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Regelwerk, EU 2019, Bau - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission vom 19. März 2019 über die Veröffentlichung der Europäischen Bewertungsdokumente für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 77 vom 20.03.2019 S. 78;
Beschl. (EU) 2019/896 - ABl. L 142 vom 29.05.2019 S. 69 Inkrafttreten A;
Beschl. (EU) 2020/962 - ABl. L 211 vom 03.07.2020 S. 19 A;
Beschl. (EU) 2020/1574 - ABl. L 359 vom 29.10.2020 S. 10 Inkrafttreten A;
Beschl. (EU) 2021/1183 - ABl. L 256 vom 19.07.2021 S. 103 A;
Beschl. (EU) 2021/1789 - ABl. L 359 vom 11.10.2021 S. 117 A;
Beschl. (EU) 2022/381 - ABl. L 75 vom 07.03.2022 S. 1 A;
Beschl. (EU) 2022/1517 - ABl. L 235 vom 12.09.2022 S. 65;
Beschl. (EU) 2023/424 - ABl. L 61 vom 27.02.2023 S. 68 A;
Beschl. (EU) 2023/910 - ABl. L 116 vom 04.05.2023 S. 22 A;
Beschl. (EU) 2023/1473 - ABl. L 181 vom 18.07.2023 S. 47 A;
Beschl. (EU) 2024/237 - ABl. L 2024/237 vom 17.01.2024;
Beschl. (EU) 2024/1944 - ABl. L 2024/1944 vom 11.07.2024 A;
Beschl. (EU) 2024/2904 - ABl. L 2024/2904 vom 19.11.2024)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 22,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 verwenden Technische Bewertungsstellen die in Europäischen Bewertungsdokumenten, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, festgelegten Verfahren und Kriterien, um die Leistung von Bauprodukten, die von diesen Dokumenten erfasst werden, in Bezug auf ihre Wesentlichen Merkmale zu bewerten.

(2) Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden von der Organisation Technischer Bewertungsstellen, nachdem mehrere Hersteller Europäische Technische Bewertungen beantragt hatten, mehrere Europäische Bewertungsdokumente erstellt und angenommen.

(3) Die Kommission bewertete, ob die Entwürfe der Organisation Technischer Bewertungsstellen für Europäische Bewertungsdokumente den in Bezug auf die Grundanforderungen zu erfüllenden Anforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 entsprechen.

(4) Die Entwürfe der Organisation Technischer Bewertungsstellen für Europäische Bewertungsdokumente entsprechen den in Bezug auf die Grundanforderungen zu erfüllenden Anforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Es ist daher angezeigt, die Fundstellen dieser Europäischen Bewertungsdokumente im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Fundstellen der Europäischen Bewertungsdokumente für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 19. März 2019

1) ABl. L 88 vom 04.04.2011 S. 5.

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