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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2303 der Kommission vom 24. November 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 305 vom 25.11.2022 S. 12)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG 1, insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1, Artikel 52 Absatz 2 und Artikel 64,

gestützt auf die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe 2, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 1,

gestützt auf die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG 3, insbesondere auf Artikel 51 Absatz 1, Artikel 75 Absatz 3 und Artikel 79 Absatz 3,

gestützt auf die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG 4, insbesondere auf Artikel 71 Absatz 1, Artikel 92 Absatz 3 und Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1,

gestützt auf die Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge 5, insbesondere auf Artikel 3a,

gestützt auf die Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor 6, insbesondere auf Artikel 3a,

nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Kommission 7 werden Standardformulare (elektronische Formulare - eForms) für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge festgelegt. Diese Durchführungsverordnung zielt darauf ab, die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission 8 zu ersetzen, um die in der genannten Verordnung festgelegten Standardformulare an den digitalen Wandel anzupassen.

(2) Um die Mitgliedstaaten bei ihren Berichtspflichten gemäß der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 9 zu unterstützen, veröffentlicht die Kommission bestimmte Informationen über saubere Fahrzeuge, indem sie die einschlägigen Daten überwacht, die über die Datenbank Tenders Electronic Daily (TED) gemäß den Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU verfügbar sind. Angesichts der jüngsten Änderungen der Richtlinie 2009/33/EG 10 sind ausführlichere Informationen in den Vergabebekanntmachungen erforderlich. Entsprechende Informationen werden eine umfassende Berichterstattung über emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge und andere mit alternativen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge ermöglichen und so die Überwachungstätigkeiten im Rahmen der TED und die Berichterstattung der Mitgliedstaaten erleichtern. Die Standardformulare sollten daher dahin gehend angepasst werden, dass zusätzliche fakultative Felder für die Fahrzeugkategorie, die anwendbare Rechtsgrundlage und ein Indikator zur Bestätigung, ob das Verfahren in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG fällt, aufgenommen werden.

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(Stand: 28.11.2022)

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