Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Hafen

Bremische Hafenordnung
- Inhalt -

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Anwendung anderer Rechtsvorschriften

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Allgemeines Verhalten in den Häfen

§ 5 Verantwortlichkeiten

Abschnitt 2
Verkehrsvorschriften

Unterabschnitt 1
Ein- und Auslaufbestimmungen, Verholen

§ 6 An- und Abmeldung von Fahrzeugen

§ 7 Liegeplätze

§ 8 Verholen im Hafengebiet

§ 9 Verkehrserlaubnis

§ 9a Ein-/Auslaufverbot

§ 10 Hafenverkehrsmeldung, Schifffahrtsinformation

§ 11 Hafenlotsen

§ 12 Befähigungsnachweise

Unterabschnitt 2
Fahrregeln

§ 13 Allgemeine Fahrregeln

§ 14 Benutzung und Durchfahren von Schleusen, Brücken und Sperrwerken

§ 15 Befahren der Geeste

§ 16 Befahren des Industriehafens

§ 17 Schub- und Schleppverbände

§ 18 Schalsignale

§ 19 Gebrauch des Ankers für Manövrierzwecke

§ 20 Sportfahrzeuge und Traditionsschiffe

Unterabschnitt 3
Ruhender Verkehr

§ 21 Benutzung von schwimmenden Anlagen und Hafentreppen

§ 22 Vertäuen

§ 23 Ankern

§ 24 Zugang zu den Fahrzeugen, Landverbindungen

§ 25 Besetzung, Bewachung, Beaufsichtigung

§ 26 Sichtzeichen festgemachter Fahrzeuge

§ 27 Herausragende Gegenstände

§ 28 Benutzung von Schiffsantrieben

§ 28a Maximaler Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen

§ 28b Einleiten von Ballastwasser und Sedimenten

§ 29 Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten

§ 30 Verhalten bei Eisbildung

Abschnitt 3
Sonstige Vorschriften

§ 31 Allgemeine Anzeigepflichten Beseitigung von Hindernissen

§ 32 Sondernutzung von Wasserflächen

§ 33 Hafenfahrzeuge

§ 34 Ausübung der Fischerei

§ 35 Verbote

Abschnitt 4
Sicherheit

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 36 Betreten und Befahren von Gleisanlagen Abstellen von Straßenfahrzeugen

§ 37 Rauchen und Umgang mit Feuer und offenem Licht

§ 38 Feuerarbeiten

§ 39 Begasungen von Fahrzeugen und Beförderungseinheiten, begaste Ladungen

Unterabschnitt 2
Trockenmassengüter

§ 40 Umschlag von Trockenmassengütern

§ 40a Sicherheitsbestimmungen für Massengutschiffe

§ 40b Sicherheitsbestimmungen für Umschlagsanlagen von Trockenmassengütern

Unterabschitt 3
Gefährliche Güter

§ 41 Anmeldung von gefährlichen Gütern

§ 42 Durchfuhr, Umschlag und Bereitstellung gefährlicher Güter in verpackter Form

§ 43 Melde-, Anzeige- und Auskunftspflicht Verhalten bei Unfällen mit gefährlichen Gütern

§ 44 Verantwortlichkeiten bei Einbringen, Durchfuhr, Umschlag und Bereitstellen von gefährlichen Gütern

Unterabschnitt 4
Tankschiffe

§ 45 Anmeldung von Tankschiffsladung

§ 46 Tankschiffsliegeplätze

§ 47 Zutritt zu Tankschiffen

§ 48 Sicherheitsbestimmungen für Tankschiffe

§ 49 Zusätzliche Ladung auf Tankschiffen

§ 50 Reinigen und Entgasen von Tankschiffen

§ 51 Inertisieren von Tankschiffen

§ 52 Reparaturarbeiten auf Tankschiffen

§ 53 Bunkern von Treib- und Schmierstoffen

Abschnitt 5
Entsorgung

§ 54 Entsorgung von Abfällen

§ 55 Entsorgung von Ölen, Ölderivaten, ölhaltigen Gemischen und flüssigen Chemikalien

Abschnitt 6
Geschäftsstatistik, Datenverarbeitung/ Datenschutz

Unterabschnitt 1
Geschäftsstatistik

§ 55a Geschäftsstatistik

Unterabschnitt 2
Datenverarbeitung/Datenschutz

§ 56 Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 57 Verwendungszweck

§ 58 Datenübermittlung

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten, Schluß- und Übergangsvorschriften

§ 59 Ausnahmen, Nebenbestimmungen

§ 60 Ordnungswidrigkeiten

§ 60a Übergangsregelung

§ 61 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu §§ 6 und 10 Absatz 1 und 3)
Verkehrsvorschriften

Anlage 2 zu § 11 Erklärung zum Nachweis für die Befreiung von der Pflicht zur Annahme eines Hafenlotsen gem. § 11 der Bremischen Hafenordnung

Anlage 3 zu § 14 Abs. 7 Schleusen- und Brückensignale

Anlage 4 zu § 42 Abs. 1 Mengenbegrenzungen und Sicherheitsbestimmungen für verpackte gefährliche Güter

1 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen

2 Vorschriften für die Bereitstellung von gefährlichen Gütern im Geltungsbereich der Hafenordnung.

3 Stoffbezogene Mengenbegrenzung, Sicherheitsbestimmungen

Klasse 1: Explosivstoff und Gegenstände mit Explosivstoff

Klasse 2: Gase

Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten

Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe

Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe

Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln

Klasse 5.1: Entzündend (oxydierend) wirkende Stoffe

Klasse 5.2: Organische Peroxide

Klasse 6.1: Giftige Stoffe

Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe

Klasse 7: Radioaktive Stoffe

Klasse 8: Ätzende Stoffe

Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe

Sicherheitsbestimmung

Anlage 5 zu § 40 Abs. 5 Besondere Sicherheitsanforderungen für den Umschlag unverpackter gefährlicher Güter

Anlage 6 zu § 46 Abs. 3 Tankschiffsliegeplätze

Hafengruppe Bremen

Hafengruppe Bremerhaven

Anlage 7 zu § 38 Abs. 3

Anlage 8 Formblatt Pre-Transfer Checklist

Anlage 9 (aufgehoben)

Anlage 10 zu § 40 Abs. 2

Anlage 11 zu § 40 Abs. 4

Anlage 12 zu §§ 40a Abs. 1, 40b Abs. 1

Anlage 13