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Regelwerk, EU 2022, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1199 der Kommission vom 11. Juli 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 hinsichtlich harmonisierter Normen für Aufzüge mit geneigter Fahrbahn und zur Berichtigung des genannten Beschlusses hinsichtlich harmonisierter Normen für Drahtseile aus Stahldraht

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 185 vom 12.07.2022 S. 133)



Ergänzende Informationen
12. ProdSV - Aufzugsverordnung // Normenübersicht Normen Ausnahme-Beschl. (EU) 2021/76

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, die Konformität mit den wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2016) 5884 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) (im Folgenden "Auftrag") mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/33/EU. Insbesondere wurde das CEN beauftragt, bestehende harmonisierte Normen zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass diese weiterhin den allgemein anerkannten Sachstand widerspiegeln, damit gemäß Anhang I Nummer 1.1 der Richtlinie 2014/33/EU die wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen in Anhang I der Richtlinie 2014/33/EU und gegebenenfalls die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 erfüllt werden.

(3) Auf der Grundlage dieses Auftrags überarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN 81-22:2014, deren Referenz im Durchführungsbeschluss (EU) 2021/76 der Kommission 5 veröffentlicht wurde. Die Überarbeitung wurde durchgeführt, um diese Norm an den Rechtsrahmen der Richtlinie 2014/33/EU anzupassen und um die Rechtssicherheit und Klarheit zu erhöhen, indem präzisere Angaben in den Anhang Za aufgenommen und datierte normative Verweise hinzugefügt wurden. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN 81-22:2021 über Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Personen- und Lastenaufzügen mit geneigter Fahrbahn Es wurden keine wesentlichen technischen Änderungen an der harmonisierten Norm EN 81-22:2014 infolge dieser Überarbeitung vorgenommen.

(4) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob die harmonisierte Norm EN 81-22:2021 dem Auftrag entspricht.

(5) Die harmonisierte Norm EN 81-22:2021 erfüllt die wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen, die sie abdecken soll und die in der Richtlinie 2014/33/EU festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Referenz dieser harmonisierten Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(6) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 sind die Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/33/EU aufgeführt.

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(Stand: 12.07.2022)

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