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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.344(91)
Änderungen des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See

Vom 5. Dezember 2014
(BGBl II Nr. 30 vom 16.12.2014 S. 1121)



Siehe 25. SOLAS-ÄndV *
(angenommen am 30. November 2012)
(Übersetzung)

Der Schiffssicherheitsausschuss -

in Anbetracht des Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses

sowie in Anbetracht des Artikels VIII Buchstabe b des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) (im Folgenden als "Übereinkommen" bezeichnet) und des Artikels VI des Protokolls von 1988 zu dem Übereinkommen (im Folgenden als "SOLAS-Protokoll von 1988" bezeichnet) betreffend das Verfahren zur Änderung des SOLAS-Protokolls von 1988;

in Anerkennung der Notwendigkeit, die Zeugnismuster, die im Anhang des SOLAS-Protokolls von 1988 enthalten sind, an den Wortlaut der Zeugnismuster im Übereinkommen und dem SOLAS-Protokoll von 1978 anzupassen;

nach der auf seiner einundneunzigsten Tagung erfolgten Prüfung von Änderungen des SOLAS-Protokolls von 1988, die nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i des Übereinkommens und Artikel VI des SOLAS-Protokolls von 1988 vorgeschlagen und weitergeleitet worden waren -

  1. beschließt nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer iv des Übereinkommens und Artikel VI des SOLAS-Protokolls von 1988 die Änderungen des Anhangs zur Anlage des SOLAS-Protokolls von 1988, deren Wortlaut in der Anlage zu dieser Entschließung wiedergegeben ist;
  2. bestimmt nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vi Nummer 2 Doppelbuchstabe bb des Übereinkommens und Artikel VI des SOLAS-Protokolls von 1988, dass die Änderungen als am 1. Januar 2014 angenommen gelten, sofern nicht vor diesem Zeitpunkt mehr als ein Drittel der Vertragsparteien des SOLAS-Protokolls von 1988 oder aber Vertragsparteien, deren Handelsflotten insgesamt mindestens 50 vom Hundert des Bruttoraumgehalts der Welthandelsflotte ausmachen, ihren Einspruch gegen die Änderungen notifiziert haben;
  3. fordert die betreffenden Vertragsparteien auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vii Nummer 2 des Übereinkommens und Artikel VI des SOLAS-Protokolls von 1988 die Änderungen nach ihrer Annahme gemäß Nummer 2 dieser Entschließung am 1. Juli 2014 in Kraft treten;
  4. ersucht den Generalsekretär, nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer v des Übereinkommens und Artikel VI des SOLAS-Protokolls von 1988 allen Vertragsparteien des SOLAS-Protokolls von 1988 beglaubigte Abschriften dieser Entschließung und des Wortlauts der in der Anlage enthaltenen Änderungen zu übermitteln;
  5. ersucht den Generalsekretär ferner, den Mitgliedern der Organisation, die nicht Vertragsparteien des SOLAS-Protokolls von 1988 sind, Abschriften der Entschließung und ihrer Anlage zu übermitteln.

.

Änderungen des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in seiner zuletzt geänderten Fassung Anlage


.

Änderungen und Ergänzungen des Anhangs zur Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See Anhang

Alle im Anhang zur Anlage enthaltenen Zeugnismuster der Zeugnisse und Ausrüstungsverzeichnisse werden durch folgende Muster ersetzt:

" Muster des Sicherheitszeugnisses für Fahrgastschiffe
Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe

Dieses Zeugnis wird durch ein Ausrüstungsverzeichnis (Form P) ergänzt.

(Dienstsiegel) (Staat)

für Auslandfahrt /beschränkte1 Auslandfahrt

Ausgestellt nach den Vorschriften des
Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
in der durch das Protokoll von 1988 zu diesem Übereinkommen geänderten Fassung

im Namen der Regierung von

.................................................................................................................................
(Name des Staates)

durch ....................................................................................................................................................................
(ermächtigte Person oder Stelle)

Angaben zum Schiff2

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