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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2884 der Kommission vom 20. Dezember 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2023/2884 vom 21.12.2023)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG 1, insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1, Artikel 52 Absatz 2 und Artikel 64,

gestützt auf die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe 2, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 1,

gestützt auf die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG 3, insbesondere auf Artikel 51 Absatz 1, Artikel 75 Absatz 3 und Artikel 79 Absatz 3,

gestützt auf die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG 4, insbesondere auf Artikel 71 Absatz 1, Artikel 92 Absatz 3 und Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1,

gestützt auf die Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge 5, insbesondere auf Artikel 3a,

gestützt auf die Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor 6, insbesondere auf Artikel 3a,

nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Kommission 7 werden Standardformulare (elektronische Formulare - eForms) für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge festgelegt. Die genannte Durchführungsverordnung ersetzte die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission 8, um die in der Durchführungsverordnung festgelegten Standardformulare an den digitalen Wandel anzupassen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 wurde 2022 geändert, um Anfragen der Mitgliedstaaten zu verschiedenen Themen Rechnung zu tragen, darunter die Berichterstattungspflichten im Rahmen der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 9, die umweltgerechte Auftragsvergabe und die innovationsfördernde Auftragsvergabe.

(2) Um die inhaltliche Angleichung der Standardformulare an die politischen Ziele der Union sicherzustellen, sollten im Interesse der Klarheit und Kohärenz der Berichterstattung Felder für die Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates 10, die Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates 11 und die Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates 12 hinzugefügt werden.

(3) Angesichts des Bedarfs der Mitgliedstaaten und der Union an standardisierten Formaten und Verfahren für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen, die nicht den in den Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2009/81

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