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Regelwerk, EU 2022, Bau - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/381 der Kommission vom 4. März 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für verstärktes, hochdichtes EPS-Bauplattensystem für Gebäudeeinheiten und andere Bauprodukte

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 75 vom 07.03.2022 S. 1)



Ergänzende Informationen
s. Normenübersicht //  Normen zur VO (EU) 305/2011 - Beschl. (EU) 2019/451

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG 1 des Rates, insbesondere auf Artikel 22,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 verwenden Technische Bewertungsstellen die in Europäischen Bewertungsdokumenten, deren Referenznummern im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, festgelegten Verfahren und Kriterien, um die Leistung von Bauprodukten, die von diesen Dokumenten erfasst werden, in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale zu bewerten.

(2) Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden von der Organisation Technischer Bewertungsstellen, nachdem mehrere Hersteller Europäische Technische Bewertungen beantragt hatten, 10 Europäische Bewertungsdokumente erstellt und angenommen.

(3) Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen erstellten und angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente beziehen sich auf folgende Bauprodukte:

(4) Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen erstellten und angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente entsprechen den in Bezug auf die Grundanforderungen zu erfüllenden Anforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Es ist daher angezeigt, die Referenznummern dieser Europäischen Bewertungsdokumente im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(5) Das Verzeichnis der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente wird mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission 2 veröffentlicht. Im Interesse der Klarheit sollten die Referenznummern neuer Europäischer Bewertungsdokumente in dieses Verzeichnis aufgenommen werden.

(6) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 sollte daher entsprechend geändert werden.

(7) Damit die Europäischen Bewertungsdokumente so früh wie möglich verwendet werden können, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 4. März 2022

1) ABl. L 88 vom 04.04.2011 S. 5.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission vom 19. März 2019 über die Veröffentlichung der Europäischen Bewertungsdokumente für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 77 vom 20.03.2019 S. 78).

.

Anhang

Im Anhang

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(Stand: 07.03.2022)

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