Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk Gefahrgut/Transport / See / MSC |
Entschließung MSC.309(88)
Änderungen des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
Vom 23. Juli 2012
(BGBl. II Nr. 23 vom 23.07.2012 S. 690)
(angenommen am 3. Dezember 2010)
(Übersetzung)
Der Schiffssicherheitsausschuss -
in Anbetracht des Artikels 28 Buch - stabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses;
ferner in Anbetracht des Artikels VIII Buchstabe b des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ( SOLAS) (im Folgenden als "Übereinkommen" bezeichnet) und des Artikels VI des Protokolls von 1988 zu dem Übereinkommen (im Folgenden als "SOLAS-Protokoll von 1988" bezeichnet) betreffend das Verfahren zur Änderung des SOLAS-Protokolls von 1988;
nach der auf seiner achtundachtzigsten Tagung erfolgten Prüfung von Änderungen des SOLAS-Protokolls von 1988, die nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i des Übereinkommens und Artikel VI des SOLAS-Protokolls von 1988 vorgeschlagen und weitergeleitet worden waren -
Änderungen des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in seiner zuletzt geänderten Fassung | Anlage |
Anlage
Änderungen und Ergänzungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
Anhang
Änderungen und Ergänzungen des Anhangs zur Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
Form des Sicherheitszeugnisses für Fahrgastschiffe
1 Die Absätze 2.10 und 2.11 werden durch folgenden Wortlaut ersetzt:
"2.10 dass das Schiff alternative Ausführungen und Anordnungen nach der Regel/den Regeln II-1/55 / II-2/17 / III/381 des Übereinkommens aufweist/nicht aufweist1;
2.11 dass diesem Zeugnis eine Bescheinigung über die Zulassung alternativer Ausführungen und Anordnungen für Maschinen und elektrische Anlagen/Brandschutz/Rettungsmittel1beigefügt/nicht beigefügt1ist.
____
1) Nichtzutreffendes streichen."
2 Die Absätze 5 und 6 werden durch folgenden Wortlaut ersetzt:
"5 dass das Schiff alternative Ausführungen und Anordnungen nach der Regel/den Regeln II-1/55 / II-2/174 des Übereinkommens aufweist/nicht aufweist4;
6 dass diesem Zeugnis eine Bescheinigung über die Zulassung alternativer Ausführungen und Anordnungen für Maschinen und elektrische Anlagen/Brandschutz4beigefügt ist/nicht beigefügt4ist;
____
4) Nichtzutreffendes streichen."
Form des Ausrüstungs-Sicherheitszeugnisses für Frachtschiffe
3 Die Absätze 2.7 und 2.8 werden durch folgenden Wortlaut ersetzt:
"2.7 dass das Schiff alternative Ausführungen und Anordnungen nach der Regel/den Regeln II-2/17 / III/384 des Übereinkommens aufweist/nicht aufweist4;
2.8 dass diesem Zeugnis eine Beschei - nigung über die Zulassung alternativer Ausführungen und Anordnungen für Brandschutz/Rettungsmittel4beigefügt/nicht beigefügt4ist.
____
4) Nichtzutreffendes streichen."
Form des Sicherheitszeugnisses für Frachtschiffe
(Redationelle Änderung lautet sinngemäß
(Stand: 29.08.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion