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Regelwerk, EU 2024, Bau - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/237 der Kommission vom 15. Januar 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für die dreischichtige Polyethylen-basierte Beschichtung für den Korrosionsschutz von Stahlrohren und andere Bauprodukte

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/237 vom 17.01.2024)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 22,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden von der Organisation Technischer Bewertungsstellen, nachdem Hersteller Europäische Technische Bewertungen beantragt hatten, 26 Europäische Bewertungsdokumente und eine Berichtigung angenommen.

(2) Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente beziehen sich auf folgende Referenznummern:

(3) Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente entsprechen den in Bezug auf die Grundanforderungen zu erfüllenden Anforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Es ist daher angezeigt, die Referenznummern dieser Europäischen Bewertungsdokumente im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(4) Die Organisation Technischer Bewertungsstellen hat den Titel des Europäischen Bewertungsdokuments für die folgenden Bauprodukte berichtigt: Membranen zur Verwendung als Dach- oder Wandunterlage oder beides durch Hinzufügung der Referenznummer zu der ersetzten technischen Spezifikation. Es ist daher angezeigt, die entsprechende Zeile im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 der Kommission 2 zu ändern.

(5) Das Verzeichnis der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Bauprodukte wird mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 veröffentlicht. Im Interesse der Klarheit sollten die Referenznummern neuer Europäischer Bewertungsdokumente in dieses Verzeichnis aufgenommen werden.

(6) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450

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(Stand: 18.01.2024)

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