Regelwerk, Wasser EU, He

VVAwS
- Inhalt -

Vorbemerkung:

1. Zu § 1 - Anwendungsbereich

2. Zu § 2 - Begriffsbestimmungen

3. Zu § 3 - Grundsatzanforderungen

4. Zu § 4 - Allgemeine Anforderungen an Anlagen und Anforderungen an bestimmte Anlagen

5. Zu § 5 - Allgemeine technische Anforderungen

6. Zu § 6 - Gefährdungspotenzial

7. Zu § 7 - Weitergehende Anforderungen

8. Zu § 8 - Maßnahmen bei Schadensfällen

9.

10. Zu § 10 - Anlagen in Schutzgebieten

11. Zu § 11 - Anlagenkataster

12. Zu § 12 - Rohrleitungen

13. Zu § 13 - Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art zum Umgang mit flüssigen und gasförmigen Stoffen

14. Zu § 14 - Anlagen zum Umgang mit festen Stoffen

15. ( § 15 ist aufgehoben)

16. Zu § 16 - Eignungsfeststellung und Bauartzulassung

17. ( § 17 ist aufgehoben)

18. ( § 18 ist aufgehoben)

19. ( § 19 ist aufgehoben)

20. Zu § 20 - Befüllen

21. Zu § 21 - Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen

22. Zu § 22 - Sachverständige

23. Zu § 23 - Überprüfung von Anlagen

24. Zu § 24 - Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht

25. Zu § 25 - Technische Überwachungsorganisationen

26. Zu § 26 - Nachweis der Fachbetriebspflicht

27. Zu § 27 - Ordnungswidrigkeiten

28. Zu § 28 - Bestehende Anlagen

29. Zu § 29 - Anzeigen nach § 31 Abs. 1 des Hessischen Wassergesetzes

30. Zu § 30 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Anlage 2.1-1 Hinweise zur Anlagenabgrenzung ( § 2 Abs. 1 VAwS)

Anlage 3.1-1 Merkblatt

1. Anzeige der Anlage bei der Wasserbehörde:

2. Eigenüberwachung:

3. Prüfung durch Sachverständige:

4. Fachbetriebspflicht:

5. Schadensfälle:

6. Weitere Informationen:

Anlage 21.1-1 Betriebliche Abwasseranlagen als Rückhalteeinrichtungen ( § 21 VAwS)

1. Nutzung betrieblicher Abwasseranlagen als Rückhalteeinrichtungen bei Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe sowie bei Rohrleitungsanlagen (HBV- und R-Anlagen)

1.1 Erfüllbarkeit der Grundsatzanforderungen nach § 3 Nr. 3 bis 5 VAwS

1.2 Unvermeidbarer Anfall der wassergefährdenden Stoffe nach zwei Fallgruppen

1.3 Betriebsanweisung

2. Ausnahmsweise Anwendung des § 21 Abs. 1 Satz 1 auf Lager-, Abfüll- und Umschlaganlagen (LAU-Anlagen)

Anlage 23.1-1 Anforderungen bei nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 zertifizierten Betrieben an die Anlagenprüfungen nach § 23 Abs. 3 Satz 3 VAwS und an die Jahresberichte nach § 23 Abs. 3 Satz 4 VAwS

Anlage 23.3-1 Mindestanforderungen an den Prüfbericht nach § 23 Abs. 6 VAwS

Anlage 23.3-2 Mängelkennziffern für Heizölverbraucheranlagen und Tankstellen

1. Anzeigen nach Wasserrecht

1.1 Bescheide

1.2 Eignungsfeststellung

1.5 Bescheinigungen/Unterlagen Behälter/Leckschutzauskleidung

1.6 Abfüllplatz (Tankstelle) Allgemeines

1.7 Abscheider (Tankstelle)

1.8 Sonstiges

1.9 Sachverständigenbescheinigungen

2. Primäre Sicherheit

2.1 Tankzustand/Tankeinbau

2.2 Anlagen in Wasserschutzgebieten

2.3 Ausrüstung der Tanks Flüssigkeitsstandanzeige

2.5 Brandschutz (Heizölverbraucheranlage)

3. Sekundäre Sicherheit

3.1 Leckanzeigegerät

3.3 Oberirdische Tanks Abstände

3.5 Unterirdische Tanks Domschacht

3.6 Heizraum (Heizölverbraucheranlage)

4.1 Rohrleitungszustand

4.2 Ausrüstung der Rohrleitungen

4.3 Doppelwandigkeit, Auffangvorrichtungen

5. Abfüllanlagen (Tankstelle)

5.1 Zapfsäule

5.2 Abfüllplatz

8. Stilllegung

9. Weitere Prüfungen

Anlage 29.1-1 Muster Anzeige nach § 31 Abs. 1 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)

Anlage 29.1-2 Muster