umwelt-online: VVAwS Hessen (3)

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9. Weitere Prüfungen

9101 Die Ordnungsprüfung ist noch erforderlich
9102 Die Prüfung der Gesamtanlage ist noch erforderlich
9191-9199 Sonstige erforderliche Prüfungen

Hinweis zur Mängelziffer 4241:

Jeder Rohrleitungsanschluss eines Heizöltanks muss mit einer selbsttätigen Absperreinrichtung, zum Beispiel Hebersicherung oder Magnetventil, versehen sein, wenn im Schadensfall durch die angeschlossene Rohrleitung das Aushebern einer nicht unbedeutenden Menge Heizöl möglich ist. Ein Aushebern ist insbesondere bei undichten Rohrleitungen, Filtergehäusen, Schlauch- und Rohrverbindungen und Armaturen, die unterhalb des höchstmöglichen Flüssigkeitsspiegels im Heizöltank verlegt sind, möglich. Kritisch können nicht einsehbare Leitungsteile sein. Von einsehbaren Kupferleitungen ohne Verschraubungen und Armaturen in einem trocknen Keller geht in der Regel keine Gefahr aus. Nach Anhang 1 Nr. 5 VAwS ist im Allgemeinen bei privaten Heizölverbraucheranlagen die Zeit bis zum Erkennen eines Schadens und zur Beseitigung ausgetretener wassergefährdender Stoffe mit drei Monaten anzusetzen. Von einer unbedeutenden Menge ist auszugehen, wenn die ausgelaufene Menge örtlich zurückgehalten wird und die Schadensbeseitigung mit einfachen betrieblichen Mitteln möglich ist. Ein fehlender Heberschutz ist nach den heute geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik in der Regel als erheblicher Mangel einzustufen. Dies gilt auch für Anlagen, die vor dem 1. Oktober 1993 (In-Kraft-Treten der VAwS in Hessen) eingebaut worden sind. Nach § 23 Abs. 7 VAwS hat der Anlagenbetreiber diesen Mangel unverzüglich zu beheben oder beheben zu lassen. Ob bei erheblichen Mängeln eine Nachprüfung erforderlich ist, prüft der Sachverständige. Im vorliegenden Falle dürfte es im Allgemeinen ausreichen, wenn der Betreiber der Wasserbehörde eine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau der selbsttätigen Absperreinrichtung zusendet.

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  Muster Anlage 29.1-1

An (zuständige Wasserbehörde)

Anzeige nach § 31 Abs. 1 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)

für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, mit Ausnahme von privaten und vergleichbaren gewerblichen Heizöllageranlagen, in Verbindung mit § 29 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom 16. September 1993 (GVBl. I S. 409) 2, zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Februar 2004 (GVBl. I S. 62).

Hinweis: Vor der Ausfüllung des Anzeigeformulars ist zu prüfen, ob die Anlage einer Eignungsfeststellung nach § 19h des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bedarf. Dann ist ein entsprechender Antrag zu stellen, der die Anzeige ersetzt.

1. Betriebsstätte/Standort der Anlage (die Angaben können entfallen, wenn die Betriebsstätte oder der Standort der Anlage behördlich
bekannt ist und sich keine Änderungen ergeben haben)
Name des Standortes/der Betriebsstätte .................................................................
Straße, Hausnummer .................................................................
PLZ, Ort .................................................................
Ortsteil .................................................................
Telefon der Betriebsstätte .................................................................
Fax .................................................................
E-Mail .................................................................
Ansprechperson
Name .................................................................
Funktion .................................................................
Telefon .................................................................
Telefon für Notfälle .................................................................
Fax .................................................................
E-Mail .................................................................
Branche der Betriebsstätte
[ ] Handel [ ] produzierendes Gewerbe [ ] Land-/Forstwirtschaft [ ] Sonstiges
Betriebsgröße
[ ] bis 49 Beschäftigte [ ] 50-499 Beschäftigte [ ] mehr als 500 Beschäftigte
Öko-Audit-Zertifizierung (EMAS) [ ] ja [ ] nein
ISO-14001-Zertifizierung [ ] ja [ ] nein
Datum der letzten Standorteintragung  
2. Betreiber der Anlage (die Angaben können entfallen, wenn die Betriebsstätte oder der Standort der Anlage behördlich bekannt ist
und sich keine Änderungen ergeben haben)
nur ausfüllen falls unterschiedlich zu 1.
Name .................................................................
Straße, Hausnummer .................................................................
PLZ, Ort .................................................................
Postfach .................................................................
PLZ, Ort .................................................................
Telefon des Betreibers .................................................................
Telefon für Notfälle .................................................................
Fax .................................................................
E-Mail .................................................................
3. Anlass der Anzeige
Neuerrichtung einer Anlage
Wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage
Erweiterung einer bestehenden Anlage
Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten Anlage
4. Bezeichnung der Anlage/Art der Anlage
Art der Anlage 3 [ ] L [ ] A [ ] A [ ] HBV [ ] R
Anlagenbezeichnung
Innerbetriebliche Anlagenkennung
(z.B. betriebl. Anl.-Nr. oder Registrier-Nr./Hersteller-Nr.)
Beschreibung des Verfahrenszwecks bei HBV-Anlagen
Baujahr der Anlage

Inbetriebnahmedatum

Gemarkung
Flur-Nr.
Flurstück-Nr.
Rechts- und Hochwert
TK25 Nr.
Ein Lageplan mit Eintragung der Anlage ist beigefügt
(erforderlich, wenn Rechts- u. Hochwert nicht angegeben sind). 4
[ ] [ ] liegt bereits vor   [ ] wird nachgereicht
5. Technische Angaben/Sicherheitsvorkehrungen
Anlagenabgrenzung
Eine betriebsinterne Begründung zur Anlagenabgrenzung liegt vor [ ]
oder
eine betriebsinterne Begründung zur Anlagenabgrenzung ist nicht erforderlich, weil sie aufgrund von Art und Abgrenzung der Anlage eindeutig ist
(ggf. nähere Erläuterungen zur Anlagenabgrenzung beifügen). [ ]
Ein Verfahrensschema und eine Kurzbeschreibung der Anlage sind beigefügt [ ]
Eingesetzte wassergefährdende Stoffe 5

Name des Stoffs bzw. der Stoffe

Chemische Bezeichnung
Kenn-Nr. gemäß VwVwS 6
Einstufung gemäß Anhang 4 VwVwS [ ] ja (Dokumentation ist beizufügen)
Wassergefährdungsklasse
Aggregatzustand (s. § 2 Abs. 2 VAwS) [ ] flüssig [ ] gasförmig [ ] fest [ ] fest (salbenförmig)
Gefährdungsstufe der Anlage nach § 6 VAwS
Maßgebende WGK [ ] 1 [ ] 2 [ ] 3  
Maßgebender Rauminhalt in m3 oder Masse in t ...........................
Gefährdungsstufe [ ] A [ ] B [ ] C [ ] D
Lage der Anlage
  [ ] unterirdisch [ ] oberirdisch (s. § 2 Abs. 3 VAwS)
und [ ] im Freien [ ] im Gebäude/überdacht
Behälterart
[ ] Behälter [ ] Einzeltank [ ] Fass- und Gebindelager [ ] Flachbodentank [ ] Mehrkammertank
[ ] sonstige: .......................................................
Werkstoff des primären Sicherheitssystems (z.B. des Behälters, des Reaktors, der Rohrleitung)
[ ] Stahl [ ] Kunststoff [ ] GFK 7 [ ] Beton [ ] Beton (beschichtet) [ ] sonstige: .............
Beschreibung der ggf. vorhandenen/geplanten Aufstellungsfläche
[ ] Beton [ ] Beton (beschichtet) [ ] Stahl [ ] Asphalt [ ] Pflaster [ ] unbefestigt [ ] sonstige: .............
Beschreibung der vorhandenen/geplanten Rückhaltevorrichtung
[ ] Auffangraum [ ] doppelwandig mit Leckanzeige [ ] Abwasseranlage [ ] Innenhülle mit Leckanzeigegerät
[ ] keine Rückhaltung [ ] sonstige: ...........................................................................
[ ] Löschwasserrückhaltung 8
Beschreibung der Niederschlagswasserableitung
[ ] kein Niederschlagswasser [ ] Ablauf absperrbar [ ] Ablauf nicht absperrbar [ ] Abscheider
[ ] Pumpensumpf manuell [ ] Pumpensumpf automatisch [ ] sonstige: ......................................
Anschluss an: [ ] Regenwasserkanalisation [ ] Schmutzwasserkanalisation [ ] Mischwasserkanalisation
Leckagevolumen in m3 bis zum Wirksamwerden geeigneter Schutzvorkehrungen 9 .......................... m3
Volumen der Rückhalteeinrichtung in m3 .......................... m3
6. Zulassungen
Bereits durchgeführte Zulassungsverfahren für Anlagenteile oder Genehmigungsverfahren für die Anlage insgesamt nach anderen
Rechtsvorschriften, z.B. nach Bau- oder Immissionsschutzrecht
Art der Zulassung
Datum der Zulassung
Az.:
7. Schutzgebiete, Uferbereich, Gewässerbereich, Untergrund
Lage in einem Schutzgebiet nach § 2 Abs. 11 VAwS, Angabe der jeweiligen Schutzzone
Wasserschutzgebietszone
[ ] I [ ] II [ ] III [ ] IIIa [ ] IIIB [ ] nicht im Wasserschutzgebiet
Heilquellenschutzgebietszone (qualitativ)
[ ] I [ ] II [ ] III [ ] III/1 [ ] III/2 [ ] IV [ ] nicht im Heilquellenschutzgebiet
Überschwemmungsgebiet
Name des Gewässers: ....................................................... [ ] nicht im Überschwemmungsgebiet
  • Die Befreiung nach § 71 HWG liegt vor
[ ] ja [ ] nein
falls die Anlage in einem Schutzgebiet liegt:

Werden die Anforderungen nach § 10 VAwS und die weitergehenden Anforderungen der maßgebenden Schutzgebietsverordnung eingehalten?

[ ] ja [ ] nein
Abstand zu einem oberirdischen Gewässer 
[ ] im Gewässer [ ] kleiner 5 m [ ] 5-10 m [ ] 10-20 m [ ] mehr als 20 m [ ] über Gewässer
falls über oder näher als 20 m an einem Gewässer:
Name des Gewässers: ____________________________
Die Anforderungen nach § 7 Abs. 2 VAwS werden [ ] eingehalten [ ] nicht eingehalten
Die erforderliche Befreiung nach § 71 HWG 10 liegt vor. [ ] ja [ ] nein
Die Eignung des Untergrundes nach § 7 Abs. 3 VAwS ist mit folgendem Ergebnis geprüft worden.
  • Besondere Untersuchungen waren nicht erforderlich, weil auf der vorgesehenen Fläche bisher nicht mit wassergefährdenden Stoffen
    umgegangen wurde (z.B. Nutzung nur zu Wohnzwecken).
[ ]
  • Besondere Untersuchungen waren nicht erforderlich, weil nach der bisherigen Nutzung und der Sicherheitsmaßnahmen auf der vorgesehenen
    Fläche Boden- oder Grundwasserverunreinigungen sicher auszuschließen sind (nähere Angaben bitte auf gesondertes Blatt).
[ ]
  • Besondere Untersuchungen waren nicht erforderlich, weil die Anlage keine unmittelbare Verbindung mit dem Erdreich hat
[ ]
  • siehe beigefügtes Gutachten
[ ]
Boden- oder Grundwasserverunreinigungen liegen vor. [ ] ja [ ] nein
8. Prüfpflicht gemäß § 23 VAwS durch Sachverständige
die Anlage istnicht prüfpflichtig => oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe A [ ]
=> Anlagen zum Umgang mit festen wassergefährdenden Stoffen [ ]
Prüfung vor Inbetriebnahme oder bei wesentlicher Änderung => oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufen B, C und D [ ]
=> alle unterirdischen Anlagen [ ]
Wiederkehrende Prüfung alle 2,5 Jahre => bei unterirdischer Lagerung in Schutzgebieten [ ]
Wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre => oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufen C und D [ ]
=> oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufen B, C und D in Schutzgebieten [ ]
=> alle unterirdischen Anlagen außerhalb von Schutzgebieten [ ]
Prüfung bei Stilllegung => oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufen C und D (in Schutzgebieten auch B) [ ]
=> alle unterirdischen Anlagen [ ]

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  Muster Anlage 29.1-2

An (zuständige Wasserbehörde)

Anzeige nach § 31 Abs. 1 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) für private und vergleichbare gewerbliche Heizöllageranlagen in Verbindung mit § 29 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom 16. September 1993 (GVBl. I S. 409) 11, zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Februar 2004 (GVBl. I S. 62). Anzeigepflichtig sind alle unterirdischen Heizöllageranlagen und oberirdische Heizöllageranlagen einschließlich Kellertanks mit einem Rauminhalt von mehr als 1 000 Litern.

Eigentümer: __________________________________________
Anschrift: __________________________________________
Betreiber: __________________________________________
Anschrift: __________________________________________


Anlagenstandort:
Gemeinde: __________________________________________
Gemarkung: __________________________________________
Anschrift: __________________________________________
__________________________________________
Flur: __________________________________________
Flurstück: __________________________________________
Lagerbehälter:
Anzahl: ........................................................

Rauminhalt je Behälter: .........................................................

Gesamtrauminhalt: ..............................................

Gefährdungsstufe

[ ] a (bis einschließlich 1.000 l)

[ ] B (mehr als 1.000 l bis einschließlich 10.000 l)

[ ] C (mehr als 10.000 l bis einschließlich 100.000 l)

[ ] D (mehr als 100.000 l)

[ ] einwandig mit Auffangraum [ ] einwandig mit Auffangwanne
[ ] doppelwandig/einwandig mit Innenhülle und Leckanzeigegerät
[ ] oberirdisch im Gebäude (Keller/Lagerraum)
[ ] oberirdisch (im Freien) [ ] unterirdisch
Werkstoffe: [ ] Kunststoff [ ] GFK 12

[ ] sonstiger Kunststoff:

[ ] Metall [ ] Aluminium

[ ] Stahl

[ ] sonstiges Metall:

Zulassung:
[ ] Bauartzulassung [ ] bauaufsichtliche Zulassung (Prüfzeichen)
[ ] DIN-Tank (DIN 6608-6625)
Herstell-Nr.: ............................. Baujahr: ...............................
Datum Inbetriebnahme: .................................................
Auffangraum/Auffangwanne:
Rauminhalt: ...................................... Liter = ............... % der Lagermenge
Werkstoff: [ ] gemauert mit Beschichtung/Anstrich
[ ] Kunststoff [ ] GFK

[ ] sonstiger Kunststoff

[ ] Metall [ ] Aluminium

[ ] Stahl

[ ] sonstiges Metall:

Zulassung:
[ ] Bauartzulassung [ ] bauaufsichtliche Zulassung (Prüfzeichen) [ ] DIN-Norm
Schutzgebiet:

[ ] Überschwemmungsgebiet

[ ] Wasserschutzgebiet
[ ] Trinkwasserschutzgebiet [ ] Heilquellenschutzgebiet
[ ] festgesetzt [ ] geplant
[ ] Zone I/II [ ] Zone III/IIIA [ ] Zone III/IIIB
Hinweis: Heizöllageranlagen in der Zone III/IIIB eines Wasserschutzgebietes werden wie Heizöllageranlagen außerhalb von Schutzgebieten behandelt.
Rohrleitungen:
[ ] Rohrleitungen oberirdisch [ ] Rohrleitungen unterirdisch
[ ] doppelwandig [ ] Leckanzeigegerät mit Zulassung
[ ] Saugleitung
[ ] Rohrleitung ist im Schutzrohr/Kanal, in dem auslaufende Flüssigkeit in einer Kontrolleinrichtung sichtbar
wird, verlegt.
Material: [ ] Kunststoff

[ ] Metall

[ ] Sonstiges

Sicherheitseinrichtungen:
[ ] Leckanzeigegerät für doppelwandige Tanks/Tanks mit Innenhülle

[ ] Bauartzulassung/bauaufsichtliche Zulassung (Prüfzeichen) liegt vor

[ ] Grenzwertgeber/Überfüllsicherung

[ ] Bauartzulassung [ ] bauaufsichtliche Zulassung (Prüfzeichen)

Sachverständigenprüfung:

Bestimmte Heizöllageranlagen unterliegen gemäß der nachfolgenden Tabelle einer Prüfpflicht durch staatlich anerkannte Sachverständige. Bitte kreuzen Sie an, inwieweit Ihre Anlage betroffen ist:

Prüfpflicht Prüfpflichtige Lagerbehälter Betroffen
Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung alle unterirdischen Heizöllageranlagen und oberirdische Heizöllageranlagen mit einem Rauminhalt von mehr als 1.000 l  
einmalige nachträgliche Prüfung aller bisher noch nicht geprüften oberirdischen Heizöllageranlagen außerhalb von Schutzgebieten mit einem Rauminhalt von mehr als 1.000 l bis einschließlich 10.000 l bis zum 13.2.2006  
Wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre alle unterirdischen Heizöllageranlagen und oberirdische Heizöllageranlagen mit einem Rauminhalt von mehr als 10.000 l, in Schutzgebieten mehr als 1.000 l  
Wiederkehrende Prüfung alle 2,5 alle unterirdischen Heizöllageranlagen in Jahre Schutzgebieten, jedoch nicht in Überschwemmungsgebieten  
Prüfung bei Stilllegung des Lagerbehälters alle unterirdischen Heizöllageranlagen, oberirdische Heizöllageranlagen mit einem Rauminhalt von mehr als 10.000 l, in Schutzgebieten mehr als 1.000 l  

Bei bereits betriebenen Heizöllageranlagen bitte Datum der letzten Sachverständigenprüfung angeben: ................

Ort: ________________________________

Datum: _____________________________

(Unterschrift des Eigentümers/Betreibers)

Anlage: Lageplan/Grundriss mit Eintragung der Heizöllageranlage

____________

1) 1. Barriere stellen die Anlagen- oder Behälterwände dar, die die wassergefährdenden Stoffe unmittelbar einschließen.
2. Barriere sind die Auffangvorrichtungen oder bei doppelwandigen Systemen die äußere Wand.

2) Die Anlagenverordnung (VAwS) und die zugehörige Verwaltungsvorschrift sind im Internet unter www.hessen.de auf der Seite des Umweltministerium unter den Stichworten Umwelt, Wasser und Boden, anlagenbezogener Gewässerschutz zu finden

3) (L) Lager-, (A) Abfüll-, (U) Umschlag-, (HBV) Herstellungs-, Verwendungs- oder Behandlungsanlage, (R) Rohrleitungsanlage

4) Bei komplexen Anlagen sind auch die wesentlichen Anlagenteile in einem Lageplan einzutragen, ggf. in einem gesonderten Plan.

5) bei mehreren Stoffen ggf. Stoffliste mit entsprechenden Informationen beifügen

6) Verwaltungsvorschrift des Bundes nach § 19g Abs. 5 WHG zur Benennung und Einstufung der wassergefährdenden Stoffe

7) Glasfaser verstärkter Kunststoff

8) bitte näher erläutern im Hinblick auf Anhang 1 Nr. 9.4 VAwS (Art der Rückhaltung und Bemessung der Löschwasserrückhaltung)

9) nähere Erläuterung zur Bestimmung des erforderlichen Leckagevolumens siehe Anhang 1 und 2 der VAwS und den zugehörigen technischen Regelwerken (z.B. TRwS 131 ATV/DVWK)

10) Gemäß § 70 HWG sind in Gewässern, im Uferbereich und in Überschwemmungsgebieten die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile verboten. Von diesem Verbot kann nach § 71 HWG die Wasserbehörde im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen befreien.

11) Die Anlagenverordnung (VAwS) und die zugehörige Verwaltungsvorschrift sind im Internet unter www.hessen.de auf der Seite des Umweltministeriums unter den Stichworten Umwelt, Wasser und Boden, anlagenbezogener Gewässerschutz zu finden

12) Glasfaser verstärkter Kunststoff

ENDE

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