umwelt-online: Bremische Hafenordnung (4)

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Verkehrsvorschriften  Anlage 1 07 08 12 15 21
(zu §§ 6 und 10 Absatz 1 und 3)

1. Schiffsanmeldung nach § 6

1.1 Ankunft Seeschiffe

  1. Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Meldung
  2. Anlaufreferenznummer
  3. Funkrufzeichen und IMO Nummer
  4. Schiffsname
  5. Flagge des Schiffes
  6. Heimathafen
  7. Identifikation des Betreibers des Schiffes:
    1. IMO Company identification number
      (für Schiffe ab 500 BRZ, gemäß Document of Compliance gemäß International Safety Management Code (ISM Code DOC)
    2. Name und Anschrift
  8. Schiffstyp
  9. Vermessung (BRZ)
  10. Länge und Breite über alles
  11. Anlaufzweck
  12. voraussichtliche Ankunftszeit (ETA) im Hafen
  13. voraussichtliche Abfahrtszeit (ETD) aus dem Hafen
  14. Tiefgang
  15. Name des Schiffsführers
  16. letzter Hafen
  17. nächster Hafen
  18. Anzahl der Besatzungsmitglieder
  19. Anzahl der Fahrgäste, falls zutreffend
  20. Anzahl der Einschleicher, falls vorhanden
  21. begaste Schüttladung an Bord: ja/nein
  22. besondere Konstruktionsmerkmale (beispielsweise Manövrierhilfen wie Bugstrahler)
  23. Rechnungsempfänger
  24. Leistungsempfänger im Sinne des UStG
  25. Fahrtgebiet (Nord- und Ostsee, Europa, Übersee)
  26. Liegeplatz
  27. Besonderheiten, die für das Einlaufen und Liegen berücksichtigt werden müssen.

Die Meldung nach 1.1 ist elektronisch abzugeben.

1.2 Ankunft Binnenschiffe

  1. Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Meldung
  2. ENI Nummer
  3. Schiffsname
  4. Schiffstyp
  5. Funkrufzeichen
  6. Flagge des Schiffes
  7. Heimathafen
  8. Tragfähigkeit
  9. Länge und Breite über alles
  10. voraussichtliche Ankunftszeit (ETA) im Hafen
  11. Tiefgang
  12. letzter Hafen
  13. nächster Hafen
  14. begaste Schüttladung an Bord: ja/nein
  15. Rechnungsempfänger
  16. Leistungsempfänger im Sinne des UStG
  17. Liegeplatz
  18. Besonderheiten, die für das Einlaufen und Liegen berücksichtigt werden müssen.

1.3 Ankunft Schlepp- oder Schubverbände (nur Seeschlepper oder Seeschubfahrzeuge)

Bei Schlepp- oder Schubverbänden sind für das schleppende oder schiebende Fahrzeug die Angabe nach Nummer 1.1 und für den Anhang folgende Angaben erforderlich:

  1. Anlaufreferenznummer des Schleppers
  2. Name des Anhangs
  3. Flagge des Anhangs
  4. Kontaktdaten des Betreibers des Anhangs
  5. Vermessung (BRZ)
  6. Länge und Breite über alles
  7. Anlaufzweck
  8. Tiefgang
  9. Hinweis, wenn sich Gefahrgut auf dem Anhang befindet.

Die Angaben nach Nummer 1.3 sind elektronisch zu melden.

1.4 Verholen (See - und Binnenschiffe)

  1. Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Meldung
  2. IMO Nummer oder ENI Nummer
  3. Schiffsname
  4. Tiefgang
  5. voraussichtliche Verholzeit
  6. Liegeplatz
  7. Besonderheiten, die für das Verholen und Liegen berücksichtigt werden müssen.

1.5 Abfahrt (See- und Binnenschiffe)

  1. Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Meldung
  2. Anlaufreferenznummer (nur bei Seeschiffen)
  3. Schiffsname, wenn sich dieser während des Hafenaufenthalts geändert hat
  4. Flagge des Schiffes, wenn sich diese während des Hafenaufenthalts geändert hat
  5. Tiefgang
  6. voraussichtliche Abfahrtszeit (ETD)
  7. nächster Hafen.

Bei Seeschiffen sind die Angaben nach 1.5 elektronisch zu übermitteln.

1.6 Abfahrt (Schlepp- und Schubverbände)

Bei Schlepp- oder Schubverbänden, sind für das schleppende oder schiebende Fahrzeug die Angaben nach Nummer 1.5 und für den Anhang folgende Angaben erforderlich:

  1. Anlaufreferenznummer des Schleppers (nur bei Seeschiffen)
  2. Name des Anhangs
  3. Flagge des Anhangs, wenn sich diese während des Hafenaufenthalts geändert hat
  4. Tiefgang
  5. Bemerkungen/weitere Informationen.

Bei Seeschiffen sind die Angaben nach 1.6 elektronisch zu übermitteln.

1.7 Ladungsdaten

Neben den unter Nummer 1.1 bis 1.6 aufgeführten schiffsbezogenen Angaben sind bei einem Hafenanlauf für statistische Zwecke folgende Angaben zu liefern:

  1. Umschlagsart (Laden/Entladen)
  2. Warenart (nach Warenkatalog gemäß der Anhang a zu dieser Anlage)
  3. Anzahl (bei Warenarten 11, 12, 16 und 19; siehe Warenkatalog)
  4. Gesamtladungsmasse.

Bei Seeschiffen sind die Angaben nach 1.7 elektronisch zu übermitteln. Die Angaben können auch nach Ankunft des Schiffes gemeldet werden. Bei Seeschiffen ist bei einer nachträglichen Meldung zusätzlich die Angabe der Anlaufreferenznummer erforderlich.

2. Hafenverkehrsmeldung nach § 10 Abs. 1

  1. Hafengruppe Bremen Stadt
    Küstenfunkstelle "Bremen Port Radio", UKW-Kanal 3
  2. Hafengruppe Bremerhaven
    Küstenfunkstelle "Bremerhaven Port Radio", UKW-Kanal 12
Angabeart Einläufer Verholer Ausläufer
Schiffname X X X
Vorgesehner Liegeplatz X X X
Bisheriger Liegeplatz X X
Tiefgang in FW X X X

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(Stand: 28.07.2021)

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