ausrüstung und besonders konstruierte Bestandteile zur Ermittlung der Position von Überwasserschiffen oder Unterwasserfahrzeugen, konstruiert zum Betrieb bei Reichweiten größer als 1000 m mit einer Positionsgenauigkeit besser (kleiner) als 10 m rms bei einer Messung mit einer Reichweite von 1000 m,
      Anmerkung:

Unternummer 6A001a1d schließt ein:

      a) Ausrüstung, die kohärente "Signaldatenverarbeitung" zwischen zwei oder mehreren Baken und der auf einem Überwasserschiff oder Unterwasserfahrzeug befindlichen Hydrofoneinheit verwendet,
      b) Ausrüstung, die automatisch Ausbreitungsgeschwindigkeitsfehler in der Berechnung eines Punkts berichtigen kann.
  2. passive Systeme oder Geräte (Empfangssysteme, unabhängig ob in der normalen Anwendung mit einer separaten aktiven Ausrüstung in Zusammenhang stehend oder nicht) und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
    a) Hydrofone (Wandler) mit einer der folgenden Eigenschaften:
      Anmerkung:

Die Erfassung von Hydrofonen, besonders konstruiert für andere Ausrüstung, richtet sich nach der Erfassung der anderen Ausrüstung.

      1. mit kontinuierlichen, flexiblen Sensor-Elementen,
      2. mit flexiblen Anordnungen diskreter Sensor-Elemente mit einem Durchmesser oder einer Länge kleiner als 20 mm und mit einem Abstand zwischen den Elementen kleiner als 20 mm,
      3. mit einem der folgenden Sensor-Elemente:
        a) Lichtwellenleiter,
        b) 'piezoelektrische Polymerfolien', andere als Polyvinylidenfluorid (PVDF) und seine Copolymere [P(VDF-TrFE)] und [P(VDF-TFE)], oder
        c) 'flexible piezoelektrische Verbundwerkstoffe';
      4. 'Hydrofonempfindlichkeit' besser als - 180 dB bei jeder Tiefe ohne Beschleunigungskompensation,
      5. konstruiert für Betrieb in Tiefen größer als 35 m mit Beschleunigungskompensationoder
      6. konstruiert für Betrieb in Tiefen größer als 1000 m,
      Technische Anmerkungen:
        1. Sensor-Elemente aus piezoelektrischer Polymerfolie' bestehen aus polarisierter Polymerfolie, die über einen Tragrahmen oder einen Dorn (Mandrel) gespannt und damit verbunden ist.
        2. Sensor-Elemente aus flexiblen piezoelektrischen Verbundwerkstoffen' bestehen aus einem aus piezoelektrischen Keramikpartikeln oder fasern und einem elektrisch isolierenden, akustisch transparenten Gummi, Polymer oder Epoxydharz zusammengesetzten Werkstoffverbund, wobei der Werkstoffverbund ein integraler Bestandteil des Sensor-Elementes ist.
        3. Die 'Hydrofonempfindlichkeit' eines Hydrofons wird definiert als 20 * log10des Effektivwerts (rms) der Ausgangsspannung, bezogen auf 1 V, wenn sich der Hydrofonsensor ohne einen Vorverstärker in einem ebenen Schallwellenfeld mit effektivem Schalldruck von 1 Mikropascal befindet. Beispiel: Ein Hydrofon mit einer Empfindlichkeit von - 160 dB (Bezugseinheit 1 V je Mikropascal) würde in einem solchen Feld eine Ausgangsspannung von 10-8 V abgeben, während ein Hydrofon mit einer Empfindlichkeit von - 180 dB eine Ausgangsspannung von nur 10-9 V abgeben würde. Somit ist - 160 dB besser als - 180 dB.
    b) akustische Schlepp-Hydrofonanordnungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. mit einem Abstand oder 'änderungsfähig' für einen Abstand zwischen den einzelnen Hydrofongruppen kleiner als 12,5 m,
      2. konstruiert oder 'änderungsfähig' für Betrieb in Tiefen größer als 35 m,
        Technische Anmerkung:

'Änderungsfähig' im Sinne von Unternummer 6A001a2b1 und 6A001a2b2 bedeutet, dass Vorkehrungen bestehen, die eine Veränderung der Verdrahtung oder von Verbindungen ermöglichen, um den Abstand zwischen den einzelnen Hydrofongruppen oder die Begrenzung der Betriebstauchtiefe zu ändern. Diese Vorkehrungen sind: Zusatzverdrahtung von mehr als 10 % der Anzahl der Kabeladern, Blöcke zur Einstellung des Abstands zwischen den einzelnen Hydrofongruppen oder interne Mittel zur Begrenzung der Betriebstauchtiefe, die einstellbar sind oder die mehr als eine Gruppe von Hydrofonen steuern.

      3. mit Steuerkurssensoren, erfasst von Unternummer 6A001a2d,
      4. mit Schlauchanordnungen mit Strukturverstärkung in Längsrichtung,
      5. mit einem Durchmesser der fertigmontierten Schlauchanordnung kleiner als 40 mm,
      6. mit gebündelten (multiplexed) Signalen der Hydrofone einer Gruppe, entwickelt für den Betrieb in Tiefen größer als 35 m oder mit einer einstellbaren oder entfernbaren Tiefenmesseinrichtung, um in Tiefen größer als 35 m arbeiten zu könnenoder
      7. mit Hydrofoneigenschaften gemäß Unternummer 6A001a2a,
    c) Daten-Verarbeitungsausrüstung, besonders konstruiert für akustische Schlepp-Hydrofonanordnungen, mit "anwenderzugänglicher Programmierbarkeit" und Verarbeitung und Korrelation im Zeit- oder Frequenzbereich einschließlich Spektralanalyse, digitaler Filterung und Strahlformung unter Verwendung der schnellen Fourier-Transformation (FFT) oder anderer Transformationen oder Verfahren,
    d) Steuerkurssensoren mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. Genauigkeit besser als ± 0,5°und
      2. konstruiert für Betrieb in Tiefen größer als 35 m oder mit einer einstellbaren oder entfernbaren Tiefenmesseinrichtung, um in Tiefen größer als 35 m arbeiten zu können,
    e) Flachwasser-Messkabelsysteme (bottom or bay cable systems) mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. mit eingebauten Hydrofonen, erfasst von Unternummer 6A001a2aoder
      2. Einsatz von Multiplexermodulen zur Bündelung der Signale der Hydrofongruppen mit allen folgenden Eigenschaften:
        a) konstruiert für Betrieb in Tiefen größer als 35 m oder mit einer einstellbaren oder entfernbaren Tiefenmesseinrichtung, um in Tiefen größer als 35 m arbeiten zu können,und
        b) geeignet, um alternativ mit akustischen Schlepp-Hydrofonanordnungen betrieben werden zu können,
    f) Daten-Verarbeitungsausrüstung, besonders konstruiert für Flachwasser-Messkabelsysteme, mit "anwenderzugänglicher Programmierbarkeit" und Verarbeitung und Korrelation im Zeit- oder Frequenzbereich einschließlich Spektralanalyse, digitaler Filterung und Strahlformung unter Verwendung der schnellen Fourier-Transformation (FFT) oder anderer Transformationen oder verfahren;
b) Sonar-Korrelationsausrüstung zur Messung der horizontalen Geschwindigkeit des Geräteträgers in Bezug zum Meeresboden bei Entfernungen zwischen Träger und Meeresboden größer als 500 m.


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