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Regelwerk, EU 2021, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/76 der Kommission vom 26. Januar 2021 über harmonisierte Normen für Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge zur Unterstützung der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 27 vom 27.01.2021 S. 20 A;
Beschl. (EU) 2021/1220 - ABl. L 267 vom 27.07.2021 S. 17 Inkrafttreten Gültig A;
Beschl. (EU) 2022/1199 - ABl. L 185 vom 12.07.2022 S. 133 Inkrafttreten Gültig A;
Beschl. (EU) 2023/1646 - ABl. L 206 vom 21.08.2023 S. 70 Inkrafttreten Gültig)



Neufassung -Ersetzt Mitt. 2016/C 293/05

Ergänzende Informationen
12. ProdSV - Aufzugsverordnung // Normenübersicht / Normen - Archiv 2022/07

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen imAmtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, die Konformität mit den wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2016) 5884 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) mit der Er- und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/33/EU, um sicherzustellen, dass diese weiterhin den allgemein anerkannten Sachstand widerspiegeln, damit gemäß Anhang I Nummer 1.1 der Richtlinie 2014/33/EU die wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen in Anhang I der Richtlinie 2014/33/EU und gegebenenfalls die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 erfüllt werden.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags gemäß Durchführungsbeschluss C(2016) 5884 überarbeitete das CEN die harmonisierten Normen EN 81-20:2014 und EN 81-50:2014, deren Referenzen in der Mitteilung 2016/C 293/05 der Kommission 5 veröffentlicht wurden, um sie an den Rechtsrahmen der Richtlinie 2014/33

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