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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Kommission vom 23. September 2019 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 ("elektronische Formulare - eForms")

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 272 vom 25.10.2019 S. 7 A;
VO (EU) 2022/2303 - ABl. L 305 vom 25.11.2022 S. 12 Inkrafttreten A;
VO (EU) 2023/2884 - ABl. L 2023/2884 vom 21.12.2023 Inkrafttreten Gültig)


Neufassung -Ersetzt VO (EU) 2015/1986

ArchivVO"en(EU) 842/20112005/1564/EG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge 1, insbesondere auf Artikel 3a,

gestützt auf die Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor 2, insbesondere auf Artikel 3a,

gestützt auf die Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG 3, insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1, Artikel 52 Absatz 2 und Artikel 64,

gestützt auf die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe 4, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 1,

gestützt auf die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG 5, insbesondere auf Artikel 51 Absatz 1, Artikel 75 Absatz 3 und Artikel 79 Absatz 3,

gestützt auf die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG 6, insbesondere auf Artikel 71 Absatz 1, Artikel 92 Absatz 3 und Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1,

nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinien 89/665/EWG und 2014/24/EU sehen vor, dass bestimmte öffentliche Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht werden. Diese Bekanntmachungen müssen die Informationen enthalten, die in den genannten Richtlinien festgelegt sind.

(2) Die Richtlinien 92/13/EWG und 2014/25/EU sehen vor, dass die Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht wird. Diese Bekanntmachungen müssen die Informationen enthalten, die in den genannten Richtlinien festgelegt sind.

(3) Die Richtlinie 2009/81/EG sieht vor, dass bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht werden. Diese Bekanntmachungen müssen die Informationen enthalten, die in der genannten Richtlinie festgelegt sind.

(4) Die Richtlinien 89/665/EWG, 92/13/EWG und 2014/23/EU sehen vor, dass bestimmte öffentliche Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht werden. Diese Bekanntmachungen müssen die Informationen enthalten, die in den genannten Richtlinien festgelegt sind.

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