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Entschließung MSC.344(91)
Änderungen des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
Vom 5. Dezember 2014
(BGBl II Nr. 30 vom 16.12.2014 S. 1121)
Siehe 25. SOLAS-ÄndV *
(angenommen am 30. November 2012)
(Übersetzung)
Der Schiffssicherheitsausschuss -
in Anbetracht des Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses
sowie in Anbetracht des Artikels VIII Buchstabe b des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) (im Folgenden als "Übereinkommen" bezeichnet) und des Artikels VI des Protokolls von 1988 zu dem Übereinkommen (im Folgenden als "SOLAS-Protokoll von 1988" bezeichnet) betreffend das Verfahren zur Änderung des SOLAS-Protokolls von 1988;
in Anerkennung der Notwendigkeit, die Zeugnismuster, die im Anhang des SOLAS-Protokolls von 1988 enthalten sind, an den Wortlaut der Zeugnismuster im Übereinkommen und dem SOLAS-Protokoll von 1978 anzupassen;
nach der auf seiner einundneunzigsten Tagung erfolgten Prüfung von Änderungen des SOLAS-Protokolls von 1988, die nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i des Übereinkommens und Artikel VI des SOLAS-Protokolls von 1988 vorgeschlagen und weitergeleitet worden waren -
Änderungen des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in seiner zuletzt geänderten Fassung | Anlage |
Änderungen und Ergänzungen des Anhangs zur Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See | Anhang |
Alle im Anhang zur Anlage enthaltenen Zeugnismuster der Zeugnisse und Ausrüstungsverzeichnisse werden durch folgende Muster ersetzt:
" Muster des Sicherheitszeugnisses für Fahrgastschiffe
Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe
Dieses Zeugnis wird durch ein Ausrüstungsverzeichnis (Form P) ergänzt.
(Dienstsiegel) | (Staat) |
für Auslandfahrt /beschränkte1 Auslandfahrt
Ausgestellt nach den Vorschriften des
Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
in der durch das Protokoll von 1988 zu diesem Übereinkommen geänderten Fassung
im Namen der Regierung von
.................................................................................................................................
(Name des Staates)
durch ....................................................................................................................................................................
(ermächtigte Person oder Stelle)
Angaben zum Schiff2
(Stand: 17.03.2022)
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