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Muster des Sicherheitszeugnisses für Reaktor-Frachtschiffe
(MSC. 170(79); MSC. 239(83); MSC. 308(88); MSC. 309(88); MSC. 338(91); MSC. 344(91), MSC. 496(105))

Sicherheitszeugnis für Reaktor-Frachtschiffe

Dieses Zeugnis ist durch ein Ausrüstungsverzeichnis zur Frachtschiffsicherheit ( Muster C) zu ergänzen

(Dienstsiegel) (Staat)

Ausgestellt nach den Vorschriften des
Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
in seiner zuletzt geänderten Fassung

im Namen der Regierung von

.......................................................................................
(Name des Staates)

durch.................................................................................................................................................................
(ermächtigte Person oder Stelle)

Angaben zum Schiff 1

Name des Schiffes ...........................................................................

Unterscheidungssignal ...........................................................................

Heimathafen ...........................................................................

Bruttoraumzahl/-gehalt ...........................................................................

Tragfähigkeit des Schiffes (metrische Tonnen) 2 ...........................................................................

Länge des Schiffes ( Regel III/3.12) ...........................................................................

Seegebiete, die das Schiff laut Zeugnis befahren darf ( Regel IV/2) 3 ...........................................................................

IMO-Nummer(1) ...........................................................................

Schiffstyp 4

Massengutschiff

Öltankschiff

Chemikalientankschiff

Gastankschiff

Frachtschiff eines anderen Typs als die oben genannten typen

Baudatum:

Datum des Bauvertrags .................................

Datum, an dem der Kiel gelegt wurde oder das Schiff sich in einem entsprechenden Bauzustand befand .................................

Ablieferungsdatum .................................

Datum, an dem ein Umbau oder eine Änderung oder Veränderung größerer Art begonnen wurde (sofern zutreffend) .................................

Es sind alle zutreffenden Daten einzutragen.

Hiermit wird bescheinigt,

1 dass das Schiff in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Regel VIII/9 des Übereinkommens besichtigt worden ist;

2 dass das Schiff als Reaktorschiff allen Vorschriften des Kapitels VIII des Übereinkommens und dem für das Schiff genehmigten Sicherheitsbericht entspricht und

2.1 dass der Zustand der Bauausführung, der Maschinen und der Ausrüstung, wie in Regel I/10 bezeichnet (soweit zur Erfüllung der Regel VIII/9 anwendbar), einschließlich der Reaktor-Antriebsanlage und des Kollisionsschutzaufbaus, zufriedenstellend ist und dass das Schiff den einschlägigen Vorschriften der Kapitel II-1 und II-2 des Übereinkommens (mit Ausnahme der Vorschriften über Brandsicherheitssysteme und -einrichtungen sowie Brandschutzpläne) entspricht;

2.2 dass das Schiff den Vorschriften des Übereinkommens in Bezug auf Brandsicherheitssysteme und -einrichtungen sowie Brandschutzpläne entspricht;

2.3 dass die Rettungsmittel und die Ausrüstung der Rettungsboote, Rettungsflöße und Bereitschaftsboote in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Übereinkommens vorhanden sind;

2.4 dass das Schiff in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Übereinkommens mit einem Leinenwurfgerät ausgerüstet ist;

2.5 dass das Schiff den Vorschriften des Übereinkommens in Bezug auf die Funkanlagen entspricht;

2.6 dass die Funkanlagen, die in den Rettungsmitteln verwendet werden, in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Übereinkommens vorhanden sind und diesen in ihrer Wirkungsweise entsprechen;

2.7 dass das Schiff den Vorschriften des Übereinkommens in Bezug auf die Navigationsausrüstung an Bord, Vorkehrungen zur Lotsenübernahme sowie nautische Veröffentlichungen entspricht;

2.8 dass das Schiff mit Lichtern, Signalkörpern und Vorrichtungen zur Abgabe von Schall- und Notsignalen in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Übereinkommens und den Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See in der geltenden Fassung ausgerüstet ist;

2.9 dass das Schiff in jeder anderen Hinsicht den einschlägigen Vorschriften der Regeln entspricht, soweit diese auf das Schiff anwendbar sind;

2.10 dass das Schiff alternative Ausführungen und Anordnungen nach der Regel/den Regeln II-1/55 / II-2/17 / III/38(4) des Übereinkommens aufweist/nicht aufweist 4;

2.11 dass diesem Zeugnis eine Bescheinigung über die Zulassung alternativer Ausführungen und Anordnungen von Maschinen und elektrischen Anlagen/des Brandschutzes/der Rettungsmittel und -vorrichtungen 4 beigefügt/nicht beigefügt 4 ist.

Dieses Zeugnis gilt bis ..........................................................................................................................................

Abschlussdatum der Besichtigung, auf der dieses Zeugnis beruht: ............ (TT/MM/JJJJ)

Ausgestellt in

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 24.06.2024)

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