Regelwerk, EU chronologisch, EU 1991

VO (EWG) 2092/91
- Inhalt =>

Anwendungsbereich

Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3

Begriffsbestimmungen

Artikel 4

Etikettierung

Artikel 5

Erzeugungsvorschriften

Artikel 6
Artikel 6a
Artikel 7

Kontrollsystem

Artikel 8
Artikel 9

Vermerk über die im
Kontrollverfahren festgestellte Konformität

Artikel 10

Allgemeine Maßnahmen zur Anwendung

Artikel 10a

Einführen aus Drittländern

Artikel 11

Freier Warenverkehr in der Gemeinschaft

Artikel 12

Verwaltungsbestimmungen und Durchführung

Artikel 13
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 15a
Artikel 16

Anhang I Grundregeln des ökologischen Landbaus für Agrarbetriebe

A. Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

B. Tiere und tierische Erzeugnisse von folgenden Arten: Rinder (einschließlich Bubalus- und Bison-Arten), Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden und Geflügel

1. Allgemeine Grundregeln

2. Umstellung

2.1. Umstellung von für die tierische Erzeugung im Rahmen des ökologischen Landbaus genutzten Flächen

2.2. Umstellung von Tieren und tierischen Erzeugnissen

2.3. Gleichzeitige Umstellung

3. Herkunft der Tiere

4. Futter

5. Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung

6. Tierhaltungspraktiken, Transport und Identifizierung von tierischen Erzeugnissen

6.1. Tierhaltungspraktiken

6.2. Transport

6.3. Identifizierung von tierischen Erzeugnissen

7. Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft

8. Ausläufe und Haltungsgebäude

8.1. Allgemeine Grundsätze

8.2. Besatzdichte und Vorbeugung gegen Überweidung

8.3. Säugetiere

8.4. Geflügel

8.5. Generelle Abweichung von den Vorschriften für die Tierhaltung

C. Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse

1. Allgemeine Grundsätze

2. Umstellungszeitraum

3. Herkunft der Bienen

4. Standort der Bienenstöcke

5. Futter

6. Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung

7. Bienenhaltungspraktiken und Identifizierung

8. Eigenschaften der Bienenstöcke und des bei der Bienenzucht verwendeten Materials

Anhang II

A. Düngemittel und Bodenverbesserer

B. Pflanzenschutzmittel und andere Mittel zur Bekämpfung von Schadorganismen

1. Pflanzenschutzmittel

I. Pflanzliche und tierische Substanzen

II. Mikroorganismen zur biologischen Schädlings- und Krankheitsbekämpfung

IIa. Von Mikroorganismen erzeugte Substanzen

III. Substanzen, die nur in Fallen und/oder Spendern verwendet werden dürfen

IIIa. Präparate, die zwischen die Kulturpflanzen flächig ausgestreut werden

IV. Andere Substanzen, die traditionell im ökologischen Landbau verwendet werden

V. Andere Substanzen

2. Erzeugnisse zur Bekämpfung von Schädlingen oder Erkrankungen in Stallungen und Haltungseinrichtungen:

C. Futtermittel

1. Futtermittel-Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs

2. Futtermittel-Ausgangserzeugnisse tierischen Ursprungs

3. Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs

D. Zusatzstoffe in der Tierernährung, bestimmte Stoffe in der Tierernährung (Richtlinie 82/471/EWG) und Verarbeitungshilfsmittel in Futtermitteln

1. Zusatzstoffe in der Tierernährung

2. Bestimmte Erzeugnisse für die Tierernährung

3. Verarbeitungshilfsstoffe für die Futtermittelerzeugung

E. Zur Reinigung und Desinfektion von Stallungen und Haltungsgebäuden (z.B. Einrichtungen und Gerätschaften) zugelassene Erzeugnisse

Anhang III Mindestkontrollanforderungen und im Rahmen des Kontrollverfahrens nach den Artikeln 8 und 9 vorgesehene Vorkehrungen

1. Mindestkontrollanforderungen

2. Durchführung

3. Erstkontrolle

4. Mitteilungen

5. Kontrollbesuche

6. Buchführung

7. Verpackung von Erzeugnissen und ihr Transport zu anderen Unternehmen oder Einheiten

7a. Annahme von Erzeugnissen aus anderen Einheiten oder Unternehmen

8. Lagerung von Erzeugnissen

9. Erzeugnisse, die unter dem Verdacht stehen, die Anforderungen dieser Verordnung nicht zu erfüllen

10. Zugang zu Anlagen

11. Informationsaustausch

Besondere Vorschriften

A. Erzeugung von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen, Tieren und/oder tierischen Erzeugnissen

A.1. Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse aus landwirtschaftlicher Erzeugung oder Sammlung in freier Natur

1. Erstkontrolle

2. Mitteilungen

3. Bewirtschaftung mehrerer Betriebseinheiten durch ein und dasselbe Unternehmen

A.2. Tiere und tierische Erzeugnisse aus der Tierproduktion

1. Erstkontrolle

2. Tierkennzeichnung

3. Haltungsbücher

4. Bewirtschaftung mehrerer Produktionseinheiten durch ein und dasselbe Unternehmen

5. Sonstige Anforderungen

B. Einheiten für die Aufbereitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen sowie von aus pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen bestehenden Lebensmitteln

1. Erstkontrolle

2. Aufbereitungseinheiten, die auch mit nicht aus ökologischem Landbau stammenden Erzeugnissen umgehen

3. Verpackung von Erzeugnissen und ihr Transport zu Aufbereitungseinheiten

C. Einfuhr von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen, Tieren, tierischen Erzeugnissen und Lebensmitteln, die pflanzliche und/oder tierische Erzeugnisse enthalten, von Futtermitteln, Mischfuttermitteln und Futtermittel-Ausgangserzeugnissen aus Drittländern

1. Erstkontrolle

2. Buchführung

3. Angaben über eingeführte Sendungen

4. Einführer und erste Empfänger, die auch mit nicht aus ökologischem Landbau stammenden Erzeugnissen umgehen

5. Kontrollbesuche

6. Annahme von Erzeugnissen aus einem Drittland

D. Einheiten, die in die Erzeugung, Aufbereitung oder Einfuhr von Erzeugnissen gemäß Artikel 1 Absatz 1 einbezogen sind und die die damit verbundenen Tätigkeiten ganz oder teilweise an Dritte vergeben haben

E - Einheiten für die Aufbereitung von Futtermitteln, Mischfuttermitteln und Futtermittel-Ausgangserzeugnissen

1. Erstkontrolle

2. Buchführung

3. Aufbereitungseinheiten

4. Kontrollbesuche

5. Beförderung von Erzeugnissen in andere Produktions-/Aufbereitungseinheiten oder Lagereinrichtungen

6. Annahme der Erzeugnisse

Anhang IV Angaben in der Meldung gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a)

Anhang V

Teil A: Vermerk über die im Kontrollverfahren festgestellte Konformität

Teil B: Gemeinschaftsemblem

B.1 Bedingungen für die Gestaltung und Verwendung des Gemeinschaftsemblems

B.2 Muster

B.3 Angaben auf dem Gemeinschaftsemblem

B.3.1 Einzelne Angaben

B.3.2 Kombination von zwei Angaben

B.4 Graphisches Handbuch

Anhang VI

Einleitung

Allgemeine Grundsätze

Teil A. Zutaten nichtlandwirtschaftlichen Ursprungs

A.1. Lebensmittelzusatzstoffe, einschließlich Träger

A.2. Aromen im Sinne der Richtlinie 88/388/EWG

A.3. Wasser und Salz

A.4. Kulturen von Mikroorganismen

A.5. Mineralien (einschließlich Spurenelemente), Vitamine, Aminosäuren und andere Stickstoffverbindungen

Teil B Verarbeitungshilfsstoffe und sonstige Erzeugnisse,

Teil C Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs

Anhang VII

Anhang VIII Mindeststall- und -freiflächen und andere Merkmale der Unterbringung bei den verschiedenen Tierarten und Arten der Erzeugung

1. Rinder, Schafe und Schweine

2.