Protokoll von 1988 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See*
Vom 5. August 2003 (BGBl. II Nr. 19. vom 12.08.2003 S. 747)
Änderungen und Ergänzungen des Anhangs zur Anlage zum Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe (Form P)
Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln:
Unter Punkt 2.2 wird der Verweis "(Regel III/42)" ersetzt durch "(Regel III/21 und LSA-Code, Abschnitt 4.5)".
Punkt 2.3 wird aus der Liste gestrichen, und die folgenden Punkte werden entsprechend umnummeriert.
Unter Punkt 2.4 wird der Verweis "(Regel III/44)" ersetzt durch "(Regel III/21 und LSA-Code, Abschnitt 4.6)".
Die Fußnote zu Punkt 10 erhält folgenden Wortlaut: "Mit Ausnahme derjenigen, die im LSA-Code, Absätze 4.1.5.1.24, 4.4.8.31 und 5.1.2.2.13 vorgeschrieben sind."
Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
Angaben zum Schiff:
Unter dem Punkt "Länge des Schiffes" wird der bisherige Verweis in Klammern "(Regel III/3.10)" geändert in "(Regel III/ 3.12)".
Absatz 3 wird gestrichen und der folgende Absatz entsprechend umnummeriert.
Ausrüstungsverzeichnis zum Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Form E)
Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln:
Punkt 2.2 wird aus der Liste gestrichen, und die folgenden Punkte werden entsprechend umnummeriert.
Unter Punkt 2.3 wird der Verweis "(Regel III/44)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.6)".
Unter Punkt 2.4 wird der Verweis "(Regel III/45)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.8)".
Unter Punkt 2.5 wird der Verweis "(Regel III/46)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.9)".
Unter Punkt 2.7.1 wird der Verweis "(Regel III/44)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.7)".
Unter Punkt 2.7.2 wird der Verweis "(Regel III/45)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.8)".
Unter Punkt 2.7.3 wird der Verweis "(Regel III/46)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.9)".
Unter Punkt 5.3 wird der Verweis "Regel III/26.1.4" ersetzt durch "Regel III/ 31.1.4".
Die Fußnote zu Punkt 9 erhält folgenden Wortlaut: "Mit Ausnahme derjenigen, die im LSA-Code, Absätze 4.1.5.1.24, 4.4.8.31 und 5.1.2.2.13 vorgeschrieben sind."
Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
Angaben zum Schiff:
Unter dem Punkt "Länge des Schiffes" wird der bisherige Verweis in Klammern "(Regel III/3.10)" geändert in "(Regel III/ 3.12)".
Absatz 3 wird gestrichen und der folgende Absatz entsprechend umnummeriert.
Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Form C)
Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln:
Punkt 2.2 wird aus der Liste gestrichen, und die folgenden Absätze werden entsprechend umnummeriert.
Unter Punkt 2.3 wird der Verweis "(Regel III/44)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.6)".
Unter Punkt 2.4 wird der Verweis "(Regel III/45)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.8)".
Unter Punkt 2.5 wird der Verweis "(Regel III/46)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.9)".
Unter Punkt 2.7.1 wird der Verweis "(Regel III/44)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.7)".
Unter Punkt 2.7.2 wird der Verweis "(Regel III/45)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.8)".
Unter Punkt 2.7.3 wird der Verweis "(Regel III/46)" ersetzt durch "(Regel III/31 und LSA-Code, Abschnitt 4.9)".
Unter Punkt 5.3 wird der Verweis "Regel III/26.1.4" ersetzt durch "Regel III/ 31.1.4".
Die Fußnote zu Punkt 9 erhält folgenden Wortlaut: "Mit Ausnahme derjenigen, die im LSA-Code, Absätze 4.1.5.1.24, 4.4.8.31 und 5.1.2.2.13 vorgeschrieben sind."
2. Berichtigung: Entschließungen 1 und 2 vom 9. November 1988 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See betreffend den Funkverkehr im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)
Änderungen von 1988 des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See betreffend den Funkverkehr im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)
2.1 Entschließung 1
zu dem am 9. November 1988 von der Konferenz der Vertragsregierungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See angenommenen Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem
Anhang
Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
Angaben zum Schiff:
Unter dem Punkt "Länge des Schiffes" wird der bisherige Verweis in Klammern "(Regel III/3.10)" geändert in "(Regel III/ 3.12)".
Absatz 3 wird gestrichen und der folgende Absatz entsprechend umnummeriert.
2.2 Entschließung 2
zu dem am 9. November 1988 von der Konferenz der Vertragsregierungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See angenommenen Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem
Anlage Ausrüstungsverzeichnisse
Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe (Form P)
Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln:
Unter Punkt 2.2 wird der Verweis "(Regel III/42)" ersetzt durch "(Regel III/21 und LSA-Code, Abschnitt 4.5)".
Punkt 2.3 wird aus der Liste gestrichen, und die folgenden Punkte werden entsprechend umnummeriert.
Unter Punkt 2.4 wird der Verweis "(Regel III/44)" ersetzt durch "(Regel III/21 und LSA-Code, Abschnitt 4.6)".
Die Fußnote zu Punkt 10 erhält folgenden Wortlaut: "Mit Ausnahme derjenigen, die im LSA-Code, Absätze 4.1.5.1.24, 4.4.8.31 und 5.1.2.2.13 vorgeschrieben sind."
Ausrüstungsverzeichnis zum Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Form E)
umwelt-online - Demo-Version
(Stand: 12.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)